darlehensvertrag - Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen

Entwurf vom 30. Oktober 2015
DARLEHENSVERTRAG
zwischen
der
Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde Zollikofen
handelnd durch den Kirchgemeinderat und dieser hier vertreten durch:
- Gläubigerin -
und
der
Schäferei 43 AG
Aktiengesellschaft mit Sitz in Zollikofen,
handelnd durch die
Verwaltungsrates:
kollektiv
zu
zweien
zeichnungsberechtigten
Mitglieder
des
- Schuldnerin -
1.
Ausgangslage
Die Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen hat der Schäferei 43 AG das
Baurechtsgrundstück Zollikofen-Grundbuchblatt Nr. 1517 mit dem Gebäude Schäfereistrasse 43 mit Übergang von Nutzen und Gefahr per 1. Juni 2016 verkauft. Sie ist
bereit, der Käuferin einen Teil des Kaufpreises als Darlehen stehen zu lassen.
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2.
Schuldanerkennung
Die Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen gewährt der Schäferei 43 AG,
mit Sitz in Zollikofen, mit Wirkung ab 1. Juni 2016 ein Darlehen im Betrage von
CHF 170'000.00
schreibe Schweizer Franken einhundertsiebzigtausend 00/00,
und die Schäferei 43 AG als Schuldnerin anerkennt, der Evangelisch-Reformierten
Kirchgemeinde den Betrag von CHF 170'000.00 zu schulden.
3.
Darlehenszins
Die Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen verzichtet in den ersten fünf
Jahren nach der Darlehensausrichtung, d.h. bis am 31. Mai 2021, auf die Verzinsung
des Darlehens.
Die Schäferei 43 AG verpflichtet sich, das Darlehen der Evangelisch-Reformierten
Kirchgemeinde vom 1. Juni 2021 an jeweils jährlich per 31. Mai (Verfalltag), erstmals
am 31. Mai 2022, zu verzinsen. Der Darlehenszins liegt jeweils 0,25% unter dem der
finanzierenden Bank für die Hypothek im ersten Rang geschuldeten Hypothekarzins.
Die Schuldnerin ist verpflichtet, der Gläubigerin jeweils die Zinsabrechnung ihrer Bank
per 31. Dezember des dem Zinsverfall vorangehenden Jahres zu unterbreiten. Es gilt
eine Zinsuntergrenze von 0,00%.
Der Darlehenszins ist jeweils termingerecht auf die von der Gläubigerin bezeichnete
Zahlstelle zu vergüten. Im Falle einer verspäteten Zinszahlung schuldet die Schuldnerin vom Verfalltag hinweg auf dem ausstehenden Zinsbetreffnis einen Verzugszins in
der Höhe des Kontokorrentkredites bei der Berner Kantonalbank AG.
4.
Amortisation, Rückzahlung, Kündigung
Die Gläubigerin verzichtet darauf, in den ersten fünf Jahren seit der Darlehensgewährung, d.h. bis am 31. Mai 2021, Amortisationen des Darlehens zu fordern.
Die Parteien vereinbaren, dass die Schuldnerin das Darlehen vom 1. Juni 2021 an
jeweils per 31. Mai (Verfalltag) mit jährlich unverändert bleibenden Raten im Betrage
von jeweils CHF 8'500.00 zurückbezahlt, so dass das Darlehen nach 20 Jahren
vollständig getilgt sein wird. Die erste Amortisationsrate von CHF 8'500.00 ist am 31.
Mai 2022 geschuldet. Die Amortisationen sind jeweils termingerecht auf die von der
Gläubigerin bezeichnete Zahlstelle zu vergüten. Im Falle einer verspäteten
Amortisationszahlung schuldet die Schuldnerin vom Verfalltag hinweg auf dem ausstehenden Amortisationsbetreffnis einen Verzugszins in der Höhe des Kontokorrentkredites bei der Berner Kantonalbank AG.
Der Schuldnerin steht es frei, jederzeit freiwillige und über die vertraglich vereinbarten
Amortisationen hinausgehende zusätzliche Amortisationszahlungen zu leisten, wobei
für solche freiwillige Rückzahlungen keine Kündigungsfrist einzuhalten hat.
Die Gläubigerin kann das Darlehen frühestens per 31. Mai 2027 kündigen, unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Nach diesem Zeitpunkt kann die
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Gläubigerin das Darlehen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten
jeweils auf den 31. Mai jedes Jahres kündigen.
5.
Sicherstellung
Die Schuldnerin verpflichtet sich, das Darlehen im Betrage von CHF 170'000.00 mit
einem auf den Namen der Gläubigerin lautenden Schuldbrief sicherzustellen, welcher
im Nachgang zum Sicherstellungspfandrecht für den Baurechtszins sowie zu den
die Bankfinanzierung sicherstellenden Schuldbriefen auf dem Baurechtsgrundstück
Zollikofen-Grundbuchblatt Nr. 1517 lastet.
6.
Formvorbehalt
Jede Änderung oder Ergänzung dieses Darlehensvertrages bedarf zu ihrer Gültigkeit
der Schriftform.
7.
Vertragsexemplare
Dieser Darlehensvertrag wird für die Parteien in zwei Exemplaren erstellt und unterzeichnet.
Zollikofen,
Die Gläubigerin:
Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen
Die Schuldnerin:
Schäferei 43 AG