ja, ich wünsche hierzu: m Eine persönliche Beratung Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon:________________ m Schriftliche Unterlagen Senden Sie mir bitte unverbindlich Informationsmaterial m Ich habe kein Interesse an weiteren Informationen PVS ASSEKURANZMAKLER GMBH Die PVS Assekuranzmakler GmbH ist ein Unternehmen der Privatärztlichen Verrechnungsstelle GmbH Freiburg und damit der PVS Südbaden e.V. zugehörig, einer ärztlichen Gemeinschaftseinrichtung. So steht auch die PVS Assekuranzmakler GmbH für die Ihnen bekannten Synonyme: Sicherheit – Verlässlichkeit – Verbindlichkeit Meine Kontaktdaten lauten: Straße/Hausnummer _______________________ PLZ/Ort __________________________________ Oltmannsstraße 9 79100 Freiburg Telefon __________________________________ E-Mail____________________________________ Telefon: Fax: 0761-27132-44 0761-27132-55 E-Mail: [email protected] BERUFSHAFTPFLICHT FÜR ÄRZTE 03 HausInfo PVS Assekuranzmakler informiert: Name/Vorname____________________________ Berufshaftpflicht für Ärzte BERUFSHAFTPFLICHT FÜR ÄRZTE Die Verantwortlichkeit des Arztes Leistungen unserer Berufshaftpflicht Vorteile unserer Berufshaftpflicht Unter Arzthaftung versteht man die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes gegenüber einem Patienten bei Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflichten. Regeldeckungssumme für Personen-, Sach und Vermögensschäden 5 Mio EUR pauschal, 3-fach maximiert Langjährige Erfahrung durch jahrelanges Engagement im Heilwesen- und Gesundheitsmarkt Individuelle Versicherungssummen Excellente Schadenbearbeitung eigenständige Abteilung für Arzthaftpflichtschäden Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt, so kommt damit – rechtlich betrachtet– ein Behandlungsvertrag zustande. Aus dem Behandlungsvertrag schuldet der Arzt die Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflichten bei der Behandlung. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt kein Honorar verlangt oder das Honorar von dritter Seite, etwa einem Sozialversicherungsträger, getragen wird. Aufgrund dieses Vertrages, eines Dienstvertrages, schuldet der Arzt nicht einen bestimmten Erfolg – die Heilung des Patienten –, sondern fachgerechte Bemühungen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung von Beschwerden. Verstößt er gegen Sorgfaltspflichten, so ist der Arzt dem Patienten zum Schadenersatz verpflichtet ist. Diese Haftung lässt sich in gleicher Weise auf unerlaubte Handlung (§ 823 BGB) stützen, da der Arzt dann zugleich unberechtigt die Gesundheit beeinträchtigt oder die körperliche Integrität verletzt. Die ärztlichen Pflichten und möglichen Verstöße sind zahlreich. Sie lassen sich im Wesentlichen gruppieren in Behandlungsfehler, Aufklärungsversäumnisse, Dokumentationsfehler und sonstige Pflichtverstöße. Sie können wählen zwischen - 3,0 Mio. EUR pauschal - 5,0 Mio. EUR pauschal - 7,5 Mio. EUR pauschal -10,0 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach, und Vermögensschäden Fachspezifische Individualität keine Pauschalvereinbarungen mit Leistungseinschränkungen; l Beitragsfrei enthalten: l l l l l l Schlüsselschäden Tätigkeitsschäden Umwelthaftpflicht-Deckung 5 Mio. pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden Umweltschaden-Deckung 5 Mio. pauschale Versicherungssumme Erweiterter Strafrechtsschutz in unbegrenzter Höhe – einmalig am Markt Mietsachäden und Praxisabwasserschäden Versicherungssumme innerhalb der Grundversicherungssumme für Sachschäden jeweils - ohne Sublimet - ohne Selbstbeteiligung l Nachhaftung nach Berufsaufgabe bis zu 5 Jahre weitere Verlängerung möglich auf die Fachgruppe angepasste Fragebögen und Konzepte l eigene Risikoanalyse l Seriöse Prämienkalkulation Jahresnettobeitrag ab 280,- EUR pro Jahr* *Dieses Angebot gilt für einen niedergelassenen Allgemeinarzt ohne Operationen und sofern dieser mindestens 5 Jahre niedergelassen und schadenfrei ist, zzgl. Versicherungssteuer
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