Informationen zur Präventions- und Meldestelle

Informationen zur
Präventions- und Meldestelle
Schulungs- und Arbeitszentrum für Behinderte Burgdorf
Wir schauen hin, sprechen an und handeln!
Im SAZ Burgdorf bestehen Rahmenbedingungen, die es ermöglichen einen
respektvollen und Grenzen wahrenden Umgang miteinander zu pflegen. Das SAZ
Burgdorf fordert den gegenseitigen Respekt der persönlichen Grenzen und die
Wahrung der Persönlichkeitsrechte ein.
Gewalt liegt dann vor, wenn ein Mensch unbeabsichtigt oder gezielt körperlich,
seelisch oder sexuell verletzt wird:
 Bei Grenzverletzungen (z. B. beleidigen, anschreien, schubsen u.a.)
 Wenn es zu Übergriffen kommt (z. B. erpressen, nicht ernst nehmen,
Mobbing, die Abhängigkeit eines Menschen ausnutzen u.a.)
 Bei Straftaten (z. B. Diebstahl, Überfall, sexuelle Gewalt u.a.)
Jeder Mensch kann Gewalt ausüben (Täter sein) und Gewalt erleiden (Opfer sein).
Klientinnen und Klienten, Personal, Angehörige, gesetzliche Vertretungen,
Nachbarn u.a. sind aufgefordert, nicht zu schweigen oder weg zu schauen, wenn
sie Gewalt in der Institution erleben oder beobachten, sondern sich an die
Präventions- und Meldestelle zu wenden.
Ist Ihnen/Dir etwas passiert?
Haben Sie/hast Du Fragen zum Thema Persönlichkeitsrechte, Grenzen
etc.?
Unsere Kontaktpersonen sind gerne für Sie/Dich da!
Intern
Andrea Niederhauser
Extern
Stephan Arnsberg
034 427 61 20
[email protected]
Sprechstunde:
Dienstag 16.00 – 17.30
(jede zweite Woche im SAZ)
Mittwoch 10.00 –12.00
Oder nach Vereinbarung
078 927 82 61
meldestelle@stiftung lerchenbuehl.ch
Sprechstunde:
Dienstag 16.00 – 17.30
(jede zweite Woche im SAZ)
Haben Sie/hast Du Anliegen, welche nicht im SAZ Burgdorf angesprochen werden
können?
Dann wenden Sie sich/wende Dich an:
Ombudsstelle für Alters-, Betreuungs- und Heimfragen
Dr. Katrin Kummer
Zinggstrasse 16
3007 Bern
031 372 27 27
[email protected]
Wie arbeitet die Präventions- und Meldestelle?
Vorbeugen
 Information und Weiterbildung zum Thema Gewalt für Klientinnen und
Klienten, Personal, Angehörige und gesetzliche Vertretungen
 Schutz und Stärkung der Klientinnen und Klienten sowie des Personals
 Beratung, offene Gesprächsangebote, Hilfestellungen, Unterstützung
Eingreifen
 Die Meldung zu einem Vorfall entgegen nehmen, bearbeiten und
dokumentieren
 Weitere Massnahmen einleiten (z. B. Gespräche mit den am Vorfall
Beteiligten führen)
 Zusammenarbeit mit den Führungspersonen, Angehörigen, gesetzlichen
Vertretungen, Personal, Therapeutinnen und Therapeuten, Opferhilfestellen,
Beratungs- und Fachstellen
Ziele der Arbeit der Präventions- und Meldestelle
 Stärkung der Klientinnen und Klienten in Bezug der Wahrung ihrer
Persönlichkeitsrechte
 Einen achtsamen, wachen Umgang, vor allem auch mit alltäglichen
Grenzverletzungen und Übergriffen entwickeln
 Miteinander in ein offenes Gespräch über die Erfahrung oder Beobachtung
von Gewalt kommen
 Schutz für die Betroffenen von Gewalt gewährleisten
 Nach einem Vorfall Wege zur Klärung und Veränderung der Situation
suchen, die die Gewalt ausgelöst hat
 Möglichst schon im Vorfeld Gewalt vermeiden
Die Präventions- und Meldestelle greift nicht ein bei:
 Alltäglichen Konflikten unter den Klientinnen und Klienten
→ agogische Mitarbeitende
 Konflikten unter dem Personal, Angehörigen, Drittpersonen
→ Führungspersonen, Dienstweg
Ich brauche einen Termin
Foto
Name ____________________________________
oder
Wir fördern die persönlichen Fähigkeiten
Damit sich Personen mit Unterstützungsbedarf besser vor (sexuellen) Übergriffen
schützen können, setzen wir auf die folgenden sieben Punkte:
Mein Körper gehört mir, dein Körper gehört dir
Ich bin wichtig und habe das Recht zu bestimmen, wie, wann,
wo und von wem ich angefasst werden möchte. Ich
respektiere die Grenzen des anderen.
Ich kann meinen Gefühlen vertrauen
Meine Gefühle sind wichtig und richtig. Ich darf über meine
Gefühle sprechen, auch wenn es schwierige Gefühle sind.
Es gibt angenehme und unangenehme Berührungen
Niemand hat das Recht mich zu schlagen oder so zu berühren,
wie und wo ich es nicht möchte. Es darf mich niemand zu
Berührungen überreden oder zwingen, auch nicht Menschen,
die ich gerne habe oder die mir nahe stehen.
Ich habe das Recht Nein zu sagen und mich zu wehren
Wenn mir etwas nicht gefällt darf ich Nein sagen und mich
wehren. Es gibt Situationen, wo ich mich widersetzen darf.
Es gibt gute und schlechte Geheimnisse
Gute Geheimnisse machen Freude und sind spannend. Schlechte
Geheimnisse machen Kummer und fühlen sich schwer und unheimlich
an. Solche Geheimnisse darf ich weitererzählen, auch wenn ich
versprochen habe, es niemandem zu sagen.
Ich spreche darüber und hole
Hilfe
Wenn mich etwas bedrückt oder
wenn ich unangenehme
Erlebnisse habe, rede ich mit
Personen darüber, denen ich vertraue. Ich
höre nicht auf mit erzählen, bis mir geholfen
wird.
Ich bin nicht schuld
Wenn Personen, welche mich im Alltag unterstützen oder begleiten, ihre Grenzen
überschreiten, sind diese verantwortlich, für das was passiert – ob ich Nein sage
dazu oder nicht.