Teil C: Allgemeine Technische Vertr

Synopse
Ausgabe 2010 /Ausgabe 2000
DIN 18319: 2010-04
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV)
Rohrvortriebsarbeiten
Ersatz für DIN 18319:2000-12
Vorwort
Diese Norm wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen
(DVA) aufgestellt.
Änderungen
Gegenüber DIN 18319:2000-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Das Dokument wurde zur Anpassung an die Entwicklung des Baugeschehens fachtechnisch überarbeitet.
b) Die Normenverweise wurden aktualisiert — Stand 2009-12.
Frühere Ausgaben DIN 18319 : 1992-12 , 1996-06 , 2000-12
0
Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung
Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN 18299, Abschnitt 0 „Allgemeine
Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“. Die Beachtung dieser Hinweise ist
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung gemäß
VOB Teil A, § 7 .
Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil.
In der Leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls
insbesondere anzugeben:
0.1
Angaben zur Baustelle
0.1.1
Belastbarkeit der Vorfluter (für Wasser); Auflagen und Gebühren für das Einleiten
von Wasser (in Vorfluter).
0.1.2
Art, Lage, Maße, Stoffe und Ausbildung vorhandener Leitungen sowie deren
Verbindungen, Hausanschlüsse, Einbauten und dergleichen.
(Beim Überfahren oder Verdrängen bestehender Leitungen deren Art und Maße,
Werkstoffe, Verbindungen, Hausanschlüsse, Einbauten usw.)
0.1.3
Art und Menge des Abflusses in den vorhandenen Rohrleitungen sofern ein
Überfahren oder Verdrängen vorgesehen ist.
(Beim Überfahren oder Verdrängen bestehender Rohrleitungen Art und Menge
des Abflusses in der Rohrleitung und in den Anschlussleitungen.)
0.1.4
(Beim Überfahren oder Verdrängen bestehender Rohrleitungen) Art (und Menge),
Lage, Maße und Eigentümer von künstlichen Hohlräumen, früheren
Bauhilfsmaßnahmen, Ankern, Injektionskörpern (Injektonen und soweit bekannt,
deren Eigentümer)und dergleichen.
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Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Rohrvortriebsarbeiten
- Synopse 2010 / 2000
DIN 18319: 2010-04
0.1.5
Gründungstiefen, Gründungsarten, Lasten sowie Konstruktion benachbarter
Bauwerke.
0.2
Angaben zur Ausführung
0.2.1
Boden- und Felsformationen (im Bereich der Leitungen; Schichtenverzeichnis) im
Einflussbereich des Vortriebs sowie der Start-, Zwischen- und Zielgruben.
Darstellungen in Längs- und Querschnitten.
Bei den Lockergesteinen zusätzlich zu jeder Klasse (siehe Abschnitt 2.3.1 ):
– Ergebnisse von Sondierungen,
– Korngrößenverteilung,
– Kornform,
– Wichte,
– Lagerungsdichte,
– Konsistenz,
– Wassergehalt,
– Scherfestigkeit,
– Durchlässigkeitsbeiwert.
Bei den Festgesteinen zusätzlich zu jeder Klasse (siehe Abschnitt 2.3.2 ):
– Trennflächengefüge und räumliche Orientierung,
– Mineralbestand,
– mineralische Bindung,
– Verwitterungsgrad,
– Homogenität,
– Wichte,
– Druck- und Scherfestigkeit,
– Wasseranfall.)
0.2.2
Beschreibung von Boden und Fels hinsichtlich ihrer Eigenschaften und Zustände
nach Abschnitt 2.2 sowie Einstufung in Klassen nach Abschnitt 2.3 .
Mengenanteile der einzelnen Klassen, wenn im Querschnitt und längs des
Vortriebs verschiedene Klassen auftreten.
Nach den Erfordernissen des Einzelfalls weitere Angaben nach Arbeitsblatt
DWA-A 125, Tabelle 8 „Rohrvortrieb und verwandte Verfahren“ (2008-12).
0.2.3
Beschreibung und Einstufung sonstiger Stoffe, z. B. Auffüllungen, Abfall.
(Für Stoffe, z. B. Auffüllungen, Abfall, soweit nicht gemäß den Abschnitten 0.2.1
und 0.2.3 beschreibbar, spezifische Beschreibungen.)
0.2.4
Wesentliche Änderungen der Eigenschaften und Zustände von Boden und Fels
nach dem Lösen und in Verbindung mit Luft, Wasser oder Stützflüssigkeit.
0.2.5
(Für die jeweilige Boden- und Felsklasse) Art und Umfang der Sicherung im
Bereich der Ortsbrust und der Sicherung für die Aufrechterhaltung des Vortriebs,
getrennt nach den jeweiligen Boden- und Felsklassen.
0.2.6
Beseitigen von Hindernissen, z. B. Herstellen von Bergegruben.
(Maßnahmen für das Beseitigen von Steinen)
0.2.7
Vorgesehene Nutzung der Leitungen und zu beachtendes Regelwerk.
___________________________________________________________________________
-2-
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Rohrvortriebsarbeiten
- Synopse 2010 / 2000
DIN 18319: 2010-04
0.2.8
Vorgaben aus Sachverständigengutachten und inwieweit sie bei der Ausführung
zu beachten sind.
0.2.9
(Anforderungen an Rohre, Rohrwerkstoffe und Rohrverbindungen) Art und
Stoffe der Rohre und Rohrverbindungen. Besondere Anforderungen.
0.2.10
Art des Verpressens der Ring- und Hohlräume sowie der zu verwendenden
Stoffe.
0.2.11
Art und Umfang des Schutzes von Rohrleitungen bei aggressivem Boden oder
Grundwasser.
0.2.12
Tiefenlage, Richtung und Neigung der Rohrachse. Zulässige Abweichungen.
0.2.13
Art und Umfang erforderlicher Standsicherheitsnachweise.
(Art und Umfang der Standsicherheitsnachweise für Bauzustände und
Endzustand.)
0.2.14
Art, Lage und Maße der Start-, Zwischen- und Zielgruben oder
entsprechender Punkte. (Anzahl, Maße und Lage der Start-, Zwischen- und
Zielgruben bzw. –punkte)
0.2.15
Beseitigen von Grund-, Schichten-, Quell-, Sicker- und Oberflächenwasser.
(Maßnahmen für das Beseitigen von Quell- und Sickerwasser o. Ä)
0.2.16
Art und Umfang der Verschmutzung zu reinigender Leitungen.
(Art und Umfang von besonderen Maßnahmen bei aggressiven Böden und
Grundwasser zum Schutz der Rohrleitung).
0.2.17
Schutz von zu unterfahrenden und benachbarten Grundstücken sowie
baulichen Anlagen. Zulässige Verformungen. (Besondere Maßnahmen zum
Schutz von unterfahrenen und benachbarten Grundstücken und baulichen
Anlagen, zulässige Setzungen.)
0.2.18
Sonderverfahren zur Durchführung des Vortriebs, z. B. Druckluftbetrieb
(,Grundwasserabsenkung, Injektionen, Gefrierarbeiten.).
0.2.19
Vorbereitende Grundwasserabsenkungen, Injektionen, Gefrierarbeiten und
dergleichen.
0.2.20
Art und Umfang erforderlicher Einrichtungen für Personenrettung,
Brandschutz, Belüftung, Entstaubung sowie Beleuchtung. (Besondere
Maßnahmen hinsichtlich der Belüftung, Entstaubung, Beleuchtung usw.)
0.2.21
Art, Umfang und Zeitpunkt von Beweissicherungsmaßnahmen.
0.2.22
Art, Umfang und Verfahren von (vorzunehmender) Prüfungen.
0.2.23
Art und Umfang von Messeinrichtungen, Messungen und Aufzeichnungen, z. B.
Messung und Aufzeichnung der Vortriebsparameter. (Art und Umfang von
Messeinrichtungen, von Messungen und deren Protokollierung im Rahmen der
Bauausführung, z. B. der Pressenkräfte.)
0.2.24
Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Anschlüssen.
0.3
Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
___________________________________________________________________________
-3-
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Rohrvortriebsarbeiten
- Synopse 2010 / 2000
DIN 18319: 2010-04
0.3.1
Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden
sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen
anzugeben.
0.3.2
Abweichende Regelungen können insbesondere bei Abschnitt 3.1.1 in Betracht
kommen, wenn z. B. das Bauverfahren, der Bauablauf oder die Art sowie der
Einsatz der Baugeräte dem Auftragnehmer vorgegeben werden sollen.
0.4
Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen
Keine ergänzende Regelung zur ATV DIN 18299, Abschnitt 0.4 .
(Als Nebenleistungen, für die unter den Voraussetzungen der ATV DIN 18299,
Abschnitt 0.4.1 , besondere Ordnungszahlen (Positionen) vorzusehen sind,
kommen insbesondere in Betracht:
–Liefern von Standsicherheitsnachweisen für Baubehelfe (siehe Abschnitt 4.1.4 ),
–Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen zum Belüften
und Entstauben.)
0.5
Abrechnungseinheiten
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten, getrennt nach Bauart
und Maßen sowie Boden- und Felsklassen, wie folgt vorzusehen:
– Vortriebe nach Längenmaß (m), (getrennt nach Arten und Nennweiten der
Rohre sowie nach Boden- und Felsklassen),
–
Überfahren oder Verdrängen bestehender Leitungen nach Längenmaß (m),
(getrennt nach Arten und Nennweiten der Rohre sowie nach Länge, Art und
Nennweite jeder Leitung)
– Entfernen von Hindernissen aus dem Vortrieb heraus nach Stunden (h)
(Beseitigen von Hindernissen, z. B. Mauerresten, Schutt, Steinen,
Baumstümpfen o. Ä. unterirdisch nach Zeit (h)), sonst (oberirdisch) nach
Raummaß (m3), Anzahl (Stück) oder Stunden (h),
– Umsetzen der Vortriebseinrichtungen, getrennt nach Umsetzen von Grube zu
Grube und innerhalb einer Grube, nach Anzahl (Stück),
– Betrieb von Wasserhaltungsanlagen oder Pumpen, z. B. zur Umleitung der
Vorflut, gestaffelt nach Förderleistung der Pumpen, nach Stunden (h) je
Pumpe, (Umleitungsmaßnahmen für die Vorflut nach Stunden (h), gestaffelt
nach Förderleistung (Förderstrom) der einzusetzenden Pumpen und nach
Anzahl (Stück) der Einsatzorte der Pumpen,)
– Befahren von Leitungen sowie Reinigen, getrennt nach Art und Grad der
Verschmutzung in % des Querschnitts, nach Längenmaß (m),
(Reinigen bestehender Leitungen nach Längenmaß (m), getrennt nach
Durchmesser sowie nach Grad und Art der Verschmutzung,)
–
Einbringen von Einpressgut, getrennt nach Inhaltstoffen, nach Raummaß (m3)
oder Masse (kg, t). (Liefern von Feststoffen zur Herstellung von Einpressgut
nach Gewicht (kg) oder im eingebrachten Einpressgut enthaltenen Mengen,
getrennt nach Arten,
Liefern von Emulsionen, Lösungen und flüssigen Zusätzen nach Raummaß (l)
der im eingebrachten Einpressgut enthaltenen Mengen, getrennt nach Arten)
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VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Rohrvortriebsarbeiten
- Synopse 2010 / 2000
–
DIN 18319: 2010-04
(Führen der Protokolle nach Anzahl (Stück) oder nach Leitungslänge (m) ),
1
Geltungsbereich
1.1
Die ATV DIN 18319 „Rohrvortriebsarbeiten“ gilt für den unterirdischen Einbau von
vorgefertigten Rohren und vergleichbaren Baukörpern beliebigen Profils durch
Pressen, Rammen oder Ziehen.
Sie gilt auch für Rohrvortriebsarbeiten im Verdrängungsverfahren, das
Überfahren bestehender Leitungen und das Verdrängen bestehender
Rohrleitungen sowie für das Lösen von Boden und Fels beim Vortrieb und das
Fördern aus dem Rohr und dem unmittelbaren Arbeitsbereich.
1.2
Die ATV DIN 18319 gilt nicht für
– die Herstellung von Baugruben, (auszuführenden Erdarbeiten sowie das
Fördern von Boden und Fels außerhalb des unmittelbaren Arbeitsbereiches
(siehe ATV DIN 18300 „Erdarbeiten“)
– Bohrarbeiten (siehe ATV DIN 18301 „Bohrarbeiten“),
(Verbauarbeiten (siehe ATV DIN 18303 „Verbauarbeiten“),
–Rammarbeiten (siehe ATV DIN 18304 „Rammarbeiten“),
–Wasserhaltungsarbeiten (siehe ATV DIN 18305 „Wasserhaltungsarbeiten“),
- Einpressarbeiten (siehe ATV DIN 18309 „Einpressarbeiten“),)
– Entwässerungskanalarbeiten (siehe ATV DIN 18306
Entwässerungskanalarbeiten“),
– Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich (siehe ATV DIN 18307
„Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden“),
– vorauseilende Ausbruch- und Sicherungsarbeiten (siehe ATV DIN 18312
„Untertagebauarbeiten“),
–
das Einbringen von Rohren in Vortriebsrohre oder bestehende Rohre,
–
Horizontalspülbohrverfahren.
1.3
Ergänzend gilt die ATV DIN 18299, Abschnitte 1 bis 5 „Allgemeine Regelungen
für Bauarbeiten jeder Art“. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV
DIN 18319 vor.
2
Stoffe, Bauteile
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2 , gilt:
2.1
Allgemeines
2.1.1
Gelöster Boden und Fels gehen nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über.
2.1.2
Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile sind die Anforderungen im
Arbeitsblatt DWA-A 125 „Rohrvortriebe und verwandte Verfahren“ 1)
aufgeführt.
(Bei den Vortriebsrohren sind sowohl die Lastfälle der Bauzustände, z. B. des
Vortriebs, als auch die der späteren Nutzung zu berücksichtigen.)
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-5-
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Rohrvortriebsarbeiten
- Synopse 2010 / 2000
2.2
DIN 18319: 2010-04
Beschreibung des Baugrunds
Für das Untersuchen, Benennen und Beschreiben des Baugrunds gelten:
DIN 1054
Baugrund — Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau
DIN 4020
Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke
(DIN 4020
DIN 4022-1
Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke
Baugrund und Grundwasser — Benennen und Beschreiben von
Boden und Fels — Schichtenverzeichnis für Bohrungen ohne
durchgehende Gewinnung von gekernten Proben im Boden und im
Fels
Baugrund und Grundwasser — Benennen und Beschreiben von
Boden und Fels — Schichtenverzeichnis für Bohrungen im Fels
(Festgestein) )
DIN 4022-2
DIN 18196
Erd- und Grundbau — Bodenklassifikation für bautechnische
Zwecke
DIN EN ISO 14688-1 Geotechnische Erkundung und Untersuchung —
Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden —
Teil 1: Benennung und Beschreibung
DIN EN ISO 14688-2 Geotechnische Erkundung und Untersuchung —
Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden —
Teil 2: Grundlagen für Bodenklassifizierungen
DIN EN ISO 14689-1 Geotechnische Erkundung und Untersuchung —
Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Fels —
Teil 1: Benennung und Beschreibung
DIN EN ISO 22475-1 Geotechnische Erkundung und Untersuchung —
Probenentnahmeverfahren und Grundwassermessungen —
Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung
2.3
Einstufung in Boden- und Felsklassen
Boden und Fels werden aufgrund ihrer Eigenschaften für Rohrvortriebsarbeiten
wie folgt eingestuft:
– nichtbindige Böden (Hauptbestandteile Sand, Kies) entsprechend ihrer
Korngrößenverteilung und Lagerungsdichte (siehe Abschnitt 2.3.1.1 ),
–
bindige Böden (Lockergesteine (Hauptbestandteile Schluff, Ton bzw. Sand,
Kies, mit hohen Massenanteilen von Schluff, Ton)) entsprechend ihrer
Konsistenz (siehe Abschnitt 2.3.1.2 ),
– organische und organogene Böden (Torfe und Schlamme) (siehe Abschnitt
2.3.1.3 ),
– Steine und Blöcke (Lockergesteine mit Korngrößen größer 63mm) (siehe
Abschnitt 2.3.1.4 ) sowie
–
Fels(-gesteine) entsprechend seiner einaxialen Druckfestigkeit (siehe
Abschnitt 2.3.2 ).
___________________________________________________________________________
-6-
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Rohrvortriebsarbeiten
- Synopse 2010 / 2000
2.3.1
DIN 18319: 2010-04
Klassen L: Lockergesteine
Klasse LN: Nichtbindige Böden (Lockergesteine, Korngröße <= 63 mm)
Hauptbestandteile: Sand, Kies oder Sand und Kies mit bindigen Anteilen, Korngröße
bis 63 mm.
Klassen
Feinkornanteil (Korngröße bis 0,063 mm)
Lagerung
bis 15% Massenanteil
über 15% Massenanteil
enggestuft
weit- oder intermittierend
gestuft
locker
LNE 1
LNW 1
LN 1
mitteldicht
LNE 2
LNW 2
LN 2
dicht
LNE 3
LNW 3
LN 3
2.3.1.2
Klasse LB: Bindige Böden (Lockergesteine, Korngröße <= 63 mm)
Hauptbestandteile: Schluff und Ton, Korngröße bis 63mm
Klassen
Konsistenz
mineralisch
organogen
breiig bis weich
LBM 1
LBO 1
steif bis halbfest
LBM 2
LBO 2
LBM 3
fest
a
a
LBO 3
Bei Einordnung in die Klasse LBM 3 ist die mittlere einaxiale Druckfestigkeit oder die
undränierte Scherfestigkeit zusätzlich anzugeben.
Zusatzklassen zur Beschreibung der Plastizität
Zusatzklassen
Plastizität
leicht bis mittel
P1
ausgeprägt
P2
2.3.1.3
Klasse LO: Organische Böden
Für organische Böden wie Torfe und Schlamme erfolgt keine weitere Einteilung.
___________________________________________________________________________
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VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Rohrvortriebsarbeiten
- Synopse 2010 / 2000
2.3.1.4
DIN 18319: 2010-04
Zusatzklasse S: Steine und Blöcke
Kommen in Lockergesteinen Steine und Blöcke vor, ist ergänzend zu den
Abschnitten 2.3.1.1 bis 2.3.1.3 die Zusatzklasse S anzugeben.
(Kommen in Lockergesteinen Steine (Korngrößen über 63mm) vor, so wird
in Abhängigkeit von Größe und Anteil der Steine bis 600mm zusätzlich zu den
Klassen gemäß den Abschnitten 2.3.1.1 bis 2.3.1.3 klassifiziert; Steine größer
600mm werden hinsichtlich Größe und Anteil gesondert angegeben.)
Zusatzklasse
Korngröße a
bis 30% Volumenanteil
über 30% Volumenanteil
über 63mm bis 200mm
S1
S2
über 63mm bis 630mm
S3
S4
a
maximale Länge
Große Blöcke (Korngröße größer 630 mm) sind hinsichtlich ihrer Größe und
ihres Anteils gesondert anzugeben.
2.3.2
Klasse F: Fels (Festgesteine)
Klassen
Einaxiale Druckfestigkeit a in Vortriebsrichtung
Trennflächenabstand
a
2)
N/mm2
bis 10cm
über 10cm
bis 20
FZ 1
FD 1
über 20 bis 50
FZ 2
FD 2
über 50 bis 100
FZ 3
FD 3
über 100 bis 200
FZ 4
FD 4
Bestimmung durch einaxiale Druckversuche nach DGGT-Empfehlung Nr. 1 „Einaxiale
2)
Druckversuche an zylindrischen Gesteinsprüfkörpern“ des AK 3.3 „Versuchstechnik Fels“
Zu beziehen durch: DGGT Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e. V., Gutenbergstraße 43,
45128 Essen, www.dggt.de.
Bei Druckfestigkeiten über 200N/mm2 ist der maximale Wert anzugeben.
Zersetzter Fels ist in die Klassen LN (nach 2.3.1.1 ) oder LB (nach 2.3.1.2 )
einzustufen.
2.4
Beschreibung und Einstufung sonstiger Stoffe
Sonstige Stoffe, z. B. Bauteile, Recyclingstoffe, industrielle Nebenprodukte,
Abfall, Auffüllungen mit Bauwerksresten und dergleichen, werden, soweit
möglich, nach Abschnitt 2.2 beschrieben und nach Abschnitt 2.3 eingestuft.
Andernfalls werden diese Stoffe im Hinblick auf ihre Eigenschaften für
Rohrvortriebsarbeiten spezifisch beschrieben.
___________________________________________________________________________
-8-
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Rohrvortriebsarbeiten
- Synopse 2010 / 2000
1)
DIN 18319: 2010-04
Zu beziehen durch: GFA Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e. V., Theodor- Heuss-Allee 17,
53773 Hennef, www.dwa.de.
3
Ausführung
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3 , gilt:
3.1
Allgemeines
3.1.1
Die Wahl des Bauverfahrens und Bauablaufs sowie die Wahl und der Einsatz der
Baugeräte innerhalb der Boden- und Felsklassen sind Sache des
Auftragnehmers.
3.1.2
Werden von der Leistungsbeschreibung abweichende Boden-, Fels- und
Wasserverhältnisse angetroffen oder reichen die vereinbarten Maßnahmen für
das Beseitigen von Wasser nicht aus, ist dies dem Auftraggeber
unverzüglich mitzuteilen. (,so sind die erforderlichen Maßnahmen gemeinsam
festzulegen; diese sind Besondere Leistungen.) Die Leistungen für gemeinsam
festzulegende Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ).
3.1.3.1
Zulässige Abweichungen von der Vortriebsachse sind in der folgenden Tabelle
angegeben. Größere Abweichungen sind dem Auftraggeber unverzüglich
mitzuteilen. Die Leistungen für zu treffende Maßnahmen sind gemeinsam
festzulegen. (Abweichungen von der vereinbarten Vortriebsachse oder von den
vereinbarten Maßen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die
notwendigen Maßnahmen sind gemeinsam festzulegen.)
Freispiegelleitungen
DN
andere Leitungen
vertikal
horizontal
vertikal und horizontal
mm
mm
mm
DN < 600
+- 20
+- 25
+- 250
600 <= DN < 1000
+- 25
+- 40
+- 250
1000 <= DN < 1400
+- 30
+- 100
+- 250
1400 <= DN
+- 50
+- 200
+- 250
3.1.4
Ergibt sich während der Ausführung die Gefahr von Verbrüchen, Ausfließen von
Boden, Wassereinbrüchen, Vortriebshebungen, Schäden an Vortriebsrohren
oder baulichen Anlagen (und ähnliches), hat der Auftragnehmer unverzüglich die
notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Schäden zu treffen und die
Gefährdung sowie bereits eingetretene Schäden dem Auftraggeber
unverzüglich mitzuteilen. (anzuzeigen.) Die erbrachten sowie die weiteren
gemeinsam festzulegenden Leistungen sind, soweit die Ursache nicht der
Auftragnehmer zu vertreten hat, Besondere Leistungen (Die weiteren
___________________________________________________________________________
-9-
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Rohrvortriebsarbeiten
- Synopse 2010 / 2000
DIN 18319: 2010-04
Maßnahmen sind gemeinsam festzulegen. Soweit die Ursache nicht der
Auftragnehmer zu vertreten hat, sind die getroffenen sowie die weiteren
Maßnahmen Besondere Leistungen) (siehe Abschnitt 4.2.1 ).
3.1.5
Gefährdete bauliche Anlagen sind zu sichern; DIN 4123
„Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich
bestehender Gebäude“ ist zu beachten. Bei Schutz- und
Sicherungsmaßnahmen sind die Vorschriften der Eigentümer oder anderer
Weisungsberechtigter zu beachten. Die Leistungen für zu treffende
Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ).
3.1.6
Werden unvermutet Hohlräume oder Hindernisse angetroffen, z. B.
Leitungen, Kabel, Dräne, Vermarkungen, Bauwerksreste, Steine, Blöcke, ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Leistungen für zu
treffende Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ).
Ist zu vermuten, dass es sich bei den Hindernissen um Kampfmittel handelt,
müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Behörde sowie
der Auftraggeber benachrichtigt werden. Die notwendigen
Sicherungsmaßnahmen hat der Auftragnehmer unverzüglich
durchzuführen. Die Leistungen für Sicherungsmaßnahmen sind Besondere
Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ).
(3.2.1 Wenn die genaue Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle,
Vermarkungen und sonstiger baulicher Anlagen nicht angegeben werden kann,
ist diese zu erkunden. Solche Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe
Abschnitt 4.2.1 ).
3.2.2 Die Art der Beseitigung von Steinen, die im Hinblick auf den
Vortriebsdurchmesser ein Hindernis darstellen, ist gemeinsam festzulegen. Die zu
treffenden Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ).
3.2.3 Werden unvermutete Hindernisse, z. B. nicht angegebene Leitungen,
Kabel, Dräne, Vermarkungen, Bauwerksreste, Bauwerksteile, angetroffen, ist der
Auftraggeber unverzüglich darüber zu unterrichten. Er bestimmt, wie das
Hindernis beseitigt oder gesichert werden soll oder welche sonstigen Maßnahmen
zu treffen sind. Die zu treffenden Maßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe
Abschnitt 4.2.1 ).
3.2.4 Gefährdete bauliche Anlagen sind zu sichern. Bei Schutz- und
Sicherungsmaßnahmen sind die Vorschriften der Eigentümer oder anderer
Weisungsberechtigter zu beachten. Solche Maßnahmen sind Besondere
Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1 ).)
3.3Wasserabfluss
Reichen die vereinbarten Maßnahmen für das Beseitigen von Grundwasser,
Quellwasser, Sickerwasser u. Ä. nicht aus, so sind die erforderlichen zusätzlichen
Maßnahmen gemeinsam festzulegen; diese sind Besondere Leistungen (siehe
Abschnitt 4.2.1 ).
___________________________________________________________________________
- 10 -
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Rohrvortriebsarbeiten
- Synopse 2010 / 2000
DIN 18319: 2010-04
3.2
Prüfungen, Messungen und Aufzeichnungen während des Vortriebs
(Hindernisse)
3.2.1
Bei nicht steuerbaren Verfahren ist die Lage des Rohrstranges in
vorgegebenen Abständen zu messen und zu dokumentieren.
3.2.2
Bei steuerbaren Verfahren sind die für eine Dokumentation verlangten
Vortriebsparameter kontinuierlich zu messen und in Vortriebsintervallen
von maximal 100 mmLänge oder maximal 90s Dauer automatisch
aufzuzeichnen.
4
Nebenleistungen, Besondere Leistungen
4.1
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1 ,
insbesondere:
4.1.1
Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und
dergleichen nach VOB Teil B, § 3 Abs. 4 .
4.1.2
Beseitigen des Brauchwassers.
4.1.3
Umsetzen der Vortriebseinrichtung und anderer Geräte von Baugrube zu
Baugrube und innerhalb der Baugrube oder Umrüsten der Vortriebs- und
Bodenabbaueinrichtungen, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.2.2 .
4.1.4
Liefern von Standsicherheitsnachweisen und Zeichnungen für
Pressenwiderlager und Vortriebsrohre soweit diese Unterlagen für die
Leistung erforderlich (und Zeichnungen, soweit sie für Baubehelfe notwendig)
sind.
4.1.5
Verfahrenstechnisch bedingtes Einpressen von Gleit- und Stützmitteln
während des Vortriebes in den Ringraum einschließlich Einbauen und
Verschließen der Injektionsstutzen. (Verpressen des Ringraums,
ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.2.13 .)
4.1.6
Dauerhaftes und korrosionssicheres Verschließen der Ankermulden.
4.2
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2 ,
z. B.:
4.2.1
Leistungen nach den Abschnitten 3.1.2 , 3.1.4 , 3.1.5 und 3.1.6 . (3.2.1 ,
3.2.2 , 3.2.3 , 3.2.4 und 3.3)
4.2.2
Umsetzen der Vortriebseinrichtung und anderer Geräte von Baugrube zu
Baugrube und innerhalb der Baugrube sowie Umrüsten der Vortriebs- und
Bodenabbaueinrichtungen aus Gründen, die jeweils nicht vom Auftragnehmer zu
vertreten sind.
4.2.3
Herstellen, Sichern, Vorhalten und Verfüllen der Start- und Zielgruben sowie
vorgegebener Zwischengruben.
4.2.4
Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Spritzschutzeinrichtungen.
4.2.5
Lärm- und Erschütterungsmessungen.
___________________________________________________________________________
- 11 -
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Rohrvortriebsarbeiten
- Synopse 2010 / 2000
DIN 18319: 2010-04
4.2.6
Dichtheitsprüfungen und optische Inspektionen.
4.2.7
Liefern von Standsicherheitsnachweisen und Zeichnungen, ausgenommen
Leistungen nach Abschnitt 4.1.4 .
4.2.8
Leistungen zur Aufrechterhaltung der Vorflut beim Überfahren oder
Verdrängen bestehender Rohrleitungen.
(Beim Überfahren oder Verdrängen bestehender Rohrleitungen Maßnahmen zur
Erhaltung der Vorflut in der Leitung und den bestehenden Anschlussleitungen.)
4.2.9
Vorbereiten bestehender Leitungen, z. B. Reinigen, Verfüllen.
(Beim Überfahren oder Verdrängen bestehender Rohrleitungen Vorbereitung der
Leitungen, z. B. Reinigen oder Verfüllen.)
4.2.10
Herstellen von Anschlüssen an das Vortriebsrohr.
4.2.11
Einbauen von Passrohren und Ablängen von Vortriebsrohren.
4.2.12
Auf- und Abbauen sowie Vorhalten und Betreiben von Notstromanlagen.
4.2.13
Einmessen von Leitungsteilen, Anfertigen von Bestandszeichnungen, Anbringen
von Hinweisschildern und Kennzeichnen von Leitungen.
4.2.14
Verpressen von Ringräumen und Hohlräumen mit hydraulisch abbindenden
Stoffen nach Beendigung der Vortriebsarbeiten.
(Das über die Leistungen nach Abschnitt 4.1.5 hinausgehende Verpressen von
Hohlräumen, soweit die Notwendigkeit solcher Leistungen nicht vom
Auftragnehmer verursacht ist., soweit die Notwendigkeit solcher Leistungen nicht
vom Auftragnehmer verursacht ist.)
4.2.15
Leistungen für Maßnahmen gegen Boden- und Grundwassereinbruch bei
den Ein- und Ausfahrvorgängen.
4.2.16
Herstellen eines inneren Fugenverschlusses.
(4.2.4 Führen von Vortriebsprotokollen, die der Auftraggeber verlangt.)
(4.2.6 Vom Auftraggeber verlangte Messungen und Prüfungen, z. B.
Wasserstandsmessungen in benachbarten Brunnen und Gewässern, Lärm- und
Erschütterungsmessungen, Prüfungen auf Wasserdichtheit und Maßhaltigkeit )
5
Abrechnung
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5 , gilt:
5.1
Die Länge des Vortriebs wird in der Rohrachse als Gesamtlänge der
vorgetriebenen Rohre ermittelt. Zwischenschächte werden übermessen.
(Bei Abrechnung nach Längenmaß wird die Achslänge der Leitung zwischen den
Innenseiten Start- und Zielgrube zugrunde gelegt. Liegt keine Baugrube vor, gilt
die vorgetriebene Leitungslänge zwischen planmäßigem Start- und Zielpunkt.
Zwischenschächte werden übermessen.)
5.2
Vortriebe, die aufgegeben werden müssen, werden entsprechend der
erreichten Vortriebsstrecken gerechnet, es sei denn, dass die Ursache der
Auftragnehmer zu vertreten hat.
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VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Rohrvortriebsarbeiten
- Synopse 2010 / 2000
DIN 18319: 2010-04
(Abgerechnet werden auch Leistungen für aufgegebene Vortriebsstrecken, es sei
denn, dass die Ursache der Auftragnehmer zu vertreten hat.)
Normative Verweisungen
Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses
Dokuments erforderlich. (Diese Norm enthält durch datierte oder undatierte
Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen
Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen
sind nachstehend aufgeführt.)
Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei
undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen
Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
DIN 1054 Baugrund — Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau
DIN 1960 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
— Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
DIN 1961 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
— Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
DIN 4020 Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke
DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich
bestehender Gebäude
DIN 18196 Erd- und Grundbau — Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke
DIN 18299 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
— Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
— Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18301 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
— Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
— Bohrarbeiten
DIN 18306 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
— Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
— Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18307 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
— Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
— Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden
DIN 18312 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
— Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
— Untertagebauarbeiten
DIN EN ISO 14688-1 Geotechnische Erkundung und Untersuchung
— Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden
— Teil 1: Benennung und Beschreibung
DIN EN ISO 14688-2 Geotechnische Erkundung und Untersuchung
— Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden
— Teil 2: Grundlagen für Bodenklassifizierungen
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VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Rohrvortriebsarbeiten
- Synopse 2010 / 2000
DIN 18319: 2010-04
DIN EN ISO 14689-1 Geotechnische Erkundung und Untersuchung
— Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Fels
— Teil 1: Benennung und Beschreibung
DIN EN ISO 22475-1 Geotechnische Erkundung und Untersuchung
— Probenentnahmeverfahren und Grundwassermessungen
— Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung
(DIN 18303
DIN 18304
DIN 18305
DIN 18307
DIN 18309
VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen
— Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
(ATV) — Verbauarbeiten
VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
— Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten
VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
— Wasserhaltungsarbeiten
VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
— Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich
VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen —
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
— Einpressarbeiten )
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