Aufnahmeantrag Kinder unter 14 Jahre

Angelsportverein Holdorf e.V.
gegr. 1969
Was ist die Kinderkarte?
Der ASV Holdorf e.V. hat die Kinderkarte ins Leben gerufen , um Kindern von 10 -14
Jahren das Angeln zu ermöglichen und die Jugend zu fördern.
Unsere Jugendgruppe versucht stehts viel zu Unternehmen, so arbeiten unsere
Jugendwarte jedes Jahr neue Termine aus wie z.B.:
-
Dvd Abende
Ausflüge
Bowling
Nacht- und Tagangeln unter Aufsicht
Wie gehe ich Artgercht mit Lebewesen um
Übungsabende ( Montagen Herstellung, Angelarten , verschiedene Köder ect. )
Angelveranstaltungen gegen Nachbarvereine
Und vieles mehr
Dies ist nicht nur gut um neue Freunde kennen zu lernen, sondern dient auch der Vorbereitung auf
die Sportfischerprüfung die man ab dem 14. Lebensjahr in Deutschland ablegen muss.
Die Kinder und Jugendlichen werden steht’s gut Betreut und gefördert, da der Nachwuchs immer
wichtig für jeden Verein seien sollte.
Wenn wir Euer Interesse geweckt haben oder Ihr noch fragen habt, einfach anrufen oder E-MAIL
schreiben.
Petri Heil
1.Vorsitzender ASV Holdorf e.V.
Christian kleine Bornhorst
0171/ 4292617
[email protected]
Jugendwart
Markus Krautwald
0157/ 72461977
[email protected]
Jugendwart
Tino Diesen
Tel: 0175/ 5627315
[email protected]
Jugendwart
Hans Werner Falkenstein
0173/ 5102922
[email protected]
An den
Angelsportverein Holdorf e.V.
Tino Diesen / 2. Jugendwart
Bergstraße 13
49451 Holdorf
Antrag auf Ausstellung einer Angelkarte für Kinder von 10 - 13 Jahren.
Personalien des Kindes:
Name:....................................................................................
Vorname:................................................................................
Geburtsdatum.........................................................................
Straße und Hausnummer: ......................................................
Postleitzahl und Wohnort:......................................................
E-MAIL:…………………………………………………….
Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters:
Für das vor bezeichnete Kind wird die Ausstellung einer Kinderkarte zu den in der Karte
angegebenen Bedingungen beantragt.
Die Fischereierlaubnis wird nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und nur zum Fischen
unter Aufsicht einer geeigneten Person erteilt. Der Beitrag für die Kinderkarte beläuft sich auf 20
Euro im Jahr und ist in Bar bei Abholung zu entrichten.
Wir werden die Bedingungen beachten und für jeden Schaden aufkommen, den unser Kind
fahrlässig verursacht hat.
Datum:.......................................
Der gesetzliche Vertreter:
....................................................
(Unterschrift des Vaters )
...................................................
( Unterschrift der Mutter)
..................................................
( Unterschrift des Vormundes )
Seite 1 ( für den ASV Holdorf e.V. )
Bedingungen Kinderkarte
Angelsportverein Holdorf e.V.
Die Kinderkarte kann für Kinder ( 10 -14 ) zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung ausgestellt
werden. Sie gilt jeweils für 1 Kalenderjahr und nur zum fischen unter Aufsicht einer Person, die
die Fischerprüfung abgelegt hat und einen gültigen Erlaubnisschein des ASV Holdorf besitzt.
Gewässer auf die sich die Erlaubnis erstreckt:
( 1 ) Kalksandsteinsee - Holdorf
( 2 ) Vereinsteich - Fladderlohausen
Zugelassene Fanggeräte:
1 Friedfischangel
zur Befischung dürfen als Köder nur Maden, Wurm oder pflanzliche Köder ( auch Teig )
verwendet werden.
Alle anderen Fanggeräte sind verboten.
Zugelassene Wasserfahrzeuge: Keine
Besondere Auflagen:
Der Fang ist vor dem Wieder auslegen der Angel in die Fangmeldung einzutragen.
Fangbeschränkung:
3 Fische pro Tag der Arten - Karpfen - Schleie - Forelle
10 Weißfische pro Tag.
Der fangerlaubte Fisch ist unverzüglich zu betäuben, dann zu töten und danach erst vom Haken zu
lösen.
Die Begleitperson hat den Fisch zu töten.
Das Kind darf den Fisch nicht töten.
Ein Hälterung lebender Fische ist untersagt
Weitere Bedingungen:
Beim Verlassen des Angelplatzes sind Angeln aus dem Wasser zu nehmen.
Der Fischereiaufsicht sind auf Verlangen der getätigte Fang und die Fischereipapiere vorzuzeigen.
Auch dem sich ausweisenden Vereinsmitglied sind auf Verlangen die Fischereipapiere
vorzuzeigen.
Seite 2 ( als Information )