2. Jahrgang Donnerstag, 03. März 2016 Nummer 03/2016 Ein Ein frohes frohes und und erholsames erholsames Osterfest Osterfest wünscht wünscht allen allen Bürgerinnen Bürgerinnen und und Bürgern Bürgern der der Stadt Stadt Hartha Hartha und und den den dazugehörigen dazugehörigen Ortsteilen Ortsteilen Ronald Ronald Kunze, Kunze, Bürgermeister Bürgermeister Der nächste Stadtanzeiger erscheint am 07.04.2016 | Redaktionsschluss ist der 24.03.2016 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 MITTEILUNGEN INFORMATIONEN AUS DEM STADTGESCHEHEN ■ Ein Hingucker: Der neue Citybus der Stadt Hartha geht auf Tour Die Unterstützung der Harthaer Vereine ist schon immer eine Herzensangelegenheit der Stadträte und der Stadtverwaltung. Deshalb gab es durch die Stadträte kein großes Zögern, als das Bauamt eine Vorlage zum Erwerb eines neuen Citybusses am 17. Dezember 2015 zum Beschluss einbrachte. Der alte Stadtbus war defekt und der Reparaturaufwand würde sich auf mindestens 5.000 Euro belaufen. Da dieses Fahrzeug in 11 Jahren ca. 300.000 km zurückgelegt hatte, war eine Instandsetzung nicht mehr vertretbar. Dieser Sichtweise folgten auch die Räte und beschlossen einstimmig den Erwerb eines Neuwagens aus dem Autohaus Polster Hartha zu einem Kaufpreis von rund 26.500 Euro. Am Freitag, den 19. Februar 2016 war es endlich soweit - Bürgermeister Ronald Kunze konnte im Beisein von Mitgliedern des BC Hartha und des LSV 99 Hartha die Schlüssel samt Citybus aus den Händen des Herrn Jörg Polster entgegennehmen. Der Ford Transit Kombi bietet Platz für 8 Fahrgäste. Im Namen der Stadträte bedankt sich der Bürgermeister über das großzügige Entgegenkommen des örtlichen AutoBürgermeister Ronald Kunze und Jens Zimmermann, Druckerei Herhauses Polster. mann Gläser, zeigen das Logo „Hartha im Zentrum von Sachsen“. Als besonderes Highlight gelten die Hartha-Bilder, die Frau Bettina Geipel fotografierte. Hartharena, Sternwarte „Bruno H. Bürgel“, Martin-Luther-Gymnasium und das markante Gebäude der Pestalozzischule werden auf Reisen für Hartha als Bildungs-, Wirtschafts- und Kulturstandort werben und bekanntmachen. Bürgermeister Ronald Kunze sagt allen beteiligten Akteuren nochmals Dankeschön und wünscht den Nutzern allzeit gute und unfallfreie Fahrt. Der Inhaber des ortsansässigen Autohauses Poster, Herr Jörg Polster, überreicht dem Bürgermeister Ronald Kunze den Autoschlüssel für den neuen Citybus der Stadt Hartha im Beisein von Vertretern des BC Hartha und des LSV 99 Hartha. Ab nächster Woche wird nun das Fahrzeug schon auf Reisen gehen, denn verschiedene Vereine haben sich schon auf der Meldeliste von Frau Silke Weise, Mitarbeiterin des Bauhofes, einschreiben lassen. Der Bus kann kostenlos genutzt werden, nur die Dieselkosten müssen vom Nutzer übernommen werden. Ein besonderer Hingucker ist allerdings die Gestaltung der „Außenfassade“. Alle waren sich einig - nicht irgendwer oder irgendwas sollte sich auf dem Fahrzeug präsentieren sondern die Stadt Hartha wirbt in eigener Sache. Neben vielen Harthaern machten sich besonders der Stadtrat Dr. Wolfgang Fichtner und der Ortschaftsrat Harry Goldammer auf Ideensuche, um die gestalterische Optik repräsentativ in die Realität umzusetzen. Dafür engagierte sich auch die ortsansässige Druckerei Hermann Gläser, die an der Gestaltung maßgeblich beteiligt war. So macht Hartha mit großen, gelben Lettern auf Fahrer- und Beifahrerseite auf sich aufmerksam. Herr Jens Zimmermann entwarf das Logo am Nicht nur auf der Motorhaube sondern auch an den Seiten und auf dem Heck - Hartha mittendrin in Sachsen im Dreieck Leipzig- Chemnitz - Heck ist die Internetadresse der Stadt Hartha aufgebracht. Dresden. Fotos: Matthias Franze aus Hartha DAS AMTSBLATT C M Y K 2 IM I NTERNET : WWW. HAR THA . DE C M Y K DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 MITTEILUNGEN INFORMATIONEN AUS DEM ■ Der Frühling naht STADTGESCHEHEN ■ Stadtanzeiger Hartha Erscheinungstermine 2016 Gartengruppe „Erholung“ Ausgabe Erscheinungstag Redaktionsschluss Keine Lust auf Wohnzimmer oder Balkon? 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 Do. 07.04.2016 Mi. 04.05.2016 Do. 02.06.2016 Do. 07.07.2016 Do. 04.08.2016 Do. 01.09.2016 Do. 06.10.2016 Do. 03.11.2016 Do. 01.12.2016 Do. 05.01.2017 Di. Mo. Mo. Mo. Mo. Mo. Mo. Mo. Mo. Fr. Wir haben die Lösung! Einen Garten im Zentrum von Hartha. Seit fast 5 Jahrzehnten geben wir Gartenfreunden ein idyllisches Fleckchen zum Erholen. Werden auch Sie Gartenfreund! Wir bieten : • Gärten (220 / 250 m2) eventuell mit Gartenlaube • Stromanschluss • Wasseranschluss • Saniertes Vereinsheim mit Toiletten • Fachkundige Beratung 29.03.2016 25.04.2016 23.05.2016 27.06.2016 25.07.2016 22.08.2016 26.09.2016 24.10.2016 21.11.2016 16.12.2016 (Änderungen vorbehalten) Informationen von ortsansässigen Vereinen und öffentlichen Einrichtungen der Stadt Hartha werden zur Veröffentlichung wie folgt entgegengenommen: - per E-Mail: [email protected] / Amtliches an: [email protected] - frühestmöglich, spätestens jedoch bis zum Redaktionsschlusstag Wenn man sich entlang der Dresdener Straße durch Hartha in Richtung - Texte und Bilder getrennt in digitaler Form: doc/docx bzw. jpg Waldheim bewegt und gleich nach der Gaststätte „Zum Schwan“ rechts einbiegt, gelangt man zunächst zum Parkplatz. Private und gewerbliche Anzeigen - direkt über den Verlag: Riedel-Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Str. 1, Danach wendet man sich südlich und kommt so zur Gartengruppe „Er09244 Lichtenau / OT Ottendorf, Tel. 037208 / 876100 holung“. [email protected] Die Gartengruppe besteht seit 1967. Damals wurden auf einen Kleefeld 72 Gärten abgesteckt. Die Zuweisung erfolgte im Zusammenhang mit der Expansion des Industriebetriebes VEB Stoßdämpferwerk Hartha. Die ehemalige Gartenanlage, welche sich vom Ende der Feldstraße bis zum Reichsbahngelände erstreckte, musste weichen. Grund- und Oberschule Hartha / Martin-Luther-Gymnasium Hartha / Wenig später entstand durch Eigeninitiative der Gartenfreunde das Kinderhaus Hartha / Hort Sunshine Hartha / Villa Kunterbunt Hartha / Vereinsheim mit Gaststätte. Bäckerei Schneider Hartha / ALLROUND Moden Hartha / Bäckerei Nach einen Brand wurde das Vereinsheim 2014 teilweise zurückgebaut Dietrich Hartha / Konditorei Kornol Hartha / Schlemmerstube Hartha / und modernisiert. EDEKA „Reichelt“ Hartha / Cantina Hartha / Zeitung und Lotto Kruschbersky Hartha / Physiotherapie Wittig Hartha / Physiotherapie Einige freiwerdende Gärten werden zurzeit als Tafelgärten genutzt. Girbig Hartha / Physiotherapie Fischer Hartha / Physiotherapie Maier Von den ehemals 72 Gärten werden 61 aktiv bewirtschaftet. Hartha / Park-Apotheke Hartha / Ilsen-Apotheke Hartha - Pestalozzistraße / TOTAL-Tankstelle Hartha / Autohaus Sachse Hartha / Autoh2017 besteht die Gartengruppe „Erholung“ seit 50 Jahren. aus Polster Hartha / Drogerie Richter Hartha / Flemmingener Hof Ansprechpartner: Ingo Hamann Hartha / Rathaus Hartha / Bücherstube Arnold Hartha / Bibliothek Telefon: 0152 028 360 18 Hartha / Kultur- und Sportbetrieb Hartha (Hartharena) / Pfarramt HartMail: [email protected] ha / Seniorenresidenz „Pflege mit Herz“ Hartha / Diakonie Hartha -Str. d. Jugend 75 / Wohnungsgenossenschaft Hartha e.G. - Str. d. Jugend 47 / Wohnungsgenossenschaft Hartha e.G., Erste - Damaschkestr. 6 / Wohnbau Hartha GmbH / Fonds- und Wohnzentrum Hartha / Sparkasse Hartha / Volks- und Raiffeisenbank Hartha // Versicherungsagentur Hoffmann Gersdorf / Grundschule Gersdorf / Krümelburg Gersdorf // Gemeindeverwaltung Steina // Gemeindeverwaltung Wendishain // Auslegestellen für den Harthaer Stadtanzeiger Weitere Auslegestellen (vor allem in den Ortsteilen) werden noch festgelegt. Auch können sich weitere Interessenten für die Auslegung unseres Amtsblattes bzw. für die Verteilung speziell in den Ortsteilen melden. 3 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 MITTEILUNGEN INFORMATIONEN AUS DEM Markt 2a, 04746 Hartha Tel. 034328 38331, Fax: 034328 66853 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag 09.00 - 12.00 Uhr 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr geschlossen 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr 10.00 - 11.00 Uhr ■ Per Mausklick ins digitale Bücherregal STADTGESCHEHEN Wie die ONLEIHE funktioniert, welche Medien ausgeliehen werden können und welche Geräte und Programme für die Nutzung geeignet sind, erfahren Interessierte in den beteiligten Bibliotheken sowie unter www.onleihe.net. Bitte beachten sie, dass sie mit ihren Reader bzw. mit Ihrer E-BookSoftware ihren E-Book-Lieferanten frei wählen können, da sonst unser Angebot für sie nicht nutzbar ist. Unter Koordinierung der Kreis- und Fahrbibliothek Hainichen nehmen folgende Bibliotheken am Verbund bibo-on teil: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Stadt- und Kreisbibliothek Brand-Erbisdorf; Stadt- und Kreisbibliothek Flöha; Stadt- und Kreisbibliothek Rochlitz; Kreis- und FahrbibliothekHainichen, Stadtbibliothek Hainichen; Stadtbibliothek Lauter-Bernsbach; Stadtbibliothek Leisnig; Stadtbibliothek Lößnitz; Stadtbibliothek Marienberg mit Kreisergänzungsbibliothek; Stadtbibliothek Oelsnitz; Stadtbibliothek Pockau-Lengefeld; Stadtbibliothek Roßwein, Stadtbibliothek Seiffen; Stadtbibliothek Wolkenstein; Gemeindebibliothek Bärenstein; Gemeindebibliothek Bannewitz; Gemeindebibliothek Gelenau; Gemeindebibliothek Neuhausen und Gemeindebibliothek Sehmatal In der Stadtbibliothek Hartha startet ab März die Onleihe - bibo-on Wer einen gültigen Leseausweis einer teilnehmenden Bibliothek besitzt und älter als 16 Jahre ist, kann sich ab März komfortabel E-Books und E-Audios herunterladen. Ab März beginnt die Onleihe im Verbund bibo-on Auswählen, einloggen, herunterladen - so einfach funktioniert das digitale Ausleihen bei der bibo-on. Mit der so genannten „Onleihe“ kann jeder Bibliotheksnutzer ab dem 16. Lebensjahr unter der Internetadresse www.bibo-on.de aktuelle Bestseller oder Hörbücher ausleihen, egal ob von zu Hause aus oder von unterwegs. Er benötigt dazu nur einen Internetanschluss sowie ein geeignetes Endgerät und einen gültigen Bibliotheksausweis. Besonderer Vorteil: Der zusätzliche Service ist für Bibliothekskunden kostenlos. Auch Mahngebühren gibt es bei der Onleihe nicht. Nach Ablauf der Leihfrist lässt sich die Datei nicht mehr öffnen. Die „Rückgabe“ erfolgt sozusagen automatisch. Im Anfangsbestand der Onleihe befinden sich zahlreiche aktuelle Medien in digitaler Form. Die Leihfrist beträgt 21 Tage. Jeder Nutzer kann 5 Medien ausleihen und fünf Vormerkungen tätigen. Wer „onleihen“ will, benötigt folgende kostenlose Software: Adobe Reader, Adobe Digital Editions, Windows Media Player oder die Onleihe-App. Einmalig muss eine „Adobe-ID“ eingerichtet werden, damit die Medien geöffnet werden können. Eingerichtet und gewartet wird die Onleihe von der divibib GmbH, der führenden Ausleihplattform für Bibliotheken in Deutschland. Aktuell bieten bereits mehr als 2.400 Bibliotheken im deutschsprachigen Raum die Onleihe an - Tendenz steigend. Parallel dazu digitalisieren immer mehr Verlage ihr Angebot. Der Vorteil dieses Verbundes : Die Leser haben Zugriff auf einen elektronische Datenpool. Welche Medien zur Verfügung stehen, ist entweder über die Homepage ihrer Bibliothek einzusehen oder über die Verbundseite: www.bibo-on.de. Genutzt werden können die E-Medien auf PC, E-Bookreader, TabletPC und Smartphone. 4 C M Y K DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 MITTEILUNGEN INFORMATIONEN AUS DEM STADTGESCHEHEN ■ Veranstaltungen und Termine aus dem Kulturkalender der Stadt 04., 11., 18., 25. März 01. März Dienstagstreff für Senioren -SpielenachmittagOrt: Gemeindehaus Steina Beginn: 14.00 Uhr Veranstalter: Ortschaftsrat Steina 12. März Manfred Krug liest und s(w)ingt mit Uschi Brüning und Band Ort: HARTHARENA Beginn: 19.30 Uhr Veranstalter: stagediver-events 19. März 25. März C M Y K Vortrags- und Beobachtungsabende Beobachtung nur bei wolkenlosem Himmel! Ort: Bruno H. Bürgel Sternwarte Beginn: 19.00 Uhr Veranstalter: Sternwarte Hartha e.V. Hochsprung mit Musik Ort: HARTHARENA Beginn: 8.00 Uhr Veranstalter: KSB Mittelsachsen Bläsermusik zur Passion Posaunenchor Hartha - Leitung: Kantor Michael Fromm Ort: Stadtkirche Hartha Beginn: 14.00 Uhr 25. März Vortrags-, Beobachtungsabend für Kinder ab 5 Jahre Beobachtung nur bei wolkenlosem Himmel! Ort: Bruno H . Bürgel Sternwarte Beginn: 18.00 Uhr Veranstalter: Sternwarte Hartha e.V. 26. März Loud & Sexy - Osterparty Ort: HARTHARENA Beginn: 22.00 Uhr Veranstalter: FUN & BASS Events 1. April „20 Jahre - Kinderhaus Hartha“ INFORMATIONEN ZU I HREM AMTSBLATT Impressum: Herausgeber amtlicher Teil: Stadt Hartha, Karl-Marx-Str. 32, 04746 Hartha,Tel. 034328/520 Herausgeber redaktioneller Teil, Anzeigen und Druck: Riedel Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf Verantwortlich: Annemarie und Reinhard Riedel Verantwortlich i. S. d. P. für den amtlichen Teil ist der Bürgermeister. Für die Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen sind die Leiter und für die sonstigen Beiträge die unterzeichnenden Autoren verantwortlich. Die Stadt Hartha mit allen Ortsteilen verfügt laut Quelle Deutsche Post über 4123 Haushalte. Außerdem liegen Exemplare zur kostenfreien Mitnahme im Rathaus aus. Es wird für jeden Haushalt ein Harthaer Stadtanzeiger zur Verfügung gestellt. ■ Kontaktdaten für die Entgegennahme von Beiträgen: Kultur- und Sportbetrieb Hartha Mail: [email protected] Ansprechpartner für Rückfragen: Stadtverwaltung Hartha Mail: [email protected] Ansprechpartner für Rückfragen: Frau Küchler Tel.: 034328/ 669918 Frau Prudlo Tel.: 034328/ 52111 Beiträge sind jeweils bis 24.00 Uhr des Tages vor dem Redaktionsschluss beim Kultur- und Sportbetrieb einzureichen. ANZEIGE Anzeigen Meldungen über aktuelle Veranstaltungen in Hartha und den Ortsteilen bitte an: Kultur- und Sportbetrieb Hartha Döbelner Straße 55 04746 Hartha Tel.: 034328 669918 Fax: 034328 / 66 99 36 E-Mail: [email protected] 5 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 MITTEILUNGEN INFORMATIONEN AUS DEN OR TSCHAFTEN Wendishain Steina Termine mit dem Ortsvorsteher Herrn Ingolf Schödel können unter der Tel.-Nr. 0172 - 3431583 vereinbart werden. Die Gemeindebibliothek ist jeweils am Mittwoch von 15.00 - 18.00 Uhr geöffnet. Zu dieser Zeit können auch die Bestellungen für den Gemeinderaum getätigt werden. Feuerwehr: Die Kameraden der operativen Gruppe treffen sich zur Ausbildung am Dienstag, den 08.03. und den 22.03.2016, sowie am 05.04.2016 jeweils 19.30 Uhr im Gerätehaus Wendishain. DRK: Die Ausbildung der DRK-Gruppe findet am Dienstag, den 08.03.2016, 22.03.2016 und 05.04.2016, 18.00 Uhr im Feuerwehr-Gerätehaus Wendishain statt. 05. April Dienstagstreff für Senioren - ForellenessenOrt: Natur- und Freizeitzentrum Töpelwinkel Beginn: 12.00 Uhr Veranstalter: Ortschaftsrat Steina Dafür können sich auch gern noch andere Teilnehmer anmelden Tel. 03431/611941 / Fax: 03431/618346 / E-Mail: [email protected] *** Seniorentreff: Die Senioren unserer Ortsteile sowie die Mitglieder und Freunde der Volkssolidarität treffen sich am Montag, den 21.03.2016 um 14.00 Uhr im Gemeinderaum Wendishain. Kita Pusteblume: Unser nächster Spielnachmittag für Kinder von 0 - 3 Jahre finden am Montag, den 14.03.2016, 15.30 - 16.30 Uhr statt. Der Ortschaftsrat Steina gratuliert allen Geburtstagskindern im März und wünscht viel Gesundheit, Frohsinn und eine schöne Zeit. UNSERE KIRCHGEMEINDEN ■ Termine in unseren Kirchgemeinden GOTTESDIENSTE Sonntag, 6. März 10.15 Uhr in Hartha Gottesdienst zum Weltgebetstag Sonntag, 13. März 09.00 Uhr in Seifersdorf Predigtgottesdienst 10.15 Uhr in Schönerstädt Predigtgottesdienst 10.15 Uhr in Wendishain Predigtgottesdienst Sonntag, 20. März 10.15 Uhr in Gersdorf Predigtgottesdienst 10.15 Uhr in Hartha Taufgedächtnis Gründonnerstag, 24. März 19.00 Uhr in Seifersdorf Abendmahlsgottesdienst 19.45 Uhr in Wendishain Abendmahlsgottesdienst Karfreitag, 25. März 10.15 Uhr in Schönerstädt Abendmahlsgottesdienst 14.00 Uhr in Gersdorf Abendmahlsgottesdienst 14.00 Uhr in Hartha Bläsermusik zur Passion Ostersonntag, 27. März 09.00 Uhr in Seifersdorf Festgottesdienst 10.15 Uhr in Gersdorf Festgottesdienst 10.15 Uhr in Hartha Festgottesdienst Ostermontag, 28. März 09.00 Uhr in Wendishain Festgottesdienst 10.15 Uhr in Schönerstädt Festgottesdienst Katholischer Gottesdienst jeden Dienstag um 8:30 Uhr in der Friedhofskapelle in Hartha REGELMÄSSIGE VERANSTALTUNGEN Mittwoch, 2. März 14.00 Uhr in Hartha Lesecafé (Lutherhaus) Donnerstag, 3. März 14.00 Uhr in Gersdorf Frauendienst (Pfarrhaus) Donnerstag, 3. März 19.30 Uhr in Hartha Landeskirchliche Gemeinschaft (Diakonat) Freitag, 4. März 14.00 Uhr in Hartha Frauenkreis zum Weltgebetstag (Diakonat) Dienstag, 8. März 14.30 Uhr in Langenau Bibelstunde (Bittners Imbiss) Donnerstag, 10. März 19.30 Uhr in Hartha Landeskirchliche Gemeinschaft (Lutherhaus) 6 Mittwoch, 16. März 14.00 Uhr in Wendishain Landeskirchliche Gemeinschaft (Pfarrscheune) Donnerstag, 17. März 14.00 Uhr in Gersdorf Männerkreis (Pfarrhaus) Donnerstag, 17. März 19.30 Uhr in Hartha Landeskirchliche Gemeinschaft (Lutherhaus) Freitag, 18. März 14.00 Uhr in Hartha Tanzen im Sitzen (Lutherhaus) Montag, 21. März 10.00 Uhr in Wendishain Von Anfang an (Pfarrscheune) Montag, 21. März 14.00 Uhr in Hartha Mütterkreis (Lutherhaus) Mittwoch, 30. März 19.00 Uhr in Wendishain Geben und Nehmen (Pfarrscheune) Donnerstag, 31. März 14.00 Uhr in Diedenhain Bibelkreis (Dorfgemeinschaftshaus) REGELMÄSSIGE MUSIKGRUPPEN montags 19.00 Uhr in Hartha Posaunenchor (Stadtkirche) montags 20.15 Uhr in Wendishain Kirchenchor (Pfarrscheune) dienstags 16.15 Uhr in Hartha Kurrende (Diakonat - Kl. 1-4) dienstags 19.30 Uhr in Hartha Kirchenchor (Diakonat) donnerstags 16.15 Uhr in Hartha Kurrende (Diakonat - Kl. 5-6) donnerstags 19.30 Uhr in Gersdorf Kirchenchor (Pfarrhaus) freitags 19.30 Uhr in Gersdorf Notenchaoten (Pfarrhäuser 29) REGELMÄSSIGE CHRISTENLEHREGRUPPEN dienstags 15.30 Uhr in Hartha 1.-4. Klasse (Christenlehreraum) donnerstags 15.30 Uhr in Hartha 5.-6. Klasse (Christenlehreraum) (Die Christenlehretermine für Gersdorf erscheinen im nächsten Amtsblatt) KONFIRMANDENUNTERRICHT 7. Klasse Freitag, 11. | 18. März, 14.45 Uhr in Hartha (Diakonat) 8. Klasse Mittwoch, 2. | 16. | 23. März, 14.45 Uhrin Hartha (Lutherhaus) JUNGE GEMEINDE mittwochs 19.15 Uhr in Hartha (Jugendraum Pfarrgasse 6) MONATSSPRUCH MÄRZ 2016: Jesus Christus spricht: Wie mich der Vater geliebt hat, so habe ich Euch geliebt. Bleibt in meiner Liebe! Johannes 15,9 C M Y K DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 MITTEILUNGEN GRUNDSCHULE GERSDORF ■ Termine aus der Grundschule Gersdorf 03.03.16 Nistkastenkontrolle der Kl. 4 der aufgehängten Nistkästen in Gersdorf 17.03.16 Schulbesuch in der Grundschule Liebertwolkwitz zum Erfahrungsaustausch „Jahrgangsübergreifender Unterricht“ (2 Kollegen) 24.03.16 Gemeinsames Ostereiersuchen der Klassen 1 - 4 25.04.16 Projekttag der Klassen 3 und 4 in Klosterbuch 26.04.16 Projekttag der Klassen 1 und 2 in Klosterbuch 30.04.16 Gemeisamer Tag der „Offenen Tür“ Kita Krümelburg Gersdorf / Grundschule Gersdorf Jörg Keul Schulleiter Im Anhang ein Archivbild vom Tag der Offenen Tür 2014 als Osterprojekt PESTALOZZI-OBERSCHULE HAR THA ■ Liebe Leserin, lieber Leser, wir möchten Sie heute einladen, einen tieferen Blick in unsere Vorstellungen von Lernen zu unternehmen. Lernen heute hat sich gewaltig verändert. Das Herbeten von Auswendiggelerntem ist out. Es geht uns darum mündige Bürger ins Leben zu entlassen, die Entscheidungen zu ihrem und zum Wohle aller treffen können. Unsere Schule trägt den Namen von Johann Heinrich Pestalozzi. Johann Heinrich Pestalozzi (1746-1827) war ein herausragender Reformpädagoge seiner Zeit und dieser weit voraus. Das Auge will sehen, das Ohr will hören, der Fuß will gehen und die Hand will greifen. Aber ebenso will das Herz glauben und lieben. Der Geist will denken C M Y K Die Haltung wohnt jedem Menschen inne und bestimmt dessen Handeln. Wichtig sind uns Herzenswärme und gemeinsame Wege kraftvoll und mutig zu beschreiten. Wir wollen keine „Besitzstandswahrer“ erziehen, sondern Veränderer, die sozial und miteinander entscheiden und handeln. Wir brauchen in dieser Welt junge Menschen, die selbstständig denken, Krisen und Fehler als Herausforderung und Chance wahrnehmen, die Lust auf Neues haben und dieses selbst kreativ gestalten wollen. Visionen sind Energien, die Klarheit geben und neue Wege sichtbar machen. Unsere Vision: unsere Schule ist ein Ort, an dem jedes Kind, jeder Jugendliche willkommen ist. Bei uns gibt Verbindlichkeiten, nämlich die, dass die Schule ein Haus des Lernens für das Leben ist. Wir wissen, in jedem stecken wunderbare Potenziale, die es zu entdecken gilt. Unsere Schüler bekommen die Chance, diese zu entfalten. Lernen im Gleichschritt bringt nicht voran. Unsere Routenplanung: Wir nehmen alle auf neue Wege mit. Das sind Wege der Lernverantwortung, der Erschließung neuer Lernanlässe und -umgebungen. Die Route führt über Gefühle und Beziehungen, über Sinnhaftigkeit von Lernstoff und Lernverhalten. Vorratswissen anzuhäufen ist Ressourcenverschwendung. Kerstin Wilde, Schulleiterin Er sah das Kind, den Menschen im Mittelpunkt seines Handelns als ganzheitliches Wesen, das mit allen Sinnen am Leben teilnimmt. Wir heute möchten genau dies aufnehmen. Was uns bewegt hat, uns einer neuen Lernkultur zu nähern, waren die Neuerungen der Zeit. Diese haben uns und unsere Kinder und Jugendlichen verändert. Wir stellten uns Fragen, wie z. B.: Wie gelingt Lernen? Wie wollen wir in Zukunft lernen? Wie können wir die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf eine Zukunft vorbereiten, die wir alle nicht kennen? WIR, das sind alle am Lernprozess Beteiligten; unsere Schüler, die Lehrer, die Eltern, die Kommune, Unternehmen,… Unsere Werte beruhen auf unserer Haltung, unseren Visionen und einem Routenplan. 7 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 MITTEILUNGEN INFORMATIONEN AUS DEN VEREINEN ■ Wolfgang Thate Weltmeister in aller Bescheidenheit ■ Harthaer Leichtathleten bei der Sportlerwahl Sarah Schmidt Nach dem hervorragenden Abschneiden der Harthaer Leichtathleten bei der Sportlerwahl des Döbelner Anzeiger konnte sich der Verein über eine weitere Auszeichnung freuen. Sarah Schmidt, jetzt für den LV 90 Erzgebirge startend, wurde im Januar zur sächsischen Nachwuchsleichtathletin für ihre Leistungen im Kugelstoßen vom Landesverband ausgezeichnet. Im letzten Jahr steigerte sie mit der 4 kg Kugel ihre Bestleistung auf 16,05 m und erreichte im Kugelstoßen den 9. Platz bei der Jugend-EM in Eskilstuna. Manfred Anker und Andreas Foth legten hierfür in Hartha die Grundlagen bevor Sarah vor 5 Jahren ans Sportgymnasium Chemnitz wechselte. Wer die Harthaer Leichtathleten aktiv erleben möchte, ist herzlich eingeladen zum „Hochsprung mit Musik“ am 19.03.2016 um 8:30 Uhr in die Hartharena. Rainer Lungwitz, Vereinsvorstand Leichtathletik Sportverein 99 Hartha e.V. www.lsv99-hartha.de/aktuell.html 4 x 100 M 60 – W. Thate 3. v. links Ihm macht in Sachen Leichtathletik keiner so leicht etwas vor. Wolfgang Thate, LSV-Mitglied mit zeitweisem Startrecht für den PSV Chemnitz, kann auf einige Lebensjahre mit und ohne Sport zurückschauen. Er hat für sich erkannt, dass alles im Leben seine Zeit hat. Und so hat er seine sportliche Laufbahn eine ganze Zeit lang der Familie und dem Berufsleben untergeordnet. Als Jugendlicher trainierte er hart unter der Führung von Manfred Anker. Das war bereits eine erfolgreiche Zeit für ihn mit vorderen Plätzen im Mittelstrecken-Laufbereich bei DDR-Meisterschaften und Spartakiaden. 1997 fand er dann nach der erwähnten Unterbrechung zum Sport zurück. Die Freude am Laufen und Trainieren kam zurück und nach einigen Wettkämpfen auf nationaler und internationaler Ebene spezialisierte er sich auf die 400-Meter-Strecke. Er trainiert regelmäßig und hat für sich einen sinnvollen Rhythmus zwischen Training, Wettkampf und Ruhezeiten gefunden, so dass er sehr erfolgreich sein kann und trotzdem darauf hört, was sein Körper zulässt und was nicht. Dass dies der richtige Weg zu sein scheint, beweisen der Gewinn der Goldmedaille mit der 4 x 400 m Staffel bei der Ü60-WM 2015 in Lyon und die jeweils zweiten Plätze bei der Hallen-EM in Polen über 400 m im Einzel und mit der Staffel. Dieses Jahr wurde er bereits Landesmeister in der Halle über 200 und 400 m sowie Dritter über die 60 m seiner Altersklasse. Damit sind nur die Größten seiner zahlreichen Erfolge genannt. Sportlich aktiv zu sein gehört für ihn dazu. Das zu verwirklichen und damit tolle Erlebnisse zu haben, legt er vor allem auch jungen Menschen ans Herz. Er verfolgt aufmerksam die Entwicklung des Nachwuchses beim LSV 99 Hartha und hat vorübergehend selbst schon "Schützenhilfe" geleistet als Not am Mann war beim Training der Mittelstreckler. Rainer Lungwitz, Vereinsvorstand Leichtathletik Sportverein 99 Hartha e.V. Sarah Schmidt 2.re. sächs. Nachwuchsathletin des Jahres 2015 mit www.lsv99-hartha.de/aktuell.html den Weltmeistern David Storl 1. li. und Christina Schwanitz 1.re. Werfertag Rochlitz Platz 2 8 Torun 400 m Vorlauf C M Y K DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 MITTEILUNGEN INFORMATIONEN AUS DEN VEREINEN ■ Manfred-Anker-Gedächtnisturnier Turniereröffnung Turnierverlauf Am 20.02.2016 fand zum 4. Mal das Manfred-Anker-Gedächtnisturnier Ü 35 in der HarthArena statt. Eingeladen hatten die AltherrenKicker des LSV 99 Hartha e.V. Angereist waren insgesamt 7 Mannschaften aus der näheren Umgebung. Ab Spielbeginn 9.00 Uhr entwickelten sich spannende und interessante Spiele zwischen den einzelnen Mannschaften. Dank der ausgeglichenen Mannschaftsbesetzungen kam es zu jeweils knappen Spielergebnissen. Am Turnierende gegen 13.30 Uhr gewann mit der Mannschaft von FC Motor Hartha das Team mit den meisten Siegen und der besten Torausbeute das Turnier. Die LSV Kicker belegten den 6. Platz. Als bester Torschütze wurde Milan Berger von der Betriebsmannschaft Pierburg, als bester Torwart Steffen Katens vom Hausdorfer SV AH ausgezeichnet. Ein großes Dankeschön geht an das Kampfgericht unter Leitung von Rene Geipel und Rainer Lungwitz, den Schiris Rocco Kunth und Daniel Helbig sowie an die zwei Spielerfrauen Heike Seidel und Kerstin Rößger, die mit viel Liebe und Händchen zum Detail für das leibliche Wohl der zahlreich erschienenen Gäste sorgten. Platz 1 - FC Motor Hartha Torschützenkönig Rainer Lungwitz Vereinsvorstand Leichtathletik Sportverein 99 Hartha e.V. www.lsv99-hartha.de/aktuell.html Bester Towart des Turniers ■ Checkübergabe der Firma Pierburg AG an den LSV 99 Hartha Jens Görlitz hat im Auftrag der Pierburg AG anlässlich dieses vierten Manfred-Anker-Gedächtnisturniers für die Kinder und Jugendlichen des LSV 99 Hartha zielgerichtet einen Check in Höhe von 500,00 Euro an den Vereinsvorsitzenden, Rene Geipel, übergeben. Der Einsatz des Geldes erfolgt vorzugsweise für die Beschaffung neuer Sportgeräte und für Finanzierungen von Kosten des Wettkampfbetriebes. C M Y K Rainer Lungwitz Vereinsvorstand Leichtathletik Sportverein 99 Hartha e.V. www.lsv99-hartha.de/aktuell.html Scheckübergabe Jens Görlitz von der Pierburg AG an den Vorstand des LSV 99 Hartha Rene Geipel 9 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 MITTEILUNGEN ■ Aufrufe zur Einreichung von Vorhaben im LEADER-Gebiet SachsenKreuz+ Nachdem die LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) des LEADER-Gebietes SachsenKreuz+ am 19.11.2015 anerkannt wurde, lief vom 07.12.2015 bis 15.02.2016 der erste Aufruf zur Einreichung von Vorhaben zur Maßnahme „Investiv: Um- und Wiedernutzung Wohnen“. Viele potenzielle Antragsteller haben sich zum ersten Aufruf an das Regionalmanagement gewandt und ein Dutzend Vorhaben wurden eingereicht. Da viele Fragen der Interessenten aufkommen, bereitet das Regionalmanagement Workshops vor, um eine bessere Unterstützung für die Projektträger zu gewährleisten. Dieses Jahr möchte die LEADER-Region SachsenKreuz+ durchstarten und ruft ab dem 22.02.2016 insgesamt acht Aufrufe aus dem Handlungsfeld ‚Nachhaltiges Ressourcenmanagement‘ und vor allem aus dem Handlungsfeld ‚Daseinsvorsorge und Nahversorgung‘ auf. Dabei wird aufgrund der hohen Nachfrage die Maßnahme „Investiv: Um- und Wiedernutzung Wohnen“ erneut aufgerufen. Ab dem 22.02.2016 laufen folgende Aufrufe zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen: • Aufruf 01 / 2016 1.2.2. Um- und Wiedernutzung Wohnen (Frist: 29.04.2016) Investiv: Um- und Wiedernutzung Wohnen (Budget: 400.000 Euro) • Aufruf 02 / 2016 1.2.2. Teilabbruch/Abbruch (Frist: 29.04.2016) Investiv: Teilabbruch/Abbruch (Budget: 100.000 Euro) • Aufruf 03 / 2016 1.1.1. Kinderbetreuung und Bildung (Frist: 06.05.2016) Investiv: Erhalt/Entwicklung von Gebäuden zu Anpassung von Einrichtungen (Baumaßnahmen) sowie Ausstattung (Budget: 100.000 Euro) • Aufruf 04 / 2016 1.1.2. seniorengerechtes und betreutes Wohnen (Frist: 06.05.2016) Investiv: Erhalt/Entwicklung von Gebäuden zur Anpassung von Einrichtungen (bauliche Maßnahmen) sowie Ausstattung (Budget: 100.000 Euro) • Aufruf 05 / 2016 1.1.3. medizinische und dezentrale bzw. mobile Versorgung (Frist: 06.05.2016) Investiv: Erhalt/Entwicklung von Gebäuden zur Anpassung von Einrichtungen (Baumaßnahmen) sowie Ausstattung (Budget: 120.000 Euro) • Aufruf 06 / 2016 1.1.4. kulturelle Teilhabe und Freizeitangebote (Frist: 06.05.2016) Investiv: Neu- und Ausbau öffentlich nutzbarer Freianlagen sowie Baumaßnahmen; Ausstattung (Budget: 60.000 Euro) • Aufruf 07 / 2016 1.3.2. alternative Mobilitätsangebote (Frist: 06.05.2016) Investiv: Entwicklung alternativer Mobilitätsangebote (Ausstattung; Kommunikation; Infrastrukturen) (Budget: 60.000 Euro) • Aufruf 08 / 2016 3.1.1. Erhalt bzw. Wiederherstellung linienhafter Landschaftselemente (Frist: 06.05.2016) Investiv: bauliche Anlagen und Pflanzungen zu Erhalt / Wiederherstellung linienhafter Landschaftselemente (Budget: 50.000 Euro) Weitere Informationen, Unteralgen und Formulare zu den jeweiligen Aufrufen stehen auf der Seite www.sachsenkreuzplus.de zu Verfügung. Am 08.06.2016 erfolgt die abschließende Vorhabenauswahl durch das Entscheidungsgremium des LEADER-Gebietes. Als Ansprechpartner dient das Regionalmanagement, erteilt Auskünfte zu Vorhabenaufrufen und berät in Bezug auf konkrete Projektanfragen und einzureichende Unterlagen. Kontakt & Weitere Informationen: Anna Seifert, Daniel Masiak Regionalmanagement LEADER-Gebiet SachsenKreuz+, PlanerNetzwerk PLA.NET Straße der Freiheit 3, 04769 Mügeln OT Kemmlitz Tel.: +49 34362 379 800, E-Mail: [email protected], Web: www.sachsenkreuzplus.de 10 C M Y K DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 MITTEILUNGEN INFORMATIONEN ■ Der Förderverein der Pestalozzi-Oberschule Hartha ruft auf: ■ Energiesparlampen niemals in die Mülltonne! Jetzt ist das Schadstoffmobil unterwegs Bis zum 5. April stationiert es an 246 Standplätzen im Landkreis. Termine und Haltestellen sind im Abfallkalender ab Seite 23 oder unter www.ekm-mittelsachsen.de veröffentlicht. Wer das Angebot wochentags nicht nutzen kann, dem stehen einige Termine am Samstagvormittag von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Das nächste Mal 6. Februar in Waldheim, am 13. Februar in Burgstädt, am 19. März in Flöha (Wertstoffhof) und am 26. März in Frankenberg (Mühlbacher Straße/Parkplatz Seniorenheim). Außerdem werden giftige Abfälle im Zwischen-lager für Sonderabfälle in Freiberg, Schachtweg 6 das ganze Jahr über angenommen. Geben Sie Lackdosen & Co. möglichst in den Original-verpackungen persönlich beim geschulten Personal ab. Wegen der Gefahr für Kinder, Tiere und die Umwelt legen Sie bitte nichts unbeaufsichtigt am Straßenrand ab. ---------------------------------------------------------------------------- ■ Termine DRK Ortsverein Hartha im März 2016 Die Mitglieder des Ortsvereins treffen sich am Freitag, 18.03.2016 um 19.00 Uhr zur nächsten Ausbildung in der Goethestraße 20 in Hartha. ---------------------------------------------------------------------------Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht am 29.03.2016 von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr in Hartha im Schützenhaus am Schützenplatz 1. Wir hoffen viele unserer treuen Blutspender aus Gersdorf zu diesem Termin begrüßen zu dürfen. Der Standort Gersdorf entfällt ab 2016 für die Blutspende. ---------------------------------------------------------------------------Benötigen oder wünschen Sie für Ihre Veranstaltung (Sport, Musik, Verein oder Stadt-/Dorffest etc.) eine sanitätsdienstliche Absicherung? Sie können dies gern anmelden und sich informieren unter den bekannten Kontaktdaten: al Anzeige(n) DRK-Kreisverband Döbeln-Hainichen e.V. Feldstr. 6, 09661 Hainichen Telefon 037207 689-0, Telefax 037207 689-24 [email protected] Ihr Kontakt zum Ortsverein: [email protected] Anzeigen C M Y K 11 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 MITTEILUNGEN C M Y K 12 DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 MITTEILUNGEN ADRESSEN | ÖFFNUNGSZEITEN | WICHTIGE RUFNUMMERN ■ Stadtverwaltung Hartha, Karl-Marx-Str. 32, 04746 Hartha: Tel.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 520 Fax: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52103 E-Mail: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [email protected] Internet: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .www.hartha.de Öffnungszeiten - Stadtverwaltung Hartha Dienstag . . . . . . . . .09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13.00 - 16.00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . . . .09.00 - 12.00 Uhr nach Vereinbarung Öffnungszeiten - Bürgerbüro- Einwohnermeldeamt Montag - Freitag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .09.00 - 12.00 Uhr Dienstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .und 13.00 - 16.00 Uhr Öffnungszeiten - Bürgerbüro - Sozialamt Montag, Mittwoch und Freitag . . . . . . . . . .09.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung Die Annahme von Unterlagen erfolgt nur zu den genannten Sprechzeiten. Sprechstunde des Bürgermeisters: dienstags . . . .09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung Direktwahlnummern: Bürgermeister-Sekretariat . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-102 Bürgerbüro/ Fundbüro . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-132 Meldebehörde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-135 Standesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-136 Gewerbeamt/ Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-125 Kämmerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-120 Stadtkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-123/-122 Bauamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-160 Ordnungsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52-137 Bauhof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 38704 ■ Kultur- und Sportbetrieb Hartha, Döbelner Straße 55, 04746 Hartha: Tel.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 669917/-18 Fax: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 669936 E-Mail: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [email protected] Internet: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .www.hartharena.de Öffnungszeiten - Kultur- und Sportbetrieb Dienstag . . . . . . . . .09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13.00 - 16.00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . . . .09.00 - 12.00 Uhr nach Vereinbarung ■ Polizei Polizeidienststelle Hartha Karl-Marx-Str. 32, Nebengebäude, 04746 Hartha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Tel. 034328/ 52110 Bitte beachten! Voraussichtlich Mitte März 2016 wird die Polizeidienststelle aus dem Rathaushauptgebäude wieder in das Nebengebäude, Karl-Marx-Str. 32 zurückziehen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweisschilder. Sprechzeiten: Dienstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .09.00 - 10.30 Uhr Donnerstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15.30 - 17.00 Uhr bei Nichtbesetzung Polizeirevier Döbeln . . .Tel. 03431/ 6590 in dringenden Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Notruf 110 ■ Soziale Einrichtungen Kleiderkammer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Tel. 0152/ 25169023 in Trägerschaft des Vereins „Harthaer Heimatfreunde“ e.V. Str. der Jugend 1, 04746 Hartha Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag . . . . . . . . . . . . . . . . 11.00 - 17.00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .09.00 - 12.00 Uhr ■ Freizeiteinrichtungen • Stadtbibliothek Hartha und Stadtinformation, Markt 2 a, 04746 Hartha Tel.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 38331 E-Mail: . . . . . . . . . . . . . . . [email protected] Öffnungszeiten: Montag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .09.00 - 12.00 Uhr Dienstag + Freitag 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Mittwoch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .- geschlossen Donnerstag . . . . .09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Samstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10.00 - 11.00 Uhr • Gemeindebibliothek OT Wendishain, Gemeindehaus 77 geöffnet: Mittwoch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15.00 - 18.00 Uhr • Gemeindebücherei OT Gersdorf, Kirchberg 5 geöffnet: Dienstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12.30 - 15.30 Uhr • Freizeitzentrum „Sunshine“ Kindervereinigung Leipzig e.V., Sonnenstraße 33, 04746 Hartha Tel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 44892 Öffnungszeiten: Montag - Freitag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15.30 - 20.30 Uhr Samstag . . . . . . . . . . . . . . .14.00 - 20.30 Uhr aller 14 Tage (dafür montags geschlossen) ■ Ortsvorsteher Die Sitzungen der Ortschaftsräte werden durch die Ortsvorste- ■ Notrufnummern Polizei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .110 her anberaumt und durchgeführt. Gesonderte GesprächstermiPolizeidienststelle Hartha . . . . . . . . . . . . . . . . .034328/ 52110 ne zu Belangen der Ortschaften können mit dem Ortsvorsteher Polizeirevier Döbeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .03431/ 6590 vereinbart werden. NOTRUF Feuerwehr/Rettungsleitstelle . . . . . . . . . . . . .112 • Wendishain: Herr Ingolf Schödel Tel.-Nr. 0172 / 3431583 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst . . . . . . . . . . . . . .116117 • Steina: Frau Carin Lau Tel.-Nr. 0152 / 05436744 Krankentransport/ Rettungsdienst . . . . . . . . . . .03731/ 19222 bzw. 034328 / 41126 Notruf-Fax für Gehörlose . . . . . . . . . . . . . . . . . .03731/ 32225 • Gersdorf: Herr Hans-Gerd Stromstörungsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0180/ 2305070 Diesmann Tel.-Nr. 0171- 4533227 Gasstörungsdienst (MITGAS GmbH) . . . . . . . . . .0180/ 22009 Wasserstörungsdienst - Tag . . . . . . . . . . . . . . . .03431/ 6556 ■ „Schlichten statt Richten“ Wasserstörungsdienst - Nacht . . . . . . . . . . . .03431/ 655700 Die Aufgabe vom Friedensrichter besteht darin, zwischen den Abwasserstörung - Notruf . . . . . . . . . . . . . . . .0170/ 9658222 streitenden Parteien zu schlichten und somit den Rechtsfrieden Giftnotruf: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0361/ 730730 wieder herzustellen. Tiernothilfe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .034321/ 13912 Der ehrenamtliche Friedensrichter der Schiedsstelle Hartha, Frauen- u. Kinderschutzwohnung: . . . . . . . . . .03431/ 615592 Herr Klaus Ahlrichs, führt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oder 0171/ 9682597 jeden 1. Dienstag im Monat Sorgentelefon: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .08000867253 in der Zeit von 17.00 - 18.00 Uhr im Rathaus Hartha Mo/Mi/Fr. . . . . . . . . .10.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 21.00 Uhr (kleiner Sitzungssaal - 1. Etage) eine Sprechstunde für die BürHELIOS Krankenhaus Leisnig: . . . . . . . . . . . . . . .034321/80 ger der Stadt Hartha mit seinen Ortsteilen durch. Colditzer Straße 48, 04703 Leisnig Die Sprechstunde kann von allen Bürgern und ohne vorherige KLINIKUM Döbeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .03431/7220 Anmeldung genutzt werden. Sörmitzer Straße 10, 04720 Döbeln C M Y K 13 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 MITTEILUNGEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Räum- und Streupflicht auf dem Gehweg ■ Stadtrat Sitzungstermine: Kultur- und Sozialausschuss: Donnerstag, den 03.03.2016 (nichtöffentlich) Liebe Grundstückseigentümer! Immer wieder gibt es Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern zu Behinderungen der Fußgänger durch Schneeanhäufungen und Glatteis auf dem Gehweg aufgrund mangelhafter oder auch unterlassener Winterdienstpflicht der Grundstückseigentümer. Entsprechend der Straßenanliegersatzung der Stadt Hartha obliegt es Verwaltungsausschuss: Donnerstag, den 10.03.2016 den Straßenanliegern innerhalb der geschlossen Ortslage die Gehwe(nichtöffentlich Teil) ge und weitere in § 3 der o.g. Satzung aufgeführte Flächen zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu Ratssitzung: Dienstag, den 22.03.2016 bestreuen. (mit öffentlichem Teil) Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Die Sitzungen beginnen jeweils 19.00 Uhr. Straße/einem öffentlichen Weg oder von ihr/ihm einen Zugang haben. Zum öffentlichen Teil der stattfindenden Sitzungen sind alle Interes- Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße/dem Weg durch ein im Eigentum der sierten herzlich eingeladen. Die öffentliche Tagesordnung zur jeweiligen Ratssitzung hängt Stadt oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, unbebaute während der Dauer von einer Woche bis zum Sitzungstermin an der Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze Bekanntmachungstafel am Harthaer Rathaus und an den folgenden In- und Straße/Weg nicht mehr als 10 m beträgt. Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solformationstafeln der Ortsteile zur Kenntnisnahme aus: che Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere Aschershain, Gemeindehaus Gersdorf , Buswendeplatz ein Begegnungsverkehr möglich ist. Sie sind auf mindestens einem Diedenhain, Gemeindehaus Kieselbach Nr. 6 Meter Breite zu räumen. Wallbach, gegenüber Gemeindehaus Neudörfchen Nr. 3 Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis Steina, gegenüber Dorfstr. 8 Schönerstädt Nr. 10 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Saalbach, Kreuzung Seifersdorf, Dorfplatz Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf auch Wendishain, Dorfplatz Langenau, Buswendeplatz wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr. Als Grundstückseigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig. Sie ■ Der Bürgermeister informiert… haften für Unfälle und Schäden, die bei Unterlassung der Räum- und Streupflicht entstehen können. Daher sollten Sie im Interesse der SiDie Stadtverwaltung Hartha möchte Sie, sehr geehrte Bürgerinnen cherheit aller Verkehrsteilnehmer und im eigenen Interesse, Schutz vor und Bürger, darüber informieren, dass eine weitere FlüchtlingsfamiSchadenshaftung, Vorsorge treffen. lie in Hartha aufgenommen worden ist. Für Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen. Weitere Fragen zu diesem Thema werden gern vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung unter der auf Während die beiden ersten Flüchtlingsfamilien Babai und Karimi aus S. 2 genannten Telefonnummer beantwortet. Afghanistan schon längere Zeit in Hartha leben, ist die Familie MaDer Satzungstext selbst kann auf der Homepage der Stadt Hartha einhee aus dem Irak am Mittwoch der vergangenen Woche angekomgesehen werden. men. Schama und Ghazal Mohee sind mit ihren vier Kindern vor den Soldaten des IS geflohen. Sie sind Jesiden. Stadtverwaltung Hartha Ordnungsamt Herr Bürgermeister Kunze war bei der Ankunft dabei und stand unTechnischer Ausschuss: Dienstag, den 08.03.2016 (teilw. öffentlich) terstützend zur Seite. Die größeren Kinder der Familie Karimi besuchen bereits an der Waldheimer Schule eine DaZ-Klasse (Deutsch als Zweitsprache), während insgesamt 4 Kleinkinder der zwei Familien ab 01.04.2016 den Kindergarten des Kinderhaus Hartha besuchen werden. Herr Bürgermeister Kunze bedankt sich an dieser Stelle recht herzlich bei Frau Thanheiser sowie ihrem Team für ihre kompetente Mithilfe und Unterstützung. Den Flüchtlingsfamilien, die im Neubaugebiet der Stadt untergebracht wurden, reichen immer mehr Bürgerinnen und Bürger die Hand und helfen ihnen, sich im Alltag zurecht zu finden. Die anfängliche Skepsis ist verflogen und Hilfsbereitschaft hat sich eingestellt. Es wird im täglichen Miteinander nicht alles perfekt funktionieren. Doch wer offen ist für Menschen, erklärt ihnen die Gepflogenheiten in Deutschland mit einem Lächeln und reicht ihm die Hand. Auch wenn die Erwachsenen die Sprachbarrieren noch überwinden müssen, so stört die Kinder dies in Zukunft beim Spielen und Toben im Kinderhaus Hartha nicht. Ronald Kunze , Bürgermeister 14 ■ Ladung zur Vorstandswahl Mit Beschluss vom 28. Oktober 2015 wurde vom Landratsamt Landkreis Leipzig die Flurbereinigung Forst Colditz angeordnet. Die Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie die Erbbauberechtigten im Flurbereinigungsgebiet werden hiermit zu einer öffentlichen Teilnehmerversammlung am: Donnerstag, dem 14. April 2016 Beginn: 19.00 Uhr Ort: Partyservice Marticke (ehemals FEMA-Gebäude) Wettiner Ring 32 in Colditz eingeladen. Tagesordnung: 1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und des Wahlverfahrens 2. Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 3. Allgemeine Aussprache C M Y K DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 MITTEILUNGEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstands beteiligen. Das Landratsamt Landkreis Leipzig (LRA), Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung hat die Zahl der Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter auf je 3 festgesetzt. Der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter werden vom LRA, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung bestimmt. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter beträgt somit je 3. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann also insgesamt 6 Personen als Mitglieder oder Stellvertreter in den Vorstand wählen. Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude und Anlagen. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so können sie ihr Wahlrecht nicht ausüben. Die Teilnehmer müssen sich bei der Wahl durch Personaldokumente ausweisen können. Vertreter von Körperschaften benötigen zusätzlich noch eine Vertretungsermächtigung. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Stadtverwaltung oder eine andere Behörde gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. In den Vorstand können alle Personen gewählt werden, die volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Die Wählbarkeit ist also nicht an Grundbesitz gebunden. Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Borna, den 04. Februar 2016 Grobe Sachgebietsleiter Ländliche Neuordnung ■ Hauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hartha Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Hartha sowie die Eigentümer der bejagbaren Flächen werden am 23. März 2016 um 19.00 Uhr zur Jahreshauptversammlung in die Gaststätte Gambrinus in Hartha (Annenstraße 21) eingeladen. Der Jagdvorstand Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Auswertung und Bestätigung des Protokolls 2015 5. Bericht des Vorsitzenden zum Jagdjahr 2015/2016 6. Kassenbericht 7. Bericht des Kassenprüfers 8. Beschlussfassung zur Pachtauszahlung der letzten 3 Jagdpachtjahre 9. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages 2015/16 10. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers 11. Bericht zur gesetzlichen Novellierung über die zukünftige Rückstellung des Reinertrages zur Wildschadensregulierung 12. Beschlussfassung zur zukünftigen Rückstellung des Reinertrages auf das Wildschadenkonto 13. Bericht der Jagdpächter 14. Pachtvertrag Liegenschaften Aschershain 15. Abstimmung zum Jagdpachtvertrag in Aschershain 16. Pachtvertrag Liegenschaft Wallbach 17. Abstimmung zum Jagdpachtvertag in Wallbach 18. Verschiedenes/Anfragen/Diskussionen ■ HAUPTSATZUNG DER STADT HARTHA Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349), hat der Stadtrat der Stadt Hartha am 04.02.2016 mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Stadtrates die folgende Hauptsatzung beschlossen: 1. TEIL - ORGANE DER STADT § 1 Organe der Stadt Organe der Stadt sind der Stadtrat und der Bürgermeister. zes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. § 3 Zusammensetzung des Stadtrates (1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. (2) Nach dem Stand vom 31.12.2012 beträgt die Einwohnerzahl der Stadt 7.460 Einwohner. Die Zahl der Stadträte wird gemäß § 29 Abs. 2 SächsGemO auf 18 festgesetzt. § 4 Beschließende Ausschüsse (1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet: 1. der Verwaltungsausschuss § 2 Rechtsstellung und Aufgaben des Stadtrates 2. der Technische Ausschuss Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der (2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als VorStadt. Er führt die Bezeichnung Stadtrat. Der Stadtrat legt die sitzenden und 9 weiteren Mitgliedern des Stadtrates. Der Stadtrat Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle bestellt die Mitglieder und deren weitere Stellvertreter in gleicher Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Bürgermeister kraft GesetZahl widerruflich aus seiner Mitte. 1. ABSCHNITT - STADTRAT C M Y K 15 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 MITTEILUNGEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN (3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 6 und 7 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die beschließenden Ausschüsse zuständig für: 1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von mehr als 5.000 Euro, aber nicht mehr als 10.000 Euro im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können, 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen von mehr als 5.000 Euro, aber nicht mehr als 10.000 Euro im Einzelfall, soweit die wirtschaftliche Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist, 3. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten ist, von mehr als 5.000 Euro, aber nicht mehr als 10.000 Euro im Einzelfall soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können. Die Wertgrenzen gelten gleichermaßen für den Erfolgs- und Liquiditätsplan des städtischen Kultur- und Sportbetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Hartha. (4) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag. sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten des einfachen Dienstes sowie des mittleren Dienstes bis einschließlich Besoldungsgruppe A 8 und von Beschäftigten der EntgeltgruppenTVöD 6 bis 8 soweit es sich nicht um Aushilfsbeschäftigte handelt. 2. die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamtkosten von mehr als 20.000 Euro bis zu 70.000 Euro, 3. die Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) bei Auftragswerten von mehr als 20.000 Euro bis zu 70.000 Euro, 4. die Stundung von Forderungen im Einzelfall von mehr als 3 Monaten bis zu 12 Monaten über 7.500 Euro bis in unbeschränkter Höhe, von mehr als 12 Monaten über 7.500 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro, 5. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt oder die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall mehr als 500 Euro, aber nicht mehr als 2.500 Euro beträgt, 6. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der Verkehrswert mehr als 2.500 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall beträgt, 7. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als 1.000 Euro, aber nicht mehr als 2.500 Euro im Einzelfall, bei der Vermietung gemeindeeigener Wohnungen in unbeschränkter Höhe, 8. die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anlagevermögens im Kaufpreis von mehr als 2.500 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall, 9. Die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften von mehr als 2.500 Euro, ab er nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall. 10. Die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO. 11. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht nach § 7 Abs. 1 der Technische Ausschuss zuständig ist. § 5 Beziehungen zwischen dem Stadtrat und den beschließenden Ausschüssen (1) Wenn eine Angelegenheit für die Stadt von besonderer Bedeutung ist, können die beschließenden Ausschüsse die Angelegenheit dem Stadtrat mit den Stimmen eines Fünftels aller Mitglieder zur Beschlussfassung unterbreiten. Lehnt der Stadtrat eine Behandlung ab, entscheidet der zuständige beschließende Ausschuss. (2) Der Stadtrat kann jede Angelegenheit an sich ziehen und Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. Der Stadtrat kann den beschließenden Ausschüssen allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen. (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat vorbehalten ist, sollen dem zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag des Vorsitzenden oder ei- § 7 Technischer Ausschuss nes Fünftels aller Mitglieder des Stadtrates sind sie dem zuständi- (1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende gen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen. Aufgabengebiete: (4) Widersprechen sich die noch nicht vollzogenen Beschlüsse zweier 1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, VermesAusschüsse, so hat der Bürgermeister den Vollzug der Beschlüsse sung), auszusetzen und die Entscheidung des Stadtrates herbeizuführen. 2. Versorgung und Entsorgung, 3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bau§ 6 Verwaltungsausschuss hof, Fuhrpark, (1) Der Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses umfasst folgen4. Verkehrswesen, de Aufgabengebiete: 5. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz, 1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegen6. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten, heiten, 7. technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude, 2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenange8. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenlegenheiten, anlagen, 3. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kinderta9. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung gesstättengesetz, 10. Marktangelegenheiten. 4. soziale und kulturelle Angelegenheiten, (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der 5. Gesundheitsangelegenheiten, Technische Ausschuss über: 6. Verwaltung der gemeindlichen Liegenschaften einschließlich 1. die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei der Entder Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide, scheidung über 7. Angelegenheiten des Kultur- und Sportbetriebes als Betriebs• die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre, ausschuss. • die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befrei(2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Verwaltungsausschuss ungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, über: • die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines 1. die Ernennung, Einstellung, Höhergruppierung, Entlassung und Bebauungsplanes, 16 C M Y K DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 MITTEILUNGEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN • die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, • die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung der Stadt nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit ist, die Stellungnahmen der Gemeinde zu Bauanträgen mit städtebaulicher und raumordnerischer Bedeutung, die Planung und Ausführung einer Baumaßnahme (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von mehr als 20.000 Euro, aber nicht mehr als 70.000 Euro im Einzelfall, die Vergabe der Bauleistungen einschließlich der mit der Baumaßnahme zusammenhängenden und im Auftragswert untergeordneten Leistungen sowie die Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) bei Auftragswerten von mehr als 20.000 Euro, aber nicht mehr als 70.000 Euro. Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen, die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden für Vorhaben und Rechtsvorgänge nach dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuches (Städtebauordnung). C M Y K c) Vergabe der Bauleistungen bei Auftragswerten von über 20.000 Euro einschließlich der mit der Baumaßnahme zusammenhängenden und im Auftragswert untergeordneten Leistungen, 2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Auszahlungen bis zu 5.000 Euro im Einzelfall, soweit sie nicht 2. innerhalb des Budgets gedeckt werden können, 3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendun3. gen bis zu 5.000 Euro im Einzelfall, soweit die wirtschaftliche Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist, 4. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendun4. gen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten ist, bis zu 5.000 Euro im Einzelfall, und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist, 5. Die Ernennung, Einstellung, Höhergruppierung, Entlassung und sonstige personal-rechtliche Entscheidungen von Beschäftigten bis Entgeltgruppe 5 , von Aushilfen, Beamtenanwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung ste5. henden Personen, 6. 6. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie von Unterstützungen und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der vom Stadtrat erlassenen Richtlinien, 7. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu drei Mona§ 8 Beratende Ausschüsse ten in unbeschränkter Höhe, von mehr als 3 Monate bis zu ei(1) Als ständig beratender Ausschuss wird der Kultur- und Sozialausnem Höchstbetrag von 7.500 Euro, schuss gebildet. 8. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Niederschlagung (2) Aufgabe des Kultur- und Sozialausschusses ist es, Maßnahmen solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und der Stadt auf den Gebieten Kultur und des Sozialwesens vorzubeden Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die raten, anzuregen, an ihrer Durchführung mitzuwirken sowie die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das ZuTätigkeit der das Kultur- und Sozialwesen gestaltenden Kräfte zu geständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als 500 Euro befördern. trägt, (3) Der Kultur- und Sozialausschuss besteht aus bis zu 8, minde9. die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und stens jedoch 5 Mitgliedern des Stadtrates und wählt seinen VorTausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechsitzenden aus seiner Mitte, der die Aufgaben des Bürgermeisters ten im Verkehrswert bis zu 2.500 Euro im Einzelfall, wahrnimmt. 10. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert § 9 Ältestenrat von 1.000 Euro im Einzelfall, Es wird ein Ältestenrat gebildet, der den Bürgermeister in Fragen der 11. die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anlagevermögens Tagesordnung und des Ganges der Verhandlungen berät. im Buchwert bis zu 2.500 Euro im Einzelfall, Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. 12. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und 2. ABSCHNITT - BÜRGERMEISTER den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 2.500 § 10 Rechtsstellung des Bürgermeisters Euro nicht übersteigen. (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der 13. der Abschluss von derivaten Zinssicherungsgeschäften. Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt. (3) DerBürgermeister muss Beschlüssen des Stadtrates widerspre(2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine chen, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind; er Amtszeit beträgt sieben Jahre. kann ihnen widersprechen,wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Stadt nachteilig sind. Der Widerspruch muss unverzüglich, spä§ 11 Aufgaben des Bürgermeisters testens jedoch binnen einer Woche nach Beschlussfassung den (1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben Stadträten ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschieund den ordnungsmäßigen Gang der Stadtverwaltung verantwortbende Wirkung. Gleichzeitig ist unter Angabe der Widerspruchslich und regelt die innere Organisation der Stadtverwaltung. Er erlegründe eine Sitzung einzuberufen, in der erneut über die Angeledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwalgenheit zu beschließen ist; diese Sitzung hat spätestens vier Wotung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat chen nach der ersten Sitzung stattzufinden. Ist nach Ansicht des übertragenen Aufgaben. Bürgermeisters auch der neue Beschluss rechtswidrig, muss er (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der Rechtsaufsichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit herbeiführen. laufenden Verwaltung handelt: (4) Absatz 3 gilt entsprechend für Beschlüsse, die durch beschließen1. Bewirtschaftung der Ansätze im Ergebnis- und Finanzhaushalt de Ausschüsse gefasst werden. innerhalb der durch den Haushaltsplan festgesetzten Budgets In diesen Fällen hat der Stadtrat über den Widerspruch zu entmit Ausnahme: scheiden. a) der Entscheidung über die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamtkosten von mehr als 20.000 Euro, § 12 Stellvertretung des Bürgermeisters b) Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte zwei Stellvertreter des BürgermeiDienstleistungen) bei Auftragswerten von mehr als 20.000 sters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der VerhindeEuro, rung. 17 STADTANZEIGER HARTHA 03/2016 DONNERSTAG, 03. MÄRZ 2016 MITTEILUNGEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN § 13 Gleichstellungsbeauftragter fenden Angelegenheiten, (1) Der Stadtrat bestellt einen Beauftragten für die Gleichstellung von • die laufende Beratung zur Gestaltung der örtlichen Verwaltung, Frau und Mann. Der Beauftragte ist ehrenamtlich tätig. • die Aufstellung, wesentliche Änderung und Aufhebung von (2) Der Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Verwirklichung des Bauleitplänen, Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frau und Mann im Zu• die Planung, Errichtung, wesentliche Änderungen und Aufheständigkeitsbereich der Stadt hin. bung öffentlicher Einrichtungen, (3) Der Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung seiner Tätigkeit • Dorfentwicklungsmaßnahmen. unabhängig. Er hat das Recht, an den Sitzungen des Stadtrates und der für seinen Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse mit (5) DenOrtschaftsräten werden über die in § 67 Abs. 1 SächsGemO beratender Stimme teilzunehmen. Ein Antrags- oder Stimmrecht genannten Angelegenheiten hinaus folgende weitere Aufgaben, steht dem Gleichstellungsbeauftragten dabei nicht zu. Die Stadtwelche die jeweilige Ortschaft betreffen, zur dauernden Erledigung verwaltung unterstützt den Gleichstellungsbeauftragten bei der Erübertragen: füllung seiner Aufgaben. • Auswahl der Bauplatzbewerber für kommunale Grundstücke, • Auswahl der Bewerber bei Verkäufen kommunaler Grund2. TEIL - MITWIRKUNG DER EINWOHNER stücke, • Verpachtung von unbebauten Grundstücken nach den beste§ 14 Einwohnerversammlung henden Richtlinien, Eine Einwohnerversammlung gemäß § 22 SächsGemO ist anzuberau• Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken. men, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss Dies gilt nicht für Beschlüsse, die nach SächsGemO dem Bürgerunter Bezeichnung der zu erörternden Angelegenheiten schriftlich einmeister bzw. den beschließenden Ausschüssen vorbehalten sind. gereicht werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Der AnDie §§ 7 und 11 dieser Satzung werden hiervorn nicht berührt. trag muss von mindestens zehn vom Hundert der Einwohner, die das (6) Bürgerentscheide und Bürgerbegehren gemäß §§ 24 und 25 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein. SächsGemO können auch in den Ortsteilen, in denen die Ortschaftsverfassung eingeführt ist, durchgeführt werden. § 16 Einwohnerantrag Der Stadtrat muss Stadtangelegenheiten, für die er zuständig ist, inner4. TEIL - SONSTIGE VORSCHRIFT halb von drei Monaten behandeln, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu behandelnden § 19 Inkrafttreten Angelegenheit schriftlich eingereicht werden. Die elektronische Form Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in ist ausgeschlossen. Der Antrag muss von mindestens zehn vom Hun- Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt Hartha vom dert der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unter- 12.04.2001, zuletzt geändert durch die Satzung vom 23.06.2011 außer zeichnet sein. Kraft. § 17 Bürgerbegehren Hartha, den 22. 02. 2016 Die Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 24 SächsGemO kann schriftlich von den Bürgern der Stadt beantragt werden (Bürgerbegehren). Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das Bürgerbegehren muss von mindestens zehn vom Hundert der Bürger der Stadt Kunze unterzeichnet sein. Bürgermeister - S- 3. TEIL - ORTSCHAFTSVERFASSUNG § 18 Ortschaftsverfassung (1) In folgenden Ortsteilen wird die Ortschaftsverfassung eingeführt und Ortschaften gebildet: • Ortschaft Gersdorf - bestehend aus den Ortsteilen Gersdorf, Kieselbach, Neudörfchen, Seifersdorf, Schönerstädt und Langenau • Ortschaft Steina - bestehend aus den Ortsteilen Steina und Saalbach • Ortschaft Wendishain - bestehendausden Ortsteilen Wendishain, Lauschka und Nauhain (2) Für die vorgenannten Ortschaften wird jeweils ein Ortschaftsrat gebildet. Die Zahl der Mitglieder in den Ortschaftsräten der Ortschaften wird wie folgt festgelegt: • Ortschaft Gersdorf - 8 Mitglieder • Ortschaft Steina - 6 Mitglieder • Ortschaft Wendishain - 8 Mitglieder (3) Der Ortschaftsrat wählt den Ortsvorstehen und einen oder mehrere Stellvertreter für seine Wahlperiode. Der Ortsvorsteher ist zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. (4) Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen, die jeweilige Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in allen diesen Angelegenheiten (§ 67 Abs. 3 SächsGemO). Wichtige Angelegenheiten in diesem Sinne sind insbesondere: • die Veranschlagung der Haushaltmittel für die Ortschaft betref18 BEKANNTMACHUNGSORDNUNG nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannte Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 2 oder 3 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. C M Y K
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