Vorarlberger Fußballverband Verbandsmitteilung Nr. 13/15 Datum: 03. 06. 2015 1. News Online-Bereitschaft Donnerstag, 4. bis Sonntag, 07.06.2015 Klaus Aberer, Tel. 0676/884773001 Finale im 39. VFV-TOTO-Cup der Herren Finalpaarung FC Höchst gegen FC Dornbirn Mittwoch, 10. Juni 2015 Sportanlage Hohenems, Herrenried Spielbeginn: 19:00 Uhr Unsere Partner 1 Vorarlberger Fußballverband Verbandsmitteilung Nr. 13/15 Datum: 03. 06. 2015 2. Termine Spielenachmittage An folgenden Terminen finden sogenannte Spielenachmittage für Volksschulen statt: Di, 23.06.2015 Schwarzenberg Mi, 24.06.2015 Dornbirn Haselstauden Do, 25.06.2015 Frastanz Beginn jeweils um 14:00 Uhr! Die teilnehmenden Schulen bzw. Lehrer(innen) werden von Trainern und Spielern der Fußballakademie Vorarlberg beim Turnier unterstützt (Coaching). Sparkasse Schülerliga Am Mittwoch, 10.06.2015 findet in der Sparkassen Sportarena Bludenz das 40. Landesfinale der Schülerliga statt. Dazu sind alle recht herzlich eingeladen. Programm: 08:30 Uhr Spiel um den 3. Platz, 1. Halbzeit 09:05 Uhr Pause 09:20 Uhr Spiel um den 3. Platz, 2. Halbzeit 09:55 Uhr Siegerehrung Platz 3 – 10 10:05 Uhr Rahmenprogramm Militärmusik Vorarlberg, Rasenshow 10:25 Uhr Einmarsch der Finalisten, Landeshymne, Fallschirmspringer Union Paraclub Silvretta 10:30 Uhr 40. Landesfinale, 1. Halbzeit 11:05 Uhr Halbzeit – Rahmenprogramm Tanz- und Akrobatikshow ASTV Walgau (Nicole Tschabrun) Unsere Partner 2 Vorarlberger Fußballverband Verbandsmitteilung Nr. 13/15 Datum: 03. 06. 2015 11:20 Uhr 40. Landesfinale, 2. Halbzeit 12:00 Uhr Siegerehrung Platz 1 und 2 Rahmenprogramm STOMP (Gymnasium Bludenz) Letzte Meisterschaftsrunde der Kampfmannschaften Spiele, denen entscheidende Bedeutung (Auf- oder Abstieg, Titelentscheidung) zukommt, sind laut den Durchführungsbestimmungen des VFV, in der letzten Runde am gleichen Tag zur gleichen Zeit anzusetzen. Der Termine für diese Spiele sind am Samstag, 13. Juni 2015. Beginnzeit Vorarlberg-Liga bis 2. Landesklasse: 17.00 Uhr Beginnzeit 3. bis 5. Landesklasse-Unterland: 14.30 Uhr Wir bitten die betreffenden Vereine um Beachtung dieser Termine und um entsprechende Vorkehrung, sollten sich dadurch Spiele (auch vom NW) verschieben. Relegationsspiele der Kampfmannschaften Für die Festlegung der Relegationsspiele geltend die Tabellenstände nach der letzten Runde der vorangegangenen Meisterschaft und werden am Sonntag nach dem letzten Spiel unanfechtbar eingeteilt. Durchführung und Spielmodus: Die Relegation wird nach den Cupregeln des ÖFB gespielt und mit Hin- und Rückspiel ausgetragen. Der klassenhöhere Verein hat beim ersten Spiel Heimrecht. Der Sieger wird nach §§ 8 und 9 der Cupregeln des ÖFB ermittelt, wobei bei gleicher Anzahl der Tore die auswärts erzielten Tore doppelt gezählt werden. Ergibt auch diese Wertung keinen Sieger, ist im Rückspiel nach ergebnisloser Verlängerung der Sieger durch Schüsse von der Strafstoßmarke zu ermitteln. Unsere Partner 3 Vorarlberger Fußballverband Verbandsmitteilung Nr. 13/15 Datum: 03. 06. 2015 Spielberechtigung Zur Teilnahme an der Relegation ist jeder Spieler berechtigt, der am Tag des Spieles für diese Mannschaft spielberechtigt ist (s. auch 1b- und 1cBestimmungen). Termine und Beginnzeiten: Der Pflichttermin für das Relegations-Hinspiel ist Dienstag (18.30 Uhr) und für das Relegations-Rückspiel Freitag (18.00 Uhr) nach der letzten Runde der vorangegangenen Meisterschaft. Im beiderseitigen Einvernehmen dürfen die Relegationsspiele auch vorverlegt werden. Finanzielles: Bei den Relegationsspielen dürfen die Eintrittspreise des höherklassigen Vereins verlangt werden. Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme: Die Verweigerung der Teilnahme am Relegationsbewerb ist dem Nichtantreten gleichzusetzen. Verwarnungen und Ausschlüsse: Gelbe Karten oder Sperren nach mehreren Gelben Karten aus der vorangegangenen Meisterschaft haben keine Bedeutung. In Relegationsspielen ausgesprochene Verwarnungen haben keine Folgewirkung. Ein Ausschluss mittels Gelb/Roter Karte im Hinspiel ist jedoch im Spielbericht einzutragen. Der betroffene Spieler ist automatisch für das Rückspiel gesperrt. Nach Ende der Relegation haben Gelb/Rote Karten keine Folgewirkung über das betreffende Spiel hinaus. Schiedsrichter: Es kommen die Schiedsrichteraufwandsentschädigungen des jeweils veranstaltenden Vereines in der abgelaufenen Meisterschaft zur Anwendung. 1b + 1c Kampfmannschaften: In den Relegationsspielen haben die 1b und 1c-Bestimmungen der abgelaufenen Saison Gültigkeit. Erreicht eine Ib- oder 1c-Kampfmannschaft in ihrer Klasse einen Relegationsplatz und würde diese bei einem Aufstieg in die Leistungsstufe aufsteigen, in der die I. Kampfmannschaft des Vereins in der abgelaufenen Saison eingestuft war, wird das Relegationsspiel ausgesetzt. Unsere Partner 4 Vorarlberger Fußballverband Verbandsmitteilung Nr. 13/15 Datum: 03. 06. 2015 1b-Bestimmungen für die letzten 3 Runden Ab dem drittletzten Meisterschaftsspieltag (Saison 2014/2015 = 30.5.2015) dürfen Spieler nur dann in der 1b-Mannschaft eingesetzt werden, wenn sie ab 1. 1. 2015 nicht mehr als 4 Einsätze (volle Spielzeit, Ein- oder Auswechslung) in der 1. Kampfmannschaft hatten. Nachwuchsspielberechtigte Spieler (1.1.1997 und jünger = U18 Stichtag) und die Tormänner dürfen während der gesamten Saison uneingeschränkt in allen Mannschaften eingesetzt werden. Da diese Bestimmung eine Sonderregelung des VFV ist, wird diese vom System „Fußball Online“ nicht überprüft. Die Vereine bzw. Mannschaften sind daher für die Umsetzung bzw. Einhaltung selbst verantwortlich. Finaltag der U18, U16 und U14 um den Landesmeister 2014 bzw. Nachwuchsmeisterehrung Der Finaltag findet am 20.06.2015 in Schruns statt. a) Ermittlung Landesmeister U14, U16 und U18 Die Kreuzspiele der Erst- und Zweitplazierten werden in Hin- und Rückspiel ermittelt. Erstes Heimrecht hat der Zweitplazierte. Halbfinalspiele: U18-Spiele: Fr 05.06. – 19:30 VfB Hohenems – FC Dornbirn U18 So 07.06. – 14:00 BW Feldkirch – Austria Lustenau U18 So 14.06. – 14:00 FC Dornbirn – VfB Hohenems U18 So 14.06. – 14:00 Austria Lustenau – BW Feldkirch U18 Unsere Partner 5 Vorarlberger Fußballverband Verbandsmitteilung Nr. 13/15 Datum: 03. 06. 2015 U16-Spiele: Sa 06.06. – 14:00 VfB Hohenems – SW Bregenz U16 So 07.06. – 18:00 SCR Altach – FZ Mittelwald U16 So 14.06. – noch offen SW Bregenz – VfB Hohenems U16 So 14.06. – noch offen FZ Mittelwald – SCR Altach U16 U14-Spiele: So 07.06. – 16:00 SCR Altach – FC Höchst U14 So 07.06. – 16:15 BW Feldkirch – FC Lauterach U14 Sa 13.06. – 12:00 FC Lauterach – BW Feldkirch U14 So 14.06. – noch offen FC Höchst – SCR Altach U14 Haben beide Mannschaften in den zwei Spielen gleich viele Punkte und dasselbe Torverhältnis, ist diejenige Mannschaft für das Finale qualifiziert, die mehr Auswärtstore erzielt hat. Führt dieses Vorgehen keine Entscheidung herbei, d.h. haben beide Mannschaften sowohl auswärts als auch zu Hause gleich viele Tore erzielt, muss die für die nächste Runde qualifizierte Mannschaft durch Schüsse von der Strafstossmarke ermittelt werden. Dies erfolgt sofort nach Beendigung der regulären Spielzeit. Verlängerung gibt es keine. Das Elfmeterschießen wird nach den üblichen Regeln des ÖFB durchgeführt. Das Finale findet am Samstag, 20. Juni 2015 in Schruns statt. Finalspiele: U14 um 11:00 Uhr U16 um 13:00 Uhr U18 um 15:30 Uhr b) Ehrung der Meister und Gruppensieger im Nachwuchs: Die Ehrungen der Gruppensieger findet im Zuge der Landesmeisterermittlung der Altersstufen U14, U16 und U18 statt! Bitte die Termine vormerken. Weitere Details werden noch zeitgerecht folgen. Unsere Partner 6 Vorarlberger Fußballverband Verbandsmitteilung Nr. 13/15 Datum: 03. 06. 2015 Spieljahr 2015/2016 Nachstehend die Termine der 1. Runden in der kommenden Saison. ÖFB-Samsung-Cup 2015/2016 – 1. Runde: 18.07.2015 VFV-TOTO-Cup 2015/2016 – 1. Runde: 08.08.2015 RL-West 2015/2016 – 1. Runde: 25.07.2015 VL bis 5. Landesklasse 2015/2016 – 1. Runde: 15.08.2015 3. Aus den Vereinen FC Langenegg Für die kommende Saison 2015/16 sucht der ZIMA FC Langenegg für die 1b Mannschaft einen neuen Trainer. Bei Interesse bitte beim sportlichen Leiter Christian Eugster melden: 0664/ 43 69 362 4. STRUMA-Sitzung vom 03.06.2015 FC Klostertal II Nichtantreten zum MS gegen FC Lingenau II. Strafbeglaubigung mit 3:0 und 3 Punkte für FC Lingenau II. Ordnungsstrafe € 100,-SV Gaissau 1b Fehlender Spielerpass (Orlovic D.) im MS gegen FC Alberschwende1b Ordnungsstrafe € 20,-FC Koblach 1b Fehlende Spielerpässe (Aras T., Bacchi W.) im MS gegen FC Au I. Ordnungsstrafe € 40,-RW Langen 1b Fehlender Spielerpass (Flatz J.) im MS gegen Austria 1c. Ordnungsstrafe € 20,-Unsere Partner 7 Vorarlberger Fußballverband Verbandsmitteilung Nr. 13/15 Datum: 03. 06. 2015 FC Hörbranz 1b Fehlender Spielerpass (Erdogdu Ö.) im MS gegen SC Hatlerdorf 1b. Ordnungsstrafe € 20,-SPG Bezau 1b Fehlender Spielerpass (Loidl J.) im MS gegen SPG Buch 1c. Ordnungsstrafe € 20,-FC Hörbranz U18 Fehlender Spielerpass (Igl M.) im MS gegen RW Rankweil U18. Ordnungsstrafe € 20,-FC Schlins U16 Fehlender Spielerpass (Morscher S.) im MS gegen FC Hard U16. Ordnungsstrafe € 20,-FC Schlins U12 Fehlender Spielerpass (Kaufmann D.) im MS gegen Bludenz U12. Ordnungsstrafe € 20,-Alibabic Dennis – FC Dornbirn I Beleidigung des SR im MS gegen FC Höchst I. Unbedingte Sperre für 2 Pflichtspiele. Gorbach Dominik – FC Kennelbach I Rohes Spiel im MS gegen FC Sulzberg I. Unbedingte Sperre für 2 Pflichtspiele. Spieler Manuel – SC Hohenweiler I Verfahren mangels strafbarem Tatbestand eingestellt. Musirsch Philipp – FC Bremenmahd I Tätlichkeit gegenüber dem Gegenspieler und Beleidigung des SR im MS gegen FC Thüringen 1b. Unbedingte Sperre für 4 Pflichtspiele. Unsere Partner 8 Vorarlberger Fußballverband Verbandsmitteilung Nr. 13/15 Datum: 03. 06. 2015 Fink Mario – FC Kennelbach 1b Verhinderung einer offensichtlichen Torchance im MS gegen Sulzberg Unbedingte Sperre für 1 Pflichtspiel. Pop Sergin – FC Hard 1b Tätlichkeit gegenüber dem Gegner im MS gegen SK Brederis 1b. Unbedingte Sperre für 2 Pflichtspiele. Keckeis Manuel – SK Brederis 1b Tätlichkeit gegenüber dem Gegner im MS gegen FC Hard 1b. Unbedingte Sperre für 2 Pflichtspiele. Erdogan Mikail – SV Lochau U14 Tätlichkeit gegenüber dem Gegner im MS gegen SPG Hochmontafon U14. Unbedingte Sperre für 3 Pflichtspiele. Lerch Cem – FC Rätia Bludenz U12 Beleidigung des Gegners im MS gegen FC Schlins U12. Unbedingte Sperre für 1 Pflichtspiel. Dogan Nuri – SV Frastanz 1b Beleidigung des SR im MS gegen SC Göfis 1b. Unbedingte Sperre für 4 Pflichtspiele. Azmaz Fatih – FC Nenzing U13 Beleidigung des SR im MS gegen SPG Röthis U13. Unbedingte Sperre für 2 Pflichtspiele. Protest SV Lochau U12: Das MSpiel BW Feldkirch U12 – SV Lochau U12 wird neu ausgetragen. Strafverfahrenskosten: FC Dornbirn – Sache Alibabic FC Kennelbach – Sachen Gorbach, Fink Unsere Partner € 18,-€ 36,-- 9 Vorarlberger Fußballverband Verbandsmitteilung Nr. 13/15 SC Hohenweiler – Sache Spieler FC Bremenmahd – Sache Musirsch FC Hard – Sache Pop SK Brederis – Sache Keckeis SV Lochau – Erdogan FC Rätia Bludenz – Sache Lerch SV Frastanz – Sache Dogan FC Nenzing – Sache Azmaz Datum: 03. 06. 2015 € € € € € € € € 18,-18,-18,-18,-18,-18,-18,-18,-- Rechtsmittelbelehrung für die Spiele der RL-West: Gegen diese Entscheidungen der Regionalliga West steht den Betroffenen das Recht des Protestes an die RL-West Kommission zu. Proteste sind schriftlich innerhalb 7 Tagen beginnend am Tag nach dem betreffenden Spiel unter gleichzeitigem Erlag der Protestgebühr von € 200,-- in der VFV-Geschäftsstelle einzubringen (siehe § 9 Proteste des „Statut der RLWest). Rechtsmittelbelehrung für die vom VFV ausgeschriebenen Bewerbe: Gegen diese Entscheidungen steht den betroffenen Parteien das Recht des Protestes an den Rechtsmittelsenat des VFV zu. Eine entsprechende Absicht ist innerhalb von drei Tagen nach mündlicher Verkündigung in der Verhandlung, verbandsüblicher Verlautbarung oder wirksamer Zustellung der Entscheidung beim in erster Instanz entscheidenden Gremium schriftlich anmelden. Gleichzeitig mit der Anmeldung des Protestes ist die Protestgebühr von € 200,-- beizubringen. Bei Anmeldung des Protestes kann die Ausfertigung der Entscheidung in der Langform beantragt werden. Der Protest ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Anmeldung des Protestes schriftlich zu begründen (Protestschrift). Siehe dazu § 86 der Rechtspflegeordnung des ÖFB (gültig ab 1. 7. 2010). Die nächste Sitzung des STRUMA findet am Dienstag, 9. Juni 2015 um 18:00 Uhr in der VFV-Geschäftsstelle statt. Aktuell: In der Woche 24 findet die Sitzung des STRUMA bereits am Dienstag, 9. Juni 2015 um 18:00 Uhr in der VFV-Geschäftsstelle statt, da am Mittwoch, 10. Juni 2015 das VFV-TOTO-Cupfinale stattfindet. VORARLBERGER FUSSBALLVERBAND Horst Elsner, Geschäftsführer Unsere Partner 10
© Copyright 2024 ExpyDoc