Leitfaden für Maschinenhersteller für eine sachgerechte

Leitfaden für Maschinenhersteller
für eine sachgerechte
Geräuschemissionsangabe
P. Kurtz
1
Dr.-Ing. P. Kurtz
A+A 2015
Leitfaden für Maschinenhersteller zur
Information über die Geräuschemission
Warum?
2
•
Geräuschemission von Maschinen immer noch
maßgeblich für die hohen Lärmexpositionen von
Beschäftigten
•
Auswahl leiser Maschinen „Buy Quiet“ erfordert
sachgerechte Informationen des Herstellers über die
Geräuschemission
•
NOMAD-Studie hat gezeigt:
Geräuschemissionsangaben nicht belastbar
Dr.-Ing. P. Kurtz
A+A 2015
Zur Erinnerung!
Die 1. gemeinsame europäische Studie unter der
Maschinenrichtlinie zur Praxis der Geräuschemissionsangabe
(NOMAD) ergab 2012
das 80% der in den Betriebsanleitungen angegebenen
Informationen nicht den lärmrelevanten Mindestanforderungen
der Maschinenrichtlinie entsprachen!
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Dr.-Ing. P. Kurtz
A+A 2015
Angegebene Schallleistungspegel bei Laubbläsern
108
106
104
102
100
98
96
B9
B1
0
B1
1
B1
2
B1
3
B8
B7
B6
B5
B4
B3
B2
94
B1
Schallleistungspegel in dB(A)
110
garantierter Schallleistungspegel (Differenz zum Messwert)
Messwert für 1 Laubbläser, ohne Messunsicherheit
Messwert für 1 Laubbläser, ohne Messunsicherheit (Differenz zum
garantierten Schallleistungspegel)
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Dr.-Ing.
P. Kurtz
Dr. Kurtz
A+A 2015
MBT 2015
Folgen einer nicht sachgerechten
Geräuschemissionsangabe
Arbeitgeber können ihrer gesetzliche Verpflichtung nach
LärmVibrationsArbSchV nur schwer bzw. nicht nachkommen!
Gefährdungsbeurteilung
• §3(1)
- nach §5 des ArbSchG hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen,
ob die beschäftigten Lärm ... ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein
könnten.
- Der Arbeitgeber kann sich die notwendigen Informationen beim
Hersteller oder Inverkehrbringer von Arbeitsmitteln oder bei
anderen ohne weiteres zugänglichen Quellen beschaffen.
Lärmminderung
• §7(2)
- Auswahl von Arbeitsmitteln die möglichst wenig Lärm erzeugen
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Dr.-Ing. P. Kurtz
A+A 2015
Weitere Folgen
• Eine zielgerichtete Auswahl leiser Maschinen durch
Einkäufer ist kaum möglich!
• Der Anreiz zur Entwicklung leiser Maschinen ist gering!
Maschinen werden nicht leiser!
Dies ist besonders bedenklich, da
eine leise Maschine direkt zu einer Minderung der
Lärmexposition am Bedienerplatz und auch an weiter
entfernten Arbeitsplätzen führt!!
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Dr.-Ing. P. Kurtz
A+A 2015
Negative Ergebnisse der Nomad-Studie waren
Anlass für Maßnahmen zur Verbesserung der Lage
Im Auftrag von ADCO Machinery und dem EU-Maschinenausschuss
arbeitet eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern von 7 Mitgliedstaaten die
ADCO NOMAD TF
an verschiedenen Maßnahmen.
Erstes Ergebnis:
Leitfaden für Maschinenhersteller zur Erstellung sachgerechter
Informationen zur Geräuschemission in der Betriebsanleitung
und in den Verkaufsprospekten.
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Dr.-Ing. P. Kurtz
A+A 2015
Wesentliche Inhalte des Leitfadens für Maschinenhersteller
zur Geräuschemissionsangabe
• Glossar
• Pflichten des Herstellers nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und nach
Richtlinie 2000/14/EG zur Geräuschemission von im Freien zu betreibenden
Maschinen
• Ermittlung der Geräuschemission durch im Unternehmen vorhandenes
technisches und akustisches Fachpersonal
• Ein harmonisierter Geräuschtestcode existiert nicht für die Maschine
• Beauftragung eines schalltechnischen Beraters
• Entwerfen einer Geräuschemissionsangabe für die Betriebsanleitung
• Typische Fehler in einer Geräuschemissionsangabe und wie man sie
vermeiden kann
• Beispiele für die den wesentlichen Anforderungen gerecht werdende Angaben
zur Geräuschemission in den Betriebsanleitungen
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Dr.-Ing. P. Kurtz
A+A 2015
Glossar – Wichtige Begriffe zur Geräuschemission
erläutert!
• Geräuschemission
• Geräuschexposition
• A-bewerteter Schallleistungspegel
• A-bewerteter Emissions-Schalldruckpegel
• Harmonisierte Normen zur Messung der Geräuschemission
• Harmonisierte Normen für bestimmte Maschinen oder
Maschinengruppen (Geräuschtestverfahren)
• Garantierter Schallleistungspegel
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Dr.-Ing. P. Kurtz
A+A 2015
Begriffe müssen klar sein!
Dr.-Ing. P. Kurtz
10 A+A 2015
Ob diese Information zielführend ist?!
Dr.-Ing. P. Kurtz
11 A+A 2015
Pflichten der Maschinenhersteller nach den EGRichtlinien 2006/42/EG (MR) und 2000/14/EG (OR) in
Bezug auf die Geräuschemission
• Beschreibung der vom Hersteller nach der MR in Abhängigkeit von der
Höhe des Emissions-Schalldruckpegels anzugebenden Emissionskenngrößen wie der
- Emissions-Schalldruckpegel LpA, der
- Schallleistungspegel LWA, und bei Überschreitung von 130dB(C) der
- Emissions-Spitzenschalldruckpegel LpCpeak
• Beschreibung des nach der OR für bestimmte Maschinen anzugebenden
garantierten Schallleistungspegels LWAd und der Berücksichtigung von
Grenzwerten für die durch einen Grenzwert belasteten Maschinen
• Beschreibung wie die Geräuschemissionswerte anzugeben sind, wenn
Maschinen gleichzeitig der OR und der MR unterliegen.
Dr.-Ing. P. Kurtz
12 A+A 2015
Ein harmonisiertes Geräuschtestverfahren existiert nicht
für die Maschine – Was dann?
• Auswahl einer geeigneten B-Norm zur Geräuschemissionsmessung
sowohl für den Emissions-Schalldruckpegel als auch für den
Schallleistungspegel
• Festlegung einer Betriebsbedingung, die die Geräuschemission der Maschine
unter einem typischen besonders lauten Betrieb beschreibt und gut
reproduzierbar ist
• Ermittlung der Position/en für die Ermittlung des Emissions-Schalldruckpegels am Arbeitsplatz der Maschine
• Bei Maschinen ohne typische Bedienplätze Festlegung der Messpunkte für
die Ermittlung des/der Emissions-Schalldruckpegel
• Ermittlung der Messunsicherheit
• Erstellung einer Geräuschemissionsangabe nach DIN EN ISO 4871
• Zusammenstellung von Informationen zur weiteren Lärmminderung
Dr.-Ing. P. Kurtz
13 A+A 2015
Beauftragung eines schalltechnischen Beraters
Wichtige Punkte die es zu beachten gilt wenn zur Erstellung
einer Geräuschemissionsinformation ein externer
schalltechnischer Berater beauftragt wird
• Prüfung der fachlichen Kompetenz in Bezug auf die Durchführung von
Geräuschemissionsmessungen
• Die Verantwortung für die Geräuschemissionsinformation liegt beim
Auftraggeber!
• Zusammenarbeit mit dem schalltechnischen Berater bei
- der Suche nach der für Ihre Maschine zutreffenden harmonisierten Norm,
- der Ermittlung üblicher Aufstellungsbedingungen am Einsatzort
- der Einstellung von Betriebsbedingungen, für die die Maschine konzipiert ist,
- der Identifizierung der wichtigsten Geräuschquelle der Maschine
- Zusammenstellung von Lärmschutzmaßnahmen, die zur Reduzierung der
Geräuschemission angewendet wurden
Dr.-Ing. P. Kurtz
14 A+A 2015
Entwerfen einer Geräuschemissionsangabe für die
Betriebsanleitung
Geräuschtestverfahren für die Maschine liegt vor
• Ermittlung der Geräuschemissionswerte nach den Anforderungen der MR
und den Festlegungen im Geräuschtestverfahren
- einzustellende Betriebsbedingungen
- Messumgebung
- Anwendung des Messverfahrens nach Norm bzw. Auswahl eines der
vorgeschlagenen Messverfahren zunächst für den EmissionsSchalldruckpegels bzw. gegebenenfalls zusätzlich auch für den
Schallleistungspegel
• Entwurf der Geräuschemissionsangabe nach DIN EN ISO 4871
• Zusätzliche Angaben zur Lärmminderung und zur eventuell erforderlichen
Verwendung von Gehörschutz
Dr.-Ing. P. Kurtz
15 A+A 2015
Typische Fehler in einer Geräuschemissionsangabe und
wie man sie vermeiden kann
• Fehlende Geräuschemissionswerte, z.B. Angabe nur des EmissionsSchalldruckpegels obwohl der Schallleistungspegel ebenfalls erforderlich wäre
• Verwendung falscher Begriffe, z.B. Betriebsgeräusch, Geräuschpegel, Lärm,
Schallpegel, Außengeräusch etc.
• Rückverfolgbarkeit nicht gewährleistet durch fehlenden Hinweis auf die
für die Geräuschemissionsmessung verwendete Norm
Dr.-Ing. P. Kurtz
16 A+A 2015
Beispiele für die den wesentlichen Anforderungen
gerecht werdende Angaben zur Geräuschemission in
den Betriebsanleitungen
DIN EN ISO 4871
• Erforderliche Geräuschemissionswerte und sachgerechte Bezeichnung
• Messunsicherheit
• Information über das verwendete grundlegende Messverfahren,
(verwendete B-Norm)
• Betriebs- und Aufstellungsbedingungen während der Messung
C-Normen
• Messpunkt(e) für die Ermittlung des Emissions-Schalldruckpegels
• Hinweise zur weiteren Lärmminderung (lärmmindernde Ausrüstungen, Betriebsbedingungen , Werkzeuge, Werkstücke, Arbeitsorganisation etc.)
• Hinweis zur Verwendung von Gehörschutz
Dr.-Ing. P. Kurtz
17 A+A 2015
Wie komme ich an den Leitfaden?
Der Leitfaden wird in der Schriftenreihe der BAuA voraussichtlich in den Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Niederländisch, Schwedisch und
Polnisch
veröffentlicht und auf der Internetseite der BAuA zum Download zur Verfügung
gestellt werden.
Veröffentlichungstermin Anfang 2016!
Dr.-Ing. P. Kurtz
18 A+A 2015
Betrifft die Qualität der Geräuschemissionsangabe nur
den Maschinenhersteller?
NEIN!
Wer bei der Beschaffung von Maschinen nicht darauf achtet
leise Maschinen auf der Basis der Geräuschemissionswerte
einzukaufen, darf sich nicht über die schlechte Qualität der
Geräuschemissionsangaben wundern!
Alle beteiligten Parteien Hersteller, Einkäufer, Betreiber und
der
betriebliche Arbeitsschutz sollten das Thema Ernst nehmen!
Lärmminderung beginnt an der Quelle der
Geräuscherzeugung und
nicht beim Gehörschutz!
Dr.-Ing. P. Kurtz
19 A+A 2015
Beispiel Laubbläser!
Volumenstrom
Schalldruckgarantierter
pegel
Schallleistungsam Ohr
pegel
BR 500, leise Ausführung
BGA 100, leistungsstarkes Akku-Gerät
2. Generation
Dr.-Ing. P. Kurtz
20 A+A 2015
810
m³/h
90
dB(A)
102
dB(A)
840
m³/h
80
dB(A)
90
dB(A)
NOMAD-Ergebnisse zeigen positive Auswirkungen!
Dr.-Ing. P. Kurtz
21 A+A 2015
Der blaue Engel als Mindest-Auswahlkriterium
Produktgruppe
Parameter
Geräuschprüfwert
Schallleistungspegel
in dB(A)
Freischneider
Benzin
104
Heckenschere
Benzin/Strom
104/96
Hochentaster
Benzin/Strom
104/98
Rasenmäher
Benzin </> 50cm
92/96
Müllsammelfahrz.
98
Straßenkehrmasch.
98
Büromaschinen
Dr.-Ing. P. Kurtz
22 A+A 2015
Siehe Kriterien für den blauen Engel!
„Buy Quiet“- Symposium in Hamburg 2016
am 25. August 2016
direkt nach der Internoise 2016!
Dr.-Ing. P. Kurtz
23 A+A 2015