Hausarbeitstext

Hausarbeit für den Aufbau- und Vertiefungskurs Vertragliche Schuldverhältnisse im Sommersemester 2015
PD Dr. Florian Eichel
Universität Bielefeld
Sachverhalt
Die Optikerin Karla (K) verhandelt mit KFZ-Händler Viktor (V) über den Kauf eines 28 Jahre
alten „VW Golf I Cabrio“ (Baujahr 1987), den V der K als „äußerst gepflegt“ anpreist. Wie K
dem V offenbart, spekuliert sie darauf, dass das Auto, da es bald den Oldtimerstatus erreicht,
im Wert steige, weshalb sie es in der Garage behalten möchte, um es dann in ein paar Jahren
teurer verkaufen zu können. K handelt schon seit geraumer Zeit in ihrer Freizeit mit
Oldtimern, wobei sie mit diesem Hobby in den letzten Jahren bis zu 10.000 € Gewinn pro
Jahr erzielt hat. K und V werden sich zu einem Preis von 4.000 € handelseinig, was dem
objektiven Wert des Wagens entspricht. V gibt im schriftlichen Vertrag an, dass der Wagen
„technisch einwandfrei“ sei. K zahlt den Kaufpreis in bar und nimmt das Auto sogleich mit
nach Hause.
Nach zwei Monaten äußert der mit K befreundete KFZ-Meister Martin (M), der sich den
Erwerb von K interessehalber einmal angesehen hat, aufgrund kleiner Farbspritzer am
Unterboden den Verdacht, dass das gekaufte Auto in anderem als dem ursprünglichen Farbton
lackiert ist. Auf Nachfrage bei einem Vorbesitzer stellt sich in der Tat heraus, dass das Auto
vor zehn Jahren fachgerecht in anderem Farbton lackiert worden war. V, der den Wagen
selbst erst kürzlich angekauft hatte, wusste davon nicht, hätte dies aber durch eine
Lackschichtdickenmessung entdecken können, für die er über entsprechende Gerätschaften
verfügt. K missfällt die Neulackierung, da sie es für wichtig hält, Oldtimer so ursprünglich
wie möglich anzubieten. Zudem verbinden Käufer mit einer Neulackierung häufig die Sorge,
dass vorhandene Rostschäden vertuscht werden sollten, so dass K einen sog. „merkantilen
Minderwert“ des Fahrzeugs befürchtet.
Dessen nicht genug, findet M ebenso heraus, dass das gekaufte Cabrio einen Austauschmotor
hat, der nicht dem vom Hersteller gefertigten Typ entspricht und nicht durch eine
Vertragswerkstatt eingesetzt worden ist. K selbst hätte das nicht entdecken können, und auch
M hat dies erst entdeckt, nachdem er das Auto anlässlich der Farbabweichung aufwändig
inspiziert hat. V hingegen wusste von der Art und Herkunft des Austauschmotors, da er
hierüber beim Ankauf des Cabrios von dem Vorbesitzer in Kenntnis gesetzt worden ist. V
beruft sich gegenüber K allerdings darauf, dass er dies nicht für wesentlich halte, da der
Motor – was zutrifft – einwandfrei laufe; zudem habe er es vergessen, zu erwähnen.
K ist verärgert, da sie gegenüber einem künftigen Oldtimer-Käufer schon allein wegen des
Austauschmotors nur einen Kaufpreis von 3.000 € durchsetzen könnte. K will daher die
„Mängel“ unbedingt beheben. Allerdings stellt sich heraus, dass vor allem der Erwerb eines
gebrauchten Originalmotors (samt einiger hierfür nötiger Ersatzteile) aufwändig wäre; auch
der Aus- und Einbau wäre schwierig und teuer, so dass insgesamt 8.000 € aufzuwenden wären,
um dem Auto einen Originalmotor einzusetzen, der seinem Baujahr entspricht. Von K auf den
Motor angesprochen, weigert sich V mit Hinblick auf die hohen Kosten, „in irgendeiner
Hinsicht dafür aufzukommen“.
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Hausarbeit für den Aufbau- und Vertiefungskurs Vertragliche Schuldverhältnisse im Sommersemester 2015
PD Dr. Florian Eichel
Universität Bielefeld
K ist inzwischen aber so fixiert auf ihren „Oldtimerplan“, dass sie keine Kosten scheut. Sie
wendet sich an die Werkstatt des Vertragshändlers Ulrich (U), um einen Kostenvoranschlag
für den Einbau des Originalmotors sowie für eine Lackierung im Originalfarbton zu erbitten.
Wenige Tage später erhält K den Kostenvoranschlag von U, der als „voraussichtliche
Kosten“ für den Motor die von K erwarteten 8.000 € und für die Umlackierung 500 €
veranschlagt. Daraufhin bringt K das Auto zu U und bittet diesen, „die gewünschten
Veränderungen vorzunehmen“.
Drei Wochen später präsentiert U der K das fertige Cabrio, die von der Arbeit des U in hohem
Maße angetan ist und das Auto sogleich mitnehmen will. Dabei eröffnet U der K, dass sich
die Kosten für die Lackierung gegenüber dem Kostenvoranschlag „bedauerlicherweise“ um
weitere 500 € erhöht haben, da sich herausgestellt hat, dass der Originalfarbton im Handel
nicht mehr erhältlich sei und deshalb eigens hergestellt werden musste. K entgegnet empört,
dass sie dann auf die Lackierung lieber verzichtet hätte und deshalb die 500 € Mehrkosten
unter keinen Umständen bezahlen und „von der Rechnung abziehen“ werde; U verweigert
daraufhin die Herausgabe des Cabrios, und K kehrt unverrichteter Dinge nach Hause zurück.
Wieder zu Hause droht K dem U per E-Mail an, dass sie die Rechnung auch im Übrigen nicht
bezahlen werde, wenn sie ihr Auto nicht sofort zurückerhalte. U antwortet umgehend und
kündigt an, dass er das Auto öffentlich versteigern lassen werde, wenn er nicht sofort den
gesamten Rechnungsbetrag erhalte.
K wendet sich nun an eine Rechtsanwältin mit der Bitte, in einem umfassenden
Rechtsgutachten zu ermitteln, ob
1. K von U Unterlassung der Versteigerung verlangen kann sowie
2. ob und in welcher Höhe K von V Schadensersatz verlangen kann.
Bearbeitervermerk:
Erstellen Sie das Gutachten der Rechtsanwältin.
Der Umfang des Gutachtens darf 25 Seiten nicht überschreiten (nicht eingerechnet: Deckblatt,
Sachverhalt, Inhalts- und Literaturverzeichnis, die gesondert zu paginieren sind). Seitenränder: links
mind. 6 cm; oben, unten und rechts mind. 1 cm, Schriftart: Times New Roman (normale Skalierung,
normale Laufweite, keine Unterschneidung); Schriftgrad: 12 Pkt. (Fußnoten: mind. 10 Pkt.);
Zeilenabstand: 1,5 (Fußnoten: 1).
Abgabe bis spätestens Montag, 31. August 2015, Uhrzeit 16.00 Uhr, am Lehrstuhl (Christiane
Hastaedt, H0-41, H-Gebäude) oder postalisch an PD Dr. Florian Eichel, c/o Christiane Hastaedt,
Fakultät für Rechtswissenschaft, Universität Bielefeld, Postfach 100131, 33501 Bielefeld. Bei
postalischer Zusendung ist das Datum des Poststempels entscheidend; die Verwendung von
Freistemplern ist unzulässig. Zusätzlich ist die Hausarbeit in elektronischer Form
(Textverarbeitungsdokument oder pdf-Datei) über Jurmoodle (https://moodle.jura.uni-bielefeld.de/
mod/assignment/view.php?id=18954) einzureichen.
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