13. Breitbandförderung - EFRE_MW

Breitbandförderung in
Niedersachsen:
Die neue EFRE-Richtlinie für
die Förderperiode 2014 - 2020
Norman Ranke,
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Die neue EFRE-Richtlinie 2014 - 2020
Ausgangslage und Ziele:
•
Grundlage ist das Nds. Multifonds-Programm für die Förderperiode 2014 - 2020,
das im Februar 2015 von der EU-Kommission genehmigt wurde
•
Breitbandförderung im EFRE verankert unter dem Schwerpunkt „Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit von niedersächsischen KMU, insbesondere in strukturschwachen Gebieten“
Ziele sind
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die Anbindung von Gewerbegebieten an Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze als hochwertige
wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahme,
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die Modernisierung und technische Verbesserung bestehender Gewerbegebiete sowie
•
die Steigerung der Attraktivität von Wirtschaftsstandorten
Norman Ranke,
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Die neue EFRE-Richtlinie 2014 - 2020
Was ist anders?
Bisher:
Zuwendungen für Projekte, die der Schaffung oder Verbesserung eines Zugangs zu einer
breitbandigen elektronischen Kommunikation in unterversorgten Gebieten dienten.
Neu:
Konzentration der Förderung:
Förderung von Projekten, die dem Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen in
Gewerbegebieten dienen, um insbesondere KMU den Zugang zu leistungsfähigen und technisch
aktuellen Verbindungen zu ermöglichen. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der KMU gestärkt
werden.
Norman Ranke,
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Die neue EFRE-Richtlinie 2014 - 2020
Inhalte der Richtlinie I:
Was wird gefördert?
-
Aus- und Aufbau von schnellen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mind. 50 Mbit/s
symmetrisch
-
in Gewerbe- und Industriegebieten
Wie sieht die Förderung aus?
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Insgesamt stehen 5 Mio. € zur Verfügung
-
Fördersatz von max. 50 % je Projekt
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Förderhöchstsumme 200.000 € je Projekt
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Antragsstichtage sind zunächst nicht vorgesehen - Scoringverfahren
Norman Ranke,
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Die neue EFRE-Richtlinie 2014 - 2020
Inhalte der Richtlinie II:
Wer kann die Förderung erhalten?
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Kommunale Gebietskörperschaften
-
Samtgemeinden
-
Kommunale Zusammenschlüsse
-
Jur. Personen des öffentlichen und privaten Rechts, soweit diese sich mehrheitlich im öffentlichen
Eigentum befinden und vorrangig die Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewähren (z. B.
Stadtwerke)
Wie bisher ist auch die Möglichkeit der Weiterleitung der Zuwendung an gewerbliche Unternehmen
möglich.
Norman Ranke,
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Die neue EFRE-Richtlinie 2014 - 2020
Wie geht es weiter?
-
Entwurf der Richtlinie mit den anderen beteiligten Ressorts der Landesregierung abgestimmt
-
Zurzeit im Mitzeichnungsverfahren mit der Staatskanzlei
Weitere Schritte:
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Verbandsbeteiligung (6-Wochen-Frist)
-
Anhörung des Landesrechnungshofs
-
Beschluss des EFRE-Begleitausschusses
Inkrafttreten der Richtlinie ab September 2015 zu erwarten
Norman Ranke,
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Die neue EFRE-Richtlinie 2014 - 2020
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Ihre Ansprechpartner im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:
Norman Ranke
Referatsleiter 22
Tel. 0511 / 120-55 28
E-Mail: [email protected]
und
Michaela Saß (Förderung)
Tel. 0511 / 120-55 12
[email protected]
Norman Ranke,
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr