Entwurf vom 30. Oktober 2015 DARLEHENSVERTRAG zwischen der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde Zollikofen handelnd durch den Kirchgemeinderat und dieser hier vertreten durch: - Gläubigerin - und der Schäferei 43 AG Aktiengesellschaft mit Sitz in Zollikofen, handelnd durch die Verwaltungsrates: kollektiv zu zweien zeichnungsberechtigten Mitglieder des - Schuldnerin - 1. Ausgangslage Die Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen hat der Schäferei 43 AG das Baurechtsgrundstück Zollikofen-Grundbuchblatt Nr. 1517 mit dem Gebäude Schäfereistrasse 43 mit Übergang von Nutzen und Gefahr per 1. Juni 2016 verkauft. Sie ist bereit, der Käuferin einen Teil des Kaufpreises als Darlehen stehen zu lassen. 2 2. Schuldanerkennung Die Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen gewährt der Schäferei 43 AG, mit Sitz in Zollikofen, mit Wirkung ab 1. Juni 2016 ein Darlehen im Betrage von CHF 170'000.00 schreibe Schweizer Franken einhundertsiebzigtausend 00/00, und die Schäferei 43 AG als Schuldnerin anerkennt, der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde den Betrag von CHF 170'000.00 zu schulden. 3. Darlehenszins Die Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen verzichtet in den ersten fünf Jahren nach der Darlehensausrichtung, d.h. bis am 31. Mai 2021, auf die Verzinsung des Darlehens. Die Schäferei 43 AG verpflichtet sich, das Darlehen der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde vom 1. Juni 2021 an jeweils jährlich per 31. Mai (Verfalltag), erstmals am 31. Mai 2022, zu verzinsen. Der Darlehenszins liegt jeweils 0,25% unter dem der finanzierenden Bank für die Hypothek im ersten Rang geschuldeten Hypothekarzins. Die Schuldnerin ist verpflichtet, der Gläubigerin jeweils die Zinsabrechnung ihrer Bank per 31. Dezember des dem Zinsverfall vorangehenden Jahres zu unterbreiten. Es gilt eine Zinsuntergrenze von 0,00%. Der Darlehenszins ist jeweils termingerecht auf die von der Gläubigerin bezeichnete Zahlstelle zu vergüten. Im Falle einer verspäteten Zinszahlung schuldet die Schuldnerin vom Verfalltag hinweg auf dem ausstehenden Zinsbetreffnis einen Verzugszins in der Höhe des Kontokorrentkredites bei der Berner Kantonalbank AG. 4. Amortisation, Rückzahlung, Kündigung Die Gläubigerin verzichtet darauf, in den ersten fünf Jahren seit der Darlehensgewährung, d.h. bis am 31. Mai 2021, Amortisationen des Darlehens zu fordern. Die Parteien vereinbaren, dass die Schuldnerin das Darlehen vom 1. Juni 2021 an jeweils per 31. Mai (Verfalltag) mit jährlich unverändert bleibenden Raten im Betrage von jeweils CHF 8'500.00 zurückbezahlt, so dass das Darlehen nach 20 Jahren vollständig getilgt sein wird. Die erste Amortisationsrate von CHF 8'500.00 ist am 31. Mai 2022 geschuldet. Die Amortisationen sind jeweils termingerecht auf die von der Gläubigerin bezeichnete Zahlstelle zu vergüten. Im Falle einer verspäteten Amortisationszahlung schuldet die Schuldnerin vom Verfalltag hinweg auf dem ausstehenden Amortisationsbetreffnis einen Verzugszins in der Höhe des Kontokorrentkredites bei der Berner Kantonalbank AG. Der Schuldnerin steht es frei, jederzeit freiwillige und über die vertraglich vereinbarten Amortisationen hinausgehende zusätzliche Amortisationszahlungen zu leisten, wobei für solche freiwillige Rückzahlungen keine Kündigungsfrist einzuhalten hat. Die Gläubigerin kann das Darlehen frühestens per 31. Mai 2027 kündigen, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Nach diesem Zeitpunkt kann die 3 Gläubigerin das Darlehen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils auf den 31. Mai jedes Jahres kündigen. 5. Sicherstellung Die Schuldnerin verpflichtet sich, das Darlehen im Betrage von CHF 170'000.00 mit einem auf den Namen der Gläubigerin lautenden Schuldbrief sicherzustellen, welcher im Nachgang zum Sicherstellungspfandrecht für den Baurechtszins sowie zu den die Bankfinanzierung sicherstellenden Schuldbriefen auf dem Baurechtsgrundstück Zollikofen-Grundbuchblatt Nr. 1517 lastet. 6. Formvorbehalt Jede Änderung oder Ergänzung dieses Darlehensvertrages bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 7. Vertragsexemplare Dieser Darlehensvertrag wird für die Parteien in zwei Exemplaren erstellt und unterzeichnet. Zollikofen, Die Gläubigerin: Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen Die Schuldnerin: Schäferei 43 AG
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