Nicht vollständig ausgefüllte Anträge werden über die Schule an die Antragsteller zurückgegeben! Schulbestätigung, die Schülerin/der Schüler Schulstempel mit Straße und Ortsangabe □ besucht unsere Schule ab: _________________________ □ besucht flexible Ganztagesklasse □ besucht rhythmisierte Ganztagesklasse _________________________________________________ Datum, Unterschrift der Schule .Schuljahr Erfassungsbogen (bis Jahrgangsstufe 10) 20 Kultur-, Schulverwaltungsund Sportamt Maximiliansplatz 3 -Rathaus-MaxplatzZimmer-Nr. 148 96047 Bamberg erreichbar über das Treppenhaus „Trauungssaal“ / 20 . für Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 10 und für Berufsschüler mit Vollzeitunterricht zum Vollzug des Gesetzes zur Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) Eingangsstempel der Behörde I. .Personalien der Schülerin / des Schülers. Name, Vorname ___________________________________________________________________________ Anschrift 960 _____ Bamberg, _______________________________________________________ Geburtsdatum _____________________ II. .Angaben zur Schule / zum Schulweg. Klasse (20 /20 ) __________ Welche Schulart und Fachrichtung wird besucht? □ Grundschule □ Mittelschule □ Mittlere-Reife-Zug Der Unterricht findet voraussichtlich nicht im Stammgebäude der Schule, sondern _______________________________________________________________________ statt. Anschrift (Ort, Straße, Nr.) Besuch der □ rhythmisierten Ganztagesklasse □ naturwissenschaftlich/technologisch □ sprachlich/humanistisch □ musisch □ wirtschaftswissenschaftlich □ neusprachlich □ Einführungsklasse □ Sonstige _____________________________ □ Gymnasium (bis 10. Klasse) □ Realschule □ Zweig I (mathematisch-naturwissenschaftlich-technologisch) □ Zweig II (wirtschaftlich) □ Zweig III a (sprachlich) □ Zweig III b (künstlerisch) □ Wirtschaftsschule □ Berufsfachschule □ Berufsschule □ flexiblen Ganztagesklasse (10. Klasse), Fachrichtung: ________________________________ □ BGJ, Fachrichtung __________________ □ JFL BVJ, Fachrichtung ____________________ □ BIJ Die kürzeste zumutbare Fußwegentfernung zwischen Wohnung und Schule beträgt einfach □ über 2,0 km (nur bis Jahrgangsstufe 4) a) □ b) □ □ über 3,0 km (ab 5. Jahrgangsstufe) □ weniger als 2,0/3,0 km, aber es liegt eine dauernde körperliche Behinderung vor (Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. fachärztliches Attest beilegen) der Schulweg ist besonders gefährlich oder beschwerlich (bitte Begründung auf gesondertem Blatt) © Stadt Bamberg, -Sachgebiet Schulverwaltung und Sport-, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg III. .Beförderungsmittel zwischen Wohnung und Schule. Abfahrtshaltestelle VGN Schulbus Ankunftshaltestelle Privat Kfz (DB, OVF, Stadtbus) von __________________________ mit □ □ □ bis ___________________________ von __________________________ mit □ □ □ bis ___________________________ Hinweis: Bitte diesen Abschnitt nicht ausfüllen, wenn der/die Schüler/in mit dem Schulbus (Basel) fährt! Einverständniserklärung Eltern minderjähriger Schüler Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Tochter/mein Sohn die Wertmarken des VGN □ □ über die Schule in Empfang nehmen darf (gilt bis auf Widerruf). Ich hole die Wertmarken persönlich ab Mitte Juli im Sachgebiet Schulverwaltung der Stadt Bamberg im Rathaus Maxplatz, Zi.-Nr. 148 (Bereich „Trauungssaal“ 1. Stock), Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 - 11:30 Uhr ab (gilt bis auf Widerruf). ____________________________ Ort, Datum _________________________________________________ Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten ACHTUNG: Bei Verlust der Wertmarken wird kein Ersatz geleistet! Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, jede Änderung der angegebenen Verhältnisse (z. B. Umzug, Schulwechsel) unverzüglich dem Sachgebiet Schulverwaltung der Stadt Bamberg schriftlich anzuzeigen sowie bei Wegfall der Beförderungsvoraussetzungen, insbesondere bei Nichteintreten in die Schule bzw. beim Ausscheiden aus der Schule, nicht verbrauchte VGN-Marken bzw. die Schulbuskarte unverzüglich über die Schule oder direkt an das Sachgebiet Schulverwaltung der Stadt Bamberg zurückzugeben habe und bei vorsätzlich unrichtigen Angaben damit rechnen muss, strafrechtlich verfolgt zu werden. Mit diesem Erfassungsbogen werden Leistungen nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) ab dem angegebenen Zeitpunkt beantragt. Solange ein Beförderungsanspruch (nur für Schüler einschließlich 10. Klasse) besteht und sich die angegebenen Verhältnisse nicht ändern, muss beim Sachgebiet Schulverwaltung nicht für jedes Schuljahr erneut ein Antrag gestellt werden. Angaben zu den gesetzlichen Vertretern / Eltern (nur bei minderjährigen Schülern): Name _________________________________________________ Telefon _______________________________ Anschrift _________________________________________________ E-Mail ________________________________ Bitte vergessen Sie nicht zu unterschreiben! Bamberg, _________________ (Datum) _______________________________________________________________ (Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers) Dieser Teil wird nur von der Behörde/Sachbearbeiter ausgefüllt! Verfügung: Bamberg, den I. Es besteht Anspruch auf Beförderung: II. Die Wertmarken/Schulbuskarte wurden zugeleitet: III. Ablehnungsbescheid wurde erteilt: □ ja □ ja □ ja © Stadt Bamberg, -Sachgebiet Schulverwaltung und Sport-, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg □ nein □ nein □ nein -Sachgebiet Schulverwaltung- Simone Ponater Verwaltungsangestellte
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