Angabe 3096 - Juristische Fakultät

JURISTISCHE FAKULTÄT
PROBEEXAMEN FRÜHJAHR 2016
MÜNCHNER
EXAMENSTRAINING
4. Klausur Probeexamen Frühjahr 2016
Strafrecht
Dr. V. Ibold
Teil I
Der deutsche Staatsbürger Martin (M) hat sich vor einigen Monaten
einen neuen BMW gekauft. Da er den Kaufpreis nicht in bar aufbringen
konnte, hat er ein Darlehen bei der B-Bank aufgenommen und den Pkw
an diese sicherungsübereignet. Er ist nun zunehmend genervt von den
hohen Darlehensraten und möchte endlich auch Eigentümer des BMW
werden. Er geht daher wie folgt vor:
Von seinem Freund Daniel (D) besorgt sich Martin einen von Daniel
gestohlenen Reisepass und von diesem gestohlene Fahrzeugpapiere zu
einem – wie M weiß, schwarzmarktangemessenen – Preis von EUR 200.
Diese Dokumente manipuliert Martin durch Überkleben der ursprünglichen Identitäten nun so, dass als fiktive Person ein Max Müller als Inhaber des Reisepasses bzw. Halter des BMW in den Fahrzeugpapieren
erscheint. Außerdem manipuliert er in den Fahrzeugpapieren ebenfalls
durch Überkleben die entsprechenden PKW-Daten.
Martin bietet den BMW sodann als Max Müller zu einem – marktangemessenen – Kaufpreis von EUR 50.000 auf einer Verkaufsplattform im
Internet an. Mit der in Polen wohnenden Berta (B) wird sich Martin
schließlich einig und diese leistet per Überweisung eine Anzahlung von
EUR 1.000. Martin hat jedoch gar nicht vor, den Kaufvertrag „dauerhaft“ zu erfüllen, sondern plant, sich nach Übergabe des Wagens diesen von Berta zurückzuholen.
Zur Übergabe des Fahrzeugs reist Berta nach Deutschland; Martin gibt
sich – wie von Anfang an geplant – unter Vorlage des gefälschten Reisepasses als Max Müller aus; gegen die Zahlung des Restkaufpreises
i.H.v. EUR 49.000 übergibt Martin der Berta die Fahrzeugschlüssel und
– ebenfalls wie von Anfang an geplant – die gefälschten Fahrzeugpapiebitte wenden
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re. Die Fälschung der Fahrzeugpapiere ist für einen Laien nicht erkennbar. Berta bringt den BMW zu ihrem Wohnort in Polen.
Martin erstattet bei der Polizei am nächsten Tag wegen Unterschlagung
des BMW Anzeige. Er habe den BMW verliehen und der Entleiher habe
diesen nicht zurückgebracht.
Unmittelbar darauf fährt Martin wie von Anfang an geplant nach Polen
und ermittelt mittels GPS den Standort des BMW. Dort lässt er als vermeintlich Geschädigter einer Unterschlagung das Fahrzeug unter Vorlage der echten Fahrzeugpapiere durch die polnische Polizei bei der B
zu Hause sicherstellen und sich übergeben; Bertas Protest hiergegen
ist aussichtslos, da die ihr übergebenen und als solche von der Polizei
erkannten gefälschten Fahrzeugpapiere ihr Eigentum nicht nachweisen
können. Letztlich stimmt sie daher der Sicherstellung zu. Martin bringt
den BMW zurück nach Deutschland.
Aus Freude über das aus Sicht des Martin leicht verdiente Geld, lädt
Martin seine Frau Franziska (F) zu einem Wellnesswochenende nach
Kitzbühel ein. Weil er zur Abwechslung mal wieder einen anderen Wagen fahren möchte, mietet er von Freitag bis Montag bei der Autovermietung Verflixt einen neuen Sportwagen. Martin und Franziska verbringen ein harmonisches Wochenende, bis Martin Franziska auf Grund
ihrer Nachfragen gesteht, woher der plötzliche Geldsegen kommt.
Franziska ist so erbost, dass sie Martin nach der Rückkehr aus dem
Wellness-Urlaub aus der gemeinsamen Wohnung wirft. Martin behält
daraufhin vorübergehend den Mietwagen, um darin zu schlafen. Den
Mietwagen will er ein paar Tage oder Wochen später zurückbringen,
weil Martin fest damit rechnet, dass Franziska ihm verzeiht. Auf Grund
seiner Hartnäckigkeit und der vielen Rosensträuße verzeiht Franziska
Martin tatsächlich und nimmt ihn wieder in die Wohnung auf. Martin
bringt den Mietwagen verspätet am Freitag zur Autovermietung zurück,
den Pkw hat er davor seit der Heimkehr aus Kitzbühel nicht bewegt.
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Teil II
Die Hauptverhandlung gegen den bekannten Schauspieler S wegen
Steuerhinterziehung stößt auf großes Interesse. Richter R verlegt daher
den Verhandlungstermin auf 18.30 Uhr, um auch möglichst vielen Berufstätigen eine Teilnahme zu ermöglichen. Wegen eines Büroversehens in der Landgerichtsverwaltung werden die Türen des Landgerichts
allerdings schon um 18 Uhr verschlossen. Zu diesem Zeitpunkt hatten
schon zehn Besucher im Verhandlungssaal Platz genommen, weitere 20
standen jedoch später vor verschlossenen Türen.
Vermerk für die Bearbeiter:
In einem Gutachten, das auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen eingeht,
sind in der vorgegebenen Reihenfolge folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hat sich Martin nach den Vorschriften des StGB strafbar gemacht? Eine Strafbarkeit des Martin durch die Anzeigenerstattung
bei der deutschen Polizei ist nicht zu erörtern. Es ist zu unterstellen, dass jede nach deutschem Strafrecht mit Strafe bedrohte Verhaltensweise auch nach polnischem Strafrecht mit Strafe bedroht
ist. Evtl. erforderliche Strafanträge sind gestellt.
2. Besteht wegen der Schließung des Landgerichts vor Beginn der
Hauptverhandlung gegen S ein Revisionsgrund?
Abgabe
ausschließlich im Klausurtermin vom 11.03.2016 in in B 201,
Geschwister-Scholl-Platz 1
Besprechung 01.04.2016, 9.00 – 11.00 Uhr c.t., in W101, Prof.-Huber-Pl. 2
Abholung
ab dem 04.04.2016 in den Schubläden Ludwigstr.28 Rückgebäude nahe des Infopoints
Korrektorensprechstunden : nach Bekanntgabe im Internet