DIE KOMMUNALE ZEITUNG Jahrgang 12, Ausgabe 3, 2015 DEMO DAS SOZIALDEMOKRATISCHE MAGAZIN FÜR KOMMUNALPOLITIK Nr. 07/08 2015 32 Seiten in der Heftmitte Überraschungen nicht ausgeschlossen Liebe Leserin, lieber Leser, Am 13. September wird‘s vielerorts spannend Endlich Ferien, auch die Kommunalpolitik hat Sommerpause. Tatsächlich? Schon bald stehen die Bürgerinnen und Bürger in 178 Städten, Gemeinden und Kreisen in NRW vor der Frage: Wer soll künftig meine Stadt regieren? Doch obwohl nur noch wenige Wochen bis zum 13. September bevorstehen, sind kaum Plakate zu sehen, von Ausnahmen abgesehen, plätschert der Wahlkampf noch vor sich hin. Vermutlich letztmalig werden landesweit die „Rathauschefs“ isoliert von den Stadt- und Gemeinderäten gewählt, denn die waren bereits 2014 an der Reihe. „Der letzte Rest der traurigen schwarz-gelben Wahlreform kommt in die Urne, ab 2020 geht’s dann wieder gemeinsam zur Wahl“, spottete ein Kommentator. Angesichts nachlassender Wahlbeteiligung selbst bei Bundestags- und Landtagswahlen, kann die isolierte Wahl der „Hauptverwaltungsbeamten“ zum Fiasko werden, denn schon 50 Prozent Wahlbeteiligung gelten bei allgemeinen Kommunalwahlen als gute Quote, bei isolierten Bürgermeister- wahlen werden solche Quoten nur selten erreicht. Versucht man ein Stimmungsbild zu zeichnen, ist die Lage für die SPD in NRW durchaus aussichtsreich: Zwar scheint die SPD bundesweit im 25-Prozent-Turm gefangen, jedoch ist sie auf kommunaler Ebene die Erfolgreichste aller Parteien. Nach Hamburg und Bremen zum Jahresbeginn haben die Sozialdemokraten auch die hessischen Bürgermeisterwahlen weitgehend siegreich abgeschlossen. Der Negativtrend der CDU in den großen Städten hält weiter an. In Dresden schaffte es der CDU-Bewerber nicht einmal mehr in die Stichwahl und in Köln, immerhin der größten Stadt des Landes, verzichtet sie von vornherein auf einen eigenen Kandidaten. Nach der jüngsten WDR-Umfrage liegt die SPD mit Hannelore Kraft klar vor der CDU. Armin Laschet, die Alternative zum farblosen Laumann, hat gerade den letzten Anschein von Seriosität und Glaubwürdigkeit verloren. Zuerst würfelt er die Noten seiner Studenten aus und wird beim Schwindeln erwischt, dann will er auch noch Spenden eines Bucherlöses, das er weitgehend nicht selbst geschrieben hat, absetzen. Nicht nur die Kommunalen der CDU werden sich für derartige Wahlkampfunterstützung bedanken. Doch zurück zu den Kommunalen: Spätestens am 27. Juli um 18 Uhr dürfte die „heiße Wahlkampfphase“ beginnen, wenn die Frist zur Einreichung von Kandidaturen endet. „Grau is alle Theorie – entscheidend is auf‘m Platz“, heißt dann die Parole. Immerhin zwölf der größten Städte NRWs sind dabei: Bochum, Bonn, Essen, Herne, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mülheim, Münster, Oberhausen, Solingen, Wuppertal – und der Ausgang in einigen unter ihnen ist durchaus ungewiss. Erinnert sei an den Überraschungssieg von Thomas Geisel in Düsseldorf im vergangenen Jahr. Ähnlich selbstsicher wie letztjährig Düsseldorfs OB Elbers (CDU) zeigt sich jetzt Münsters OB Lewe (CDU), der es fertig bringt, alle Podiumsdiskussionen, bis auf die von der Lokalpresse inszenierte, abzusagen. Fortsetzung auf Seite 2 am 13. September 2015 finden in mehreren nordrhein-westfälischen Kommunen Wahlen statt. Mit ihrer Stimme entscheiden die Menschen darüber, wer künftig die Geschicke ihrer Stadt oder ihres Landkreises als Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister, als Bürgermeisterin oder Bürgermeister sowie als Landrätin oder Landrat lenkt. Es werden ausschließlich die Hauptverwaltungsbeamten gewählt - nicht die Räte oder Kreistage. Das ist Premiere und letzter Akt zugleich. Denn die rot-grüne Landesregierung hat dieses eigenartige Konstrukt richtigerweise wieder zu den Akten gelegt. Eine getrennte Wahl von Räten und Kreistagen einerseits und Stadt- und Kreisoberhäuptern andererseits ist nicht nur unnötig und kostenintensiv, sondern auch aus Demokratiegründen fragwürdig. Schließlich bilden doch Räte und Hauptverwaltungsbeamte eine echte Verantwortungsgemeinschaft. Mir jedenfalls ist nicht erkennbar, warum diejenigen, die direkt von den Menschen gewählt werden, nämlich Räte, Kreistag sowie Hauptverwaltungsbeamte, sich nicht in einem gemeinsamen Termin zur Wahl stellen sollten. Nun geht es darum, in den betroffenen Kommunen die Wäh- Bildung in der Kommune Lernen fürs Leben lerinnen und Wähler zu mobilisieren - ihnen deutlich zu machen, warum es absolut notwendig ist, mit ihrer Stimme über die künftige Entwicklung der eigenen Kommune mitzubestimmen. Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten können Kommune. Das zeigen nicht zuletzt die vergangenen Wochen. Egal, ob es das Umschwenken des Bundes beim Thema Flüchtlinge ist, das Auflegen des kommunalen Investitionsprogramms oder auch die so genannte Übergangsmilliarde für die Kommunen im Bundeshaushalt - ohne die SPD wären diese Dinge nicht denkbar. Und ich gehe noch weiter: Ohne die Kommunalen in der SPD und den Druck, den wir auf allen Ebenen erzeugt haben, wäre all das nicht möglich gewesen! Und gerade deswegen ist es so wichtig, dass diese kommunale Basis durch die bevorstehenden Wahlen möglichst noch weiter gestärkt werden. Dafür müssen wir in den vor uns liegenden Wochen ringen egal, ob in Bochum, Köln oder sonst wo in Nordrhein-Westfalen. Zum Wohle der Menschen in den Kommunen und auch für die Stärkung der kommunalen Familie. Glückauf! Euer Frank Baranowski Vorsitzender der SGK NRW und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen 2 Jahrgang 12, Ausgabe 3, 2015 Land/Wahlen Mehr Schutz vor Mietwucher: Fortsetzung von Seite 1 Die Mietpreisbremse greift in 22 Städten und Gemeinden des Landes Von Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW Als erstes Flächenland setzt Nordrhein-Westfalen mit Wirkung ab Überraschungen nicht ausgeschlossen Am 13. September wird‘s vielerorts spannend Überraschungen mag es erst recht in den weitaus zahlreicheren kreisangehörigen Gemeinden geben, in denen es auch nicht einfach ist, die Aufmerksamkeit der Bevölkerung zu bekommen. 1. Juli die Mietpreisbremse um und nutzt damit eine weitere MögVor nochmals größeren Schwierigkeiten dürften die Landkreise stehen, weil der größte Teil der Bevölkerung kaum einen Bezug zu „seinem“ Landkreis hat. In acht von elf Landkreisen stellt die SPD einen eigenen Kandidaten: Ennepe-Ruhr (Olaf Schade), Coesfeld (Karsten Rampe), Düren (Peter Münstermann), Euskirchen (Guido Maassen), Herford (Jürgen Müller), Kleve (Jürgen Franken), Lippe (Axel Lehmann), Steinfurt (Stefan Giebel). Im Oberbergischen Kreis unterstützt die SPD einen parteilosen (Jörg Bukowski) und im Rhein-KreisNeuss einen Kandidaten der Grünen (Hans Christian Markert). lichkeit, um die Mietentwicklung in besonders angespannten Wohnungsmärkten zu bremsen. © beermedia.de - Fotolia Kaum ein anderes politisches Ziel hat in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren vergleichbare Bedeutung gewonnen als dieses: Wir wollen, dass alle Menschen im Land gut und bezahlbar wohnen können. Der Weg dorthin ist kein einfacher. Wohnraum ist ein Wirtschaftsgut, das frei gehandelt wird. Um den Markt zu regulieren, seine Härten und Ungerechtigkeiten auszugleichen, braucht es die kluge Kombination unterschiedlicher Instrumente. Allen voran gehören dazu der öffentlich geförderte Wohnungsbau mit attraktiven Konditionen und eine verantwortliche Liegenschaftspolitik, die beim Verkauf öffentlicher Flächen nicht nur nach Erlösen, sondern auch nach sinnvollen Nutzungen fragt. Mit der Umsetzung der Mietpreisbremse des Bundes haben wir nun ein weiteres Instrument bereitgestellt. wo die lokalen Wohnungsmärkte besonders angespannt sind. In Nordrhein-Westfalen haben wir diese Regionen auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung ermittelt. Das Votum der betroffenen Kommunen ist dabei ebenso eingeflossen wie die Stellungnahmen von Mieterverbänden und Wohnungswirtschaft. Insgesamt wurden auf diese Weise die folgenden 22 Städte und Gemeinden in NRW als Gebietskulisse der Mietpreisbremse für die kommenden fünf Jahre festgelegt (nach Regierungsbezirken): Düsseldorf, Erkrath, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Ratingen Aachen, Bonn, Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Leverkusen, Siegburg, St. Augustin, Troisdorf Münster, Bocholt Bielefeld, Paderborn Das am 1. Juni 2015 in Kraft getretene Mietrechtsnovellierungsgesetz erlaubt, den Mietpreis bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen. Nur Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen sind davon ausgenommen. Zur Anwendung kommt die Mietpreisbremse dort, Schon im vergangenen Jahr haben wir die so genannte Kappungsgrenzenverordnung auf den Weg gebracht. Diese landesgesetzliche Regelung greift nicht bei Neuvermietungen, sondern begrenzt die Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis. Davon profitieren bereits Mieterinnen und Mieter in 59 Städten und Gemeinden des Landes. Im Vergleich zur neuen Mietpreisbremse konnten die regionalen Anwendungsgebiete weiter gefasst werden, weil Eigentumsund Vertragsfreiheit von der Kappungsgrenze weniger stark berührt werden. Zusammengenommen bieten beide Landesverordnungen nun einen wirksamen Schutz vor überzogenen Mieterhöhungen sowohl für Mieterinnen und Mieter, die bereits seit Jahren in ihrer Wohnung leben, als auch für Menschen, die ab sofort einen Mietvertrag für eine bestehende Wohnung abschließen. Es ist gut, dass wir bei der Umsetzung der Mietpreisbremse auf Landesebene Tempo machen konnten und als eines der ersten Bundesländer soweit waren. Das zeigt: gutes und bezahlbares Wohnen hat in Nordrhein-Westfalen jetzt und in Zukunft oberste Priorität. © Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft | PIXELIO.de Ungeachtet der allgemeinen politischen Stimmung werden die Stadtoberhäupter vorwiegend nach lokalen Kriterien gewählt: Kompetenz, Profil, Repräsentanz und die Identifikation mit der eigenen Kommune wirken erfahrungsgemäß allemal stärker als nur die Parteizugehörigkeit. (Auf sie zu verzichten oder sie gar zu verschweigen, dürfte wohl ebenso töricht sein). Wie können Wählerinnen und Wähler motiviert, wie für Wahl gewonnen werden? Nie zuvor prägten Groß- und Kleinflächenplakate das Stadtbild so flächendeckend wie heute. Dennoch gilt weiterhin die alte Erkenntnis von Johannes Rau: „Es ist das Plakat noch nicht erfunden, das das Gespräch mit dem Bürger ersetzt.“ Gesprächsbedarf gibt es genug: Die kommunale Finanzlage, der © fotomek - Fotolia demografische Wandel oder die Aufnahme von Flüchtlingen sind nur drei übergreifende, von zahlreichen lokalen Themen. An Infoständen und mit Broschüren, in Diskussionsrunden, per Twitter und Facebook werden Parteien und Kandidaten sich auch bei Hausbesuchen „die Hacken ablaufen“, um am Ende aber doch nur einen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Die Stärkung der lokalen Demokratie ist nicht allein Aufgabe von Parteien und Kandidaten. Auch Bildungseinrichtungen, Presse, Fernsehen, Wirtschaft und Gesellschaft sind aufgefordert, eine hohe Wahlbeteiligung zu unterstützen. Zu Recht denken die Parteizentralen darüber nach, wie die Wahlen für die Bürgerschaft attraktiver gemacht werden können. Angefangen von der Erleichterung der Briefwahl bis zur Aufhebung der Zuordnung zu Wahllokalen reichen die Vorschläge. Ob allerdings mehrere Wahltage und ungewohnte Orte wie der Supermarkt die richtige Antwort auf die Mobilisierungsschwäche sind, sollte gründlich überlegt werden. Zuletzt: Sollte es bei der Wahl am 13. September keine eindeutigen Sieger geben, steht mit der Stichwahl am 27. September ein erneuter Urnengang in den betroffenen Kommunen an. Auch darauf muss man vorbereitet sein. Neuer Geschäftsführer der Bundes-SGK In seiner Sitzung am 26. Juni 2015 hat der Vorstand der Bundes-SGK die Ernennung von Dr. Manfred Sternberg als neuen Geschäftsführer durch einstimmige Wahl beschlossen. Er folgt damit auf den bisherigen Geschäftsführer Dr. Alexander Götz, der seit März als Abteilungsleiter für Kommunal- und Hoheitsangelegenheiten im niedersächsischen Innenministerium tätig ist. Wir danken Dr. Alexander Götz für die gute Zusammenarbeit und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit mit Dr. Manfred Sternberg. Jahrgang 12, Ausgabe 3, 2015 3 Wahlen © xurzon - Fotolia Alles Ott? Die SPD in NRW hat Kandidaten mit Profil, echte Typen mit eigenen Themen – nicht nur in Köln Woran erkennt man, dass man in einer Großstadt lebt? Richtig: Einwohnerzahl, Größe, Haushaltsvolumen, Kultur, Flair... und, dass die CDU nicht viel zu sagen hat, geschweige denn eigene Spitzenkandidaten für Oberbürgermeisterwahlen findet. So auch in Köln... Zu den Fakten Die Stadt Köln hat mehr Einwohner als das Saarland und mit 3,9 Mrd. Euro das gleiche Haushaltsvolumen wie das kleinste Flächenland der Republik. Köln ist die größte unter 12 großen Städten in NRW, in denen am 13. September gewählt wird. Zusammen mit Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden ist etwa die Hälfte der NRW-Bevölkerung zur Wahl aufgerufen. Schon dieser Hinweis genügt um klarzustellen, dass die Wahlen in NRW keine zu vernachlässigende Größe sind. Zur CDU... Köln ist die nächste Großstadt, in der die CDU keinen eigene/n Kandidaten/in aufgestellt hat. Anzeige Die CDU – so mittlerweile der verfestigte Eindruck – kann nicht Großstadt. Stattdessen steht sie in einem fragilen Bündnis mit Grünen und FDP hinter einer Kandidatin, die parteilos ist, aber dennoch den Grünen zugeordnet wird. Pikanterweise streben die Grünen im Rat eine Koalition mit der SPD an, kein Indiz, dass die CDU einen wirklich inhaltlichen Einfluss in dieser Stadt hat. Henriette Reker ist für ihre Unterstützer die Kandidatin des kleinsten gemeinsamen Nenners. Und warum das Ganze? „Asymmetrische Demobilisierung“ wird in der Politikwissenschaft eine Wahlkampfstrategie bezeichnet, bei der durch das Vermeiden einer Stellungnahme zu kontroversen Themen vermieden wird, die potentiellen Wähler des politischen Gegners zu mobilisieren. Frau Merkel wurde dieses Konzept unterstellt. Hauptziel war es, SPD-Anhänger von der Wahl abzuhalten. Ein Blick nach Köln könnte den Eindruck vermitteln, dass es mit der vermeintlich neutralen, par- teilosen Gemeinschaftskandidatin Reker nun um „Sachpolitik“, nicht etwa Parteipolitik in der Kommune geht. Moderation ist angesagt, mehr brauche es nicht. Das Gegenteil ist der Fall! Hallo? Ist wirklich schon alles so programmatisch eingeebnet, dass es fast egal ist, wo ein OB-Kandidat steht, was ihn bewegt, was seine Ziele sind? Ein Sachwalter allein, das ist Jochen Ott sicher nicht. Damit haben die Kölnerinnen und Kölner wirklich eine Wahl. Der 41-jährige Familienvater, stellvertretender SPD-Landesvorsitzender und Landtagsabgeordneter ist mit einer Reihe von Themen verbunden, für die er leidenschaftlich streitet. Das soziale Köln ist sein Projekt. Sozialraumorientierung und Quartiersmanagement sind Begriffe, die mit der Sicherung und Schaffung von preiswertem Wohnraum verbunden sind. „Seine“ Kommunalpolitik setzt auf eine Stadtentwicklung, die die Bürger als Experten einbezieht. Köln, das ist die Stadt, die gleichermaßen für Toleranz und Respekt, für Kompetenz und wirtschaftlichen Erfolg steht. Sie ist aber auch ein Musterbeispiel für Bevölkerungswachstum, knappen Wohnraum und steigende Mieten – und das sind bei weitem nicht alle Herausforderungen. Jochen Ott will diese Herausforderungen anpacken. Mit ihrem Spitzenkandidaten bietet die KölnSPD einen Kandidaten aus ihren Reihen, der überzeugt, weil er ein Profil hat und Impulse gibt. Eine Metropole - wohl die einzige Stadt, die den Begriff in NRW für sich in Anspruch nehmen kann - braucht Impulse, will sie ihre Rolle im Konzert der Gro- ßen behaupten. Vollblutpolitiker sind keine Typen die ausgestorben sind - nötig sind sie allemal. Denn neben Programm und Organisation sind es Personen, die Menschen dafür begeistern können ihr Wahlrecht tatsächlich zu nutzen. Es gibt sie diese Typen – nicht nur Jochen Ott, ne echt Kölsche Jung, ist einer von ihnen. Bei allen Schwierigkeiten kann die SPD sich glücklich schätzen, über eine große Zahl qualifizierter Spitzenkandidaten zu verfügen, um ihre Rolle als kommunale Kraft in NRW zu behaupten. www.jochen-ott.de Jahrgang 12, Ausgabe 3, 2015 4 Wahlen Dr. Frank Dudda Thomas Eiskirch Jochen Köhnke Tim Kurzbach Frank Meyer Andreas Mucke Jochen Ott Herne Bochum Münster Solingen Krefeld Wuppertal Köln Reinha Ess © picsfive und fotomek - Fotolia Am 13. Septembe Dirk Becker Hans-Jürgen Benson Reiner Breuer Michael Brosch Dietmar Brüning Oerlinghausen Heiden Neuss Halver Borken Starke Kand und Kandid Werner Essner Volker Fleige Michael Fuchs Jörg Grahl Dr. Rudolf Grothues Marita Haude Bad Münstereifel Menden (Sauerland) Eitorf Geldern Beckum Emsdetten Andreas Hornung Michael Jäcke Trudis Jans Rosemarie Kaltenbach Dr. Petra Kappe Tatjaana Kemper Warendorf Minden Niederkrüchten Rheinberg Breckerfeld Kranenburg Die hier abgebildeten Kandidatinnen und Kandidaten stehen stellvertretend für die 178 Oberbürgermeister-, Bürgermeisterund Landratskandidatinnen und -kandidaten, die am 13. September zur Wahl stehen. Größte Herausforderung für die Wahlen Klaus Krützen Manfred Lehmann Jürgen Lipke Mario Löhr Manuela Mahnke Thomas Meyer Rolf Möller Grevenbroich Hattingen Meschede Selm Nottuln Enger Lünen Jan-Christoph Schaberick Björn Schilling Jürgen Schmeier Anita Schöneberg Marc Schrameyer Ulrich Schulte Marc Schumacher Herdecke Lengerich Ahaus Ennepetal Ibbenbüren Plettenberg Kalletal Matthias Trepper Karl van Uem Paul Wagener Achim Wilmsmeier Ursula Woltering Uwe Wortmann Jörg Bukowski Gütersloh Rees Netphen Bad Oeynhausen Ahlen Stemwede Oberbergischer Kreis Michael Euskir Marion Schu Linn Jürgen F Kreis K Jahrgang 12, Ausgabe 3, 2015 5 Wahlen ard Paß Uwe Richrath Peter Ruhenstroth-Bauer Ulrich Scholten Apostolos Tsalastras Dr. Peter Paul Ahrens Sabine Anemüller Peter auf der Landwehr Leverkusen Bonn Mülheim Oberhausen Iserlohn Viersen Pulheim Clemens Brüx Torsten Buncher Roul Combach Jörg Dürr Detlef Ehlert Matthias Engel Issum Lemgo Inden Haan Erkrath Horn-Bad Meinberg Jutta Hecken-Defeld Peter Heethey Gisela Hein Iris Heinisch Ansgar Heming Peter Hinze Wenden Verl Swisttal Kerpen Gescher Emmerich Jorma Klauss Werner Kolter Harald Könen Angelika König Liesel Koschorreck Rajko Kravanja Roetgen Unna Elsdorf Drolshagen Düren Castrop-Rauxel Bernd Poggemöller Rainer Polzenberg Nicole Reschke Albert Richter Jürgen Rogowski Bernd Romanski Bernd Rührup Löhne Hürtgenwald Freudenberg Korschenbroich Nümbrecht Hamminkeln Hüllhorst Frank Schweppe Stefan Streit Lisa Stremlau Dr. Holger Tesman Hermann Thomas Roland Thomas Bettina Trenckmann Witten Tecklenburg Dülmen Jüchen Rhede Bad Salzuflen Goch Franken Stefan Giebel Axel Lehmann Guido Maassen Jürgen Müller Peter Münstermann Carsten Rampe Olaf Schade Kleve Kreis Steinfurt Kreis Lippe Kreis Euskirchen Kreis Herford Kreis Düren Kreis Coesfeld Ennepe-Ruhr-Kreis sen er wird gewählt! didatinnen daten! im September ist die Mobilisierung der Bürgerinnen und Bürger, denn zum ersten und wahrscheinlich letzten Mal finden die Wahlen entkoppelt von der Kommunalwahl statt. Wir wünschen allen Kandidatinnen und Kandidaten viel Glück und Erfolg! Möwes rchen unck-Zenker nich 6 Jahrgang 12, Ausgabe 3, 2015 TTIP TTIP: Kommunale Forderungen umsetzen Bundeswirtschaftsminister erkennt Positionen der kommunalen Spitzenverbände und des VKU zu TTIP an Von Detlef Raphael, Beigeordneter für Wirtschaft und Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, Städtetag NRW und Deutscher Städtetag TTIP © Sergey Nivens - Fotolia Die drei kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatten im Oktober ein gemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen vorgelegt. Dieses Positionspapier hat alle drei Handelsabkommen, die derzeit verhandelt werden, in den Fokus genommen: TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership), CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) und TiSA (Trade in Services Agreement). Auf der Grundlage dieses Positionspapiers und des gemeinsamen Positionspapiers des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG FW) wurden im April und Mai inten- sive Gespräche über ein gemeinsames Positionspapier mit dem BMWi geführt. Nach der Zustimmung aller vier Verbände wurde am 12. Juni 2015 ein gemeinsames Positionspapier mit dem BMWi zu TTIP veröffentlicht. Dieses greift alle Forderungen der kommunalen Spitzenverbände und des VKU auf. Die Beteiligten sprechen sich dafür aus, dass die öffentliche Daseinsvorsorge und die Organisationsfreiheit der Kommunen nicht von Freihandelsabkommen berührt werden dürfen. Die öffentlichen Dienstleistungen sollen voll umfänglich von Marktzugangsverpflichtungen in Freihandelsabkommen ausgenommen werden. Daher wird der sogenannte Positivlistenansatz gefordert. Dieser vollumfängliche Schutz der Daseinsvorsorge muss auch beim soge- nannten Negativlistenansatz gewährleistet werden, wenn dieser bei den TTIP-Verhandlungen verfolgt werden sollte. Übereinstimmung besteht zudem darin, dass Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht in Handelsabkommen mit Auswirkungen auf die kommunale Organisationsfreiheit nicht hinter dem reformierten europäischen Vergaberecht zurückbleiben dürfen. Insbesondere Erleichterungen für Inhouse-Vergaben und die interkommunale Zusammenarbeit sowie die Bereichsausnahmen für Rettungsdienste dürfen nicht infrage gestellt werden. Weiter wird übereinstimmend gefordert, dass bei unterschiedlichen Schutzniveaus die in der EU einheitlich oder national geltenden Standards auf keinen Fall mit einem vorrangigen Ziel des Abbaus von Handelshemmnissen reduziert werden dürfen. Dies gilt insbesondere für den Umwelt- und Verbraucherschutz. In TTIP auf spezielle Investitionsschutzregelungen zu verzichten, ist eine weitere wichtige gemeinsame Position. Derzeit gibt es innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten eine intensive Debatte, den Investorenschutz künftig anders zu gestalten. Insbesondere gibt es Überlegungen für ein öffentlichrechtliches Handels- und Schiedsgerichtsverfahren, wozu seitens des Bundeswirtschaftsministers Anfang Mai 2015 ein Vorschlag unterbreitet worden ist. Auch seitens der EU-Kommission sind Vorschläge zur Weiterentwicklung von Schiedsgerichtsverfahren vorgestellt worden, die allerdings noch keinen wesentlichen Fortschritt bringen würden. Einigkeit besteht auch darin, die Transparenz der Verhandlungen zu Freihandelsabkommen deutlich zu verbessern. Dies soll national durch den TTIP-Beirat, in dem der Städtetag mitwirkt, und weiterhin durch regelmäßige Informationsgespräche zwischen BMWi, kommunalen Spitzenverbänden und VKU geschehen. Insoweit ist festzustellen, dass es seitens der Politik auf EU-Ebene und des Bundes sowie auch aus dem Bundestag, den Landesregierungen und -parlamenten vielfach und zunehmend Unterstützung für die kommunalen Forderungen gibt. Weiterführende Informationen Positionspapier von kommunalen Spitzenverbänden und des VKU Positionspapier des BMWi, der kommunalen Spitzenverbände und des VKU Warum Räte zu Freihandelsabkommen nicht schweigen müssen Von Folke große Deters, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Nordrhein-Westfalens. Er ist Mitglied des Rates der Stadt Rheinbach und Geschäftsführer der SPD-Kreistagsfraktion im Rhein-Sieg-Kreis. Viele Räte und Kreistage haben sich mit den geplanten Freihandelsabkommen mit den USA („TTIP“) und Kanada („CETA“) auseinandergesetzt und Resolutionen auf den Weg gebracht. Gelegentlich aber kommt es vor, dass solche Resolutionen aus formalen Argumenten von der Tagesordnung abgesetzt werden. In diesem Beitrag soll erklärt werden, wann diese formalen Argumente durchgreifen. Wer Freihandels-Resolutionen nicht auf die Tagesordnung nehmen will, beruft sich gern auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den Kommunen das Recht zu „allgemeinpolitischen Äußerungen“ absprach. Dieses Urteil erging im Jahr 1990 zu einem Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses der Stadt München, in welchem das Stadtgebiet zur „atomwaffenfreien Zone“ er- klärt wurde. Hierzu stellte das Gericht klar, dass die Gemeinden nach dem Grundgesetz nur für „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ zuständig seien. Will sich ein Rat zu einer Angelegenheit äußern, über die er nicht entscheiden darf, dann kann er das nur, wenn ein „spezifischer Ortsbezug“ gegeben ist. So darf ein Rat nicht gegen atomare Bewaffnung im Allgemeinen Stel- Kommunen keine allgemeinpolitische Frage mehr und ein „spezifischer Ortsbezug“ muss nicht mehr aufgezeigt werden. Diese Sichtweise entspricht auch der politischen Praxis. Niemand zweifelt daran, dass Kommunen Resolutionen zum Beispiel zur Situation der Kommunalfi nanzen verabschieden dürfen. © Nomad_Soul - Fotolia lung beziehen, aber er kann sich gegen die Stationierung von Atomwaffen auf dem eigenen Gemeindegebiet wenden. Würde man diese Kriterien auf die Resolutionen zu TTIP und CETA anwenden, so sähe es düster aus für die vielen Rats-Resolutionen. Was unterscheidet aber die atomwaffenfreie Zone und die Frei- handelsabkommen? Das Grundgesetz und die nordrhein-westfälische Landesverfassung garantieren das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Wenn diese Garantie durch Gesetzesvorhaben (und internationale Verträge) berührt ist, dann ist das für Resolutionen gegen Freihandelsabkommen sind somit zulässig, solange sie Belange kommunaler Selbstverwaltung ansprechen. In einer Resolution ist deshalb bei jedem Kritikpunkt der Bezug zur kommunalen Selbstverwaltung ausdrücklich zu benennen. Jahrgang 12, Ausgabe 3, 2015 Buchtipps / Ehrenamt 7 Vorschläge für die Verbesserung des kommunalpolitischen Ehrenamtes Arbeit der Ehrenamtskommission abgeschlossen! EIGENBETRIEBSVERORDNUNG/ KOMMUNALUNTERNEHMENSVERORDNUNG NORDRHEIN-WESTFALEN Die Arbeitsgruppe „Kommunales Ehrenamt“ (Ehrenamtskommission) des Landtags NRW, in der die SGK NRW durch Kerstin Heidler vertreten war, hat mit dem Beschluss von Handlungsempfehlungen im Juni ihre Arbeit abgeschlossen. © Unbekannt Das zweibändige Werk stellt das Recht der Eigenbetriebe und Kommunalbetrie be kompetent und praxisnah dar. Außerdem sind die Aufgaben der Beteiligten – Betriebsleitung und Betriebsausschuss bzw. Vorstand und Verwaltungsrat sowie Rat und Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister klar aufgezeigt und gegeneinander abgegrenzt. Letztlich werden die Vorschriften über Wirtschaftsplan, Bilanz, Gewinn – und Verlustrechnung sowie Jahresabschluss und Prüfung leicht verständlich und nachvollziehbar erläutert. Damit bekommen die Personen in der Verwaltung eine nützliche Handlungshilfe zum geeigneten Umgang mit Eigenbetriebsverordnungen der kommunalen Unternehmen bzw. mit der Kommunalunternehmensverordnung an die Hand. PÖS – PERSONALMANAGEMENT IM ÖFFENTLICHEN SEKTOR „DERAILMENT – WENN FÜHRUNGSKRÄFTE AUS DER SPUR GERATEN“ Rainer Bäcker, Rabea Haag rehm, Heidelberg/München 2014, ISBN 978-3-8073-0380-2, 104 Seiten, 34,99 Euro. Das Werk behandelt die Bedeutung und das Zusammenspiel von Führungskultur, Veränderungsdruck und Persönlichkeitsdispositionen von Führungskräften im öffentlichen Sektor. Darüber hinaus befassen sich die Autoren mit den Grenzen von Führungskräften in der Auseinandersetzung mit den täglichen Anforderungen, die zu einem „Derailment“, zu einer „Entgleisung“, führen. Unterfüttert mit psychologischem Know-how gelingt es den Autoren den Blick für das Erkennen der Derailmentsymptome zu schärfen und Wege der Prävention aufzuzeigen. - Fotolia.com Jürgen Müller, Kommunal – und Schul-Verlag, Wiesbaden 2015 (6. Auflage), ISBN 978-3-8293-1178-6, 480 Seiten, 59 Euro. Die wichtigsten Eckpunkte: Ausweitung der Freistellungsregelungen Um den besonderen Ansprüchen von Schichtarbeiterinnen und -arbeitern Rechnung zu tragen und flexiblen Arbeitszeitmodellen gerecht zu werden, soll eine wissenschaftliche Untersuchung beauftragt werden. Außerdem sollen Freistellungsregelungen von Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern, Vorsitzenden der Bezirksausschüsse und stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern optimiert werden. Gerechter Verdienstausfall In vielen Kommunen gibt es relativ geringe Stundensätze für den Verdienstausfall. Je nach Abrechnungsvariante müssen daher häufig entweder die Arbeitnehmer oder die Arbeitgeber finanzielle Einbußen hinnehmen. Daher schlägt die Kommission vor, den Regelstundensatz landesweit auf 8,50 Euro und den Höchstsatz, unter Einbeziehung der Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen, auf 80 Euro pro Stunde festzusetzen. Steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen/Anrechnung auf Sozialleistungen Das Land NRW soll mittelfristig eine Initiative zur Anhebung der Steuerfreibeträge ergreifen. SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern zudem eine Anhebung der Anrechnungsgrenzen für Aufwandsentschädigungen auf Sozialleistungen. Weiterhin regt die Kommission an, die Steuerfreibeträge für stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Fraktionsvorsitzende der Bezirksvertretungen, angelehnt an die jetzigen Regelungen für Fraktionsvorsitzende, zu erhöhen. Fraktionsgröße SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, die Anhebung der Mindestfraktionsgrößen. Bei mehr als 50 Ratsmitgliedern soll eine Fraktion aus mindestens drei Per- sonen, bei mehr als 74 Ratsmitgliedern aus vier Personen und bei mehr als 90 Ratsmitgliedern aus 5 Personen bestehen. Die Anforderungen an die Fraktionsgrößen sollen analog auch für Kreistage gelten. In den Landschaftsversammlungen sollen fünf Mitglieder eine Fraktion bilden können. Dadurch würde die ungleiche Behandlung der kreisangehörigen Städte zu den kreisfreien Städten beseitigt. Die Arbeitsgruppe hat die Fragestellungen und Problemfelder im Zusammenhang mit der Bildung sogenannter „technischer Fraktionen“ diskutiert, jedoch keinen rechtssicheren Lösungsansatz ermitteln können, der über die aktuellen rechtlichen Vorgaben hinausgeht. Ausstattung der Fraktionen Der Erlass „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretung“ wird von einer gesonderten Arbeitsgruppe im Ministerium für Inneres und Kommunales, in Zusammenarbeit mit den kommunalpolitischen Vereinigungen und den kommunalen Spitzenverbänden, überarbeitet. Ziel ist es, für alle Fraktionen eine Mindestausstattung festzuschreiben, ohne dabei gut ausgestattete Fraktionen in ihren Mitteln zu beschneiden. Die Arbeitsgruppe wird voraussichtlich im August ihre Arbeit abschließen. Aufwandsentschädigungen Die Kommission empfi ehlt, die Aufwandsentschädigung einma- lig deutlich anzuheben. Dadurch würde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Aufwandsentschädigung in den letzten Jahren kaum angehoben wurde. Weiterhin wird empfohlen, die Regelung des § 46 GO NRW so zu ändern, dass einer Fraktion bereits ab acht Mitgliedern und nicht wie bisher ab zehn Mitgliedern ein stellvertretender Fraktionsvorsitzender zusteht. Fraktionen ab 16 Mitgliedern sollen zwei und ab 24 Fraktionsmitgliedern drei stellvertretende Fraktionsvorsitzende zustehen. Sie sollten jeweils 50 Prozent der Aufwandsentschädigung des/der Fraktionsvorsitzenden bekommen. Weiterhin kann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende dem zusätzlichen Aufwand dieser Funktion Rechnung tragen. Die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Regionalräte soll an die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder in den Landschaftsversammlungen und beim RVR angepasst werden. Transparenz Die Arbeitsgruppe regt an zu prüfen, ob die Rechtsgrundlagen für „Live-Streams“ aus kommunalen Gremien präzisiert werden sollten, wobei die Einwilligung aller Mitglieder erforderlich sein soll. Einheitliche Standards bei Ratsinformationssystemen könnten zudem für eine verbesserte Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit und Offenheit sorgen. GNUTIEZ E ID ELANUMMOK Flüchtlinge/Best-practice Flüchtlingshilfe 2.0: Best-practice: Arbeitsmarktchancen stärken – Asylpolitik geht heute weit über Unterbringungsfragen hinaus Randzeitenbetreuung Von Thorsten Klute, Integrationsstaatssekretär in NRW © Rainer Sturm| PIXELIO.de Zunehmend gerät in moderner Asylpolitik der Integrationsgedanke in den Vordergrund. Es geht heute um mehr als nur um Unterbringung. Flüchtlingshilfe 2.0 heißt auch, die Arbeitsmarktchancen zu stärken. Gut so! Denn ein bedeutender Teil der heute nach Deutschland kommenden Asylsuchenden wird bleiben. Mit 400.000 Asylerstanträgen rechnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge allein im Jahr 2015 in Deutschland. Viele werden bleiben. Uns allen muss Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen daher wichtig sein. Dass ein Job für die Teilhabe jedes einzelnen Menschen hohe Bedeutung hat, ist völlig klar. Aber auch aus finanzieller Sicht müssen Städte und Gemeinden ein Interesse daran haben, dass Flüchtlinge in Arbeit kommen, somit auf eigenen Beinen stehen und möglichst keine städtischen Leistungen mehr brauchen. Dabei ist es alles andere als selbstverständlich, dass wir heute immer hörbarer über Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden sprechen. Noch bis vor kurzem waren ihre Hürden für den Zugang zum Arbeitsmarkt hoch. Dass die Koalition im Bund die Sperrfristen, in denen Asylsuchende nach ihrer Ankunft überhaupt nicht arbeiten durften, auf drei Monate verringert hat, ist ein großer Schritt. Und dass die Pflicht zur Vorrangprüfung, in der bei einem Joban- gebot für Asylsuchende und Geduldete zunächst geschaut wird, ob andere EU-Staatsangehörige nicht ebenso geeignet und damit bevorzugt einzustellen sind, inzwischen nur noch zwölf Monate beträgt, ist ebenso bedeutsam. Gerade die SPD war im Bundestag Motor dieser Entwicklung. Nun gilt es, die neuen Chancen zu nutzen. Umso wichtiger ist das Thema „Flüchtlinge in Arbeit“ auch für die Landesregierung. Deshalb unterstützt das NRW-Arbeits- und Integrationsministerium die Bundesagentur für Arbeit auch kräftig, damit sie das Modellprojekt „Early Intervention“, das bisher im Land ausschließlich in Köln lief, in einer NRW-Variante auf 16 weitere Agenturbezirke ausdehnen kann. Das gibt es dann so weitgehend nirgendwo anders in Deutschland. Bei „Early Intervention“ wird schon lange vor der endgültigen Entscheidung über den Asylantrag geprüft, welche Qualifikationen Flüchtlinge mit Bleibeperspektive mitbringen. In vom Land NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bezahlten Sprachkursen werden die teilnehmenden Flüchtlinge dann auf den Berufseinstieg vorbereitet. Und das funktioniert. So konnte zum Beispiel die Arbeitsagentur Münster-Ahlen bereits im Mai, schon kurz nach dem Start des NRW-Programms und sogar noch vor dem Beginn der Sprachkurse, die ersten beiden Vermittlungserfolge vermelden. Den Europäischen Sozialfonds setzt NRW auch ein, um zwei Modelle für Flüchtlinge in Ausbildung zu ermöglichen. Immer häufiger melden sich Unternehmen und Handwerksbetriebe zu Wort, die nach erfolgloser Suche von Auszubildenden gerne Flüchtlingen eine Chance geben wollen. In Moers und Siegen bereiten die Handwerkerschaft bzw. die IHK junge Asylsuchende auf eine Ausbildung oder Umschulung vor. Auch hier spielt Sprachförderung durch das Land eine Schlüsselrolle. Hürden zu überwinden gibt es noch einige. So wird kaum ein Handwerksbetrieb einen Asylsuchenden ausbilden wollen, wenn er nicht weiß, ob der Flüchtling bis zum Abschluss der Ausbildung in Deutschland bleiben darf. NRW hat deshalb im Bundesrat ein Bleiberecht für Flüchtlinge für die Dauer ihrer Ausbildung beantragt. Mit Erfolg. Jetzt ist der Bundestag gefragt. Gleiches gilt für die Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete. In der Länderkammer ging der NRW-Antrag durch. Jetzt muss der Bund entscheiden. Wichtig wird auch sein, Asylsuchenden in Ausbildung weitgehend die gleichen Unterstützungen zukommen zu lassen, die andere Auszubildende in Deutschland auch bekommen. Andernfalls hat man zwar den rechtlichen Zugang zu Ausbildung geschaffen, den praktischen aber verwehrt. Wasch mich, aber mach mich nicht nass – das geht nicht. Beim Thema Randzeitenbetreuung scheiden sich die Geister: auf der einen Seite Kinder- und Jugendpolitiker, die sich gegen erweiterte Betreuungszeiten aus pädagogischen Gründen wenden. Auf der anderen Seite die Erzieher/innen, die Aufgabenzuwachs und stressigere Arbeitsbedingungen befürchten und mittendrin die Eltern, die gern berufstätig sein wollen und nach einer guten Betreuung für ihre Kinder außerhalb und zusätzlich zu den starren Öffnungszeiten der KiTa suchen. Um die Vorschläge der Fachverwaltung durch die Expertise aus anderen Städten zu ergänzen, fand im Mai das Seminar des SGK Kreisverbandes Stadt Aachen „Erweiterte Kita-Öffnungszeiten: Ansätze und Konzepte“ statt. Neben dem Vortrag von Nicole Willenbrink aus der „GeKita“ aus Gelsenkirchen wurde die Workshop-Phase genutzt, um die vorgestellten Konzepte und Ansätze für die Umsetzung in der Praxis zu erörtern. Fragestellungen waren u.a., wie der Alltag in einer Kita mit erweiterten Öffnungszeiten gestaltet werden kann, wie die Öffnungszeiten und Betreuungszeiten aussehen können oder wie die Elternbeiträge gestaltet werden sollen. Im Anschluss fand eine Podiumsdiskussion mit lokalen Akteurinnen statt, moderiert von der ASF-Vorsitzenden Daniela Jansen MdL. Ganz bewusst waren sowohl die kinder- und jugendpo- litische Sprecherin der SPD-Fraktion, Clea Stille, wie auch Trägervertreterinnen, städtisches Jugendamt, Jugendamtselternbeirat wie auch Personalvertretung und der Verein der Tagespflegepersonen geladen, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen und alle Seiten zu Wort kommen zu lassen. Mit großer Spannung blicken alle Beteiligten jetzt auf den Ausgang des Vergabeverfahrens und den Start der vorerst zwei KiTas mit erweiterten Öffnungszeiten. © Robert Kneschke - Fotolia Hintergrund: Im Jahr 2014 hat die große Koalition im Rat der Stadt Aachen den Weg für erweiterte Kita-Öffnungszeiten frei gemacht. Ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 sollen in zwei Einrichtungen in einem zweijährigen Modellprojekt erweiterte Öffnungszeiten umgesetzt werden, dafür stehen Finanzmittel in Höhe von 40.000 € für 2015 und 120.000 € für 2016 bereit.
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