Teilnahmebedingungen für die „Twitter-Gewinnspiel-Aktion“ der Samsung Electronics GmbH auf www.samsung.de/entdecken In der Nacht vom 07. Februar auf den 08. Februar 2016 veranstaltet die Samsung Electronics GmbH, Am Kronberger Hang 6, 65824 Schwalbach/Ts., Deutschland (nachfolgend „Samsung“) die Samsung TwitterGewinnspiel-Aktion „Hashtag“ auf www.samsung.de/entdecken (nachfolgend „Aktion“). Im Rahmen der Aktion verlost Samsung 5 SUHD TV-Geräte über Twitter. Die Zollgröße der TV-Geräte bemisst sich am Hashtag-Volumen der nachfolgenden Hashtags auf Twitter: #Samsung und #SUHDTV. Je mehr Tweets mit den beiden genannten Hashtags in definierten Zeitabschnitten in der Nacht von allen Teilnehmern getweetet werden, desto größer ist die Zoll-Größe der verlosten SUHD TVs. Beide Hashtags müssen in einem Tweet abgesetzt werden. Verlost werden insgesamt fünf (5) Samsung SUHD TV JS9090 in 48 Zoll oder 55 Zoll oder 65 Zoll. Vier (4) SUHDTVs werden insgesamt während der einzelnen Quarter des American Super Bowl, der in der Nacht vom 07. Februar auf den 08. Februar 2016 in Deutschland in Sat1 übertragen wird, verlost (ein Gerät pro Quarter). Die Länge der Quarter-Zeiten bemisst sich ausschließlich nach der Übertragungszeit von Sat1. Zudem wird ein weiterer SUHD TV in der Halbzeitpause des Superbowls verlost. Maßgeblich ist hier das Übertragungsende des 2. Quarters sowie die Wiederaufnahme der Spielübertragung des 3. Quarters durch Sat1. Je mehr der genannten Hashtags von allen Teilnehmern auf Twitter in den oben definierten Zeitfenstern abgesetzt werden desto größer fallen die zu gewinnenden SUHD TVs aus. Die Staffelung ergibt sich für jedes Quarter wie folgt: Bis 6.000 Hashtags = JS909 in 48 Zoll Von 6.0001 bis 12.000 Hashtags = JS9090 in 55 Zoll Ab 12.001 Hashtags = JS9090 in 65 Zoll 1 Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen 1.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiter von Samsung, ihre Angehörige und anderen an der Konzeption und Umsetzung dieser Aktion beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 1.2 Die Teilnahme ist unabhängig von dem Erwerb von Waren. 2 Durchführung 2.1 Aktionsphase In der Nacht vom 07. Februar auf den 08. Februar 2016 können Teilnehmer über Twitter mehrere Tweets mit den zwei Hashtags #Samsung und #SUHDTV absetzen. Die Tweets müssen während der vier laufenden Quarter bzw. der Halbzeitpause zwischen dem 2. und 3. Quarter des Super Bowls, der in Deutschland in Sat1 übertragen wird, abgesetzt werden. Es gilt der Zeitstempel des Tweets auf Twitter. Je mehr der genannten Hashtags von allen Teilnehmern auf Twitter in den definierten Zeitfenstern auf der deutschen Twitter Plattform abgesetzt werden, desto größer fallen die zu gewinnenden SUHD TVs aus. Die Staffelung für jedes Quarter ergibt sich wie folgt: Bis 6.000 Hashtags = JS909 in 48 Zoll Von 6.0001 bis 12.000 Hashtags = JS9090 in 55 Zoll Ab 12.001 Hashtags = JS9090 in 65 Zoll 2.1.2 Jeder Teilnehmer kann mit mehreren Tweets je Quarter bzw. der Halbzeitpause an der Aktion teilnehmen. Insgesamt kann an der Aktion bis zu fünf (5) mal teilgenommen werden. Ein Mehrfachgewinn ist ausgeschlossen. 2.1.3 Durch Absenden des Tweets mit den genannten Hashtags akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen. 2.1.4 Nach jedem Quarter bzw. der Halbzeitpause oder, vorbehaltlich technischer Probleme, im Anschluss an den Super Bowl, wählt Samsung per Losverfahren unter den Teilnehmern einen Gewinner aus. Der jeweilige Gewinner wird über eine Direktnachricht auf Twitter benachrichtigt und muss innerhalb der dort angegebenen Frist seine Kontaktdaten zur Verfügung stellen, um den Gewinn in Anspruch zu nehmen. Um eine Direktnachricht zu erhalten, muss der Gewinner dem Account von Samsung Deutschland (https://twitter.com/SamsungDE) folgen. 2.1.5 Findet keine Rückmeldung innerhalb der Frist statt, wird ein anderer Gewinner entsprechend Ziffer 2.1.4 bestimmt. 3 Ausschluss von der Aktion 3.1 Samsung ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen; falsche, irreführende oder betrügerische Angaben machen; sich unlauterer Hilfsmittel bedienen; die Aktion manipulieren oder dies versuchen; und/oder an der Aktion öfter als nach diesen Teilnahmebedingungen erlaubt teilnehmen oder dies versuchen. 3.2 Liegt ein Ausschlussgrund vor, ist Samsung – auch nachträglich – berechtigt, bereits ausgehändigte oder übereignete Gewinne zurückzufordern bzw. Wertersatz zu verlangen. 4 Haftung 4.1 Der Teilnehmer versichert, dass er über alle Rechte an seinen Tweets verfügt und das diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte durch die Tweets oder im Zusammenhang mit diesen geltend machen, so stellt der Teilnehmer Samsung von allen Ansprüchen frei. Verantwortlich für den Inhalt der Tweets ist ausschließlich der Teilnehmer, der diese abgesetzt hat. 4.2 Die Teilnehmer verpflichten sich insbesondere dazu, die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen zu beachten und keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeigneten Inhalte zu verbreiten oder darzustellen. 4.3 Samsung übernimmt keine Haftung dafür, dass die Aktionsseite und etwaige Links verfügbar und von Teilnehmern technisch fehlerfrei und vollständig abrufbar sind. Insbesondere wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen keine Haftung für Schäden und Verluste oder Löschungen von Daten, die sich aus technischen Störungen oder Verzögerungen, Viren oder ähnlichen Gründen ergeben, übernommen. 4.4 Samsung haftet nicht für Schäden, die bei der Durchführung der Aktion oder der Inanspruchnahme eines Gewinns entstehen. Nicht ausgeschlossen ist jedoch die gesetzliche Haftung für (a) Personenschäden oder Todesfälle, (b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, (c) Schäden aufgrund von Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, auf deren Erfüllung sich der Teilnehmer verlassen durfte und verlassen hat, sowie (d) Fälle, in denen eine Haftung aufgrund von Gesetz nicht ausgeschlossen werden kann, wie bspw. aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. Soweit Samsung eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 5 Datenschutz 5.1 Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer beachtet Samsung stets die datenschutzrechtlichen Vorgaben. 5.2 Samsung wird die erhobenen Teilnehmerdaten, d.h. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, nur für die Durchführung der Aktion speichern und verarbeiten. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, von der Teilnahme an der Aktion jederzeit durch E-Mail mit dem Betreff "Datenwiderruf Samsung Twitter Hashtag Aktion" an [email protected] zurückzutreten. Wenn die bei Samsung vorliegenden personenbezogenen Daten für die Durchführung der Aktion nicht mehr benötigt werden, wird Samsung diese löschen bzw. sperren. 6 Sonstiges 6.1 Samsung ist berechtigt, die Aktion vorzeitig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Bei einer Änderung der Teilnahmebedingungen werden die Teilnehmer umgehend per E-Mail von deren neuen Inhalt in Kenntnis gesetzt; den Teilnehmern wird eine angemessene Frist eingeräumt, binnen derer den neuen Teilnahmebedingungen widersprochen werden kann. Die geänderten Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn die Teilnehmer nicht innerhalb der Frist widersprechen. Die Teilnehmer dürfen ihr Einverständnis nicht ohne wesentliche Gründe verweigern. 6.2 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken. 6.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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