Direktion für Bildung und Kultur Amt für Berufsberatung BIZ Mit einer Schnupperlehre die Berufswelt kennenlernen Die Schnupperlehre ist fester Bestandteil der Berufswahlvorbereitung. Gestartet wird damit meistens in der 2. Oberstufe. Mit dem Schnuppern lernen die Jugendlichen einen Beruf genauer kennen. Sie erleben, wie der Berufsalltag aussieht, welche Arbeiten gemacht werden, wie die Zusammenarbeit in einem Team läuft, usw. Sie machen somit erste Erfahrungen in der Berufswelt und erhalten Sicherheit für ihre Entscheidung. Wie findet unsere Tochter / unser Sohn eine Schnupperlehre? Zum Suchen von Schnupperlehren kann das BIZ ZG App genutzt werden. Es enthält neben den offenen Lehrstellen auch die Adressen aller Zuger Lehrfirmen. In gedruckter Form kann das Lehrfirmenverzeichnis des gewünschten Berufs zudem im BIZ abgeholt werden. Vielleicht gibt es in Ihrem Umfeld (Verwandte, Bekannte) Möglichkeiten, einen Kontakt zu einem Betrieb herzustellen, wo Ihr Kind schnuppern kann? Wie kann sich unser Kind auf die Schnupperlehre vorbereiten? Die Jugendlichen erhalten Unterstützung durch die Schule. Tipps finden sie in ihrem Berufswahl-Ordner oder auf der Homepage des BIZ unter www.zg.ch/biz > Erste Berufswahl. Vor der Schnupperlehre informieren sich die Jugendlichen ausführlich über den gewählten Beruf. Je mehr sie darüber wissen, desto besser können sie von der Schnupperlehre profitieren! Wie müssen wir vorgehen? Idealerweise organisieren die Jugendlichen ihre Schnupperlehre selbstständig. Sie bewerben sich entweder persönlich, telefonisch, schriftlich oder über das Internet. Viele Firmen haben auf ihrer Homepage ein Anmeldeformular für die Schnupperlehre. Auf der Homepage des Zuger Gewerbes unter www.zugergewerbe.ch > Berufswahl Zug findet sich ein allgemeines Anmeldeformular für eine Schnupperlehre in einem beliebigen Betrieb. Natürlich dürfen Sie als Eltern dabei behilflich sein, indem Sie z.B. mit Ihrer Tochter / Ihrem Sohn ein Telefongespräch üben oder das Bewerbungsschreiben überprüfen. Die Firma sollte einfach merken, dass die Nachfrage nach einer Schnupperlehre von Ihrem Kind aus kommt. Wenn ein Betrieb eine schriftliche Bewerbung verlangt, kann diese einfach gehalten werden: Ein Brief, warum man eine Schnupperlehre in diesem Betrieb machen möchte, ein kurzer Lebenslauf mit persönlichen Angaben und schulischem Werdegang sowie eine Kopie der aktuellen Noten. Was tun wir, wenn unsere Tochter / unser Sohn nur Absagen erhält? In gewissen Berufen ist es schwierig, eine Schnupperlehre zu finden. Nicht alle Banken beispielsweise bieten diese an. Andere Betriebe haben nicht die Kapazitäten für die Begleitung einer Schnupperlehre. Und bei besonders beliebten Berufen (Informatiker/in, Grafiker/in u.a.) werden die Betriebe von Anfragen überschwemmt, sodass sie eine Auswahl treffen müssen. Dran bleiben, nicht aufgeben, Beziehungen nutzen, auch andere Berufe in Erwägung ziehen - dann klappt es. Zudem gibt es auch noch andere Möglichkeiten, um herauszufinden, ob ein Berufswunsch weiter verfolgt werden soll: Sich breit im Internet und in der Infothek informieren, die Anforderungen der Berufe mit seinen schulischen Leistungen vergleichen, Berufsfilme anschauen, mit Berufsleuten reden. Seite 2/2 Wie lange dauert eine Schnupperlehre? In der Regel dauert eine Schnupperlehre zwei bis drei Tage, maximal fünf Tage. In der 2. Oberstufe gibt es je nach Gemeinde die Möglichkeit, während einer gemeinsamen Schulwoche eine Schnupperlehre zu absolvieren. Ansonsten wird von den Jugendlichen erwartet, dass sie die Schnupperlehren in den Ferien machen. Dürfen wir uns als Eltern nach einer Schnupperlehre im Betrieb erkundigen, welchen Eindruck unser Kind hinterlassen hat? Selbstverständlich! Ihr Interesse am Berufswahlprozess Ihres Kindes wird geschätzt. Wie alt muss unser Kind sein, damit es eine Schnupperlehre machen kann? Eine Schnupperlehre wird in der Regel ab der 2. Oberstufe absolviert. Das gesetzliche Mindestalter für eine Schnupperlehre ist 13 Jahre. Ist unser Kind während der Schnupperlehre durch den Betrieb gegen Unfall versichert? Jugendliche in einer Schnupperlehre sind über die Unfallversicherung (UVG) des Betriebs gegen Unfall versichert. Was ist der Unterschied zwischen einer Schnupperlehre und einem Selektionspraktikum? In der Schnupperlehre geht es darum, Berufe genau kennenzulernen. Ein Selektionspraktikum hingegen müssen die Jugendlichen machen, wenn sie sich bereits für eine Lehrstelle beworben haben und die Firma sie genauer kennen lernen will. Das Selektionspraktikum dient zur Auswahl für die Lehrstelle. Wie gehen wir vor, wenn unsere Tochter / unser Sohn bereits in der 2. Oberstufe einen Ausbildungsplatz angeboten erhält? Bedanken Sie sich für das Angebot und weisen Sie darauf hin, dass es für den Berufswahlprozess Ihres Kindes wichtig ist, dass es sich noch mit anderen Berufen auseinandersetzt und erst Anfang 3. Oberstufe definitiv entscheiden wird. Und noch etwas … Am Schluss dürfen die Jugendlichen einen schriftlichen Schnupperbericht verlangen. Diesen können sie später ihrem Bewerbungsdossier beilegen. Die Vorlage dazu findet sich ebenfalls auf unserer Homepage oder im Berufswahl-Ordner. Neben verschiedenen Schnupperlehren ist auch ein Ferienjob eine gute Möglichkeit, eigene Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Dies wird bei einer späteren Bewerbung von den Lehrfirmen positiv bewertet. BIZ Zug, Februar 2016
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