Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von MEKF Media OG für

MEKF Media OG, Herzogenburgerstraße 45, 3133 Traismauer, FN 430466p, HG- Gericht: St. Pölten, UID: ATU69418016
FAX 02783-20049, e-mail: [email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von MEKF Media OG für das Produkt www.mein-einkaufsführer.com
(kurz „mekf“ genannt).
Stand: 06.11.2015
1. Allgemeines
MEKF Media OG betreibt die Webseite www.meineinkaufsführer.com (im nachfolgenden „mekf“ genannt). Auf
dieser Webseite können sich Betriebe von meineinkaufsführer.com registrieren lassen und auf dieser Webseite
ihr Firmenprofil sowie Angebote bewerben. Zusätzlich erhalten die
Teilnehmer die Möglichkeit Veranstaltungen einzustellen und auf
der Webseite zu veröffentlichen sowie Stellenangebote unter
Jobs zu veröffentlichen. Für die Veröffentlichung von
Stellenangeboten gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen
Bestimmungen.
Für Werbeinserenten gelten ausschließlich die
nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von
MEKF Media OG. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
des Werbeinserenten werden von MEKF Media OG nicht
anerkannt, es sei denn, MEKF Media OG hat ihrer Geltung
ausdrücklich durch ein vertretungsberechtigtes Mitglied der
Geschäftsführung zugestimmt. Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen von MEKF Media OG gelten auch dann,
wenn sie in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren
allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender
Bedingungen des Werbeinserenten, das Angebot des
Werbeinserenten auf die Werbeeinschaltung angenommen hat.
Vereinbarungen durch die von den allgemeinen
Geschäftsbedingungen von MEKF Media OG abgewichen werden
sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen
Bestätigung durch ein vertretungsberechtigtes Mitglied der
Geschäftsführung von MEKF Media OG.
2. Bedingungen für Werbeeinschaltungen
Werbeinserenten für mekf können Betriebe aller Branchen werden,
soweit diese keine rechts- und/oder gesetzwidrigen Leistungen
anbieten. Betriebe, die Leistungen
mit pornografischen bzw. sexuellem Inhalt oder Hintergrund anbieten (z.B. Escort-Service, Bordelle, Saunaclubs, Sex-Shops),
können nicht Werbeinserent werden. Ebenso wenig werden von
mekf Betriebe als Werbeinserent akzeptiert, die Leistungen mit
rassistischem oder diskriminierendem Hintergrund anbieten.
Das Unternehmen stellt einen Antrag auf Werbeeinschaltung für
mekf. MEKF Media OG behält sich vor, den Antrag des
Unternehmens auf Werbeeinschaltung aus wichtigem Grund
abzulehnen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
das Unternehmen Leistungen der vorgenannten Art anbietet.
MEKF Media OG wird dem Unternehmen innerhalb von 14
Tagen nach Eingang seines Antrages schriftlich mitteilen, ob
es den Antrag des Unternehmens auf Werbeeinschaltung
annimmt. Die Mitteilung, die auch per E-Mail erfolgen kann,
wird dann zusammen mit der Rechnung über die
Entstehungskosten sowie die jährlichen Laufkosten im Voraus
versandt. Nach erfolgter Zahlung der Entstehungskosten und
der jährlichen Laufkosten durch das Unternehmen wird MEKF
Media OG die Werbeeinschaltung des Unternehmens auf ihrer
Webseite freischalten.
3. Pflichten des Werbeinserenten
Der Werbeinserent von mekf ist für den Inhalt seiner
Werbeeinschaltung (auch Profil genannt) sowie die von ihm
angebotenen Aktionen (insbesondere Preis sowie Verfügbarkeit)
selbst verantwortlich. Er hat in eigener Verantwortung sicher zu
stellen, dass die Inhalte seines Profils und seiner Aktionen den
gesetzlichen Anforderungen entsprechen und nicht gegen
gewerbliche Schutzrechte (Urheberrechte, Markenrechte etc.)
Dritter verstoßen. Der Werbeinserent verpflichtet sich, keine
Inhalte mit pornografischen, sexuellen, rassistischen oder
diskriminierenden Hintergrund in seinem Profil oder seinen
Aktionen zu verwenden. Bei Verstößen gegen diese
Verpflichtung ist MEKF Media OG berechtigt, das Profil des
Werbeinserenten sofort zu sperren. Sollte der Werbeinserent nicht
innerhalb einer von MEKF Media OG gesetzten angemessenen
Frist die betreffenden Inhalte aus seinem Profil entfernen ist
MEKF Media OG berechtigt, die Werbeeinschaltung fristlos aus
wichtigem Grund zu kündigen. Darüber hinaus hat der
Werbeinserent MEKF Media OG von allen Ansprüchen Dritter,
die wegen eines solchen Verstoßes gegenüber MEKF Media
OG geltend gemacht werden, einschließlich der erforderlichen
Kosten für die Rechtsverteidigung freizustellen. Ebenso hat der
Werbeinserent in jedem Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung
gegen die vorgenannte Verpflichtung MEKF Media OG alle
entstehenden Schäden zu ersetzen.
4.Laufzeit der Werbeeinschaltung
Der Werbevertrag beginnt mit der Annahme des Antrages des
Unternehmens auf Werbeeinschaltung durch MEKF Media OG. Die
Werbeeinschaltung wird für 12 Monate fest abgeschlossen.
Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht
eine Vertragspartei den Werbevertrag vorher schriftlich (per
Brief, per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem anderen
Vertragspartner gekündigt hat.
Stellt der Werbeinserent seinen Geschäftsbetrieb ganz bzw.
den Teil des Geschäftsbetriebes, den er auf seinem Profil
ausschließlich bewirbt, endgültig ein, ist er berechtigt, die
Werbeeinschaltung mit einer Frist
von zwei Wochen schriftlich (per Brief, per Telefax oder E-Mail)
gegenüber MEKF Media OG zu kündigen. MEKF Media OG ist
berechtigt, das Profil des Werbeinserenten ab dem Zeitpunkt
von der Webseite zu nehmen, ab dem der Werbeinserent
seinen Geschäftsbetrieb bzw. Teilgeschäftsbetrieb eingestellt
hat. Der Werbeinserent verpflichtet sich, MEKF Media OG
unverzüglich darüber schriftlich (per Brief, per Telefax oder EMail) zu informieren, wann er seinen Geschäftsbetrieb
einstellen wird.
Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist jede Vertragspartei berechtigt, den Werbevertrag bei Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen fristlos aus wichtigem Grund zu
kündigen. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung (unabhängig vom
Auflösungsgrund hat der Werbeinserent keinen Anspruch auf
aliquote Rückzahlung.
5. Erstmalige Entstehungskosten, jährliche Laufkosten und
Verlängerung
Die erstmaligen Entstehungskosten betragen € 200,00 exkl. 20 %
Umsatzsteuer. Sie ist mit Zugang der Rechnung beim
Werbeinserenten ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Die jährlichen
Kosten sowie Kosten für die Verlängerung für weitere 12
Monate beträgt € 50,00 exkl. 20% Umsatzsteuer.
Die Rechnung für die Verlängerung wird ein Monat vor Ablauf
dem Werbeinserenten von MEKF Media OG zugestellt und
längstens bis zum Ablauf der Werbeeinschaltung fällig.
Eine etwaige Kostenanpassung wird ebenfalls ein Monat vor
Ablauf der Werbeeinschaltung mitgeteilt. Der Werbeinserent
erhält in diesem Fall ein zusätzliches Kündigungsrecht. Sollte
kein Widerspruch bis zum Ablauf der Werbeeinschaltung
erfolgen, so gilt die Kostenanpassung als akzeptiert und
angenommen.
Gerät der Werbeinserent mit einer Zahlung in Verzug, ist MEKF
Media OG berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend
zu machen. MEKF Media OG bleibt berechtigt, weitergehende ihr
entstandenen Schäden geltend zu machen. Gleichzeitig behält
sich MEKF Media OG nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vor, die Werbeeinschaltung fristlos aus wichtigem Grund
zu kündigen.
Die Zahlungen der erstmaligen Entstehungskosten bzw.
Kosten für die Verlängerung ist vom Werbeinserent
rechtzeitig zu erbringen.
6. Gewährleistung/ Haftung
MEKF Media OG ist nicht für den Inhalt der Profile des
Werbeinserenten und der anderen Werbeinserenten
verantwortlich. MEKF Media OG bemüht sich, soweit es ihr
möglich ist, technische Störungen beim Betrieb der Webseite zu
vermeiden. Aufgrund der technischen Gegebenheiten des
Internets ist es jedoch möglich, dass es zu Störungen und
Nutzungseinschränkungen der Webseite kommen kann. Sollte
eine Störung, die MEKF Media OG zu vertreten hat, länger als
24 Stunden dauern und den Zugriff auf die Webseite verhindern,
ist der Werbeinserent nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist berechtigt, den Werbevertrag fristlos aus wichtigem
Grund zu kündigen. MEKF Media OG haftet nach den
gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und
Gesundheit, die auf eine schuldhafte Pflichtverletzung von ihr,
ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen
sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz umfasst werden. MEKF Media OG
haftet ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern sie,
ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt haben. MEKF Media OG haftet
für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit von ihr,
ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht
werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher
Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszwecks des Werbeinserenten von besonderer
Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Werbeinserent
vertrauen darf.
MEKF Media OG haftet jedoch nur, soweit die Schäden
typischerweise mit diesem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind. Soweit die Haftung von MEKF Media OG
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Urheberrechte
Die für den Betrieb der Webseite erforderliche Software sowie
die von MEKF Media OG auf ihre Webseite gestellten Inhalte
sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung, Bearbeitung,
Veränderungen bzw. Vervielfältigung der Inhalte, darf nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MEKF Media OG
erfolgen.
8. Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der
geltenden Datenschutzgesetze. Die vom Werbeinserent
angegebenen Daten werden in dem für die Begründung und
Durchführung der Werbeeinschaltung erforderlichen Umfang
erhoben, verarbeitet, benutzt und an beauftragte Partner
weitergegeben.
9. Änderungsvorbehalt
MEKF Media OG behält sich vor, diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen angemessen unter Berücksichtigung
der berechtigten Interessen ihrer Werbeinserenten zu ändern
und/oder zu ergänzen.
Über Änderungen und/oder Ergänzungen wird MEKF Media OG
die Werbeinserenten schriftlich (per Brief, per Telefax, oder
per E-Mail) informieren. Widerspricht der Werbeinserent den
geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Eingang der
schriftlichen Mitteilung bei ihm schriftlich (per Brief, per Telefax
oder per E- Mail), gelten die Änderungen als vom
Werbeinserent genehmigt. Sollte der Werbeinserent die
geänderten Nutzungsbedingungen nicht akzeptieren wollen, ist
er berechtigt, den Werbevertrag innerhalb der oben genannten
Frist, schriftlich gegenüber MEKF Media OG fristlos ohne
Angabe von Gründen schriftlich (per Brief, per Telefax, oder per
E-Mail) zu kündigen.
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Für den Werbevertrag und alle im Zusammenhang mit dieser
stehenden ausgeführten Geschäfte zwischen MEKF Media
OG und dem Werbeinserenten findet ausschließlich das
Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UNKaufrechts Anwendung.
Soweit der Werbeinserent Kaufmann ist oder keinen
Geschäftssitz innerhalb der Republik Österreich hat, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit der Werbeeinschaltung das kausal
zuständige Gericht in Sankt Pölten (Niederösterreich).
Traismauer, am 06.11.2015