Überraschungen nicht ausgeschlossen

DIE
KOMMUNALE
ZEITUNG
Jahrgang 12, Ausgabe 3, 2015
DEMO
DAS SOZIALDEMOKRATISCHE
MAGAZIN FÜR
KOMMUNALPOLITIK
Nr. 07/08 2015
32 Seiten in
der Heftmitte
Überraschungen nicht
ausgeschlossen
Liebe Leserin,
lieber Leser,
Am 13. September wird‘s vielerorts spannend
Endlich Ferien, auch die Kommunalpolitik hat Sommerpause. Tatsächlich? Schon bald stehen die
Bürgerinnen und Bürger in 178
Städten, Gemeinden und Kreisen
in NRW vor der Frage: Wer soll
künftig meine Stadt regieren?
Doch obwohl nur noch wenige
Wochen bis zum 13. September
bevorstehen, sind kaum Plakate
zu sehen, von Ausnahmen abgesehen, plätschert der Wahlkampf
noch vor sich hin.
Vermutlich letztmalig werden
landesweit die „Rathauschefs“
isoliert von den Stadt- und Gemeinderäten gewählt, denn die
waren bereits 2014 an der Reihe. „Der letzte Rest der traurigen schwarz-gelben Wahlreform
kommt in die Urne, ab 2020
geht’s dann wieder gemeinsam
zur Wahl“, spottete ein Kommentator. Angesichts nachlassender Wahlbeteiligung selbst
bei Bundestags- und Landtagswahlen, kann die isolierte Wahl
der „Hauptverwaltungsbeamten“ zum Fiasko werden, denn
schon 50 Prozent Wahlbeteiligung gelten bei allgemeinen
Kommunalwahlen als gute Quote, bei isolierten Bürgermeister-
wahlen werden solche Quoten
nur selten erreicht.
Versucht man ein Stimmungsbild
zu zeichnen, ist die Lage für die
SPD in NRW durchaus aussichtsreich: Zwar scheint die SPD bundesweit im 25-Prozent-Turm gefangen, jedoch ist sie auf kommunaler Ebene die Erfolgreichste aller Parteien. Nach Hamburg
und Bremen zum Jahresbeginn
haben die Sozialdemokraten
auch die hessischen Bürgermeisterwahlen weitgehend siegreich
abgeschlossen. Der Negativtrend
der CDU in den großen Städten
hält weiter an. In Dresden schaffte es der CDU-Bewerber nicht
einmal mehr in die Stichwahl
und in Köln, immerhin der größten Stadt des Landes, verzichtet
sie von vornherein auf einen eigenen Kandidaten.
Nach der jüngsten WDR-Umfrage
liegt die SPD mit Hannelore Kraft
klar vor der CDU. Armin Laschet,
die Alternative zum farblosen Laumann, hat gerade den letzten Anschein von Seriosität und Glaubwürdigkeit verloren. Zuerst würfelt er die Noten seiner Studenten
aus und wird beim Schwindeln
erwischt, dann will er auch noch
Spenden eines Bucherlöses, das er
weitgehend nicht selbst geschrieben hat, absetzen. Nicht nur die
Kommunalen der CDU werden
sich für derartige Wahlkampfunterstützung bedanken.
Doch zurück zu den Kommunalen: Spätestens am 27. Juli um
18 Uhr dürfte die „heiße Wahlkampfphase“ beginnen, wenn
die Frist zur Einreichung von
Kandidaturen endet. „Grau is alle
Theorie – entscheidend is auf‘m
Platz“, heißt dann die Parole.
Immerhin zwölf der größten
Städte NRWs sind dabei: Bochum, Bonn, Essen, Herne, Köln,
Krefeld, Leverkusen, Mülheim,
Münster, Oberhausen, Solingen,
Wuppertal – und der Ausgang
in einigen unter ihnen ist durchaus ungewiss. Erinnert sei an den
Überraschungssieg von Thomas
Geisel in Düsseldorf im vergangenen Jahr. Ähnlich selbstsicher
wie letztjährig Düsseldorfs OB Elbers (CDU) zeigt sich jetzt Münsters OB Lewe (CDU), der es fertig bringt, alle Podiumsdiskussionen, bis auf die von der Lokalpresse inszenierte, abzusagen.
Fortsetzung auf Seite 2
am 13. September 2015 finden
in mehreren nordrhein-westfälischen Kommunen
Wahlen statt. Mit
ihrer Stimme entscheiden die Menschen darüber, wer
künftig die Geschicke ihrer Stadt oder
ihres Landkreises als
Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister, als Bürgermeisterin oder
Bürgermeister sowie als Landrätin oder Landrat lenkt. Es werden ausschließlich die Hauptverwaltungsbeamten gewählt - nicht die Räte
oder Kreistage. Das ist Premiere
und letzter Akt zugleich. Denn
die rot-grüne Landesregierung
hat dieses eigenartige Konstrukt
richtigerweise wieder zu den Akten gelegt. Eine getrennte Wahl
von Räten und Kreistagen einerseits und Stadt- und Kreisoberhäuptern andererseits ist nicht
nur unnötig und kostenintensiv,
sondern auch aus Demokratiegründen fragwürdig. Schließlich
bilden doch Räte und Hauptverwaltungsbeamte eine echte Verantwortungsgemeinschaft. Mir
jedenfalls ist nicht erkennbar,
warum diejenigen, die direkt von
den Menschen gewählt werden,
nämlich Räte, Kreistag sowie
Hauptverwaltungsbeamte, sich
nicht in einem gemeinsamen Termin zur Wahl stellen sollten.
Nun geht es darum, in den betroffenen Kommunen die Wäh-
Bildung in der Kommune
Lernen fürs Leben
lerinnen und Wähler zu mobilisieren - ihnen deutlich zu machen, warum es absolut notwendig ist, mit ihrer Stimme
über die künftige Entwicklung
der eigenen Kommune mitzubestimmen.
Sozialdemokratinnen
und Sozialdemokraten können Kommune. Das zeigen nicht
zuletzt die vergangenen Wochen. Egal, ob
es das Umschwenken
des Bundes beim Thema Flüchtlinge ist, das
Auflegen des kommunalen Investitionsprogramms oder auch die
so genannte Übergangsmilliarde
für die Kommunen im Bundeshaushalt - ohne die SPD wären
diese Dinge nicht denkbar. Und
ich gehe noch weiter: Ohne die
Kommunalen in der SPD und den
Druck, den wir auf allen Ebenen
erzeugt haben, wäre all das nicht
möglich gewesen! Und gerade
deswegen ist es so wichtig, dass
diese kommunale Basis durch die
bevorstehenden Wahlen möglichst noch weiter gestärkt werden. Dafür müssen wir in den vor
uns liegenden Wochen ringen egal, ob in Bochum, Köln oder
sonst wo in Nordrhein-Westfalen. Zum Wohle der Menschen in
den Kommunen und auch für die
Stärkung der kommunalen Familie.
Glückauf!
Euer Frank Baranowski
Vorsitzender der SGK NRW und
Oberbürgermeister der Stadt
Gelsenkirchen
2
Jahrgang 12, Ausgabe 3, 2015
Land/Wahlen
Mehr Schutz vor Mietwucher:
Fortsetzung von Seite 1
Die Mietpreisbremse greift in 22
Städten und Gemeinden des Landes
Von Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW
Als erstes Flächenland setzt Nordrhein-Westfalen mit Wirkung ab
Überraschungen nicht ausgeschlossen
Am 13. September wird‘s vielerorts spannend
Überraschungen mag es erst
recht in den weitaus zahlreicheren kreisangehörigen Gemeinden geben, in denen es auch
nicht einfach ist, die Aufmerksamkeit der Bevölkerung zu bekommen.
1. Juli die Mietpreisbremse um und nutzt damit eine weitere MögVor nochmals größeren Schwierigkeiten dürften die Landkreise
stehen, weil der größte Teil der
Bevölkerung kaum einen Bezug
zu „seinem“ Landkreis hat. In
acht von elf Landkreisen stellt
die SPD einen eigenen Kandidaten: Ennepe-Ruhr (Olaf Schade),
Coesfeld (Karsten Rampe), Düren (Peter Münstermann), Euskirchen (Guido Maassen), Herford
(Jürgen Müller), Kleve (Jürgen
Franken), Lippe (Axel Lehmann),
Steinfurt (Stefan Giebel). Im
Oberbergischen Kreis unterstützt
die SPD einen parteilosen (Jörg
Bukowski) und im Rhein-KreisNeuss einen Kandidaten der Grünen (Hans Christian Markert).
lichkeit, um die Mietentwicklung in besonders angespannten Wohnungsmärkten zu bremsen.
© beermedia.de - Fotolia
Kaum ein anderes politisches
Ziel hat in Nordrhein-Westfalen
in den vergangenen Jahren vergleichbare Bedeutung gewonnen als dieses: Wir wollen, dass
alle Menschen im Land gut und
bezahlbar wohnen können. Der
Weg dorthin ist kein einfacher.
Wohnraum ist ein Wirtschaftsgut, das frei gehandelt wird. Um
den Markt zu regulieren, seine Härten und Ungerechtigkeiten auszugleichen, braucht es die
kluge Kombination unterschiedlicher Instrumente. Allen voran gehören dazu der öffentlich geförderte Wohnungsbau mit attraktiven Konditionen und eine verantwortliche Liegenschaftspolitik,
die beim Verkauf öffentlicher Flächen nicht nur nach Erlösen, sondern auch nach sinnvollen Nutzungen fragt. Mit der Umsetzung
der Mietpreisbremse des Bundes
haben wir nun ein weiteres Instrument bereitgestellt.
wo die lokalen Wohnungsmärkte besonders angespannt sind. In
Nordrhein-Westfalen haben wir
diese Regionen auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung
ermittelt. Das Votum der betroffenen Kommunen ist dabei ebenso eingeflossen wie die Stellungnahmen von Mieterverbänden
und Wohnungswirtschaft. Insgesamt wurden auf diese Weise
die folgenden 22 Städte und Gemeinden in NRW als Gebietskulisse der Mietpreisbremse für die
kommenden fünf Jahre festgelegt
(nach Regierungsbezirken):
„ Düsseldorf, Erkrath, Kleve,
Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Monheim am Rhein,
Neuss, Ratingen
„ Aachen, Bonn, Brühl, Frechen,
Hürth, Köln, Leverkusen, Siegburg, St. Augustin, Troisdorf
„ Münster, Bocholt
„ Bielefeld, Paderborn
Das am 1. Juni 2015 in Kraft getretene Mietrechtsnovellierungsgesetz erlaubt, den Mietpreis bei
der Wiedervermietung von Bestandswohnungen auf maximal
10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen. Nur
Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen sind davon
ausgenommen. Zur Anwendung
kommt die Mietpreisbremse dort,
Schon im vergangenen Jahr haben wir die so genannte Kappungsgrenzenverordnung auf
den Weg gebracht. Diese landesgesetzliche Regelung greift
nicht bei Neuvermietungen, sondern begrenzt die Mieterhöhung
im bestehenden Mietverhältnis.
Davon profitieren bereits Mieterinnen und Mieter in 59 Städten
und Gemeinden des Landes. Im
Vergleich zur neuen Mietpreisbremse konnten die regionalen
Anwendungsgebiete weiter gefasst werden, weil Eigentumsund Vertragsfreiheit von der Kappungsgrenze weniger stark berührt werden.
Zusammengenommen bieten beide Landesverordnungen nun einen wirksamen Schutz vor überzogenen Mieterhöhungen sowohl für Mieterinnen und Mieter, die bereits seit Jahren in ihrer
Wohnung leben, als auch für
Menschen, die ab sofort einen
Mietvertrag für eine bestehende
Wohnung abschließen. Es ist gut,
dass wir bei der Umsetzung der
Mietpreisbremse auf Landesebene Tempo machen konnten und
als eines der ersten Bundesländer
soweit waren. Das zeigt: gutes
und bezahlbares Wohnen hat in
Nordrhein-Westfalen jetzt und in
Zukunft oberste Priorität.
© Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft | PIXELIO.de
Ungeachtet der allgemeinen politischen Stimmung werden die
Stadtoberhäupter vorwiegend
nach lokalen Kriterien gewählt:
Kompetenz, Profil, Repräsentanz
und die Identifikation mit der eigenen Kommune wirken erfahrungsgemäß allemal stärker als
nur die Parteizugehörigkeit. (Auf
sie zu verzichten oder sie gar zu
verschweigen, dürfte wohl ebenso töricht sein).
Wie können Wählerinnen und
Wähler motiviert, wie für Wahl
gewonnen werden?
Nie zuvor prägten Groß- und
Kleinflächenplakate das Stadtbild so flächendeckend wie heute. Dennoch gilt weiterhin die alte Erkenntnis von Johannes Rau:
„Es ist das Plakat noch nicht erfunden, das das Gespräch mit
dem Bürger ersetzt.“
Gesprächsbedarf gibt es genug:
Die kommunale Finanzlage, der
© fotomek - Fotolia
demografische Wandel oder die
Aufnahme von Flüchtlingen sind
nur drei übergreifende, von zahlreichen lokalen Themen.
An Infoständen und mit Broschüren, in Diskussionsrunden,
per Twitter und Facebook werden Parteien und Kandidaten
sich auch bei Hausbesuchen „die
Hacken ablaufen“, um am Ende
aber doch nur einen Teil der Bevölkerung zu erreichen.
Die Stärkung der lokalen Demokratie ist nicht allein Aufgabe von
Parteien und Kandidaten. Auch
Bildungseinrichtungen, Presse,
Fernsehen, Wirtschaft und Gesellschaft sind aufgefordert, eine hohe Wahlbeteiligung zu unterstützen. Zu Recht denken die
Parteizentralen darüber nach,
wie die Wahlen für die Bürgerschaft attraktiver gemacht werden können. Angefangen von
der Erleichterung der Briefwahl
bis zur Aufhebung der Zuordnung zu Wahllokalen reichen die
Vorschläge. Ob allerdings mehrere Wahltage und ungewohnte Orte wie der Supermarkt die
richtige Antwort auf die Mobilisierungsschwäche sind, sollte
gründlich überlegt werden.
Zuletzt: Sollte es bei der Wahl am
13. September keine eindeutigen
Sieger geben, steht mit der Stichwahl am 27. September ein erneuter Urnengang in den betroffenen Kommunen an. Auch darauf muss man vorbereitet sein.
Neuer Geschäftsführer der Bundes-SGK
In seiner Sitzung am 26. Juni 2015 hat der
Vorstand der Bundes-SGK die Ernennung
von Dr. Manfred Sternberg als neuen Geschäftsführer durch einstimmige Wahl beschlossen. Er folgt damit auf den bisherigen
Geschäftsführer Dr. Alexander Götz, der seit
März als Abteilungsleiter für Kommunal- und
Hoheitsangelegenheiten im niedersächsischen Innenministerium tätig ist. Wir danken
Dr. Alexander Götz für die gute Zusammenarbeit und freuen uns auf die weitere gute
Zusammenarbeit mit Dr. Manfred Sternberg.
Jahrgang 12, Ausgabe 3, 2015
3
Wahlen
© xurzon - Fotolia
Alles Ott?
Die SPD in NRW hat Kandidaten mit Profil, echte
Typen mit eigenen Themen – nicht nur in Köln
Woran erkennt man, dass man
in einer Großstadt lebt? Richtig:
Einwohnerzahl, Größe, Haushaltsvolumen, Kultur, Flair... und, dass die CDU nicht viel zu
sagen hat, geschweige denn eigene Spitzenkandidaten für
Oberbürgermeisterwahlen findet. So auch in Köln...
Zu den Fakten
Die Stadt Köln hat mehr Einwohner als das Saarland und mit
3,9 Mrd. Euro das gleiche Haushaltsvolumen wie das kleinste
Flächenland der Republik. Köln
ist die größte unter 12 großen
Städten in NRW, in denen am
13. September gewählt wird. Zusammen mit Landkreisen und
kreisangehörigen Gemeinden
ist etwa die Hälfte der NRW-Bevölkerung zur Wahl aufgerufen.
Schon dieser Hinweis genügt um
klarzustellen, dass die Wahlen in
NRW keine zu vernachlässigende
Größe sind.
Zur CDU...
Köln ist die nächste Großstadt,
in der die CDU keinen eigene/n
Kandidaten/in aufgestellt hat.
Anzeige
Die CDU – so mittlerweile der
verfestigte Eindruck – kann nicht
Großstadt. Stattdessen steht sie
in einem fragilen Bündnis mit
Grünen und FDP hinter einer
Kandidatin, die parteilos ist, aber
dennoch den Grünen zugeordnet wird. Pikanterweise streben
die Grünen im Rat eine Koalition
mit der SPD an, kein Indiz, dass
die CDU einen wirklich inhaltlichen Einfluss in dieser Stadt hat.
Henriette Reker ist für ihre Unterstützer die Kandidatin des kleinsten gemeinsamen Nenners.
Und warum das Ganze?
„Asymmetrische Demobilisierung“ wird in der Politikwissenschaft eine Wahlkampfstrategie
bezeichnet, bei der durch das
Vermeiden einer Stellungnahme
zu kontroversen Themen vermieden wird, die potentiellen Wähler des politischen Gegners zu
mobilisieren. Frau Merkel wurde dieses Konzept unterstellt.
Hauptziel war es, SPD-Anhänger von der Wahl abzuhalten.
Ein Blick nach Köln könnte den
Eindruck vermitteln, dass es mit
der vermeintlich neutralen, par-
teilosen Gemeinschaftskandidatin Reker nun um „Sachpolitik“,
nicht etwa Parteipolitik in der
Kommune geht. Moderation ist
angesagt, mehr brauche es nicht.
Das Gegenteil ist der Fall!
Hallo?
Ist wirklich schon alles so programmatisch eingeebnet, dass es
fast egal ist, wo ein OB-Kandidat
steht, was ihn bewegt, was seine
Ziele sind?
Ein Sachwalter allein, das ist Jochen Ott sicher nicht. Damit haben die Kölnerinnen und Kölner
wirklich eine Wahl. Der 41-jährige Familienvater, stellvertretender SPD-Landesvorsitzender und
Landtagsabgeordneter ist mit einer Reihe von Themen verbunden, für die er leidenschaftlich
streitet.
Das soziale Köln ist sein Projekt.
Sozialraumorientierung und Quartiersmanagement sind Begriffe,
die mit der Sicherung und Schaffung von preiswertem Wohnraum verbunden sind. „Seine“
Kommunalpolitik setzt auf eine
Stadtentwicklung, die die Bürger
als Experten einbezieht.
Köln, das ist die Stadt, die gleichermaßen für Toleranz und Respekt, für Kompetenz und wirtschaftlichen Erfolg steht. Sie ist
aber auch ein Musterbeispiel für
Bevölkerungswachstum, knappen Wohnraum und steigende
Mieten – und das sind bei weitem nicht alle Herausforderungen. Jochen Ott will diese Herausforderungen anpacken.
Mit ihrem Spitzenkandidaten
bietet die KölnSPD einen Kandidaten aus ihren Reihen, der überzeugt, weil er ein Profil hat und
Impulse gibt.
Eine Metropole - wohl die einzige Stadt, die den Begriff in
NRW für sich in Anspruch nehmen kann - braucht Impulse, will
sie ihre Rolle im Konzert der Gro-
ßen behaupten. Vollblutpolitiker
sind keine Typen die ausgestorben sind - nötig sind sie allemal.
Denn neben Programm und Organisation sind es Personen, die
Menschen dafür begeistern können ihr Wahlrecht tatsächlich zu
nutzen.
Es gibt sie diese Typen – nicht
nur Jochen Ott, ne echt Kölsche
Jung, ist einer von ihnen. Bei allen Schwierigkeiten kann die SPD
sich glücklich schätzen, über eine
große Zahl qualifizierter Spitzenkandidaten zu verfügen, um ihre Rolle als kommunale Kraft in
NRW zu behaupten.
www.jochen-ott.de
Jahrgang 12, Ausgabe 3, 2015
4
Wahlen
Dr. Frank Dudda
Thomas Eiskirch
Jochen Köhnke
Tim Kurzbach
Frank Meyer
Andreas Mucke
Jochen Ott
Herne
Bochum
Münster
Solingen
Krefeld
Wuppertal
Köln
Reinha
Ess
© picsfive und fotomek - Fotolia
Am 13. Septembe
Dirk Becker
Hans-Jürgen Benson
Reiner Breuer
Michael Brosch
Dietmar Brüning
Oerlinghausen
Heiden
Neuss
Halver
Borken
Starke Kand
und Kandid
Werner Essner
Volker Fleige
Michael Fuchs
Jörg Grahl
Dr. Rudolf Grothues
Marita Haude
Bad Münstereifel
Menden (Sauerland)
Eitorf
Geldern
Beckum
Emsdetten
Andreas Hornung
Michael Jäcke
Trudis Jans
Rosemarie Kaltenbach
Dr. Petra Kappe
Tatjaana Kemper
Warendorf
Minden
Niederkrüchten
Rheinberg
Breckerfeld
Kranenburg
Die hier abgebildeten Kandidatinnen und Kandidaten stehen stellvertretend
für die 178 Oberbürgermeister-, Bürgermeisterund Landratskandidatinnen und -kandidaten, die
am 13. September zur Wahl
stehen. Größte Herausforderung für die Wahlen
Klaus Krützen
Manfred Lehmann
Jürgen Lipke
Mario Löhr
Manuela Mahnke
Thomas Meyer
Rolf Möller
Grevenbroich
Hattingen
Meschede
Selm
Nottuln
Enger
Lünen
Jan-Christoph Schaberick
Björn Schilling
Jürgen Schmeier
Anita Schöneberg
Marc Schrameyer
Ulrich Schulte
Marc Schumacher
Herdecke
Lengerich
Ahaus
Ennepetal
Ibbenbüren
Plettenberg
Kalletal
Matthias Trepper
Karl van Uem
Paul Wagener
Achim Wilmsmeier
Ursula Woltering
Uwe Wortmann
Jörg Bukowski
Gütersloh
Rees
Netphen
Bad Oeynhausen
Ahlen
Stemwede
Oberbergischer Kreis
Michael
Euskir
Marion Schu
Linn
Jürgen F
Kreis K
Jahrgang 12, Ausgabe 3, 2015
5
Wahlen
ard Paß
Uwe Richrath
Peter Ruhenstroth-Bauer
Ulrich Scholten
Apostolos Tsalastras
Dr. Peter Paul Ahrens
Sabine Anemüller
Peter auf der Landwehr
Leverkusen
Bonn
Mülheim
Oberhausen
Iserlohn
Viersen
Pulheim
Clemens Brüx
Torsten Buncher
Roul Combach
Jörg Dürr
Detlef Ehlert
Matthias Engel
Issum
Lemgo
Inden
Haan
Erkrath
Horn-Bad Meinberg
Jutta Hecken-Defeld
Peter Heethey
Gisela Hein
Iris Heinisch
Ansgar Heming
Peter Hinze
Wenden
Verl
Swisttal
Kerpen
Gescher
Emmerich
Jorma Klauss
Werner Kolter
Harald Könen
Angelika König
Liesel Koschorreck
Rajko Kravanja
Roetgen
Unna
Elsdorf
Drolshagen
Düren
Castrop-Rauxel
Bernd Poggemöller
Rainer Polzenberg
Nicole Reschke
Albert Richter
Jürgen Rogowski
Bernd Romanski
Bernd Rührup
Löhne
Hürtgenwald
Freudenberg
Korschenbroich
Nümbrecht
Hamminkeln
Hüllhorst
Frank Schweppe
Stefan Streit
Lisa Stremlau
Dr. Holger Tesman
Hermann Thomas
Roland Thomas
Bettina Trenckmann
Witten
Tecklenburg
Dülmen
Jüchen
Rhede
Bad Salzuflen
Goch
Franken
Stefan Giebel
Axel Lehmann
Guido Maassen
Jürgen Müller
Peter Münstermann
Carsten Rampe
Olaf Schade
Kleve
Kreis Steinfurt
Kreis Lippe
Kreis Euskirchen
Kreis Herford
Kreis Düren
Kreis Coesfeld
Ennepe-Ruhr-Kreis
sen
er wird gewählt!
didatinnen
daten!
im September ist die Mobilisierung der Bürgerinnen und Bürger, denn zum
ersten und wahrscheinlich letzten Mal finden die
Wahlen entkoppelt von
der Kommunalwahl statt.
Wir wünschen allen Kandidatinnen und Kandidaten
viel Glück und Erfolg!
Möwes
rchen
unck-Zenker
nich
6
Jahrgang 12, Ausgabe 3, 2015
TTIP
TTIP: Kommunale Forderungen umsetzen
Bundeswirtschaftsminister erkennt Positionen der kommunalen
Spitzenverbände und des VKU zu TTIP an
Von Detlef Raphael, Beigeordneter für Wirtschaft und Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, Städtetag NRW und Deutscher Städtetag
TTIP
© Sergey Nivens - Fotolia
Die drei kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatten im Oktober ein gemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und
kommunalen Dienstleistungen
vorgelegt. Dieses Positionspapier
hat alle drei Handelsabkommen,
die derzeit verhandelt werden,
in den Fokus genommen: TTIP
(Transatlantic Trade and Investment Partnership), CETA (Comprehensive Economic and Trade
Agreement) und TiSA (Trade in
Services Agreement).
Auf der Grundlage dieses Positionspapiers und des gemeinsamen Positionspapiers des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie (BMWi) mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG FW)
wurden im April und Mai inten-
sive Gespräche über ein gemeinsames Positionspapier mit dem
BMWi geführt. Nach der Zustimmung aller vier Verbände wurde am 12. Juni 2015 ein gemeinsames Positionspapier mit dem
BMWi zu TTIP veröffentlicht.
Dieses greift alle Forderungen
der kommunalen Spitzenverbände und des VKU auf. Die Beteiligten sprechen sich dafür aus, dass
die öffentliche Daseinsvorsorge
und die Organisationsfreiheit der
Kommunen nicht von Freihandelsabkommen berührt werden
dürfen. Die öffentlichen Dienstleistungen sollen voll umfänglich von Marktzugangsverpflichtungen in Freihandelsabkommen
ausgenommen werden. Daher
wird der sogenannte Positivlistenansatz gefordert. Dieser vollumfängliche Schutz der Daseinsvorsorge muss auch beim soge-
nannten Negativlistenansatz gewährleistet werden, wenn dieser
bei den TTIP-Verhandlungen verfolgt werden sollte.
Übereinstimmung besteht zudem darin, dass Regelungen zum
öffentlichen Beschaffungswesen
und Wettbewerbsrecht in Handelsabkommen mit Auswirkungen auf die kommunale Organisationsfreiheit nicht hinter dem
reformierten europäischen Vergaberecht zurückbleiben dürfen.
Insbesondere Erleichterungen für
Inhouse-Vergaben und die interkommunale Zusammenarbeit sowie die Bereichsausnahmen für
Rettungsdienste dürfen nicht infrage gestellt werden.
Weiter wird übereinstimmend
gefordert, dass bei unterschiedlichen Schutzniveaus die in der
EU einheitlich oder national geltenden Standards auf keinen Fall
mit einem vorrangigen Ziel des
Abbaus von Handelshemmnissen
reduziert werden dürfen. Dies
gilt insbesondere für den Umwelt- und Verbraucherschutz.
In TTIP auf spezielle Investitionsschutzregelungen zu verzichten,
ist eine weitere wichtige gemeinsame Position. Derzeit gibt es innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten
eine intensive Debatte, den Investorenschutz künftig anders zu
gestalten. Insbesondere gibt es
Überlegungen für ein öffentlichrechtliches Handels- und Schiedsgerichtsverfahren, wozu seitens
des Bundeswirtschaftsministers
Anfang Mai 2015 ein Vorschlag
unterbreitet worden ist. Auch
seitens der EU-Kommission sind
Vorschläge zur Weiterentwicklung von Schiedsgerichtsverfahren vorgestellt worden, die allerdings noch keinen wesentlichen
Fortschritt bringen würden.
Einigkeit besteht auch darin, die
Transparenz der Verhandlungen
zu Freihandelsabkommen deutlich zu verbessern. Dies soll national durch den TTIP-Beirat, in
dem der Städtetag mitwirkt, und
weiterhin durch regelmäßige Informationsgespräche zwischen
BMWi, kommunalen Spitzenverbänden und VKU geschehen.
Insoweit ist festzustellen, dass
es seitens der Politik auf EU-Ebene und des Bundes sowie auch
aus dem Bundestag, den Landesregierungen und -parlamenten vielfach und zunehmend Unterstützung für die kommunalen
Forderungen gibt.
Weiterführende
Informationen
Positionspapier von kommunalen
Spitzenverbänden und des VKU
Positionspapier des BMWi, der
kommunalen Spitzenverbände
und des VKU
Warum Räte zu Freihandelsabkommen nicht schweigen müssen
Von Folke große Deters, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Nordrhein-Westfalens.
Er ist Mitglied des Rates der Stadt Rheinbach und Geschäftsführer der SPD-Kreistagsfraktion im Rhein-Sieg-Kreis.
Viele Räte und Kreistage haben sich mit den geplanten Freihandelsabkommen mit den USA („TTIP“) und Kanada („CETA“)
auseinandergesetzt und Resolutionen auf den Weg gebracht.
Gelegentlich aber kommt es vor, dass solche Resolutionen aus
formalen Argumenten von der Tagesordnung abgesetzt werden.
In diesem Beitrag soll erklärt werden, wann diese formalen Argumente durchgreifen.
Wer Freihandels-Resolutionen
nicht auf die Tagesordnung nehmen will, beruft sich gern auf ein
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den Kommunen das
Recht zu „allgemeinpolitischen
Äußerungen“ absprach. Dieses
Urteil erging im Jahr 1990 zu einem Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses der Stadt München, in welchem das Stadtgebiet
zur „atomwaffenfreien Zone“ er-
klärt wurde. Hierzu stellte das
Gericht klar, dass die Gemeinden
nach dem Grundgesetz nur für
„Angelegenheiten der örtlichen
Gemeinschaft“ zuständig seien.
Will sich ein Rat zu einer Angelegenheit äußern, über die er nicht
entscheiden darf, dann kann er
das nur, wenn ein „spezifischer
Ortsbezug“ gegeben ist. So darf
ein Rat nicht gegen atomare Bewaffnung im Allgemeinen Stel-
Kommunen keine allgemeinpolitische Frage mehr und ein „spezifischer Ortsbezug“ muss nicht
mehr aufgezeigt werden.
Diese Sichtweise entspricht auch
der politischen Praxis. Niemand
zweifelt daran, dass Kommunen
Resolutionen zum Beispiel zur Situation der Kommunalfi nanzen
verabschieden dürfen.
© Nomad_Soul - Fotolia
lung beziehen, aber er kann sich
gegen die Stationierung von
Atomwaffen auf dem eigenen
Gemeindegebiet wenden.
Würde man diese Kriterien auf die
Resolutionen zu TTIP und CETA
anwenden, so sähe es düster aus
für die vielen Rats-Resolutionen.
Was unterscheidet aber die atomwaffenfreie Zone und die Frei-
handelsabkommen? Das Grundgesetz und die nordrhein-westfälische Landesverfassung garantieren das Recht auf kommunale
Selbstverwaltung. Wenn diese
Garantie durch Gesetzesvorhaben (und internationale Verträge) berührt ist, dann ist das für
Resolutionen gegen Freihandelsabkommen sind somit zulässig, solange sie Belange kommunaler Selbstverwaltung ansprechen. In einer Resolution ist deshalb bei jedem Kritikpunkt der
Bezug zur kommunalen Selbstverwaltung ausdrücklich zu benennen.
Jahrgang 12, Ausgabe 3, 2015
Buchtipps / Ehrenamt
7
Vorschläge für die Verbesserung des kommunalpolitischen Ehrenamtes
Arbeit der Ehrenamtskommission
abgeschlossen!
EIGENBETRIEBSVERORDNUNG/ KOMMUNALUNTERNEHMENSVERORDNUNG
NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Arbeitsgruppe „Kommunales Ehrenamt“ (Ehrenamtskommission) des Landtags NRW, in der die
SGK NRW durch Kerstin Heidler vertreten war, hat mit dem Beschluss von Handlungsempfehlungen im
Juni ihre Arbeit abgeschlossen.
© Unbekannt
Das zweibändige Werk stellt das
Recht der Eigenbetriebe und
Kommunalbetrie be kompetent und
praxisnah dar. Außerdem sind die
Aufgaben der Beteiligten – Betriebsleitung und
Betriebsausschuss
bzw. Vorstand und Verwaltungsrat sowie Rat und Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister klar aufgezeigt und gegeneinander abgegrenzt. Letztlich werden die
Vorschriften über Wirtschaftsplan, Bilanz, Gewinn – und Verlustrechnung sowie Jahresabschluss und Prüfung leicht verständlich und nachvollziehbar
erläutert. Damit bekommen die
Personen in der Verwaltung eine nützliche Handlungshilfe zum
geeigneten Umgang mit Eigenbetriebsverordnungen der kommunalen Unternehmen bzw. mit
der Kommunalunternehmensverordnung an die Hand.
PÖS – PERSONALMANAGEMENT
IM ÖFFENTLICHEN SEKTOR
„DERAILMENT – WENN
FÜHRUNGSKRÄFTE AUS DER
SPUR GERATEN“
Rainer Bäcker, Rabea Haag
rehm, Heidelberg/München
2014, ISBN 978-3-8073-0380-2,
104 Seiten, 34,99 Euro.
Das Werk behandelt die Bedeutung und das Zusammenspiel
von Führungskultur, Veränderungsdruck und Persönlichkeitsdispositionen von Führungskräften im öffentlichen Sektor. Darüber hinaus befassen sich die
Autoren mit den Grenzen von
Führungskräften in der Auseinandersetzung mit den täglichen
Anforderungen, die zu einem
„Derailment“, zu einer „Entgleisung“, führen. Unterfüttert mit
psychologischem Know-how gelingt es den Autoren den Blick
für das Erkennen der Derailmentsymptome zu schärfen und Wege der Prävention aufzuzeigen.
- Fotolia.com
Jürgen Müller,
Kommunal – und Schul-Verlag,
Wiesbaden 2015 (6. Auflage),
ISBN 978-3-8293-1178-6,
480 Seiten, 59 Euro.
Die wichtigsten Eckpunkte:
Ausweitung der
Freistellungsregelungen
Um den besonderen Ansprüchen von Schichtarbeiterinnen
und -arbeitern Rechnung zu tragen und flexiblen Arbeitszeitmodellen gerecht zu werden, soll
eine wissenschaftliche Untersuchung beauftragt werden. Außerdem sollen Freistellungsregelungen von Ortsvorsteherinnen
und Ortsvorstehern, Vorsitzenden der Bezirksausschüsse und
stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern optimiert werden.
Gerechter Verdienstausfall
In vielen Kommunen gibt es relativ geringe Stundensätze für den
Verdienstausfall. Je nach Abrechnungsvariante müssen daher häufig entweder die Arbeitnehmer
oder die Arbeitgeber finanzielle Einbußen hinnehmen. Daher
schlägt die Kommission vor, den
Regelstundensatz landesweit auf
8,50 Euro und den Höchstsatz,
unter Einbeziehung der Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen, auf 80 Euro pro Stunde
festzusetzen.
Steuerliche Behandlung von
Aufwandsentschädigungen/Anrechnung auf Sozialleistungen
Das Land NRW soll mittelfristig
eine Initiative zur Anhebung der
Steuerfreibeträge ergreifen. SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
fordern zudem eine Anhebung
der Anrechnungsgrenzen für
Aufwandsentschädigungen auf
Sozialleistungen. Weiterhin regt
die Kommission an, die Steuerfreibeträge für stellvertretende
Fraktionsvorsitzende und Fraktionsvorsitzende der Bezirksvertretungen, angelehnt an die jetzigen Regelungen für Fraktionsvorsitzende, zu erhöhen.
Fraktionsgröße
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, die Anhebung der
Mindestfraktionsgrößen. Bei mehr
als 50 Ratsmitgliedern soll eine
Fraktion aus mindestens drei Per-
sonen, bei mehr als 74 Ratsmitgliedern aus vier Personen und bei
mehr als 90 Ratsmitgliedern aus
5 Personen bestehen. Die Anforderungen an die Fraktionsgrößen
sollen analog auch für Kreistage
gelten. In den Landschaftsversammlungen sollen fünf Mitglieder eine Fraktion bilden können.
Dadurch würde die ungleiche Behandlung der kreisangehörigen
Städte zu den kreisfreien Städten
beseitigt.
Die Arbeitsgruppe hat die Fragestellungen und Problemfelder im
Zusammenhang mit der Bildung
sogenannter „technischer Fraktionen“ diskutiert, jedoch keinen
rechtssicheren Lösungsansatz ermitteln können, der über die aktuellen rechtlichen Vorgaben hinausgeht.
Ausstattung der Fraktionen
Der Erlass „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretung“ wird von
einer gesonderten Arbeitsgruppe im Ministerium für Inneres
und Kommunales, in Zusammenarbeit mit den kommunalpolitischen Vereinigungen und den
kommunalen Spitzenverbänden,
überarbeitet. Ziel ist es, für alle
Fraktionen eine Mindestausstattung festzuschreiben, ohne dabei gut ausgestattete Fraktionen
in ihren Mitteln zu beschneiden.
Die Arbeitsgruppe wird voraussichtlich im August ihre Arbeit
abschließen.
Aufwandsentschädigungen
Die Kommission empfi ehlt, die
Aufwandsentschädigung einma-
lig deutlich anzuheben. Dadurch
würde dem Umstand Rechnung
getragen, dass die Aufwandsentschädigung in den letzten Jahren
kaum angehoben wurde. Weiterhin wird empfohlen, die Regelung des § 46 GO NRW so zu ändern, dass einer Fraktion bereits
ab acht Mitgliedern und nicht
wie bisher ab zehn Mitgliedern
ein stellvertretender Fraktionsvorsitzender zusteht. Fraktionen
ab 16 Mitgliedern sollen zwei
und ab 24 Fraktionsmitgliedern
drei stellvertretende Fraktionsvorsitzende zustehen. Sie sollten jeweils 50 Prozent der Aufwandsentschädigung des/der
Fraktionsvorsitzenden bekommen.
Weiterhin kann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für
Ausschussvorsitzende dem zusätzlichen Aufwand dieser Funktion Rechnung tragen.
Die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der
Regionalräte soll an die Höhe
der Aufwandsentschädigungen
für die Mitglieder in den Landschaftsversammlungen und beim
RVR angepasst werden.
Transparenz
Die Arbeitsgruppe regt an zu
prüfen, ob die Rechtsgrundlagen
für „Live-Streams“ aus kommunalen Gremien präzisiert werden
sollten, wobei die Einwilligung
aller Mitglieder erforderlich sein
soll. Einheitliche Standards bei
Ratsinformationssystemen könnten zudem für eine verbesserte
Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit und Offenheit sorgen.
GNUTIEZ
E ID
ELANUMMOK
Flüchtlinge/Best-practice
Flüchtlingshilfe 2.0:
Best-practice:
Arbeitsmarktchancen stärken – Asylpolitik geht
heute weit über Unterbringungsfragen hinaus
Randzeitenbetreuung
Von Thorsten Klute, Integrationsstaatssekretär in NRW
© Rainer Sturm| PIXELIO.de
Zunehmend gerät in moderner
Asylpolitik der Integrationsgedanke in den Vordergrund. Es geht
heute um mehr als nur um Unterbringung. Flüchtlingshilfe 2.0
heißt auch, die Arbeitsmarktchancen zu stärken. Gut so! Denn ein
bedeutender Teil der heute nach
Deutschland kommenden Asylsuchenden wird bleiben.
Mit 400.000 Asylerstanträgen
rechnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge allein im Jahr
2015 in Deutschland. Viele werden bleiben. Uns allen muss Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen daher wichtig sein. Dass ein
Job für die Teilhabe jedes einzelnen Menschen hohe Bedeutung
hat, ist völlig klar. Aber auch aus
finanzieller Sicht müssen Städte
und Gemeinden ein Interesse daran haben, dass Flüchtlinge in Arbeit kommen, somit auf eigenen
Beinen stehen und möglichst keine städtischen Leistungen mehr
brauchen.
Dabei ist es alles andere als selbstverständlich, dass wir heute immer
hörbarer über Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden sprechen. Noch bis vor kurzem waren
ihre Hürden für den Zugang zum
Arbeitsmarkt hoch. Dass die Koalition im Bund die Sperrfristen,
in denen Asylsuchende nach ihrer
Ankunft überhaupt nicht arbeiten durften, auf drei Monate verringert hat, ist ein großer Schritt.
Und dass die Pflicht zur Vorrangprüfung, in der bei einem Joban-
gebot für Asylsuchende und Geduldete zunächst geschaut wird,
ob andere EU-Staatsangehörige
nicht ebenso geeignet und damit bevorzugt einzustellen sind,
inzwischen nur noch zwölf Monate beträgt, ist ebenso bedeutsam. Gerade die SPD war im Bundestag Motor dieser Entwicklung.
Nun gilt es, die neuen Chancen zu
nutzen.
Umso wichtiger ist das Thema
„Flüchtlinge in Arbeit“ auch für
die Landesregierung. Deshalb unterstützt das NRW-Arbeits- und
Integrationsministerium die Bundesagentur für Arbeit auch kräftig, damit sie das Modellprojekt
„Early Intervention“, das bisher im
Land ausschließlich in Köln lief, in
einer NRW-Variante auf 16 weitere
Agenturbezirke ausdehnen kann.
Das gibt es dann so weitgehend
nirgendwo anders in Deutschland. Bei „Early Intervention“ wird
schon lange vor der endgültigen
Entscheidung über den Asylantrag geprüft, welche Qualifikationen Flüchtlinge mit Bleibeperspektive mitbringen. In vom Land NRW
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bezahlten Sprachkursen
werden die teilnehmenden Flüchtlinge dann auf den Berufseinstieg
vorbereitet. Und das funktioniert.
So konnte zum Beispiel die Arbeitsagentur Münster-Ahlen bereits im
Mai, schon kurz nach dem Start
des NRW-Programms und sogar
noch vor dem Beginn der Sprachkurse, die ersten beiden Vermittlungserfolge vermelden.
Den Europäischen Sozialfonds
setzt NRW auch ein, um zwei Modelle für Flüchtlinge in Ausbildung
zu ermöglichen. Immer häufiger
melden sich Unternehmen und
Handwerksbetriebe zu Wort, die
nach erfolgloser Suche von Auszubildenden gerne Flüchtlingen eine
Chance geben wollen. In Moers
und Siegen bereiten die Handwerkerschaft bzw. die IHK junge
Asylsuchende auf eine Ausbildung
oder Umschulung vor. Auch hier
spielt Sprachförderung durch das
Land eine Schlüsselrolle.
Hürden zu überwinden gibt es
noch einige. So wird kaum ein
Handwerksbetrieb einen Asylsuchenden ausbilden wollen, wenn
er nicht weiß, ob der Flüchtling
bis zum Abschluss der Ausbildung in Deutschland bleiben darf.
NRW hat deshalb im Bundesrat
ein Bleiberecht für Flüchtlinge für
die Dauer ihrer Ausbildung beantragt. Mit Erfolg. Jetzt ist der Bundestag gefragt. Gleiches gilt für
die Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete. In der Länderkammer ging der
NRW-Antrag durch. Jetzt muss der
Bund entscheiden. Wichtig wird
auch sein, Asylsuchenden in Ausbildung weitgehend die gleichen
Unterstützungen zukommen zu
lassen, die andere Auszubildende
in Deutschland auch bekommen.
Andernfalls hat man zwar den
rechtlichen Zugang zu Ausbildung
geschaffen, den praktischen aber
verwehrt. Wasch mich, aber mach
mich nicht nass – das geht nicht.
Beim Thema Randzeitenbetreuung scheiden sich die Geister:
auf der einen Seite Kinder- und
Jugendpolitiker, die sich gegen
erweiterte Betreuungszeiten aus
pädagogischen Gründen wenden. Auf der anderen Seite die
Erzieher/innen, die Aufgabenzuwachs und stressigere Arbeitsbedingungen befürchten und mittendrin die Eltern, die gern berufstätig sein wollen und nach
einer guten Betreuung für ihre
Kinder außerhalb und zusätzlich zu den starren Öffnungszeiten der KiTa suchen. Um die
Vorschläge der Fachverwaltung
durch die Expertise aus anderen
Städten zu ergänzen, fand im
Mai das Seminar des SGK Kreisverbandes Stadt Aachen „Erweiterte Kita-Öffnungszeiten: Ansätze und Konzepte“ statt.
Neben dem Vortrag von Nicole
Willenbrink aus der „GeKita“ aus
Gelsenkirchen wurde die Workshop-Phase genutzt, um die vorgestellten Konzepte und Ansätze
für die Umsetzung in der Praxis
zu erörtern. Fragestellungen waren u.a., wie der Alltag in einer
Kita mit erweiterten Öffnungszeiten gestaltet werden kann,
wie die Öffnungszeiten und Betreuungszeiten aussehen können
oder wie die Elternbeiträge gestaltet werden sollen.
Im Anschluss fand eine Podiumsdiskussion mit lokalen Akteurinnen statt, moderiert von der
ASF-Vorsitzenden Daniela Jansen
MdL. Ganz bewusst waren sowohl die kinder- und jugendpo-
litische Sprecherin der SPD-Fraktion, Clea Stille, wie auch Trägervertreterinnen, städtisches
Jugendamt, Jugendamtselternbeirat wie auch Personalvertretung und der Verein der Tagespflegepersonen geladen, um zu
gemeinsamen Lösungen zu kommen und alle Seiten zu Wort
kommen zu lassen. Mit großer
Spannung blicken alle Beteiligten
jetzt auf den Ausgang des Vergabeverfahrens und den Start der
vorerst zwei KiTas mit erweiterten Öffnungszeiten.
© Robert Kneschke - Fotolia
Hintergrund:
Im Jahr 2014 hat die große Koalition im Rat der Stadt Aachen den
Weg für erweiterte Kita-Öffnungszeiten frei gemacht. Ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 sollen in
zwei Einrichtungen in einem zweijährigen Modellprojekt erweiterte
Öffnungszeiten umgesetzt werden, dafür stehen Finanzmittel in
Höhe von 40.000 € für 2015 und
120.000 € für 2016 bereit.