Oktober 2015 - Ohrsee

Gokler Ohr
www.ohrsee-gokels.de
Oktober 2015, 34. Ausgabe
Und wenn einer denkt, in unserem kleinen Gokels passiert nichts, der irrt sich gewaltig! Nein, es
bleibt keineswegs immer alles so, wie es war:
Es klopft, und klopft, und klopft immer noch. Auch am Wochenende und abends bis 20 Uhr.
Nach einigem Hin und Her, vielen Beschlüssen und Diskussionen in den letzten Jahren hat nun doch
der Bau des Windparks begonnen und soll mit Petrus Hilfe bis Jahresende fertiggestellt werden.
Und zwar zwischen Weetenweg und Hanschweg (kurz hinter dem Bahnhof rechts).
Betreiber ist der Bürgerwindpark Seefeld – Gokels, sowie die Enercon GmbH (Deutschlands größter
Windkraftanlagenhersteller aus Aurich), der Bürgerwindpark Mittelholstein und die Denker und
Wulff AG (führender Windparkentwickler aus Sehestedt) .
Insgesamt werden zwölf Windmühlen gebaut. Vier davon gehören zu Gokels, fünf zu Lütjenwestedt
und drei zu Seefeld . Pro Windmühle sollen jährlich geschätzte 8000 Megawattstunden Strom
erzeugt werden und dann über das Umspannwerk Oldenborstel an 1500 Haushalte verteilt werden.
Zu übersehen werden diese riesigen Windräder jedenfalls nicht sein. Alle werden 200m hoch! Ich
habe mir das gerade einmal bildlich vorgestellt: das ist so hoch wie der Michel in Hamburg und
knapp 1 1/2 Schwimmbadlängen im Batz obendrauf. Wer weiß, vielleicht sehe ich die Anlage künftig
auch von meinem Küchenfenster aus…
Und hier nochmal der genaue Lageplan der Windmühlen:
Auch in der Kirchengemeinde haben sich einige Neuerungen ergeben:
Ihr Einführungsgottesdienst war am 5.7. in unserer St. Johanniskirche
Aufgewachsen ist sie in Kamen, einer Hansestadt mit 45.000 Einwohnern in NordrheinWestfalen.
Theologie studiert hat sie in Wuppertal und Bottrop, was für sie eine anstrengende Zeit
gewesen sein muss, da sie nebenbei auch noch kellnerte und in der Fabrik arbeitete. In
Nordrhein – Westfalen gibt es nicht so viele Pastorenstellen. So ging sie ins Viktariat zu
Astrid Halver nach Osterrönfeld.
Und mit dem gleichen Engagement, wie sie ihr Studium absolvierte, begleitet sie uns Gokeler
bereits seit drei Jahren bei Taufen, Konfirmationen und Trauerfällen als Pastorin auf
Anstellung.
Mit ihrer lebendigen, erfrischenden Art brachte sie frischen Wind mit in die
Kirchengemeinden, für die sie zuständig ist. Das ist neben Gokels, Hanerau-Hademarschen
Beldorf, Bendorf-Oersdorf, Bornholt, Oldenbüttel, Tackesdorf, Steenfeld und Thaden.
Auf die Schließung der Kirche in Hademarschen reagierte sie mit der Gründung eines
Kirchbauvereins (zusammen mit der Zahnärztin Dr. Maja Finnern) und der Kirche on tour.
Dabei finden die Gottesdienste im Sommer abwechselnd am Feuerwehrhaus der jeweiligen
Gemeinden statt. Ab dem nächsten Jahr auch bei uns.
Ihre ganze Art überzeugte die Vertreter der Evangelisch– Lutherischen Kirche in
Norddeutschland, sie mit dem Einführungsgottesdienst am 5.7. in ein lebenslanges
Dienstverhältnis zu übernehmen.
Einen besonderen Rahmen erhielt dieser Gottesdienst durch die Anwesenheit des Probstes
Matthias Krüger zusammen mit weiteren Pastoren sowie des kompletten
Kirchengemeinderats, einer vollen Kirche und durch die feierlichen Einlagen des
Hademarschener Gospelchores unter der Leitung von Dr. Peter März.
Nachdem Rolf-Martin Niemöller als Kirchenpatron ihren bisherigen Lebensweg skizzierte,
Jörg Dirks für den Kirchengemeinderat die Urkunde verlesen hatte, hielt unsere Pastorin
ihre Einführungspredigt. Und die war so typisch für sie und ihre unkonventionelle Art! Wir
hörten nämlich den Refrain aus dem Song „Zuhause“von Adel Tawil. Ein aktueller Titel, der
immer wieder im Radio läuft:
„Komm wir bringen die Welt zum Leuchten.
Zu Hause ist da, wo Deine Freunde sind.
Hier ist die Liebe umsonst.“
In der weiteren Predigt führt sie dazu aus, dass sie gemeinsam mit ihrer Kirchengemeinde
darüber nachdenken will, was Kirche hier sein soll. Gemeinsam will Diana Krückmann aktiv
werden und so unsere Welt hier zum Leuchten bringen...
Und wir bekommen ab dem 1.11. einen neuen Pastor dazu:
Und zwei Wochen später ist der Probst wieder in unserer St. Johanniskirche,denn
Pastor Arend Engelkes aus Breklum hielt am 19.7. seinen Vorstellungsgottesdienst.
Der Kirchengemeinderat hat mit Sicherheit mit Bedacht gewählt, denn mit seiner ruhigen,
besonnen Art ist er ganz bestimmt das passende Pendant zu unserer doch eher spritzigen Pastorin.
Die Kirche ist diesmal nicht ganz so voll, ungefähr 50 Leute sind gekommen.
Es ist ein recht nachdenklich stimmender Gottesdienst, ohne viel Tüdelüt. Er führt in seiner Predigt
vor Augen, wie viele Menschen aus der Kirche ausgetreten sind (400.000 aus der evangelischen,
200.000 aus der katholischen Kirche) und zieht selbstkritisch das Resümee, das sich die Kirche zu
wenig um die Bedürfnisse der Menschen gekümmert hat.
Nicht mehr die Grundbedürfnisse wie Essen und eine warme Stube stehen heute im Vordergrund,
sondern es ist die stressig gewordene Zeit, die vielen Mitmenschen zusetzt: die
zwischenmenschliche Kälte, die sich durch den Zeitdruck entwickelt hat.
Die Enttäuschung über den Egoismus, dem man begegnet, wenn man eigentlich nach Liebe sucht:
denn geteiltes Leid, ist halbes Leid und geteilte Freude ist doppelte Freude.
Und um diese nun veränderten Bedürfnisse will sich Pastor Engelkes künftig in unserer
Kirchengemeinde kümmern. Am 1.11. um 17Uhr wird er in das Amt eingeführt.
Auch bei der Bank gab es Veränderungen:
Martin Evers geht …
So ernst wie auf dem Bild oben, hat er bestimmt auch an seinem letzten Tag in unserer Zweigstelle
geschaut, als er sich ganz ungezwungen mit Sekt, Bier und Knabbereien von all seinen Kunden hier
verabschiedet hatte.
Denn in den 13 Jahren, die er hier war, hat er sich immer sehr, sehr wohl gefühlt. Jeder ist ihm
aufgeschlossen und wohlgesonnen begegnet. Vertrauensvolle Beziehungen und viele
Freundschaften sind entstanden, die er in seinem künftigen Arbeitsalltag bestimmt vermissen wird.
Durch Umstrukturierungsmaßnahmen im Hause der Sparkasse Westholstein ist er nunmehr in der
Filiale Alsen als Vermögensaufbauberater tätig.
Er geht mit dem Wunsch: „Bleibt so, wie ihr seit, und baut weiterhin die Dorfgemeinschaft aus.“
Und Jens Stäcker kommt …
Der hat sich gleich von Anfang an hier wohl gefühlt. Denn auf dem Dorf hat er schon immer gelebt
und gearbeitet.
Letzteres bereits seit 27 Jahren bei der Sparkasse in Holstenniendorf. Seit dem 15.6. hat er nun auch
in Gokels die Filialleitung übernommen, und ist immer montags und wechselweise donnerstags oder
freitags zu erreichen. Die anderen Tage ist er unverändert in der Filiale Holstenniendorf.
Jens Stäcker wohnt in Looft und stammt aus der Landwirtschaft. Am Wochenende oder am Abend
hilft er nach wie vor mit, und sitzt schon auch mal auf dem Traktor. Er liebt die Natur sehr, seinen
Garten und das Plattdeutsche. Also wer möchte, kann sich auch auf Plattdeutsch von ihm beraten
lassen!
Sein Gruß an Gokels : „Ich werde Sie so weiterbetreuen, wie Sie es gewohnt sind, und möchte mir im
Laufe der Zeit zu Ihnen genauso ein Vertrauensverhältnis aufbauen, wie zu meinen Kunden in
Holstenniendorf.“
Mit dem Humor und der warmherzigen Ausstrahlung…
Bis bald in der Filiale oder auf platt: „ Wi seht uns in sporkass, wi freu uns op ju.“
Und wir haben neue Mitbewohner.
Ein Bericht von Klaus Saß über das Leben nach der Flucht, hier bei uns in Gokels:
Verlässt ein Mensch seine Heimat, weil sein Leben bedroht oder sein Haus zerbombt ist und begibt
sich auf ein teils monatelange Odyssee durch verschiedene Länder, möchte er an einem Ort leben, an
dem es menschlich und friedlich zugeht. Abgesehen von traumatischen Kriegs- und Fluchterlebnissen
werden einige im neuen Land mit Gewalt, Hass und Ablehnung empfangen. Für Gokels gilt diese
Aussage nicht.
Hier haben es sich viele von uns zur Aufgabe gemacht, ehrenamtlich Hilfe in vielfältigster Form für
geflüchtete Menschen zu leisten. Auch wenn es manchmal nur kleine Schritte sind, alles ist besser als
gar nichts.
Ein Beispiel für praktische Lebenshilfe erlebt die sechsköpfige Familie Edigov, die aus ihrem
zerstörten Ort in Tschetschenien geflohen ist. Hilfen werden in allen Lebensbereichen benötigt.
Darunter fallen alle schulischen Belange sowie Hilfen im Umgang mit Behörden und Banken.
Unterstützung geben wir bei Arzt- und Krankenhausaufenthalten (Thoma Eigen, Klaus Saß).
Begleitet werden die Fahrten zum Hademarscher Tisch von Katja Buer, Christa Struve, Isabel König,
Sonja Fischer, Monika Hökstra und Klaus Saß. Das Wichtigste allerdings für eine lebenswerte Zukunft
ist das Erlernen unserer Sprache. Die vier Kinder, sowie die Mutter erhalten nach der Schule von
Montag bis Donnerstag von Sonja Fischer, Monika Hökstra und Klaus Saß eine
Hausaufgabenbetreuung, sowie Hilfen beim Bearbeiten eines umfangreichen Deutschkurses.
Weitere positive Beispiele für unser offenes und freundliches Dorf waren die Beteiligung der Syrer,
Afghanen und Tschetschenen beim Vogelschießen, das gemeinsame Essen bei Monika und Gerrit
Hökstra, sowie die Einladung von Christa Struve an Faiz aus Syrien, an der Rot-Kreuz-Fahrt
teilzunehmen.
Wer sich vor Ort aktiv einbringen möchte, wendet sich an Klaus Saß (Tel .: 1310). Wer sich mit einer
geldwerten Spende erkenntlich zeigen kann, wendet sich an Gesa Feldhusen-Schwarz (Tel.: 942244).
Sie leitet den „Hademarschener Tisch“, eine segensreiche Einrichtung, in der ehrenamtliche
Helferinnen Lebensmittel ausgeben.
Wenn Menschen nach ihrer Flucht Hass und Ablehnung erleben, haben sie keine
Zukunftsperspektive. Erleben sie Zuspruch und Hilfe, werden sie wertvolle Mitglieder der
Gesellschaft.
Die vor dem Elend geflüchteten Menschen kommen aus fremden Ländern, doch es müssen keine
Fremden bleiben!
Klaus Saß
September 2015
Ein neuer Lebensabschnitt begann auch für Jessica Henke
Wie gefällt es Dir in der Schule?
Jessica: Gut
Wie heißt Eure Klassenlehrerin?
Jessica: Frau Hanning
Neben wem sitzt Du?
Jessica: Weiß ich jetzt gar nicht mehr. Heute war so viel Neues.
Wie groß ist Deine Klasse?
Jessica: 16 Kinder sind wir.
Was hat Dir bisher am meisten Spaß gemacht in der Schule?
Die Pause, das Spielen auf dem Schulhof.
Orkantief Christian hat vor 2 Jahren den 20 Kilo schweren Hahn von der Kirchturmspitze unserer St.
Johannes-Kirche gerissen und auf das Kirchdach gepfeffert. Das dadurch entstandene Loch von
ungefähr einem Quadratmeter ist schon lange wieder ausgebessert. Aber bis vor kurzem fehlte
immer noch der Hahn.
Der wurde nun in der Werkstatt von Kunstschmied Kurt Lange restauriert. Gemeinsam mit Jörg Dirks
vom Kirchengemeinderat, Jan Hamdorf von der Firma Kreutzberger und einem Spezialkran wurde das
kupferne Federvieh am 08.10. wieder an seinen Stammplatz auf dem 30 Meter hohen Kirchturm
befestigt. Zeitgleich wurde die bereits verrostete Eisenkonstruktion zur Halterung durch eine neue
aus Edelstahl ersetzt.
Am 05.09.2015 fanden die Spiele im Rahmen des Hallo Partner Tags in Hohenwestedt statt. Dieses
Mal leider ohne ein Team aus Gokels. Nach zwei tollen Jahren haben wir in diesem Jahr aufgrund von
Terminüberschneidungen keine Mannschaft und keinen Gokler Stand gemeldet. Insgesamt haben 22
Mannschaften mit 19 Dorfständen an den Hallo Partner Tag teilgenommen. Wir hoffen im nächsten
Jahr ein Team aus Gokels auf dem Hallo Partner Tag anfeuern zu können.
Nina und Philip Messerschmidt
Frau Magdalene Baasch aus der Melandstrasse
Herrn Feodor Hoffmann, Wiesengrund
Frau Hildegard Henning aus dem Altenheim
Frau Waltraud Gutjahn aus der Blumenstrasse
Herrn Hans Brunnstein aus der Rosenstrasse
Frau Elfriede Schnoor aus der Bundesstrasse
Frau Gisela Krey aus der Blumenstrasse
Herrn Max Vollert an der Bundesstrasse
Frau Emmi Timmermann aus dem Altenheim
Frau Hanna Hennings aus der Neuen Siedlung
Herrn Werner Baumann, auch aus der Neuen Siedlung
Frau Inge Littmann, nochmal Neue Siedlung
Herrn Willi Köster aus dem Altenheim
Ab 07.11.2015 haben wir Grabgestecke und
Tannengrün zu verkaufen.
Ab 07.12.2015 haben wir wieder
Tannenbäume zu verkaufen!
Familie Papendorf, Seefelder Str. 3
Familie Papendorf, Seefelder Str. 3
Tankstelle & Werkstatt
Patrick Ulka
Bundesstraße 45
Tel.: 04872/967402
25557 Gokels
E-Mail: [email protected]
Fax: 04872/967427
Einsendeschluss für die nächste Ausgabe ist Sylvester! Die Redakteurin: Christiane Berthold
Neue Siedlung 9, Tel.: 942211, [email protected]
Hallo zusammen. Ich möchte euch kurz vom Luftgewehrschießen bei den Kyffhäuser Gokels
berichten:
Ich selber bin 10 Jahre alt und schieße seit ca. 6 Monaten Luftgewehr.
Geschossen wird auf eine Zielscheibe in 10 Metern Entfernung.Es ist gar nicht so einfach ins
Schwarze zu treffen. Das Luftgewehr wiegt fast 4 KG, wir Jugendlichen dürfen das
Luftgewehr jedoch auf eine Stütze auflegen, so dass man in Ruhe zielen kann.Man muss
sich ordentlich konzentrieren und Geduld haben. Der Jugend Trainer ist Dirk Bähnk, er zeigt
mir die richtige Technik und Tricks zumSchießen.
Es bringt viel Spaß und ist immer Montags um 19:00 Uhr im Gemeindezentrum Gokels
Leider bin ich der einzige jugendliche Schütze.
Ich würde mich freuen wenn noch weitere Schützen dazu kommen würden.
Also bis bald
Luis Kiyoshi Messerschmid
Laterne laufen 2015
Leider fallt das Laterne laufen in der Gemeinde Gokels in diesem Jahr aus!!!
Hintergrund:
Das Laternen laufen war in diesem Jahr für Freitag, 23. Oktober 2015 angesetzt. Die
Feuerwehrkapelle war auch schon seit einem Jahr bestellt. Leider mussten wir nun mit
Entsetzen feststellen, dass dieser Termin genau in die Herbstferien fällt. Wir haben uns
intensiv um einen Ersatztermin bemüht, konnten aber keinen passenden Ausweichtermin
finden.
Der Kindergarten der Gemeinde Gokels wird versuchen einen eigenes kleines Laterne laufen
zu veranstalten.
Im nächsten Jahr werden wir dann das Laterne laufen wieder in der bekannten Art und
Weise durchführen.
Heiko Hadenfeldt
Termine
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13.11.2015 Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
15.11.2015 Volkstrauertag
21.11.2015 Sparclubfest
26.11.2015 Gemeindevertretersitzung
28.11.2015 Licht an Fest
03.12.2015 Adventskaffeetrinken
10.12.2015 Weihnachtsfeier des DRK
18.12.2015 Weihnachtsfeier der Kyffhäuser
31.12.2015 Einsendeschluss für die nächste Ausgabe Gokler Ohr
Standort "Gemeindezentrum“
Standort „Lever du Soleil“
05.11.15
11:40 – 11:55 Uhr
12.11.2015
14:35 – 15:10 Uhr
26.11.15
11:40 – 11:55 Uhr
03.12.2015
14:35 – 15:10 Uhr
17.12.15
11:40 – 11:55 Uhr
Lütjenwestedt Info, Ausgabe 03_2015
immer aktuell: www.luetjenwestedt.de
Kino in Lütjenwestedt
Die Entscheidung ist gefallen, Kino in Lütjenwestedt zeigt:
Wann: 12.11.15, 19:30 Uhr
Wo: Dörpskrog Lütjenwestedt
Eintritt: 5€ inkl. 1 Erfrischungsgetränk
Bericht des Bürgermeisters von der Gemeindevertretersitzung am 03.09.2015
Bürgermeister Hadenfeldt berichtet über folgende Themen:
Sitzung des Schulverband Han-Hademarschen und Todenbüttel am 23.06.2015
Jahresrechnung 2014
Standortfür
"Gemeindezentrum“
„Lever du Soleil“mit Soll-Einnahmen und
Die Jahresrechnung
das Haushaltsjahr 2014 schließtStandort
im Verwaltungshaushalt
Soll-Ausgaben
von 2.618.701,50
sowie
05.11.15
11:40 – €
11:55
Uhrim Vermögenshaushalt
12.11.2015 mit Soll-Einnahmen
14:35 – 15:10 Uhrund Soll-Ausgaben
von 2.503.667,04 € ab.
Es wurde kein
Soll-Überschuss
26.11.15
11:40 –erzielt.
11:55 Uhr
03.12.2015
14:35 – 15:10 Uhr
Die Summe der außer- und überplanmäßigen Ausgaben beträgt 55.019,14 €.
17.12.15
– 11:552014
Uhr einen Bestand in Höhe von 329.658,80 €
Die Rücklage
hatte am 31.11:40
Dezember
Schulden waren am 31. Dezember 2014 in Höhe von 1.643.636,00 € vorhanden.
EDV-Systemwartung
Die EDV- Anlagen in den Schulstandorten müssen künftig extern betreut werden.
Hardware- und Einrichtungskosten 13.078,10 €
Schulung und Einweisung 2.080,01 €
Nutzungs- und Betreuungsgebühr 1.430,00 € jährlich
Erneuerung der Kochfelder in der Schulküche am Standort Hanerau-Hademarschen
Die Verbandsversammlung beschließt den Austausch der 17 Kochfelder in der Küche der Schule
Hanerau-Hademarschen.
Antrag des TSV Vorwärts Hademarschen auf Gewährung eines Zuschusses für die
Anschaffung eines Wettkampfbarrens
Der TSV Vorwärts 1888 Hademarschen beantragt die Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung
eines Wettkampfbarrens.
Es handelt sich dabei um eine Ersatzbeschaffung für die in der Sporthalle des Schulverbandes in HanerauHademarschen vorhandenen Barren.
Die Kosten betragen je nach Anbieter zwischen 2.400,00 € und 5.000,00 €.
Der Schul- und Finanzausschuss hat vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € zu
gewähren.
Antrag der Gemeinde Hanerau-Hademarschen auf Bezuschussung einer
Bewässerungsanlage des sanierten Sportplatzes
Die Gesamtkosten betragen ca. 2.200,00 €. Diese Kosten könnten dann zu je einem Drittel von der
Gemeinde, dem Sportverein Merkur Hademarschen und dem Schulverband getragen werden.
Die Verbandsversammlung beschließt, sich mit einem Drittel an den Kosten für die Anschaffung einer
Bewässerungsanlage für den Sportplatz zu beteiligen.
Darstellung der Abrechnung des Brandschadens am Standort Todenbüttel
Für den Wiederaufbau sind im Zeitraum von 2011 bis 2015 folgende Kosten angefallen:
Baukosten (einschl. Honorare) 7.709.406,57 €
Kosten für das Inventar 472.740,84 €
Gesamtkosten Wiederaufbau 8.182.147,41 €
Gesamtleistungen Versicherung ./. 8.324.999,73 €
Zuwendung ./. 98.200,00 € (Fördergelder Anlage Außenbereich)
Überschuss 241.052.32 €
Die nächste Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Mittelholstein findet erst am
05.11.2015 statt.
Gemeinde Gokels
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Das von der Sparkassen Westholstein gestiftet Spielgerät (Vogelnest) wurde aufgestellt
Der Sand um die Spielgeräte wurde eingebaut (Absturzsicherung)
Straßensanierung Steenbreken ist abgeschlossen.
Windkraft: Die ersten Turmteile wurden angeliefert. Mit den Fundamentarbeiten im Bereich
Lütjenwestedt wurde angefangen
Die Bürger aus der Gemeinde Gokels die Ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachgekommen sind,
wurden angeschrieben ihren Pflichten nachzukommen.
Die gestohlenen Verkehrsschilder beim Bahnübergang Nordwiesenweg wurden neu angeschafft
und werden demnächst aufgestellt (zur Zeit stehen dort geliehene Ersatzschilder vom Bauhof
Hademarschen)
Geschwindigkeitsmessung von der Einfahrt aus Schenefeld (07.10. bis 21.10.2015)
Die SH-Netz stellt das Messgerät kostenlos zur Verfügung.
Die Gemeindevertretung hat folgende Beschlüsse gefasst:
Bericht über Haushaltsüberschreitungen
Der § 82 der Gemeindeordnung trifft Regelungen zur Zulässigkeit von über- und außerplanmäßigen
Ausgaben. Überplanmäßige Ausgaben sind solche, die die im Haushalt veranschlagten Beträge übersteigen.
Außerplanmäßige Ausgaben sind solche, für die Mittel im Haushalt nicht veranschlagt waren.
Um über- und außerplanmäßige Ausgaben überhaupt leisten zu dürfen, müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Unabweisbarkeit muss gegeben sein, d.h. die Ausgabe muss aufgrund rechtlicher
Verpflichtungen unbedingt notwendig sein und nicht mehr aufgeschoben werden können.

Die Deckung muss durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben im laufenden Haushalt
gewährleistet sein.

Die Gemeindevertretung muss zugestimmt haben.
Ausnahme bilden hier nur die unerheblichen über- und außerplanmäßige Ausgaben. Diese dürfen
nach Zustimmung durch die Bürgermeisterin /den Bürgermeister geleistet werden.
Die Haushaltssatzung für das laufende Haushaltsjahr legt den Rahmen der unerheblichen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben, bis zu deren Höhe die Bürgermeisterin/der Bürgermeister die
Zustimmung erteilen darf auf 5.000,00 € fest.
Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten
unerheblichen überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben zu berichten.
Entgegennahme und Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Am 22.12.2012 ist das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein mit
nachfolgender Regelung über die Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen in den Kommunen in Kraft getreten:
§ 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO)
„Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Die Einwerbung und die Entgegennahme des
Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung. Die
Gemeindevertretung kann die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bis zu von ihr
jeweils zu bestimmenden Wertgrenzen auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und
den Hauptausschuss übertragen.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die
über 50 € hinausgehen, erstellt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister jährlich einen Bericht, in
welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und leitet diesen
der Gemeindevertretung zu“
Zu diesem Passus wurde seitens der Verwaltung ein Leitfaden entwickelt, der erklärt wie mit
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen in der Gemeinde verfahren werden muss. Es ist
wichtig, allen in der Gemeinde Bediensteten sowie ehrenamtlich Tätigen auf diese Vorschriften
aufmerksam zu machen.
Entgegennahme und Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen nach § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung
Jahresbericht 2014
Mit dem Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der Amtsordnung für
Schleswig-Holstein und der Kreisordnung für Schleswig-Holstein vom 28. November 2012 hat § 76
GO eine neue Fassung erhalten, die festlegt, dass der/die Bürgermeister/in über die Annahme oder
Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 € hinausgehen,
einen jährlichen Bericht für die Gemeindevertretung erstellt. Dieser soll die Geber, die Zuwendungen
sowie die Zuwendungszwecke enthalten.
Bürgermeister Hadenfeldt liest die Liste der eingegangen Spenden, mit der Bitte um Kenntnisnahme,
vor.
Entschädigung von "nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden" im Feuerwehrdienst
Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord hat mit Schreiben vom 27.05.2015 mitgeteilt, dass
mit Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes die Möglichkeit besteht, nicht-unfallbedingte
Gesundheitsschäden von Feuerwehrangehörigen, die im Rahmen des Feuerwehrdienstes
entstanden sind oder sich verschlimmert haben, zu entschädigen. Dies betrifft solche Fälle, die nicht
ursächlich, sondern nur anlässlich des Feuerwehrdienstes eintreten und nicht den
Kausalitätsanforderungen eines Arbeitsunfalles nach § 8 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
(Gesetzliche Unfallversicherung) entsprechen.
Als Träger der Feuerwehr hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Hanseatische FeuerwehrUnfallkasse Nord mit der Entschädigung der nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden für die
Mitglieder ihrer Freiwilligen Feuerwehr zu beauftragen. Hierfür wird von der Hanseatischen
Feuerwehr-Unfallkasse Nord ein Fond für „nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden im
Feuerwehrdienst“ gebildet, der gesondert verwaltet wird.
Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord geht von jährlichen Aufwendungen in Höhe von
100.000 Euro für das gesamte Geschäftsgebiet aus. Der Fond beruht auf einer Solidargemeinschaft
aller Gemeinden, die nach § 30 Abs. 3 BrSchG die HFUK Nord beauftragen. Die Umlage wird nach
den Einwohnerzahlen erhoben und mit dem Umlageschlüssel gem. § 22 Abs. 3 der Satzung von
0,02508041 Euro berechnet.
Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag empfiehlt den Kommunen angesichts des hohen
ehrenamtlichen Einsatzes der Feuerwehrangehörigen sich an dem Fond zu beteiligen.
Die Gemeindevertretung Gokels beschließt, der Empfehlung des Schleswig-Holsteinischen
Gemeindetages zu folgen und die Beauftragung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord
zur Entschädigung nicht-unfallbedingter Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst zu veranlassen.
Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Gasversorgung
Der Konzessionsvertrag mit der Schleswig-Holstein Netz AG über die öffentliche Versorgung der
Gemeinde Gokels mit Gas vom 05.05./02.06.1997 endet nach einer Laufzeit von 20 Jahren am
01.06.2017, so dass ein Neuabschluss erforderlich wird.
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) wurden die Rahmenbedingungen für
das Konzessionsvertrags- und abgaberecht, auch im Hinblick auf die Trennung von Netzbetreiber
und Energieversorger, neu festgelegt. Da ein Netzbetreiber nicht mehr zugleich die Versorgung im
Gemeindegebiet übernimmt, können die Gemeinden diesbezüglich keine Konzessionen mehr
erteilen.
Vielmehr wird dem Netzbetreiber nur noch ein Wegenutzungsrecht eingeräumt, so dass an die
Stelle von Konzessionsverträgen Wegenutzungsverträge treten.
Gem. § 46 EnWG ist das Auslaufen von Konzessionsverträgen zwei Jahre vor Ablauf im
Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich bekannt zu machen. Diese
Bekanntmachung erfolgte fristgemäß am 09.04.2015.
Aufgrund dieser Bekanntmachung hat sich die Schleswig-Holstein Netz AG als einziger
Netzbetreiber mit Schreiben vom 12.06.2015 um den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages
beworben.
Der vorliegende Wegenutzungsvertrag der Schleswig-Holstein Netz AG basiert auf einen
Mustervertrag, der zwischen der E.ON Hanse AG und den kommunalen Landesverbänden
verhandelt worden ist.
Es wird beschlossen den Wegenutzungsvertrag für die Gasversorgung in der vorliegenden Fassung
mit der Schleswig-Holstein Netz AG zu schließen. Der Vertrag tritt am 02.06.2017 in Kraft und hat
eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren.
Erlass einer Plakatierungssatzung
Wenn öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend
von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften genutzt werden sollen, stellt dies eine Sondernutzung
dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Dies betrifft z.B. Plakatierung, Werbetafeln, Informationsstände, Verkaufsstände, Lagerung von
Baumaterial, Aufstellen von Containern u.ä.
In Bezug auf die Plakatierung und Aufstellung von Werbetafeln, insbesondere im Zusammenhang
mit Wahlen, ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen hinsichtlich Art und Umfang der
Plakatierung gekommen, so dass aus Sicht der Verwaltung hier Informations- und Regelungsbedarf
besteht.
Eine Sondernutzung bedarf der Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast, in Ortsdurchfahrten
erteilt die Gemeinde die Erlaubnis. Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden.
Für die Erlaubnis können Auflagen und Bedingungen festgesetzt werden.
Wird eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt oder kommt ein/e Erlaubnisnehmer/in
ihren oder seinen Verpflichtungen nicht nach, so kann die für die Erteilung zuständige Behörde die
erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung oder Erfüllung anordnen. Zuständige Behörde ist der
Amtsdirektor des Amtes Mittelholstein als örtliche Ordnungsbehörde. Damit die zuständige Behörde,
hier das Ordnungsamt, die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse erteilen und deren Einhaltung
überwachen kann, ist sie zunächst auf Regelungen innerhalb der Gemeinde angewiesen.
Im Bereich des Amtes Mittelholstein gibt es nun in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedliche
Regelungen zu dem Thema.
Gemäß § 23 Straßen- und Wegegesetz können die Gemeinden den Gebrauch der
Gemeindestraßen über den Gemeingebrach hinaus (Sondernutzung) durch Satzung regeln.
Von dieser Möglichkeit haben bisher nur die Gemeinden Aukrug und Hohenwestedt Gebrauch
gemacht und in einer Satzung Art und Umfang der Plakatierung geregelt.
Daneben haben einige Gemeinden in den vergangenen Jahren unterschiedliche Beschlüsse zum
Umgang mit Plakatierung gefasst. Einige Gemeinden haben die Plakatierung auch vollständig
untersagt, wobei insbesondere die Plakatierung für Wahlwerbung gar nicht untersagt werden kann,
da politische Parteien einen Rechtsanspruch auf Wahlwerbung haben. Lediglich den Umfang kann
die Gemeinde festlegen.
Anträge auf Plakatierung, gerade im Zusammenhang mit Wahlwerbung aber auch bei
überregionalen Veranstaltungen, werden häufig für den gesamten Amtsbereich gestellt.Die
unterschiedlichen Regelungen zu diesem Thema in den einzelnen Gemeinden führen nun dazu,
dass die erteilten Sondernutzungserlaubnisse sehr umfangreich und unübersichtlich sind, da darin
für jede Gemeinde die genaue Beschlusslage wiedergegeben werden muss. Dabei ist zum Einen für
die Antragsteller schwer nachvollziehbar, warum es völlig unterschiedliche Regelungen in den
einzelnen Gemeinden gibt, wo doch die Sondernutzungserlaubnis von einer Behörde, nämlich dem
Amtsdirektor des Amtes Mittelholstein als örtliche Ordnungsbehörde erteilt wird, zum anderen wird
die Kontrolle durch das Ordnungsamt dadurch erheblich erschwert.
Hier wäre eine Vereinheitlichung der Regelungen durch Erlass einer entsprechenden Satzung in
allen Gemeinden wünschenswert, da dadurch zunächst die Einhaltung der erteilten
Sondernutzungserlaubnis durch die/den Erlaubnisinhaber/in aufgrund der gestiegenen
Übersichtlichkeit vereinfacht wird.
Im zweiten Schritt wird aber auch die Kontrolle der Einhaltung der erteilten Erlaubnisse bzw. die
Verfolgung fehlender Erlaubnisse durch das Ordnungsamt, welche durch die Umsetzung
personeller Maßnahmen nun verstärkt erfolgen soll, unter Zugrundelegung einer Satzung
erheblich rechtssicherer.
In der Anlage wird daher der Entwurf einer Plakatierungssatzung für alle Gemeinde vorgelegt, der
die Regelungen auch im Hinblick auf Auflagen vereinheitlicht und so ein geschlossenes
Verwaltungshandeln für das gesamte Amt Mittelholstein nach außen trägt.
Die Alternative 1 des vorliegenden Entwurfes einer Satzung zur Regelung der Plakatierung
(Plakatierungssatzung) wird für die Gemeinde Gokels beschlossen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen. Redaktionelle Änderungen, die den
Sinn nicht verändern, sind zulässig.
Die nächste Gemeindevertreter Sitzung findet
am 26. November 2015 um 19.30 Uhr
im Gemeindezentrum statt.
Heiko Hadenfeldt
Bürgermeister