Stipendienstiftung der Republik Osterreich Wi en Bericht tiber die Prtifung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 KPMG Austria GmbH WirtschaftsprUfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 19. Mai 2015 Dieser Bericht beinhaltet 8 Seiten und 3 Beilagen 14055563/10058809 Stipendienstiftung der Repub/ik Osterreich, Wien Bericht uber die Prufung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 19. Mai 2015 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Priifungsvertrag und Auftragsdurchfiihrung 1 2. Aufgliederungen und ErHiuterungen von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses 2 3. Zusammenfassung des Priifungsergebnisses 3 3.1. Feststellungen zur GesetzmaBigkeit von Buchflihrung, Jahresabschluss und Lagebericht Erteilte Ausklinfte Stellungnahme zu Tatsachen in Verbindung mit § 273 Abs 2 und Abs 3 UGB 3 Bestatigungsvermerk 4 3.2. 3.3. 4. I 3 3 Stipendienstijtung der Republik Osterreich, Wien Bericht iiber die Priifung des lahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 19. Mai 2015 Beilagenverzeichnis Beilage Jahresabschluss und Lagebericht lahresabschluss zum 31. Dezember 2014 • Bilanz zum 3l. Dezember 2014 • Gewinn- und Verlustrechnung fur das Geschaftsjahr 2014 • Anhang fUr das Geschaftsjahr 2014 Lagebericht fUr das Geschaftsjahr 2014 II Allgemeine Auftragsbedingungen III II I Stipendienstiftung der Republik Osterreic/t, Wien Bericht iiber die Priif ung des lahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 19. Mai 2015 An die Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Stiftungsrats der Stipendienstiftung del' Republik Osterreich Wien Wir haben die Prtifung des Jahl'esabschlusses zum 31. Dezembel' 2014 der Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien (im Folgenden auch kurz "Stiftung" genannt), abgeschlossen und el'statten tiber das Ergebnis dieser Prtifung den folgenden Bericht: 1. Priifungsvertrag und Auftragsdurchfiihrung Mit Beschluss des Stiftungsrates wurden wir zum Stiftungspl'tifel' der Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien, bestellt. Der Stiftungsl'at erteilte uns demzufolge den Auftrag, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 unter Einbeziehung der Buchfuhrung und den Lagebericht gemaI3 §§ 269 ffUGB zu prtifen . Bei der geprtiften Stiftung handelt es sich urn eine kleine Gesellschaft im Sinn des § 221 UGB. Bei der gegensUi.ndlichen Prtifung handelt es sich urn eine Pflichtpriifung gemafi § 16 Abs 2 Stipendienstiftungs-Gesetz. Diese Priifung erstreckt sich darauf, ob bei der Erstellung des Jahl'esabschlusses und der Buchft.ihrung die gesetzlichen Vol'schriften beachtet wurden. Del' Lagebel'icht ist dal'auf zu pl'tifen, ob el' mit dem J ahl'esabschluss in Einklang steht, ob gemaB § 16 Abs 1 Stipendienstiftungs-Gesetz auf die Erflillung des Stiftungszwecks eingegangen wul'de und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Stiftung erwecken. Bei unserer Prtifung beachteten wir die in Osterreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und die berufsiiblichen Grundsatze ol'dnungsgemaBer Dul'chflihrung von Abschlusspl'tifungen. Wil' weisen darauf hin, dass die Abschlusspl'tifung mit hinreichendel' Sichel'heit die Richtigkeit des Abschlusses gewahrleisten soIl. Eine absolute Sichel'heit lasst sich nicht erreichen, weil jedem Rechnungslegungs- und internen Kontrollsystem die Moglichkeit von Fehlern immanent ist und auf Grund del' stichprobengesttitzten Pl'tifung ein unvel'meidbal'es Risiko besteht, dass wesentliche Fehldal'stellungen im Jahresabschluss unentdeckt bleiben. Die Pl'tifung el'streckte sich nicht auf Bereiche, die tiblichel'weise den Gegenstand von Sondel'prtifungen bilden. StipelUlienstiftung der Repub/ik Osterreich, Wien Bericht uber die Prufimg des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 19. Mai 2015 Wir flihrten die PrUfung mit Unterbrechungen im Mai 2015 durch. Die PrUfung wurde mit dem Datum dieses Berichtes materiell abgeschlossen. FUr die ordnungsgema/3e Durchfiihrung des Auftrages ist Herr DDr. Martin Wagner, Witlschaftspl'Ufel', verantwortlich. Grundlage flir unsere Pl'Ufung ist del' mit del' Stiftung abgeschlossene Prlifungsvertrag, bei dem die von del' Kammer del' Wirtschaftstreuhander herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen flir Wirtschaftstreuhandberufe" (Beilage III) einen integrierten Bestandteil bilden. Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nul' zwischen del' Stiftung und dem AbschlussprUfer, sondem auch gegenUber Dritten. BezUglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprlifel' gegenUber del' Stiftung und gegenUber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung. 2. Aufgliederungen und ErHiuterungen von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses Aile erforderlichen Aufgliederungen und El'lauterungen von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses sind im Anhang des Jahl'esabschlusses und im Lagebericht enthalten. 2 Slipendienstiftllng der Repllblik OSlerreich, Wien Bericht iiber die Priifung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 19. Mai 2015 3. Zusammenfassung des Priifungsergebnisses 3.1. Feststellungen zur GesetzmaBigkeit von Buchfiihrung, Jahresabschluss und Lagebericht Bei unseren PrUfungshandlungen stellten wir die Einhaltung del' gesetzlichen Vorschriften und del' Grundsatze ordnungsmaBiger Buchfiihrung fest. 1m Rahmen unseres risiko- und kontrollorientielten PrUfungsansatzes haben wir - soweit wir dies fur unsere PrUfungsaussage fur notwendig erachteten - die intern en Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungslegungsprozesses in die PrUfung einbezogen; dabei sind uns keine wesentlichen Schwachen bei del' internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses bekannt geworden. Hinsichtlich der GesetzmaBigkeit des Jahresabschlusses verweisen wir auf un sere Ausflihrungen im Bestatigungsvermerk. Del' Lagebericht entspricht nach unserer abschlieBenden Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften (§ 243 UGB und § 16 Abs 1 Stipendienstiftungs-Gesetz) und steht auch hinsichtlich der Erflillung des Stiftungszweckes in Einklang mit dem Jahresabschluss. 3.2. Erteilte Auskiinfte Del' Stiftungsvorstand erteilte die von uns verlangten Aufklarungen und Nachweise. Eine yom Stiftungsvorstand unterfertigte Vollstandigkeitserklarung haben wir zu unseren Akten genommen. 3.3. Stellungnahme zu Tatsachen in Verbindung mit § 273 Abs 2 und Abs 3 UGB Bei Wahrnehmung unserer Aufgaben als StiftungsprUfer haben wir keine Tatsachen festgestellt, die den Bestand del' geprUften Stiftung gefahrden odeI' ihre Entwicklung wesentlich bee intrachtigen konnen oder die schwerwiegende VerstoBe des Stiftungsvorstandes gegen Gesetze erkennen lassen. Wesentliche Schwachen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses sind uns nicht zur Kenntnis gelangt. Die Voraussetzungen fur die Vel'mutung eines Reol'ganisationsbedarfs (§ 22 Abs 1 Z 1 URG) sind nicht gegeben. 3 Stipendienstijtung der Republik Osterreich, Wien Bericht uber die Prufung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 19. Mai 2015 4. Bestatigungsvermerk Bericht zurn Jahresabschluss Wir haben den beigefUgten Jahresabschluss der Stipendienstiftung der Repuhlik Osterreich, Wien, fUr das Geschaftsjahr vorn 1. Janner 2014 bis zurn 31. Dezernber 2014 unter Einbeziehung der BuchfUhrung gepriift. Diesel' Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum 31. Dezember 2014, die Gewinn- und Verlustrechnung ftir das am 31. Dezember 2014 endende Geschaftsjahr sowie den Anhang. Beziiglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als StiftungsprUfer gegenUber der Stiftung und gegenUber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung. Verantwortung des Stiftungsvorstands fur den Jahresabschluss und die Buchfuhrung Der Stiftungsvorstand ist fUr die BuchfUhrung sowie fUr die Aufstellung eines Jahresabschlusses verantwortlich, der ein moglichst getreues Bild del' Vermogens-, Finanz- und Ertragslage del' Stiftung in Ubereinstimmung mit den osterreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Stipendienstiftungs-Gesetzes vermittelt. Diese VerantwOliung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses fiir die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines moglichst getreuen Bildes der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung von Bedeutung ist, damit diesel' frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten odeI' unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schatzungen, die unter BerUcksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Stiftungsprufers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprufung Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines PrUfungsurteils zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer PrUfung. Wir haben unsere PrUfung unter Beachtung der in Osterreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsatze ordnungsgemaBer AbschlussprUfung durchgefuhli. Diese Grundsatze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die PrUfung so planen und durchfUhren, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darUber bilden konnen, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. 4 Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien Bericht aber die Prafung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 Eine Prtifung beinhaItet die DurchfUhrung von Prtifungshandlungen zur Erlangung von Prtifungsnachweisen hinsichtlich der Betrage und sonstigen Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl del' Prtifungshandlungen liegt im pflichtgemaJ3en Ermessen des Stiftungsprtifers unter Berticksichtigung seiner Einschatzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei del' Vornahme diesel' Risikoeinschatzung berticksichtigt der Stiftungsprtifer das interne Kontrollsystem, soweit es fur die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines moglichst getreuen Bildes del' Vermogens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung von Bedeutung ist, urn unter BerGcksichtigung del' Rahmenbedingungen geeignete PrGfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch urn ein PrGfungsUlteil Gber die Wirksamkeit del' internen Kontrollen der Stiftung abzugeben. Die Prtifung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und del' vom Stiftungsvorstand vorgenommenen wesentlichen Schatzungen sowie eine WGrdigung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses. Wir sind del' Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prtifungsnachweise erlangt haben, sodass unsere PrGfung eine hinreichend sichere Grundlage fUr unser Prtifungsurteil darstellt. Priifungsurteil Unsere PrGfung hat zu keinen Einwendungen gefuhrt. Auf Grund der bei del' Prtifung gewonnenen Erkenntnisse entspricht del' Jahresabschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein moglichst getreues Bild del' Vermogens- und Finanzlage der Stiftung zum 31. Dezember 2014 sowie del' Ertragslage del' Stiftung fUr das Geschaftsjahr vom 1. Janner 2014 bis zum 31. Dezember 2014 in Ubereinstimmung mit den osterreichischen Grundsatzen ordnungsmaJ3iger Buchfuhrung. Aussagen zum Lagebericht Del' Lagebericht ist auf Grund del' gesetzlichen Vorschriften darauf zu prGfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von del' Lage der Stiftung erwecken. Del' Bestatigungsvermerk hat auch eine Aussage dartiber zu enthaIten, ob del' Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht. Del' Lagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Jahresabschluss und geht auf die Erfullung des Stiftungszweckes ein. Wien, am 19. Mai 2015 KPMG Austria GmbH ,WirtschaftsprGfungs- und Steuerberatungsgesellschaft I ~gner WirtschaftsprGfer / pp~lg ~~~SChaftSprtiferin Die VerOffentlichung oder Weitergabe des lahresabschlusses mit unserem Bestatigungsvermerk darf nur in der von uns besUitigten Fassung erfolgen. Dieser Bestatigungsvermerk bezieht sich ausschlieGlich auf den deutschsprachigen und vollstandigen lahresabschluss samt Lagebericht. FUr abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UOB zu beachten. J ahresabschluss und Lagebericht Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien Jahresabschluss zurn 31. Dezernber 2014 Beilage I Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien Beilage III Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva 3l.12.2014 EUR Umlaufvermogen Guthaben bei Kreditinstituten 31.12.2013 TEUR 29.023.368,05 29.335 25.832.484,94 3.186.563,11 25.833 3.500 29.019.048,05 29.333 4.320,00 29.023.368,05 2 29.335 Passiva A. Stiftungsvermogen I. Widmungsvermogen II. Bilanzgewinn davon Gewinnvortrag: EUR 3.500.046,37; Vorjahr: TEUR 3.574 B. Riickstellungen Sonstige Riickstellungen Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien Beilage 112 Gewinn- und Verlustrechnung ffir das Geschaftsjahr 2014 1. Stiftungsaufwand Stipendienauszahlungen 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen Obrige 3. Zwischensumme aus Z 1 und 2 (Betriebsergebnis) 4. Sonstige Zinsenertrage 5. Zinsenaufwand 6. Zwischensumme aus Z 4 und 5 (Finanzergebnis) 7. Ergebnis der gewohnlichen Geschaftstiitigkeit = Jahresverlust 8. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 9. Bilanzgewinn 2014 2013 EUR TEUR -451.590,00 -309 -23.322,42 -474.912,42 161.429,16 0,00 161.429,16 -18 -327 253 0 253 -313.483,26 3.500.046,37 3.186.563,11 -74 3.574 3.500 Stipendienstiftung der Republik Qsterreich, Wi en Anhang ffir das Geschaftsjahr 2014 Beilage 113 Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien Beilage 114 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsatze Der lahresabschluss wird unter Beachtung der Grundsatze ordnungsgema13er Buchftihrung und der Generalnorm, ein moglichst getreues Bild der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung zu vermitteln, aufgestellt. Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des lahresabschlusses erfolgt gema13 § 16 Stipendienstiftungs-Gesetz unter Berticksichtigung der entsprechenden Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Bei del' Aufstellung des lahresabschlusses werden die Grundsatze der Vollstandigkeit und del' Willktirfreiheit eingehalten. Bei del' Bewertung wird von der Fortfuhrung der Stiftung ausgegangen. Bei Verrnogensgegenstanden und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung angewendet. Dem Vorsichtsgrundsatz wird Rechnung getragen, indem insbesondere nul' die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Aile erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im Geschaftsjahr odeI' in einem frtiheren Geschaftsjahr entstanden sind, sind berticksichtigt. Eventuelles Anlagevermogen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abztiglich del' im Geschaftsjahr durchgefuhrten Abschreibungen bewertet. Zur Ermittlung del' Abschreibungssatze wird generell die lineare Abschreibungsmethode gewahlt. Bei der Bewertung von Forderungen werden erkennbare Risiken durch individuelle Abwertungen berticksichtigt. Rlickstellungen berticksichtigen aile erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Hohe jenes Betrages, del' nach verntinftiger unternehmerischer Beurteilung notwendig ist. Eventuelle Verbindlichkeiten werden mit dem Rtickzahlungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht ermittelt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend dem Gesamtkostenverfahren gema13 § 231 (2) UGB gegliedert. Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien Beilage 115 Bilanz Bilanz - Passivseite A. Eigenkapital (Stiftungskapital) Das Stifiungskapital setzt sich aus der Barwidmung in Hohe von EUR 25.832.484,94 (erhalten vom bsterreichischen Versohnungsfonds) und dem Bilanzgewinn in Hohe von EUR 3.186.563,11 (davon Gewinnvortrag in Hohe von EUR 3.500.046,37) zusammen. B. Sonstige Riickstellungen In den sonstigen RUckstellungen sind die Kosten der JahresabschlussprUfung enthalten: Stand 1.1.2014 EUR Dotierung EUR Stand 31.12.2014 EUR 2.160,00 2.160,00 4.320,00 Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Rahmen des Gesamtkostenverfahrens gemaB § 231 Abs 2 UGB dargestellt: 2014 EUR Sonstige betriebliche Aufwendungen Ubrige Verwaltungshonorar bAD Aufwendungen flir den Jahresabschluss Spes en des Geldverkehrs GebUhren und Auslagen 21.032,70 2.160,00 81,23 48,49 23.322,42 Stipendienstiftung der Republil( Osterreich, Wien Beilage 116 Sonstige Angaben Die Stipendienstiftung beschaftigte im abgelaufenen Jahr keine Dienstnehmer. An den Stiftungsvorstand wurden keine Beztige ausbezahlt. Die Stipendienstiftung ist eine Offentlich-rechtliche Stiftung und entspricht den GroBenmerkmalen des § 221 (1) UGB. Es bestehen keine Leasingverhaltnisse bzw andere Verpflichtungen iSd § 237 Z 8 UGB. Stiftungsvorstande MR Erich Bruckner MMag." Dr.in Doris Karner Dr. Helmut Moser Stiftungsrate Mag." Barbara Weitgruber MinR Franz Friedrich Mag.a Maria Auer Dr. Kurt Wegscheidler Botschafter Dr. Martin Eichtinger Sektionschef Mag. Christian Weissenburger Wien, am 19. Mai 2015 Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien Stiftungsvorstand: rf}o~( -;a.~ MR Erich Bruckner MMag.a Dr.in Doris Karner Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien Lagebericht ffir das Geschaftsjahr 2014 Beilage II Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wi en Beilage 11/1 Lagebericht fur das Geschaftsjahr 2014 Die mit Bundesgesetz errichtete Stipendienstiftung wurde als "nicht verzehrende" Stiftung konstituiert, sodass fUr die Auszahlung der Stipendien sowie fUr einen allfalligen Verwaltungsaufwand der Stiftung nur der Zinsertrag, nichtjedoch das Kapital herangezogen werden kann. Die Dotierung der Stipendienstiftung erfolgte aus dem Restvermogen des Osterreichischen Versohnungsfonds und betrug EUR 25,832.484,94. Die Summe wurde als Festgeld mit unterschiedlichen Laufzeiten und auf Sparkonten mit unterschiedlichen Bindungsfristen veranlagt und hat im Jahr 2014 einen Zinsertrag in Hohe von EUR 161.429,16 erbracht. Die operative Abwicklung der Stipendien im tertUiren Bereich erfolgte durch die OeAD (Osterreichische Austauschdienst)-Gesellschaft mit beschriinkter Haftung, die die Stipendien auf der Internetplattform http ://www.grants.at verOffentIichte. Die Formalvoraussetzungen fUr eine Stipendienbeantragung und das Antragformular sind auf der Homepage abrufbar. 1m Berichtsjahr 2014 konnten im tertiiiren Bereich bei 132 Antriigen insgesamt 83 Stipendien zuerkannt werden. Filr den Bereich Masterstudium fUr Internationale Beziehungen konnten 5 Antriige positiv erledigt werden (16 Bewerbungen), auf die Postdoc-Stipendien entfielen 21 Zuerkennungen (30 Bewerbungen) und von den 86 Antriigen fUr Forschungsstipendien fUr Undergraduates, Graduates und Postgraduates konnten 57 positiv beschieden werden. Del' OeAD-GesmbH wurde zur Auszahlung von Stipendien und Reisekosten im Jahr 2014 ein Gesamtbetrag in Hohe von EUR 387.350,00 ilberwiesen. Das fUr die operative Abwicklung der Stipendienprogramme an die OeAD-GesmbH entrichtete Entgelt betrug EUR 21 .032,70. An Schiller und Schillerinnen wurden fur das Schuljahr 2014115 insgesamt 8 Stipendien zuerkannt. Del' finanzielle Aufwand fUr die Schul-Stipendien betrug im Geschiiftsjahr 2014 EUR 64.240,00 . Verwaltungskosten sind fUr diese Stipendien nicht angefallen, da die operative Abwicklung durch die Partnerschulen und den Vorstand der Stiftung unentgeltlich erfolgte. Der Stiftungsrat tagte im Geschiiftsjahr insgesamt 4-mal, wobei 2 Sitzungen der Antragsprilfung beziehungsweise del' Zuerkennung der Stipendien dienten. In del' 27. Sitzung am 11. Juni 2014 wurde der geprilfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 durch den Stiftungsrat genehmigt und dem Vorstand die Entlastung erteilt. Der Rechenschaftsbericht gemii13 § 16 Abs 7 Bundesgesetz liber die Errichtung einer Stipendienstiftung del' Republik Osterreich wurde von del' Vorsitzenden des Stiftungsrates (fristgerecht) am 12. Juni 2014 der Priisidentin des Nationalrates mit del' Bitte urn Vorlage im Hauptausschuss ilbermittelt. Der Hauptausschuss hat diesen Bericht am 17. Dezember 2014 in Verhandlung genommen und beschlossen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien BeilageIII2 Vorstand und Stiftungsrat haben, soweit eine Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes, die dieser anHisslich seiner Einschau bei der Stiftung ausgesprochen hat, in ihrer Ingerenz gelegen ist, umgesetzt. So hat die Stiftung insbesondere ihr Engagement im Schulbereich intensiviert. Ais weitere Partnerschule im Ausland konnte im Bereich der AHS das Osterreichische Gymnasium Budapest gewonnen werden. 1m Bereich der Berufsbildenden Schulen konnte einerseits eine Zusammenarbeit zwischen der HTL-Rennweg (Wien) und der Schule Peter Mahringer in Shkodra (Albanien) im Rahmen des Stipendienprogramms vereinbart und andererseits mit der Hoheren Lehranstalt fUr wirtschaftliche Berufe in St. Peter I Visja sola za gospodarske poklice St. Peter (Karnten) eine weitere osterreichische Partnerschule gefunden werden. Auf Antrag des Vorstandes hat der Stiftungsrat bezliglich del' Vorgaben fUr die Bewerbungen urn Schtiler/innenstipendien einen Beschluss gefasst, welche Unterlagen von den Bewerber/innen beizubringen sind. Die Antrage der Stipendienbewerberlinnen haben neben einem Motivationsschreiben auch das zuletzt ausgestellte Jahreszeugnis in Kopie sowie eine Kopie des Reisepasses zum Nachweis del' Staatsbtirgerschaft zu umfassen . Sofem gro/3eres Interesse an der Zuerkennung des Stipendiums besteht, konnen auch soziale Kriterien bei del' Empfehlung durch die aufnehmende oder entsendende Institution berticksichtigt werden. Durch diese Vorgangsweise wurden wie yom Rechnungshof angeregt einheitIiche Bewerbungsunterlagen sichergestellt. Eine entsprechende Bekanntgabe dieser Vorgaben an die Partnerinstitutionen erfolgte durch die Stiftung. Wiewohl das Stipendienstiftungsgesetz keinen ausdrticklichen "Genderauftrag" vorsieht, sind Vorstand und Stiftungsrat bemtiht im Rahmen der Auslobung und Vergabe von Stipendien den Genderaspekt zu berticksichtigen. So werden etwa die Stipendien im Schulbereich nunmehr ausdrticklich im Verhaltnis 1: 1 zur VerfUgung gestellt. Ftir die Verwendung bzw. Auszahlungen aus den treuhandig verwalteten Mitteln wurde den Treuhandern eine entsprechende Vorgabe libermittelt. Die Vorgaben sehen vor, dass aus dem Stipendium j edenfalls zu begleichen sind: 1. Schulgeld und Intematskosten, 2. alle Aufwendungen, die von den Schliler/innen im Rahmen des Unterrichts zu tragen sind (Lehrmittelbeitrage usw.), 3. ein angemessenes Taschengeld, 4. die Ubemahme del' An- und Abreisekosten sowie jedenfalls eines einmaligen Heimatbesuches etwa aus Anlass der Weihnachtsferien, 5. ein durch diese Ausgaben nicht verbrauchtes Stipendienrestgeld ist am Ende des Schulbesuches den Schtiler/innen nachweislich auszufolgen. AnIasslich der Verlangerung des Betreuungsvertrages mit del' OeAD-GmbH wurde eine Klarstellung hinsichtlich del' Bemessungsgrundlage fUr das vertraglich vereinbarte Honorar dahingehend getroffen, dass die Bemessungsbasis aus den ausbezahlten Stipendien samt Reisekostenzuschtissen besteht. Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien Beilage II13 Durch die fristgerechte schriftliche Verlangerung des Betreuungsvertrages (8 . Janner 2014) fiir den Zeitraum IS . Jiinner 2014 bis IS. Janner 2015 und die Klarstellung der Bemessungsbasis konnte den Anregungen des Rechnungshofes entsprochen werden. Del' Stiftungsrat der Stipendienstiftung der Republik Osterreich hat den Usancen folgend und im Einklang mit der Empfehlung des Rechnungshofes, dass die Beauftragung eines WirtschaftsprUfers keinen langeren Zeitraum als 5 Jahre umfassen soli, die KPMG Austria Ges.m.b.H. , Wirtschaftspri.ifungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, zum Stiftungspriifer fUr das Geschiiftsjahr 2014 bestellt. Sonstige berichtspflichtige Vorgange von besonderer Bedeutung nach Ende des Berichtsjahres lagen nicht VOL Wien, am 19. Mai 2015 Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien Stiftungsvorstand: fl r!Jon-( fi-~ M:: L MR Erich Bruckner MMag." OLin Doris Karner Dr. Helmut ir.~ser
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