Allgemeine Geschäftsbedingungen zum pay-per-view 1. Parteien und Gegenstand des Abonnementsvertrages 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln den Bezug zwischen der von der Upstream Media AG vermarkteten WebTV-Plattform Swiss Sport TV und den für das Angebot bezahlenden Zuschauern (Kunden). 1.2 Der Empfang der kostenpflichtigen Inhalte darf nur mittels des persönlichen und von Swiss Sport TV zur Verfügung gestellten Logins erfolgen. Der Einzelkauf bzw. das Abonnement berechtigt nur zum Empfang des kostenpflichtigen Swiss Sport TV Programmangebotes zum eigenen privaten Gebrauch. Jegliche Weiterverbreitung der LoginInformationen oder vom kostenpflichtigen Inhalt sind vom Benutzer zu verhindern. 2. Änderung des Programmangebotes 2.1 Über den Umfang des Swiss Sport TV Programmangebotes gibt die Website Swiss Sport TV, www.swiss-sport.tv, Auskunft. Die Upstream Media AG kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen. 2.2 Die Upstream Media AG behält sich vor, das Swiss Sport TV Programmangebot jederzeit zu ergänzen, zu erweitern, zu verkleinern oder in sonstiger Weise zu verändern. 2.3 Solange der Gesamtcharakter des einzeln gekauften bzw. abonnierten Swiss Sport TV Programmangebotes erhalten bleibt, begründet dies kein ausserordentliches Kündigungsrecht des Abonnenten. Andernfalls kann der Abonnent den Abonnementsvertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen, d.h. ungeachtet einer noch laufenden Mindestvertragsdauer oder der ordentlichen Kündigungsfrist (Ziffer 12.3, 12.4 und 12.5). Unterlässt er dies, gilt die Änderung als akzeptiert. 3. Abonnementsgebühren 3.1 Die Gebühren für das Swiss Sport TV Programmangebot richten sich nach der jeweils aktuellen, auf www.swiss-sport.tv bei den kostenpflichten Inhalten publizierten Preisliste. Der Kunde akzeptiert die jeweils geltenden Gebühren mit seinem Kauf. 3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Gebühren während der gesamten Vertragsdauer entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode im Voraus zu bezahlen. Als Zahlungsmittel werden die gängigen Kreditkarten akzeptiert. 3.3 Bei Zahlungsverzug kann die Upstream Media AG, soweit gesetzlich zulässig, ohne Vorankündigung die Sehberechtigung entziehen und/oder weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen bis zur vollständigen Nacherfüllung durch den Kunden und/oder den Abonnementsvertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Aus einem zu Recht erfolgten Entzug der Sehberechtigung entsteht kein Entschädigungs- oder Ersatzanspruch des Kunden, sondern seine Zahlungsverpflichtung dauert fort. Kündigt die Upstream Media AG den Abonnementsvertrag, schuldet der Kunde die Gebühren bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer bzw. der ordentlichen Kündigungsfrist (Ziffer 12.3, 12.4 und 12.5). 3.4 Die Gebühren können von der Upstream Media AG jederzeit angepasst werden. Gebührenerhöhungen von Abonnementen gibt die Upstream Media AG dem Abonnenten vorgängig in geeigneter Weise bekannt. Erhöht die Upstream Media die Gebühren so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Abonnenten führen, kann der Abonnent den Abonnementsvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, gilt die Änderung als akzeptiert. Gebührenanpassungen infolge Änderung von Steuer- oder Abgabesätzen (z.B. Mehrwertsteuer) gelten nicht als Gebührenerhöhungen und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung. 4. Registrierungspauschale Die Upstream Media AG erhebt keine Registrierungspauschale. 5. Programmführer Den Kunden wird ein elektronischer Programmführer für Swiss Sport TV geboten. Dieser ist auf www.swiss-sport.tv abrufbar. 6. Störungen der Sendungen 6.1 Technische Störungen wie Unterbrechungen in Livestreams, Bildstörungen, InternetBandbreitenprobleme, Nicht-Verfügbarkeit von Aufzeichnungen o.ä. berechtigen zu keiner Rückerstattung des Kaufpreises, auch nicht teilweise. Dauert ein kompletter Unterbruch einer Live-Sendung länger als 50% der gesamten vorgesehenen Sendezeit, erstattet Upstream Media Einzelkäufern den kompletten Kaufpreis zurück. Upstream Media ist bestrebt, Störungen zu vermeiden und so rasch wie möglich zu beheben. 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1 Der Kunde ist für die Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme sämtlicher zum Empfang der von ihm gekauften Swiss Sport TV Sendungen und Abonnemente erforderlichen Endgeräte (PC, Notebook, Tablet, Smartphone, Smart-TV) und Anschlüsse (Festnetz-Internet, Mobilfunk) selbst verantwortlich. Die Upstream Media AG ist bestrebt, die Inhalte von Swiss Sport TV auf allen Endgeräten, Plattformen und Browsern zugänglich zu machen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Funktionalität. 7.2 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) des Kunden ist der Upstream Media AG unverzüglich mitzuteilen. Wünscht der Kunde eine Änderung des von ihm bei Vertragsschluss gewählten Zahlungsmittels (einschliesslich des Wechsels einer vom Kunden bei Vertragsschluss angegebenen Kreditkarte) hat der Abonnent die Upstream Media AG davon rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. 8. Haftung Upstream Media AG 8.1 Die Upstream Media AG haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Kunden durch die Benutzung von Swiss Sport TV an ihm gehörenden Geräten oder sonstigen Gegenständen entstehen. Die Upstream Media AG haftet auch nicht dafür, dass die verwendeten Geräte nicht miteinander kompatibel sind. Jegliche Haftung der Upstream Media AG für den möglichen Verlust bzw. die Löschung von Daten, insbesondere auch im Rahmen der Aktualisierung von Software, welche die Upstream Media AG jederzeit kostenlos vornehmen kann, ist ausgeschlossen. 8.2 Die Upstream Media AG ist nicht verantwortlich für Störungen oder Unterbrechungen der Swiss Sport TV Plattform aufgrund von höherer Gewalt sowie für andere Umstände, die nicht dem Einflussbereich der Upstream Media AG unterliegen, wie Handlungen oder Unterlassungen der Fernmeldedienstanbieter, von Stromversorgern, von Rechenzentren und anderen dritten Dienstleistungsanbietern. Die Upstream Media AG haftet insbesondere auch nicht für Störungen, Unterbrüche, Benutzereinschränkungen oder für Missbrauch und Schädigungen durch Dritte. 9. Urheberrechte Das Mitschneiden von Sendungen auf Datenträger zur Verwendung ausserhalb des privaten Kreises des Abonnenten (Familie, Freundeskreis) ist unzulässig und verstösst gegen die urheberrechtlichen Vorschriften. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte des Swiss Sport TV Programmangebotes oder Teile davon öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen, z.B. durch den Upload in sog. Peer-to-Peer Netzwerke, und/oder kommerziell zu nutzen. Die Weiterverbreitung und/oder der Empfang des kostenpflichtigen Swiss Sport TV Programmangebotes in öffentlich zugänglichen Räumen wie z.B. Restaurants, Bars, Hotels, Kinos, Theatern, Ausstellungen, Schaufenstern etc. sind ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Upstream Media AG unzulässig und verstossen gegen die urheberrechtlichen Vorschriften. Im Falle einer unerlaubten Verwendung des Swiss Sport TV Programmangebotes verstösst der Kunde nicht nur gegen seine vertraglichen Pflichten gegenüber der Upstream Media AG, sondern er verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch die Upstream Media AG sowie Dritte zu rechnen. 10. Missbrauch 10.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Dienstleistungen der Upstream Media AG, namentlich im Zusammenhang mit dem Empfang des Swiss Sport TV Programmangebotes, diese AGB sowie die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere ist jede andere als die in diesen AGB umschriebene Verwendung der Swiss Sport TV Inhalte und der Plattform durch den Kunden oder durch Dritte ausdrücklich untersagt. Untersagt ist insbesondere die Vornahme von Eingriffen in die Software durch den Kunden selbst oder Dritte. 10.2 Die Upstream Media AG ist berechtigt, bei rechts- oder vertragswidrigem Verhalten des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, ohne Vorankündigung die Sehberechtigung zu entziehen und/oder weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens zu treffen, bis der vertrags- und rechtmässige Zustand wieder hergestellt ist, und/oder den Kauf- bzw. Abonnemtensvertrag frist- und entschädigungslos aufzulösen. Aus einem zu Recht erfolgten Entzug der Sehberechtigung entsteht kein Entschädigungs- oder Ersatzanspruch des Abonnenten, sondern seine Zahlungsverpflichtung dauert fort. Kündigt die Upstream Media AG den Kauf- bzw. Abonnementsvertrag, schuldet der Kunde die Abonnementsgebühren bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer oder der ordentlichen Kündigungsfrist (Ziffer 12.3, 12.4 und 12.5). 11. Datenschutz Die Upstream Media AG verpflichtet sich, die Kundendaten sorgfältig zu behandeln und nur im Rahmen der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung zu verwenden. Mit der Annahme dieser AGB gibt der Kunde sein Einverständnis, dass die Upstream Media AG seine personenbezogenen Daten, namentlich die bei der Bestellung angegebenen sowie die beim Kundendienst und bei der Nutzung von Dienstleistungen anfallenden Daten, sammeln und bearbeiten darf. Die Upstream Media AG ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden zur technischen und organisatorischen Abwicklung und Erfüllung der Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie für eigene Marketing- und Werbezwecke zu verwenden, namentlich auch zur bedarfsgerechten Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen, für den Newsletterversand und für massgeschneiderte Angebote. Die Upstream Media AG ist weiter berechtigt, die Kundendaten des Abonnenten an Dritte weiterzugeben, die mit der Abwicklung von Kundenbeziehungen, mit der Entwicklung von technischen Lösungen oder mit dem Inkasso ausstehender Rechnungsbeträge beauftragt sind, sowie diese Daten zu Marketing- und Werbezwecken an ausgewählte Partnerfirmen weiterzugeben. Der Abonnent hat jederzeit die Möglichkeit, die Verwendung seiner Daten zu Werbe- und Marketingzwecken mittels schriftlicher Mitteilung an die Upstream Media AG zu untersagen (Upstream Media AG, Sternmatt 6, 6010 Kriens). Der Newsletter kann online abbestellt werden, der entsprechende Link befindet sich in der Fusszeile des Newsletters. 12. Dauer und Kündigung des Abonnementsvertrages 12.1 Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Online-Kaufabschluss durch den Kunden. Die Leistung wird durch die Upstream Media AG unmittelbar erbracht. 12.2 Einzelkäufe berechtigen zum Zugriff auf den gekauften Inhalt während der gesamten Zeit, in der der Inhalt auf der Swiss Sport TV Plattform verfügbar ist. 12.3 Die Mindestvertragsdauer für Monatsabonnemente beträgt 1 Monat. Das Monatsabonnement erneuert sich ohne erfolgte Kündigung automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Monatsabonnemente berechtigen zum Zugriff auf sämtliche kostenpflichtigen Inhalte während der Vertragslaufzeit. 12.4 Die Mindestvertragsdauer für Jahresabonnemente beträgt 1 Jahr. Das Jahresabonnement erneuert sich ohne erfolgte Kündigung automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Jahresabonnemente berechtigen zum Zugriff auf sämtliche kostenpflichtigen Inhalte während der Vertragslaufzeit. 12.5 Der Abonnementsvertrag kann ohne Kostenfolgen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf das Ende jeder Vertragsperiode gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen: Upstream Media AG, Sternmatt 6, 6010 Kriens oder [email protected]. Es gilt der Zeitpunkt des Posteingangs bzw. des E-Mail-Eingangs. 12.6 Kündigt der Abonnent vorzeitig, d.h. ungeachtet einer noch laufenden Mindestvertragsdauer oder der ordentlichen Kündigungsfrist (Ziffer 12.3, 12.4 und 12.5), schuldet er, ausser in den gemäss diesen AGB ausdrücklich vorgesehenen Fällen, die Abonnementsgebühren bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer bzw. der ordentlichen Kündigungsfrist («Restlaufgebühren»). 12.7 Mit Beendigung des Abonnementsvertrages werden alle ausstehenden Beträge, insbesondere auch die Restlaufgebühren, fällig. 13. Schlussbestimmungen 13.1 Die Upstream Media AG behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Änderungen der AGB werden den Abonnenten in geeigneter Weise bekannt gegeben. Sind die Änderungen für den Abonnenten nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung den Abonnementsvertrag auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, gelten die Änderungen als akzeptiert. 13.2 Die Übertragung des Kauf- bzw. Abonnementsvertrages oder von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. Die Upstream Media AG kann den Abonnementsvertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Abonnenten an eine andere Gesellschaft übertragen, sofern die Upstream Media AG diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert. Weiter ist die Upstream Media AG berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden, den Kauf- bzw. Abonnementsvertrag oder Forderungen daraus zu Inkassozwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten. 13.3 Der Kauf- bzw. Abonnementsvertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Kriens. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten. AGB Swiss Sport TV, gültig ab September 2015
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