Bekantmachung der Fördermaßnahme

Ministerium für Innovation,
Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 1.10.2015
Bekanntmachung der Programmlinie
"Freiraum für Forschung.NRW - Anschubförderung
für nationale Kooperationsprojekte und EU- Projektanträge"
im Rahmen des Förder-Programms
"Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in NRW"
Vorbemerkung
Geistes- und gesellschaftswissenschaftliche Fächer sind zum einen die Vermittler
historischer, kultureller und interkultureller Kompetenz und befördern zum anderen
Lösungsbeiträge für konkrete gesellschaftliche Problemstellungen. Sie sind gerade in
Zeiten der Globalisierung und den damit verbundenen gesellschaftlichen
Herausforderungen unverzichtbar für eine moderne Gesellschaft. Dabei kommt
innovativer, interdisziplinär ausgerichteter Forschung eine besondere Bedeutung zu, da
die zukünftigen Herausforderungen so komplex sind, dass eine Einzeldisziplin sie allein
nicht zu lösen vermag.
Es liegt im Interesse des Landes, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus
den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in Nordrhein-Westfalen sich mit ihren
Kompetenzen an innovativen, interdisziplinären Forschungsprojekten auch in leitender,
koordinierender Funktion verstärkt beteiligen. Sie sollen dabei unterstützt werden, sich
erfolgreich an wettbewerblichen Förderprogrammen wie z.B. der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG), des BMBF, von Stiftungen oder der EU (Horizont
2020) zu beteiligen. Sie sollen den Freiraum erhalten, den sie brauchen, um Anträge für
Förderprojekte, die auf Kooperation mehrerer Partner basieren, als Koordinatoren der
beantragten Fördermaßnahme bestmöglich vorzubereiten.
Die hier bekannt gemachte Programmlinie ist Bestandteil des ab 2012 durch die
Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung neu aufgelegten
Förderprogramms zur Unterstützung der geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen
Forschung in Nordrhein-Westfalen. Erstmals wird die Freiraum-Förderung über ein
ganzes Semester (in Ausnahmefällen bis zu zwei Semester) auch für eine
Antragsvorbereitung für EU-Vorhaben ausdrücklich vorgesehen. Eine separate
Fördermaßnahme für die EU-Antragstellung entfällt damit. Das Förderprogramm für die
Geisteswissenschaften ist eingebettet in die Forschungsstrategie "Fortschritt NRW"
(siehe: http://www.wissenschaft.nrw.de/ministerium/leitlinien-des-ministeriums/fortschrittnrw/).
1. Förderzweck und Gegenstand
1.1 Förderzweck
Ziel und Zweck dieser Förderlinie ist es, dass die Forschenden aus Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften in einem breiten Fächerspektrum zu einer Forschung für
nachhaltige Entwicklung auf den Feldern der großen gesellschaftlichen
Herausforderungen nicht nur als projektbeteiligte "Zulieferer" beitragen, sondern
verstärkt motiviert werden, selbst in leitender, koordinierender Funktion - z.B. als
Konsortialführer - ihre besonderen Kompetenzen bei lösungsorientierter Forschung
einzusetzen und eine verantwortungsvolle Rolle einzunehmen.
Dabei müssen die angestrebten Verbundvorhaben einen Bezug zur Initiative "Fortschritt
NRW" erkennen lassen und begründen. Die Forschungsstrategie „Fortschritt NRW“
verlangt, für eine Förderung darzulegen, worin der zu erwartende Beitrag zur Lösung
der gesellschaftlichen Herausforderungen liegt und wie er zur Umsetzung von
Nachhaltigkeitszielen beitragen kann.
Zugleich soll die aus der Freistellungsförderung zu finanzierende Vertretung der
Professur auch ein Element der Nachwuchsförderung darstellen, indem für die
Professur-Vertretung professorable Personen, die sich grundsätzlich für eine Professur
empfehlen würden, aber noch keinen Ruf erhalten haben, eingestellt werden.
Eine solche Vertretungsprofessur kann geeignet sein, den Weg zur eigenen Professur
zu unterstützen.
1.2 Gegenstand
In dieser Förderlinie geht es darum, Professorinnen und Professoren des Landes aus
den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften eine Freistellungsphase von einem
Semester (in Ausnahmefällen zwei Semestern) zu ermöglichen, um einen Förderantrag
an einen Drittmittelgeber für ein aussichtsreiches größeres Forschungsvorhaben mit
leitender, koordinierender Rolle des Antragstellers in den Geistes- bzw.
Gesellschaftswissenschaften zu erarbeiten.
Der Bezug zur Landesstrategie "Fortschritt NRW" ist darzulegen und zu begründen.
Die förderfähigen Leitthemen sind in der Strategie erläutert (siehe Kapitel 4) und
beziehen sich zusammengefasst auf:
1. Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe
2. Sichere, saubere und effiziente Energieversorgung
3. Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln aus nachhaltiger Produktion
4. Intelligente, umweltfreundliche und integrierte Mobilität
5. Gesundheit und Wohlergehen im demografischen Wandel
6. Sicherheit, Teilhabe und sozialer Zusammenhalt im gesellschaftlichen Wandel
Freiraum für Forschung.NRW - Anschubförderung für nationale Kooperationsprojekte und EU- Projektanträge (Call 2015)
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Zwischen den in der Forschungsstrategie dargestellten Leitthemen gibt es
zahlreiche Überschneidungen und Wechselbezüge, die Forschungsansätze quer
zu diesen Leitthemen und über diese Themen hinaus rechtfertigen oder sogar
zwingend erfordern. Bei einer von den Leitthemen abweichenden
Themenstellung ist die Bedeutung als Forschung zu großen gesellschaftlichen
Herausforderungen zu begründen.
Innerhalb der Bandbreite der Strategie geht es um Anschubförderung für größere
Verbundvorhaben aus nationalen Förderquellen und dem EU-Rahmenprogramm
Horizont 2020.
Grundsätzlich kommen nur Forschungsvorhaben mit mehreren Projektpartnern
(mindestens 5) in Betracht, die durch die freigestellte Professur aus den Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften maßgeblich zu betreuen oder koordinieren sind.
Bei den nationalen Förderern kann es beispielsweise um Anträge bei der Deutschen
Forschungsgemeinschaft
(z.B.
Sonderforschungsbereiche,
Internationale
Graduiertenkollegs), beim BMBF (wie z.B. SÖF/FONA³) oder bei Stiftungen gehen.
Die exemplarisch genannten Maßnahmen der DFG richten sich in der Regel an
Universitäten.
Die Freistellung zur Beantragung von EU-Projekten richtet sich an Koordinatorinnen und
Koordinatoren, die einen Antrag für ein Verbundprojekt stellen wollen.
Für Anträge im Rahmen von Horizont 2020 ist insbesondere die Verbundforschung in
der Säule III „Societal Challenges“ relevant, die grundsätzlich in allen sieben Themen für
die Beteiligung von geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen offen ist.
Weiterhin kommt z.B. auch die Säule III b „Science with and for Society“ in Betracht.
Der geplante Verbundprojektantrag soll sich auf eine Ausschreibung im Rahmen des
Arbeitsprogramms 2016-2017 beziehen.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Bedingung ist jedoch, dass es sich um die
Vorbereitung von Kooperationsprojekten mit mehreren internationalen Partnern handelt,
wobei der Antragsteller die Koordinatorenfunktion übernimmt, und eine Ausschreibung
der Maßnahme bereits erfolgt oder in enger thematisch passender Ausrichtung zum
Vorhaben zu erwarten ist.
2. Umfang, Eigenanteil, Förderzeitraum und Rechtsgrundlage
2.1 Umfang der Förderung und Eigenanteil der Hochschule
Gefördert werden kann die Freistellung von den Lehrverpflichtungen für ein (im
Ausnahmefall auch zwei) Semester, indem der Universität bzw. der Fachhochschule die
Einstellung einer Vertretung ermöglicht wird. Der Hochschule wird für die Zeit der
Freistellung der Antrag stellenden Professorin bzw. des Professors Förderung für die
Freiraum für Forschung.NRW - Anschubförderung für nationale Kooperationsprojekte und EU- Projektanträge (Call 2015)
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Einstellung einer Vertretung gewährt. (Zur Professurvertretung vergl. die Aussagen
unter 1.1).
Für die freigestellte Professur zur Vorbereitung des Projektantrages können bis zur
maximalen Fördersumme zudem auch weitere für das Vorhaben erforderliche
Ausgaben, insbesondere Reisekosten, gefördert werden.
Die Förderhöhe und somit die maximale Zuweisungssumme beträgt insgesamt
höchstens 50.000 EUR pro Semester.
Als Eigenanteil der Hochschule ist der freigestellten Professur zur Unterstützung des
Antrags eine halbe wissenschaftliche Mitarbeiterstelle (0,5 x TV-L EG 13 pro Semester)
aus Mitteln der Hochschule zur Verfügung zu stellen.
2.2 Förderzeitraum
Der Förderzeitraum beläuft sich in der Regel auf ein Semester, und in zu begründenden
Ausnahmefällen auf zwei Semester. Er umfasst das Wintersemester 2016/2017 und
kann in Ausnahmefällen bis zum Sommersemester 2017 ausgeweitet werden.
2.3 Rechtsgrundlage, Art der Förderung
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung und der haushaltsrechtlichen
Bestimmungen des Landes NRW gefördert werden.
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für den laufenden Betrieb als Zuweisung
analog zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Hochschulgesetz NRW (vgl.
Haushaltsvermerk zu Nr. 2 zu Kapitel 06 101 Titelgruppe 81).
Für die Bewilligung der Förderung sowie für den Nachweis und die Prüfung der
Förderbedingungen und weiteren administrativen Umsetzung kann ein Projektträger
beauftragt werden (Beleihung).
Der Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 91 LHO NRW
zur Prüfung berechtigt.
Eine Bewilligung ist ausgeschlossen, soweit für denselben Zweck bei anderen
öffentlichen Stellen weitere Förderungen beantragt werden (Ausschluss einer
Doppelförderung).
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das MIWF NRW
entscheidet auf Grundlage seines pflichtgemäßen Ermessens. Die Bewilligung steht
zudem unter dem Haushaltsvorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten
Fördermittel.
Freiraum für Forschung.NRW - Anschubförderung für nationale Kooperationsprojekte und EU- Projektanträge (Call 2015)
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3. Förderempfänger, Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind ausschließlich Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) in der Trägerschaft des Landes NRW gemäß § 1 Absatz 2 Hochschulgesetz NRW.
Förderempfänger ist die jeweilige Hochschule.
Je Hochschule können bis zu 4 Anträge eingereicht werden. Von Hochschulen mit mehr
als 300 Professuren (VZÄ) sind bis zu 5 Anträge zugelassen.
Stellt eine Hochschule mehr als 2 Freistellungsanträge, so müssen sich diese auf
national geförderte und EU-Vorhaben verteilen (z.B. 2 x DFG und 1 x EU) und sind in
der Reihung durch die Hochschule zu ranken und zu priorisieren.
Die Hochschule selbst hat zu prüfen und darzulegen, dass sie für das vorgesehene
Verbundvorhaben beim Förderer antragsberechtigt ist.
4. Voraussetzungen für die Bewilligung
Voraussetzung für die Förderung nach dieser Programmlinie ist die Vorbereitung eines
Antrags im oben genannten Rahmen, für den eine Freistellung der Antrag stellenden
Professorin bzw. des Professors für ein (im Ausnahmefall zwei) Semester nötig ist.
Generell gilt für alle Anträge:

Diese Förderung richtet sich an Vorhaben aus den Disziplinen der Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften. Das bezieht sich auf die Koordination, nicht auf die
Disziplinen der Konsortialpartner.

Es kann nur die Antragstellung für interdisziplinäre Forschungsvorhaben mit
mindestens 5 Partnern gefördert werden. Die zu koordinierenden Partner und ihre
Disziplinen müssen in der Projektskizze benannt (sofern noch nicht möglich,
beschrieben) werden.

Die Interdisziplinarität soll sich nach Möglichkeit auf Kooperationen zwischen
Geistes- bzw. Gesellschaftswissenschaften UND
Naturwissenschaften/Technikwissenschaften im Rahmen des unter 1.2
beschriebenen Gegenstandes beziehen.

Die freizustellende Professorin bzw. der freizustellende Professor muss
Koordinator/Sprecher bzw. Hauptantragstellende Person für das Projekt sein.

Eine angemessene Beteiligung von Wissenschaftlerinnen ist vorzusehen.

Nachwuchswissenschaftlerinnen bzw. –wissenschaftler sollen einbezogen sein,
wenn das adressierte Programm dies zulässt.

Das skizzierte Projekt, für das ein Antrag gestellt werden soll, muss in das Profil
der Hochschule passen.
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
Für die Förderentscheidung wird die Qualität des Antrags-Vorhabens der zur
Freistellung vorgesehenen Person extern in wettbewerblichem Verfahren
begutachtet.
Für die Beantragung von EU-Projekten gilt darüber hinaus:

Die Antragstellenden sollen grundsätzlich eine Koordinatoren-Funktion in einem
Verbundprojekt wahrnehmen; in Ausnahmefällen können auch Vorhaben von
NRW-Wissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in einem von Partnern von
außerhalb NRWs koordinierten Antrag unterstützt werden, wenn der Aufwand der
Antragstellerin bzw. des Antragstellers erkennbar dem eines Koordinators
entspricht.

Das Thema für das geplante Verbundprojekt muss im zweijährigen
Arbeitsprogramm 2016-2017 angekündigt / benannt bzw. ausgeschrieben sein.
Im Übrigen siehe auch Nr. 1.2 dieser Bekanntmachung.

Da die im Arbeitsprogramm angekündigten Themen sich noch ändern können,
muss der Antragsteller bereit sein, sein Vorhaben im Fall eines modifizierten EUCalls der neuen Konkretisierung anzupassen und eventuell erforderliche
Änderungen zu berücksichtigen.

Wird eine Freistellung zur Beantragung von EU-Projekten beantragt, muss eine
Antragsberatung bei einer einschlägigen Beratungseinrichtung (insbesondere die
Nationale
Kontaktstelle
SSH,
die
Kooperationsstelle
EU
der
Wissenschaftsorganisationen (KOWI) und EuroConsult Research & Education,
Universität Bonn) nachweislich in Anspruch genommen werden. Sofern eine
Beratung aus Gründen, die nicht vom Antragsteller zu vertreten sind, nicht
zustande gekommen ist (z.B. Terminprobleme in der Beratungseinrichtung), ist
nachzuweisen, dass die Beratung rechtzeitig angefragt und angestrebt wurde.

Die Antragsteller erklären sich damit einverstanden, dass die oben genannten
Beratungseinrichtungen der wissenschaftlichen Gutachterjury beigezogen
werden.
5. Berichtspflichten
Nach Abschluss der Förderung ist ein Bericht über die Mittelverwendung mit einem
ergänzenden Sachbericht vorzulegen.
Der Bericht über den vorbereiteten bzw. eingereichten Antrag soll Angaben beinhalten,
aus denen das Vorhabenthema, die beantragte Fördersumme, Kurzfassung des
Vorhabens sowie die Kontaktdaten der Koordinatoren und der weiteren Partner des
Projektkonsortiums hervorgehen, sofern dies angesichts der Abgabefristen der
Fördereinrichtung möglich ist.
Freiraum für Forschung.NRW - Anschubförderung für nationale Kooperationsprojekte und EU- Projektanträge (Call 2015)
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Zudem ist darzulegen:
a)
dass der vorgesehene Antrag eingereicht wurde
b)
das Ergebnis der Förderentscheidung
zu a)
Die Förderempfängerin hat dem MIWF NRW schriftlich einen Nachweis
(Eingangsbestätigung) über die Einreichung des in der Freistellungsphase vorbereiteten
Antrages vorzulegen, auch wenn die Antragstellung erst nach Ende der Förderung
durch das MIWF erfolgt. Liegt der Abgabezeitraum zur Antragseinreichung später als
der vorgesehene Termin zur Vorlage des Berichtes, sind diese Angaben unverzüglich,
spätestens nach Abgabe des Antrages nachzureichen.
zu b)
Das MIWF ist unaufgefordert über die Entscheidung des Fördergebers (DFG, des
BMBF, Stiftung, EU oder Sonstige) über den dort eingereichten Antrag zu informieren.
Sofern ein Evaluierungsbericht übermittelt wurde, ist dieser beim MIWF vorzulegen.
Näheres regelt der Bewilligungsbescheid.
6. Verfahren
6.1 Fristen, Einreichung
Die Anträge sind sowohl elektronisch per E-Mail als auch im Original einzureichen.
Die Frist für die Antragstellung endet am 01.03.2016 um 15.00 Uhr.
Bis zu dieser Frist muss der Antrag als vollständiger Scan (pdf-Datei) mit allen Anlagen
und Unterschriften elektronisch per E-Mail eingegangen sein bei:
1. der mit der Entgegennahme der Anträge beauftragten
Projektträgerschaft Jülich (E-Mail an: [email protected])
2. MIWF-NRW - nachrichtlich zur Unterrichtung (E-Mail an:
[email protected]; [email protected];
[email protected])
Das von der Hochschulleitung unterzeichnete Original soll zeitgleich vorgelegt werden
oder muss unverzüglich folgen und ist an die zur Entgegennahme der Anträge
beauftragte Projektträgerschaft zu richten:
Freiraum für Forschung.NRW - Anschubförderung für nationale Kooperationsprojekte und EU- Projektanträge (Call 2015)
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Postanschrift:
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Kennwort: "Freiraum Forschung NRW")
Ansprechpartner:
Fragen zur Förderbekanntmachung allgemein, zur Antragstellung und administrative
Fragen richten Sie bitte an die beauftragte Projektträgerschaft:
Ansprechpartner: Herr Philipp Tascher
(E-Mail: [email protected], Tel.: 02461-61-6522)
Als Ansprechpartnerinnen im MIWF NRW stehen Ihnen bei inhaltlichen Rückfragen
darüber hinaus die zuständige Referatsleiterin, Frau Anette Baron (E-Mail:
[email protected], Tel.: 0211-896-4397) sowie Frau Anja Roscheng (E-Mail:
[email protected], Tel.: 0211-896-4614) zur Verfügung.
6.2 Antragsunterlagen
Die Beantragung einer Förderung im Rahmen dieser Programmlinie erfolgt durch die
jeweilige Hochschule und muss eine rechtsverbindliche Unterschrift der
Hochschulleitung (Rektor/in oder Kanzler/in bzw. Präsident/in oder Vizepräsident/in)
tragen.
Der Antrag soll nach dem im Internet veröffentlichten Grundmuster des
Antragsformulars für diese Förderlinie erstellt werden und muss die dort geforderten
Angaben enthalten.
Aus dem Antrag muss sowohl die auf diese Bekanntmachung beantragte
Anschubunterstützung als auch das in der Förderphase detailliert vorzubereitende
Vorhaben deutlich werden.
Die Vorhaben-Beschreibung als Anlage zum Antragsformular darf 15 DIN A4-Seiten
nicht überschreiten Einzelheiten sind dem Antragsformular zu entnehmen.
Mit Beantragung der Fördermaßnahme erklären sich die Antragsteller damit
einverstanden, dass die Administration der Fördermaßnahme ggf. über eine
Projektträgerschaft wahrgenommen wird, die auch die Funktion der Mittelbereitstellung,
Administration und Kontrolle umfassen kann.
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6.3 Auswahlverfahren, Förderentscheidung
Die Antragsunterlagen und die Einhaltung der Bedingungen dieser Bekanntmachung
sind Basis des wettbewerblichen Auswahlverfahrens zur Förderentscheidung des MIWF.
Die Anträge stehen in wettbewerblichem Verfahren und werden durch eine externe
wissenschaftliche Jury begutachtet. Die Jury setzt sich aus Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern mit Fachkompetenz zu den antragstellenden Disziplinen möglichst mit
interdisziplinärem Ansatz außerhalb des Landes NRW zusammen. . Die Jury gibt dem
MIWF Förderempfehlungen zu den im Rahmen des verfügbaren Budgets zu fördernden
Anträgen.
Für diejenigen Vorhaben, für die eine EU-Förderung beantragt werden soll, sollen der
Jury ergänzend auch Vertreterinnen bzw. Vertreter aus den unter Nr. 4 genannten
Einrichtungen beiwohnen, um eine formale Einschätzung über die Eignung des
Vorhabens zur EU-Antragstellung (Berücksichtigung der EU-Antragsbedingungen,
Partnerwahl etc.) zu geben.
Die Förderentscheidung erfolgt durch das MIWF durch pflichtgemäße Ermessensausübung unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel.
Die Antragstellenden werden schriftlich über die Förderentscheidung des MIWF NRW
informiert. Dies kann auch durch die beauftragte Projektträgerschaft erfolgen.
Mit Abgabe des Antrags erklärt sich der Antragstellerin mit diesem Verfahren
einverstanden.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Bekanntmachung und Antragsunterlagen finden Sie auf der Internet-Seite des MIWF
NRW unter "Förderprogramm für Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in NRW":
http://www.wissenschaft.nrw.de/forschung/foerderung/sonstigefoerderprogramme/foerderprogramm-fuer-geistes-und-gesellschaftswissenschaften-innrw/
Düsseldorf, den 1.10.2015
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Anette Baron
Freiraum für Forschung.NRW - Anschubförderung für nationale Kooperationsprojekte und EU- Projektanträge (Call 2015)
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