KRAMER Schalltechnik GmbH

KRAMER Schalltechnik GmbH
Beratung Gutachten Informations-Technologie
Schalltechnische Untersuchungen zu
Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm
Benannte Messstelle nach
§ 29b BImSchG
Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen
Von der Industrie- und Handelskammer
Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger für
Lärmschutz
(Verkehrs-,
Gewerbe-,
Sport- und Freizeitlärm)
Bebauungsplan Nr. XXII
„Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,
Unter-/Oberwestrich Berverath“
der Stadt Erkelenz
Planungsstand 05-2015
Schalltechnische Untersuchung
zur Verkehrsgeräuschsituation
Bericht Nr. 14 02 016/02
vom 18. Juni 2015
KRAMER Schalltechnik GmbH
Otto-von-Guericke-Straße 8
Amtsgericht Siegburg HRB 3289
Ust.Id. Nr. DE 123374665
Telefon
Telefax
02241 25773-0
02241 25773-29
D-53757 Sankt Augustin
Geschäftsführer: Jörn Latz,
Darius Styra, Ralf Tölke
E-Mail
Internet
[email protected]
www.kramer-schalltechnik.de
Erkelenz BP XXII Umsiedlung Erkelenz
Nord_Verkehrslärm 14 02 016 02 hep G.doc
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Beratung Gutachten Informations-Technologie
Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,
Unter-/Oberwestrich Berverath“ der Stadt Erkelenz
Planungsstand 05-2015
Schalltechnische Untersuchung
zur Verkehrsgeräuschsituation
Auftraggeber:
RWE Group Business Services GmbH
Rellinghauser Straße 1
45128 Essen
Auftragsdaten:
Bestellung Nr. 4300271775-K4-564
vom 21.05.2014
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen
Von der Industrie- und Handelskammer
Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärmschutz (Verkehrs-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm)
Telefon: 02241 25773-22
Telefax: 02241 25773-29
E-Mail:
[email protected]
Anschrift:
KRAMER Schalltechnik GmbH
Otto-von-Guericke-Straße 8
D-53757 Sankt Augustin
Bericht Nr.:
Bericht vom:
14 02 016/02
18. Juni 2015
Seitenzahl:
24 insgesamt
2 davon Anhang
Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015
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Inhaltsverzeichnis
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Seite
1
Aufgabenstellung ............................................................................................... 4
2
Beschreibung des Untersuchungsbereichs .................................................... 4
3
Verkehrsgeräuschsituation im Plangebiet ....................................................... 6
4
5
3.1
Berechnungsgrundlagen ............................................................................. 6
3.2
Verkehrsdaten und Schallemissionswerte .................................................. 7
3.3
Berechnungsergebnisse ........................................................................... 10
3.4
Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 ................... 15
3.5
Schallminderungsmaßnahmen ................................................................. 16
3.6
Planungsrechtliche Umsetzung ................................................................ 19
Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des
Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen ................................................ 19
4.1
Neubau der Erschließungsstraßen ........................................................... 19
4.2
Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation ........... 19
Zusammenfassung .......................................................................................... 21
Anhang .............................................................................................................. 23
Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015
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1
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Aufgabenstellung
Im Zuge des Tagebaus Garzweiler II ist die Umsiedlung von 5 Ortslagen erforderlich.
Die Umsiedlung soll nach Erkelenz-Nord in das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“ erfolgen.
Das Bebauungsplangebiet liegt im Einwirkungsbereich verschiedener Hauptverkehrswege.
Nachfolgend soll für das Plangebiet die zu erwartende Verkehrsgeräuschsituation
ermittelt und im Hinblick auf mögliche Lärmkonflikte beurteilt werden. Falls erforderlich, sind geeignete Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen, die im weiteren Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden können.
2
Beschreibung des Untersuchungsbereichs
Das 57,6 ha große Bebauungsplangebiet Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,
Unter-/Oberwestrich Berverath“ der Stadt Erkelenz liegt nördlich der Ortslage Erkelenz, bzw. des Stadtteils Neu-Borschemich.
Es sollen ausschließlich Allgemeine Wohngebiete (WA) und Mischbauflächen (MD)
ausgewiesen werden. Die MD-Gebiete sind am Westrand zur B 57 hin (Keyenberg),
im Norden/Nordosten der Gebietsmitte (Berverath) und im Südosten (Kuckum) geplant. Der Gestaltungsplan sieht überwiegend eine Einzelhausbebauung vor, wobei
die maximal zulässige Firsthöhe 9,5 bis 11,5 m beträgt. Die Gebietserschließung erfolgt von Westen über die B 57 und von Südosten über die Sankt-Martinus-Straße.
Es wirken u. a. folgende Hauptverkehrswege auf das Plangebiet ein (Abstände zu
schutzbedürftigen Nutzungen des Plangebietes):
-
DB Strecke 2550 Aachen - Mönchengladbach südöstlich in ca. 550 m Abstand
-
Autobahn A 46 südöstlich in ca. 650 m Abstand
-
Bundesstraße B 57 westlich in ca. 270 m Abstand
Weitere Einzelheiten können dem Übersichtsplan Bild 2.1, dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. XXII Bild 2.2 und dem Gestaltungsplan Bild 2.3 entnommen werden.
Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015
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Bebauungsplan Nr. XXII
Bild 2.1:
Übersichtsplan, Bebauungsplangebiet Nr. XXII eingezeichnet
Maßstab 1:15.000
Bild 2.2:
Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“ [12], Maßstab 1:12.500
Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015
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Bild 2.3:
3
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Gestaltungsplan [13] zum Bebauungsplangebiet Nr. XXII
Maßstab 1:12.500
Verkehrsgeräuschsituation im Plangebiet
Die allgemeine Verkehrsgeräuschsituation durch öffentliche Verkehrswege wird für
das Bebauungsplangebiet Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“ berechnet.
3.1
Berechnungsgrundlagen
Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt mit dem Programmsystem
SAOS-NP, Version 2014.06. Dieses Programm ist speziell für derartige Berechnungen entwickelt worden. Es basiert u. a. auf den Regelwerken der RLS-90 [3] und der
Schall 03 [4]. Das dem Programm zugrunde liegende Schallausbreitungsmodell geht
von Emissionspegeln der Geräuschquellen aus und berücksichtigt bei der Berechnung der Schallausbreitung folgende Effekte:
-
Divergenz des Schallfeldes
-
Bodenabsorption
-
Luftabsorption
-
Reflexion an Hindernissen
Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015
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-
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Beugung über Hindernisse
Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energieäquivalente Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische
Summe der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das Rechner-Programm dienen:
-
ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen.
-
die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das
Geländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z. B. NN).
-
die Emissionspegel der Geräuschquellen.
-
die Absorptionseigenschaften von Hindernissen.
Bei der Berechnung von flächenhaften Schallpegelverteilungen wird ein äquidistantes Aufpunktraster mit 1,0 m Rasterweite über das gesamte Untersuchungsgebiet gelegt. Einfach- und Mehrfachreflexionen werden gemäß RLS-90 [3] berücksichtigt (in
den Lärmkarten zusätzlich mit Reflexionen am eigenen Gebäude). Die Berechnungsergebnisse werden in Lärmkarten dargestellt. Darin sind die Gebäude und
sonstige für die Darstellung gewünschte Objekte auf der Basis eines unterlegten
Planes farbig markiert. Die Schallpegel werden flächenmäßig entsprechend DIN
18005, Teil 2 [2] farbig kodiert mit einer Abstufung von 5 dB dem Plan überlagert.
3.2
Verkehrsdaten und Schallemissionswerte
Ausgangsbasis der Berechnung sind die anhand der Verkehrsdaten berechneten
Schallemissionspegel Lm,E, die auf einen Abstand von 25 m zur Mittelachse des Verkehrsweges bezogen sind. Die Berechnung der Schallemissionspegel erfolgt für den
Straßenverkehr nach RLS-90 [3] und für den Schienenverkehr nach Schall 03 [4].
Die Angaben zum Verkehrsaufkommen stammen aus folgenden Quellen:

Straßenverkehr:
Straßenverkehrsdaten für den Planfall 2025 als DTV-Werte, maßgebende Verkehrsstärken Tag/Nacht sowie Lkw-Anteile Tag/Nacht gemäß der Verkehrsuntersuchung [15].

Schienenverkehr DB:
Streckenbelastung der DB-Strecke Aachen-Mönchengladbach (Streckenabschnitt Baal - Rheydt Hbf.) als Prognose 2025 [17].
Nachfolgend werden die Verkehrsdaten zum Straßen- und Schienenverkehr und die
Schallemissionspegel dargestellt.
Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015
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Straßenverkehr
Für den Streckenabschnitt der B 57 südlich der Einmündung der Erschließungsstraße wird von einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ausgegangen. Bei den Straßenoberflächen wird von nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt ausgegangen. Zuschläge für lichtzeichengeregelte Kreuzungen und
Einmündungen in Höhe von 1 bis 3 dB gemäß RLS-90 [3] sind nicht erforderlich.
Tabelle 3.1: Schallemissionswerte - Straßenverkehr nach RLS-90 [3]
Straße
Abschnitt
DTV
Lkw-Anteil
Tag / Nacht
in Kfz/24 h
in %
Zul. Höchstgeschwindig.
Lm, E
Tag / Nacht
in km/h
in dB(A)
A 46
gesamt
34.000
15,5 / 16,8
130 (frei)
75,2 / 67,6
B 57
nördlich Gebietserschließungsstr.
13.500
9,4 / 11,6
100
70
50
30
68,7 / 61,7
66,6 / 59,9
64,5 / 57,8
61,9 / 55,2
südlich Gebietserschließungsstr.
14.500
9,1 / 1,2
(100)
70
50
(68,8 / 61,9)
66,8 / 60,0
64,6 / 57,9
westl. best. Kreisverkehr
11.000
8,1 / 9,8
100
70
50
67,4 / 60,4
65,3 / 58,4
63,1 / 56,3
West
6.500
8,7 / 10,6
70
50
63,5 / 56,0
61,3 / 53,9
Mitte
6.500
8,8 / 10,7
70
63,3 / 55,9
Ost
9.000
8,7 / 10,5
70
64,7 / 57,2
Nordtangente
Schienenverkehr
Im Rahmen der Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 18. Dezember 2014 [7], wurde unter anderem die Anlage 2 „Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03)“ als neues Berechnungs- bzw. Beurteilungsverfahren eingeführt. Dieses Regelwerk basiert im Gegensatz zur zuletzt gültigen Schall 03 aus dem Jahre 1990 [4] auf einem veränderten
Verfahren. Es beinhaltet neben dem zugrunde zulegenden modifizierten Berechnungsverfahren zudem deutlich veränderte, notwendige Eingangsparameter.
Die vorgenannte Änderung der 16. BImSchV vom 18. Dezember 2014 inklusive der
Anlage 2 („Schall 03“) wurde am 23. Dezember 2014 im Bundesgesetzblatt ausgegeben. Diese Verordnung trat am 01.01.2015 in Kraft. Aufgrund dieser kurzen Zeitspanne zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten liegen derzeit seitens der Soft-
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ware-Hersteller noch keine entsprechenden freigegebenen Berechnungsprogramme
vor. Auch wurden die zur Validierung der Software erforderlichen offiziellen Testaufgaben erst am 19. Dezember 2014 veröffentlicht und danach nochmals korrigiert.
Weiterhin ist eine Zweite Verordnung zur Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV [7] derzeit in Vorbereitung, die u. a. Klarstellungen im Rechenverfahren beinhaltet.
Seitens der Bahn AG ist die Verfügbarkeit aller erforderlichen Eingangsparameter der
„neuen“ Schall 03 derzeit noch nicht gegeben und es liegt auch keine eindeutige
Vorgehensweise vor.
Somit ist zum jetzigen Zeitpunkt mit einer praxistauglichen Anwendung der „neuen“
Schall 03 erst im Laufe des Jahres 2015 zu rechnen. Um jedoch in der „Übergangszeit“ schalltechnische Schienenverkehrsberechnungen durchführen zu können, erfolgt im vorliegenden Gutachten die Berechnung nach der „alten“ Schall 03 [4] ohne
Berücksichtigung des Schienenbonus (5 dB) gemäß BImSchG [1] und unter Ansatz
der niedrigen Scheibenbremsanteile vor allem bei Güterzügen (ab 2020 generell nur
noch Verbundbremsstoffsohlen/LL-Sohlen). Bei dieser Vorgehensweise kann davon
ausgegangen werden, dass sich die schalltechnische Prognose - im Vergleich zur
Vorgehensweise gemäß der „neuen“ Schall 03 - eindeutig auf der sicheren Seite befindet.
Tabelle 3.2: Schallemissionswerte - Schienenverkehr als Prognose 2025 nach
Schall 03 [4]
Zugart
Zugzahl
Tag
Zugzahl
Nacht
Geschwindigkeit
vmax
in km/h
Zuglänge
(22-6 Uhr)
Scheibenbremsanteil SB
in %
in m
Korrektur
Fahrz.-Art
DFz
in dB
(6-22 Uhr)
GZ-E
8
4
10
100
700
0
GZ-E
2
2
10
120
700
0
RB-ET
35
9
100
160
140
-2
RE-E
35
9
95
160
160
0
Gesamt (einschl. DFb = +2 dB)
Lm, E
Tag / Nacht
in dB(A)
68,8 / 68,5
Weitere fahrwegabhängige Parameter (DFb, DBü, DBr, DRa) werden - falls erforderlich nach Schall 03 [4] einbezogen. Dabei wird für die Fahrbahnart DFb von „Schotterbett
mit Betonschwellen“ ausgegangen (+2 dB, bereits in Tabelle 3.2 enthalten).
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3.3
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Berechnungsergebnisse
Die Berechnung der Verkehrsgeräusche für den Planfall 2025 erfolgt bezogen auf
die charakteristischen Berechnungshöhen von 2,0 m (entspricht etwa dem EG und
der Freifläche) und 1. OG. Für das Untersuchungsgebiet wird die Bebauungskonstellation gemäß Gestaltungsplan [13] berücksichtigt. In den folgenden Lärmkarten werden die Beurteilungspegel Lr dargestellt.
Lärmkarte 3.Verkehr.EG.T:
Verkehrsgeräusche Tag im EG/Freifläche
Lärmkarte 3.Verkehr.EG.N:
Verkehrsgeräusche Nacht im EG/Freifläche
Lärmkarte 3.Verkehr.OG.T:
Verkehrsgeräusche Tag im 1. OG
Lärmkarte 3.Verkehr.OG.N:
Verkehrsgeräusche Nacht im 1. OG
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-35
dB(A)
>35-40
dB(A)
>40-45
dB(A)
>45-50
dB(A)
>50-55
dB(A)
>55-60
dB(A)
>60-65
dB(A)
>65-70
dB(A)
>70-75
dB(A)
>75-80
dB(A)
Lärmkarte 3.Verkehr.EG.T: Verkehrsgeräusche Tag im EG/Freifläche
Maßstab 1:7.000
Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015
>80-110
dB(A)
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-35
dB(A)
>35-40
dB(A)
>40-45
dB(A)
>45-50
dB(A)
>50-55
dB(A)
>55-60
dB(A)
>60-65
dB(A)
>65-70
dB(A)
>70-75
dB(A)
>75-80
dB(A)
Lärmkarte 3.Verkehr.EG.N: Verkehrsgeräusche Nacht im EG/Freifläche
Maßstab 1:7.000
Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015
>80-110
dB(A)
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dB(A)
>35-40
dB(A)
>40-45
dB(A)
>45-50
dB(A)
>50-55
dB(A)
>55-60
dB(A)
>60-65
dB(A)
>65-70
dB(A)
>70-75
dB(A)
Lärmkarte 3.Verkehr.1OG.T: Verkehrsgeräusche Tag im 1. OG
Maßstab 1:7.000
Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015
>75-80
dB(A)
>80-110
dB(A)
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dB(A)
>35-40
dB(A)
>40-45
dB(A)
>45-50
dB(A)
>50-55
dB(A)
>55-60
dB(A)
>60-65
dB(A)
>65-70
dB(A)
>70-75
dB(A)
Lärmkarte 3.Verkehr.1OG.N: Verkehrsgeräusche Nacht im 1. OG
Maßstab 1:7.000
Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015
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dB(A)
>80-110
dB(A)
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3.4
Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005
Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" [2] sind Orientierungswerte
für die städtebauliche Planung genannt. Sie sind keine Grenzwerte, d. h. sie unterliegen im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von
Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen lassen sich nach DIN 18005 die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sie betragen (auszugsweise) für Verkehrsgeräusche:
Tabelle 3.3: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 zu
DIN 18005, Teil 1 [2] (Einstufung des Untersuchungsgebietes
siehe gelbe Kennzeichnungen)
Gebietsausweisung, bzw. Nutzung
Orientierungswerte nach DIN 18005
für Verkehrsgeräusche
in dB(A)
tags
nachts
Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete
50
40
Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete
55
45
Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen
55
55
Besondere Wohngebiete (WB)
60
45
Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI)
60
50
Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE)
65
55
45 - 65
35 - 65
-
-
Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart
Industriegebiete (GI)
WA-Gebiete
Beim Vergleich der Verkehrsgeräusch-Orientierungswerte für WA-Gebiete mit den
Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten wird ersichtlich, dass diese an den geplanten WA-Nutzungen tags generell eingehalten werden. Zur Nachtzeit treten nur
an kleineren Randbereichen im Norden und im Osten/Südosten geringfügige Überschreitungen von unter 3 dB auf. Hauptverursacher für diese Überschreitungen sind
die A 46 und die Bahnstrecke im Südosten sowie die B 57 im Westen.
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MD-Gebiete
Im Bereich der MD-Gebiete werden die Orientierungswerte generell tags und nachts
eingehalten.
Außenwohnbereiche
Bezogen auf die Außenwohnbereiche (z. B. Terrassen) am Tage zeigen die Ergebnisse (s. Lärmkarte 3.EG.T) im gesamten Plangebiet günstige Verhältnisse mit einer
sicheren Einhaltung der Tages-Orientierungswerte von 55 dB(A) im WA-Gebiet bzw.
60 dB(A) im MD-Gebiet.
Die Bereiche mit einer Überschreitung der Orientierungswerte haben folgende Kennfarben:
WA-Gebiete
tags:
nachts:
orange, rot, dunkelrot
gelb, braun, orange
MD-Gebiete
tags:
nachts:
rot, dunkelrot, purpur
braun, orange, rot
3.5
Schallminderungsmaßnahmen
Wegen den vorstehend festgestellten Überschreitungen der Orientierungswerte
(Straßen- und Schienenverkehr) wird nachfolgend überprüft, ob für das Plangebiet
Schallminderungsmaßnahmen festgesetzt werden müssen.
Aktive Schallschutzmaßnahmen mit dem Ziel, die Verkehrsgeräusche wirkungsvoll
abzuschirmen, würden wegen der Abstandsverhältnisse und der Länge der wirksamen Geräuschquellen (A 46, Bahntrasse, B 57) einen kaum realisierbaren bzw. unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Dies gilt insbesondere angesichts der nur sehr
geringen Überschreitungen der Orientierungswerte.
Deshalb werden auf der Basis der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise“ [6] mögliche passive Schallschutzmaßnahmen geprüft.
Nach DIN 4109 [6] können zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von
Außenbauteilen gegenüber Außenlärm "Lärmpegelbereiche" (I - VII) festgelegt werden, die einem "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Die "maßgeblichen Außenlärmpegel" sind die errechneten Beurteilungspegel zur Tageszeit zu denen gemäß DIN 4109 [6] ein Zuschlag von 3 dB hinzuzufügen ist. Tabelle 3.4 zeigt
die Einstufung in Lärmpegelbereiche.
Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015
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Tabelle 3.4: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 [6] und Anforderungen an die
Luftschalldämmung von Außenbauteilen
Raumarten
Lärmpegelbereich
Maßgeblicher
Außenlärmpegel zur Tageszeit
Bettenräume in
Krankenanstalten
und Sanatorien
in dB(A)
Aufenthaltsräume in
Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräume und ähnliches
Büroräume und
ähnliches*
erf. R´w, res des Außenbauteils in dB
I
 55
35
30
-
II
56 – 60
35
30
30
III
61 – 65
40
35
30
IV
66 – 70
45
40
35
V
71 – 75
50
45
40
VI
76 – 80
**
50
45
VII
> 80
**
**
50
* Soweit der eindringende Außenlärm aufgrund der ausgeübten Tätigkeit relevant ist
** Einzelauslegung der Anforderungen entsprechend der Örtlichkeit
Anhand dieser im Bebauungsplan festzusetzenden Lärmpegelbereiche können im
konkreten Einzelfall (z.B. Baugenehmigungsverfahren) aus DIN 4109 [6], Tabelle 8
bis 10, relativ einfach die Anforderungen an die Luftschalldämmung und das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß von verschiedenen Wand/Fensterkombinationen ermittelt werden.
Nachfolgend werden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 für das Plangebiet ermittelt. Dabei werden auf der Basis einer Berechnung mit freier Schallausbreitung (Berechnungshöhe 1. OG) die Lärmpegelbereiche festgelegt. Bei dieser Vorgehensweise wird unabhängig davon, ob abschirmende Baukörper zeitlich vor oder nach der
zurückliegenden Bebauung errichtet werden, der erforderliche Schallschutz immer
gewährleistet.
Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015
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II
I
I
II
Lärmkarte 3.LPB:
Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109 (flächig abgegrenzt dargestellt), Maßstab 1:7.000
Es wird ersichtlich, dass ausschließlich die Lärmpegelbereiche I und II (braune und
orange Farbkennung) innerhalb des Plangebietes vorkommen, die bei Neubauten
allgemein nur von untergeordneter Bedeutung sind. Erst ab dem Lärmpegelbereich
III (rote Farbkennung) würden sich bei einigen Neubautypen leicht erhöhte Anforderungen an den baulichen Schallschutz ergeben. Auch ist der Einbau von fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen für Schlafräume wegen den hier untersuchten
Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015
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Verkehrsgeräuschen nicht notwendig. Damit ist keine Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan erforderlich.
3.6
Planungsrechtliche Umsetzung
Im Bebauungsplan müssen hinsichtlich der Verkehrsgeräuschsituation keine Festsetzungen getroffen werden.
4
Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr
des Plangebietes auf öffentlichen Verkehrswegen
Im Zusammenhang mit den Bauleitplanverfahren Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“ ist die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation auf öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets
im Bereich bestehender baulicher Nutzungen zu bewerten.
4.1
Neubau der Erschließungsstraßen
Einen Straßenneubau oder einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung-16. BImSchV [7] stellen nur die Erschließungsstraßen
und deren Anbindungen dar. Diese können allerdings mit den zu erwartenden Verkehrsmengen und den Abstandsverhältnissen nach der 16. BImSchV [7] direkt als
nicht relevant eingestuft werden.
4.2
Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation
Die Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation auf bestehenden öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Bebauungsplanes
Nr. XXII kann Anhand der Differenz zwischen dem Prognose-Nullfall 2025 und dem
Planfall 2025 beurteilt werden (s. Verkehrsstudie [15]).
Da kein erheblicher baulicher Eingriff im bestehenden öffentlichen Straßennetz erfolgt, ist die Verkehrslärmschutzverordnung-16. BImSchV [7] unmittelbar nicht einschlägig. Der planbedingte Verkehrsanteil auf bestehenden öffentlichen Straßen
kann allerdings für einen Bebauungsplan besonders abwägungsrelevant sein, wenn
die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle (sogenannte zumutbare Belastung) von
70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht überschritten wird. Liegt die derzeitige
Belastung bereits ohne den planbedingten Verkehrsanteil darüber, ist jeder weitere
Zusatzverkehr und die daraus resultierende rechnerische Pegelerhöhung abwägungsrelevant.
Gutachten Nr. 14 02 016/02 vom 18. Juni 2015
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Auf der Basis der Verkehrsdaten (Prognose-Nullfall 2025 zum Planfall 2025) liegt die
Pegelerhöhung im bestehenden öffentlichen Straßennetz durch den Quell- und Zielverkehr des Bebauungsplanes Nr. XXII generell unter 0,5 dB. Weiterhin kann ein Erreichen der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle im Bereich bestehender baulicher Nutzungen ausgeschlossen werden.
Somit ist festzustellen, dass die Auswirkungen der Planungen auf das bestehende
Umfeld aus schalltechnischer Sicht nicht beurteilungsrelevant sind.
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Zusammenfassung
Im vorliegenden Gutachten wurde die Verkehrsgeräuschsituation im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“ der Stadt Erkelenz untersucht.
Verkehrsgeräuschsituation innerhalb des Plangebietes
Die zukünftige Verkehrsgeräuschsituation (2025) innerhalb des Plangebietes wurde
in den Berechungshöhen Außenwohnbereich (2 m über Gelände, näherungsweise
auch EG) und 1. OG in Form von farbigen Lärmkarten für die Tages- und Nachtzeit
dargestellt. Dabei wurde die Bebauungskonstellation gemäß Gestaltungsplan [13]
berücksichtigt.
Beim Vergleich der Berechnungsergebnisse in den Lärmkarten mit den Verkehrsgeräusch-Orientierungswerten der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" [2] wird ersichtlich:
WA-Gebiete
Am Tage werden die Orientierungswerte an den geplanten Gebäuden in den WAGebieten generell eingehalten. Zur Nachtzeit treten nur an kleineren Randbereichen
im Norden und im Osten/Südosten geringfügige Überschreitungen von unter 3 dB
auf. Hauptverursacher für diese Überschreitungen sind die A 46 und die Bahnstrecke
im Südosten sowie die B 57 im Westen.
MD-Gebiete
Im Bereich der MD-Gebiete werden die Orientierungswerte generell tags und nachts
eingehalten.
Außenwohnbereiche
Bezogen auf die Außenwohnbereiche (z. B. Terrassen) am Tage zeigen die Ergebnisse im gesamten Plangebiet günstige Verhältnisse mit einer Einhaltung der entsprechenden Tages-Orientierungswerte.
Schallminderungsmaßnahmen
Aktive Schallschutzmaßnahmen mit dem Ziel, die Verkehrsgeräusche wirkungsvoll
abzuschirmen, würden wegen der Abstandsverhältnisse und der Länge der wirksamen Geräuschquellen (A 46, Bahntrasse, B 57) einen kaum realisierbaren bzw. unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Dies gilt insbesondere angesichts der nur sehr
geringen Überschreitungen der Orientierungswerte.
Deshalb wurde auf der Basis der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise“ [6] geprüft, ob passive Schallschutzmaßnahmen für das Plangebiet ausgelegt werden müssen. Danach kommen innerhalb des Plangebietes aus-
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schließlich die Lärmpegelbereiche I und II nach DIN 4109 [6] innerhalb des Plangebietes vor, die bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung sind.
Auch ist der Einbau von fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen für Schlafräume
wegen den hier untersuchten Verkehrsgeräuschen nicht notwendig.
Planungsrechtliche Umsetzung
Im Bebauungsplan sind hinsichtlich der Verkehrsgeräuschsituation keine Festsetzungen notwendig.
Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf bestehenden öffentlichen Verkehrswegen
Im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich Berverath“ ist die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation auf öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets
im Bereich bestehender schutzbedürftiger Nutzungen zu bewerten.
Einen Straßenneubau oder einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung-16. BImSchV [7] stellen nur die Erschließungsstraßen
und deren Anbindungen dar. Diese können allerdings mit den zu erwartenden Verkehrsmengen und den Abstandsverhältnissen nach der 16. BImSchV [7] direkt als
nicht relevant eingestuft werden.
Die Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation auf bestehenden öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Bebauungsplanes
Nr. XXII kann Anhand der Differenz zwischen dem Prognose-Nullfall 2025 und dem
Planfall 2025 beurteilt werden. Danach treten infolge der Verkehrszunahmen im Bereich bestehender baulicher Nutzungen generell nur Pegelerhöhungen < 0,5 dB auf
und ein Erreichen der für einen Bebauungsplan besonders abwägungsrelevanten
grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle (sogenannte zumutbare Belastung) von
70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht kann ausgeschlossen werden.
Somit ist festzustellen, dass die Auswirkungen der Planungen auf das bestehende
Umfeld aus schalltechnischer Sicht nicht beurteilungsrelevant sind.
KRAMER Schalltechnik GmbH
Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen
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Anhang: Gesetze, Normen, Regelwerke und verwendete Unterlagen
[1]
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (BundesImmissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I
S. 1740)
[2]
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: „Grundlagen und Hinweise für
die Planung“, Juli 2002
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Beiblatt 1: „Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“,
Mai 1987
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 2: „Lärmkarten - Kartenmäßige
Darstellung von Schallimmissionen“, September 1991
[3]
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 Ausgabe 1990. Der Bundesminister für Verkehr, Abt. Straßenbau
[4]
"Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen
(Schall 03)", Ausgabe 1990. Information Akustik 03 der Deutschen Bundesbahn
[5]
VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen",
Ausgabe August 1987
[6]
DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe November 1989, Berichtigung 1 vom August 1992, Änderung A1 vom Januar 2001
[7]
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990
(BGBl. I S. 1036, BGBl. III 2129-8-1-16), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) sowie zuletzt geändert durch
Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269)
[8]
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung
[9]
Baunutzungsverordnung (BauNVO): Verordnung über die bauliche Nutzung
der Grundstücke in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990
(BGBl. I S. 132), in der zuletzt gültigen Fassung
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[10]
„Der Sachgerechte Bebauungsplan“, 4. Auflage 2010, Ulrich Kuschnerus
[11]
„Parkplatzlärmstudie“, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen
aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern
und Tiefgaragen“, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), Augsburg, August 2007
[12]
Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,
Unter-/Oberwestrich Berverath“, Stand 28.05.2015
[13]
Gestaltungsplan zum Bebauungsplan XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,
Unter-/Oberwestrich Berverath“, Stand 24.04.2015
[14]
Tagebau Garzweiler II
Schalltechnische Untersuchung zum Braunkohlenplanverfahren für die Umsiedlung Keyenberg sowie Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und
Berverath, ISU Plan Oktober 2012
[15]
Verkehrsuntersuchung zum Braunkohlenplanverfahren 3. Umsiedlungsabschnitt des Tagebaus Garzweiler II Braunkohlenplanverfahren 3. Umsiedlungsabschnitt des Tagebaus Garzweiler II, DTV Verkehrsconsult GmbH,
vom 18.06.2012
Ergänzung zur Verkehrsuntersuchung vom 06.07.2012 (Ergänzung der verkehrlichen Kennwerte)
[16]
Vorstudie zu den Umweltberichten zur #. Änderung des Flächennutzungsplans
sowie zum Bebauungsplan XXII, BKR Aachen, Noky & Simon Partnerschaft
Stadtplaner Umweltplaner Landschaftsarchitekt, Vorabzug 24.07.2014
[17]
Streckenbelastung Bereich Erkelenz des Streckenabschnitts Nr. 2550 Baal Rheydt Hbf. als Prognose 2025, DB AG, Stand 01/2015
[18]
Deutsche Grundkarte, Maßstab 1:5.000
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