„Kalte Hände“ – Regelung

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„Kalte Hände“ – Regelung
Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick
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Keine Einzelaufzeichnungspflicht
Belegerteilungspflicht und ggf. Registrierkassenpflicht
Jahresumsatz < 30.000 EUR für den gesamten Betrieb
entbehrliche und unentbehrliche Hilfsbetriebe eines Vereins (zB kleines Vereinsfest)
von Haus zu Haus; auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen; anderen öffentlichen
Orten, jedoch nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten
entsteht / entfällt (?) nach 3 Monaten
Kassasturz durch Rückrechnen
o Zählen des Bargeldbestandes
o Rückrechnen aus End- und Anfangsstand
o Keine Stand – oder Stockverrechnung
Stand 08/2015