Artikel "Das Bohren dicker Bretter – Paradigmenwechsel in der

Das Bohren dicker Bretter –
Paradigmenwechsel in
der Gewässerpolitik?
Statuskonferenz Bundesprogramm Blaues Band
Dr. Eick von Ruschkowski, 08.12.2015, Bonn
Foto: Dirk Sanne
Anzeichen für einen
Paradigmenwechsel
 Aufgabenerweiterung der GDWS hinsichtlich
Gewässerentwicklung/Umsetzung WRRL
Foto: NABU/Mußbach
(fachlich begleitet durch BMVI/BfG/BAW)
 Entwicklung der Verwaltungsstrukturen:
Einrichtung eines eigenen Umweltreferates im
BMVI und einer Abteilung Umwelt in der GDWS
Foto: NABU/Mußbach
 Interministerielle Arbeitsgruppe zur Erarbeitung
des Bundesprogramms Blaues Band – Thema
wird ressortübergreifend und interdisziplinär
bearbeitet.
Foto: NABU/Mußbach
Dr. Eick von Ruschkowski, Statuskonferenz BP Blaues Band, 08.12.2015
2
Entwicklungsbedarf
aus Sicht des NABU
1.
Reform des Rechtsrahmens
Foto: NABU/Mußbach
2.
Sicherung der fachlichen Qualität im Sinne
der Umweltziele der WRRL
3.
Übergangsregeln für laufende Projekte
Foto: NABU/Mußbach
Foto: NABU/Mußbach
Dr. Eick von Ruschkowski, Statuskonferenz BP Blaues Band, 08.12.2015
3
1. Reform des Rechtsrahmens (1)
Fragestellungen:
Foto: NABU/Mußbach
 In welchem Umfang ist der Bund nach
geltendem Recht für die Umsetzung der WRRL
an Wasserstraßen zuständig?
 Wie müsste der Rechtsrahmen angepasst
werden, um eine Erfüllung der WRRL an
Foto: NABU/Mußbach
Wasserstraßen zu gewährleisten?
Rechtsgutachten (Nov 2015) durch
Dr. jur. Kurt Faßbender/Universität Leipzig
Foto: NABU/Mußbach
Dr. Eick von Ruschkowski, Statuskonferenz BP Blaues Band, 08.12.2015
4
1. Reform des Rechtsrahmens (2)
Ausgewählte Ergebnisse:
Foto: NABU/Mußbach
•
Nebeneinander von WaStrG und WHG –
„Kompetenzgewirr“
•
WaStrG gilt nicht für „Sonstige Wasserstraßen“
•
Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen
nach WaStrG müssen einen Verkehrsbezug
Foto: NABU/Mußbach
aufweisen und können nicht ausschließlich im
Sinne der Umweltziele der WRRL durchgeführt
werden.
•
WRRL-Umweltziele müssen nach WaStrG „nur“
berücksichtigt werden – Widerspruch zum
Verbesserungsgebot/Verschlechterungsverbot
Dr. Eick von Ruschkowski, Statuskonferenz BP Blaues Band, 08.12.2015
Foto: NABU/Mußbach
5
1. Reform des Rechtsrahmens (3)
Reformoptionen (nach Faßbender 2015):
Foto: NABU/Mußbach
 „Große Reform“ : Verwaltung der
Wasserstraßen erfolgt vollständig durch
die Länder oder den Bund.
 „Kleine Reformen“: Abbau rechtlicher Ziel- und
Aufgabenkonflikte zwischen Bund und Ländern
Foto: NABU/Mußbach
 Größter Klärungsbedarf bei „sonstigen
Bundeswasserstraßen“, die eine zentrale Rolle
im BP Blaues Band spielen sollen.
Foto: NABU/Mußbach
Dr. Eick von Ruschkowski, Statuskonferenz BP Blaues Band, 08.12.2015
6
1. Reform des Rechtsrahmens (4)
NABU-Forderungen:
Foto: NABU/Mußbach
•
Zeitnahe Reform des WaStrG: Umweltziele der
WRRL werden eigenständiger Bestandteil,
eindeutige Regelung für sonstige Wasserstraßen
•
Ausrichtung der Verwaltung an dem
unionsrechtlichen Vorgaben
(Verbesserungsgebot/Verschlechterungsverbot)
•
Foto: NABU/Mußbach
Regelungen bzgl. Nutzung von bundeseigenen
Grundstücken für Maßnahmen, Anlagen am
Gewässer, Unterhaltungspflichtigkeit
•
Klärung der Kostenverteilung zwischen Bund
und Ländern
Dr. Eick von Ruschkowski, Statuskonferenz BP Blaues Band, 08.12.2015
Foto: NABU/Mußbach
7
2. Sicherung der fachlichen Qualität (1)
 Ausgangslage:
Vorbehalte auf Seiten der Verbände gegenüber
Foto: NABU/Mußbach
GDWS und BfG/BAW in Bezug auf die
Umsetzung von ökologischen
Gewässerentwicklungsmaßnahmen
•
Bsp.: Flutmulde Rees
Foto: NABU/Mußbach
•
Bsp.: Oder
Foto: NABU/Mußbach
Dr. Eick von Ruschkowski, Statuskonferenz BP Blaues Band, 08.12.2015
8
2. Sicherung der fachlichen Qualität (2)
 NABU-Forderung:
Foto: NABU/Sobota
•
Etablierung eines Expertengremiums für die
Auswahl und fachliche Begleitung der Projekte
unter Beteiligung des behördlichen (BfN,
UNB) und verbandlichen Naturschutzes
•
Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
Foto: NABU/Sobota
in Bezug auf (neue) gewässerökologische
Aufgaben
Foto: NABU/Sobota
Dr. Eick von Ruschkowski, Statuskonferenz BP Blaues Band, 08.12.2015
9
3. Übergang für laufende Projekte
 Ausgangslage:
Die unklare Rechtslage führt zu einer starken
Foto: NABU/Mußbach
Verzögerung/Stillstand bereits genehmigter und
geplanter Projekte von Dritten an BWaStra
 NABU-Forderung:
Zeitnahe Klärung offener Fragen im Sinne der
Zielsetzungen des Bundesprogramms Blaues
Foto: NABU/Mußbach
Band v.a. hinsichtlich Nutzung von WSVGrundstücken, Unterhaltungspflichtigkeit,
Anlagen am Gewässer
Foto: NABU/Mußbach
Dr. Eick von Ruschkowski, Statuskonferenz BP Blaues Band, 08.12.2015
10
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Foto: terra-air/Kundel
Dr. Eick von Ruschkowski, Statuskonferenz BP Blaues Band, 08.12.2015
11