Helena´s Musikschule - Helenas Musikschule

Helena´s Musikschule
Postanschrift:
Auf dem Wasem 3
Anmeldung
56290 Macken
Kurs:
wird von Helena´s Musikschule ausgefüllt
Schüler/in:
Datum 1. Unterrichtsstunde:
Name: ___________________
Vorname: ___________________ Geburtsdatum: __________
Gesetzlicher Vertreter:
Name: ___________________
Vorname: ___________________
Straße: ___________________
Wohnort: ___________________ Telefon: _______________
Fach / Kurs:
___________________
Lehrer: ______________________
Musikzwerge, Musikalische Früherziehung, Grundausbildung, Blockflötengruppe, Musiktheater, Gesang / Stimmbildung,
Instrumentalausbildung für Instrument: (Klavier, Keyboard, Geige, Oboe, Gitarre, Klarinette, Saxophon)
Unterrichtsort: ______________
Einzelunterricht
.
Gruppenunterricht
.
Vorkenntnisse: _________________________________________________________
Es sind bereits folgende Geschwister angemeldet: _________________________________________
Die z.Z. gültige Schulordnung und Preisliste (Anlage S. 2 für Ihre Unterlagen) wird rechtsverbindlich
anerkannt. Eine Einzugsermächtigung für die Musikschulgebühren durch Hr. Habetz wird erteilt.
Ermächtigung zum Einzug von Musikschulgebühren durch Lastschrift:
Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Musikschulgebühren bei Fälligkeit zu Lasten
meines/unseres Girokontos
Nr: ___________________
bei (genaue Bezeichnung): _________________________
Bankleitzahl: _____________________
durch Lastschrift einzuziehen.
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts (s.o.)
keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Im Falle einer
Nichteinlösung oder eines unberechtigten Widerspruches wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € fällig!
Gesetzlicher Vertreter / Kontoinhaber:
Ort, Datum:
________________________
Unterschrift:
________________________
_____________________________
Die Schulordnung haben wir erhalten.
Helena´s Musikschule
1)
(Post: Auf dm Wasem 3, 56290 Macken)
Schulordnung Kursinhalte Preislisten .
Schuljahr, Unterrichtszeiten
Das Schuljahr entspricht dem Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen. Die Ferien- und Feiertagsregelung dieser Schulen gilt in gleicher Weise
(einschließlich beweglicher Feiertage) für die Musikschule. Aus organisatorischen Gründen werden die Sommerferien der allg. Schulen nicht übernommen,
Sommerferien der Musikschule sind immer die Monate Juli und August (hier werden keine Gebühren fällig). Der Unterricht erfolgt montags bis freitags. Die
genauen Unterrichtszeiten und –orte werden zu Beginn des Schuljahres in Absprache mit den Lehrkräften festgelegt und bekanntgegeben.
2)
Unterrichtsräume, Aufsicht Haftung
Die Unterrichte erfolgen in musikschuleigenen, z.T. auch in angemieteten Räumen (Gaststätten, Kindergärten, Pfarrheimen, Gemeindehäusern o.ä.). Eine dort
geltende Hausordnung gilt jeweils auch für die Musikschule. Für eventuelle vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen können sich Schadensersatzansprüche ergeben. Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Für Hin- und Heimweg, evtl. Wartezeiten vor oder nach dem Unterricht sind die
Schüler/innen bzw. deren Eltern selbst verantwortlich. Weder Helena´s Musikschule noch die Lehrkräfte können und werden hier eine Haftung übernehmen.
Schüler/innen von Helena´s Musikschule sind gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sich aus der Teilnahme am Unterricht oder anderen
Veranstaltungen oder Hin- und Rückweg ergeben, durch die Schule nicht versichert. Da die Teilnahme am Angebot von Helena´s Musikschule in den privaten
Freizeitbereich der Kunden fällt, müssen diese hierzu selbst Vorsorge treffen. Helena´s Musikschule übernimmt in diesem Bereich keinerlei Haftung.
3)
Anmeldung
Der Kunde meldet sich mit dem Anmeldeformular (incl. Einzugsermächtigung) an. Unterrichtszeit und Ort werden (abhängig von Verfügbarkeit von
Lehrpersonal und Räumlichkeiten) abgesprochen und bekannt gegeben. Die Anmeldung gilt als bestätigt, wenn der erste Monatsbetrag erfolgreich abgebucht
wurde. Mit Unterzeichnung der Anmeldung werden die Schulordnung und die aktuelle Preisliste rechtsverbindlich anerkannt.
4)
Abmeldung
Es gibt weder An- / Abmeldegebühren noch Mindestvertragslaufzeiten. Kündigungen müssen schriftlich (kein Einschreiben erforderlich) erfolgen, sie sind
jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsersten möglich. Bei der Kündigung werden evtl. bereits im Voraus über das Vertragsende hinaus bezahlte
Gebühren erstattet.
5)
Unterrichtsausfälle, -ausschlüsse
Die Schüler/innen sollen regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Versäumen Schüler/innen den Unterricht, erfolgt keine Erstattung. Fällt Unterricht außerhalb
der Ferien od. Feiertage - aus Gründen, die die Schule zu vertreten hat - aus, so werden die entsprechenden Stunden entweder nachgeholt oder erstattet (keine
Unterrichtsausfälle)! Ferien und Feiertage (incl. „bewegliche“) zählen nicht als Unterrichtsausfall. Schüler/innen, die trotz Ermahnungen durch
unentschuldigtes Fehlen oder Disziplinlosigkeit den geordneten Unterrichtsbetrieb stören, können nach vorheriger Verwarnung von der weiteren Teilnahme
am Unterricht ausgeschlossen werden. Die Gebühren sind in diesem Fall bis zum Vertragsende (Kündigungsfrist 1 Monat, s.o.) zu begleichen. Ein Ausschluss
erfolgt ebenfalls bei Nichtbegleichung der Musikschulgebühren (erfolgloser Einzugsversuch). Sind im Unterricht Fortschritte aufgrund mangelnden Fleißes
nicht zu erzielen, wird Helena´s Musikschule den Erziehungsberechtigten nahelegen, auf ausreichenden Fleiß hinzuwirken oder den Musikunterricht nicht fort
zu setzten. Veranstaltungen von Helena´s Musikschule wie z.B. Vorspielen, Konzerte, Auftritte, Proben und Vorbereitungen sind Bestandteil des Unterrichts.
Unterrichtszeiten können sich dadurch ändern.
6)
Gesundheitsbestimmungen
Bei Auftreten aller ansteckenden Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen der allgemein bildenden Schulen (Infektionsschutzgesetz)
anzuwenden. Im Zweifelsfall sollen erkrankte Kinder nicht am Unterricht teilnehmen, um eine Ansteckung der Mitschüler/innen zu vermeiden!
7)
Preise / Einzugsverfahren
Einzug durch:
Hr. Habetz
Info auf Kontoauszug z.B.:
Musikschule Nils FE2-VA:
Musikunterricht „Nils“ (musikalische) Früherziehung 2 Vallendar
Alle Musikschulkurse werden monatlich berechnet. Sie zahlen 10 Monatsbeiträge pro Jahr. Im Juli und August werden keine Beiträge eingezogen. Die
Monatsbeiträge werden im Vormonat des Unterrichtes erhoben, der erfolgreiche Einzug gilt als Anmeldung. Bei Nichteinlösung oder nicht berechtigtem
Widerspruch wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € fällig.
Ermäßigungen:
An Mehrfachermäßigung (ein Kind belegt mehrere Kurse) gewährt Helena´s Musikschule ab (Der erste Kurs ist immer voll zu zahlen!) dem zweiten
gleichzeitig belegten Kurs 5 %, ab dem dritten gleichzeitig belegten Kurs 10%. Ebenfalls werden 5 % (10%) Ermäßigung gewährt ab dem zweiten (dritten)
Kind innerhalb einer Familie (bei gleichzeitigen Anmeldungen).
8) Kurse / Preisliste:
Stand:
Schuljahr 2005 / 2006:
Musikzwerge 1:
von 1 bis 3 Jahre mit Elternteil
einmal wöchentlich 30 Minuten
10 Monate x 17,50 €
Musikalische Früherziehung 1:
von 4 bis 5 Jahre
einmal wöchentlich 45 Minuten
10 Monate x 23,00 €
Musikalische Grundausbildung 1/2:
von 6 bis 7 Jahre
einmal wöchentlich 45 Minuten
10 Monate x 23,00 €
Musikzwerge 2:
von 3 bis 4 Jahre (nach Absprache) mit
Elternteil
einmal wöchentlich 30 Minuten
10 Monate x 17,50 €
Musikalische Früherziehung 2:
von 5 bis 6 Jahre
einmal wöchentlich 45 Minuten
10 Monate x 23,00 €
Blockflötengruppe:
ab 7 Jahre
einmal wöchentlich 45 Minuten
Preise nach Teilnehmeranzahl
Instrumentalunterricht / Gesang:
Einzel:
2´er Gruppe:
3´er Gruppe:
4´er Gruppe:
30 Minuten wöchentlich
45 Minuten wöchentlich
10
10
10
10
10
10
10
10
Monate
Monate
Monate
Monate
x
x
x
x
66,- €
40,- €
30,- €
24, -€
Monate
Monate
Monate
Monate
x
x
x
x
99,-€
59,50 €
45,- €
36,- €
Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich persönlich oder telefonisch (0171 / 125 71 38) an Helena Habetz-Kloss