Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1.10.2015 Bekanntmachung der Programmlinie "Freiraum für Forschung.NRW - Anschubförderung für nationale Kooperationsprojekte und EU- Projektanträge" im Rahmen des Förder-Programms "Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in NRW" Vorbemerkung Geistes- und gesellschaftswissenschaftliche Fächer sind zum einen die Vermittler historischer, kultureller und interkultureller Kompetenz und befördern zum anderen Lösungsbeiträge für konkrete gesellschaftliche Problemstellungen. Sie sind gerade in Zeiten der Globalisierung und den damit verbundenen gesellschaftlichen Herausforderungen unverzichtbar für eine moderne Gesellschaft. Dabei kommt innovativer, interdisziplinär ausgerichteter Forschung eine besondere Bedeutung zu, da die zukünftigen Herausforderungen so komplex sind, dass eine Einzeldisziplin sie allein nicht zu lösen vermag. Es liegt im Interesse des Landes, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in Nordrhein-Westfalen sich mit ihren Kompetenzen an innovativen, interdisziplinären Forschungsprojekten auch in leitender, koordinierender Funktion verstärkt beteiligen. Sie sollen dabei unterstützt werden, sich erfolgreich an wettbewerblichen Förderprogrammen wie z.B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), des BMBF, von Stiftungen oder der EU (Horizont 2020) zu beteiligen. Sie sollen den Freiraum erhalten, den sie brauchen, um Anträge für Förderprojekte, die auf Kooperation mehrerer Partner basieren, als Koordinatoren der beantragten Fördermaßnahme bestmöglich vorzubereiten. Die hier bekannt gemachte Programmlinie ist Bestandteil des ab 2012 durch die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung neu aufgelegten Förderprogramms zur Unterstützung der geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Forschung in Nordrhein-Westfalen. Erstmals wird die Freiraum-Förderung über ein ganzes Semester (in Ausnahmefällen bis zu zwei Semester) auch für eine Antragsvorbereitung für EU-Vorhaben ausdrücklich vorgesehen. Eine separate Fördermaßnahme für die EU-Antragstellung entfällt damit. Das Förderprogramm für die Geisteswissenschaften ist eingebettet in die Forschungsstrategie "Fortschritt NRW" (siehe: http://www.wissenschaft.nrw.de/ministerium/leitlinien-des-ministeriums/fortschrittnrw/). 1. Förderzweck und Gegenstand 1.1 Förderzweck Ziel und Zweck dieser Förderlinie ist es, dass die Forschenden aus Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in einem breiten Fächerspektrum zu einer Forschung für nachhaltige Entwicklung auf den Feldern der großen gesellschaftlichen Herausforderungen nicht nur als projektbeteiligte "Zulieferer" beitragen, sondern verstärkt motiviert werden, selbst in leitender, koordinierender Funktion - z.B. als Konsortialführer - ihre besonderen Kompetenzen bei lösungsorientierter Forschung einzusetzen und eine verantwortungsvolle Rolle einzunehmen. Dabei müssen die angestrebten Verbundvorhaben einen Bezug zur Initiative "Fortschritt NRW" erkennen lassen und begründen. Die Forschungsstrategie „Fortschritt NRW“ verlangt, für eine Förderung darzulegen, worin der zu erwartende Beitrag zur Lösung der gesellschaftlichen Herausforderungen liegt und wie er zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen beitragen kann. Zugleich soll die aus der Freistellungsförderung zu finanzierende Vertretung der Professur auch ein Element der Nachwuchsförderung darstellen, indem für die Professur-Vertretung professorable Personen, die sich grundsätzlich für eine Professur empfehlen würden, aber noch keinen Ruf erhalten haben, eingestellt werden. Eine solche Vertretungsprofessur kann geeignet sein, den Weg zur eigenen Professur zu unterstützen. 1.2 Gegenstand In dieser Förderlinie geht es darum, Professorinnen und Professoren des Landes aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften eine Freistellungsphase von einem Semester (in Ausnahmefällen zwei Semestern) zu ermöglichen, um einen Förderantrag an einen Drittmittelgeber für ein aussichtsreiches größeres Forschungsvorhaben mit leitender, koordinierender Rolle des Antragstellers in den Geistes- bzw. Gesellschaftswissenschaften zu erarbeiten. Der Bezug zur Landesstrategie "Fortschritt NRW" ist darzulegen und zu begründen. Die förderfähigen Leitthemen sind in der Strategie erläutert (siehe Kapitel 4) und beziehen sich zusammengefasst auf: 1. Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe 2. Sichere, saubere und effiziente Energieversorgung 3. Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln aus nachhaltiger Produktion 4. Intelligente, umweltfreundliche und integrierte Mobilität 5. Gesundheit und Wohlergehen im demografischen Wandel 6. Sicherheit, Teilhabe und sozialer Zusammenhalt im gesellschaftlichen Wandel Freiraum für Forschung.NRW - Anschubförderung für nationale Kooperationsprojekte und EU- Projektanträge (Call 2015) 2 Zwischen den in der Forschungsstrategie dargestellten Leitthemen gibt es zahlreiche Überschneidungen und Wechselbezüge, die Forschungsansätze quer zu diesen Leitthemen und über diese Themen hinaus rechtfertigen oder sogar zwingend erfordern. Bei einer von den Leitthemen abweichenden Themenstellung ist die Bedeutung als Forschung zu großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begründen. Innerhalb der Bandbreite der Strategie geht es um Anschubförderung für größere Verbundvorhaben aus nationalen Förderquellen und dem EU-Rahmenprogramm Horizont 2020. Grundsätzlich kommen nur Forschungsvorhaben mit mehreren Projektpartnern (mindestens 5) in Betracht, die durch die freigestellte Professur aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften maßgeblich zu betreuen oder koordinieren sind. Bei den nationalen Förderern kann es beispielsweise um Anträge bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (z.B. Sonderforschungsbereiche, Internationale Graduiertenkollegs), beim BMBF (wie z.B. SÖF/FONA³) oder bei Stiftungen gehen. Die exemplarisch genannten Maßnahmen der DFG richten sich in der Regel an Universitäten. Die Freistellung zur Beantragung von EU-Projekten richtet sich an Koordinatorinnen und Koordinatoren, die einen Antrag für ein Verbundprojekt stellen wollen. Für Anträge im Rahmen von Horizont 2020 ist insbesondere die Verbundforschung in der Säule III „Societal Challenges“ relevant, die grundsätzlich in allen sieben Themen für die Beteiligung von geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen offen ist. Weiterhin kommt z.B. auch die Säule III b „Science with and for Society“ in Betracht. Der geplante Verbundprojektantrag soll sich auf eine Ausschreibung im Rahmen des Arbeitsprogramms 2016-2017 beziehen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Bedingung ist jedoch, dass es sich um die Vorbereitung von Kooperationsprojekten mit mehreren internationalen Partnern handelt, wobei der Antragsteller die Koordinatorenfunktion übernimmt, und eine Ausschreibung der Maßnahme bereits erfolgt oder in enger thematisch passender Ausrichtung zum Vorhaben zu erwarten ist. 2. Umfang, Eigenanteil, Förderzeitraum und Rechtsgrundlage 2.1 Umfang der Förderung und Eigenanteil der Hochschule Gefördert werden kann die Freistellung von den Lehrverpflichtungen für ein (im Ausnahmefall auch zwei) Semester, indem der Universität bzw. der Fachhochschule die Einstellung einer Vertretung ermöglicht wird. Der Hochschule wird für die Zeit der Freistellung der Antrag stellenden Professorin bzw. des Professors Förderung für die Freiraum für Forschung.NRW - Anschubförderung für nationale Kooperationsprojekte und EU- Projektanträge (Call 2015) 3 Einstellung einer Vertretung gewährt. (Zur Professurvertretung vergl. die Aussagen unter 1.1). Für die freigestellte Professur zur Vorbereitung des Projektantrages können bis zur maximalen Fördersumme zudem auch weitere für das Vorhaben erforderliche Ausgaben, insbesondere Reisekosten, gefördert werden. Die Förderhöhe und somit die maximale Zuweisungssumme beträgt insgesamt höchstens 50.000 EUR pro Semester. Als Eigenanteil der Hochschule ist der freigestellten Professur zur Unterstützung des Antrags eine halbe wissenschaftliche Mitarbeiterstelle (0,5 x TV-L EG 13 pro Semester) aus Mitteln der Hochschule zur Verfügung zu stellen. 2.2 Förderzeitraum Der Förderzeitraum beläuft sich in der Regel auf ein Semester, und in zu begründenden Ausnahmefällen auf zwei Semester. Er umfasst das Wintersemester 2016/2017 und kann in Ausnahmefällen bis zum Sommersemester 2017 ausgeweitet werden. 2.3 Rechtsgrundlage, Art der Förderung Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung und der haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes NRW gefördert werden. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für den laufenden Betrieb als Zuweisung analog zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Hochschulgesetz NRW (vgl. Haushaltsvermerk zu Nr. 2 zu Kapitel 06 101 Titelgruppe 81). Für die Bewilligung der Förderung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Förderbedingungen und weiteren administrativen Umsetzung kann ein Projektträger beauftragt werden (Beleihung). Der Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 91 LHO NRW zur Prüfung berechtigt. Eine Bewilligung ist ausgeschlossen, soweit für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen weitere Förderungen beantragt werden (Ausschluss einer Doppelförderung). Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das MIWF NRW entscheidet auf Grundlage seines pflichtgemäßen Ermessens. Die Bewilligung steht zudem unter dem Haushaltsvorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Fördermittel. Freiraum für Forschung.NRW - Anschubförderung für nationale Kooperationsprojekte und EU- Projektanträge (Call 2015) 4 3. Förderempfänger, Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind ausschließlich Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) in der Trägerschaft des Landes NRW gemäß § 1 Absatz 2 Hochschulgesetz NRW. Förderempfänger ist die jeweilige Hochschule. Je Hochschule können bis zu 4 Anträge eingereicht werden. Von Hochschulen mit mehr als 300 Professuren (VZÄ) sind bis zu 5 Anträge zugelassen. Stellt eine Hochschule mehr als 2 Freistellungsanträge, so müssen sich diese auf national geförderte und EU-Vorhaben verteilen (z.B. 2 x DFG und 1 x EU) und sind in der Reihung durch die Hochschule zu ranken und zu priorisieren. Die Hochschule selbst hat zu prüfen und darzulegen, dass sie für das vorgesehene Verbundvorhaben beim Förderer antragsberechtigt ist. 4. Voraussetzungen für die Bewilligung Voraussetzung für die Förderung nach dieser Programmlinie ist die Vorbereitung eines Antrags im oben genannten Rahmen, für den eine Freistellung der Antrag stellenden Professorin bzw. des Professors für ein (im Ausnahmefall zwei) Semester nötig ist. Generell gilt für alle Anträge: Diese Förderung richtet sich an Vorhaben aus den Disziplinen der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften. Das bezieht sich auf die Koordination, nicht auf die Disziplinen der Konsortialpartner. Es kann nur die Antragstellung für interdisziplinäre Forschungsvorhaben mit mindestens 5 Partnern gefördert werden. Die zu koordinierenden Partner und ihre Disziplinen müssen in der Projektskizze benannt (sofern noch nicht möglich, beschrieben) werden. Die Interdisziplinarität soll sich nach Möglichkeit auf Kooperationen zwischen Geistes- bzw. Gesellschaftswissenschaften UND Naturwissenschaften/Technikwissenschaften im Rahmen des unter 1.2 beschriebenen Gegenstandes beziehen. Die freizustellende Professorin bzw. der freizustellende Professor muss Koordinator/Sprecher bzw. Hauptantragstellende Person für das Projekt sein. Eine angemessene Beteiligung von Wissenschaftlerinnen ist vorzusehen. Nachwuchswissenschaftlerinnen bzw. –wissenschaftler sollen einbezogen sein, wenn das adressierte Programm dies zulässt. Das skizzierte Projekt, für das ein Antrag gestellt werden soll, muss in das Profil der Hochschule passen. Freiraum für Forschung.NRW - Anschubförderung für nationale Kooperationsprojekte und EU- Projektanträge (Call 2015) 5 Für die Förderentscheidung wird die Qualität des Antrags-Vorhabens der zur Freistellung vorgesehenen Person extern in wettbewerblichem Verfahren begutachtet. Für die Beantragung von EU-Projekten gilt darüber hinaus: Die Antragstellenden sollen grundsätzlich eine Koordinatoren-Funktion in einem Verbundprojekt wahrnehmen; in Ausnahmefällen können auch Vorhaben von NRW-Wissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in einem von Partnern von außerhalb NRWs koordinierten Antrag unterstützt werden, wenn der Aufwand der Antragstellerin bzw. des Antragstellers erkennbar dem eines Koordinators entspricht. Das Thema für das geplante Verbundprojekt muss im zweijährigen Arbeitsprogramm 2016-2017 angekündigt / benannt bzw. ausgeschrieben sein. Im Übrigen siehe auch Nr. 1.2 dieser Bekanntmachung. Da die im Arbeitsprogramm angekündigten Themen sich noch ändern können, muss der Antragsteller bereit sein, sein Vorhaben im Fall eines modifizierten EUCalls der neuen Konkretisierung anzupassen und eventuell erforderliche Änderungen zu berücksichtigen. Wird eine Freistellung zur Beantragung von EU-Projekten beantragt, muss eine Antragsberatung bei einer einschlägigen Beratungseinrichtung (insbesondere die Nationale Kontaktstelle SSH, die Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KOWI) und EuroConsult Research & Education, Universität Bonn) nachweislich in Anspruch genommen werden. Sofern eine Beratung aus Gründen, die nicht vom Antragsteller zu vertreten sind, nicht zustande gekommen ist (z.B. Terminprobleme in der Beratungseinrichtung), ist nachzuweisen, dass die Beratung rechtzeitig angefragt und angestrebt wurde. Die Antragsteller erklären sich damit einverstanden, dass die oben genannten Beratungseinrichtungen der wissenschaftlichen Gutachterjury beigezogen werden. 5. Berichtspflichten Nach Abschluss der Förderung ist ein Bericht über die Mittelverwendung mit einem ergänzenden Sachbericht vorzulegen. Der Bericht über den vorbereiteten bzw. eingereichten Antrag soll Angaben beinhalten, aus denen das Vorhabenthema, die beantragte Fördersumme, Kurzfassung des Vorhabens sowie die Kontaktdaten der Koordinatoren und der weiteren Partner des Projektkonsortiums hervorgehen, sofern dies angesichts der Abgabefristen der Fördereinrichtung möglich ist. Freiraum für Forschung.NRW - Anschubförderung für nationale Kooperationsprojekte und EU- Projektanträge (Call 2015) 6 Zudem ist darzulegen: a) dass der vorgesehene Antrag eingereicht wurde b) das Ergebnis der Förderentscheidung zu a) Die Förderempfängerin hat dem MIWF NRW schriftlich einen Nachweis (Eingangsbestätigung) über die Einreichung des in der Freistellungsphase vorbereiteten Antrages vorzulegen, auch wenn die Antragstellung erst nach Ende der Förderung durch das MIWF erfolgt. Liegt der Abgabezeitraum zur Antragseinreichung später als der vorgesehene Termin zur Vorlage des Berichtes, sind diese Angaben unverzüglich, spätestens nach Abgabe des Antrages nachzureichen. zu b) Das MIWF ist unaufgefordert über die Entscheidung des Fördergebers (DFG, des BMBF, Stiftung, EU oder Sonstige) über den dort eingereichten Antrag zu informieren. Sofern ein Evaluierungsbericht übermittelt wurde, ist dieser beim MIWF vorzulegen. Näheres regelt der Bewilligungsbescheid. 6. Verfahren 6.1 Fristen, Einreichung Die Anträge sind sowohl elektronisch per E-Mail als auch im Original einzureichen. Die Frist für die Antragstellung endet am 01.03.2016 um 15.00 Uhr. Bis zu dieser Frist muss der Antrag als vollständiger Scan (pdf-Datei) mit allen Anlagen und Unterschriften elektronisch per E-Mail eingegangen sein bei: 1. der mit der Entgegennahme der Anträge beauftragten Projektträgerschaft Jülich (E-Mail an: [email protected]) 2. MIWF-NRW - nachrichtlich zur Unterrichtung (E-Mail an: [email protected]; [email protected]; [email protected]) Das von der Hochschulleitung unterzeichnete Original soll zeitgleich vorgelegt werden oder muss unverzüglich folgen und ist an die zur Entgegennahme der Anträge beauftragte Projektträgerschaft zu richten: Freiraum für Forschung.NRW - Anschubförderung für nationale Kooperationsprojekte und EU- Projektanträge (Call 2015) 7 Postanschrift: Projektträger Jülich Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI) Forschungszentrum Jülich GmbH 52425 Jülich Kennwort: "Freiraum Forschung NRW") Ansprechpartner: Fragen zur Förderbekanntmachung allgemein, zur Antragstellung und administrative Fragen richten Sie bitte an die beauftragte Projektträgerschaft: Ansprechpartner: Herr Philipp Tascher (E-Mail: [email protected], Tel.: 02461-61-6522) Als Ansprechpartnerinnen im MIWF NRW stehen Ihnen bei inhaltlichen Rückfragen darüber hinaus die zuständige Referatsleiterin, Frau Anette Baron (E-Mail: [email protected], Tel.: 0211-896-4397) sowie Frau Anja Roscheng (E-Mail: [email protected], Tel.: 0211-896-4614) zur Verfügung. 6.2 Antragsunterlagen Die Beantragung einer Förderung im Rahmen dieser Programmlinie erfolgt durch die jeweilige Hochschule und muss eine rechtsverbindliche Unterschrift der Hochschulleitung (Rektor/in oder Kanzler/in bzw. Präsident/in oder Vizepräsident/in) tragen. Der Antrag soll nach dem im Internet veröffentlichten Grundmuster des Antragsformulars für diese Förderlinie erstellt werden und muss die dort geforderten Angaben enthalten. Aus dem Antrag muss sowohl die auf diese Bekanntmachung beantragte Anschubunterstützung als auch das in der Förderphase detailliert vorzubereitende Vorhaben deutlich werden. Die Vorhaben-Beschreibung als Anlage zum Antragsformular darf 15 DIN A4-Seiten nicht überschreiten Einzelheiten sind dem Antragsformular zu entnehmen. Mit Beantragung der Fördermaßnahme erklären sich die Antragsteller damit einverstanden, dass die Administration der Fördermaßnahme ggf. über eine Projektträgerschaft wahrgenommen wird, die auch die Funktion der Mittelbereitstellung, Administration und Kontrolle umfassen kann. Freiraum für Forschung.NRW - Anschubförderung für nationale Kooperationsprojekte und EU- Projektanträge (Call 2015) 8 6.3 Auswahlverfahren, Förderentscheidung Die Antragsunterlagen und die Einhaltung der Bedingungen dieser Bekanntmachung sind Basis des wettbewerblichen Auswahlverfahrens zur Förderentscheidung des MIWF. Die Anträge stehen in wettbewerblichem Verfahren und werden durch eine externe wissenschaftliche Jury begutachtet. Die Jury setzt sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Fachkompetenz zu den antragstellenden Disziplinen möglichst mit interdisziplinärem Ansatz außerhalb des Landes NRW zusammen. . Die Jury gibt dem MIWF Förderempfehlungen zu den im Rahmen des verfügbaren Budgets zu fördernden Anträgen. Für diejenigen Vorhaben, für die eine EU-Förderung beantragt werden soll, sollen der Jury ergänzend auch Vertreterinnen bzw. Vertreter aus den unter Nr. 4 genannten Einrichtungen beiwohnen, um eine formale Einschätzung über die Eignung des Vorhabens zur EU-Antragstellung (Berücksichtigung der EU-Antragsbedingungen, Partnerwahl etc.) zu geben. Die Förderentscheidung erfolgt durch das MIWF durch pflichtgemäße Ermessensausübung unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel. Die Antragstellenden werden schriftlich über die Förderentscheidung des MIWF NRW informiert. Dies kann auch durch die beauftragte Projektträgerschaft erfolgen. Mit Abgabe des Antrags erklärt sich der Antragstellerin mit diesem Verfahren einverstanden. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bekanntmachung und Antragsunterlagen finden Sie auf der Internet-Seite des MIWF NRW unter "Förderprogramm für Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in NRW": http://www.wissenschaft.nrw.de/forschung/foerderung/sonstigefoerderprogramme/foerderprogramm-fuer-geistes-und-gesellschaftswissenschaften-innrw/ Düsseldorf, den 1.10.2015 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Im Auftrag Anette Baron Freiraum für Forschung.NRW - Anschubförderung für nationale Kooperationsprojekte und EU- Projektanträge (Call 2015) 9
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