Synopse Ausgabe 2010 /Ausgabe 2000 DIN 18319: 2010-04 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Rohrvortriebsarbeiten Ersatz für DIN 18319:2000-12 Vorwort Diese Norm wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) aufgestellt. Änderungen Gegenüber DIN 18319:2000-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Das Dokument wurde zur Anpassung an die Entwicklung des Baugeschehens fachtechnisch überarbeitet. b) Die Normenverweise wurden aktualisiert — Stand 2009-12. Frühere Ausgaben DIN 18319 : 1992-12 , 1996-06 , 2000-12 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN 18299, Abschnitt 0 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung gemäß VOB Teil A, § 7 . Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil. In der Leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere anzugeben: 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Belastbarkeit der Vorfluter (für Wasser); Auflagen und Gebühren für das Einleiten von Wasser (in Vorfluter). 0.1.2 Art, Lage, Maße, Stoffe und Ausbildung vorhandener Leitungen sowie deren Verbindungen, Hausanschlüsse, Einbauten und dergleichen. (Beim Überfahren oder Verdrängen bestehender Leitungen deren Art und Maße, Werkstoffe, Verbindungen, Hausanschlüsse, Einbauten usw.) 0.1.3 Art und Menge des Abflusses in den vorhandenen Rohrleitungen sofern ein Überfahren oder Verdrängen vorgesehen ist. (Beim Überfahren oder Verdrängen bestehender Rohrleitungen Art und Menge des Abflusses in der Rohrleitung und in den Anschlussleitungen.) 0.1.4 (Beim Überfahren oder Verdrängen bestehender Rohrleitungen) Art (und Menge), Lage, Maße und Eigentümer von künstlichen Hohlräumen, früheren Bauhilfsmaßnahmen, Ankern, Injektionskörpern (Injektonen und soweit bekannt, deren Eigentümer)und dergleichen. VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Rohrvortriebsarbeiten - Synopse 2010 / 2000 DIN 18319: 2010-04 0.1.5 Gründungstiefen, Gründungsarten, Lasten sowie Konstruktion benachbarter Bauwerke. 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Boden- und Felsformationen (im Bereich der Leitungen; Schichtenverzeichnis) im Einflussbereich des Vortriebs sowie der Start-, Zwischen- und Zielgruben. Darstellungen in Längs- und Querschnitten. Bei den Lockergesteinen zusätzlich zu jeder Klasse (siehe Abschnitt 2.3.1 ): – Ergebnisse von Sondierungen, – Korngrößenverteilung, – Kornform, – Wichte, – Lagerungsdichte, – Konsistenz, – Wassergehalt, – Scherfestigkeit, – Durchlässigkeitsbeiwert. Bei den Festgesteinen zusätzlich zu jeder Klasse (siehe Abschnitt 2.3.2 ): – Trennflächengefüge und räumliche Orientierung, – Mineralbestand, – mineralische Bindung, – Verwitterungsgrad, – Homogenität, – Wichte, – Druck- und Scherfestigkeit, – Wasseranfall.) 0.2.2 Beschreibung von Boden und Fels hinsichtlich ihrer Eigenschaften und Zustände nach Abschnitt 2.2 sowie Einstufung in Klassen nach Abschnitt 2.3 . Mengenanteile der einzelnen Klassen, wenn im Querschnitt und längs des Vortriebs verschiedene Klassen auftreten. Nach den Erfordernissen des Einzelfalls weitere Angaben nach Arbeitsblatt DWA-A 125, Tabelle 8 „Rohrvortrieb und verwandte Verfahren“ (2008-12). 0.2.3 Beschreibung und Einstufung sonstiger Stoffe, z. B. Auffüllungen, Abfall. (Für Stoffe, z. B. Auffüllungen, Abfall, soweit nicht gemäß den Abschnitten 0.2.1 und 0.2.3 beschreibbar, spezifische Beschreibungen.) 0.2.4 Wesentliche Änderungen der Eigenschaften und Zustände von Boden und Fels nach dem Lösen und in Verbindung mit Luft, Wasser oder Stützflüssigkeit. 0.2.5 (Für die jeweilige Boden- und Felsklasse) Art und Umfang der Sicherung im Bereich der Ortsbrust und der Sicherung für die Aufrechterhaltung des Vortriebs, getrennt nach den jeweiligen Boden- und Felsklassen. 0.2.6 Beseitigen von Hindernissen, z. B. Herstellen von Bergegruben. (Maßnahmen für das Beseitigen von Steinen) 0.2.7 Vorgesehene Nutzung der Leitungen und zu beachtendes Regelwerk. ___________________________________________________________________________ -2- VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Rohrvortriebsarbeiten - Synopse 2010 / 2000 DIN 18319: 2010-04 0.2.8 Vorgaben aus Sachverständigengutachten und inwieweit sie bei der Ausführung zu beachten sind. 0.2.9 (Anforderungen an Rohre, Rohrwerkstoffe und Rohrverbindungen) Art und Stoffe der Rohre und Rohrverbindungen. Besondere Anforderungen. 0.2.10 Art des Verpressens der Ring- und Hohlräume sowie der zu verwendenden Stoffe. 0.2.11 Art und Umfang des Schutzes von Rohrleitungen bei aggressivem Boden oder Grundwasser. 0.2.12 Tiefenlage, Richtung und Neigung der Rohrachse. Zulässige Abweichungen. 0.2.13 Art und Umfang erforderlicher Standsicherheitsnachweise. (Art und Umfang der Standsicherheitsnachweise für Bauzustände und Endzustand.) 0.2.14 Art, Lage und Maße der Start-, Zwischen- und Zielgruben oder entsprechender Punkte. (Anzahl, Maße und Lage der Start-, Zwischen- und Zielgruben bzw. –punkte) 0.2.15 Beseitigen von Grund-, Schichten-, Quell-, Sicker- und Oberflächenwasser. (Maßnahmen für das Beseitigen von Quell- und Sickerwasser o. Ä) 0.2.16 Art und Umfang der Verschmutzung zu reinigender Leitungen. (Art und Umfang von besonderen Maßnahmen bei aggressiven Böden und Grundwasser zum Schutz der Rohrleitung). 0.2.17 Schutz von zu unterfahrenden und benachbarten Grundstücken sowie baulichen Anlagen. Zulässige Verformungen. (Besondere Maßnahmen zum Schutz von unterfahrenen und benachbarten Grundstücken und baulichen Anlagen, zulässige Setzungen.) 0.2.18 Sonderverfahren zur Durchführung des Vortriebs, z. B. Druckluftbetrieb (,Grundwasserabsenkung, Injektionen, Gefrierarbeiten.). 0.2.19 Vorbereitende Grundwasserabsenkungen, Injektionen, Gefrierarbeiten und dergleichen. 0.2.20 Art und Umfang erforderlicher Einrichtungen für Personenrettung, Brandschutz, Belüftung, Entstaubung sowie Beleuchtung. (Besondere Maßnahmen hinsichtlich der Belüftung, Entstaubung, Beleuchtung usw.) 0.2.21 Art, Umfang und Zeitpunkt von Beweissicherungsmaßnahmen. 0.2.22 Art, Umfang und Verfahren von (vorzunehmender) Prüfungen. 0.2.23 Art und Umfang von Messeinrichtungen, Messungen und Aufzeichnungen, z. B. Messung und Aufzeichnung der Vortriebsparameter. (Art und Umfang von Messeinrichtungen, von Messungen und deren Protokollierung im Rahmen der Bauausführung, z. B. der Pressenkräfte.) 0.2.24 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Anschlüssen. 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV ___________________________________________________________________________ -3- VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Rohrvortriebsarbeiten - Synopse 2010 / 2000 DIN 18319: 2010-04 0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben. 0.3.2 Abweichende Regelungen können insbesondere bei Abschnitt 3.1.1 in Betracht kommen, wenn z. B. das Bauverfahren, der Bauablauf oder die Art sowie der Einsatz der Baugeräte dem Auftragnehmer vorgegeben werden sollen. 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen Keine ergänzende Regelung zur ATV DIN 18299, Abschnitt 0.4 . (Als Nebenleistungen, für die unter den Voraussetzungen der ATV DIN 18299, Abschnitt 0.4.1 , besondere Ordnungszahlen (Positionen) vorzusehen sind, kommen insbesondere in Betracht: –Liefern von Standsicherheitsnachweisen für Baubehelfe (siehe Abschnitt 4.1.4 ), –Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen zum Belüften und Entstauben.) 0.5 Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten, getrennt nach Bauart und Maßen sowie Boden- und Felsklassen, wie folgt vorzusehen: – Vortriebe nach Längenmaß (m), (getrennt nach Arten und Nennweiten der Rohre sowie nach Boden- und Felsklassen), – Überfahren oder Verdrängen bestehender Leitungen nach Längenmaß (m), (getrennt nach Arten und Nennweiten der Rohre sowie nach Länge, Art und Nennweite jeder Leitung) – Entfernen von Hindernissen aus dem Vortrieb heraus nach Stunden (h) (Beseitigen von Hindernissen, z. B. Mauerresten, Schutt, Steinen, Baumstümpfen o. Ä. unterirdisch nach Zeit (h)), sonst (oberirdisch) nach Raummaß (m3), Anzahl (Stück) oder Stunden (h), – Umsetzen der Vortriebseinrichtungen, getrennt nach Umsetzen von Grube zu Grube und innerhalb einer Grube, nach Anzahl (Stück), – Betrieb von Wasserhaltungsanlagen oder Pumpen, z. B. zur Umleitung der Vorflut, gestaffelt nach Förderleistung der Pumpen, nach Stunden (h) je Pumpe, (Umleitungsmaßnahmen für die Vorflut nach Stunden (h), gestaffelt nach Förderleistung (Förderstrom) der einzusetzenden Pumpen und nach Anzahl (Stück) der Einsatzorte der Pumpen,) – Befahren von Leitungen sowie Reinigen, getrennt nach Art und Grad der Verschmutzung in % des Querschnitts, nach Längenmaß (m), (Reinigen bestehender Leitungen nach Längenmaß (m), getrennt nach Durchmesser sowie nach Grad und Art der Verschmutzung,) – Einbringen von Einpressgut, getrennt nach Inhaltstoffen, nach Raummaß (m3) oder Masse (kg, t). (Liefern von Feststoffen zur Herstellung von Einpressgut nach Gewicht (kg) oder im eingebrachten Einpressgut enthaltenen Mengen, getrennt nach Arten, Liefern von Emulsionen, Lösungen und flüssigen Zusätzen nach Raummaß (l) der im eingebrachten Einpressgut enthaltenen Mengen, getrennt nach Arten) ___________________________________________________________________________ -4- VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Rohrvortriebsarbeiten - Synopse 2010 / 2000 – DIN 18319: 2010-04 (Führen der Protokolle nach Anzahl (Stück) oder nach Leitungslänge (m) ), 1 Geltungsbereich 1.1 Die ATV DIN 18319 „Rohrvortriebsarbeiten“ gilt für den unterirdischen Einbau von vorgefertigten Rohren und vergleichbaren Baukörpern beliebigen Profils durch Pressen, Rammen oder Ziehen. Sie gilt auch für Rohrvortriebsarbeiten im Verdrängungsverfahren, das Überfahren bestehender Leitungen und das Verdrängen bestehender Rohrleitungen sowie für das Lösen von Boden und Fels beim Vortrieb und das Fördern aus dem Rohr und dem unmittelbaren Arbeitsbereich. 1.2 Die ATV DIN 18319 gilt nicht für – die Herstellung von Baugruben, (auszuführenden Erdarbeiten sowie das Fördern von Boden und Fels außerhalb des unmittelbaren Arbeitsbereiches (siehe ATV DIN 18300 „Erdarbeiten“) – Bohrarbeiten (siehe ATV DIN 18301 „Bohrarbeiten“), (Verbauarbeiten (siehe ATV DIN 18303 „Verbauarbeiten“), –Rammarbeiten (siehe ATV DIN 18304 „Rammarbeiten“), –Wasserhaltungsarbeiten (siehe ATV DIN 18305 „Wasserhaltungsarbeiten“), - Einpressarbeiten (siehe ATV DIN 18309 „Einpressarbeiten“),) – Entwässerungskanalarbeiten (siehe ATV DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten“), – Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich (siehe ATV DIN 18307 „Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden“), – vorauseilende Ausbruch- und Sicherungsarbeiten (siehe ATV DIN 18312 „Untertagebauarbeiten“), – das Einbringen von Rohren in Vortriebsrohre oder bestehende Rohre, – Horizontalspülbohrverfahren. 1.3 Ergänzend gilt die ATV DIN 18299, Abschnitte 1 bis 5 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN 18319 vor. 2 Stoffe, Bauteile Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2 , gilt: 2.1 Allgemeines 2.1.1 Gelöster Boden und Fels gehen nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über. 2.1.2 Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile sind die Anforderungen im Arbeitsblatt DWA-A 125 „Rohrvortriebe und verwandte Verfahren“ 1) aufgeführt. (Bei den Vortriebsrohren sind sowohl die Lastfälle der Bauzustände, z. B. des Vortriebs, als auch die der späteren Nutzung zu berücksichtigen.) ___________________________________________________________________________ -5- VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Rohrvortriebsarbeiten - Synopse 2010 / 2000 2.2 DIN 18319: 2010-04 Beschreibung des Baugrunds Für das Untersuchen, Benennen und Beschreiben des Baugrunds gelten: DIN 1054 Baugrund — Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau DIN 4020 Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke (DIN 4020 DIN 4022-1 Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke Baugrund und Grundwasser — Benennen und Beschreiben von Boden und Fels — Schichtenverzeichnis für Bohrungen ohne durchgehende Gewinnung von gekernten Proben im Boden und im Fels Baugrund und Grundwasser — Benennen und Beschreiben von Boden und Fels — Schichtenverzeichnis für Bohrungen im Fels (Festgestein) ) DIN 4022-2 DIN 18196 Erd- und Grundbau — Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke DIN EN ISO 14688-1 Geotechnische Erkundung und Untersuchung — Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden — Teil 1: Benennung und Beschreibung DIN EN ISO 14688-2 Geotechnische Erkundung und Untersuchung — Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden — Teil 2: Grundlagen für Bodenklassifizierungen DIN EN ISO 14689-1 Geotechnische Erkundung und Untersuchung — Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Fels — Teil 1: Benennung und Beschreibung DIN EN ISO 22475-1 Geotechnische Erkundung und Untersuchung — Probenentnahmeverfahren und Grundwassermessungen — Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung 2.3 Einstufung in Boden- und Felsklassen Boden und Fels werden aufgrund ihrer Eigenschaften für Rohrvortriebsarbeiten wie folgt eingestuft: – nichtbindige Böden (Hauptbestandteile Sand, Kies) entsprechend ihrer Korngrößenverteilung und Lagerungsdichte (siehe Abschnitt 2.3.1.1 ), – bindige Böden (Lockergesteine (Hauptbestandteile Schluff, Ton bzw. Sand, Kies, mit hohen Massenanteilen von Schluff, Ton)) entsprechend ihrer Konsistenz (siehe Abschnitt 2.3.1.2 ), – organische und organogene Böden (Torfe und Schlamme) (siehe Abschnitt 2.3.1.3 ), – Steine und Blöcke (Lockergesteine mit Korngrößen größer 63mm) (siehe Abschnitt 2.3.1.4 ) sowie – Fels(-gesteine) entsprechend seiner einaxialen Druckfestigkeit (siehe Abschnitt 2.3.2 ). ___________________________________________________________________________ -6- VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Rohrvortriebsarbeiten - Synopse 2010 / 2000 2.3.1 DIN 18319: 2010-04 Klassen L: Lockergesteine Klasse LN: Nichtbindige Böden (Lockergesteine, Korngröße <= 63 mm) Hauptbestandteile: Sand, Kies oder Sand und Kies mit bindigen Anteilen, Korngröße bis 63 mm. Klassen Feinkornanteil (Korngröße bis 0,063 mm) Lagerung bis 15% Massenanteil über 15% Massenanteil enggestuft weit- oder intermittierend gestuft locker LNE 1 LNW 1 LN 1 mitteldicht LNE 2 LNW 2 LN 2 dicht LNE 3 LNW 3 LN 3 2.3.1.2 Klasse LB: Bindige Böden (Lockergesteine, Korngröße <= 63 mm) Hauptbestandteile: Schluff und Ton, Korngröße bis 63mm Klassen Konsistenz mineralisch organogen breiig bis weich LBM 1 LBO 1 steif bis halbfest LBM 2 LBO 2 LBM 3 fest a a LBO 3 Bei Einordnung in die Klasse LBM 3 ist die mittlere einaxiale Druckfestigkeit oder die undränierte Scherfestigkeit zusätzlich anzugeben. Zusatzklassen zur Beschreibung der Plastizität Zusatzklassen Plastizität leicht bis mittel P1 ausgeprägt P2 2.3.1.3 Klasse LO: Organische Böden Für organische Böden wie Torfe und Schlamme erfolgt keine weitere Einteilung. ___________________________________________________________________________ -7- VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Rohrvortriebsarbeiten - Synopse 2010 / 2000 2.3.1.4 DIN 18319: 2010-04 Zusatzklasse S: Steine und Blöcke Kommen in Lockergesteinen Steine und Blöcke vor, ist ergänzend zu den Abschnitten 2.3.1.1 bis 2.3.1.3 die Zusatzklasse S anzugeben. (Kommen in Lockergesteinen Steine (Korngrößen über 63mm) vor, so wird in Abhängigkeit von Größe und Anteil der Steine bis 600mm zusätzlich zu den Klassen gemäß den Abschnitten 2.3.1.1 bis 2.3.1.3 klassifiziert; Steine größer 600mm werden hinsichtlich Größe und Anteil gesondert angegeben.) Zusatzklasse Korngröße a bis 30% Volumenanteil über 30% Volumenanteil über 63mm bis 200mm S1 S2 über 63mm bis 630mm S3 S4 a maximale Länge Große Blöcke (Korngröße größer 630 mm) sind hinsichtlich ihrer Größe und ihres Anteils gesondert anzugeben. 2.3.2 Klasse F: Fels (Festgesteine) Klassen Einaxiale Druckfestigkeit a in Vortriebsrichtung Trennflächenabstand a 2) N/mm2 bis 10cm über 10cm bis 20 FZ 1 FD 1 über 20 bis 50 FZ 2 FD 2 über 50 bis 100 FZ 3 FD 3 über 100 bis 200 FZ 4 FD 4 Bestimmung durch einaxiale Druckversuche nach DGGT-Empfehlung Nr. 1 „Einaxiale 2) Druckversuche an zylindrischen Gesteinsprüfkörpern“ des AK 3.3 „Versuchstechnik Fels“ Zu beziehen durch: DGGT Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e. V., Gutenbergstraße 43, 45128 Essen, www.dggt.de. Bei Druckfestigkeiten über 200N/mm2 ist der maximale Wert anzugeben. Zersetzter Fels ist in die Klassen LN (nach 2.3.1.1 ) oder LB (nach 2.3.1.2 ) einzustufen. 2.4 Beschreibung und Einstufung sonstiger Stoffe Sonstige Stoffe, z. B. Bauteile, Recyclingstoffe, industrielle Nebenprodukte, Abfall, Auffüllungen mit Bauwerksresten und dergleichen, werden, soweit möglich, nach Abschnitt 2.2 beschrieben und nach Abschnitt 2.3 eingestuft. Andernfalls werden diese Stoffe im Hinblick auf ihre Eigenschaften für Rohrvortriebsarbeiten spezifisch beschrieben. ___________________________________________________________________________ -8- VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Rohrvortriebsarbeiten - Synopse 2010 / 2000 1) DIN 18319: 2010-04 Zu beziehen durch: GFA Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e. V., Theodor- Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, www.dwa.de. 3 Ausführung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3 , gilt: 3.1 Allgemeines 3.1.1 Die Wahl des Bauverfahrens und Bauablaufs sowie die Wahl und der Einsatz der Baugeräte innerhalb der Boden- und Felsklassen sind Sache des Auftragnehmers. 3.1.2 Werden von der Leistungsbeschreibung abweichende Boden-, Fels- und Wasserverhältnisse angetroffen oder reichen die vereinbarten Maßnahmen für das Beseitigen von Wasser nicht aus, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. (,so sind die erforderlichen Maßnahmen gemeinsam festzulegen; diese sind Besondere Leistungen.) Die Leistungen für gemeinsam festzulegende Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ). 3.1.3.1 Zulässige Abweichungen von der Vortriebsachse sind in der folgenden Tabelle angegeben. Größere Abweichungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Leistungen für zu treffende Maßnahmen sind gemeinsam festzulegen. (Abweichungen von der vereinbarten Vortriebsachse oder von den vereinbarten Maßen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die notwendigen Maßnahmen sind gemeinsam festzulegen.) Freispiegelleitungen DN andere Leitungen vertikal horizontal vertikal und horizontal mm mm mm DN < 600 +- 20 +- 25 +- 250 600 <= DN < 1000 +- 25 +- 40 +- 250 1000 <= DN < 1400 +- 30 +- 100 +- 250 1400 <= DN +- 50 +- 200 +- 250 3.1.4 Ergibt sich während der Ausführung die Gefahr von Verbrüchen, Ausfließen von Boden, Wassereinbrüchen, Vortriebshebungen, Schäden an Vortriebsrohren oder baulichen Anlagen (und ähnliches), hat der Auftragnehmer unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Schäden zu treffen und die Gefährdung sowie bereits eingetretene Schäden dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. (anzuzeigen.) Die erbrachten sowie die weiteren gemeinsam festzulegenden Leistungen sind, soweit die Ursache nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat, Besondere Leistungen (Die weiteren ___________________________________________________________________________ -9- VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Rohrvortriebsarbeiten - Synopse 2010 / 2000 DIN 18319: 2010-04 Maßnahmen sind gemeinsam festzulegen. Soweit die Ursache nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind die getroffenen sowie die weiteren Maßnahmen Besondere Leistungen) (siehe Abschnitt 4.2.1 ). 3.1.5 Gefährdete bauliche Anlagen sind zu sichern; DIN 4123 „Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude“ ist zu beachten. Bei Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind die Vorschriften der Eigentümer oder anderer Weisungsberechtigter zu beachten. Die Leistungen für zu treffende Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ). 3.1.6 Werden unvermutet Hohlräume oder Hindernisse angetroffen, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Vermarkungen, Bauwerksreste, Steine, Blöcke, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Leistungen für zu treffende Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ). Ist zu vermuten, dass es sich bei den Hindernissen um Kampfmittel handelt, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Behörde sowie der Auftraggeber benachrichtigt werden. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen hat der Auftragnehmer unverzüglich durchzuführen. Die Leistungen für Sicherungsmaßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ). (3.2.1 Wenn die genaue Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger baulicher Anlagen nicht angegeben werden kann, ist diese zu erkunden. Solche Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ). 3.2.2 Die Art der Beseitigung von Steinen, die im Hinblick auf den Vortriebsdurchmesser ein Hindernis darstellen, ist gemeinsam festzulegen. Die zu treffenden Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ). 3.2.3 Werden unvermutete Hindernisse, z. B. nicht angegebene Leitungen, Kabel, Dräne, Vermarkungen, Bauwerksreste, Bauwerksteile, angetroffen, ist der Auftraggeber unverzüglich darüber zu unterrichten. Er bestimmt, wie das Hindernis beseitigt oder gesichert werden soll oder welche sonstigen Maßnahmen zu treffen sind. Die zu treffenden Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ). 3.2.4 Gefährdete bauliche Anlagen sind zu sichern. Bei Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind die Vorschriften der Eigentümer oder anderer Weisungsberechtigter zu beachten. Solche Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ).) 3.3Wasserabfluss Reichen die vereinbarten Maßnahmen für das Beseitigen von Grundwasser, Quellwasser, Sickerwasser u. Ä. nicht aus, so sind die erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen gemeinsam festzulegen; diese sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ). ___________________________________________________________________________ - 10 - VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Rohrvortriebsarbeiten - Synopse 2010 / 2000 DIN 18319: 2010-04 3.2 Prüfungen, Messungen und Aufzeichnungen während des Vortriebs (Hindernisse) 3.2.1 Bei nicht steuerbaren Verfahren ist die Lage des Rohrstranges in vorgegebenen Abständen zu messen und zu dokumentieren. 3.2.2 Bei steuerbaren Verfahren sind die für eine Dokumentation verlangten Vortriebsparameter kontinuierlich zu messen und in Vortriebsintervallen von maximal 100 mmLänge oder maximal 90s Dauer automatisch aufzuzeichnen. 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1 , insbesondere: 4.1.1 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach VOB Teil B, § 3 Abs. 4 . 4.1.2 Beseitigen des Brauchwassers. 4.1.3 Umsetzen der Vortriebseinrichtung und anderer Geräte von Baugrube zu Baugrube und innerhalb der Baugrube oder Umrüsten der Vortriebs- und Bodenabbaueinrichtungen, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.2.2 . 4.1.4 Liefern von Standsicherheitsnachweisen und Zeichnungen für Pressenwiderlager und Vortriebsrohre soweit diese Unterlagen für die Leistung erforderlich (und Zeichnungen, soweit sie für Baubehelfe notwendig) sind. 4.1.5 Verfahrenstechnisch bedingtes Einpressen von Gleit- und Stützmitteln während des Vortriebes in den Ringraum einschließlich Einbauen und Verschließen der Injektionsstutzen. (Verpressen des Ringraums, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.2.13 .) 4.1.6 Dauerhaftes und korrosionssicheres Verschließen der Ankermulden. 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2 , z. B.: 4.2.1 Leistungen nach den Abschnitten 3.1.2 , 3.1.4 , 3.1.5 und 3.1.6 . (3.2.1 , 3.2.2 , 3.2.3 , 3.2.4 und 3.3) 4.2.2 Umsetzen der Vortriebseinrichtung und anderer Geräte von Baugrube zu Baugrube und innerhalb der Baugrube sowie Umrüsten der Vortriebs- und Bodenabbaueinrichtungen aus Gründen, die jeweils nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind. 4.2.3 Herstellen, Sichern, Vorhalten und Verfüllen der Start- und Zielgruben sowie vorgegebener Zwischengruben. 4.2.4 Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Spritzschutzeinrichtungen. 4.2.5 Lärm- und Erschütterungsmessungen. ___________________________________________________________________________ - 11 - VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Rohrvortriebsarbeiten - Synopse 2010 / 2000 DIN 18319: 2010-04 4.2.6 Dichtheitsprüfungen und optische Inspektionen. 4.2.7 Liefern von Standsicherheitsnachweisen und Zeichnungen, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.1.4 . 4.2.8 Leistungen zur Aufrechterhaltung der Vorflut beim Überfahren oder Verdrängen bestehender Rohrleitungen. (Beim Überfahren oder Verdrängen bestehender Rohrleitungen Maßnahmen zur Erhaltung der Vorflut in der Leitung und den bestehenden Anschlussleitungen.) 4.2.9 Vorbereiten bestehender Leitungen, z. B. Reinigen, Verfüllen. (Beim Überfahren oder Verdrängen bestehender Rohrleitungen Vorbereitung der Leitungen, z. B. Reinigen oder Verfüllen.) 4.2.10 Herstellen von Anschlüssen an das Vortriebsrohr. 4.2.11 Einbauen von Passrohren und Ablängen von Vortriebsrohren. 4.2.12 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten und Betreiben von Notstromanlagen. 4.2.13 Einmessen von Leitungsteilen, Anfertigen von Bestandszeichnungen, Anbringen von Hinweisschildern und Kennzeichnen von Leitungen. 4.2.14 Verpressen von Ringräumen und Hohlräumen mit hydraulisch abbindenden Stoffen nach Beendigung der Vortriebsarbeiten. (Das über die Leistungen nach Abschnitt 4.1.5 hinausgehende Verpressen von Hohlräumen, soweit die Notwendigkeit solcher Leistungen nicht vom Auftragnehmer verursacht ist., soweit die Notwendigkeit solcher Leistungen nicht vom Auftragnehmer verursacht ist.) 4.2.15 Leistungen für Maßnahmen gegen Boden- und Grundwassereinbruch bei den Ein- und Ausfahrvorgängen. 4.2.16 Herstellen eines inneren Fugenverschlusses. (4.2.4 Führen von Vortriebsprotokollen, die der Auftraggeber verlangt.) (4.2.6 Vom Auftraggeber verlangte Messungen und Prüfungen, z. B. Wasserstandsmessungen in benachbarten Brunnen und Gewässern, Lärm- und Erschütterungsmessungen, Prüfungen auf Wasserdichtheit und Maßhaltigkeit ) 5 Abrechnung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5 , gilt: 5.1 Die Länge des Vortriebs wird in der Rohrachse als Gesamtlänge der vorgetriebenen Rohre ermittelt. Zwischenschächte werden übermessen. (Bei Abrechnung nach Längenmaß wird die Achslänge der Leitung zwischen den Innenseiten Start- und Zielgrube zugrunde gelegt. Liegt keine Baugrube vor, gilt die vorgetriebene Leitungslänge zwischen planmäßigem Start- und Zielpunkt. Zwischenschächte werden übermessen.) 5.2 Vortriebe, die aufgegeben werden müssen, werden entsprechend der erreichten Vortriebsstrecken gerechnet, es sei denn, dass die Ursache der Auftragnehmer zu vertreten hat. ___________________________________________________________________________ - 12 - VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Rohrvortriebsarbeiten - Synopse 2010 / 2000 DIN 18319: 2010-04 (Abgerechnet werden auch Leistungen für aufgegebene Vortriebsstrecken, es sei denn, dass die Ursache der Auftragnehmer zu vertreten hat.) Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. (Diese Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt.) Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). DIN 1054 Baugrund — Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau DIN 1960 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1961 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 4020 Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude DIN 18196 Erd- und Grundbau — Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke DIN 18299 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18301 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Bohrarbeiten DIN 18306 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Entwässerungskanalarbeiten DIN 18307 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden DIN 18312 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Untertagebauarbeiten DIN EN ISO 14688-1 Geotechnische Erkundung und Untersuchung — Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden — Teil 1: Benennung und Beschreibung DIN EN ISO 14688-2 Geotechnische Erkundung und Untersuchung — Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden — Teil 2: Grundlagen für Bodenklassifizierungen ___________________________________________________________________________ - 13 - VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Rohrvortriebsarbeiten - Synopse 2010 / 2000 DIN 18319: 2010-04 DIN EN ISO 14689-1 Geotechnische Erkundung und Untersuchung — Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Fels — Teil 1: Benennung und Beschreibung DIN EN ISO 22475-1 Geotechnische Erkundung und Untersuchung — Probenentnahmeverfahren und Grundwassermessungen — Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung (DIN 18303 DIN 18304 DIN 18305 DIN 18307 DIN 18309 VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Verbauarbeiten VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Wasserhaltungsarbeiten VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — Einpressarbeiten ) ___________________________________________________________________________ - 14 -
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