Elternbrief zum Schuljahresende 2014/15

Landeshauptstadt
München
Referat für
Bildung und Sport
Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport
Gerastr. 6, 80993 München
Städtische Artur-KutscherRealschule
RBS-3-0710
Gerastr. 6
80993 München
Telefon: 089 233-83200
Telefax: 089 233-83220
Dienstgebäude:
Haus C, Eingang Süd,
Zugang über Merseburger Straße
Zimmer: 3-020
Sachbearbeitung:
Frau Sprung
[email protected]
Ihr Schreiben vom
Ihr Zeichen
Unser Zeichen
Datum
03.07.2015
Liebe Eltern,
die letzten Wochen des Schuljahres 2014/15 haben begonnen. Ich hoffe, Ihr Kind konnte die
vielerlei pädagogischen Hilfestellungen, die unsere Schule bietet, für sich gewinnbringend
nutzen.
In unseren „gelben Legosteinen“, den mobilen Schulraumeinheiten, in denen wir seit
September 2014 unterrichten, sind wir heimisch geworden. Und schon geht es wieder zurück
ins Hauptgebäude! Der Umzug ins generalsanierte Schulhaus ist für Pfingsten 2016 geplant.
D. h. das Schuljahr beginnt, wie im letzten Jahr in Haus B und C der Pavillonanlage an der
Merseburger Straße.
Auch in diesem Jahr wird es wieder einen Jahresbericht geben. Unter der Leitung von
Herrn T. Deiner ist ein „Prachtexemplar“ entstanden, in dem von allen Aktivitäten unserer
Schulfamilie berichtet wird.
Ich betrachte es als wichtiges Zeichen der Zugehörigkeit zu unserer Schule, wenn Sie
möglichst alle ein Exemplar des Jahresberichtes erwerben.
Zur Erleichterung Ihrer weiteren Planung informieren wir Sie im Folgenden über einige
Termine und weitere Gegebenheiten:
1. Termine:
Freitag, 17.07.15
Theater: „Fernsehabend oder „Was guckst du?“, 18:00 Uhr
Montag, 20.07.15
Unterrichtsende für alle Klassen um 13:10 Uhr*
Mittwoch, 22.07.15,
Donnerstag 23.07.15
Bücherabgabe der Klassen 5 – 9
Montag, 27.07.15 bis
Mittwoch, 29.07.15
Kultur- und Wandertage (Informationen erfolgen über die
Klassenleitungen)
Donnerstag, 30.07.15
Schulversammlung (Unterrichtsende 11:20 Uhr)
Freitag, 31.07.15
Schlussgottesdienst in der St. Martins-Kirche um 9:00 Uhr
ca. 10:15 Uhr Zeugnisausgabe
Sommerferien
03.08. bis 14.09.2015
* Falls Ihr Kind eine Ganztagsklasse besucht und Sie auch in der Zeit vom 20.07. - 24.07.2015
ein Betreuungsangebot benötigen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich bis zum 17.07.2015 mit.
Der Mensabetrieb ist aus organisatorischen Gründen ab 23.07.2015 geschlossen.
Termine das Schuljahr 2015/2016 betreffend
Mittwoch, 09.09.2015,
Donnerstag, 10.09.2015
und Freitag, 11.09.2015
Aufnahme- und Nachprüfungen
Termine und Prüfungsfächer ab 7. August unter
www.akr.musin.de
Dienstag, 15.09.2015
ab Mittwoch, 16.09.15
8:00 Uhr Unterrichtsbeginn des Schuljahres 2015/16
Beginn des Ganztagsunterrichtes und des
Differenzierten Sportunterrichts
Dienstag, 22.09.2015
19:00 Uhr
1. Klassenelternabend
Für die Klassen, die auf Exkursion sind, wird ein eigener Termin
für den Klassenelternabend anberaumt.
2. Weitere Regelungen des Schulbetriebes

Abmeldung vom Religionsunterricht
Die Abmeldung vom Religionsunterricht erfolgt zum Schuljahresende für das folgende
Schuljahr. Bitte beachten Sie: „Der Religionsunterricht ist nach der Bayerischen
Verfassung und dem BayEUG an den Schulen ordentliches Lehrfach. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Nach
Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülern selbst zu. Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur aus Glaubens- und Gewissensgründen
erfolgen. Sie muss spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres mit Wirkung
für das folgende Schuljahr abgegeben werden. Eine spätere Abmeldung ist nur aus
wichtigem Grund möglich. Im Falle der ordnungsgemäßen Abmeldung wird für die
betreffenden Schüler das Fach Ethik zum Pflichtfach.“
Die notwendigen Antragsformulare erhält Ihre Tochter/Ihr Sohn im Sekretariat.
Bitte geben Sie gegebenenfalls die Anträge bis 17. Juli 2015 über Ihre Tochter/Ihren
Sohn im Sekretariat ab.
Für Schüler, die bereits abgemeldet sind, ist kein neuer Antrag notwendig.
Anträge auf Teilnahme am kath. oder ev. Religionsunterricht bei Zugehörigkeit zu
anderen Glaubensgemeinschaften gibt es im Sekretariat. (Bedarf der Zustimmung
des Ordinariats/Dekanats)

Schulbesuch 2015/2016
Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr die Artur-Kutscher-Realschule
nicht mehr besuchen werden, holen sich bitte im Sekretariat eine Austrittserklärung ab,
die bis zum 24. Juli 2015 im Sekretariat abgegeben werden muss.

Hinweise für MVV-Benutzung:
Falls Sie z. B. aufgrund eines Umzugs oder Änderung des Ausbildungstarifes (s. u.)
eine neue Kundenkarte brauchen, kann Ihr Kind das Bestellformular im Sekretariat
abholen. Erfahrungsgemäß ist der Andrang im September sehr groß, daher empfehlen
wir Ihnen dringend, den neuen Ausweis noch im Juli zu besorgen. Dies können Sie
auch auf dem Postweg beim MVV erledigen (s. Hinweise auf dem Bestellvordruck)
a) Ausbildungstarif I: Ab dem 15. Geburtstag müssen Sie den Ausbildungstarif II
beantragen.
b) Ausbildungstarif II : Falls der Ausweis mit diesem Schuljahr abläuft (z. B. bei
Wiederholung einer Jahrgangsstufe), kann er im Sekretariat verlängert werden!
Sie müssen hierfür nicht zum MVV-Schalter.
c) SchülerInnen, die im nächsten Schuljahr wieder einen kostenfreien Fahrausweis
erhalten, brauchen an den ersten drei Schultagen ein Passfoto, da ein neuer Ausweis
durch das Sekretariat ausgeteilt wird.

Hinweis für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Ganztagesklassen:
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie beim Sozialbürgerhaus (an der Infothek)
einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Kosten des
Mittagessens und für eintägige Ausflüge stellen:
Bezug von
SGB II – Leistungen (§28 GSG II)
SGB XII – Leistungen (34 SGB XII)
Wohngeld oder Kinderzuschlag (§6b Bundeskindergeldgesetz)
AsylbLG – Leistungen (§ 2 oder § 3 AsylbLG)
Wird dieser Antrag genehmigt, müssen Sie nur noch einen Eigenanteil von 1 EUR pro
Mahlzeit bezahlen.
Falls Sie Berechtigte(r) des Bildungs- und Teilhabepaketes sind, bitten wir Sie umgehend den
Zuschuss für das neue Schuljahr zu beantragen, damit der Meldetermin für die Beantragung
des Zuschusses gewährleistet ist. Eine Nachmeldung ist nur möglich, wenn der Schule die
Kostenzusage des Jobcenters bis voraussichtlich Mitte Oktober vorliegt.

Aus gegebenen Anlass weise ich nochmals darauf hin, dass Befreiungsanträge,
die die letzten Schultage vor den Ferien betreffen, leider nicht genehmigt werden
können,
da
sog.
„Ferienverlängerungen“
durch
das
Bayerische
Staatsministerium für Unterricht und Kultus nicht gestattet sind (KMS vom
16.09.1996). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Erkrankung in diesem
Zeitraum eine ärztliche Bescheinigung nötig ist.
Nun wünschen wir Ihnen einen guten Ausklang des Schuljahres und eine erholsame
Ferienzeit.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
R. Lotterschmid
Schulleiterin
.
gez.
S. Kranz
Stellv. Schulleiterin
gez.
W. Forster
2. Konrektor
........................... Rückgabe bis spätestens 10.07.2015 an die Klassenleitung ...........................
Name d. Schülerin/Schülers: ........................................................................, Klasse .................
O
Ich habe den Elternbrief zum Schuljahresende vom 03.07.2015 zur Kenntnis
genommen.
O
Gleichzeitig bestelle ich den Jahresbericht 2014/15 und gebe meinem Kind zum
vereinbarten Termin (Information über die Klassenleitung) 4,50 EUR mit.
Datum: ______________
Unterschrift: ________________________