Breitbandförderung in Niedersachsen: Die neue EFRE-Richtlinie für die Förderperiode 2014 - 2020 Norman Ranke, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Die neue EFRE-Richtlinie 2014 - 2020 Ausgangslage und Ziele: • Grundlage ist das Nds. Multifonds-Programm für die Förderperiode 2014 - 2020, das im Februar 2015 von der EU-Kommission genehmigt wurde • Breitbandförderung im EFRE verankert unter dem Schwerpunkt „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von niedersächsischen KMU, insbesondere in strukturschwachen Gebieten“ Ziele sind • die Anbindung von Gewerbegebieten an Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze als hochwertige wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahme, • die Modernisierung und technische Verbesserung bestehender Gewerbegebiete sowie • die Steigerung der Attraktivität von Wirtschaftsstandorten Norman Ranke, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Die neue EFRE-Richtlinie 2014 - 2020 Was ist anders? Bisher: Zuwendungen für Projekte, die der Schaffung oder Verbesserung eines Zugangs zu einer breitbandigen elektronischen Kommunikation in unterversorgten Gebieten dienten. Neu: Konzentration der Förderung: Förderung von Projekten, die dem Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen in Gewerbegebieten dienen, um insbesondere KMU den Zugang zu leistungsfähigen und technisch aktuellen Verbindungen zu ermöglichen. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der KMU gestärkt werden. Norman Ranke, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Die neue EFRE-Richtlinie 2014 - 2020 Inhalte der Richtlinie I: Was wird gefördert? - Aus- und Aufbau von schnellen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mind. 50 Mbit/s symmetrisch - in Gewerbe- und Industriegebieten Wie sieht die Förderung aus? - Insgesamt stehen 5 Mio. € zur Verfügung - Fördersatz von max. 50 % je Projekt - Förderhöchstsumme 200.000 € je Projekt - Antragsstichtage sind zunächst nicht vorgesehen - Scoringverfahren Norman Ranke, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Die neue EFRE-Richtlinie 2014 - 2020 Inhalte der Richtlinie II: Wer kann die Förderung erhalten? - Kommunale Gebietskörperschaften - Samtgemeinden - Kommunale Zusammenschlüsse - Jur. Personen des öffentlichen und privaten Rechts, soweit diese sich mehrheitlich im öffentlichen Eigentum befinden und vorrangig die Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewähren (z. B. Stadtwerke) Wie bisher ist auch die Möglichkeit der Weiterleitung der Zuwendung an gewerbliche Unternehmen möglich. Norman Ranke, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Die neue EFRE-Richtlinie 2014 - 2020 Wie geht es weiter? - Entwurf der Richtlinie mit den anderen beteiligten Ressorts der Landesregierung abgestimmt - Zurzeit im Mitzeichnungsverfahren mit der Staatskanzlei Weitere Schritte: - Verbandsbeteiligung (6-Wochen-Frist) - Anhörung des Landesrechnungshofs - Beschluss des EFRE-Begleitausschusses Inkrafttreten der Richtlinie ab September 2015 zu erwarten Norman Ranke, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Die neue EFRE-Richtlinie 2014 - 2020 Vielen Dank für Ihr Interesse! Ihre Ansprechpartner im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Norman Ranke Referatsleiter 22 Tel. 0511 / 120-55 28 E-Mail: [email protected] und Michaela Saß (Förderung) Tel. 0511 / 120-55 12 [email protected] Norman Ranke, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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