Stipendienstiftung der Republik Österreich: Jahresabschluss 2014

Stipendienstiftung der
Republik Osterreich
Wi en
Bericht tiber die Prtifung des
Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2014
KPMG Austria GmbH
WirtschaftsprUfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
19. Mai 2015
Dieser Bericht beinhaltet 8 Seiten und 3 Beilagen
14055563/10058809
Stipendienstiftung der Repub/ik Osterreich, Wien
Bericht uber die Prufung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014
19. Mai 2015
Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Priifungsvertrag und Auftragsdurchfiihrung
1
2.
Aufgliederungen und ErHiuterungen von wesentlichen
Posten des Jahresabschlusses
2
3.
Zusammenfassung des Priifungsergebnisses
3
3.1.
Feststellungen zur GesetzmaBigkeit von Buchflihrung,
Jahresabschluss und Lagebericht
Erteilte Ausklinfte
Stellungnahme zu Tatsachen in Verbindung mit § 273 Abs 2 und
Abs 3 UGB
3
Bestatigungsvermerk
4
3.2.
3.3.
4.
I
3
3
Stipendienstijtung der Republik Osterreich, Wien
Bericht iiber die Priifung des lahresabschlusses zum 31. Dezember 2014
19. Mai 2015
Beilagenverzeichnis
Beilage
Jahresabschluss und Lagebericht
lahresabschluss zum 31. Dezember 2014
• Bilanz zum 3l. Dezember 2014
• Gewinn- und Verlustrechnung fur das Geschaftsjahr 2014
• Anhang fUr das Geschaftsjahr 2014
Lagebericht fUr das Geschaftsjahr 2014
II
Allgemeine Auftragsbedingungen
III
II
I
Stipendienstiftung der Republik Osterreic/t, Wien
Bericht iiber die Priif ung des lahresabschlusses zum 31. Dezember 2014
19. Mai 2015
An die Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Stiftungsrats der
Stipendienstiftung del' Republik Osterreich
Wien
Wir haben die Prtifung des Jahl'esabschlusses zum 31. Dezembel' 2014 der
Stipendienstiftung der Republik Osterreich,
Wien
(im Folgenden auch kurz "Stiftung" genannt),
abgeschlossen und el'statten tiber das Ergebnis dieser Prtifung den folgenden Bericht:
1.
Priifungsvertrag und Auftragsdurchfiihrung
Mit Beschluss des Stiftungsrates wurden wir zum Stiftungspl'tifel' der Stipendienstiftung der
Republik Osterreich, Wien, bestellt. Der Stiftungsl'at erteilte uns demzufolge den Auftrag, den
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 unter Einbeziehung der Buchfuhrung und den Lagebericht gemaI3 §§ 269 ffUGB zu prtifen .
Bei der geprtiften Stiftung handelt es sich urn eine kleine Gesellschaft im Sinn des § 221 UGB.
Bei der gegensUi.ndlichen Prtifung handelt es sich urn eine Pflichtpriifung gemafi § 16 Abs 2
Stipendienstiftungs-Gesetz.
Diese Priifung erstreckt sich darauf, ob bei der Erstellung des Jahl'esabschlusses und der
Buchft.ihrung die gesetzlichen Vol'schriften beachtet wurden. Del' Lagebel'icht ist dal'auf zu
pl'tifen, ob el' mit dem J ahl'esabschluss in Einklang steht, ob gemaB § 16 Abs 1 Stipendienstiftungs-Gesetz auf die Erflillung des Stiftungszwecks eingegangen wul'de und ob die sonstigen
Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Stiftung erwecken.
Bei unserer Prtifung beachteten wir die in Osterreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und
die berufsiiblichen Grundsatze ol'dnungsgemaBer Dul'chflihrung von Abschlusspl'tifungen.
Wil' weisen darauf hin, dass die Abschlusspl'tifung mit hinreichendel' Sichel'heit die Richtigkeit
des Abschlusses gewahrleisten soIl. Eine absolute Sichel'heit lasst sich nicht erreichen, weil
jedem Rechnungslegungs- und internen Kontrollsystem die Moglichkeit von Fehlern immanent
ist und auf Grund del' stichprobengesttitzten Pl'tifung ein unvel'meidbal'es Risiko besteht, dass
wesentliche Fehldal'stellungen im Jahresabschluss unentdeckt bleiben. Die Pl'tifung el'streckte
sich nicht auf Bereiche, die tiblichel'weise den Gegenstand von Sondel'prtifungen bilden.
StipelUlienstiftung der Repub/ik Osterreich, Wien
Bericht uber die Prufimg des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014
19. Mai 2015
Wir flihrten die PrUfung mit Unterbrechungen im Mai 2015 durch. Die PrUfung wurde mit dem
Datum dieses Berichtes materiell abgeschlossen.
FUr die ordnungsgema/3e Durchfiihrung des Auftrages ist Herr DDr. Martin Wagner, Witlschaftspl'Ufel', verantwortlich.
Grundlage flir unsere Pl'Ufung ist del' mit del' Stiftung abgeschlossene Prlifungsvertrag, bei dem
die von del' Kammer del' Wirtschaftstreuhander herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen flir Wirtschaftstreuhandberufe" (Beilage III) einen integrierten Bestandteil bilden. Diese
Auftragsbedingungen gelten nicht nul' zwischen del' Stiftung und dem AbschlussprUfer, sondem
auch gegenUber Dritten. BezUglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprlifel'
gegenUber del' Stiftung und gegenUber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
2.
Aufgliederungen und ErHiuterungen von wesentlichen
Posten des Jahresabschlusses
Aile erforderlichen Aufgliederungen und El'lauterungen von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses sind im Anhang des Jahl'esabschlusses und im Lagebericht enthalten.
2
Slipendienstiftllng der Repllblik OSlerreich, Wien
Bericht iiber die Priifung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014
19. Mai 2015
3.
Zusammenfassung des Priifungsergebnisses
3.1.
Feststellungen zur GesetzmaBigkeit von Buchfiihrung,
Jahresabschluss und Lagebericht
Bei unseren PrUfungshandlungen stellten wir die Einhaltung del' gesetzlichen Vorschriften und
del' Grundsatze ordnungsmaBiger Buchfiihrung fest.
1m Rahmen unseres risiko- und kontrollorientielten PrUfungsansatzes haben wir - soweit wir
dies fur unsere PrUfungsaussage fur notwendig erachteten - die intern en Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungslegungsprozesses in die PrUfung einbezogen; dabei sind uns keine
wesentlichen Schwachen bei del' internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses bekannt
geworden.
Hinsichtlich der GesetzmaBigkeit des Jahresabschlusses verweisen wir auf un sere Ausflihrungen im Bestatigungsvermerk.
Del' Lagebericht entspricht nach unserer abschlieBenden Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften (§ 243 UGB und § 16 Abs 1 Stipendienstiftungs-Gesetz) und steht auch hinsichtlich
der Erflillung des Stiftungszweckes in Einklang mit dem Jahresabschluss.
3.2.
Erteilte Auskiinfte
Del' Stiftungsvorstand erteilte die von uns verlangten Aufklarungen und Nachweise. Eine yom
Stiftungsvorstand unterfertigte Vollstandigkeitserklarung haben wir zu unseren Akten genommen.
3.3.
Stellungnahme zu Tatsachen in Verbindung mit § 273 Abs 2 und
Abs 3 UGB
Bei Wahrnehmung unserer Aufgaben als StiftungsprUfer haben wir keine Tatsachen festgestellt,
die den Bestand del' geprUften Stiftung gefahrden odeI' ihre Entwicklung wesentlich bee intrachtigen konnen oder die schwerwiegende VerstoBe des Stiftungsvorstandes gegen Gesetze
erkennen lassen. Wesentliche Schwachen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses sind uns nicht zur Kenntnis gelangt. Die Voraussetzungen fur die Vel'mutung eines
Reol'ganisationsbedarfs (§ 22 Abs 1 Z 1 URG) sind nicht gegeben.
3
Stipendienstijtung der Republik Osterreich, Wien
Bericht uber die Prufung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014
19. Mai 2015
4.
Bestatigungsvermerk
Bericht zurn Jahresabschluss
Wir haben den beigefUgten Jahresabschluss der
Stipendienstiftung der Repuhlik Osterreich,
Wien,
fUr das Geschaftsjahr vorn 1. Janner 2014 bis zurn 31. Dezernber 2014 unter Einbeziehung
der BuchfUhrung gepriift. Diesel' Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum 31. Dezember 2014,
die Gewinn- und Verlustrechnung ftir das am 31. Dezember 2014 endende Geschaftsjahr sowie
den Anhang. Beziiglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als StiftungsprUfer gegenUber
der Stiftung und gegenUber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Verantwortung des Stiftungsvorstands fur den Jahresabschluss und die Buchfuhrung
Der Stiftungsvorstand ist fUr die BuchfUhrung sowie fUr die Aufstellung eines Jahresabschlusses
verantwortlich, der ein moglichst getreues Bild del' Vermogens-, Finanz- und Ertragslage del'
Stiftung in Ubereinstimmung mit den osterreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften
und den Bestimmungen des Stipendienstiftungs-Gesetzes vermittelt. Diese VerantwOliung
beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems,
soweit dieses fiir die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines moglichst
getreuen Bildes der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung von Bedeutung ist, damit
diesel' frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten odeI'
unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schatzungen, die unter BerUcksichtigung der gegebenen
Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.
Verantwortung des Stiftungsprufers und Beschreibung von Art und Umfang der
gesetzlichen Abschlussprufung
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines PrUfungsurteils zu diesem Jahresabschluss
auf der Grundlage unserer PrUfung. Wir haben unsere PrUfung unter Beachtung der in
Osterreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsatze ordnungsgemaBer AbschlussprUfung durchgefuhli. Diese Grundsatze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die
PrUfung so planen und durchfUhren, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darUber
bilden konnen, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.
4
Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien
Bericht aber die Prafung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014
Eine Prtifung beinhaItet die DurchfUhrung von Prtifungshandlungen zur Erlangung von
Prtifungsnachweisen hinsichtlich der Betrage und sonstigen Angaben im Jahresabschluss. Die
Auswahl del' Prtifungshandlungen liegt im pflichtgemaJ3en Ermessen des Stiftungsprtifers unter
Berticksichtigung seiner Einschatzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei del' Vornahme diesel' Risikoeinschatzung berticksichtigt der Stiftungsprtifer das interne Kontrollsystem,
soweit es fur die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines moglichst
getreuen Bildes del' Vermogens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung von Bedeutung ist, urn
unter BerGcksichtigung del' Rahmenbedingungen geeignete PrGfungshandlungen festzulegen,
nicht jedoch urn ein PrGfungsUlteil Gber die Wirksamkeit del' internen Kontrollen der Stiftung
abzugeben. Die Prtifung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und del' vom Stiftungsvorstand vorgenommenen
wesentlichen Schatzungen sowie eine WGrdigung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.
Wir sind del' Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prtifungsnachweise erlangt
haben, sodass unsere PrGfung eine hinreichend sichere Grundlage fUr unser Prtifungsurteil
darstellt.
Priifungsurteil
Unsere PrGfung hat zu keinen Einwendungen gefuhrt. Auf Grund der bei del' Prtifung gewonnenen Erkenntnisse entspricht del' Jahresabschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt ein moglichst getreues Bild del' Vermogens- und Finanzlage der
Stiftung zum 31. Dezember 2014 sowie del' Ertragslage del' Stiftung fUr das Geschaftsjahr vom
1. Janner 2014 bis zum 31. Dezember 2014 in Ubereinstimmung mit den osterreichischen
Grundsatzen ordnungsmaJ3iger Buchfuhrung.
Aussagen zum Lagebericht
Del' Lagebericht ist auf Grund del' gesetzlichen Vorschriften darauf zu prGfen, ob er mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine
falsche Vorstellung von del' Lage der Stiftung erwecken. Del' Bestatigungsvermerk hat auch
eine Aussage dartiber zu enthaIten, ob del' Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang
steht.
Del' Lagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Jahresabschluss und geht
auf die Erfullung des Stiftungszweckes ein.
Wien, am 19. Mai 2015
KPMG Austria GmbH
,WirtschaftsprGfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
I
~gner
WirtschaftsprGfer
/
pp~lg
~~~SChaftSprtiferin
Die VerOffentlichung oder Weitergabe des lahresabschlusses mit unserem Bestatigungsvermerk darf nur
in der von uns besUitigten Fassung erfolgen. Dieser Bestatigungsvermerk bezieht sich ausschlieGlich auf
den deutschsprachigen und vollstandigen lahresabschluss samt Lagebericht. FUr abweichende Fassungen
sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UOB zu beachten.
J ahresabschluss
und Lagebericht
Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien
Jahresabschluss zurn
31. Dezernber 2014
Beilage I
Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien
Beilage III
Bilanz zum 31. Dezember 2014
Aktiva
3l.12.2014
EUR
Umlaufvermogen
Guthaben bei Kreditinstituten
31.12.2013
TEUR
29.023.368,05
29.335
25.832.484,94
3.186.563,11
25.833
3.500
29.019.048,05
29.333
4.320,00
29.023.368,05
2
29.335
Passiva
A. Stiftungsvermogen
I. Widmungsvermogen
II. Bilanzgewinn
davon Gewinnvortrag: EUR 3.500.046,37;
Vorjahr: TEUR 3.574
B. Riickstellungen
Sonstige Riickstellungen
Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien
Beilage 112
Gewinn- und Verlustrechnung ffir das Geschaftsjahr 2014
1. Stiftungsaufwand
Stipendienauszahlungen
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Obrige
3. Zwischensumme aus Z 1 und 2 (Betriebsergebnis)
4. Sonstige Zinsenertrage
5. Zinsenaufwand
6. Zwischensumme aus Z 4 und 5 (Finanzergebnis)
7. Ergebnis der gewohnlichen Geschaftstiitigkeit
= Jahresverlust
8. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
9. Bilanzgewinn
2014
2013
EUR
TEUR
-451.590,00
-309
-23.322,42
-474.912,42
161.429,16
0,00
161.429,16
-18
-327
253
0
253
-313.483,26
3.500.046,37
3.186.563,11
-74
3.574
3.500
Stipendienstiftung der Republik Qsterreich, Wi en
Anhang
ffir das Geschaftsjahr 2014
Beilage 113
Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien
Beilage 114
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsatze
Der lahresabschluss wird unter Beachtung der Grundsatze ordnungsgema13er Buchftihrung und der
Generalnorm, ein moglichst getreues Bild der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung zu
vermitteln, aufgestellt.
Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des lahresabschlusses
erfolgt gema13 § 16 Stipendienstiftungs-Gesetz unter Berticksichtigung der entsprechenden Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB).
Bei del' Aufstellung des lahresabschlusses werden die Grundsatze der Vollstandigkeit und del' Willktirfreiheit eingehalten.
Bei del' Bewertung wird von der Fortfuhrung der Stiftung ausgegangen. Bei Verrnogensgegenstanden
und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung angewendet.
Dem Vorsichtsgrundsatz wird Rechnung getragen, indem insbesondere nul' die am Abschlussstichtag
verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Aile erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die
im Geschaftsjahr odeI' in einem frtiheren Geschaftsjahr entstanden sind, sind berticksichtigt.
Eventuelles Anlagevermogen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abztiglich del' im
Geschaftsjahr durchgefuhrten Abschreibungen bewertet. Zur Ermittlung del' Abschreibungssatze wird
generell die lineare Abschreibungsmethode gewahlt.
Bei der Bewertung von Forderungen werden erkennbare Risiken durch individuelle Abwertungen
berticksichtigt.
Rlickstellungen berticksichtigen aile erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Hohe
jenes Betrages, del' nach verntinftiger unternehmerischer Beurteilung notwendig ist.
Eventuelle Verbindlichkeiten werden mit dem Rtickzahlungsbetrag unter Bedachtnahme auf den
Grundsatz der Vorsicht ermittelt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend dem Gesamtkostenverfahren gema13 § 231 (2)
UGB gegliedert.
Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien
Beilage 115
Bilanz
Bilanz - Passivseite
A.
Eigenkapital (Stiftungskapital)
Das Stifiungskapital setzt sich aus der Barwidmung in Hohe von EUR 25.832.484,94 (erhalten vom
bsterreichischen Versohnungsfonds) und dem Bilanzgewinn in Hohe von EUR 3.186.563,11 (davon
Gewinnvortrag in Hohe von EUR 3.500.046,37) zusammen.
B.
Sonstige Riickstellungen
In den sonstigen RUckstellungen sind die Kosten der JahresabschlussprUfung enthalten:
Stand
1.1.2014
EUR
Dotierung
EUR
Stand
31.12.2014
EUR
2.160,00
2.160,00
4.320,00
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Rahmen des Gesamtkostenverfahrens gemaB § 231
Abs 2 UGB dargestellt:
2014
EUR
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Ubrige
Verwaltungshonorar bAD
Aufwendungen flir den Jahresabschluss
Spes en des Geldverkehrs
GebUhren und Auslagen
21.032,70
2.160,00
81,23
48,49
23.322,42
Stipendienstiftung der Republil( Osterreich, Wien
Beilage 116
Sonstige Angaben
Die Stipendienstiftung beschaftigte im abgelaufenen Jahr keine Dienstnehmer.
An den Stiftungsvorstand wurden keine Beztige ausbezahlt.
Die Stipendienstiftung ist eine Offentlich-rechtliche Stiftung und entspricht den GroBenmerkmalen des
§ 221 (1) UGB.
Es bestehen keine Leasingverhaltnisse bzw andere Verpflichtungen iSd § 237 Z 8 UGB.
Stiftungsvorstande
MR Erich Bruckner
MMag." Dr.in Doris Karner
Dr. Helmut Moser
Stiftungsrate
Mag." Barbara Weitgruber
MinR Franz Friedrich
Mag.a Maria Auer
Dr. Kurt Wegscheidler
Botschafter Dr. Martin Eichtinger
Sektionschef Mag. Christian Weissenburger
Wien, am 19. Mai 2015
Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien
Stiftungsvorstand:
rf}o~( -;a.~
MR Erich Bruckner
MMag.a Dr.in Doris Karner
Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien
Lagebericht ffir das
Geschaftsjahr 2014
Beilage II
Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wi en
Beilage 11/1
Lagebericht fur das
Geschaftsjahr 2014
Die mit Bundesgesetz errichtete Stipendienstiftung wurde als "nicht verzehrende" Stiftung konstituiert,
sodass fUr die Auszahlung der Stipendien sowie fUr einen allfalligen Verwaltungsaufwand der Stiftung
nur der Zinsertrag, nichtjedoch das Kapital herangezogen werden kann.
Die Dotierung der Stipendienstiftung erfolgte aus dem Restvermogen des Osterreichischen
Versohnungsfonds und betrug EUR 25,832.484,94.
Die Summe wurde als Festgeld mit unterschiedlichen Laufzeiten und auf Sparkonten mit unterschiedlichen Bindungsfristen veranlagt und hat im Jahr 2014 einen Zinsertrag in Hohe von EUR 161.429,16
erbracht.
Die operative Abwicklung der Stipendien im tertUiren Bereich erfolgte durch die OeAD
(Osterreichische Austauschdienst)-Gesellschaft mit beschriinkter Haftung, die die Stipendien auf der
Internetplattform http ://www.grants.at verOffentIichte. Die Formalvoraussetzungen fUr eine Stipendienbeantragung und das Antragformular sind auf der Homepage abrufbar.
1m Berichtsjahr 2014 konnten im tertiiiren Bereich bei 132 Antriigen insgesamt 83 Stipendien zuerkannt werden.
Filr den Bereich Masterstudium fUr Internationale Beziehungen konnten 5 Antriige positiv erledigt
werden (16 Bewerbungen), auf die Postdoc-Stipendien entfielen 21 Zuerkennungen (30 Bewerbungen)
und von den 86 Antriigen fUr Forschungsstipendien fUr Undergraduates, Graduates und Postgraduates
konnten 57 positiv beschieden werden.
Del' OeAD-GesmbH wurde zur Auszahlung von Stipendien und Reisekosten im Jahr 2014 ein
Gesamtbetrag in Hohe von EUR 387.350,00 ilberwiesen. Das fUr die operative Abwicklung der
Stipendienprogramme an die OeAD-GesmbH entrichtete Entgelt betrug EUR 21 .032,70.
An Schiller und Schillerinnen wurden fur das Schuljahr 2014115 insgesamt 8 Stipendien zuerkannt.
Del' finanzielle Aufwand fUr die Schul-Stipendien betrug im Geschiiftsjahr 2014 EUR 64.240,00 .
Verwaltungskosten sind fUr diese Stipendien nicht angefallen, da die operative Abwicklung durch die
Partnerschulen und den Vorstand der Stiftung unentgeltlich erfolgte.
Der Stiftungsrat tagte im Geschiiftsjahr insgesamt 4-mal, wobei 2 Sitzungen der Antragsprilfung
beziehungsweise del' Zuerkennung der Stipendien dienten.
In del' 27. Sitzung am 11. Juni 2014 wurde der geprilfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
durch den Stiftungsrat genehmigt und dem Vorstand die Entlastung erteilt.
Der Rechenschaftsbericht gemii13 § 16 Abs 7 Bundesgesetz liber die Errichtung einer Stipendienstiftung del' Republik Osterreich wurde von del' Vorsitzenden des Stiftungsrates (fristgerecht) am
12. Juni 2014 der Priisidentin des Nationalrates mit del' Bitte urn Vorlage im Hauptausschuss ilbermittelt. Der Hauptausschuss hat diesen Bericht am 17. Dezember 2014 in Verhandlung genommen
und beschlossen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien
BeilageIII2
Vorstand und Stiftungsrat haben, soweit eine Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes, die
dieser anHisslich seiner Einschau bei der Stiftung ausgesprochen hat, in ihrer Ingerenz gelegen ist,
umgesetzt.
So hat die Stiftung insbesondere ihr Engagement im Schulbereich intensiviert. Ais weitere Partnerschule im Ausland konnte im Bereich der AHS das Osterreichische Gymnasium Budapest gewonnen
werden. 1m Bereich der Berufsbildenden Schulen konnte einerseits eine Zusammenarbeit zwischen der
HTL-Rennweg (Wien) und der Schule Peter Mahringer in Shkodra (Albanien) im Rahmen des
Stipendienprogramms vereinbart und andererseits mit der Hoheren Lehranstalt fUr wirtschaftliche
Berufe in St. Peter I Visja sola za gospodarske poklice St. Peter (Karnten) eine weitere osterreichische
Partnerschule gefunden werden.
Auf Antrag des Vorstandes hat der Stiftungsrat bezliglich del' Vorgaben fUr die Bewerbungen urn
Schtiler/innenstipendien einen Beschluss gefasst, welche Unterlagen von den Bewerber/innen beizubringen sind.
Die Antrage der Stipendienbewerberlinnen haben neben einem Motivationsschreiben auch das zuletzt
ausgestellte Jahreszeugnis in Kopie sowie eine Kopie des Reisepasses zum Nachweis del' Staatsbtirgerschaft zu umfassen .
Sofem gro/3eres Interesse an der Zuerkennung des Stipendiums besteht, konnen auch soziale Kriterien
bei del' Empfehlung durch die aufnehmende oder entsendende Institution berticksichtigt werden.
Durch diese Vorgangsweise wurden wie yom Rechnungshof angeregt einheitIiche Bewerbungsunterlagen sichergestellt. Eine entsprechende Bekanntgabe dieser Vorgaben an die Partnerinstitutionen erfolgte durch die Stiftung.
Wiewohl das Stipendienstiftungsgesetz keinen ausdrticklichen "Genderauftrag" vorsieht, sind Vorstand und Stiftungsrat bemtiht im Rahmen der Auslobung und Vergabe von Stipendien den Genderaspekt zu berticksichtigen. So werden etwa die Stipendien im Schulbereich nunmehr ausdrticklich im
Verhaltnis 1: 1 zur VerfUgung gestellt.
Ftir die Verwendung bzw. Auszahlungen aus den treuhandig verwalteten Mitteln wurde den Treuhandern eine entsprechende Vorgabe libermittelt.
Die Vorgaben sehen vor, dass aus dem Stipendium j edenfalls zu begleichen sind:
1. Schulgeld und Intematskosten,
2. alle Aufwendungen, die von den Schliler/innen im Rahmen des Unterrichts zu tragen sind (Lehrmittelbeitrage usw.),
3. ein angemessenes Taschengeld,
4. die Ubemahme del' An- und Abreisekosten sowie jedenfalls eines einmaligen Heimatbesuches etwa
aus Anlass der Weihnachtsferien,
5. ein durch diese Ausgaben nicht verbrauchtes Stipendienrestgeld ist am Ende des Schulbesuches
den Schtiler/innen nachweislich auszufolgen.
AnIasslich der Verlangerung des Betreuungsvertrages mit del' OeAD-GmbH wurde eine Klarstellung
hinsichtlich del' Bemessungsgrundlage fUr das vertraglich vereinbarte Honorar dahingehend getroffen,
dass die Bemessungsbasis aus den ausbezahlten Stipendien samt Reisekostenzuschtissen besteht.
Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien
Beilage II13
Durch die fristgerechte schriftliche Verlangerung des Betreuungsvertrages (8 . Janner 2014) fiir den
Zeitraum IS . Jiinner 2014 bis IS. Janner 2015 und die Klarstellung der Bemessungsbasis konnte den
Anregungen des Rechnungshofes entsprochen werden.
Del' Stiftungsrat der Stipendienstiftung der Republik Osterreich hat den Usancen folgend und im
Einklang mit der Empfehlung des Rechnungshofes, dass die Beauftragung eines WirtschaftsprUfers
keinen langeren Zeitraum als 5 Jahre umfassen soli, die KPMG Austria Ges.m.b.H. , Wirtschaftspri.ifungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, zum Stiftungspriifer fUr das Geschiiftsjahr 2014
bestellt.
Sonstige berichtspflichtige Vorgange von besonderer Bedeutung nach Ende des Berichtsjahres lagen
nicht VOL
Wien, am 19. Mai 2015
Stipendienstiftung der Republik Osterreich, Wien
Stiftungsvorstand:
fl
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MR Erich Bruckner
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Doris Karner
Dr. Helmut
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