Rahmenabkommen ABD Nach den Vorschriften des

Rahmenabkommen ABD
Nach den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht
werden, dass
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die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen
entsprechend angewandt werden,
gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der
Unfallverhütung verwirklicht werden können,
die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad
erreichen.
Das Gesetz gibt es seit 1973 und ist mehrfach angepasst worden, zuletzt 2011. Die Größe des Unternehmens oder freiberuflichen
Praxis spielt keine Rolle, solange Mitarbeiter beschäftigt werden.
Da es sich gewöhnlich für kleine Unternehmen nicht lohnt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Mitarbeiter zu beschäftigen
oder bestehende Mitarbeiter einsprechend zu qualifizieren, hat der BDU einen Rahmenvertrag über die Bereitstellung eines
sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Dienstes mit der Firma ABD Depner abgeschlossen.
Alle BDU-Mitglieder und BDU-ServiceAbonnenten können diesem Rahmenvertrag durch eine Vereinbarung zur Grundbetreuung
beitreten und damit ihrer gesetzlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber nachkommen. So kostet die Grundbetreuung im Bereich
Arbeitssicherheit für Büros mit bis zu 5 Beschäftigten 300 € und bei bis zu 10 Beschäftigten 400 €. Die in der Grundbetreuung
enthaltenen Leistungen müssen nur alle 5 Jahre erbracht werden, so dass die Beträge nicht jährlich anfallen.
Kümmert sich der Arbeitgeber nicht um die regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung der Arbeitsplätze und kommt es zu
einem Arbeitsunfall, kann die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber für die entstehenden Kosten haftbar machen. Das Gleiche
gilt, wenn die in der sicherheitstechnischen Überprüfung festgestellten Mängel der Arbeitsplätze nicht behoben werden.
Ihr Ansprechpartner:
ABD Depner GmbH
Detlef Depner, Geschäftsführer
T +49 (0)2052/928 11-0
[email protected]
Arbeitssicherheits, Betriebsärztlicher Dienst
Beratende Ingenieure und Mediziner
Beitrittsvereinbarung ,,Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung"
Das Mitglied des Bundesverbandes
Deutscher Unternehmensberater e. V.
(nachfolgendMitglied genannt)
Name des Mitglieds
Straße
PLZ. Ort
Telefonnummer, Ansprechpartner
tritt dem zwischen dem Verband und der ABD Depner geschlossenen Rahmenvertrag über die Bereitstellung
eines sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Dienstes bei.
Der Inhalt des Rahmenvertrages kann auf Wunsch des Mitglieds vollständig beim Verband eingesehen werden. Die ABD übernimmt die Aufgaben und Pflichten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz auf der Grundlage
der DGUV Vorschrift 2 der Veiwaltungsberufsgenossenschaft:
a) bis zu 10 Mitarbeitern:
Grundbetreuung(einmal in funf Jahren) durch eine Fachkraft für
Arbeitssicherheit unter Einbeziehung des Sachvers
Betriebsarztes
Und anlassbezogene Betreuung auf Anforderung
oder
b) bei mehr als 10 Mitarbeitern: Grundbetreuunq und betriebsspezifische Betreuunq
0,30 Stunden sicherhe~tstechnischeund 0,20 arbeitsmedlzinische Betreuung pro Mitarbeiter im Jahr)
Anzahl der durchschnittlich pro Jahr beschäftigten Mitarbeiter: mit bis zu 20 Std./Woche
mit bis zu 30 Std./Woche
mit mehr als 30 Std./Woche .................
GESAMT
..............................................
Leistungsumfang
a) bis zu 10 Mitarbeitern: Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung
Grundbetreuunq und betriebssvezifische Betreuuna
b) über 10 Mitarbeiter:
Arbeitssicherheit: -Anzahl
Mitarbeiter X 0,3
+ betriebsspez. Betreuung.Arbeitsmedizin:
Anzahl Mitarbeiter X 0,2
+ betriebsspez. Betreuung .-
Grundbetreuung: einmal in fünf Jahren
U bis 5 MA
bis 10 MA
und betriebsspezifische oder anlassbezogene Betreuung: Abrechnung nach Aufwand
50,OO E netto für den Sicherheitsingenieur und 80,OO E netto für den Betriebsarzt
=
=
-Std.lJahr
-Std.lJahr
300,OO E netto
400,OO E netto
oder
b) Grundbetreuuna + betriebssvezifischen Betreuung
X 55,OO € netto =
E netto
Stunden Arbeitssicherheit
Stunden Arbeitsmedizin
X 82,OO E netto =
€ netto
40,OO € netto
jeweils zuzüglich Anfahrten:
und zuzüglich der gesetziichen Mehrwertsteuer
Die Rechnungsstellung erfolgt nach durchgeführter Betreuung. Der Betrag ist dann sofort fällig.
Diese Beitrittserklärung löst die vorhergehenden Beitritteserklärungen ab und tritt ab sofort in Kraft und gilt
zunächst für fünf Jahre. Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertrages möglich.