Protokoll - bei der Baugenossenschaft Dreitannen Olten

Protokoll
der 71. ordentlichen Generalversammlung der Baugenossenschaft Dreitannen Olten
(BGDO) von Freitag, 27. März 2015, um 19.30 Uhr, im Konzertsaal des Stadttheaters
Olten.
Anwesend
Laut Eingangskontrolle sind insgesamt 100 Personen (Mitglieder, Familienangehörige, Gäste)
anwesend. Von den Anwesenden sind 86 stimmberechtigt (Genossenschafterinnen und
Genossenschafter). Die im Anhang aufgeführte Präsenzliste zum Protokoll erzeigt die Details.
Präsident
Roberti Aristide
Protokoll
Dalhäuser Ulrich
Traktanden
1. Begrüssung und Zirkulation der Präsenzliste
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Protokoll der 70. ordentlichen Generalversammlung vom 28. März 2014
(Das Protokoll liegt bei der Verwaltung zur Einsicht auf bzw. kann über die Homepage
www.bgd-olten.ch eingesehen werden)
4. Jahresbericht des Präsidenten
5. Jahresrechnung 2014
5.1. Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
5.2. Gewinnverteilung
5.3. Bericht der Kontrollstelle
5.4. Décharge-Erteilung
6. Budget 2015
7. Art. 21 Absatz 2 der Statuten lautet: Anträge der Mitglieder zuhanden der ordentlichen
Generalversammlung (GV) müssen bis 30 Tage vor der ordentlichen GV bei der Verwaltung
Schriftlich eingereicht werden.
Der Genossenschafter Roland Büttiker, Erlimattweg 44, hat folgende fünf Anträge gestellt:
7.1. Vertrauensabstimmung; 7.2 Offenlegung Stundensatz und Sitzungen; 7.3 Sparantrag;
7.4 Sparmassnahmen; 7.5 Wohnungskontrolle.
Die Anträge 7.2 und 7.5 werden der GV nicht zur Abstimmung unterbreitet. Dem Antrag 7.2
ist durch die Publikation der Entschädigungen im Geschäftsbericht Genüge getan. Die
Wohnungskontrolle (Antrag 7.5) liegt in der alleinigen Verantwortung der Geschäftsführung.
Der Antrag 7.1 wird zur Abstimmung unterbreitet, soweit ein Mitglied/ der Präsident der
Verwaltung davon betroffen ist. Der Geschäftsführer wird nicht von der GV, sondern von
der Verwaltung gewählt. Im Übrigen hat der Geschäftsführer einen Arbeitsvertrag mit der
BGDO.
Die Anträge 7.3 und 7.4 (Sparmassnahmen und Sparantrag) werden der GV zur Abstimmung unterbreitet. Der Genossenschafter Büttiker kann anlässlich der GV alle seine
Anträge mündlich begründen. Der Vorstand wird seine Sichtweise zu den Anträgen ebenfalls begründen.
8. Verschiedenes
1. Begrüssung
Der Präsident eröffnet die Generalversammlung um 19.30 Uhr. Er begrüsst die anwesenden
Genossenschafterinnen und Genossenschafter sowie deren Familienangehörige und die
Gäste.
2. Wahl der Stimmenzähler
Vorgeschlagen und gewählt werden:
Grand Lea
Hufschmid Margrit
Kuhn Beatrice
Dinkel Agostina
3. Protokoll der 70. Generalversammlung
Das Protokoll der 70. Generalversammlung konnte auf unserer Homepage eingesehen werden.
Es lag zudem seit Mitte April 2014 bei der Verwaltung zur Einsichtnahme auf. Die
Generalversammlung genehmigt das Protokoll einstimmig.
Das Protokoll der 71. Generalversammlung wird ab ca. Mitte April 2015 wiederum auf unserer
Homepage aufgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt liegt es ebenfalls im Büro der Verwaltung zur
Einsichtnahme auf. Auf Wunsch werden Fotokopien ausgehändigt.
4. Jahresbericht des Präsidenten
Der Jahresbericht des Präsidenten wird von 81 GenossenschfterInnen genehmigt. Es sind 5
Gegenstimmen zu verzeichnen.
5. Jahresrechnung 2014
5.1. Gewinn- und Verlustrechnung
Ertrag
Aufwand
Fr.
Fr.
2'830'112
2'821'220
Gewinn
Fr.
8'892
5.2. Gewinnverteilung
Verzinsung des AS-Kapitals 1,5 %
Zuweisung gesetzliche Reserven
Fr.
Fr.
8'022
400
Gewinnvortrag per 31.12.2014
Fr.
46'876
Der Präsident teilt der Versammlung mit, dass trotz Unterhalt, Reparaturen und
Abschreibungen im Umfange von ca. Fr. 2'000'000 ein gutes Ergebnis erzielt wurde.
5.3. Bericht der Kontrollstelle
Der Bericht der Kontrollstelle, Treuhandbüro Emmenegger Fides AG, Olten, ist ebenfalls im
Jahresbericht abgedruckt.
Herr Temperli teilt der Versammlung mit, dass die Buchführung der BGDO einwandfrei sei und
zu keinen Bemerkungen Anlass gebe.
Der Präsident dankt Herrn Michael Temperli für die angenehme und kompetente
Zusammenarbeit.
Die Bestandesrechnung, die Erfolgsrechnung, die Gewinnverteilung, die vorgeschlagene
Verzinsung des Anteilscheinkapitals und der Bericht der Kontrollstelle werden von 81
GenossenschafterInnen genehmigt. Es sind 5 Gegenstimmen zu verzeichnen.
5.4. Décharge-Erteilung
Der Verwaltung und dem Geschäftsführer wird von 81 GenossenschfterInnen für das
Geschäftsjahr 2014 Décharge erteilt. Es sind 5 Gegenstimmen zu verzeichnen.
6. Budget 2015
Die Budgetzahlen 2015 können dem Jahresbericht 2014 entnommen werden. Das Budget
2015 wird von der Versammlung ohne Gegenstimme zur Kenntnis genommen.
7. Art. 21 Absatz 2 der Statuten lautet: Anträge der Mitglieder zuhanden der ordentlichen
Generalversammlung (GV) müssen bis 30 Tage vor der ordentlichen GV bei der
Verwaltung schriftlich eingereicht werden.
Der Präsident teilt den Anwesenden mit, dass der Genossenschafter Roland Büttiker form- und
fristgerecht 5 Anträge eingereicht hat. Er erläutert den Anwesenden jeden einzelnen Antrag
sehr detailliert.
Folgende Anträge hat Herr Roland Büttiker eingereicht:
1. Vertrauensabstimmung
2. Offenlegung Stundenansatz und Sitzungen
3. Sparantrag
4. Sparmassnahmen
5. Wohnungskontrollen
Nachdem von den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern keine weiteren Auskünfte
zu den Anträgen gewünscht werden, bittet der Präsident Herrn Roland Büttiker ans Mikrofon
um, seine Anliegen der Generalversammlung unterbreiten zu können.
Vertrauensabstimmung
Herr Roland Büttiker teilt der Versammlung mit, dass er am Erlimattweg 42 in Zusammenarbeit
mit Herrn G. Baumann vor ca. 40 Jahren mehrere Parkplätze erstellt habe. Die damaligen
Verantwortlichen (Herr Straumann, Präsident / Herr Zimmermann, Verwalter) hätten ihm
versichert, dass das alleinige Benützungsrecht "dem Ersteller" zusteht. Weiter teilt er mit, dass
vor ca. 2 Jahren ein weiterer Parkplatz errichtet wurde und dieser ebenfalls zur alleinigen
Benützung der erwähnten Mietparteien sei.
Sehr ausdrücklich erwähnt er, dass es in all den Jahren nie Probleme (das Haus wurde bis am
31.07.2014 ausschliesslich von Familienmitgliedern bewohnt) gegeben habe. Erst als Frau
Yvonne Reist am Erlimattweg 42 eingezogen sei (01.08.2014) haben die Probleme
(Streitigkeiten) angefangen. Nicht nur wegen der Benützung der Parkplätze, sondern auch
wegen der Einhaltung der Hausordnung (Reinlichkeit) und der Benützung der
Waschmaschinen, Tumbler und Trocknungsräumen
Er ist überzeugt, dass Frau Yvonne Reist so kurz nach dem Einzug nur deshalb ein
Benützungsrecht für einen Parkplatz erhalten habe und die Hausordnung strikte eingehalten
werden müsse, weil sie die Tochter des ehemaligen Vizepräsidenten sei.
Roland Büttiker ist überzeugt, dass das Wort der ehemaligen Verantwortlichen immer noch
gelte und auch vom momentanen Präsidenten zu respektieren sei. Eine solche Bevorteilung
einer "neuen" Mietpartei sei ein Vertrauensmissbrauch des Präsidenten gegenüber ihm und
könne unter keinen Umständen geduldet resp. akzeptiert werden.
Markus Spielmann, Vizepräsident der BGDO, versteht die Verärgerung von Roland Büttiker,
weil er auf ein Privileg verzichten muss. Er bringt jedoch klar zum Ausdruck, dass sich die
Situationen stetig verändern (mehr Autos etc.) und deshalb die angebliche Zusage der
ehemaligen Verantwortlichen nicht mehr gelte resp. zutreffe. Vehement verneint er, dass der
Parkplatz auch von Yvonne Reist benützt werden dürfe, nur weil sie die Tochter des
ehemaligen Vizepräsidenten ist.
Er bringt klar zum Ausdruck, dass es sich um einen einstimmigen Entscheid (Präsident,
Vizepräsident und Geschäftsführer) handelte. Er versichert der Versammlung, dass sämtliche
Verwaltungsmitglieder
diesen
Entscheid
stützen
und
bittet
die
GeneralversammlungsteilnehmerInnen, dem Präsidenten das Vertrauen auszusprechen.
Nachdem keine Wortbegehren aus der Versammlung verliegen, lehnt die Versammlung den
Antrag Büttiker einstimmig ab und spricht unserem Präsident das Vertrauen aus. Das Ergebnis
wird von den Anwesenden mit Akklamation begrüsst.
Offenlegung Stundenansatz und Sitzungen
Der Vizepräsident teilt mit, dass auch er Transparenz sehr begrüsse. Eine Abstimmung über
den Antrag von Roland Büttiker sei nicht notwendig, weil auf Seite 11 des Geschäftsberichts
sämtliche Zahlen bereits abgedruckt sind. Es sind die Entschädigungen für den Präsidenten,
den Vizepräsidenten und für die Verwaltungsmitglieder ersichtlich; auch die Anzahl der
Verwaltungssitzungen im Geschäftsjahr 2014 sind ebenfalls ausgewiesen. Weiter teilt er mit,
dass kein Verwaltungsmitglied an einer Sitzung unentschuldigt (Krankheit, Ferienabwesenheit
etc.) gefehlt habe.
Sparantrag und Sparmassnahmen
Roland Büttiker kommuniziert der Versammlung, dass in der heutigen Zeit überall gespart
werde. Es seien deshalb die Entschädigungen für den Präsidenten, den Vizepräsidenten und
die Sitzungsgelder der Verwaltungsmitglieder ab sofort um 30 % zu kürzen.
Markus Spielmann teilt der Versammlung mit, dass Abklärungen betreffend der Höhe der
Abgeltungen vorgenommen wurden. Im Raum Zürich werde bei vergleichbaren
Genossenschaften (Bilanzsumme, Anzahl Wohnungen) Jahresabgeltungen von bis zu Fr.
80'000.00 ausbezahlt. Die Entschädigung der BGDO im Total von ca. Fr. 28'000.00 sei
demzufolge sehr bescheiden und der Antrag von Roland Büttiker sei deshalb abzulehnen.
Die Versammlung lehnt den Antrag mit 81 zu 5 Stimmen, ohne Enthaltungen, ab.
Wohnungskontrollen
Roland Büttiker verlangt mit seinem Antrag, dass bei den üblichen Wohnungskontrollen die
Mietpartei das Verwaltungsmitglied, welches den Geschäftsführer begleite, ablehnen resp.
bestimmen kann.
Markus Spielmann teilt der Versammlung, dass es sich bei den Wohnungskontrollen um ein
operatives G4eschäft handle, und für solche Vorgänge sei ausschliesslich der Geschäftsführer
zuständig und verantwortlich.
Präsident
Wie bereits anlässlich der letzten Generalversammlung kommuniziert der Präsident den
Anwesenden erneut, dass der Genossenschaftsgedanke - Mithilfe zur Selbsthilfe – immer
mehr in den Hintergrund verdrängt werde. Erfreulicherweise gebe es in unserer
Genossenschaft noch Personen, welchen diesem Trend entgegenwirken. Er verdankt die
Leistungen der "Kompostwürmli", dankt den verantwortlichen Genossenschafterinnen und
Genossenschaftern für die Durchführung der Seniorenfahrt und des Quartierfestes.
Der Präsident teilt der Versammlung weiter mit, dass die Zahlungsmoral im vergangenen Jahr
schlechter geworden sei und der Geschäftsführer vermehrt mit zusätzlichem administrativem
Aufwand (Mahnungen, Betreibungen) belastet werde.
Er hofft, dass sämtliche Mietzinse in Zukunft termingerecht überwiesen werden und auf die
rechtlichen Möglichkeiten (Inkasso, Exmission etc.) verzichtet werden könne.
Der Präsident teilt den Anwesenden mit, dass die Genossenschaft die juristische Person mit
den demokratischsten Grundregeln ist. Unabhängig von der Zeit (Jahre) der Mitgliedschaft oder
der Höhe des gezeichneten Genossenschaftskapitals hat jedes Mitglied die gleichen Rechte
und Pflichten und bei Wahlen oder Abstimmungen nur eine Stimme.
Er teilt Herrn Roland Büttiker ausdrücklich mit, dass in seiner Amtszeit bisher niemand
bevorteilt wurde und das so auch bleiben werde.
Weiter informiert der Präsident,
- dass das Quartierfest (Grillfest) am 15. August 2015 stattfinden wird;
- dass die Seniorenfahrt am 28. August 2015 stattfinden wird;
- dass die nächste Generalversammlung voraussichtlich am 01. April 2015 stattfinden wird;
- dass Mineralwasser und Kaffee von der Baugenossenschaft Dreitannen übernommen
werden
Weil aus der Versammlung keine weiteren Wortmeldungen gewünscht werden, dankt der
Präsident den VersammlungsteilnehmerInnen für Ihr Interesse an der Genossenschaft,
wünscht den Anwesenden "en Gute", viel Vergnügen bei der kommenden Unterhaltung mit
dem "Stockhorn-Housi" und einen gemütlichen 2. Teil.
Schluss der Generalversammlung (offizieller Teil)
Ende der Veranstaltung (inkl. gemütlicher Teil)
ca.
20:30 Uhr
22.30 Uhr
Der Protokollführer
Der Präsident
U. Dalhäuser
Dr. A. Roberti