KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie Schalltechnische Untersuchungen zu Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm Benannte Messstelle nach § 29b BImSchG Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen Von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärmschutz (Verkehrs-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm) Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“ der Stadt Erkelenz Planungsstand 05-2015 Schalltechnische Untersuchung zur Verkehrsgeräuschsituation Bericht Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 Amtsgericht Siegburg HRB 3289 Ust.Id. Nr. DE 123374665 Telefon Telefax 02241 25773-0 02241 25773-29 D-53757 Sankt Augustin Geschäftsführer: Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke E-Mail Internet [email protected] www.kramer-schalltechnik.de Erkelenz BP XXII Umsiedlung Erkelenz Nord_Verkehrslärm 14 02 016 02 hep G.doc KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 2 von 24 Beratung Gutachten Informations-Technologie Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“ der Stadt Erkelenz Planungsstand 05-2015 Schalltechnische Untersuchung zur Verkehrsgeräuschsituation Auftraggeber: RWE Group Business Services GmbH Rellinghauser Straße 1 45128 Essen Auftragsdaten: Bestellung Nr. 4300271775-K4-564 vom 21.05.2014 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen Von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärmschutz (Verkehrs-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm) Telefon: 02241 25773-22 Telefax: 02241 25773-29 E-Mail: [email protected] Anschrift: KRAMER Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D-53757 Sankt Augustin Bericht Nr.: Bericht vom: 14 02 016/02 18. Juni 2015 Seitenzahl: 24 insgesamt 2 davon Anhang Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 24 Seite 1 Aufgabenstellung ............................................................................................... 4 2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs .................................................... 4 3 Verkehrsgeräuschsituation im Plangebiet ....................................................... 6 4 5 3.1 Berechnungsgrundlagen ............................................................................. 6 3.2 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte .................................................. 7 3.3 Berechnungsergebnisse ........................................................................... 10 3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 ................... 15 3.5 Schallminderungsmaßnahmen ................................................................. 16 3.6 Planungsrechtliche Umsetzung ................................................................ 19 Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen ................................................ 19 4.1 Neubau der Erschließungsstraßen ........................................................... 19 4.2 Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation ........... 19 Zusammenfassung .......................................................................................... 21 Anhang .............................................................................................................. 23 Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie 1 Seite 4 von 24 Aufgabenstellung Im Zuge des Tagebaus Garzweiler II ist die Umsiedlung von 5 Ortslagen erforderlich. Die Umsiedlung soll nach Erkelenz-Nord in das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“ erfolgen. Das Bebauungsplangebiet liegt im Einwirkungsbereich verschiedener Hauptverkehrswege. Nachfolgend soll für das Plangebiet die zu erwartende Verkehrsgeräuschsituation ermittelt und im Hinblick auf mögliche Lärmkonflikte beurteilt werden. Falls erforderlich, sind geeignete Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen, die im weiteren Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden können. 2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs Das 57,6 ha große Bebauungsplangebiet Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“ der Stadt Erkelenz liegt nördlich der Ortslage Erkelenz, bzw. des Stadtteils Neu-Borschemich. Es sollen ausschließlich Allgemeine Wohngebiete (WA) und Mischbauflächen (MD) ausgewiesen werden. Die MD-Gebiete sind am Westrand zur B 57 hin (Keyenberg), im Norden/Nordosten der Gebietsmitte (Berverath) und im Südosten (Kuckum) geplant. Der Gestaltungsplan sieht überwiegend eine Einzelhausbebauung vor, wobei die maximal zulässige Firsthöhe 9,5 bis 11,5 m beträgt. Die Gebietserschließung erfolgt von Westen über die B 57 und von Südosten über die Sankt-Martinus-Straße. Es wirken u. a. folgende Hauptverkehrswege auf das Plangebiet ein (Abstände zu schutzbedürftigen Nutzungen des Plangebietes): - DB Strecke 2550 Aachen - Mönchengladbach südöstlich in ca. 550 m Abstand - Autobahn A 46 südöstlich in ca. 650 m Abstand - Bundesstraße B 57 westlich in ca. 270 m Abstand Weitere Einzelheiten können dem Übersichtsplan Bild 2.1, dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. XXII Bild 2.2 und dem Gestaltungsplan Bild 2.3 entnommen werden. Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie Seite 5 von 24 Bebauungsplan Nr. XXII Bild 2.1: Übersichtsplan, Bebauungsplangebiet Nr. XXII eingezeichnet Maßstab 1:15.000 Bild 2.2: Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“ [12], Maßstab 1:12.500 Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie Bild 2.3: 3 Seite 6 von 24 Gestaltungsplan [13] zum Bebauungsplangebiet Nr. XXII Maßstab 1:12.500 Verkehrsgeräuschsituation im Plangebiet Die allgemeine Verkehrsgeräuschsituation durch öffentliche Verkehrswege wird für das Bebauungsplangebiet Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“ berechnet. 3.1 Berechnungsgrundlagen Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt mit dem Programmsystem SAOS-NP, Version 2014.06. Dieses Programm ist speziell für derartige Berechnungen entwickelt worden. Es basiert u. a. auf den Regelwerken der RLS-90 [3] und der Schall 03 [4]. Das dem Programm zugrunde liegende Schallausbreitungsmodell geht von Emissionspegeln der Geräuschquellen aus und berücksichtigt bei der Berechnung der Schallausbreitung folgende Effekte: - Divergenz des Schallfeldes - Bodenabsorption - Luftabsorption - Reflexion an Hindernissen Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie - Seite 7 von 24 Beugung über Hindernisse Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energieäquivalente Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische Summe der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das Rechner-Programm dienen: - ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen. - die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das Geländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z. B. NN). - die Emissionspegel der Geräuschquellen. - die Absorptionseigenschaften von Hindernissen. Bei der Berechnung von flächenhaften Schallpegelverteilungen wird ein äquidistantes Aufpunktraster mit 1,0 m Rasterweite über das gesamte Untersuchungsgebiet gelegt. Einfach- und Mehrfachreflexionen werden gemäß RLS-90 [3] berücksichtigt (in den Lärmkarten zusätzlich mit Reflexionen am eigenen Gebäude). Die Berechnungsergebnisse werden in Lärmkarten dargestellt. Darin sind die Gebäude und sonstige für die Darstellung gewünschte Objekte auf der Basis eines unterlegten Planes farbig markiert. Die Schallpegel werden flächenmäßig entsprechend DIN 18005, Teil 2 [2] farbig kodiert mit einer Abstufung von 5 dB dem Plan überlagert. 3.2 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Ausgangsbasis der Berechnung sind die anhand der Verkehrsdaten berechneten Schallemissionspegel Lm,E, die auf einen Abstand von 25 m zur Mittelachse des Verkehrsweges bezogen sind. Die Berechnung der Schallemissionspegel erfolgt für den Straßenverkehr nach RLS-90 [3] und für den Schienenverkehr nach Schall 03 [4]. Die Angaben zum Verkehrsaufkommen stammen aus folgenden Quellen: Straßenverkehr: Straßenverkehrsdaten für den Planfall 2025 als DTV-Werte, maßgebende Verkehrsstärken Tag/Nacht sowie Lkw-Anteile Tag/Nacht gemäß der Verkehrsuntersuchung [15]. Schienenverkehr DB: Streckenbelastung der DB-Strecke Aachen-Mönchengladbach (Streckenabschnitt Baal - Rheydt Hbf.) als Prognose 2025 [17]. Nachfolgend werden die Verkehrsdaten zum Straßen- und Schienenverkehr und die Schallemissionspegel dargestellt. Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 8 von 24 Beratung Gutachten Informations-Technologie Straßenverkehr Für den Streckenabschnitt der B 57 südlich der Einmündung der Erschließungsstraße wird von einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ausgegangen. Bei den Straßenoberflächen wird von nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt ausgegangen. Zuschläge für lichtzeichengeregelte Kreuzungen und Einmündungen in Höhe von 1 bis 3 dB gemäß RLS-90 [3] sind nicht erforderlich. Tabelle 3.1: Schallemissionswerte - Straßenverkehr nach RLS-90 [3] Straße Abschnitt DTV Lkw-Anteil Tag / Nacht in Kfz/24 h in % Zul. Höchstgeschwindig. Lm, E Tag / Nacht in km/h in dB(A) A 46 gesamt 34.000 15,5 / 16,8 130 (frei) 75,2 / 67,6 B 57 nördlich Gebietserschließungsstr. 13.500 9,4 / 11,6 100 70 50 30 68,7 / 61,7 66,6 / 59,9 64,5 / 57,8 61,9 / 55,2 südlich Gebietserschließungsstr. 14.500 9,1 / 1,2 (100) 70 50 (68,8 / 61,9) 66,8 / 60,0 64,6 / 57,9 westl. best. Kreisverkehr 11.000 8,1 / 9,8 100 70 50 67,4 / 60,4 65,3 / 58,4 63,1 / 56,3 West 6.500 8,7 / 10,6 70 50 63,5 / 56,0 61,3 / 53,9 Mitte 6.500 8,8 / 10,7 70 63,3 / 55,9 Ost 9.000 8,7 / 10,5 70 64,7 / 57,2 Nordtangente Schienenverkehr Im Rahmen der Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 18. Dezember 2014 [7], wurde unter anderem die Anlage 2 „Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03)“ als neues Berechnungs- bzw. Beurteilungsverfahren eingeführt. Dieses Regelwerk basiert im Gegensatz zur zuletzt gültigen Schall 03 aus dem Jahre 1990 [4] auf einem veränderten Verfahren. Es beinhaltet neben dem zugrunde zulegenden modifizierten Berechnungsverfahren zudem deutlich veränderte, notwendige Eingangsparameter. Die vorgenannte Änderung der 16. BImSchV vom 18. Dezember 2014 inklusive der Anlage 2 („Schall 03“) wurde am 23. Dezember 2014 im Bundesgesetzblatt ausgegeben. Diese Verordnung trat am 01.01.2015 in Kraft. Aufgrund dieser kurzen Zeitspanne zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten liegen derzeit seitens der Soft- Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 9 von 24 Beratung Gutachten Informations-Technologie ware-Hersteller noch keine entsprechenden freigegebenen Berechnungsprogramme vor. Auch wurden die zur Validierung der Software erforderlichen offiziellen Testaufgaben erst am 19. Dezember 2014 veröffentlicht und danach nochmals korrigiert. Weiterhin ist eine Zweite Verordnung zur Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV [7] derzeit in Vorbereitung, die u. a. Klarstellungen im Rechenverfahren beinhaltet. Seitens der Bahn AG ist die Verfügbarkeit aller erforderlichen Eingangsparameter der „neuen“ Schall 03 derzeit noch nicht gegeben und es liegt auch keine eindeutige Vorgehensweise vor. Somit ist zum jetzigen Zeitpunkt mit einer praxistauglichen Anwendung der „neuen“ Schall 03 erst im Laufe des Jahres 2015 zu rechnen. Um jedoch in der „Übergangszeit“ schalltechnische Schienenverkehrsberechnungen durchführen zu können, erfolgt im vorliegenden Gutachten die Berechnung nach der „alten“ Schall 03 [4] ohne Berücksichtigung des Schienenbonus (5 dB) gemäß BImSchG [1] und unter Ansatz der niedrigen Scheibenbremsanteile vor allem bei Güterzügen (ab 2020 generell nur noch Verbundbremsstoffsohlen/LL-Sohlen). Bei dieser Vorgehensweise kann davon ausgegangen werden, dass sich die schalltechnische Prognose - im Vergleich zur Vorgehensweise gemäß der „neuen“ Schall 03 - eindeutig auf der sicheren Seite befindet. Tabelle 3.2: Schallemissionswerte - Schienenverkehr als Prognose 2025 nach Schall 03 [4] Zugart Zugzahl Tag Zugzahl Nacht Geschwindigkeit vmax in km/h Zuglänge (22-6 Uhr) Scheibenbremsanteil SB in % in m Korrektur Fahrz.-Art DFz in dB (6-22 Uhr) GZ-E 8 4 10 100 700 0 GZ-E 2 2 10 120 700 0 RB-ET 35 9 100 160 140 -2 RE-E 35 9 95 160 160 0 Gesamt (einschl. DFb = +2 dB) Lm, E Tag / Nacht in dB(A) 68,8 / 68,5 Weitere fahrwegabhängige Parameter (DFb, DBü, DBr, DRa) werden - falls erforderlich nach Schall 03 [4] einbezogen. Dabei wird für die Fahrbahnart DFb von „Schotterbett mit Betonschwellen“ ausgegangen (+2 dB, bereits in Tabelle 3.2 enthalten). Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie 3.3 Seite 10 von 24 Berechnungsergebnisse Die Berechnung der Verkehrsgeräusche für den Planfall 2025 erfolgt bezogen auf die charakteristischen Berechnungshöhen von 2,0 m (entspricht etwa dem EG und der Freifläche) und 1. OG. Für das Untersuchungsgebiet wird die Bebauungskonstellation gemäß Gestaltungsplan [13] berücksichtigt. In den folgenden Lärmkarten werden die Beurteilungspegel Lr dargestellt. Lärmkarte 3.Verkehr.EG.T: Verkehrsgeräusche Tag im EG/Freifläche Lärmkarte 3.Verkehr.EG.N: Verkehrsgeräusche Nacht im EG/Freifläche Lärmkarte 3.Verkehr.OG.T: Verkehrsgeräusche Tag im 1. OG Lärmkarte 3.Verkehr.OG.N: Verkehrsgeräusche Nacht im 1. OG Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 11 von 24 Beratung Gutachten Informations-Technologie -35 dB(A) >35-40 dB(A) >40-45 dB(A) >45-50 dB(A) >50-55 dB(A) >55-60 dB(A) >60-65 dB(A) >65-70 dB(A) >70-75 dB(A) >75-80 dB(A) Lärmkarte 3.Verkehr.EG.T: Verkehrsgeräusche Tag im EG/Freifläche Maßstab 1:7.000 Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 >80-110 dB(A) KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 12 von 24 Beratung Gutachten Informations-Technologie -35 dB(A) >35-40 dB(A) >40-45 dB(A) >45-50 dB(A) >50-55 dB(A) >55-60 dB(A) >60-65 dB(A) >65-70 dB(A) >70-75 dB(A) >75-80 dB(A) Lärmkarte 3.Verkehr.EG.N: Verkehrsgeräusche Nacht im EG/Freifläche Maßstab 1:7.000 Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 >80-110 dB(A) KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 13 von 24 Beratung Gutachten Informations-Technologie -35 dB(A) >35-40 dB(A) >40-45 dB(A) >45-50 dB(A) >50-55 dB(A) >55-60 dB(A) >60-65 dB(A) >65-70 dB(A) >70-75 dB(A) Lärmkarte 3.Verkehr.1OG.T: Verkehrsgeräusche Tag im 1. OG Maßstab 1:7.000 Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 >75-80 dB(A) >80-110 dB(A) KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 14 von 24 Beratung Gutachten Informations-Technologie -35 dB(A) >35-40 dB(A) >40-45 dB(A) >45-50 dB(A) >50-55 dB(A) >55-60 dB(A) >60-65 dB(A) >65-70 dB(A) >70-75 dB(A) Lärmkarte 3.Verkehr.1OG.N: Verkehrsgeräusche Nacht im 1. OG Maßstab 1:7.000 Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 >75-80 dB(A) >80-110 dB(A) KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 15 von 24 Beratung Gutachten Informations-Technologie 3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" [2] sind Orientierungswerte für die städtebauliche Planung genannt. Sie sind keine Grenzwerte, d. h. sie unterliegen im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen lassen sich nach DIN 18005 die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sie betragen (auszugsweise) für Verkehrsgeräusche: Tabelle 3.3: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 [2] (Einstufung des Untersuchungsgebietes siehe gelbe Kennzeichnungen) Gebietsausweisung, bzw. Nutzung Orientierungswerte nach DIN 18005 für Verkehrsgeräusche in dB(A) tags nachts Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete 50 40 Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete 55 45 Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen 55 55 Besondere Wohngebiete (WB) 60 45 Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 60 50 Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) 65 55 45 - 65 35 - 65 - - Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Industriegebiete (GI) WA-Gebiete Beim Vergleich der Verkehrsgeräusch-Orientierungswerte für WA-Gebiete mit den Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten wird ersichtlich, dass diese an den geplanten WA-Nutzungen tags generell eingehalten werden. Zur Nachtzeit treten nur an kleineren Randbereichen im Norden und im Osten/Südosten geringfügige Überschreitungen von unter 3 dB auf. Hauptverursacher für diese Überschreitungen sind die A 46 und die Bahnstrecke im Südosten sowie die B 57 im Westen. Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 16 von 24 Beratung Gutachten Informations-Technologie MD-Gebiete Im Bereich der MD-Gebiete werden die Orientierungswerte generell tags und nachts eingehalten. Außenwohnbereiche Bezogen auf die Außenwohnbereiche (z. B. Terrassen) am Tage zeigen die Ergebnisse (s. Lärmkarte 3.EG.T) im gesamten Plangebiet günstige Verhältnisse mit einer sicheren Einhaltung der Tages-Orientierungswerte von 55 dB(A) im WA-Gebiet bzw. 60 dB(A) im MD-Gebiet. Die Bereiche mit einer Überschreitung der Orientierungswerte haben folgende Kennfarben: WA-Gebiete tags: nachts: orange, rot, dunkelrot gelb, braun, orange MD-Gebiete tags: nachts: rot, dunkelrot, purpur braun, orange, rot 3.5 Schallminderungsmaßnahmen Wegen den vorstehend festgestellten Überschreitungen der Orientierungswerte (Straßen- und Schienenverkehr) wird nachfolgend überprüft, ob für das Plangebiet Schallminderungsmaßnahmen festgesetzt werden müssen. Aktive Schallschutzmaßnahmen mit dem Ziel, die Verkehrsgeräusche wirkungsvoll abzuschirmen, würden wegen der Abstandsverhältnisse und der Länge der wirksamen Geräuschquellen (A 46, Bahntrasse, B 57) einen kaum realisierbaren bzw. unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Dies gilt insbesondere angesichts der nur sehr geringen Überschreitungen der Orientierungswerte. Deshalb werden auf der Basis der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise“ [6] mögliche passive Schallschutzmaßnahmen geprüft. Nach DIN 4109 [6] können zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm "Lärmpegelbereiche" (I - VII) festgelegt werden, die einem "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Die "maßgeblichen Außenlärmpegel" sind die errechneten Beurteilungspegel zur Tageszeit zu denen gemäß DIN 4109 [6] ein Zuschlag von 3 dB hinzuzufügen ist. Tabelle 3.4 zeigt die Einstufung in Lärmpegelbereiche. Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 17 von 24 Beratung Gutachten Informations-Technologie Tabelle 3.4: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 [6] und Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Raumarten Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel zur Tageszeit Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien in dB(A) Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches* erf. R´w, res des Außenbauteils in dB I 55 35 30 - II 56 – 60 35 30 30 III 61 – 65 40 35 30 IV 66 – 70 45 40 35 V 71 – 75 50 45 40 VI 76 – 80 ** 50 45 VII > 80 ** ** 50 * Soweit der eindringende Außenlärm aufgrund der ausgeübten Tätigkeit relevant ist ** Einzelauslegung der Anforderungen entsprechend der Örtlichkeit Anhand dieser im Bebauungsplan festzusetzenden Lärmpegelbereiche können im konkreten Einzelfall (z.B. Baugenehmigungsverfahren) aus DIN 4109 [6], Tabelle 8 bis 10, relativ einfach die Anforderungen an die Luftschalldämmung und das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß von verschiedenen Wand/Fensterkombinationen ermittelt werden. Nachfolgend werden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 für das Plangebiet ermittelt. Dabei werden auf der Basis einer Berechnung mit freier Schallausbreitung (Berechnungshöhe 1. OG) die Lärmpegelbereiche festgelegt. Bei dieser Vorgehensweise wird unabhängig davon, ob abschirmende Baukörper zeitlich vor oder nach der zurückliegenden Bebauung errichtet werden, der erforderliche Schallschutz immer gewährleistet. Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 18 von 24 Beratung Gutachten Informations-Technologie II I I II Lärmkarte 3.LPB: Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109 (flächig abgegrenzt dargestellt), Maßstab 1:7.000 Es wird ersichtlich, dass ausschließlich die Lärmpegelbereiche I und II (braune und orange Farbkennung) innerhalb des Plangebietes vorkommen, die bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung sind. Erst ab dem Lärmpegelbereich III (rote Farbkennung) würden sich bei einigen Neubautypen leicht erhöhte Anforderungen an den baulichen Schallschutz ergeben. Auch ist der Einbau von fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen für Schlafräume wegen den hier untersuchten Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie Seite 19 von 24 Verkehrsgeräuschen nicht notwendig. Damit ist keine Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan erforderlich. 3.6 Planungsrechtliche Umsetzung Im Bebauungsplan müssen hinsichtlich der Verkehrsgeräuschsituation keine Festsetzungen getroffen werden. 4 Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebietes auf öffentlichen Verkehrswegen Im Zusammenhang mit den Bauleitplanverfahren Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“ ist die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation auf öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets im Bereich bestehender baulicher Nutzungen zu bewerten. 4.1 Neubau der Erschließungsstraßen Einen Straßenneubau oder einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung-16. BImSchV [7] stellen nur die Erschließungsstraßen und deren Anbindungen dar. Diese können allerdings mit den zu erwartenden Verkehrsmengen und den Abstandsverhältnissen nach der 16. BImSchV [7] direkt als nicht relevant eingestuft werden. 4.2 Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation Die Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation auf bestehenden öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Bebauungsplanes Nr. XXII kann Anhand der Differenz zwischen dem Prognose-Nullfall 2025 und dem Planfall 2025 beurteilt werden (s. Verkehrsstudie [15]). Da kein erheblicher baulicher Eingriff im bestehenden öffentlichen Straßennetz erfolgt, ist die Verkehrslärmschutzverordnung-16. BImSchV [7] unmittelbar nicht einschlägig. Der planbedingte Verkehrsanteil auf bestehenden öffentlichen Straßen kann allerdings für einen Bebauungsplan besonders abwägungsrelevant sein, wenn die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle (sogenannte zumutbare Belastung) von 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht überschritten wird. Liegt die derzeitige Belastung bereits ohne den planbedingten Verkehrsanteil darüber, ist jeder weitere Zusatzverkehr und die daraus resultierende rechnerische Pegelerhöhung abwägungsrelevant. Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie Seite 20 von 24 Auf der Basis der Verkehrsdaten (Prognose-Nullfall 2025 zum Planfall 2025) liegt die Pegelerhöhung im bestehenden öffentlichen Straßennetz durch den Quell- und Zielverkehr des Bebauungsplanes Nr. XXII generell unter 0,5 dB. Weiterhin kann ein Erreichen der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle im Bereich bestehender baulicher Nutzungen ausgeschlossen werden. Somit ist festzustellen, dass die Auswirkungen der Planungen auf das bestehende Umfeld aus schalltechnischer Sicht nicht beurteilungsrelevant sind. Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie 5 Seite 21 von 24 Zusammenfassung Im vorliegenden Gutachten wurde die Verkehrsgeräuschsituation im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“ der Stadt Erkelenz untersucht. Verkehrsgeräuschsituation innerhalb des Plangebietes Die zukünftige Verkehrsgeräuschsituation (2025) innerhalb des Plangebietes wurde in den Berechungshöhen Außenwohnbereich (2 m über Gelände, näherungsweise auch EG) und 1. OG in Form von farbigen Lärmkarten für die Tages- und Nachtzeit dargestellt. Dabei wurde die Bebauungskonstellation gemäß Gestaltungsplan [13] berücksichtigt. Beim Vergleich der Berechnungsergebnisse in den Lärmkarten mit den Verkehrsgeräusch-Orientierungswerten der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" [2] wird ersichtlich: WA-Gebiete Am Tage werden die Orientierungswerte an den geplanten Gebäuden in den WAGebieten generell eingehalten. Zur Nachtzeit treten nur an kleineren Randbereichen im Norden und im Osten/Südosten geringfügige Überschreitungen von unter 3 dB auf. Hauptverursacher für diese Überschreitungen sind die A 46 und die Bahnstrecke im Südosten sowie die B 57 im Westen. MD-Gebiete Im Bereich der MD-Gebiete werden die Orientierungswerte generell tags und nachts eingehalten. Außenwohnbereiche Bezogen auf die Außenwohnbereiche (z. B. Terrassen) am Tage zeigen die Ergebnisse im gesamten Plangebiet günstige Verhältnisse mit einer Einhaltung der entsprechenden Tages-Orientierungswerte. Schallminderungsmaßnahmen Aktive Schallschutzmaßnahmen mit dem Ziel, die Verkehrsgeräusche wirkungsvoll abzuschirmen, würden wegen der Abstandsverhältnisse und der Länge der wirksamen Geräuschquellen (A 46, Bahntrasse, B 57) einen kaum realisierbaren bzw. unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Dies gilt insbesondere angesichts der nur sehr geringen Überschreitungen der Orientierungswerte. Deshalb wurde auf der Basis der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise“ [6] geprüft, ob passive Schallschutzmaßnahmen für das Plangebiet ausgelegt werden müssen. Danach kommen innerhalb des Plangebietes aus- Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie Seite 22 von 24 schließlich die Lärmpegelbereiche I und II nach DIN 4109 [6] innerhalb des Plangebietes vor, die bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung sind. Auch ist der Einbau von fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen für Schlafräume wegen den hier untersuchten Verkehrsgeräuschen nicht notwendig. Planungsrechtliche Umsetzung Im Bebauungsplan sind hinsichtlich der Verkehrsgeräuschsituation keine Festsetzungen notwendig. Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf bestehenden öffentlichen Verkehrswegen Im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“ ist die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation auf öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets im Bereich bestehender schutzbedürftiger Nutzungen zu bewerten. Einen Straßenneubau oder einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung-16. BImSchV [7] stellen nur die Erschließungsstraßen und deren Anbindungen dar. Diese können allerdings mit den zu erwartenden Verkehrsmengen und den Abstandsverhältnissen nach der 16. BImSchV [7] direkt als nicht relevant eingestuft werden. Die Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation auf bestehenden öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Bebauungsplanes Nr. XXII kann Anhand der Differenz zwischen dem Prognose-Nullfall 2025 und dem Planfall 2025 beurteilt werden. Danach treten infolge der Verkehrszunahmen im Bereich bestehender baulicher Nutzungen generell nur Pegelerhöhungen < 0,5 dB auf und ein Erreichen der für einen Bebauungsplan besonders abwägungsrelevanten grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle (sogenannte zumutbare Belastung) von 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht kann ausgeschlossen werden. Somit ist festzustellen, dass die Auswirkungen der Planungen auf das bestehende Umfeld aus schalltechnischer Sicht nicht beurteilungsrelevant sind. KRAMER Schalltechnik GmbH Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie Seite 23 von 24 Anhang: Gesetze, Normen, Regelwerke und verwendete Unterlagen [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (BundesImmissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740) [2] DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: „Grundlagen und Hinweise für die Planung“, Juli 2002 DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Beiblatt 1: „Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“, Mai 1987 DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 2: „Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen“, September 1991 [3] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 Ausgabe 1990. Der Bundesminister für Verkehr, Abt. Straßenbau [4] "Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03)", Ausgabe 1990. Information Akustik 03 der Deutschen Bundesbahn [5] VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen", Ausgabe August 1987 [6] DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe November 1989, Berichtigung 1 vom August 1992, Änderung A1 vom Januar 2001 [7] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036, BGBl. III 2129-8-1-16), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) sowie zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) [8] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung [9] Baunutzungsverordnung (BauNVO): Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), in der zuletzt gültigen Fassung Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015 KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie Seite 24 von 24 [10] „Der Sachgerechte Bebauungsplan“, 4. Auflage 2010, Ulrich Kuschnerus [11] „Parkplatzlärmstudie“, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen“, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), Augsburg, August 2007 [12] Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“, Stand 28.05.2015 [13] Gestaltungsplan zum Bebauungsplan XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“, Stand 24.04.2015 [14] Tagebau Garzweiler II Schalltechnische Untersuchung zum Braunkohlenplanverfahren für die Umsiedlung Keyenberg sowie Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath, ISU Plan Oktober 2012 [15] Verkehrsuntersuchung zum Braunkohlenplanverfahren 3. Umsiedlungsabschnitt des Tagebaus Garzweiler II Braunkohlenplanverfahren 3. Umsiedlungsabschnitt des Tagebaus Garzweiler II, DTV Verkehrsconsult GmbH, vom 18.06.2012 Ergänzung zur Verkehrsuntersuchung vom 06.07.2012 (Ergänzung der verkehrlichen Kennwerte) [16] Vorstudie zu den Umweltberichten zur #. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Bebauungsplan XXII, BKR Aachen, Noky & Simon Partnerschaft Stadtplaner Umweltplaner Landschaftsarchitekt, Vorabzug 24.07.2014 [17] Streckenbelastung Bereich Erkelenz des Streckenabschnitts Nr. 2550 Baal Rheydt Hbf. als Prognose 2025, DB AG, Stand 01/2015 [18] Deutsche Grundkarte, Maßstab 1:5.000 Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015
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