Leitfaden für Maschinenhersteller für eine sachgerechte Geräuschemissionsangabe P. Kurtz 1 Dr.-Ing. P. Kurtz A+A 2015 Leitfaden für Maschinenhersteller zur Information über die Geräuschemission Warum? 2 • Geräuschemission von Maschinen immer noch maßgeblich für die hohen Lärmexpositionen von Beschäftigten • Auswahl leiser Maschinen „Buy Quiet“ erfordert sachgerechte Informationen des Herstellers über die Geräuschemission • NOMAD-Studie hat gezeigt: Geräuschemissionsangaben nicht belastbar Dr.-Ing. P. Kurtz A+A 2015 Zur Erinnerung! Die 1. gemeinsame europäische Studie unter der Maschinenrichtlinie zur Praxis der Geräuschemissionsangabe (NOMAD) ergab 2012 das 80% der in den Betriebsanleitungen angegebenen Informationen nicht den lärmrelevanten Mindestanforderungen der Maschinenrichtlinie entsprachen! 3 Dr.-Ing. P. Kurtz A+A 2015 Angegebene Schallleistungspegel bei Laubbläsern 108 106 104 102 100 98 96 B9 B1 0 B1 1 B1 2 B1 3 B8 B7 B6 B5 B4 B3 B2 94 B1 Schallleistungspegel in dB(A) 110 garantierter Schallleistungspegel (Differenz zum Messwert) Messwert für 1 Laubbläser, ohne Messunsicherheit Messwert für 1 Laubbläser, ohne Messunsicherheit (Differenz zum garantierten Schallleistungspegel) 4 Dr.-Ing. P. Kurtz Dr. Kurtz A+A 2015 MBT 2015 Folgen einer nicht sachgerechten Geräuschemissionsangabe Arbeitgeber können ihrer gesetzliche Verpflichtung nach LärmVibrationsArbSchV nur schwer bzw. nicht nachkommen! Gefährdungsbeurteilung • §3(1) - nach §5 des ArbSchG hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die beschäftigten Lärm ... ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. - Der Arbeitgeber kann sich die notwendigen Informationen beim Hersteller oder Inverkehrbringer von Arbeitsmitteln oder bei anderen ohne weiteres zugänglichen Quellen beschaffen. Lärmminderung • §7(2) - Auswahl von Arbeitsmitteln die möglichst wenig Lärm erzeugen 5 Dr.-Ing. P. Kurtz A+A 2015 Weitere Folgen • Eine zielgerichtete Auswahl leiser Maschinen durch Einkäufer ist kaum möglich! • Der Anreiz zur Entwicklung leiser Maschinen ist gering! Maschinen werden nicht leiser! Dies ist besonders bedenklich, da eine leise Maschine direkt zu einer Minderung der Lärmexposition am Bedienerplatz und auch an weiter entfernten Arbeitsplätzen führt!! 6 Dr.-Ing. P. Kurtz A+A 2015 Negative Ergebnisse der Nomad-Studie waren Anlass für Maßnahmen zur Verbesserung der Lage Im Auftrag von ADCO Machinery und dem EU-Maschinenausschuss arbeitet eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern von 7 Mitgliedstaaten die ADCO NOMAD TF an verschiedenen Maßnahmen. Erstes Ergebnis: Leitfaden für Maschinenhersteller zur Erstellung sachgerechter Informationen zur Geräuschemission in der Betriebsanleitung und in den Verkaufsprospekten. 7 Dr.-Ing. P. Kurtz A+A 2015 Wesentliche Inhalte des Leitfadens für Maschinenhersteller zur Geräuschemissionsangabe • Glossar • Pflichten des Herstellers nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und nach Richtlinie 2000/14/EG zur Geräuschemission von im Freien zu betreibenden Maschinen • Ermittlung der Geräuschemission durch im Unternehmen vorhandenes technisches und akustisches Fachpersonal • Ein harmonisierter Geräuschtestcode existiert nicht für die Maschine • Beauftragung eines schalltechnischen Beraters • Entwerfen einer Geräuschemissionsangabe für die Betriebsanleitung • Typische Fehler in einer Geräuschemissionsangabe und wie man sie vermeiden kann • Beispiele für die den wesentlichen Anforderungen gerecht werdende Angaben zur Geräuschemission in den Betriebsanleitungen 8 Dr.-Ing. P. Kurtz A+A 2015 Glossar – Wichtige Begriffe zur Geräuschemission erläutert! • Geräuschemission • Geräuschexposition • A-bewerteter Schallleistungspegel • A-bewerteter Emissions-Schalldruckpegel • Harmonisierte Normen zur Messung der Geräuschemission • Harmonisierte Normen für bestimmte Maschinen oder Maschinengruppen (Geräuschtestverfahren) • Garantierter Schallleistungspegel 9 Dr.-Ing. P. Kurtz A+A 2015 Begriffe müssen klar sein! Dr.-Ing. P. Kurtz 10 A+A 2015 Ob diese Information zielführend ist?! Dr.-Ing. P. Kurtz 11 A+A 2015 Pflichten der Maschinenhersteller nach den EGRichtlinien 2006/42/EG (MR) und 2000/14/EG (OR) in Bezug auf die Geräuschemission • Beschreibung der vom Hersteller nach der MR in Abhängigkeit von der Höhe des Emissions-Schalldruckpegels anzugebenden Emissionskenngrößen wie der - Emissions-Schalldruckpegel LpA, der - Schallleistungspegel LWA, und bei Überschreitung von 130dB(C) der - Emissions-Spitzenschalldruckpegel LpCpeak • Beschreibung des nach der OR für bestimmte Maschinen anzugebenden garantierten Schallleistungspegels LWAd und der Berücksichtigung von Grenzwerten für die durch einen Grenzwert belasteten Maschinen • Beschreibung wie die Geräuschemissionswerte anzugeben sind, wenn Maschinen gleichzeitig der OR und der MR unterliegen. Dr.-Ing. P. Kurtz 12 A+A 2015 Ein harmonisiertes Geräuschtestverfahren existiert nicht für die Maschine – Was dann? • Auswahl einer geeigneten B-Norm zur Geräuschemissionsmessung sowohl für den Emissions-Schalldruckpegel als auch für den Schallleistungspegel • Festlegung einer Betriebsbedingung, die die Geräuschemission der Maschine unter einem typischen besonders lauten Betrieb beschreibt und gut reproduzierbar ist • Ermittlung der Position/en für die Ermittlung des Emissions-Schalldruckpegels am Arbeitsplatz der Maschine • Bei Maschinen ohne typische Bedienplätze Festlegung der Messpunkte für die Ermittlung des/der Emissions-Schalldruckpegel • Ermittlung der Messunsicherheit • Erstellung einer Geräuschemissionsangabe nach DIN EN ISO 4871 • Zusammenstellung von Informationen zur weiteren Lärmminderung Dr.-Ing. P. Kurtz 13 A+A 2015 Beauftragung eines schalltechnischen Beraters Wichtige Punkte die es zu beachten gilt wenn zur Erstellung einer Geräuschemissionsinformation ein externer schalltechnischer Berater beauftragt wird • Prüfung der fachlichen Kompetenz in Bezug auf die Durchführung von Geräuschemissionsmessungen • Die Verantwortung für die Geräuschemissionsinformation liegt beim Auftraggeber! • Zusammenarbeit mit dem schalltechnischen Berater bei - der Suche nach der für Ihre Maschine zutreffenden harmonisierten Norm, - der Ermittlung üblicher Aufstellungsbedingungen am Einsatzort - der Einstellung von Betriebsbedingungen, für die die Maschine konzipiert ist, - der Identifizierung der wichtigsten Geräuschquelle der Maschine - Zusammenstellung von Lärmschutzmaßnahmen, die zur Reduzierung der Geräuschemission angewendet wurden Dr.-Ing. P. Kurtz 14 A+A 2015 Entwerfen einer Geräuschemissionsangabe für die Betriebsanleitung Geräuschtestverfahren für die Maschine liegt vor • Ermittlung der Geräuschemissionswerte nach den Anforderungen der MR und den Festlegungen im Geräuschtestverfahren - einzustellende Betriebsbedingungen - Messumgebung - Anwendung des Messverfahrens nach Norm bzw. Auswahl eines der vorgeschlagenen Messverfahren zunächst für den EmissionsSchalldruckpegels bzw. gegebenenfalls zusätzlich auch für den Schallleistungspegel • Entwurf der Geräuschemissionsangabe nach DIN EN ISO 4871 • Zusätzliche Angaben zur Lärmminderung und zur eventuell erforderlichen Verwendung von Gehörschutz Dr.-Ing. P. Kurtz 15 A+A 2015 Typische Fehler in einer Geräuschemissionsangabe und wie man sie vermeiden kann • Fehlende Geräuschemissionswerte, z.B. Angabe nur des EmissionsSchalldruckpegels obwohl der Schallleistungspegel ebenfalls erforderlich wäre • Verwendung falscher Begriffe, z.B. Betriebsgeräusch, Geräuschpegel, Lärm, Schallpegel, Außengeräusch etc. • Rückverfolgbarkeit nicht gewährleistet durch fehlenden Hinweis auf die für die Geräuschemissionsmessung verwendete Norm Dr.-Ing. P. Kurtz 16 A+A 2015 Beispiele für die den wesentlichen Anforderungen gerecht werdende Angaben zur Geräuschemission in den Betriebsanleitungen DIN EN ISO 4871 • Erforderliche Geräuschemissionswerte und sachgerechte Bezeichnung • Messunsicherheit • Information über das verwendete grundlegende Messverfahren, (verwendete B-Norm) • Betriebs- und Aufstellungsbedingungen während der Messung C-Normen • Messpunkt(e) für die Ermittlung des Emissions-Schalldruckpegels • Hinweise zur weiteren Lärmminderung (lärmmindernde Ausrüstungen, Betriebsbedingungen , Werkzeuge, Werkstücke, Arbeitsorganisation etc.) • Hinweis zur Verwendung von Gehörschutz Dr.-Ing. P. Kurtz 17 A+A 2015 Wie komme ich an den Leitfaden? Der Leitfaden wird in der Schriftenreihe der BAuA voraussichtlich in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Niederländisch, Schwedisch und Polnisch veröffentlicht und auf der Internetseite der BAuA zum Download zur Verfügung gestellt werden. Veröffentlichungstermin Anfang 2016! Dr.-Ing. P. Kurtz 18 A+A 2015 Betrifft die Qualität der Geräuschemissionsangabe nur den Maschinenhersteller? NEIN! Wer bei der Beschaffung von Maschinen nicht darauf achtet leise Maschinen auf der Basis der Geräuschemissionswerte einzukaufen, darf sich nicht über die schlechte Qualität der Geräuschemissionsangaben wundern! Alle beteiligten Parteien Hersteller, Einkäufer, Betreiber und der betriebliche Arbeitsschutz sollten das Thema Ernst nehmen! Lärmminderung beginnt an der Quelle der Geräuscherzeugung und nicht beim Gehörschutz! Dr.-Ing. P. Kurtz 19 A+A 2015 Beispiel Laubbläser! Volumenstrom Schalldruckgarantierter pegel Schallleistungsam Ohr pegel BR 500, leise Ausführung BGA 100, leistungsstarkes Akku-Gerät 2. Generation Dr.-Ing. P. Kurtz 20 A+A 2015 810 m³/h 90 dB(A) 102 dB(A) 840 m³/h 80 dB(A) 90 dB(A) NOMAD-Ergebnisse zeigen positive Auswirkungen! Dr.-Ing. P. Kurtz 21 A+A 2015 Der blaue Engel als Mindest-Auswahlkriterium Produktgruppe Parameter Geräuschprüfwert Schallleistungspegel in dB(A) Freischneider Benzin 104 Heckenschere Benzin/Strom 104/96 Hochentaster Benzin/Strom 104/98 Rasenmäher Benzin </> 50cm 92/96 Müllsammelfahrz. 98 Straßenkehrmasch. 98 Büromaschinen Dr.-Ing. P. Kurtz 22 A+A 2015 Siehe Kriterien für den blauen Engel! „Buy Quiet“- Symposium in Hamburg 2016 am 25. August 2016 direkt nach der Internoise 2016! Dr.-Ing. P. Kurtz 23 A+A 2015
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