Rahmenabkommen ABD Nach den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen. Das Gesetz gibt es seit 1973 und ist mehrfach angepasst worden, zuletzt 2011. Die Größe des Unternehmens oder freiberuflichen Praxis spielt keine Rolle, solange Mitarbeiter beschäftigt werden. Da es sich gewöhnlich für kleine Unternehmen nicht lohnt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Mitarbeiter zu beschäftigen oder bestehende Mitarbeiter einsprechend zu qualifizieren, hat der BDU einen Rahmenvertrag über die Bereitstellung eines sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Dienstes mit der Firma ABD Depner abgeschlossen. Alle BDU-Mitglieder und BDU-ServiceAbonnenten können diesem Rahmenvertrag durch eine Vereinbarung zur Grundbetreuung beitreten und damit ihrer gesetzlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber nachkommen. So kostet die Grundbetreuung im Bereich Arbeitssicherheit für Büros mit bis zu 5 Beschäftigten 300 € und bei bis zu 10 Beschäftigten 400 €. Die in der Grundbetreuung enthaltenen Leistungen müssen nur alle 5 Jahre erbracht werden, so dass die Beträge nicht jährlich anfallen. Kümmert sich der Arbeitgeber nicht um die regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung der Arbeitsplätze und kommt es zu einem Arbeitsunfall, kann die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber für die entstehenden Kosten haftbar machen. Das Gleiche gilt, wenn die in der sicherheitstechnischen Überprüfung festgestellten Mängel der Arbeitsplätze nicht behoben werden. Ihr Ansprechpartner: ABD Depner GmbH Detlef Depner, Geschäftsführer T +49 (0)2052/928 11-0 [email protected] Arbeitssicherheits, Betriebsärztlicher Dienst Beratende Ingenieure und Mediziner Beitrittsvereinbarung ,,Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung" Das Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater e. V. (nachfolgendMitglied genannt) Name des Mitglieds Straße PLZ. Ort Telefonnummer, Ansprechpartner tritt dem zwischen dem Verband und der ABD Depner geschlossenen Rahmenvertrag über die Bereitstellung eines sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Dienstes bei. Der Inhalt des Rahmenvertrages kann auf Wunsch des Mitglieds vollständig beim Verband eingesehen werden. Die ABD übernimmt die Aufgaben und Pflichten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz auf der Grundlage der DGUV Vorschrift 2 der Veiwaltungsberufsgenossenschaft: a) bis zu 10 Mitarbeitern: Grundbetreuung(einmal in funf Jahren) durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unter Einbeziehung des Sachvers Betriebsarztes Und anlassbezogene Betreuung auf Anforderung oder b) bei mehr als 10 Mitarbeitern: Grundbetreuunq und betriebsspezifische Betreuunq 0,30 Stunden sicherhe~tstechnischeund 0,20 arbeitsmedlzinische Betreuung pro Mitarbeiter im Jahr) Anzahl der durchschnittlich pro Jahr beschäftigten Mitarbeiter: mit bis zu 20 Std./Woche mit bis zu 30 Std./Woche mit mehr als 30 Std./Woche ................. GESAMT .............................................. Leistungsumfang a) bis zu 10 Mitarbeitern: Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung Grundbetreuunq und betriebssvezifische Betreuuna b) über 10 Mitarbeiter: Arbeitssicherheit: -Anzahl Mitarbeiter X 0,3 + betriebsspez. Betreuung.Arbeitsmedizin: Anzahl Mitarbeiter X 0,2 + betriebsspez. Betreuung .- Grundbetreuung: einmal in fünf Jahren U bis 5 MA bis 10 MA und betriebsspezifische oder anlassbezogene Betreuung: Abrechnung nach Aufwand 50,OO E netto für den Sicherheitsingenieur und 80,OO E netto für den Betriebsarzt = = -Std.lJahr -Std.lJahr 300,OO E netto 400,OO E netto oder b) Grundbetreuuna + betriebssvezifischen Betreuung X 55,OO € netto = E netto Stunden Arbeitssicherheit Stunden Arbeitsmedizin X 82,OO E netto = € netto 40,OO € netto jeweils zuzüglich Anfahrten: und zuzüglich der gesetziichen Mehrwertsteuer Die Rechnungsstellung erfolgt nach durchgeführter Betreuung. Der Betrag ist dann sofort fällig. Diese Beitrittserklärung löst die vorhergehenden Beitritteserklärungen ab und tritt ab sofort in Kraft und gilt zunächst für fünf Jahre. Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertrages möglich.
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