B erufsh aftpflicht für Ärzte PVS Assekuranzmakler informiert:

ja, ich wünsche hierzu:
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Eine persönliche Beratung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin
unter Telefon:________________
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Schriftliche Unterlagen
Senden Sie mir bitte unverbindlich
Informationsmaterial
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Ich habe kein Interesse an weiteren
Informationen
PVS ASSEKURANZMAKLER GMBH
Die PVS Assekuranzmakler GmbH ist ein Unternehmen der Privatärztlichen Verrechnungsstelle GmbH
Freiburg und damit der PVS Südbaden e.V. zugehörig, einer ärztlichen Gemeinschaftseinrichtung.
So steht auch die PVS Assekuranzmakler GmbH für
die Ihnen bekannten Synonyme:
Sicherheit – Verlässlichkeit – Verbindlichkeit
Meine Kontaktdaten lauten:
Straße/Hausnummer _______________________
PLZ/Ort __________________________________
Oltmannsstraße 9
79100 Freiburg
Telefon __________________________________
E-Mail____________________________________
Telefon:
Fax:
0761-27132-44
0761-27132-55
E-Mail:
[email protected]
BERUFSHAFTPFLICHT
FÜR ÄRZTE
03
HausInfo
PVS Assekuranzmakler informiert:
Name/Vorname____________________________
Berufshaftpflicht für Ärzte
BERUFSHAFTPFLICHT FÜR ÄRZTE
Die Verantwortlichkeit des Arztes
Leistungen unserer Berufshaftpflicht
Vorteile unserer Berufshaftpflicht
Unter Arzthaftung versteht man die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes gegenüber
einem Patienten bei Verletzung der ärztlichen
Sorgfaltspflichten.
Regeldeckungssumme
für Personen-, Sach und Vermögensschäden
5 Mio EUR pauschal, 3-fach maximiert
Langjährige Erfahrung
durch jahrelanges Engagement im
Heilwesen- und Gesundheitsmarkt
Individuelle Versicherungssummen
Excellente Schadenbearbeitung
eigenständige Abteilung für Arzthaftpflichtschäden
Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt, so
kommt damit – rechtlich betrachtet– ein Behandlungsvertrag zustande. Aus dem Behandlungsvertrag schuldet der Arzt die Einhaltung
der erforderlichen Sorgfaltspflichten bei der
Behandlung. Dies gilt auch dann, wenn der
Arzt kein Honorar verlangt oder das Honorar
von dritter Seite, etwa einem Sozialversicherungsträger, getragen wird. Aufgrund dieses
Vertrages, eines Dienstvertrages, schuldet der
Arzt nicht einen bestimmten Erfolg – die Heilung des Patienten –, sondern fachgerechte
Bemühungen mit dem Ziel der Heilung oder
Linderung von Beschwerden. Verstößt er gegen Sorgfaltspflichten, so ist der Arzt dem
Patienten zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Diese Haftung lässt sich in gleicher Weise auf
unerlaubte Handlung (§ 823 BGB) stützen, da
der Arzt dann zugleich unberechtigt die Gesundheit beeinträchtigt oder die körperliche
Integrität verletzt.
Die ärztlichen Pflichten und möglichen Verstöße sind zahlreich. Sie lassen sich im Wesentlichen gruppieren in Behandlungsfehler, Aufklärungsversäumnisse, Dokumentationsfehler und
sonstige Pflichtverstöße.
Sie können wählen zwischen
- 3,0 Mio. EUR pauschal
- 5,0 Mio. EUR pauschal
- 7,5 Mio. EUR pauschal
-10,0 Mio. EUR pauschal
für Personen-, Sach, und Vermögensschäden
Fachspezifische Individualität
keine Pauschalvereinbarungen mit
Leistungseinschränkungen;
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Beitragsfrei enthalten:
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Schlüsselschäden
Tätigkeitsschäden
Umwelthaftpflicht-Deckung
5 Mio. pauschale Versicherungssumme
für Personen- und Sachschäden
Umweltschaden-Deckung
5 Mio. pauschale Versicherungssumme
Erweiterter Strafrechtsschutz
in unbegrenzter Höhe – einmalig am Markt
Mietsachäden und Praxisabwasserschäden
Versicherungssumme innerhalb der Grundversicherungssumme für Sachschäden jeweils
- ohne Sublimet
- ohne Selbstbeteiligung
l Nachhaftung nach Berufsaufgabe bis zu
5 Jahre weitere Verlängerung möglich
auf die Fachgruppe angepasste
Fragebögen und Konzepte
l
eigene Risikoanalyse
l
Seriöse Prämienkalkulation
Jahresnettobeitrag ab
280,- EUR pro Jahr*
*Dieses Angebot gilt für einen niedergelassenen Allgemeinarzt
ohne Operationen und sofern dieser mindestens 5 Jahre niedergelassen und schadenfrei ist, zzgl. Versicherungssteuer