Publizitätsvorschriften Merkblatt für Information und

Publizitätsvorschriften
Merkblatt für Information und Kommunikation für
EFRE.NRW geförderte Vorhaben
www.efre.nrw.de
www.wirtschaft.nrw.de
2
Inhalt
Inhalt2
Hintergrund3
Rechtsgrundlagen4
Grundsatz5
Während der Projektlaufzeit
7
Nach Abschluss des Projektes
10
Service11
3
Hintergrund
Hinter den zwei Buchstaben EU verbirgt sich ein Staatenverbund mit heute 28
Mitgliedstaaten in Europa, die gemeinsame Werte, soziale und wirtschaftliche
Ziele vertreten. Innerhalb dieses Staatenverbunds gibt es allerdings erhebliche
regionale Entwicklungsunterschiede. Um die schwächeren Regionen dabei zu
unterstützen, den Anschluss an die stärkeren Regionen zu finden, stellt die
Europäische Union Gelder in Form von Struktur- und Kohäsionsfonds zur Verfügung.
Auch Nordrhein-Westfalen erhält Gelder aus diesen Fonds zur Verfügung
gestellt: Rund 1,2 Milliarden Euro stehen 2014 - 2020 aus dem Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung, um Wachstum und
Beschäftigung fördern.
Viele Vorhaben wurden bereits in der letzte Förderperiode mit Geldern aus
dem EFRE in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Damit die finanzierten Vorhaben auch sichtbar und wahrnehmbar werden und das Bewusstsein dafür
geschaffen wird, dass auch jeder Einzelne von Europa profitiert, legen die Europäische Kommission und das Land Nordrhein-Westfalen besonderen Wert
darauf, dass die Bürger und Bürgerinnen über den Einsatz der EU-Mittel informiert werden.
Jeder, der für die Umsetzung eines Vorhabens Unterstützung aus dem EFRE
erhält, ist deshalb dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Förderung zu
informieren. Die entsprechenden Vorschriften hierfür sind im Rahmen der Informations- und Publizitätsvorschriften der EU festgelegt.
Neben der reinen Information soll damit auch für Transparenz über die Verwendung der europäischen Fördermittel gesorgt werden. Darüber hinaus dient
die Kommunikation der geförderten Projekte dazu, Interessierte auf die
Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen.
Die im Folgenden aufgeführten Punkte sollen Geförderten eine Hilfestellung
bei der Anwendung und Umsetzung der Publizitätsvorschriften geben.
4
Rechtsgrundlagen
Die Vorschriften, die Empfänger von Fördermitteln, die sogenannten Begünstigten, einzuhalten haben, sind in folgenden Verordnungen beschrieben:
Die Verordnung (EU) NR. 1303/2013
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds,
den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds
sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den
Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung
(EG) Nr. 1083/2006 des Rates in der jeweils gültigen Fassung.
• Artikel 115 sowie Anhang XII, Nr. 2.2
Durchführungsverordnung (EU) NR. 821/2014
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission vom 28.
Juli 2014 mit der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr.
1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einzelheiten betreffend der Übertragung und Verwaltung von Programmbeiträgen, die Berichterstattung über Finanzinstrumente, die technischen Merkmale
der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Vorhaben und das
System zur Aufzeichnung und Speicherung von Daten in der jeweils gültigen
Fassung.
• Artikel 3-5 sowie Anhang II
ANBest-EFRE Nr. 10
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung.
Die Verordnungen finden Sie unter folgendem Link:
www.efre.nrw.de
5
Grundsatz
Grundsätzlich besteht eine doppelte Informationspflicht über den Einsatz von
EFRE-Mitteln. Sowohl die Begünstigten als auch die Verwaltungsbehörde sind
verpflichtet, die EFRE-Förderung zu kommunizieren.
Das Begünstigtenverzeichnis
Die EFRE Verwaltungsbehörde ist verpflichtet, eine Liste der Vorhaben auf
ihrer Internetseite zu veröffentlichen und diese alle 6 Monate zu aktualisieren.
Im Rahmen der Antragsstellung müssen Sie sich damit einverstanden erklären, in der Liste der Vorhaben veröffentlicht zu werden.
Das aktuelle Begünstigtenverzeichnis für den EFRE.NRW finden sie unter
folgendem Link: www.efre.nrw.de
Die Pflichten der Begünstigten
Alle Begünstigten müssen sicherstellen, dass alle am Projekt Beteiligten über
die Finanzierung aus dem EFRE informiert werden.
Sie sind verpflichtet, einen deutlichen Hinweis auf die Finanzierung Ihres Vorhabens durch EFRE-Mitteln zu geben.
Wichtig: Alle Veröffentlichungen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem
geförderten Vorhaben müssen folgende Elemente enthalten:
EU-Emblem (12-Sterne-Kreis) und der Verweis auf die Europäische Union
Verweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert:
„Investition in unsere Zukunft“
Verweis auf den Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung
6
Diese Elemente ergeben somit folgende Darstellung, die die Mindestanforderungen an die Publizität erfüllt:
obligatorischer
EFRE-Förderhinweis
Der Hinweis muss die gleiche Größe aufweisen, wie das größte von weiteren
eingesetzten Logos. Die Höhe muss mindestens 20 mm betragen.
Ausnahme: Bei sehr kleinen Werbematerialien, wie z.B. Kugelschreibern,
reicht eine Höhe von 5 mm.
Ausdrücklich erwünscht ist die zusätzliche Platzierung des EFRE.NRW-Logos
für das Förderprogramm 2014-2020:
Programm-Logo
EFRE.NRW 2014-2020
Service:
Die verschiedenen Logos in deutsch und englisch stehen auf unserer Website
zum Download bereit: www.efre.nrw.de
7
Während der Projektlaufzeit
PUBLIKATIONEN
Bei allen Publikationen einschliesslich Pressemitteilungen, Präsentationen,
elektronischen und audio-visuellen Informationen muss sichergestellt werden,
dass sie die vorgeschriebenen Größen- und Gestaltungsvorschriften einhalten
und die vorgegebenen Hinweise, Beschreibungen und Logos enthalten.
Der Hinweis auf die finanzielle Beteiligung der Europäischen Union muss
grundsätzlich an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden, wie z.B. auf
der Umschlagseite (Titelseite oder Rückseite) von Broschüren/Flyern.
Folgende beispielhafte Formulierung kann für Pressemitteilungen verwendet
werden: „Dieses Vorhaben wurde aus Mitteln des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.“
INTERNET
Betreiben Sie eine Webseite, so sind Sie verpflichtet, auf dieser eine angemessene Beschreibung des Vorhabens einzustellen, die im angemessenen Verhältnis zu dem Umfang der Unterstützung steht. In der Beschreibung muss auf die
Ziele und Ergebnisse eingegangen und die finanzielle Unterstützung durch die
Europäische Union hervorgehoben werden.
Zudem muss die Webseite an möglichst prominenter Stelle den EFRE-Förderhinweis (vgl. S. 6) enthalten:
obligatorischer
EFRE-Förderhinweis
Ausdrücklich erwünscht ist die zusätzliche Platzierung des EFRE.NRW-Logos
für das Förderprogramm 2014-2020 und die Verlinkung auf www.efre.nrw.de:
Programm-Logo
EFRE.NRW 2014-2020
▲
Logos und Mustervorlagen finden Sie unter www.efre.nrw.de
Sie können folgende Code Snippets zum Einbinden der Logos verwenden:
EFRE-Förderhinweis:
<a href=“http://www.efre.nrw.de“ target=“_blank“>
<img height=“50“ src=“http://www.efre.nrw.de/fileadmin/Logos/EU-Fo__rderhinweis__EFRE_/
Logo_EFRE_mit_Zuk_RGB_jpg.jpg“ alt=“EFRE Förderhinweis“/>
</a>
Programm-Logo:
<a href=“http://www.efre.nrw.de“ target=“_blank“>
<img height=“50“ src=“http://www.efre.nrw.de/storage/template/images/efre-nrw-logo.svg“
alt=“EFRE NRW 2014-2020“/>
</a>
8
Neben den Kommunikationsmaßnahmen, die für alle Fördersummen gelten,
gibt es zusätzliche Maßnahmen jeweils abhängig von der Höhe der Förderung.
FÖRDERSUMME UNTER 500.000 EURO
Wenn die öffentliche Unterstützung unter 500.000 Euro liegt, müssen Sie ein
Plakat (mind. Din A3) mit Informationen zum Projekt und der Förderung an
einer gut sichtbaren Stelle, wie z.B. im Eingangsbereich aufhängen.
Folgende Informationen müssen auf dem Plakat angegeben werden:
• Projektname
• Kurzbeschreibung des Projekts (auf allgemeine Verständlichkeit achten)
• Hinweis auf die Förderung durch den EFRE
Wir haben für Sie Plakatvorlagen vorbereitet. Bitte suchen Sie sich die für
Ihr Vorhaben passende Vorlage aus. Wählen Sie bitte die Vorlage der Prioritätsachse aus, aus der Ihr Vorhaben gefördert wird.
Service:
chneller als man denkt
Innovation im Fokus der EFRE Förderung
tärker als man denkt
EFRE steigert die Wettbewerbsfähigkeit von KMU
© Lukow / photocase.de
© green-lens.de / C. Gelpke
Projekttitel
Projekttitel
Die Projektbeschreibung sollte kurz und verständlich den Inhalt des Projektes
wiedergeben. Diese kann zum Beispiel bezug nehmen auf die Förderziele des
EFRE.NRW Programm und die Querschnittsziele. Die Beschreibung kann hier
auf maximal acht Zeilen beziehungsweise bei zweizeiligem Titel in sechs Zeilen
geschehen. Zu lange Texte müssen entsprechend gekürzt werden. Bitte nicht
die Schriftgröße, die Schriftart oder die Größe des Textfeldes verändern. Diese
Einstellungen entsprechen dem Corporate Design des EFRE.NRW und dürfen
nicht verändert werden.
Die Projektbeschreibung sollte kurz und verständlich den Inhalt des Projektes
wiedergeben. Diese kann zum Beispiel bezug nehmen auf die Förderziele des
EFRE.NRW Programm und die Querschnittsziele. Die Beschreibung kann hier
auf maximal acht Zeilen beziehungsweise bei zweizeiligem Titel in sechs Zeilen
geschehen. Zu lange Texte müssen entsprechend gekürzt werden. Bitte nicht
die Schriftgröße, die Schriftart oder die Größe des Textfeldes verändern. Diese
Einstellungen entsprechen dem Corporate Design des EFRE.NRW und dürfen
nicht verändert werden.
Dieses Projekt wird durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfahlen gefördert.
Dieses Projekt wird durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfahlen gefördert.
www.efre.nrw.de
www.efre.nrw.de
www.wirtschaft.nrw.de
www.wirtschaft.nrw.de
Template Prioritätsachse 1
Template Prioritätsachse 2
Attraktiver als man denkt
Nachhaltige Stadtentwicklung durch EFRE
au erer als man denkt
Klimaschutz in NRW voranbringen dank EFRE
© birdys / photocase.de
© nukanute / photocase.de
Projekttitel
Projekttitel
Die Projektbeschreibung sollte kurz und verständlich den Inhalt des Projektes
wiedergeben. Diese kann zum Beispiel bezug nehmen auf die Förderziele des
EFRE.NRW Programm und die Querschnittsziele. Die Beschreibung kann hier
auf maximal acht Zeilen beziehungsweise bei zweizeiligem Titel in sechs Zeilen
geschehen. Zu lange Texte müssen entsprechend gekürzt werden. Bitte nicht
die Schriftgröße, die Schriftart oder die Größe des Textfeldes verändern. Diese
Einstellungen entsprechen dem Corporate Design des EFRE.NRW und dürfen
nicht verändert werden.
Dieses Projekt wird durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfahlen gefördert.
www.efre.nrw.de
Die Projektbeschreibung sollte kurz und verständlich den Inhalt des Projektes
wiedergeben. Diese kann zum Beispiel bezug nehmen auf die Förderziele des
EFRE.NRW Programm und die Querschnittsziele. Die Beschreibung kann hier
auf maximal acht Zeilen beziehungsweise bei zweizeiligem Titel in sechs Zeilen
geschehen. Zu lange Texte müssen entsprechend gekürzt werden. Bitte nicht
die Schriftgröße, die Schriftart oder die Größe des Textfeldes verändern. Diese
Einstellungen entsprechen dem Corporate Design des EFRE.NRW und dürfen
nicht verändert werden.
Dieses Projekt wird durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfahlen gefördert.
www.efre.nrw.de
www.wirtschaft.nrw.de
www.wirtschaft.nrw.de
Template Prioritätsachse 3
Template Prioritätsachse 4
▲
Die Plakattemplates finden SIe unter www.efre.nrw.de
9
INFRASRUKTUR- UND BAUMASSNAHMEN MIT EINER FÖRDERSUMME ÜBER
500.000 EURO
Wenn Sie mehr als 500.000 Euro öffentliche Unterstützung erhalten und es
sich um eine Infrastruktur- oder Baumaßnahme handelt, sind sie verpflichtet,
temporär ein Hinweisschild an einer gut sichtbaren Stelle aufzustellen.
Dabei nehmen die geforderten Elemente
• EU-Emblem (12-Sterne-Kreis) und der Verweis auf die Europäische Union
• Verweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert:
„Investition in unsere Zukunft“
• Verweis auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
mindestens 25 Prozent des Hinweisschildes ein.
Die Größe des Schildes ist nicht vorgegeben. Sie muss aber der Bedeutung
und der finanziellen Förderung angemessen sein.
Achtung: Wie im Zuwendungsbescheid gefordert, ist das Hinweisschild zu
dokumentieren und an die Bewilligungsstelle zu übermitteln!
Service:
Eine entsprechende Vorlage steht auf unserer Website zum Download bereit:
www.efre.nrw.de
Die Information zur EU-Förderung müssen
mindestens 25% der Fläche des Schildes
einnehmen.
▼
Gefördert durch die Europäische Union
◄
Muster eines Hinweisschildes mit
EFRE.NRW-Logo – die Mindestanforderungen an die Publizität sind
erfüllt.
10
Nach Abschluss des Projektes
INFRASTRUKTUR- UND BAUMASSNAHMEN SOWIE MATERIELLE GEGENSTÄNDE
MIT EINER FÖRDERSUMME ÜBER 500.000 EURO
Spätestens drei Monate nach Abschluss eines Vorhabens müssen Sie gut
sichtbare Erläuterungstafeln anbringen, die für die allgemeine Öffentlichkeit
gut wahrnehmbar und lesbar sind (von signifikanter Größe).
Achtung: Permanente Erläuterungstafeln müssen nicht nur bei Infrastrukturund Baumaßnahmen angebracht werden, sondern auch bei der Förderung
anderer materieller Gegenstände wie z.B. neue Technik und Maschinen.
Ist es nicht möglich, auf einem materiellen Gegenstand eine Erläuterungstafel
anzubringen, sind andere geeignete Maßnahmen anzuwenden, um auf die
EU-Förderung aufmerksam zu machen.
Dabei nehmen die geforderten Elemente
• Bezeichnung und Prioritätsachse der Maßnahme
• EU-Emblem (12-Sterne-Kreis) und der Verweis auf die Europäische Union
• Verweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert:
„Investition in unsere Zukunft“
• Verweis auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
mindestens 25 Prozent der Erläuterungstafel ein.
Service:
Eine entsprechende Vorlage steht auf unserer Website zum Download bereit:
www.efre.nrw.de
Folgende Informationen müssen
auf der Tafel aufgeführt werden:
• Bezeichnung des Projektes
• Hauptziel des Projektes
Die Informationen zur EU-Förderung
müssen mindestens 25% der Fläche
der Tafel einnehmen.
▼
Dieses Projekt wurde aus Mitteln
der Europäische Union gefördert.
►
Muster einer Erläuterungstafel mit EFRE.NRW-Logo –
die Mindestanforderungen an die Publizität sind erfüllt.
11
Service
Die Logos sowie die Vorlagen für die Poster, Schilder und Tafeln stehen hier
zum Download bereit: www.efre.nrw.de
Die zugrunde liegenden Verordnungen stehen unter folgendem Link bereit:
Poster, Hinweisschilder und Erläuterungstafeln sind nicht bei der EFRE Verwaltungsbehörde erhältlich. Für ihre Herstellung sind die Begünstigten zuständig.
Soll bei Publikationen auch das NRW-Logo enthalten sein, erhalten Sie
Informationen zu dessen Anwendung bzw. zur Anwendung des Landesdesigns
unter: www.efre.nrw.de
Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf
www.wirtschaft.nrw.de
www.efre.nrw.de
www.wirtschaft.nrw.de