Nicht vollständig ausgefüllte Anträge werden über die Schule an die

Nicht vollständig ausgefüllte Anträge werden über die Schule an die Antragsteller zurückgegeben!
Schulbestätigung, die Schülerin/der Schüler
Schulstempel mit Straße und Ortsangabe
□ besucht unsere Schule ab: _________________________
□ besucht flexible Ganztagesklasse
□ besucht rhythmisierte Ganztagesklasse
_________________________________________________
Datum, Unterschrift der Schule
.Schuljahr
Erfassungsbogen
(bis Jahrgangsstufe 10)
20
Kultur-,
Schulverwaltungsund Sportamt
Maximiliansplatz 3
-Rathaus-MaxplatzZimmer-Nr. 148
96047 Bamberg
erreichbar über das
Treppenhaus „Trauungssaal“
/ 20
.
für Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 10
und für Berufsschüler mit Vollzeitunterricht
zum Vollzug des Gesetzes zur Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG)
Eingangsstempel der Behörde
I.
.Personalien der Schülerin / des Schülers.
Name, Vorname
___________________________________________________________________________
Anschrift
960 _____ Bamberg, _______________________________________________________
Geburtsdatum
_____________________
II. .Angaben zur Schule / zum Schulweg.
Klasse (20
/20
) __________
Welche Schulart und Fachrichtung wird besucht?
□ Grundschule
□ Mittelschule
□ Mittlere-Reife-Zug
Der Unterricht findet voraussichtlich nicht im Stammgebäude der Schule, sondern
_______________________________________________________________________ statt.
Anschrift (Ort, Straße, Nr.)
Besuch der
□ rhythmisierten Ganztagesklasse
□ naturwissenschaftlich/technologisch □ sprachlich/humanistisch
□ musisch
□ wirtschaftswissenschaftlich □ neusprachlich
□ Einführungsklasse □ Sonstige _____________________________
□ Gymnasium (bis 10. Klasse)
□ Realschule
□ Zweig I (mathematisch-naturwissenschaftlich-technologisch) □ Zweig II (wirtschaftlich)
□ Zweig III a (sprachlich)
□ Zweig III b (künstlerisch)
□ Wirtschaftsschule □ Berufsfachschule
□ Berufsschule
□ flexiblen Ganztagesklasse
(10. Klasse),
Fachrichtung: ________________________________
□ BGJ, Fachrichtung __________________
□ JFL
BVJ, Fachrichtung ____________________
□ BIJ
Die kürzeste zumutbare Fußwegentfernung zwischen Wohnung und Schule beträgt einfach
□
über 2,0 km (nur bis Jahrgangsstufe 4)
a)
□
b)
□
□
über 3,0 km (ab 5. Jahrgangsstufe)
□
weniger als 2,0/3,0 km, aber
es liegt eine dauernde körperliche Behinderung vor (Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw.
fachärztliches Attest beilegen)
der Schulweg ist besonders gefährlich oder beschwerlich (bitte Begründung auf gesondertem Blatt)
© Stadt Bamberg, -Sachgebiet Schulverwaltung und Sport-, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
III. .Beförderungsmittel zwischen Wohnung und Schule.
Abfahrtshaltestelle
VGN
Schulbus
Ankunftshaltestelle
Privat Kfz
(DB, OVF,
Stadtbus)
von __________________________ mit
□
□
□
bis
___________________________
von __________________________ mit
□
□
□
bis
___________________________
Hinweis: Bitte diesen Abschnitt nicht ausfüllen, wenn der/die Schüler/in mit dem Schulbus (Basel) fährt!
Einverständniserklärung Eltern minderjähriger Schüler
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Tochter/mein Sohn die Wertmarken des VGN
□
□
über die Schule in Empfang nehmen darf (gilt bis auf Widerruf).
Ich hole die Wertmarken persönlich ab Mitte Juli im Sachgebiet Schulverwaltung der Stadt Bamberg im
Rathaus Maxplatz, Zi.-Nr. 148 (Bereich „Trauungssaal“ 1. Stock), Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 - 11:30
Uhr ab (gilt bis auf Widerruf).
____________________________
Ort, Datum
_________________________________________________
Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
ACHTUNG: Bei Verlust der Wertmarken wird kein Ersatz geleistet!
Mir ist bekannt, dass ich
verpflichtet bin, jede Änderung der angegebenen Verhältnisse (z. B. Umzug, Schulwechsel) unverzüglich dem
Sachgebiet Schulverwaltung der Stadt Bamberg schriftlich anzuzeigen sowie
bei Wegfall der Beförderungsvoraussetzungen, insbesondere bei Nichteintreten in die Schule bzw. beim
Ausscheiden aus der Schule, nicht verbrauchte VGN-Marken bzw. die Schulbuskarte unverzüglich über die
Schule oder direkt an das Sachgebiet Schulverwaltung der Stadt Bamberg zurückzugeben habe und
bei vorsätzlich unrichtigen Angaben damit rechnen muss, strafrechtlich verfolgt zu werden.
Mit diesem Erfassungsbogen werden Leistungen nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges
(SchKfrG) ab dem angegebenen Zeitpunkt beantragt.
Solange ein Beförderungsanspruch (nur für Schüler einschließlich 10. Klasse) besteht und sich die
angegebenen Verhältnisse nicht ändern, muss beim Sachgebiet Schulverwaltung nicht für jedes Schuljahr
erneut ein Antrag gestellt werden.
Angaben zu den gesetzlichen Vertretern / Eltern (nur bei minderjährigen Schülern):
Name
_________________________________________________ Telefon _______________________________
Anschrift _________________________________________________ E-Mail ________________________________
Bitte vergessen Sie nicht zu unterschreiben!
Bamberg, _________________
(Datum)
_______________________________________________________________
(Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers)
Dieser Teil wird nur von der Behörde/Sachbearbeiter ausgefüllt!
Verfügung:
Bamberg, den
I.
Es besteht Anspruch auf Beförderung:
II.
Die Wertmarken/Schulbuskarte wurden zugeleitet:
III.
Ablehnungsbescheid wurde erteilt:
□ ja
□ ja
□ ja
© Stadt Bamberg, -Sachgebiet Schulverwaltung und Sport-, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
□ nein
□ nein
□ nein
-Sachgebiet Schulverwaltung-
Simone Ponater
Verwaltungsangestellte