Gegenüberstellung : der versicherten Gefahren und der Ersatzleistung im Schadenfall in den AKB, AMBG mit Klausel 052 und ABMG AKB Vollkasko Versicherte Gefahren Entschädigung wird geleistet für Schäden durch BeschädiPräambel gung, Zerstörung oder Verlust AMBG TV (Klausel 052) ABMG Maschinen und Kasko TV Entschädigung wird geleistet für Schäden durch ein unmittelbar von außen her plötzund unvorhergesehen einwirkendes Ereignis (Unfall) Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen und plötzlich eintretende Schäden an versicherten Sachen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Schadenursache mit dem Betrieb zusammenhängt. (Allgefahrendeckung) Naturgewalten, wie - Sturm, Hochwasser, Hagel - Erdrutsch, Eisgang - Felssturz, - Erdbeben - Frost gedeckt gedeckt gedeckt ausgeschlossen ausgeschlossen gedeckt gedeckt gedeckt gedeckt ausgeschlossen gedeckt gedeckt gedeckt gedeckt gedeckt Feuer, Explosion, Blitzschlag gedeckt gedeckt gedeckt Diebstahl, Entwendung gedeckt gedeckt gedeckt gedeckt gedeckt gedeckt teilweise gedeckt gedeckt gedeckt gedeckt gedeckt gedeckt gedeckt gedeckt gedeckt nicht jedoch bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers gedeckt gedeckt gedeckt gedeckt gedeckt ausgeschlossen nur Schmorschäden in der Verkabelung gedeckt nur Schmorschäden in der Verkabelung gedeckt ausgeschlossen ausgeschlossen gedeckt ausgeschlossen ausgeschlossen gedeckt ausgeschlossen ausgeschlossen gedeckt ausgeschlossen ausgeschlossen gedeckt ausgeschlossen ausgeschossen gedeckt ausgeschlossen ausgeschlossen gedeckt Genereller Abzug „neu für alt„ auf alle Ersatzteile. Für Batterien Reifen und Lackierung sofort. Nur einfache Fracht - und Transportkosten Nur Bergungskosten Abzug „neu für alt„ nur auf Teile, die während der Lebensdauer Gerätes mehrfach ausgewechselt werden müssen, z.B Motor, Getriebe, Batterien, Raupen, Bereifung etc. Widerbeschaffungswert Zeitwert Nur Bergungskosten in Sonderfällen Sind bis 2.500 € auf Erstes Risiko mitversichert Unfall - als Folgeereignis eines inneren Betriebsschadens - während der Beladung oder Verladung des Gerätes - durch Bös- und Mutwilligkeit Dritter - durch Bös- und Mutwilligkeit des Bedienungspersonals - durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit - während der Montage oder Demontage des Gerätes Betriebsschäden durch - Bös- und Mutwilligkeit Dritter - Kurzschluss, Überstrom Überspannung - Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel - Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler - Versagen von Mess-, Regeloder Sicherheitseinrichtungen - Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit - Bös– und Mutwilligkeit des Bedienungspersonals - während der Montage oder Demontage des Gerätes gedeckt Ersatzleistung im Schadenfall Teilschadenfall - Ersatzteil- und Lohnkosten - Transport- und Frachtkosten - Bergungs –und Aufräumungskosten Totalschadenfall - Entschädigungsgrenze - Bergungs- und Aufräumungskosten Auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten. Gegen Mehrprämie auch Luftfrachtkosten mitversicherbar. Werden zusammen mit den Wiederherstellungskosten ersetzt bis zur Entschädigungsgrenze
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