Zustimmung Bildmaterial BSV 90

Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildmaterial nach dem Kunsturhebergesetz
(für minderjährige bitte Fußnote beachten)
JA / NEIN
Name der betreffenden Person
Einwilligung
Geburtsdatum der betreffenden Person
Die Person erklärt hiermit ihr Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Person im Rahmen von
Veranstaltungen des Vereins, sowie zur Verwendung und Veröffentlichung des Bildmaterials
zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über das Vereinsleben (Internet/Presse/Eigenwerbung des Vereins).
Die Einwilligung gilt ab dem Datum der Unterschrift
für Vereinsmitglieder bis zum Ende der Mitgliedschaft
für einzelne Personen bis zum :
(bitte Datum eintragen)
Veröffentlichtes Bildmaterial auf unserer Webseite kann nach Ablauf dieses Zeitraums auf Anfrage gelöscht werden.
Eine generelle Löschung veröffentlichten Bildmaterials aus dem Internet kann nicht garantiert werden da
z.B. Suchmaschinen das Bildmaterial in ihren Index aufgenommen haben, oder andere Internetseiten das
Bildmaterial kopiert haben können.
Bei Veröffentlichten Gruppenfotos führt der spätere Widerruf einer einzelnen Person nicht dazu,
dass das Foto entfernt werden muss.
Bei offiziellen Veranstaltungen, bei denen die Veröffentlichungsfreiheit überwiegt bzw. Bildmaterial
bei denen Personen als Beiwerk erscheinen und Versammlungen, sowie Großveranstaltungen, ist eine
Einwilligung im übrigen nicht erforderlich.
Die Einwilligung ist freiwillig. Eine Ablehnung führt zu keinen Nachteilen. Eine Einwilligung kann jederzeit mit
mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Ort, Datum und Unterschrift der Person
·Achtung: Bei der Einstellung von Bildmaterial Minderjähriger, welche das 15. Lebensjahr vollendet haben,
·ist neben der Einwilligung der Personenberechtigten auch die Einwilligung der/des Minderjährigen erforderlich!
·Gegebenenfalls bitte beiligende Erklärung für die Erziehungsberechtigten ausfüllen.
·Wenn beide Elternteile personensorgeberechtigt sind, ist die Einwilligung von beiden Elternteilen notwendig.
·Sollte ein Elternteil gehindert sein die Unterschrift zu leisten, ist es ausreichend, wenn der andere Elternteil
·dessen Einverständnis bestätigt.
Bei Bildmaterial von minderjährigen Personen bitte zwingen beiligende Erklärung für die Erziehungsberechtigten (Seite 2) ausfüllen.
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Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten zur Veröffentlichung
von Bildmaterial nach dem Kunsturhebergesetz
Ich / Wir
Vor- und Nachname des/der Erziehungsberechtigten
habe/n den oben aufgeführten Text (Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Bildmaterial nach dem
Kunsturhebergesetz (Seite 1)) zur Kenntnis genommen und bin/sind damit
einverstanden / nicht einverstanden
Einwilligung
, dass von meinem/unserem Kind
Vor- und Zuname des Kindes
Bildmaterial in den in der o.g. Einwilligungserklärung aufgeführten Medien veröffentlicht wird.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann/können.
Der Widerruf eines Erziehungsberechtigten genügt, auch wenn anfangs beide Eltern zugestimmt haben.
Der Widerruf bewirkt, dass kein weiteres Bildmaterial der Person veröffentlicht wird.
Veröffentlichtes Bildmaterial auf unserer Webseite kann nach Ablauf dieses Zeitraums auf Anfrage gelöscht werden.
Eine generelle Löschung veröffentlichten Bildmaterials aus dem Internet kann nicht garantiert werden da
z.B. Suchmaschinen das Bildmaterial in ihren Index aufgenommen haben, oder andere Internetseiten das
Bildmaterial kopiert haben können.
Bei Veröffentlichten Gruppenfotos führt der spätere Widerruf einer einzelnen Person nicht dazu,
dass das Foto entfernt werden muss.
Bei offiziellen Veranstaltungen, bei denen die Veröffentlichungsfreiheit überwiegt bzw. Bildmaterial
bei denen Personen als Beiwerk erscheinen und Versammlungen, sowie Großveranstaltungen, ist eine
Einwilligung im übrigen nicht erforderlich.
Die Einwilligung ist freiwillig. Eine Ablehnung führt zu keinen Nachteilen.
Ort, Datum und Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
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