Ein frohes und erholsames Osterfest wünscht allen Bürgerinnen und

2. Jahrgang
Donnerstag, 03. März 2016
Nummer 03/2016
Ein
Ein frohes
frohes und
und erholsames
erholsames Osterfest
Osterfest wünscht
wünscht
allen
allen Bürgerinnen
Bürgerinnen und
und Bürgern
Bürgern der
der Stadt
Stadt
Hartha
Hartha und
und den
den dazugehörigen
dazugehörigen Ortsteilen
Ortsteilen
Ronald
Ronald Kunze,
Kunze,
Bürgermeister
Bürgermeister
Der nächste Stadtanzeiger erscheint am 07.04.2016 | Redaktionsschluss ist der 24.03.2016
STADTANZEIGER HARTHA 03/2016
DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016
MITTEILUNGEN
INFORMATIONEN
AUS DEM
STADTGESCHEHEN
■ Ein Hingucker: Der neue Citybus der Stadt Hartha geht auf Tour
Die Unterstützung der Harthaer Vereine ist schon immer eine Herzensangelegenheit der Stadträte und der Stadtverwaltung.
Deshalb gab es durch die Stadträte kein großes Zögern, als das Bauamt eine Vorlage zum Erwerb eines neuen Citybusses am 17. Dezember 2015 zum Beschluss einbrachte.
Der alte Stadtbus war defekt und der Reparaturaufwand würde sich auf
mindestens 5.000 Euro belaufen. Da dieses Fahrzeug in 11 Jahren ca.
300.000 km zurückgelegt hatte, war eine Instandsetzung nicht mehr
vertretbar.
Dieser Sichtweise folgten auch die Räte und beschlossen einstimmig
den Erwerb eines Neuwagens aus dem Autohaus Polster Hartha zu einem Kaufpreis von rund 26.500 Euro.
Am Freitag, den 19. Februar 2016 war es endlich soweit - Bürgermeister Ronald Kunze konnte im Beisein von Mitgliedern des BC Hartha
und des LSV 99 Hartha die Schlüssel samt Citybus aus den Händen
des Herrn Jörg Polster entgegennehmen. Der Ford Transit Kombi bietet Platz für 8 Fahrgäste. Im Namen der Stadträte bedankt sich der Bürgermeister über das großzügige Entgegenkommen des örtlichen AutoBürgermeister Ronald Kunze und Jens Zimmermann, Druckerei Herhauses Polster.
mann Gläser, zeigen das Logo „Hartha im Zentrum von Sachsen“.
Als besonderes Highlight gelten
die Hartha-Bilder, die Frau Bettina
Geipel fotografierte. Hartharena,
Sternwarte „Bruno H. Bürgel“,
Martin-Luther-Gymnasium und
das markante Gebäude der Pestalozzischule werden auf Reisen
für Hartha als Bildungs-, Wirtschafts- und Kulturstandort werben und bekanntmachen.
Bürgermeister Ronald Kunze sagt
allen beteiligten Akteuren nochmals Dankeschön und wünscht
den Nutzern allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Der Inhaber des ortsansässigen Autohauses Poster, Herr Jörg Polster,
überreicht dem Bürgermeister Ronald Kunze den Autoschlüssel für den
neuen Citybus der Stadt Hartha im Beisein von Vertretern des BC Hartha und des LSV 99 Hartha.
Ab nächster Woche wird nun das Fahrzeug schon auf Reisen gehen,
denn verschiedene Vereine haben sich schon auf der Meldeliste von
Frau Silke Weise, Mitarbeiterin des Bauhofes, einschreiben lassen. Der
Bus kann kostenlos genutzt werden, nur die Dieselkosten müssen vom
Nutzer übernommen werden.
Ein besonderer Hingucker ist allerdings die Gestaltung der „Außenfassade“. Alle waren sich einig - nicht irgendwer oder irgendwas sollte
sich auf dem Fahrzeug präsentieren sondern die Stadt Hartha wirbt in
eigener Sache. Neben vielen Harthaern machten sich besonders der
Stadtrat Dr. Wolfgang Fichtner und der Ortschaftsrat Harry Goldammer
auf Ideensuche, um die gestalterische Optik repräsentativ in die Realität umzusetzen. Dafür engagierte sich auch die ortsansässige Druckerei Hermann Gläser, die an der Gestaltung maßgeblich beteiligt war. So
macht Hartha mit großen, gelben Lettern auf Fahrer- und Beifahrerseite auf sich aufmerksam. Herr Jens Zimmermann entwarf das Logo am Nicht nur auf der Motorhaube sondern auch an den Seiten und auf dem
Heck - Hartha mittendrin in Sachsen im Dreieck Leipzig- Chemnitz - Heck ist die Internetadresse der Stadt Hartha aufgebracht.
Dresden.
Fotos: Matthias Franze aus Hartha
DAS AMTSBLATT
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IM I NTERNET : WWW. HAR THA . DE
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DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016
STADTANZEIGER HARTHA 03/2016
MITTEILUNGEN
INFORMATIONEN
AUS DEM
■ Der Frühling naht
STADTGESCHEHEN
■ Stadtanzeiger Hartha Erscheinungstermine 2016
Gartengruppe „Erholung“
Ausgabe
Erscheinungstag
Redaktionsschluss
Keine Lust auf Wohnzimmer oder Balkon?
04/2016
05/2016
06/2016
07/2016
08/2016
09/2016
10/2016
11/2016
12/2016
01/2017
Do. 07.04.2016
Mi. 04.05.2016
Do. 02.06.2016
Do. 07.07.2016
Do. 04.08.2016
Do. 01.09.2016
Do. 06.10.2016
Do. 03.11.2016
Do. 01.12.2016
Do. 05.01.2017
Di.
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Wir haben die Lösung!
Einen Garten im Zentrum von Hartha.
Seit fast 5 Jahrzehnten geben wir Gartenfreunden ein idyllisches
Fleckchen zum Erholen.
Werden auch Sie Gartenfreund!
Wir bieten :
• Gärten (220 / 250 m2) eventuell mit Gartenlaube
• Stromanschluss
• Wasseranschluss
• Saniertes Vereinsheim mit Toiletten
• Fachkundige Beratung
29.03.2016
25.04.2016
23.05.2016
27.06.2016
25.07.2016
22.08.2016
26.09.2016
24.10.2016
21.11.2016
16.12.2016
(Änderungen vorbehalten)
Informationen von ortsansässigen Vereinen und öffentlichen Einrichtungen der Stadt Hartha werden zur Veröffentlichung wie folgt entgegengenommen:
- per E-Mail: [email protected] / Amtliches an:
[email protected]
- frühestmöglich, spätestens jedoch bis zum Redaktionsschlusstag
Wenn man sich entlang der Dresdener Straße durch Hartha in Richtung
- Texte und Bilder getrennt in digitaler Form: doc/docx bzw. jpg
Waldheim bewegt und gleich nach der Gaststätte „Zum Schwan“
rechts einbiegt, gelangt man zunächst zum Parkplatz.
Private und gewerbliche Anzeigen - direkt über den Verlag:
Riedel-Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Str. 1,
Danach wendet man sich südlich und kommt so zur Gartengruppe „Er09244 Lichtenau / OT Ottendorf, Tel. 037208 / 876100
holung“.
[email protected]
Die Gartengruppe besteht seit 1967. Damals wurden auf einen Kleefeld
72 Gärten abgesteckt.
Die Zuweisung erfolgte im Zusammenhang mit der Expansion des Industriebetriebes VEB Stoßdämpferwerk Hartha. Die ehemalige Gartenanlage, welche sich vom Ende der Feldstraße bis zum Reichsbahngelände erstreckte, musste weichen.
Grund- und Oberschule Hartha / Martin-Luther-Gymnasium Hartha /
Wenig später entstand durch Eigeninitiative der Gartenfreunde das
Kinderhaus Hartha / Hort Sunshine Hartha / Villa Kunterbunt Hartha /
Vereinsheim mit Gaststätte.
Bäckerei Schneider Hartha / ALLROUND Moden Hartha / Bäckerei
Nach einen Brand wurde das Vereinsheim 2014 teilweise zurückgebaut
Dietrich Hartha / Konditorei Kornol Hartha / Schlemmerstube Hartha /
und modernisiert.
EDEKA „Reichelt“ Hartha / Cantina Hartha / Zeitung und Lotto
Kruschbersky Hartha / Physiotherapie Wittig Hartha / Physiotherapie
Einige freiwerdende Gärten werden zurzeit als Tafelgärten genutzt.
Girbig Hartha / Physiotherapie Fischer Hartha / Physiotherapie Maier
Von den ehemals 72 Gärten werden 61 aktiv bewirtschaftet.
Hartha / Park-Apotheke Hartha / Ilsen-Apotheke Hartha - Pestalozzistraße / TOTAL-Tankstelle Hartha / Autohaus Sachse Hartha / Autoh2017 besteht die Gartengruppe „Erholung“ seit 50 Jahren.
aus Polster Hartha / Drogerie Richter Hartha / Flemmingener Hof
Ansprechpartner: Ingo Hamann
Hartha / Rathaus Hartha / Bücherstube Arnold Hartha / Bibliothek
Telefon: 0152 028 360 18
Hartha / Kultur- und Sportbetrieb Hartha (Hartharena) / Pfarramt HartMail: [email protected]
ha / Seniorenresidenz „Pflege mit Herz“ Hartha / Diakonie Hartha -Str.
d. Jugend 75 / Wohnungsgenossenschaft Hartha e.G. - Str. d. Jugend 47 / Wohnungsgenossenschaft Hartha e.G., Erste - Damaschkestr. 6 / Wohnbau Hartha GmbH / Fonds- und Wohnzentrum Hartha
/ Sparkasse Hartha / Volks- und Raiffeisenbank Hartha // Versicherungsagentur Hoffmann Gersdorf / Grundschule Gersdorf / Krümelburg Gersdorf // Gemeindeverwaltung Steina // Gemeindeverwaltung
Wendishain //
Auslegestellen für den
Harthaer Stadtanzeiger
Weitere Auslegestellen (vor allem in den Ortsteilen) werden
noch festgelegt.
Auch können sich weitere Interessenten
für die Auslegung unseres Amtsblattes
bzw. für die Verteilung speziell in den
Ortsteilen melden.
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STADTANZEIGER HARTHA 03/2016
DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016
MITTEILUNGEN
INFORMATIONEN
AUS DEM
Markt 2a, 04746 Hartha
Tel. 034328 38331, Fax: 034328 66853
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
09.00 - 12.00 Uhr
10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
geschlossen
09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
10.00 - 11.00 Uhr
■ Per Mausklick ins digitale Bücherregal
STADTGESCHEHEN
Wie die ONLEIHE funktioniert, welche Medien ausgeliehen werden
können und welche Geräte und Programme für die Nutzung geeignet
sind, erfahren Interessierte in den beteiligten Bibliotheken sowie unter
www.onleihe.net.
Bitte beachten sie, dass sie mit ihren Reader bzw. mit Ihrer E-BookSoftware ihren E-Book-Lieferanten frei wählen können, da sonst unser
Angebot für sie nicht nutzbar ist.
Unter Koordinierung der Kreis- und Fahrbibliothek Hainichen nehmen
folgende Bibliotheken am Verbund bibo-on teil:
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Stadt- und Kreisbibliothek Brand-Erbisdorf;
Stadt- und Kreisbibliothek Flöha;
Stadt- und Kreisbibliothek Rochlitz;
Kreis- und FahrbibliothekHainichen,
Stadtbibliothek Hainichen;
Stadtbibliothek Lauter-Bernsbach;
Stadtbibliothek Leisnig;
Stadtbibliothek Lößnitz;
Stadtbibliothek Marienberg mit Kreisergänzungsbibliothek;
Stadtbibliothek Oelsnitz;
Stadtbibliothek Pockau-Lengefeld;
Stadtbibliothek Roßwein,
Stadtbibliothek Seiffen;
Stadtbibliothek Wolkenstein;
Gemeindebibliothek Bärenstein;
Gemeindebibliothek Bannewitz;
Gemeindebibliothek Gelenau;
Gemeindebibliothek Neuhausen und
Gemeindebibliothek Sehmatal
In der Stadtbibliothek Hartha startet ab März die Onleihe - bibo-on
Wer einen gültigen Leseausweis einer teilnehmenden Bibliothek besitzt und älter als 16 Jahre ist, kann sich ab März komfortabel E-Books
und E-Audios herunterladen. Ab März beginnt die Onleihe im Verbund
bibo-on
Auswählen, einloggen, herunterladen - so einfach funktioniert das digitale Ausleihen bei der bibo-on.
Mit der so genannten „Onleihe“ kann jeder Bibliotheksnutzer ab dem
16. Lebensjahr unter der Internetadresse www.bibo-on.de aktuelle
Bestseller oder Hörbücher ausleihen, egal ob von zu Hause aus oder
von unterwegs. Er benötigt dazu nur einen Internetanschluss sowie ein
geeignetes Endgerät und einen gültigen Bibliotheksausweis.
Besonderer Vorteil:
Der zusätzliche Service ist für Bibliothekskunden kostenlos. Auch
Mahngebühren gibt es bei der Onleihe nicht. Nach Ablauf der Leihfrist
lässt sich die Datei nicht mehr öffnen. Die „Rückgabe“ erfolgt sozusagen automatisch.
Im Anfangsbestand der Onleihe befinden sich zahlreiche aktuelle Medien in digitaler Form. Die Leihfrist beträgt 21 Tage. Jeder Nutzer kann
5 Medien ausleihen und fünf Vormerkungen tätigen.
Wer „onleihen“ will, benötigt folgende kostenlose Software: Adobe
Reader, Adobe Digital Editions, Windows Media Player oder die Onleihe-App. Einmalig muss eine „Adobe-ID“ eingerichtet werden, damit die
Medien geöffnet werden können. Eingerichtet und gewartet wird die
Onleihe von der divibib GmbH, der führenden Ausleihplattform für Bibliotheken in Deutschland. Aktuell bieten bereits mehr als 2.400 Bibliotheken im deutschsprachigen Raum die Onleihe an - Tendenz steigend. Parallel dazu digitalisieren immer mehr Verlage ihr Angebot.
Der Vorteil dieses Verbundes : Die Leser haben Zugriff auf einen elektronische Datenpool. Welche Medien zur Verfügung stehen, ist entweder über die Homepage ihrer Bibliothek einzusehen oder über die Verbundseite: www.bibo-on.de.
Genutzt werden können die E-Medien auf PC, E-Bookreader, TabletPC und Smartphone.
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DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016
STADTANZEIGER HARTHA 03/2016
MITTEILUNGEN
INFORMATIONEN
AUS DEM
STADTGESCHEHEN
■ Veranstaltungen und Termine aus dem
Kulturkalender der Stadt
04., 11.,
18., 25. März
01. März
Dienstagstreff für Senioren
-SpielenachmittagOrt:
Gemeindehaus Steina
Beginn:
14.00 Uhr
Veranstalter: Ortschaftsrat Steina
12. März
Manfred Krug liest und s(w)ingt mit
Uschi Brüning und Band
Ort:
HARTHARENA
Beginn:
19.30 Uhr
Veranstalter: stagediver-events
19. März
25. März
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Vortrags- und Beobachtungsabende
Beobachtung nur bei wolkenlosem Himmel!
Ort:
Bruno H. Bürgel Sternwarte
Beginn:
19.00 Uhr
Veranstalter: Sternwarte Hartha e.V.
Hochsprung mit Musik
Ort:
HARTHARENA
Beginn:
8.00 Uhr
Veranstalter: KSB Mittelsachsen
Bläsermusik zur Passion
Posaunenchor Hartha - Leitung:
Kantor Michael Fromm
Ort:
Stadtkirche Hartha
Beginn:
14.00 Uhr
25. März
Vortrags-, Beobachtungsabend für
Kinder ab 5 Jahre
Beobachtung nur bei wolkenlosem Himmel!
Ort:
Bruno H . Bürgel Sternwarte
Beginn:
18.00 Uhr
Veranstalter: Sternwarte Hartha e.V.
26. März
Loud & Sexy - Osterparty
Ort:
HARTHARENA
Beginn:
22.00 Uhr
Veranstalter: FUN & BASS Events
1. April
„20 Jahre - Kinderhaus Hartha“
INFORMATIONEN
ZU I HREM
AMTSBLATT
Impressum:
Herausgeber amtlicher Teil:
Stadt Hartha, Karl-Marx-Str. 32, 04746 Hartha,Tel. 034328/520
Herausgeber redaktioneller Teil, Anzeigen und Druck:
Riedel Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244
Lichtenau/OT Ottendorf
Verantwortlich: Annemarie und Reinhard Riedel
Verantwortlich i. S. d. P. für den amtlichen Teil ist der Bürgermeister. Für die Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen
sind die Leiter und für die sonstigen Beiträge die unterzeichnenden Autoren verantwortlich.
Die Stadt Hartha mit allen Ortsteilen verfügt laut Quelle Deutsche
Post über 4123 Haushalte. Außerdem liegen Exemplare zur kostenfreien Mitnahme im Rathaus aus. Es wird für jeden Haushalt
ein Harthaer Stadtanzeiger zur Verfügung gestellt.
■ Kontaktdaten für die
Entgegennahme von Beiträgen:
Kultur- und Sportbetrieb Hartha
Mail: [email protected]
Ansprechpartner für Rückfragen:
Stadtverwaltung Hartha
Mail: [email protected]
Ansprechpartner für Rückfragen:
Frau Küchler
Tel.: 034328/ 669918
Frau Prudlo
Tel.: 034328/ 52111
Beiträge sind jeweils bis 24.00 Uhr des Tages vor dem
Redaktionsschluss beim Kultur- und Sportbetrieb einzureichen.
ANZEIGE
Anzeigen
Meldungen über aktuelle Veranstaltungen in Hartha und den
Ortsteilen bitte an:
Kultur- und Sportbetrieb Hartha
Döbelner Straße 55
04746 Hartha
Tel.: 034328 669918
Fax: 034328 / 66 99 36
E-Mail: [email protected]
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STADTANZEIGER HARTHA 03/2016
DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016
MITTEILUNGEN
INFORMATIONEN
AUS DEN
OR TSCHAFTEN
Wendishain
Steina
Termine mit dem Ortsvorsteher Herrn Ingolf Schödel können unter der
Tel.-Nr. 0172 - 3431583 vereinbart werden.
Die Gemeindebibliothek ist jeweils am Mittwoch von 15.00 - 18.00 Uhr geöffnet. Zu dieser
Zeit können auch die Bestellungen für den Gemeinderaum getätigt werden.
Feuerwehr: Die Kameraden der operativen Gruppe treffen sich zur Ausbildung am Dienstag,
den 08.03. und den 22.03.2016, sowie am 05.04.2016 jeweils 19.30 Uhr im Gerätehaus Wendishain.
DRK: Die Ausbildung der DRK-Gruppe findet am Dienstag, den 08.03.2016, 22.03.2016 und
05.04.2016, 18.00 Uhr im Feuerwehr-Gerätehaus Wendishain statt.
05. April
Dienstagstreff für Senioren
- ForellenessenOrt:
Natur- und Freizeitzentrum
Töpelwinkel
Beginn:
12.00 Uhr
Veranstalter: Ortschaftsrat Steina
Dafür können sich auch gern noch andere
Teilnehmer anmelden Tel. 03431/611941 / Fax: 03431/618346 /
E-Mail: [email protected] ***
Seniorentreff: Die Senioren unserer Ortsteile sowie die Mitglieder und Freunde der Volkssolidarität treffen sich am Montag, den 21.03.2016 um 14.00 Uhr im Gemeinderaum Wendishain.
Kita Pusteblume: Unser nächster Spielnachmittag für Kinder von 0 - 3 Jahre finden am Montag, den 14.03.2016, 15.30 - 16.30 Uhr statt.
Der Ortschaftsrat Steina gratuliert allen Geburtstagskindern im März und wünscht
viel Gesundheit, Frohsinn und
eine schöne Zeit.
UNSERE KIRCHGEMEINDEN
■ Termine in unseren Kirchgemeinden
GOTTESDIENSTE
Sonntag, 6. März
10.15 Uhr
in Hartha Gottesdienst zum Weltgebetstag
Sonntag, 13. März
09.00 Uhr
in Seifersdorf Predigtgottesdienst
10.15 Uhr
in Schönerstädt Predigtgottesdienst
10.15 Uhr
in Wendishain Predigtgottesdienst
Sonntag, 20. März
10.15 Uhr
in Gersdorf Predigtgottesdienst
10.15 Uhr
in Hartha Taufgedächtnis
Gründonnerstag, 24. März
19.00 Uhr
in Seifersdorf Abendmahlsgottesdienst
19.45 Uhr
in Wendishain Abendmahlsgottesdienst
Karfreitag, 25. März
10.15 Uhr
in Schönerstädt Abendmahlsgottesdienst
14.00 Uhr
in Gersdorf Abendmahlsgottesdienst
14.00 Uhr
in Hartha Bläsermusik zur Passion
Ostersonntag, 27. März
09.00 Uhr
in Seifersdorf Festgottesdienst
10.15 Uhr
in Gersdorf Festgottesdienst
10.15 Uhr
in Hartha Festgottesdienst
Ostermontag, 28. März
09.00 Uhr
in Wendishain Festgottesdienst
10.15 Uhr
in Schönerstädt Festgottesdienst
Katholischer Gottesdienst
jeden Dienstag um 8:30 Uhr in der Friedhofskapelle in Hartha
REGELMÄSSIGE VERANSTALTUNGEN
Mittwoch, 2. März
14.00 Uhr
in Hartha Lesecafé (Lutherhaus)
Donnerstag, 3. März
14.00 Uhr
in Gersdorf Frauendienst (Pfarrhaus)
Donnerstag, 3. März
19.30 Uhr
in Hartha Landeskirchliche Gemeinschaft (Diakonat)
Freitag, 4. März
14.00 Uhr
in Hartha Frauenkreis zum Weltgebetstag (Diakonat)
Dienstag, 8. März
14.30 Uhr
in Langenau Bibelstunde (Bittners Imbiss)
Donnerstag, 10. März
19.30 Uhr
in Hartha Landeskirchliche Gemeinschaft
(Lutherhaus)
6
Mittwoch, 16. März
14.00 Uhr
in Wendishain Landeskirchliche Gemeinschaft
(Pfarrscheune)
Donnerstag, 17. März
14.00 Uhr
in Gersdorf Männerkreis (Pfarrhaus)
Donnerstag, 17. März
19.30 Uhr
in Hartha Landeskirchliche Gemeinschaft
(Lutherhaus)
Freitag, 18. März
14.00 Uhr
in Hartha Tanzen im Sitzen (Lutherhaus)
Montag, 21. März
10.00 Uhr
in Wendishain Von Anfang an (Pfarrscheune)
Montag, 21. März
14.00 Uhr
in Hartha Mütterkreis (Lutherhaus)
Mittwoch, 30. März
19.00 Uhr
in Wendishain Geben und Nehmen (Pfarrscheune)
Donnerstag, 31. März
14.00 Uhr
in Diedenhain Bibelkreis (Dorfgemeinschaftshaus)
REGELMÄSSIGE MUSIKGRUPPEN
montags
19.00 Uhr in Hartha Posaunenchor (Stadtkirche)
montags
20.15 Uhr in Wendishain Kirchenchor (Pfarrscheune)
dienstags
16.15 Uhr in Hartha Kurrende (Diakonat - Kl. 1-4)
dienstags
19.30 Uhr in Hartha Kirchenchor (Diakonat)
donnerstags
16.15 Uhr in Hartha Kurrende (Diakonat - Kl. 5-6)
donnerstags
19.30 Uhr in Gersdorf Kirchenchor (Pfarrhaus)
freitags
19.30 Uhr in Gersdorf Notenchaoten (Pfarrhäuser 29)
REGELMÄSSIGE CHRISTENLEHREGRUPPEN
dienstags
15.30 Uhr in Hartha 1.-4. Klasse (Christenlehreraum)
donnerstags
15.30 Uhr in Hartha 5.-6. Klasse (Christenlehreraum)
(Die Christenlehretermine für Gersdorf erscheinen im nächsten Amtsblatt)
KONFIRMANDENUNTERRICHT
7. Klasse
Freitag, 11. | 18. März, 14.45 Uhr in Hartha (Diakonat)
8. Klasse
Mittwoch, 2. | 16. | 23. März, 14.45 Uhrin Hartha
(Lutherhaus)
JUNGE GEMEINDE
mittwochs
19.15 Uhr
in Hartha (Jugendraum Pfarrgasse 6)
MONATSSPRUCH MÄRZ 2016:
Jesus Christus spricht: Wie mich der Vater geliebt hat, so habe ich
Euch geliebt. Bleibt in meiner Liebe!
Johannes 15,9
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STADTANZEIGER HARTHA 03/2016
MITTEILUNGEN
GRUNDSCHULE GERSDORF
■ Termine aus der Grundschule Gersdorf
03.03.16
Nistkastenkontrolle der Kl. 4 der aufgehängten Nistkästen
in Gersdorf
17.03.16
Schulbesuch in der Grundschule Liebertwolkwitz
zum Erfahrungsaustausch „Jahrgangsübergreifender Unterricht“ (2 Kollegen)
24.03.16
Gemeinsames Ostereiersuchen der Klassen 1 - 4
25.04.16
Projekttag der Klassen 3 und 4 in Klosterbuch
26.04.16
Projekttag der Klassen 1 und 2 in Klosterbuch
30.04.16
Gemeisamer Tag der „Offenen Tür“ Kita Krümelburg Gersdorf / Grundschule Gersdorf
Jörg Keul
Schulleiter
Im Anhang ein Archivbild vom Tag der Offenen Tür 2014 als Osterprojekt
PESTALOZZI-OBERSCHULE HAR THA
■ Liebe Leserin, lieber Leser,
wir möchten Sie heute einladen, einen tieferen
Blick in unsere Vorstellungen von Lernen zu
unternehmen. Lernen heute hat sich gewaltig
verändert. Das Herbeten von Auswendiggelerntem ist out. Es geht uns darum mündige
Bürger ins Leben zu entlassen, die Entscheidungen zu ihrem und zum Wohle aller treffen
können.
Unsere Schule trägt den Namen von Johann
Heinrich Pestalozzi.
Johann Heinrich Pestalozzi (1746-1827) war
ein herausragender Reformpädagoge seiner
Zeit und dieser weit voraus.
Das Auge will sehen,
das Ohr will hören,
der Fuß will gehen und
die Hand will greifen.
Aber ebenso will das Herz
glauben und lieben.
Der Geist will denken
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Die Haltung wohnt jedem Menschen inne und bestimmt dessen Handeln. Wichtig sind uns Herzenswärme und gemeinsame Wege kraftvoll und mutig zu beschreiten. Wir wollen keine „Besitzstandswahrer“ erziehen, sondern Veränderer, die sozial und miteinander entscheiden und
handeln. Wir brauchen in dieser Welt junge Menschen, die selbstständig denken, Krisen und
Fehler als Herausforderung und Chance wahrnehmen, die Lust auf Neues haben und dieses
selbst kreativ gestalten wollen.
Visionen sind Energien, die Klarheit geben und neue Wege sichtbar machen.
Unsere Vision: unsere Schule ist ein Ort, an dem jedes Kind, jeder Jugendliche willkommen ist.
Bei uns gibt Verbindlichkeiten, nämlich die, dass die Schule ein Haus des Lernens für das Leben ist. Wir wissen, in jedem stecken wunderbare Potenziale, die es zu entdecken gilt. Unsere
Schüler bekommen die Chance, diese zu entfalten. Lernen im Gleichschritt bringt nicht voran.
Unsere Routenplanung: Wir nehmen alle auf neue Wege mit. Das sind Wege der Lernverantwortung, der Erschließung neuer Lernanlässe und -umgebungen. Die Route führt über Gefühle
und Beziehungen, über Sinnhaftigkeit von Lernstoff und Lernverhalten. Vorratswissen anzuhäufen ist Ressourcenverschwendung.
Kerstin Wilde, Schulleiterin
Er sah das Kind, den Menschen im Mittelpunkt seines Handelns als ganzheitliches Wesen, das mit allen Sinnen am Leben teilnimmt.
Wir heute möchten genau dies aufnehmen.
Was uns bewegt hat, uns einer neuen Lernkultur zu nähern, waren die Neuerungen der Zeit.
Diese haben uns und unsere Kinder und Jugendlichen verändert. Wir stellten uns Fragen,
wie z. B.: Wie gelingt Lernen? Wie wollen wir
in Zukunft lernen? Wie können wir die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf eine
Zukunft vorbereiten, die wir alle nicht kennen?
WIR, das sind alle am Lernprozess Beteiligten;
unsere Schüler, die Lehrer, die Eltern, die
Kommune, Unternehmen,…
Unsere Werte beruhen auf unserer Haltung,
unseren Visionen und einem Routenplan.
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STADTANZEIGER HARTHA 03/2016
DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016
MITTEILUNGEN
INFORMATIONEN
AUS DEN
VEREINEN
■ Wolfgang Thate Weltmeister in aller Bescheidenheit
■ Harthaer Leichtathleten bei der Sportlerwahl
Sarah Schmidt
Nach dem hervorragenden Abschneiden der Harthaer Leichtathleten bei der
Sportlerwahl des Döbelner Anzeiger
konnte sich der Verein über eine weitere
Auszeichnung freuen.
Sarah Schmidt, jetzt für den LV 90 Erzgebirge startend, wurde im Januar zur
sächsischen Nachwuchsleichtathletin
für ihre Leistungen im Kugelstoßen
vom Landesverband ausgezeichnet. Im
letzten Jahr steigerte sie mit der 4 kg
Kugel ihre Bestleistung auf 16,05 m und
erreichte im Kugelstoßen den 9. Platz
bei der Jugend-EM in Eskilstuna.
Manfred Anker und Andreas Foth legten
hierfür in Hartha die Grundlagen bevor
Sarah vor 5 Jahren ans Sportgymnasium Chemnitz wechselte.
Wer die Harthaer Leichtathleten aktiv erleben möchte, ist herzlich eingeladen zum „Hochsprung mit Musik“ am 19.03.2016 um
8:30 Uhr in die Hartharena.
Rainer Lungwitz, Vereinsvorstand
Leichtathletik Sportverein 99 Hartha e.V.
www.lsv99-hartha.de/aktuell.html
4 x 100 M 60 – W. Thate 3. v. links
Ihm macht in Sachen Leichtathletik keiner so leicht etwas vor. Wolfgang Thate, LSV-Mitglied mit zeitweisem Startrecht für den PSV
Chemnitz, kann auf einige Lebensjahre mit und ohne Sport zurückschauen. Er hat für sich erkannt, dass alles im Leben seine Zeit hat.
Und so hat er seine sportliche Laufbahn eine ganze Zeit lang der Familie und dem Berufsleben untergeordnet. Als Jugendlicher trainierte er
hart unter der Führung von Manfred Anker. Das war bereits eine erfolgreiche Zeit für ihn mit vorderen Plätzen im Mittelstrecken-Laufbereich
bei DDR-Meisterschaften und Spartakiaden.
1997 fand er dann nach der erwähnten Unterbrechung zum Sport
zurück. Die Freude am Laufen und Trainieren kam zurück und nach einigen Wettkämpfen auf nationaler und internationaler Ebene spezialisierte er sich auf die 400-Meter-Strecke. Er trainiert regelmäßig und hat
für sich einen sinnvollen Rhythmus zwischen Training, Wettkampf und
Ruhezeiten gefunden, so dass er sehr erfolgreich sein kann und trotzdem darauf hört, was sein Körper zulässt und was nicht. Dass dies der
richtige Weg zu sein scheint, beweisen der Gewinn der Goldmedaille
mit der 4 x 400 m Staffel bei der Ü60-WM 2015 in Lyon und die jeweils
zweiten Plätze bei der Hallen-EM in Polen über 400 m im Einzel und mit
der Staffel. Dieses Jahr wurde er bereits Landesmeister in der Halle
über 200 und 400 m sowie Dritter über die 60 m seiner Altersklasse.
Damit sind nur die Größten seiner zahlreichen Erfolge genannt.
Sportlich aktiv zu sein gehört für ihn dazu. Das zu verwirklichen und damit tolle Erlebnisse zu haben, legt er vor allem auch jungen Menschen
ans Herz. Er verfolgt aufmerksam die Entwicklung des Nachwuchses
beim LSV 99 Hartha und hat vorübergehend selbst schon "Schützenhilfe" geleistet als Not am Mann war beim Training der Mittelstreckler.
Rainer Lungwitz, Vereinsvorstand
Leichtathletik Sportverein 99 Hartha e.V.
Sarah Schmidt 2.re. sächs. Nachwuchsathletin des Jahres 2015 mit www.lsv99-hartha.de/aktuell.html
den Weltmeistern David Storl 1. li. und Christina Schwanitz 1.re.
Werfertag Rochlitz Platz 2
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Torun 400 m Vorlauf
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MITTEILUNGEN
INFORMATIONEN
AUS DEN
VEREINEN
■ Manfred-Anker-Gedächtnisturnier
Turniereröffnung
Turnierverlauf
Am 20.02.2016 fand zum 4. Mal das Manfred-Anker-Gedächtnisturnier Ü 35 in der HarthArena statt. Eingeladen hatten die AltherrenKicker des LSV 99 Hartha e.V. Angereist waren insgesamt 7 Mannschaften aus der näheren Umgebung. Ab Spielbeginn 9.00 Uhr entwickelten sich spannende und interessante Spiele zwischen den einzelnen Mannschaften. Dank der ausgeglichenen Mannschaftsbesetzungen kam es zu jeweils knappen Spielergebnissen. Am Turnierende
gegen 13.30 Uhr gewann mit der Mannschaft von FC Motor Hartha
das Team mit den meisten Siegen und der besten Torausbeute das
Turnier. Die LSV Kicker belegten den 6. Platz. Als bester Torschütze
wurde Milan Berger von der Betriebsmannschaft Pierburg, als bester
Torwart Steffen Katens
vom Hausdorfer SV AH ausgezeichnet. Ein großes Dankeschön geht
an das Kampfgericht unter Leitung von Rene Geipel und Rainer
Lungwitz, den Schiris Rocco Kunth und Daniel Helbig sowie an die
zwei Spielerfrauen Heike Seidel und Kerstin Rößger, die mit viel Liebe
und Händchen zum Detail für das leibliche Wohl der zahlreich erschienenen Gäste sorgten.
Platz 1 - FC Motor Hartha
Torschützenkönig
Rainer Lungwitz
Vereinsvorstand
Leichtathletik Sportverein 99 Hartha e.V.
www.lsv99-hartha.de/aktuell.html
Bester Towart des Turniers
■ Checkübergabe
der Firma Pierburg AG an den LSV 99 Hartha
Jens Görlitz hat im Auftrag der Pierburg AG anlässlich dieses vierten
Manfred-Anker-Gedächtnisturniers für die Kinder und Jugendlichen
des LSV 99 Hartha zielgerichtet einen Check in Höhe von 500,00 Euro
an den Vereinsvorsitzenden, Rene Geipel, übergeben.
Der Einsatz des Geldes erfolgt vorzugsweise für die Beschaffung neuer Sportgeräte und für Finanzierungen von Kosten des Wettkampfbetriebes.
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Rainer Lungwitz
Vereinsvorstand
Leichtathletik Sportverein 99 Hartha e.V.
www.lsv99-hartha.de/aktuell.html
Scheckübergabe Jens Görlitz von der Pierburg AG an den Vorstand
des LSV 99 Hartha Rene Geipel
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MITTEILUNGEN
■ Aufrufe zur Einreichung von Vorhaben
im LEADER-Gebiet SachsenKreuz+
Nachdem die LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) des
LEADER-Gebietes SachsenKreuz+ am 19.11.2015 anerkannt wurde, lief vom 07.12.2015 bis 15.02.2016 der erste Aufruf zur Einreichung von Vorhaben zur Maßnahme
„Investiv: Um- und Wiedernutzung Wohnen“. Viele potenzielle Antragsteller haben sich zum ersten Aufruf an
das Regionalmanagement gewandt und ein Dutzend
Vorhaben wurden eingereicht. Da viele Fragen der Interessenten aufkommen, bereitet das Regionalmanagement Workshops vor, um eine bessere Unterstützung
für die Projektträger zu gewährleisten.
Dieses Jahr möchte die LEADER-Region SachsenKreuz+ durchstarten und ruft ab dem 22.02.2016 insgesamt acht Aufrufe aus dem Handlungsfeld ‚Nachhaltiges Ressourcenmanagement‘ und vor allem aus dem
Handlungsfeld ‚Daseinsvorsorge und Nahversorgung‘
auf. Dabei wird aufgrund der hohen Nachfrage die
Maßnahme „Investiv: Um- und Wiedernutzung Wohnen“ erneut aufgerufen.
Ab dem 22.02.2016 laufen folgende Aufrufe zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen:
• Aufruf 01 / 2016 1.2.2. Um- und Wiedernutzung
Wohnen (Frist: 29.04.2016)
Investiv: Um- und Wiedernutzung Wohnen (Budget: 400.000 Euro)
• Aufruf 02 / 2016 1.2.2. Teilabbruch/Abbruch (Frist:
29.04.2016)
Investiv: Teilabbruch/Abbruch (Budget: 100.000
Euro)
• Aufruf 03 / 2016 1.1.1. Kinderbetreuung und Bildung (Frist: 06.05.2016)
Investiv: Erhalt/Entwicklung von Gebäuden zu Anpassung von Einrichtungen (Baumaßnahmen) sowie Ausstattung (Budget: 100.000 Euro)
• Aufruf 04 / 2016 1.1.2. seniorengerechtes und betreutes Wohnen (Frist: 06.05.2016)
Investiv: Erhalt/Entwicklung von Gebäuden zur Anpassung von Einrichtungen (bauliche Maßnahmen)
sowie Ausstattung (Budget: 100.000 Euro)
• Aufruf 05 / 2016 1.1.3. medizinische und dezentrale bzw. mobile Versorgung (Frist: 06.05.2016)
Investiv: Erhalt/Entwicklung von Gebäuden zur Anpassung von Einrichtungen (Baumaßnahmen) sowie Ausstattung (Budget: 120.000 Euro)
• Aufruf 06 / 2016 1.1.4. kulturelle Teilhabe und Freizeitangebote (Frist: 06.05.2016)
Investiv: Neu- und Ausbau öffentlich nutzbarer
Freianlagen sowie Baumaßnahmen; Ausstattung
(Budget: 60.000 Euro)
• Aufruf 07 / 2016 1.3.2. alternative Mobilitätsangebote (Frist: 06.05.2016)
Investiv: Entwicklung alternativer Mobilitätsangebote (Ausstattung; Kommunikation; Infrastrukturen)
(Budget: 60.000 Euro)
• Aufruf 08 / 2016 3.1.1.
Erhalt bzw. Wiederherstellung linienhafter Landschaftselemente (Frist: 06.05.2016)
Investiv: bauliche Anlagen und Pflanzungen zu Erhalt / Wiederherstellung linienhafter Landschaftselemente (Budget: 50.000 Euro)
Weitere Informationen, Unteralgen und Formulare zu
den jeweiligen Aufrufen stehen auf der Seite www.sachsenkreuzplus.de zu Verfügung. Am 08.06.2016 erfolgt
die abschließende Vorhabenauswahl durch das Entscheidungsgremium des LEADER-Gebietes.
Als Ansprechpartner dient das Regionalmanagement,
erteilt Auskünfte zu Vorhabenaufrufen und berät in Bezug auf konkrete Projektanfragen und einzureichende
Unterlagen.
Kontakt & Weitere Informationen:
Anna Seifert, Daniel Masiak
Regionalmanagement LEADER-Gebiet SachsenKreuz+, PlanerNetzwerk PLA.NET
Straße der Freiheit 3, 04769 Mügeln OT Kemmlitz
Tel.: +49 34362 379 800, E-Mail: [email protected], Web: www.sachsenkreuzplus.de
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INFORMATIONEN
■ Der Förderverein der Pestalozzi-Oberschule Hartha ruft auf:
■ Energiesparlampen niemals in die Mülltonne!
Jetzt ist das Schadstoffmobil unterwegs
Bis zum 5. April stationiert es an 246 Standplätzen im Landkreis. Termine und Haltestellen sind im Abfallkalender ab Seite 23 oder unter
www.ekm-mittelsachsen.de veröffentlicht.
Wer das Angebot wochentags nicht nutzen kann, dem stehen einige
Termine am Samstagvormittag von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Das nächste Mal 6. Februar in Waldheim, am 13. Februar in Burgstädt,
am 19. März in Flöha (Wertstoffhof) und am 26. März in Frankenberg
(Mühlbacher Straße/Parkplatz Seniorenheim). Außerdem werden giftige Abfälle im Zwischen-lager für Sonderabfälle in Freiberg, Schachtweg 6 das ganze Jahr über angenommen.
Geben Sie Lackdosen & Co. möglichst in den Original-verpackungen
persönlich beim geschulten Personal ab. Wegen der Gefahr für Kinder,
Tiere und die Umwelt legen Sie bitte nichts unbeaufsichtigt am
Straßenrand ab.
----------------------------------------------------------------------------
■ Termine DRK Ortsverein Hartha im März 2016
Die Mitglieder des Ortsvereins treffen sich am Freitag, 18.03.2016
um 19.00 Uhr zur nächsten Ausbildung in der Goethestraße 20 in
Hartha.
---------------------------------------------------------------------------Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht am 29.03.2016 von
16.00 Uhr bis 19.00 Uhr in Hartha im Schützenhaus am Schützenplatz 1.
Wir hoffen viele unserer treuen Blutspender aus Gersdorf zu diesem
Termin begrüßen zu dürfen. Der Standort Gersdorf entfällt ab 2016
für die Blutspende.
---------------------------------------------------------------------------Benötigen oder wünschen Sie für Ihre Veranstaltung (Sport, Musik,
Verein oder Stadt-/Dorffest etc.) eine sanitätsdienstliche Absicherung? Sie können dies gern anmelden und sich informieren unter
den bekannten Kontaktdaten:
al
Anzeige(n)
DRK-Kreisverband Döbeln-Hainichen e.V.
Feldstr. 6, 09661 Hainichen
Telefon 037207 689-0, Telefax 037207 689-24
[email protected]
Ihr Kontakt zum Ortsverein: [email protected]
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MITTEILUNGEN
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MITTEILUNGEN
ADRESSEN | ÖFFNUNGSZEITEN | WICHTIGE RUFNUMMERN
■ Stadtverwaltung Hartha, Karl-Marx-Str. 32, 04746 Hartha:
Tel.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 520
Fax: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52103
E-Mail: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [email protected]
Internet: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .www.hartha.de
Öffnungszeiten - Stadtverwaltung Hartha
Dienstag . . . . . . . . .09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13.00 - 16.00 Uhr
Freitag . . . . . . . . . . . . . .09.00 - 12.00 Uhr nach Vereinbarung
Öffnungszeiten - Bürgerbüro- Einwohnermeldeamt
Montag - Freitag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .und 13.00 - 16.00 Uhr
Öffnungszeiten - Bürgerbüro - Sozialamt
Montag, Mittwoch und Freitag . . . . . . . . . .09.00 - 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Die Annahme von Unterlagen erfolgt nur zu den genannten
Sprechzeiten.
Sprechstunde des Bürgermeisters:
dienstags . . . .09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr oder
nach Terminvereinbarung
Direktwahlnummern:
Bürgermeister-Sekretariat . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-102
Bürgerbüro/ Fundbüro . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-132
Meldebehörde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-135
Standesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-136
Gewerbeamt/ Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-125
Kämmerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-120
Stadtkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-123/-122
Bauamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-160
Ordnungsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-137
Bauhof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 38704
■ Kultur- und Sportbetrieb Hartha,
Döbelner Straße 55, 04746 Hartha:
Tel.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 669917/-18
Fax: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 669936
E-Mail: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [email protected]
Internet: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .www.hartharena.de
Öffnungszeiten - Kultur- und Sportbetrieb
Dienstag . . . . . . . . .09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13.00 - 16.00 Uhr
Freitag . . . . . . . . . . . . . .09.00 - 12.00 Uhr nach Vereinbarung
■ Polizei
Polizeidienststelle Hartha
Karl-Marx-Str. 32, Nebengebäude,
04746 Hartha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Tel. 034328/ 52110
Bitte beachten!
Voraussichtlich Mitte März 2016 wird die Polizeidienststelle
aus dem Rathaushauptgebäude wieder in das Nebengebäude, Karl-Marx-Str. 32 zurückziehen.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweisschilder.
Sprechzeiten:
Dienstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .09.00 - 10.30 Uhr
Donnerstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15.30 - 17.00 Uhr
bei Nichtbesetzung Polizeirevier Döbeln . . .Tel. 03431/ 6590
in dringenden Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Notruf 110
■ Soziale Einrichtungen
Kleiderkammer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Tel. 0152/ 25169023
in Trägerschaft des Vereins „Harthaer Heimatfreunde“ e.V.
Str. der Jugend 1, 04746 Hartha
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag . . . . . . . . . . . . . . . . 11.00 - 17.00 Uhr
Freitag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .09.00 - 12.00 Uhr
■ Freizeiteinrichtungen
• Stadtbibliothek Hartha und Stadtinformation,
Markt 2 a, 04746 Hartha
Tel.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 38331
E-Mail: . . . . . . . . . . . . . . . [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag + Freitag 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .- geschlossen Donnerstag . . . . .09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Samstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10.00 - 11.00 Uhr
• Gemeindebibliothek OT Wendishain, Gemeindehaus 77
geöffnet:
Mittwoch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15.00 - 18.00 Uhr
• Gemeindebücherei OT Gersdorf, Kirchberg 5
geöffnet:
Dienstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12.30 - 15.30 Uhr
• Freizeitzentrum „Sunshine“
Kindervereinigung Leipzig e.V.,
Sonnenstraße 33, 04746 Hartha
Tel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 44892
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15.30 - 20.30 Uhr
Samstag . . . . . . . . . . . . . . .14.00 - 20.30 Uhr aller 14 Tage
(dafür montags geschlossen)
■ Ortsvorsteher
Die Sitzungen der Ortschaftsräte werden durch die Ortsvorste- ■ Notrufnummern
Polizei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .110
her anberaumt und durchgeführt. Gesonderte GesprächstermiPolizeidienststelle Hartha . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52110
ne zu Belangen der Ortschaften können mit dem Ortsvorsteher
Polizeirevier Döbeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .03431/ 6590
vereinbart werden.
NOTRUF Feuerwehr/Rettungsleitstelle . . . . . . . . . . . . .112
• Wendishain: Herr Ingolf Schödel Tel.-Nr. 0172 / 3431583
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst . . . . . . . . . . . . . .116117
• Steina:
Frau Carin Lau
Tel.-Nr. 0152 / 05436744
Krankentransport/ Rettungsdienst . . . . . . . . . . .03731/ 19222
bzw.
034328 / 41126
Notruf-Fax für Gehörlose . . . . . . . . . . . . . . . . . .03731/ 32225
• Gersdorf:
Herr Hans-Gerd
Stromstörungsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0180/ 2305070
Diesmann
Tel.-Nr.
0171- 4533227
Gasstörungsdienst (MITGAS GmbH) . . . . . . . . . .0180/ 22009
Wasserstörungsdienst - Tag . . . . . . . . . . . . . . . .03431/ 6556
■ „Schlichten statt Richten“
Wasserstörungsdienst - Nacht . . . . . . . . . . . .03431/ 655700
Die Aufgabe vom Friedensrichter besteht darin, zwischen den
Abwasserstörung - Notruf . . . . . . . . . . . . . . . .0170/ 9658222
streitenden Parteien zu schlichten und somit den Rechtsfrieden
Giftnotruf: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0361/ 730730
wieder herzustellen.
Tiernothilfe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034321/ 13912
Der ehrenamtliche Friedensrichter der Schiedsstelle Hartha,
Frauen- u. Kinderschutzwohnung: . . . . . . . . . .03431/ 615592
Herr Klaus Ahlrichs, führt
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oder 0171/ 9682597
jeden 1. Dienstag im Monat
Sorgentelefon: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .08000867253
in der Zeit von 17.00 - 18.00 Uhr im Rathaus Hartha
Mo/Mi/Fr. . . . . . . . . .10.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 21.00 Uhr
(kleiner Sitzungssaal - 1. Etage) eine Sprechstunde für die BürHELIOS Krankenhaus Leisnig: . . . . . . . . . . . . . . .034321/80
ger der Stadt Hartha mit seinen Ortsteilen durch.
Colditzer Straße 48, 04703 Leisnig
Die Sprechstunde kann von allen Bürgern und ohne vorherige
KLINIKUM Döbeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .03431/7220
Anmeldung genutzt werden.
Sörmitzer Straße 10, 04720 Döbeln
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MITTEILUNGEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
■ Räum- und Streupflicht auf dem Gehweg
■ Stadtrat Sitzungstermine:
Kultur- und Sozialausschuss:
Donnerstag, den 03.03.2016
(nichtöffentlich)
Liebe Grundstückseigentümer!
Immer wieder gibt es Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern zu Behinderungen der Fußgänger durch Schneeanhäufungen und Glatteis auf
dem Gehweg aufgrund mangelhafter oder auch unterlassener Winterdienstpflicht der Grundstückseigentümer.
Entsprechend der Straßenanliegersatzung der Stadt Hartha obliegt es
Verwaltungsausschuss:
Donnerstag, den 10.03.2016
den Straßenanliegern innerhalb der geschlossen Ortslage die Gehwe(nichtöffentlich Teil)
ge und weitere in § 3 der o.g. Satzung aufgeführte Flächen zu reinigen,
bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu
Ratssitzung:
Dienstag, den 22.03.2016
bestreuen.
(mit öffentlichem Teil)
Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer
Die Sitzungen beginnen jeweils 19.00 Uhr.
Straße/einem öffentlichen Weg oder von ihr/ihm einen Zugang haben.
Zum öffentlichen Teil der stattfindenden Sitzungen sind alle Interes- Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer solcher
Grundstücke, die von der Straße/dem Weg durch ein im Eigentum der
sierten herzlich eingeladen.
Die öffentliche Tagesordnung zur jeweiligen Ratssitzung hängt Stadt oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, unbebaute
während der Dauer von einer Woche bis zum Sitzungstermin an der Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze
Bekanntmachungstafel am Harthaer Rathaus und an den folgenden In- und Straße/Weg nicht mehr als 10 m beträgt.
Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solformationstafeln der Ortsteile zur Kenntnisnahme aus:
che Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere
Aschershain, Gemeindehaus
Gersdorf , Buswendeplatz
ein Begegnungsverkehr möglich ist. Sie sind auf mindestens einem
Diedenhain, Gemeindehaus
Kieselbach Nr. 6
Meter Breite zu räumen.
Wallbach, gegenüber Gemeindehaus Neudörfchen Nr. 3
Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis
Steina, gegenüber Dorfstr. 8
Schönerstädt Nr. 10
9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt
Saalbach, Kreuzung
Seifersdorf, Dorfplatz
Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf auch
Wendishain, Dorfplatz
Langenau, Buswendeplatz
wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00
Uhr.
Als Grundstückseigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig. Sie
■ Der Bürgermeister informiert…
haften für Unfälle und Schäden, die bei Unterlassung der Räum- und
Streupflicht entstehen können. Daher sollten Sie im Interesse der SiDie Stadtverwaltung Hartha möchte Sie, sehr geehrte Bürgerinnen
cherheit aller Verkehrsteilnehmer und im eigenen Interesse, Schutz vor
und Bürger, darüber informieren, dass eine weitere FlüchtlingsfamiSchadenshaftung, Vorsorge treffen.
lie in Hartha aufgenommen worden ist.
Für Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen. Weitere Fragen zu diesem Thema werden gern vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung unter der auf
Während die beiden ersten Flüchtlingsfamilien Babai und Karimi aus
S. 2 genannten Telefonnummer beantwortet.
Afghanistan schon längere Zeit in Hartha leben, ist die Familie MaDer Satzungstext selbst kann auf der Homepage der Stadt Hartha einhee aus dem Irak am Mittwoch der vergangenen Woche angekomgesehen werden.
men. Schama und Ghazal Mohee sind mit ihren vier Kindern vor den
Soldaten des IS geflohen. Sie sind Jesiden.
Stadtverwaltung Hartha
Ordnungsamt
Herr Bürgermeister Kunze war bei der Ankunft dabei und stand unTechnischer Ausschuss:
Dienstag, den 08.03.2016
(teilw. öffentlich)
terstützend zur Seite.
Die größeren Kinder der Familie Karimi besuchen bereits an der
Waldheimer Schule eine DaZ-Klasse (Deutsch als Zweitsprache),
während insgesamt 4 Kleinkinder der zwei Familien ab 01.04.2016
den Kindergarten des Kinderhaus Hartha besuchen werden. Herr
Bürgermeister Kunze bedankt sich an dieser Stelle recht herzlich bei
Frau Thanheiser sowie ihrem Team für ihre kompetente Mithilfe und
Unterstützung.
Den Flüchtlingsfamilien, die im Neubaugebiet der Stadt untergebracht wurden, reichen immer mehr Bürgerinnen und Bürger die
Hand und helfen ihnen, sich im Alltag zurecht zu finden. Die anfängliche Skepsis ist verflogen und Hilfsbereitschaft hat sich eingestellt.
Es wird im täglichen Miteinander nicht alles perfekt funktionieren.
Doch wer offen ist für Menschen, erklärt ihnen die Gepflogenheiten
in Deutschland mit einem Lächeln und reicht ihm die Hand. Auch
wenn die Erwachsenen die Sprachbarrieren noch überwinden müssen, so stört die Kinder dies in Zukunft beim Spielen und Toben im
Kinderhaus Hartha nicht.
Ronald Kunze , Bürgermeister
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■ Ladung zur Vorstandswahl
Mit Beschluss vom 28. Oktober 2015 wurde vom Landratsamt Landkreis Leipzig die Flurbereinigung Forst Colditz angeordnet.
Die Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie die
Erbbauberechtigten im Flurbereinigungsgebiet werden hiermit zu einer
öffentlichen
Teilnehmerversammlung
am:
Donnerstag, dem 14. April 2016
Beginn:
19.00 Uhr
Ort:
Partyservice Marticke (ehemals FEMA-Gebäude)
Wettiner Ring 32 in Colditz
eingeladen.
Tagesordnung:
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und des Wahlverfahrens
2. Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
3. Allgemeine Aussprache
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STADTANZEIGER HARTHA 03/2016
MITTEILUNGEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll
das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstands
beteiligen.
Das Landratsamt Landkreis Leipzig (LRA), Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung hat die Zahl der Mitglieder des Vorstands
und deren Stellvertreter auf je 3 festgesetzt. Der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter werden vom LRA, Vermessungsamt,
Sachgebiet Ländliche Neuordnung bestimmt. Die Zahl der zu wählenden
Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter beträgt somit je 3.
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann also
insgesamt 6 Personen als Mitglieder oder Stellvertreter in den Vorstand
wählen.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude und Anlagen. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich
(§ 10 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]).
Jeder Teilnehmer hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer
nicht über die Stimmabgabe, so können sie ihr Wahlrecht nicht ausüben.
Die Teilnehmer müssen sich bei der Wahl durch Personaldokumente
ausweisen können. Vertreter von Körperschaften benötigen zusätzlich
noch eine Vertretungsermächtigung.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder
amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die
Stadtverwaltung oder eine andere Behörde gebührenfrei. Zu beachten
ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere
Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person
bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
In den Vorstand können alle Personen gewählt werden, die volljährig
und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Die Wählbarkeit ist also nicht
an Grundbesitz gebunden.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt.
Borna, den 04. Februar 2016
Grobe
Sachgebietsleiter Ländliche Neuordnung
■ Hauptversammlung der
Jagdgenossenschaft Hartha
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Hartha sowie die Eigentümer
der bejagbaren Flächen werden am
23. März 2016 um 19.00 Uhr zur Jahreshauptversammlung in die Gaststätte Gambrinus in Hartha (Annenstraße 21) eingeladen.
Der Jagdvorstand
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
3. Bestätigung der Tagesordnung
4. Auswertung und Bestätigung des Protokolls 2015
5. Bericht des Vorsitzenden zum Jagdjahr 2015/2016
6. Kassenbericht
7. Bericht des Kassenprüfers
8. Beschlussfassung zur Pachtauszahlung der letzten 3 Jagdpachtjahre
9. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
2015/16
10. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
11. Bericht zur gesetzlichen Novellierung über die zukünftige Rückstellung des Reinertrages zur Wildschadensregulierung
12. Beschlussfassung zur zukünftigen Rückstellung des Reinertrages auf das Wildschadenkonto
13. Bericht der Jagdpächter
14. Pachtvertrag Liegenschaften Aschershain
15. Abstimmung zum Jagdpachtvertrag in Aschershain
16. Pachtvertrag Liegenschaft Wallbach
17. Abstimmung zum Jagdpachtvertag in Wallbach
18. Verschiedenes/Anfragen/Diskussionen
■ HAUPTSATZUNG DER STADT HARTHA
Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert
durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349),
hat der Stadtrat der Stadt Hartha am 04.02.2016 mit der Mehrheit der
Stimmen aller Mitglieder des Stadtrates die folgende Hauptsatzung
beschlossen:
1. TEIL - ORGANE DER STADT
§ 1 Organe der Stadt
Organe der Stadt sind der Stadtrat und der Bürgermeister.
zes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten
überträgt. Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse
und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für
deren Beseitigung durch den Bürgermeister.
§ 3 Zusammensetzung des Stadtrates
(1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem Bürgermeister
als Vorsitzenden.
(2) Nach dem Stand vom 31.12.2012 beträgt die Einwohnerzahl der
Stadt 7.460 Einwohner. Die Zahl der Stadträte wird gemäß § 29
Abs. 2 SächsGemO auf 18 festgesetzt.
§ 4 Beschließende Ausschüsse
(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:
1. der Verwaltungsausschuss
§ 2 Rechtsstellung und Aufgaben des Stadtrates
2. der Technische Ausschuss
Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der (2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als VorStadt. Er führt die Bezeichnung Stadtrat. Der Stadtrat legt die
sitzenden und 9 weiteren Mitgliedern des Stadtrates. Der Stadtrat
Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle
bestellt die Mitglieder und deren weitere Stellvertreter in gleicher
Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Bürgermeister kraft GesetZahl widerruflich aus seiner Mitte.
1. ABSCHNITT - STADTRAT
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MITTEILUNGEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
(3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 6 und 7
bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die beschließenden
Ausschüsse zuständig für:
1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von mehr als 5.000 Euro, aber nicht mehr als 10.000 Euro
im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt
werden können,
2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen von mehr als 5.000 Euro, aber nicht mehr als 10.000 Euro
im Einzelfall, soweit die wirtschaftliche Verursachung noch
nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets
nicht möglich ist,
3. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten ist, von mehr als 5.000 Euro, aber nicht mehr als 10.000
Euro im Einzelfall soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können.
Die Wertgrenzen gelten gleichermaßen für den Erfolgs- und Liquiditätsplan des städtischen Kultur- und Sportbetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Hartha.
(4) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse
nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig.
Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die
Wertgrenze auf den Jahresbetrag.
sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten des
einfachen Dienstes sowie des mittleren Dienstes bis einschließlich Besoldungsgruppe A 8 und von Beschäftigten der EntgeltgruppenTVöD 6 bis 8 soweit es sich nicht um Aushilfsbeschäftigte handelt.
2. die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamtkosten von mehr
als 20.000 Euro bis zu 70.000 Euro,
3. die Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und
Dienstleistungen) bei Auftragswerten von mehr als 20.000 Euro
bis zu 70.000 Euro,
4. die Stundung von Forderungen im Einzelfall von mehr als 3 Monaten bis zu 12 Monaten über 7.500 Euro bis in unbeschränkter
Höhe, von mehr als 12 Monaten über 7.500 Euro bis zu einem
Höchstbetrag von 25.000 Euro,
5. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt oder die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten
und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder
die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das
Zugeständnis der Stadt im Einzelfall mehr als 500 Euro, aber
nicht mehr als 2.500 Euro beträgt,
6. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und
Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der Verkehrswert mehr als 2.500 Euro, aber nicht
mehr als 5.000 Euro im Einzelfall beträgt,
7. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von
mehr als 1.000 Euro, aber nicht mehr als 2.500 Euro im Einzelfall, bei der Vermietung gemeindeeigener Wohnungen in unbeschränkter Höhe,
8. die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anlagevermögens
im Kaufpreis von mehr als 2.500 Euro, aber nicht mehr als
5.000 Euro im Einzelfall,
9. Die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie
den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden
Rechtsgeschäften von mehr als 2.500 Euro, ab er nicht mehr
als 5.000 Euro im Einzelfall.
10. Die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß
§ 73 Abs. 5 SächsGemO.
11. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht nach § 7 Abs. 1 der
Technische Ausschuss zuständig ist.
§ 5 Beziehungen zwischen dem Stadtrat und den beschließenden
Ausschüssen
(1) Wenn eine Angelegenheit für die Stadt von besonderer Bedeutung
ist, können die beschließenden Ausschüsse die Angelegenheit
dem Stadtrat mit den Stimmen eines Fünftels aller Mitglieder zur
Beschlussfassung unterbreiten. Lehnt der Stadtrat eine Behandlung ab, entscheidet der zuständige beschließende Ausschuss.
(2) Der Stadtrat kann jede Angelegenheit an sich ziehen und Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. Der Stadtrat kann den beschließenden Ausschüssen allgemein oder im Einzelfall Weisungen
erteilen.
(3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat vorbehalten
ist, sollen dem zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag des Vorsitzenden oder ei- § 7 Technischer Ausschuss
nes Fünftels aller Mitglieder des Stadtrates sind sie dem zuständi- (1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende
gen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen.
Aufgabengebiete:
(4) Widersprechen sich die noch nicht vollzogenen Beschlüsse zweier
1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, VermesAusschüsse, so hat der Bürgermeister den Vollzug der Beschlüsse
sung),
auszusetzen und die Entscheidung des Stadtrates herbeizuführen.
2. Versorgung und Entsorgung,
3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bau§ 6 Verwaltungsausschuss
hof, Fuhrpark,
(1) Der Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses umfasst folgen4. Verkehrswesen,
de Aufgabengebiete:
5. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz,
1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegen6. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten,
heiten,
7. technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude,
2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenange8. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenlegenheiten,
anlagen,
3. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kinderta9. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung
gesstättengesetz,
10. Marktangelegenheiten.
4. soziale und kulturelle Angelegenheiten,
(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der
5. Gesundheitsangelegenheiten,
Technische Ausschuss über:
6. Verwaltung der gemeindlichen Liegenschaften einschließlich
1. die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei der Entder Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide,
scheidung über
7. Angelegenheiten des Kultur- und Sportbetriebes als Betriebs• die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre,
ausschuss.
• die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befrei(2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Verwaltungsausschuss
ungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes,
über:
• die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines
1. die Ernennung, Einstellung, Höhergruppierung, Entlassung und
Bebauungsplanes,
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MITTEILUNGEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
•
die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile,
• die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung
der Stadt nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder von
besonderer Wichtigkeit ist,
die Stellungnahmen der Gemeinde zu Bauanträgen mit städtebaulicher und raumordnerischer Bedeutung,
die Planung und Ausführung einer Baumaßnahme (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von mehr als
20.000 Euro, aber nicht mehr als 70.000 Euro im Einzelfall,
die Vergabe der Bauleistungen einschließlich der mit der Baumaßnahme zusammenhängenden und im Auftragswert untergeordneten Leistungen sowie die Vergabe von Aufträgen über
Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) bei
Auftragswerten von mehr als 20.000 Euro, aber nicht mehr als
70.000 Euro.
Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen,
die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden
für Vorhaben und Rechtsvorgänge nach dem zweiten Kapitel
des Baugesetzbuches (Städtebauordnung).
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c) Vergabe der Bauleistungen bei Auftragswerten von über
20.000 Euro einschließlich der mit der Baumaßnahme zusammenhängenden und im Auftragswert untergeordneten
Leistungen,
2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen
Auszahlungen bis zu 5.000 Euro im Einzelfall, soweit sie nicht
2.
innerhalb des Budgets gedeckt werden können,
3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendun3.
gen bis zu 5.000 Euro im Einzelfall, soweit die wirtschaftliche
Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist,
4. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendun4.
gen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten ist, bis zu 5.000 Euro im Einzelfall, und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist,
5. Die Ernennung, Einstellung, Höhergruppierung, Entlassung und
sonstige personal-rechtliche Entscheidungen von Beschäftigten bis Entgeltgruppe 5 , von Aushilfen, Beamtenanwärtern,
Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung ste5.
henden Personen,
6.
6. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie von Unterstützungen und Arbeitgeberdarlehen
im Rahmen der vom Stadtrat erlassenen Richtlinien,
7. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu drei Mona§ 8 Beratende Ausschüsse
ten in unbeschränkter Höhe, von mehr als 3 Monate bis zu ei(1) Als ständig beratender Ausschuss wird der Kultur- und Sozialausnem Höchstbetrag von 7.500 Euro,
schuss gebildet.
8. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Niederschlagung
(2) Aufgabe des Kultur- und Sozialausschusses ist es, Maßnahmen
solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und
der Stadt auf den Gebieten Kultur und des Sozialwesens vorzubeden Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die
raten, anzuregen, an ihrer Durchführung mitzuwirken sowie die
Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das ZuTätigkeit der das Kultur- und Sozialwesen gestaltenden Kräfte zu
geständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als 500 Euro befördern.
trägt,
(3) Der Kultur- und Sozialausschuss besteht aus bis zu 8, minde9. die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und
stens jedoch 5 Mitgliedern des Stadtrates und wählt seinen VorTausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechsitzenden aus seiner Mitte, der die Aufgaben des Bürgermeisters
ten im Verkehrswert bis zu 2.500 Euro im Einzelfall,
wahrnimmt.
10. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert
§ 9 Ältestenrat
von 1.000 Euro im Einzelfall,
Es wird ein Ältestenrat gebildet, der den Bürgermeister in Fragen der
11. die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anlagevermögens
Tagesordnung und des Ganges der Verhandlungen berät.
im Buchwert bis zu 2.500 Euro im Einzelfall,
Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
12. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und
2. ABSCHNITT - BÜRGERMEISTER
den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden
Rechtsgeschäfte, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 2.500
§ 10 Rechtsstellung des Bürgermeisters
Euro nicht übersteigen.
(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der
13. der Abschluss von derivaten Zinssicherungsgeschäften.
Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt.
(3) DerBürgermeister muss Beschlüssen des Stadtrates widerspre(2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine
chen, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind; er
Amtszeit beträgt sieben Jahre.
kann ihnen widersprechen,wenn er der Auffassung ist, dass sie für
die Stadt nachteilig sind. Der Widerspruch muss unverzüglich, spä§ 11 Aufgaben des Bürgermeisters
testens jedoch binnen einer Woche nach Beschlussfassung den
(1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben
Stadträten ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschieund den ordnungsmäßigen Gang der Stadtverwaltung verantwortbende Wirkung. Gleichzeitig ist unter Angabe der Widerspruchslich und regelt die innere Organisation der Stadtverwaltung. Er erlegründe eine Sitzung einzuberufen, in der erneut über die Angeledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwalgenheit zu beschließen ist; diese Sitzung hat spätestens vier Wotung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat
chen nach der ersten Sitzung stattzufinden. Ist nach Ansicht des
übertragenen Aufgaben.
Bürgermeisters auch der neue Beschluss rechtswidrig, muss er
(2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung
ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der
dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der
Rechtsaufsichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit herbeiführen.
laufenden Verwaltung handelt:
(4) Absatz 3 gilt entsprechend für Beschlüsse, die durch beschließen1. Bewirtschaftung der Ansätze im Ergebnis- und Finanzhaushalt
de Ausschüsse gefasst werden.
innerhalb der durch den Haushaltsplan festgesetzten Budgets
In diesen Fällen hat der Stadtrat über den Widerspruch zu entmit Ausnahme:
scheiden.
a) der Entscheidung über die Ausführung von Maßnahmen
bei Gesamtkosten von mehr als 20.000 Euro,
§ 12 Stellvertretung des Bürgermeisters
b) Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte zwei Stellvertreter des BürgermeiDienstleistungen) bei Auftragswerten von mehr als 20.000 sters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der VerhindeEuro,
rung.
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MITTEILUNGEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
§ 13 Gleichstellungsbeauftragter
fenden Angelegenheiten,
(1) Der Stadtrat bestellt einen Beauftragten für die Gleichstellung von
• die laufende Beratung zur Gestaltung der örtlichen Verwaltung,
Frau und Mann. Der Beauftragte ist ehrenamtlich tätig.
• die Aufstellung, wesentliche Änderung und Aufhebung von
(2) Der Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Verwirklichung des
Bauleitplänen,
Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frau und Mann im Zu• die Planung, Errichtung, wesentliche Änderungen und Aufheständigkeitsbereich der Stadt hin.
bung öffentlicher Einrichtungen,
(3) Der Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung seiner Tätigkeit
• Dorfentwicklungsmaßnahmen.
unabhängig. Er hat das Recht, an den Sitzungen des Stadtrates
und der für seinen Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse mit (5) DenOrtschaftsräten werden über die in § 67 Abs. 1 SächsGemO
beratender Stimme teilzunehmen. Ein Antrags- oder Stimmrecht
genannten Angelegenheiten hinaus folgende weitere Aufgaben,
steht dem Gleichstellungsbeauftragten dabei nicht zu. Die Stadtwelche die jeweilige Ortschaft betreffen, zur dauernden Erledigung
verwaltung unterstützt den Gleichstellungsbeauftragten bei der Erübertragen:
füllung seiner Aufgaben.
• Auswahl der Bauplatzbewerber für kommunale Grundstücke,
• Auswahl der Bewerber bei Verkäufen kommunaler Grund2. TEIL - MITWIRKUNG DER EINWOHNER
stücke,
• Verpachtung von unbebauten Grundstücken nach den beste§ 14 Einwohnerversammlung
henden Richtlinien,
Eine Einwohnerversammlung gemäß § 22 SächsGemO ist anzuberau• Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken.
men, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss
Dies gilt nicht für Beschlüsse, die nach SächsGemO dem Bürgerunter Bezeichnung der zu erörternden Angelegenheiten schriftlich einmeister bzw. den beschließenden Ausschüssen vorbehalten sind.
gereicht werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Der AnDie §§ 7 und 11 dieser Satzung werden hiervorn nicht berührt.
trag muss von mindestens zehn vom Hundert der Einwohner, die das (6) Bürgerentscheide und Bürgerbegehren gemäß §§ 24 und 25
16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein.
SächsGemO können auch in den Ortsteilen, in denen die Ortschaftsverfassung eingeführt ist, durchgeführt werden.
§ 16 Einwohnerantrag
Der Stadtrat muss Stadtangelegenheiten, für die er zuständig ist, inner4. TEIL - SONSTIGE VORSCHRIFT
halb von drei Monaten behandeln, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu behandelnden § 19 Inkrafttreten
Angelegenheit schriftlich eingereicht werden. Die elektronische Form Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
ist ausgeschlossen. Der Antrag muss von mindestens zehn vom Hun- Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt Hartha vom
dert der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unter- 12.04.2001, zuletzt geändert durch die Satzung vom 23.06.2011 außer
zeichnet sein.
Kraft.
§ 17 Bürgerbegehren
Hartha, den 22. 02. 2016
Die Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 24 SächsGemO
kann schriftlich von den Bürgern der Stadt beantragt werden (Bürgerbegehren). Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das Bürgerbegehren muss von mindestens zehn vom Hundert der Bürger der Stadt Kunze
unterzeichnet sein.
Bürgermeister
- S-
3. TEIL - ORTSCHAFTSVERFASSUNG
§ 18 Ortschaftsverfassung
(1) In folgenden Ortsteilen wird die Ortschaftsverfassung eingeführt
und Ortschaften gebildet:
• Ortschaft Gersdorf
- bestehend aus den Ortsteilen Gersdorf, Kieselbach,
Neudörfchen, Seifersdorf, Schönerstädt und Langenau
• Ortschaft Steina
- bestehend aus den Ortsteilen Steina und Saalbach
• Ortschaft Wendishain
- bestehendausden Ortsteilen Wendishain, Lauschka und
Nauhain
(2) Für die vorgenannten Ortschaften wird jeweils ein Ortschaftsrat gebildet.
Die Zahl der Mitglieder in den Ortschaftsräten der Ortschaften wird
wie folgt festgelegt:
• Ortschaft Gersdorf
- 8 Mitglieder
• Ortschaft Steina
- 6 Mitglieder
• Ortschaft Wendishain
- 8 Mitglieder
(3) Der Ortschaftsrat wählt den Ortsvorstehen und einen oder mehrere
Stellvertreter für seine Wahlperiode. Der Ortsvorsteher ist zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.
(4) Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen, die jeweilige Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in allen
diesen Angelegenheiten (§ 67 Abs. 3 SächsGemO). Wichtige Angelegenheiten in diesem Sinne sind insbesondere:
• die Veranschlagung der Haushaltmittel für die Ortschaft betref18
BEKANNTMACHUNGSORDNUNG
nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannte Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der
Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 2 oder 3 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO der
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
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