Kanton St. Gallen Gemeinde Schänis Öffentliche Auflage Teilstrassenplan Ziegelhof III Parzelle Nr. 1441 Impressum Verfasser: Fabian Mariani, Lena Hausding Auftraggeber: Gemeinde Schänis Oberdorf 16 8718 Schänis Auftragnehmer: tsp raumplanung Theo Stierli + Partner AG Thurgauerstrasse 60 8050 Zürich www.tspartner.ch Datei: N:\28 SG\55 Schänis\08 TSP Ziegelhof\40 öA\Ber\15-09-01 Ber_Teilstrassenplan_V01.docx Änderungsverzeichnis Datum Projektstand 02.04.2015 Entwurf 15.06.2015 Vorprüfung 18.12.2015 Öffentliche Auflage Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 1 2 Grundlagen 1 2.1 Strassengesetz 1 2.2 Dimensionierung der Strasse 1 3 Erläuterung zum Teilstrassenplan 2 3.1 Ziegelhofstrasse – aufgehoben 2 3.2 Gemeindestrasse 3. Klasse - neu 2 3.2.1 Wendeanlage 2 3.3 Lindeliweg - aufgehoben 3 3.4 Schwertweg - aufgehoben 3 3.5 Anpassungen Fuss- und Wanderwegnetz 3 4 Berücksichtigung der Vorprüfung 4 5 Weiteres Vorgehen 4 Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Schleppkurven auf der Wendeanlage (genordet) .................................................................... 3 Anhangverzeichnis Beilage 5 Teilstrassenplan Ziegelhof III, dat. 18.12.2015 5 Gemeinde Schänis Teilstrassenplan Ziegelhof III 1 Öffentliche Auflage Ausgangslage Im Rahmen der Überbauung der Parzelle Nr. 1441 und der Änderung eines Teilbereiches des rechtsgültigen Überbauungsplans Hof wird die Erschliessung im Quartier neu geregelt. Neben dem Teilerschliessungsplan wird der Überbauungsplan Ziegelhof III erstellt, welcher in einem separaten Bericht und Verfahren abgehandelt ist. Dieser umfasst die Parzellen Nrn. 1441, 1667 und 1668. Die Ziegelhofstrasse 2. Klasse, welche das Gebiet Hof erschliesst, teilt sich auf der Parzelle Nr. 1441 in zwei Teilabschnitte (Gemeindestrasse 3. Klasse) und gewährleistet die Feinerschliessung. Einer dieser Abschnitte verläuft mittig über die Parzelle Nr. 1441. Mit der Durchführung eines Wettbewerbs für eine Projektstudie wurden die Möglichkeiten zur Überbauung der Parzelle Nr. 1441 aufgezeigt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Parzelle mit einer alternativen Erschliessung besser überbaut werden kann. Infolge der Projektideen und in Absprache mit der Gemeinde soll die Strasse südöstlich und südwestlich an der Parzelle Nr. 1441 entlang führen. Somit werden der Lindeli- und Schwertweg in diesem Abschnitt von Wegen der 1. Klasse auf Gemeindestrassen 3. Klasse aufklassiert. Mit dem Neubau dieser Teilstrecke kann zudem die direkt angrenzende Parzelle Nr. 396 korrekt erschlossen werden (bisher über Wege 1. Klasse erschlossen). Der bestehende Teilabschnitt der Ziegelhofstrasse 3. Klasse, welcher die Parzelle teilt, wird aufgehoben. 2 Grundlagen 2.1 Strassengesetz Die Klassierung der Strassen richtet sich nach Art. 8 Abs. 1-3 Strassengesetz (StrG). Gemeindestrassen 2. Klasse dienen demnach der Groberschliessung eines Baugebietes und Gemeindestrassen 3. Klasse der übrigen Erschliessung. Wege, wie beispielsweise der Lindeli- und Schwertweg, dienen nicht dem Motorfahrzeugverkehr (Art. 2 StrG.). Die politische Gemeinde hat die Hoheit über die Gemeindestrassen (in der Regel jener 1. und 2. Klasse) und ist für deren Unterhalt zuständig (Art. 54 StrG). Den Unterhalt von Gemeindestrassen 3. Klasse kann sie ganz oder teilweise selbst besorgen. 2.2 Dimensionierung der Strasse Die Dimension der neuen Gemeindestrasse 3. Klasse (gemäss Teilstrassenplan Ziegelhof III) ist auf die Zufahrt der Fahrzeuge der Feuerwehr und Kehrichtabfuhr ausgelegt. Die Strassenbreite wird mit 5.00 m geplant. Die Kurven und Einmündungen wurden mit Schleppkurven der VSS–Norm SN 640 271a projektiert und auf die Dimension der Fahrzeuge von Kehrichtabfuhr sowie Feuerwehr optimiert. Die angewendete Schleppkurve wurde auf ein Fahrzeug mit einer Länge von 9 m und einer Breite von 2.5 m ausgelegt. Diese Abmessungen entsprechen denen eines Kehrichtwagens oder des Tanklöschfahrzeugs Rosenbauer Typ A (dieser ist nur rund 7 m lang). Der Strassenabschnitt Ziegelhofstrasse direkt an die Parzellen Nrn. 1667 und 1668 angrenzend wird nicht verändert. Seite 1 Gemeinde Schänis Teilstrassenplan Ziegelhof III 3 Erläuterung zum Teilstrassenplan 3.1 Ziegelhofstrasse – aufgehoben Öffentliche Auflage Die bestehende Ziegelhofstrasse (Gemeindestrasse 3. Klasse) wird im Abschnitt, in welchem sie die Parzelle Nr. 1441 teilt, aufgehoben bzw. mit der Überbauung des Grundstücks rückgebaut. Die neu geregelte Erschliessung der Parzelle Nr. 396 wird unter Ziff. 3.2 erläutert. 3.2 Gemeindestrasse 3. Klasse - neu Mit dem Teilstrassenplan werden Teilbereiche des Lindeliwegs und des Schwertwegs zu einer Gemeindestrasse 3. Klasse umklassiert und dementsprechend dimensioniert und projektiert. Diese neue Gemeindestrasse erschliesst zukünftig die Parzellen Nrn. 396, 435, 1619 und 1670. Wie bereits im Kapitel Grundlagen erwähnt, wird die neue Gemeindestrasse 3. Klasse auf die Fahrzeuge der Feuerwehr und Kehrichtabfuhr dimensioniert. Konkret heisst dies, dass die Strassenbreite 5 m misst. Beim Lindeliweg verläuft die Strasse entlang des bestehenden Wegrandes und beim Schwertweg entlang der Parzellengrenze. Die Kurveninnenradien messen 6 m und die Aussenradien wurden aufgrund der Schleppkurven auf 11 m festgelegt. Die Aussenkurve wurde optimiert bzw. soweit vergrössert, wie bis zu den südwestlichen und südöstlichen Grenzen möglich war. Die Kurven sind nahezu rechtwinklig, das heisst der Fahrzeuglenker muss sein Tempo so stark verringern, dass er ein Fahrzeug in Gegenrichtung frühzeitig erkennen könnte. Dies führt auch zur Verkehrsberuhigung im Quartier. Im Kreuzungsbereich Ziegelhofstrasse ─ Lindeliweg wird die Trottoirüberfahrt aufgehoben. Hier gilt der Rechtsvortritt. Die neue Gemeindestrasse hat auf den Parzellen Nrn. 435, 1526 und 1619 einen geringfügigen Landerwerb zur Folge. 3.2.1 Wendeanlage Die Wendeanlage der neuen Gemeindestrasse befindet sich angrenzend an die Parzellen Nrn. 435 und 1619. Die Kurvenradien ragen teils in die beiden Parzellen. Die Breite der Gebäudezufahrt ändert sich nicht. Lediglich das Lichtraumprofil des LKW beansprucht beim Wenden einen Bereich von ca. 0.5 m parallel zur Strasse, vgl. Abb. 1. Dieser Bereich ist von Hindernissen wie Sträuchern und Zäunen freizuhalten. Die Gemeinde und der Grundeigentümer regeln diese Abmachung mittels Eintragung im Grundbuch. Seite 2 Gemeinde Schänis Teilstrassenplan Ziegelhof III Öffentliche Auflage Parz. Nr. 435 Parz. Nr. 1441 Parz. Nr. 1619 Abb. 1 Schleppkurven auf der Wendeanlage (genordet) 3.3 Lindeliweg - aufgehoben Der als Weg klassierte Lindeliweg wird aufgehoben. Der Lindeliweg ist ein Teil der Fusswegeverbindung von Nordosten in Richtung Südwesten bzw. zum Dorfkern. Die Fusswegeverbindung bleibt grundsätzlich bestehend und ist rechtlich gesichert. Aufgrund der Anforderungen des Tiefbauamtes und der Kantonspolizei betreffend Trottoirbreite wird kein separat getrenntes Trottoir Mischverkehr auf der Strasse vorgesehen. 3.4 Schwertweg - aufgehoben Der Schwertweg ist Teil einer Fusswegverbindung durch das Quartier Ziegelhof. Aus unserer Sicht und in Absprache mit der Gemeinde ist die Ausscheidung eines Gehbereiches in der Fahrbahn in diesem Bereich nicht notwendig. Das Verkehrsaufkommen von Fahrzeugen und Fussgängern ist so gering, dass diese gemäss dem sogenannten Koexistenzprinzip verkehren können. 3.5 Anpassungen Fuss- und Wanderwegnetz Mit der Erweiterung der Ziegelhofstrasse im Bereich des Schwertwegs wird der Verlauf der Fusswegeverbindung leicht verändert. Diese verläuft neu nicht mehr über die Parzelle Nr. 396, sondern über die angrenzende Parzelle Nr. 1441. Im Teilstrassenplan ist dargestellt, wo der Fusswegeverlauf angepasst wurde. Seite 3 Gemeinde Schänis Teilstrassenplan Ziegelhof III 4 Öffentliche Auflage Berücksichtigung der Vorprüfung Im Vorprüfungsbericht des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation des Baudepartements Kanton St. Gallen vom 12. August 2015 sind verschiedene Anträge und Empfehlungen formuliert, die wie folgt umgesetzt wurden: Antrag ARE Erläuterungen Umsetzung/Verweise Die Merkblätter AFU 002 (Umweltschutz auf Wird berücksichtigt. Baustellen) und AFU 173 (Bauten und Anlagen in Grundwassergebieten) sind zu beachten. Abstimmung mit dem Entwässerungskonzept Erfolgt. (GEP) der Gemeinde. Die Verbindung Lindeliweg bis zum Schwertweg Das Fuss- und Wanderwegenetz wurde im Teil- zusätzlich zur Klassierung auch als Fussweg strassenplan ergänzt. kennzeichnen. Die Breite des Gehbereichs ist gemäss VSS- Auf dem neu zu erstellenden Strassenabschnitt Norm mindestens 2.00 m und auf der gesamten wird ein Regime im Mischverkehr vorgesehen. Länge der vorgesehenen Strasse müsste ein Fussgängerschutz (z. B. Poller) erstellt werden. Aufgrund des schwachen Verkehrsaufkommens ist die Ausscheidung eines separaten Gehbereiches zu hinterfragen. Das BFU empfiehlt solche Strassen im Mischverkehr zu führen. Die Trottoirüberfahrt im Einmündungsbereich Die Trottoirüberfahrt wird aufgehoben. Dies der Ziegelhofstrasse und des Lindeliwegs ist zu wurde im Teilstrassenplan dargestellt. hinterfragen. Grundsätzlich gilt auf Nebenstrassen Rechtsvortritt. 5 Weiteres Vorgehen Insofern während der 30-tägigen Auflagefrist (Einsprachefrist) keine Einsprachen eingehen, leitet die Gemeinde den Teilstrassenplan zur Genehmigung an das Baudepartement weiter. tsp raumplanung Lena Hausding Fabian Mariani Seite 4 Gemeinde Schänis Teilstrassenplan Ziegelhof III Beilage Teilstrassenplan Ziegelhof III, dat. 18.12.2015
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