Informationen zur Präventions- und Meldestelle Schulungs- und Arbeitszentrum für Behinderte Burgdorf Wir schauen hin, sprechen an und handeln! Im SAZ Burgdorf bestehen Rahmenbedingungen, die es ermöglichen einen respektvollen und Grenzen wahrenden Umgang miteinander zu pflegen. Das SAZ Burgdorf fordert den gegenseitigen Respekt der persönlichen Grenzen und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte ein. Gewalt liegt dann vor, wenn ein Mensch unbeabsichtigt oder gezielt körperlich, seelisch oder sexuell verletzt wird: Bei Grenzverletzungen (z. B. beleidigen, anschreien, schubsen u.a.) Wenn es zu Übergriffen kommt (z. B. erpressen, nicht ernst nehmen, Mobbing, die Abhängigkeit eines Menschen ausnutzen u.a.) Bei Straftaten (z. B. Diebstahl, Überfall, sexuelle Gewalt u.a.) Jeder Mensch kann Gewalt ausüben (Täter sein) und Gewalt erleiden (Opfer sein). Klientinnen und Klienten, Personal, Angehörige, gesetzliche Vertretungen, Nachbarn u.a. sind aufgefordert, nicht zu schweigen oder weg zu schauen, wenn sie Gewalt in der Institution erleben oder beobachten, sondern sich an die Präventions- und Meldestelle zu wenden. Ist Ihnen/Dir etwas passiert? Haben Sie/hast Du Fragen zum Thema Persönlichkeitsrechte, Grenzen etc.? Unsere Kontaktpersonen sind gerne für Sie/Dich da! Intern Andrea Niederhauser Extern Stephan Arnsberg 034 427 61 20 [email protected] Sprechstunde: Dienstag 16.00 – 17.30 (jede zweite Woche im SAZ) Mittwoch 10.00 –12.00 Oder nach Vereinbarung 078 927 82 61 meldestelle@stiftung lerchenbuehl.ch Sprechstunde: Dienstag 16.00 – 17.30 (jede zweite Woche im SAZ) Haben Sie/hast Du Anliegen, welche nicht im SAZ Burgdorf angesprochen werden können? Dann wenden Sie sich/wende Dich an: Ombudsstelle für Alters-, Betreuungs- und Heimfragen Dr. Katrin Kummer Zinggstrasse 16 3007 Bern 031 372 27 27 [email protected] Wie arbeitet die Präventions- und Meldestelle? Vorbeugen Information und Weiterbildung zum Thema Gewalt für Klientinnen und Klienten, Personal, Angehörige und gesetzliche Vertretungen Schutz und Stärkung der Klientinnen und Klienten sowie des Personals Beratung, offene Gesprächsangebote, Hilfestellungen, Unterstützung Eingreifen Die Meldung zu einem Vorfall entgegen nehmen, bearbeiten und dokumentieren Weitere Massnahmen einleiten (z. B. Gespräche mit den am Vorfall Beteiligten führen) Zusammenarbeit mit den Führungspersonen, Angehörigen, gesetzlichen Vertretungen, Personal, Therapeutinnen und Therapeuten, Opferhilfestellen, Beratungs- und Fachstellen Ziele der Arbeit der Präventions- und Meldestelle Stärkung der Klientinnen und Klienten in Bezug der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte Einen achtsamen, wachen Umgang, vor allem auch mit alltäglichen Grenzverletzungen und Übergriffen entwickeln Miteinander in ein offenes Gespräch über die Erfahrung oder Beobachtung von Gewalt kommen Schutz für die Betroffenen von Gewalt gewährleisten Nach einem Vorfall Wege zur Klärung und Veränderung der Situation suchen, die die Gewalt ausgelöst hat Möglichst schon im Vorfeld Gewalt vermeiden Die Präventions- und Meldestelle greift nicht ein bei: Alltäglichen Konflikten unter den Klientinnen und Klienten → agogische Mitarbeitende Konflikten unter dem Personal, Angehörigen, Drittpersonen → Führungspersonen, Dienstweg Ich brauche einen Termin Foto Name ____________________________________ oder Wir fördern die persönlichen Fähigkeiten Damit sich Personen mit Unterstützungsbedarf besser vor (sexuellen) Übergriffen schützen können, setzen wir auf die folgenden sieben Punkte: Mein Körper gehört mir, dein Körper gehört dir Ich bin wichtig und habe das Recht zu bestimmen, wie, wann, wo und von wem ich angefasst werden möchte. Ich respektiere die Grenzen des anderen. Ich kann meinen Gefühlen vertrauen Meine Gefühle sind wichtig und richtig. Ich darf über meine Gefühle sprechen, auch wenn es schwierige Gefühle sind. Es gibt angenehme und unangenehme Berührungen Niemand hat das Recht mich zu schlagen oder so zu berühren, wie und wo ich es nicht möchte. Es darf mich niemand zu Berührungen überreden oder zwingen, auch nicht Menschen, die ich gerne habe oder die mir nahe stehen. Ich habe das Recht Nein zu sagen und mich zu wehren Wenn mir etwas nicht gefällt darf ich Nein sagen und mich wehren. Es gibt Situationen, wo ich mich widersetzen darf. Es gibt gute und schlechte Geheimnisse Gute Geheimnisse machen Freude und sind spannend. Schlechte Geheimnisse machen Kummer und fühlen sich schwer und unheimlich an. Solche Geheimnisse darf ich weitererzählen, auch wenn ich versprochen habe, es niemandem zu sagen. Ich spreche darüber und hole Hilfe Wenn mich etwas bedrückt oder wenn ich unangenehme Erlebnisse habe, rede ich mit Personen darüber, denen ich vertraue. Ich höre nicht auf mit erzählen, bis mir geholfen wird. Ich bin nicht schuld Wenn Personen, welche mich im Alltag unterstützen oder begleiten, ihre Grenzen überschreiten, sind diese verantwortlich, für das was passiert – ob ich Nein sage dazu oder nicht.
© Copyright 2025 ExpyDoc