Überbauungsplan und Teilstrassenplan

Kanton St. Gallen
Gemeinde Schänis
Öffentliche Auflage
Teilstrassenplan Ziegelhof III
Parzelle Nr. 1441
Impressum
Verfasser:
Fabian Mariani, Lena Hausding
Auftraggeber:
Gemeinde Schänis
Oberdorf 16
8718 Schänis
Auftragnehmer:
tsp raumplanung
Theo Stierli + Partner AG
Thurgauerstrasse 60
8050 Zürich
www.tspartner.ch
Datei:
N:\28 SG\55 Schänis\08 TSP Ziegelhof\40 öA\Ber\15-09-01
Ber_Teilstrassenplan_V01.docx
Änderungsverzeichnis
Datum
Projektstand
02.04.2015
Entwurf
15.06.2015
Vorprüfung
18.12.2015
Öffentliche Auflage
Inhaltsverzeichnis
1
Ausgangslage
1
2
Grundlagen
1
2.1
Strassengesetz
1
2.2
Dimensionierung der Strasse
1
3
Erläuterung zum Teilstrassenplan
2
3.1
Ziegelhofstrasse – aufgehoben
2
3.2
Gemeindestrasse 3. Klasse - neu
2
3.2.1
Wendeanlage
2
3.3
Lindeliweg - aufgehoben
3
3.4
Schwertweg - aufgehoben
3
3.5
Anpassungen Fuss- und Wanderwegnetz
3
4
Berücksichtigung der Vorprüfung
4
5
Weiteres Vorgehen
4
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Schleppkurven auf der Wendeanlage (genordet) .................................................................... 3
Anhangverzeichnis
Beilage
5
Teilstrassenplan Ziegelhof III, dat. 18.12.2015
5
Gemeinde Schänis
Teilstrassenplan Ziegelhof III
1
Öffentliche Auflage
Ausgangslage
Im Rahmen der Überbauung der Parzelle Nr. 1441 und der Änderung eines Teilbereiches des rechtsgültigen Überbauungsplans Hof wird die Erschliessung im Quartier neu geregelt. Neben dem Teilerschliessungsplan wird der Überbauungsplan Ziegelhof III erstellt, welcher in einem separaten Bericht und Verfahren abgehandelt ist. Dieser umfasst die Parzellen Nrn. 1441, 1667 und 1668.
Die Ziegelhofstrasse 2. Klasse, welche das Gebiet Hof erschliesst, teilt sich auf der Parzelle Nr. 1441
in zwei Teilabschnitte (Gemeindestrasse 3. Klasse) und gewährleistet die Feinerschliessung. Einer
dieser Abschnitte verläuft mittig über die Parzelle Nr. 1441.
Mit der Durchführung eines Wettbewerbs für eine Projektstudie wurden die Möglichkeiten zur Überbauung der Parzelle Nr. 1441 aufgezeigt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Parzelle mit einer
alternativen Erschliessung besser überbaut werden kann.
Infolge der Projektideen und in Absprache mit der Gemeinde soll die Strasse südöstlich und südwestlich an der Parzelle Nr. 1441 entlang führen. Somit werden der Lindeli- und Schwertweg in diesem Abschnitt von Wegen der 1. Klasse auf Gemeindestrassen 3. Klasse aufklassiert. Mit dem Neubau dieser Teilstrecke kann zudem die direkt angrenzende Parzelle Nr. 396 korrekt erschlossen werden (bisher über Wege 1. Klasse erschlossen). Der bestehende Teilabschnitt der Ziegelhofstrasse
3. Klasse, welcher die Parzelle teilt, wird aufgehoben.
2
Grundlagen
2.1
Strassengesetz
Die Klassierung der Strassen richtet sich nach Art. 8 Abs. 1-3 Strassengesetz (StrG). Gemeindestrassen 2. Klasse dienen demnach der Groberschliessung eines Baugebietes und Gemeindestrassen 3. Klasse der übrigen Erschliessung. Wege, wie beispielsweise der Lindeli- und Schwertweg,
dienen nicht dem Motorfahrzeugverkehr (Art. 2 StrG.).
Die politische Gemeinde hat die Hoheit über die Gemeindestrassen (in der Regel jener 1. und 2.
Klasse) und ist für deren Unterhalt zuständig (Art. 54 StrG). Den Unterhalt von Gemeindestrassen
3. Klasse kann sie ganz oder teilweise selbst besorgen.
2.2
Dimensionierung der Strasse
Die Dimension der neuen Gemeindestrasse 3. Klasse (gemäss Teilstrassenplan Ziegelhof III) ist auf
die Zufahrt der Fahrzeuge der Feuerwehr und Kehrichtabfuhr ausgelegt. Die Strassenbreite wird mit
5.00 m geplant. Die Kurven und Einmündungen wurden mit Schleppkurven der VSS–Norm SN 640
271a projektiert und auf die Dimension der Fahrzeuge von Kehrichtabfuhr sowie Feuerwehr optimiert. Die angewendete Schleppkurve wurde auf ein Fahrzeug mit einer Länge von 9 m und einer
Breite von 2.5 m ausgelegt. Diese Abmessungen entsprechen denen eines Kehrichtwagens oder des
Tanklöschfahrzeugs Rosenbauer Typ A (dieser ist nur rund 7 m lang). Der Strassenabschnitt Ziegelhofstrasse direkt an die Parzellen Nrn. 1667 und 1668 angrenzend wird nicht verändert.
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Teilstrassenplan Ziegelhof III
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Erläuterung zum Teilstrassenplan
3.1
Ziegelhofstrasse – aufgehoben
Öffentliche Auflage
Die bestehende Ziegelhofstrasse (Gemeindestrasse 3. Klasse) wird im Abschnitt, in welchem sie die
Parzelle Nr. 1441 teilt, aufgehoben bzw. mit der Überbauung des Grundstücks rückgebaut. Die neu
geregelte Erschliessung der Parzelle Nr. 396 wird unter Ziff. 3.2 erläutert.
3.2
Gemeindestrasse 3. Klasse - neu
Mit dem Teilstrassenplan werden Teilbereiche des Lindeliwegs und des Schwertwegs zu einer Gemeindestrasse 3. Klasse umklassiert und dementsprechend dimensioniert und projektiert. Diese
neue Gemeindestrasse erschliesst zukünftig die Parzellen Nrn. 396, 435, 1619 und 1670.
Wie bereits im Kapitel Grundlagen erwähnt, wird die neue Gemeindestrasse 3. Klasse auf die Fahrzeuge der Feuerwehr und Kehrichtabfuhr dimensioniert. Konkret heisst dies, dass die Strassenbreite
5 m misst. Beim Lindeliweg verläuft die Strasse entlang des bestehenden Wegrandes und beim
Schwertweg entlang der Parzellengrenze. Die Kurveninnenradien messen 6 m und die Aussenradien
wurden aufgrund der Schleppkurven auf 11 m festgelegt. Die Aussenkurve wurde optimiert bzw. soweit vergrössert, wie bis zu den südwestlichen und südöstlichen Grenzen möglich war. Die Kurven
sind nahezu rechtwinklig, das heisst der Fahrzeuglenker muss sein Tempo so stark verringern, dass
er ein Fahrzeug in Gegenrichtung frühzeitig erkennen könnte. Dies führt auch zur Verkehrsberuhigung im Quartier. Im Kreuzungsbereich Ziegelhofstrasse ─ Lindeliweg wird die Trottoirüberfahrt aufgehoben. Hier gilt der Rechtsvortritt.
Die neue Gemeindestrasse hat auf den Parzellen Nrn. 435, 1526 und 1619 einen geringfügigen
Landerwerb zur Folge.
3.2.1
Wendeanlage
Die Wendeanlage der neuen Gemeindestrasse befindet sich angrenzend an die Parzellen Nrn. 435
und 1619. Die Kurvenradien ragen teils in die beiden Parzellen. Die Breite der Gebäudezufahrt ändert sich nicht. Lediglich das Lichtraumprofil des LKW beansprucht beim Wenden einen Bereich von
ca. 0.5 m parallel zur Strasse, vgl. Abb. 1. Dieser Bereich ist von Hindernissen wie Sträuchern und
Zäunen freizuhalten. Die Gemeinde und der Grundeigentümer regeln diese Abmachung mittels Eintragung im Grundbuch.
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Teilstrassenplan Ziegelhof III
Öffentliche Auflage
Parz. Nr. 435
Parz. Nr. 1441
Parz. Nr. 1619
Abb. 1 Schleppkurven auf der Wendeanlage (genordet)
3.3
Lindeliweg - aufgehoben
Der als Weg klassierte Lindeliweg wird aufgehoben. Der Lindeliweg ist ein Teil der Fusswegeverbindung von Nordosten in Richtung Südwesten bzw. zum Dorfkern. Die Fusswegeverbindung bleibt
grundsätzlich bestehend und ist rechtlich gesichert. Aufgrund der Anforderungen des Tiefbauamtes
und der Kantonspolizei betreffend Trottoirbreite wird kein separat getrenntes Trottoir Mischverkehr
auf der Strasse vorgesehen.
3.4
Schwertweg - aufgehoben
Der Schwertweg ist Teil einer Fusswegverbindung durch das Quartier Ziegelhof. Aus unserer Sicht
und in Absprache mit der Gemeinde ist die Ausscheidung eines Gehbereiches in der Fahrbahn in diesem Bereich nicht notwendig. Das Verkehrsaufkommen von Fahrzeugen und Fussgängern ist so gering, dass diese gemäss dem sogenannten Koexistenzprinzip verkehren können.
3.5
Anpassungen Fuss- und Wanderwegnetz
Mit der Erweiterung der Ziegelhofstrasse im Bereich des Schwertwegs wird der Verlauf der Fusswegeverbindung leicht verändert. Diese verläuft neu nicht mehr über die Parzelle Nr. 396, sondern
über die angrenzende Parzelle Nr. 1441. Im Teilstrassenplan ist dargestellt, wo der Fusswegeverlauf
angepasst wurde.
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Teilstrassenplan Ziegelhof III
4
Öffentliche Auflage
Berücksichtigung der Vorprüfung
Im Vorprüfungsbericht des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation des Baudepartements
Kanton St. Gallen vom 12. August 2015 sind verschiedene Anträge und Empfehlungen formuliert,
die wie folgt umgesetzt wurden:
Antrag ARE
Erläuterungen Umsetzung/Verweise
Die Merkblätter AFU 002 (Umweltschutz auf
Wird berücksichtigt.
Baustellen) und AFU 173 (Bauten und Anlagen
in Grundwassergebieten) sind zu beachten.
Abstimmung mit dem Entwässerungskonzept
Erfolgt.
(GEP) der Gemeinde.
Die Verbindung Lindeliweg bis zum Schwertweg
Das Fuss- und Wanderwegenetz wurde im Teil-
zusätzlich zur Klassierung auch als Fussweg
strassenplan ergänzt.
kennzeichnen.
Die Breite des Gehbereichs ist gemäss VSS-
Auf dem neu zu erstellenden Strassenabschnitt
Norm mindestens 2.00 m und auf der gesamten
wird ein Regime im Mischverkehr vorgesehen.
Länge der vorgesehenen Strasse müsste ein
Fussgängerschutz (z. B. Poller) erstellt werden.
Aufgrund des schwachen Verkehrsaufkommens
ist die Ausscheidung eines separaten Gehbereiches zu hinterfragen. Das BFU empfiehlt solche
Strassen im Mischverkehr zu führen.
Die Trottoirüberfahrt im Einmündungsbereich
Die Trottoirüberfahrt wird aufgehoben. Dies
der Ziegelhofstrasse und des Lindeliwegs ist zu
wurde im Teilstrassenplan dargestellt.
hinterfragen. Grundsätzlich gilt auf Nebenstrassen Rechtsvortritt.
5
Weiteres Vorgehen
Insofern während der 30-tägigen Auflagefrist (Einsprachefrist) keine Einsprachen eingehen, leitet
die Gemeinde den Teilstrassenplan zur Genehmigung an das Baudepartement weiter.
tsp raumplanung
Lena Hausding
Fabian Mariani
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Teilstrassenplan Ziegelhof III
Beilage
Teilstrassenplan Ziegelhof III, dat. 18.12.2015