JURISTISCHE FAKULTÄT PROBEEXAMEN FRÜHJAHR 2016 MÜNCHNER EXAMENSTRAINING 4. Klausur Probeexamen Frühjahr 2016 Strafrecht Dr. V. Ibold Teil I Der deutsche Staatsbürger Martin (M) hat sich vor einigen Monaten einen neuen BMW gekauft. Da er den Kaufpreis nicht in bar aufbringen konnte, hat er ein Darlehen bei der B-Bank aufgenommen und den Pkw an diese sicherungsübereignet. Er ist nun zunehmend genervt von den hohen Darlehensraten und möchte endlich auch Eigentümer des BMW werden. Er geht daher wie folgt vor: Von seinem Freund Daniel (D) besorgt sich Martin einen von Daniel gestohlenen Reisepass und von diesem gestohlene Fahrzeugpapiere zu einem – wie M weiß, schwarzmarktangemessenen – Preis von EUR 200. Diese Dokumente manipuliert Martin durch Überkleben der ursprünglichen Identitäten nun so, dass als fiktive Person ein Max Müller als Inhaber des Reisepasses bzw. Halter des BMW in den Fahrzeugpapieren erscheint. Außerdem manipuliert er in den Fahrzeugpapieren ebenfalls durch Überkleben die entsprechenden PKW-Daten. Martin bietet den BMW sodann als Max Müller zu einem – marktangemessenen – Kaufpreis von EUR 50.000 auf einer Verkaufsplattform im Internet an. Mit der in Polen wohnenden Berta (B) wird sich Martin schließlich einig und diese leistet per Überweisung eine Anzahlung von EUR 1.000. Martin hat jedoch gar nicht vor, den Kaufvertrag „dauerhaft“ zu erfüllen, sondern plant, sich nach Übergabe des Wagens diesen von Berta zurückzuholen. Zur Übergabe des Fahrzeugs reist Berta nach Deutschland; Martin gibt sich – wie von Anfang an geplant – unter Vorlage des gefälschten Reisepasses als Max Müller aus; gegen die Zahlung des Restkaufpreises i.H.v. EUR 49.000 übergibt Martin der Berta die Fahrzeugschlüssel und – ebenfalls wie von Anfang an geplant – die gefälschten Fahrzeugpapiebitte wenden UNI-KLAUSURENKURS re. Die Fälschung der Fahrzeugpapiere ist für einen Laien nicht erkennbar. Berta bringt den BMW zu ihrem Wohnort in Polen. Martin erstattet bei der Polizei am nächsten Tag wegen Unterschlagung des BMW Anzeige. Er habe den BMW verliehen und der Entleiher habe diesen nicht zurückgebracht. Unmittelbar darauf fährt Martin wie von Anfang an geplant nach Polen und ermittelt mittels GPS den Standort des BMW. Dort lässt er als vermeintlich Geschädigter einer Unterschlagung das Fahrzeug unter Vorlage der echten Fahrzeugpapiere durch die polnische Polizei bei der B zu Hause sicherstellen und sich übergeben; Bertas Protest hiergegen ist aussichtslos, da die ihr übergebenen und als solche von der Polizei erkannten gefälschten Fahrzeugpapiere ihr Eigentum nicht nachweisen können. Letztlich stimmt sie daher der Sicherstellung zu. Martin bringt den BMW zurück nach Deutschland. Aus Freude über das aus Sicht des Martin leicht verdiente Geld, lädt Martin seine Frau Franziska (F) zu einem Wellnesswochenende nach Kitzbühel ein. Weil er zur Abwechslung mal wieder einen anderen Wagen fahren möchte, mietet er von Freitag bis Montag bei der Autovermietung Verflixt einen neuen Sportwagen. Martin und Franziska verbringen ein harmonisches Wochenende, bis Martin Franziska auf Grund ihrer Nachfragen gesteht, woher der plötzliche Geldsegen kommt. Franziska ist so erbost, dass sie Martin nach der Rückkehr aus dem Wellness-Urlaub aus der gemeinsamen Wohnung wirft. Martin behält daraufhin vorübergehend den Mietwagen, um darin zu schlafen. Den Mietwagen will er ein paar Tage oder Wochen später zurückbringen, weil Martin fest damit rechnet, dass Franziska ihm verzeiht. Auf Grund seiner Hartnäckigkeit und der vielen Rosensträuße verzeiht Franziska Martin tatsächlich und nimmt ihn wieder in die Wohnung auf. Martin bringt den Mietwagen verspätet am Freitag zur Autovermietung zurück, den Pkw hat er davor seit der Heimkehr aus Kitzbühel nicht bewegt. SEITE 2 VON 3 UNI-KLAUSURENKURS SEITE 3 VON 3 Teil II Die Hauptverhandlung gegen den bekannten Schauspieler S wegen Steuerhinterziehung stößt auf großes Interesse. Richter R verlegt daher den Verhandlungstermin auf 18.30 Uhr, um auch möglichst vielen Berufstätigen eine Teilnahme zu ermöglichen. Wegen eines Büroversehens in der Landgerichtsverwaltung werden die Türen des Landgerichts allerdings schon um 18 Uhr verschlossen. Zu diesem Zeitpunkt hatten schon zehn Besucher im Verhandlungssaal Platz genommen, weitere 20 standen jedoch später vor verschlossenen Türen. Vermerk für die Bearbeiter: In einem Gutachten, das auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen eingeht, sind in der vorgegebenen Reihenfolge folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie hat sich Martin nach den Vorschriften des StGB strafbar gemacht? Eine Strafbarkeit des Martin durch die Anzeigenerstattung bei der deutschen Polizei ist nicht zu erörtern. Es ist zu unterstellen, dass jede nach deutschem Strafrecht mit Strafe bedrohte Verhaltensweise auch nach polnischem Strafrecht mit Strafe bedroht ist. Evtl. erforderliche Strafanträge sind gestellt. 2. Besteht wegen der Schließung des Landgerichts vor Beginn der Hauptverhandlung gegen S ein Revisionsgrund? Abgabe ausschließlich im Klausurtermin vom 11.03.2016 in in B 201, Geschwister-Scholl-Platz 1 Besprechung 01.04.2016, 9.00 – 11.00 Uhr c.t., in W101, Prof.-Huber-Pl. 2 Abholung ab dem 04.04.2016 in den Schubläden Ludwigstr.28 Rückgebäude nahe des Infopoints Korrektorensprechstunden : nach Bekanntgabe im Internet
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