Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport Gerastr. 6, 80993 München Städtische Artur-KutscherRealschule RBS-3-0710 Gerastr. 6 80993 München Telefon: 089 233-83200 Telefax: 089 233-83220 Dienstgebäude: Haus C, Eingang Süd, Zugang über Merseburger Straße Zimmer: 3-020 Sachbearbeitung: Frau Sprung [email protected] Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 03.07.2015 Liebe Eltern, die letzten Wochen des Schuljahres 2014/15 haben begonnen. Ich hoffe, Ihr Kind konnte die vielerlei pädagogischen Hilfestellungen, die unsere Schule bietet, für sich gewinnbringend nutzen. In unseren „gelben Legosteinen“, den mobilen Schulraumeinheiten, in denen wir seit September 2014 unterrichten, sind wir heimisch geworden. Und schon geht es wieder zurück ins Hauptgebäude! Der Umzug ins generalsanierte Schulhaus ist für Pfingsten 2016 geplant. D. h. das Schuljahr beginnt, wie im letzten Jahr in Haus B und C der Pavillonanlage an der Merseburger Straße. Auch in diesem Jahr wird es wieder einen Jahresbericht geben. Unter der Leitung von Herrn T. Deiner ist ein „Prachtexemplar“ entstanden, in dem von allen Aktivitäten unserer Schulfamilie berichtet wird. Ich betrachte es als wichtiges Zeichen der Zugehörigkeit zu unserer Schule, wenn Sie möglichst alle ein Exemplar des Jahresberichtes erwerben. Zur Erleichterung Ihrer weiteren Planung informieren wir Sie im Folgenden über einige Termine und weitere Gegebenheiten: 1. Termine: Freitag, 17.07.15 Theater: „Fernsehabend oder „Was guckst du?“, 18:00 Uhr Montag, 20.07.15 Unterrichtsende für alle Klassen um 13:10 Uhr* Mittwoch, 22.07.15, Donnerstag 23.07.15 Bücherabgabe der Klassen 5 – 9 Montag, 27.07.15 bis Mittwoch, 29.07.15 Kultur- und Wandertage (Informationen erfolgen über die Klassenleitungen) Donnerstag, 30.07.15 Schulversammlung (Unterrichtsende 11:20 Uhr) Freitag, 31.07.15 Schlussgottesdienst in der St. Martins-Kirche um 9:00 Uhr ca. 10:15 Uhr Zeugnisausgabe Sommerferien 03.08. bis 14.09.2015 * Falls Ihr Kind eine Ganztagsklasse besucht und Sie auch in der Zeit vom 20.07. - 24.07.2015 ein Betreuungsangebot benötigen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich bis zum 17.07.2015 mit. Der Mensabetrieb ist aus organisatorischen Gründen ab 23.07.2015 geschlossen. Termine das Schuljahr 2015/2016 betreffend Mittwoch, 09.09.2015, Donnerstag, 10.09.2015 und Freitag, 11.09.2015 Aufnahme- und Nachprüfungen Termine und Prüfungsfächer ab 7. August unter www.akr.musin.de Dienstag, 15.09.2015 ab Mittwoch, 16.09.15 8:00 Uhr Unterrichtsbeginn des Schuljahres 2015/16 Beginn des Ganztagsunterrichtes und des Differenzierten Sportunterrichts Dienstag, 22.09.2015 19:00 Uhr 1. Klassenelternabend Für die Klassen, die auf Exkursion sind, wird ein eigener Termin für den Klassenelternabend anberaumt. 2. Weitere Regelungen des Schulbetriebes Abmeldung vom Religionsunterricht Die Abmeldung vom Religionsunterricht erfolgt zum Schuljahresende für das folgende Schuljahr. Bitte beachten Sie: „Der Religionsunterricht ist nach der Bayerischen Verfassung und dem BayEUG an den Schulen ordentliches Lehrfach. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülern selbst zu. Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur aus Glaubens- und Gewissensgründen erfolgen. Sie muss spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres mit Wirkung für das folgende Schuljahr abgegeben werden. Eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Im Falle der ordnungsgemäßen Abmeldung wird für die betreffenden Schüler das Fach Ethik zum Pflichtfach.“ Die notwendigen Antragsformulare erhält Ihre Tochter/Ihr Sohn im Sekretariat. Bitte geben Sie gegebenenfalls die Anträge bis 17. Juli 2015 über Ihre Tochter/Ihren Sohn im Sekretariat ab. Für Schüler, die bereits abgemeldet sind, ist kein neuer Antrag notwendig. Anträge auf Teilnahme am kath. oder ev. Religionsunterricht bei Zugehörigkeit zu anderen Glaubensgemeinschaften gibt es im Sekretariat. (Bedarf der Zustimmung des Ordinariats/Dekanats) Schulbesuch 2015/2016 Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr die Artur-Kutscher-Realschule nicht mehr besuchen werden, holen sich bitte im Sekretariat eine Austrittserklärung ab, die bis zum 24. Juli 2015 im Sekretariat abgegeben werden muss. Hinweise für MVV-Benutzung: Falls Sie z. B. aufgrund eines Umzugs oder Änderung des Ausbildungstarifes (s. u.) eine neue Kundenkarte brauchen, kann Ihr Kind das Bestellformular im Sekretariat abholen. Erfahrungsgemäß ist der Andrang im September sehr groß, daher empfehlen wir Ihnen dringend, den neuen Ausweis noch im Juli zu besorgen. Dies können Sie auch auf dem Postweg beim MVV erledigen (s. Hinweise auf dem Bestellvordruck) a) Ausbildungstarif I: Ab dem 15. Geburtstag müssen Sie den Ausbildungstarif II beantragen. b) Ausbildungstarif II : Falls der Ausweis mit diesem Schuljahr abläuft (z. B. bei Wiederholung einer Jahrgangsstufe), kann er im Sekretariat verlängert werden! Sie müssen hierfür nicht zum MVV-Schalter. c) SchülerInnen, die im nächsten Schuljahr wieder einen kostenfreien Fahrausweis erhalten, brauchen an den ersten drei Schultagen ein Passfoto, da ein neuer Ausweis durch das Sekretariat ausgeteilt wird. Hinweis für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Ganztagesklassen: Unter folgenden Voraussetzungen können Sie beim Sozialbürgerhaus (an der Infothek) einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Kosten des Mittagessens und für eintägige Ausflüge stellen: Bezug von SGB II – Leistungen (§28 GSG II) SGB XII – Leistungen (34 SGB XII) Wohngeld oder Kinderzuschlag (§6b Bundeskindergeldgesetz) AsylbLG – Leistungen (§ 2 oder § 3 AsylbLG) Wird dieser Antrag genehmigt, müssen Sie nur noch einen Eigenanteil von 1 EUR pro Mahlzeit bezahlen. Falls Sie Berechtigte(r) des Bildungs- und Teilhabepaketes sind, bitten wir Sie umgehend den Zuschuss für das neue Schuljahr zu beantragen, damit der Meldetermin für die Beantragung des Zuschusses gewährleistet ist. Eine Nachmeldung ist nur möglich, wenn der Schule die Kostenzusage des Jobcenters bis voraussichtlich Mitte Oktober vorliegt. Aus gegebenen Anlass weise ich nochmals darauf hin, dass Befreiungsanträge, die die letzten Schultage vor den Ferien betreffen, leider nicht genehmigt werden können, da sog. „Ferienverlängerungen“ durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus nicht gestattet sind (KMS vom 16.09.1996). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Erkrankung in diesem Zeitraum eine ärztliche Bescheinigung nötig ist. Nun wünschen wir Ihnen einen guten Ausklang des Schuljahres und eine erholsame Ferienzeit. Mit freundlichen Grüßen gez. R. Lotterschmid Schulleiterin . gez. S. Kranz Stellv. Schulleiterin gez. W. Forster 2. Konrektor ........................... Rückgabe bis spätestens 10.07.2015 an die Klassenleitung ........................... Name d. Schülerin/Schülers: ........................................................................, Klasse ................. O Ich habe den Elternbrief zum Schuljahresende vom 03.07.2015 zur Kenntnis genommen. O Gleichzeitig bestelle ich den Jahresbericht 2014/15 und gebe meinem Kind zum vereinbarten Termin (Information über die Klassenleitung) 4,50 EUR mit. Datum: ______________ Unterschrift: ________________________
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