eufor lot & mtt - Schweizer Armee

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Bosnien-Herzegowina war eine Republik von Ex-Jugoslawien und grenzt an
Kroatien, Serbien und Montenegro. Es ist ein typisches Balkanland – sehr
hügelig bis gebirgig und unwegsam, ganz im Süden hat es auf einer Länge
von 20 km Anschluss an das adriatische Meer. Die Grenze im Westen und
Süden wird von Bergzügen markiert, während die Grenze im Osten der Fluss
Drina und im Norden der Fluss Sava bildet.
Im 6. und 7. Jahrhundert drang das Volk der Slawen aus dem Osten nach
Europa vor und besiedelte die Balkanhalbinsel. Im 10./11. und 12.
Jahrhundert wurde Bosnien-Herzegowina von verschiedenen Fremdmächten
beherrscht: Es war Teil des serbischen, kroatischen, bulgarischen,
ungarischen und byzantinischen Reiches. Um 1180 erkämpften sich die
Bosnier ihre Unabhängigkeit und konnten diese in den folgenden 260 Jahren
bewahren. Mitte des 14. Jahrhunderts annektierte das bosnische Reich die
Herzegowina und erreichte seine grösste Ausdehnung, die etwa dem
heutigen Bosnien-Herzegowina entspricht. Zwischen 1463 und 1465 wurde
es von den Osmanen unterworfen, die sich vom Osten her über den Balkan
an Westeuropa herankämpften. Mit der rund 400-jährigen osmanischen
Herrschaft geriet die bis anhin von Christen geprägte Region unter
islamischen Einfluss. Teile der christlichen Bevölkerung traten zum Islam
über, muslimische Bevölkerungsgruppen aus dem osmanischen Reich
liessen sich in Bosnien-Herzegowina nieder und islamische Bauten wurden
erstellt.
1878 wurde Bosnien-Herzegowina von Österreich-Ungarn besetzt und 1908
annektiert. Nach dem Ende des 1. Weltkrieges wurde es Teil des
neugeschaffenen Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen (1929 in
Königreich Jugoslawien umbenannt). Während des 2. Weltkrieges tobte ein
äusserst brutaler Bürgerkrieg in Jugoslawien, aus dem der Kommunist Josip
Broz Tito mit seinen Partisanen als Sieger hervorging. Er proklamierte die
Volksrepublik Jugoslawien und regierte bis zu seinem Tod 1980 diesen
Vielvölkerstaat. Der Niedergang des Kommunismus sowie Titos Tod liessen
die ethnischen Spannungen wieder entflammen.
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Laut der Volkszählung von 1991 lebten 44% Bosniaken (Muslime),
31% Serben (serbisch-orthodoxe Christen) und 17% Kroaten (römischkatholische Christen) in Bosnien-Herzegowina. Die restlichen 8%
setzten sich aus 17 Minderheiten zusammen. Diese ethnische
Zersplitterung liess oft den Vergleich mit einem Leopardenfell
aufkommen.
In Bosnien-Herzegowina gibt es die drei Sprachen bosnisch, serbisch
und kroatisch. Die Serben verwenden das kyrillische und lateinische
Alphabet, Kroaten und Bosniaken ausschliesslich das lateinische
Alphabet.
Nach dem Krieg zwischen Serbien und Kroatien 1991-92 ging in
Bosnien-Herzegowina die ethnische Bombe hoch. Es folgte ein fast
vierjähriger, äusserst brutal geführter Krieg zwischen serbischen,
kroatischen und bosniakischen Einheiten mit 250‘000 Toten und 2 Mio
Vertriebenen. Der Krieg veränderte zwar die ethnische
Zusammensetzung etwas (49.4% Bosniaken, 36.5% Serben, 13.5%
Kroaten und 0.6% Minderheiten), aber die einschneidende Änderung
war die Schaffung von ethnisch homogenen Gebieten (mehr dazu auf
S. 10)
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Friedenserhaltende Operationen der UNO kommen nur zustande,
wenn folgende vier Bedingungen erfüllt sind:
• Konsens des Sicherheitsrates
• Konsens der Konfliktparteien
• Konsens der truppenstellenden Staaten (die UNO hat keine eigenen
Truppen und kann auch keine Truppen befehlen)
• Konsens zur Finanzierung
Die UNO hat auch die Möglichkeit die Führung von Einsätzen an eine
regionale Organisation wie zum Beispiel NATO (Beispiel KFOR in
Kosovo) oder EU (Beispiel EUFOR in Bosnien-Herzegowina) zu
übergeben, die dann das militärische Kommando über die Mission
führt.
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Die UNO kann kein Mitgliedsland verpflichten, Truppen für eine UNO
Mission zu stellen. Sie kann lediglich einen Antrag stellen.
In der Schweiz unterliegt das Militär dem Primat der Politik. Das EDA
entscheidet in Absprache mit dem VBS, an welchen UNO-Missionen
sich die Schweiz beteiligt.
Kommen weniger als 100 bewaffnete Armeeangehörige oder für
weniger als 21 Tage zum Einsatz, entscheidet der Gesamtbundesrat.
Andernfalls das Parlament. Die Rekrutierung der Armeeangehörigen
erfolgt unter Freiwilligen.
BR
Bundesrat
EDA
Eidgenössisches Departement für auswärtige
Angelegenheiten
VBS
Eidgenössisches Department für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport
BRB
SWISSINT
Bundesratsbeschluss
Kompetenzzentrum für friedensfördernde
Auslandeinsätze
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Mit dem Ausbau der Beteiligung an friedensfördernden Operationen
bewegt sich der Bundesrat auf gesetzlichen Grundlagen. Da wären das
Militärgesetz und zwei Verordnungen zu nennen. Weiter kommt der
Anhang zum Dienstreglement (DR 04) hinzu, der den Friedensförderungsdienst einschliesst, sowie Kap 11 der Taktischen Führung
(TF) XXI. Doch dies allein reicht noch nicht.
Bei Einzelpersonen entscheidet der Chef VBS in Kooperation mit dem
EDA über die Beteiligung an einer friedensfördernden Mission; bei
Kontingenten ist der Gesamtbundesrat - ebenfalls in Kooperation mit
dem EDA - verantwortlich. In einem Bundesratsbeschluss sind der
Auftrag, die zu unterstützende Organisation, der Umfang der
Unterstützung sowie die Zeitdauer genau geregelt.
Soll der Einsatz bewaffnet erfolgen, so konsultiert der Bundesrat
vorgängig die Aussenpolitischen und die Sicherheitspolitischen
Kommissionen beider Räte. Werden für einen bewaffneten Einsatz
mehr als 100 Angehörige der Armee eingesetzt oder dauert dieser
länger als drei Wochen, so muss die Parlament den Einsatz
genehmigen.
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Die Beteiligung an der EUFOR Mission ALTHEA in BosnienHerzegowina ist mit der bewaffneten Neutralität vereinbar. Das
entsprechende UNO-Mandat (Resolution 1575) basiert auf dem
Einverständnis der Konfliktparteien und der Bereitschaft der
Mitgliedsnationen zum Truppen-Entsand.
Art. 1 Abs. 3 im Militärgesetz sieht ausdrücklich eine Beteiligung der
Schweiz an der internationalen Friedensförderung vor. Art. 66 besagt,
dass diese nur auf Grundlage eines UNO- oder OSZE-Mandates
möglich und freiwillig ist.
Die Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedens-Erzwingung ist
weiterhin ausgeschlossen.
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Die NATO engagierte sich bereits 1992 in Bosnien-Herzegowina. Sie
überwachte einerseits ein von der UNO verhängtes Waffenembargo
über ganz Ex-Jugoslawien sowie wirtschaftliche Sanktionen gegen
Serbien/Montenegro und später ein Flugverbot über BosnienHerzegowina. Die NATO beschränkte sich jedoch nicht nur auf die
Überwachung, sondern ergriff auch die nötigen Massnahmen, um all
dies durchzusetzen.
Der Krieg dauerte aber weiter und die europäischen Nationen konnten
sich auf keine Politik bezüglich Ex-Jugoslawien einigen. Erst auf
amerikanischen Druck hin bombardierte die NATO im August /
September 1995 Stellungen der bosnischen Serben und brachten
diese nach einem fast vierjährigen Krieg an den Verhandlungstisch in
Dayton (USA). Am 14. Dezember 1995 wurde das Friedensabkommen
von Dayton in Paris (Frankreich) unterschrieben. Bosnien-Herzegowina
wurde in zwei fast identisch grosse Gebiete zweigeteilt: die
bosniakische-kroatische Föderation und die serbische Republik. Die
grossen Gewinner waren die Serben, die mit 31% Anteil an der
Bevölkerung 49% des Landes Bosnien-Herzegowina erhielten.
Das Dayton Abkommen ermöglichte die Stationierung einer
internationalen Friedenstruppe. Die Resolution 1031 des UNOSicherheitsrates bildete die rechtliche Grundlage für die IFOR
(Implementation Force), die mit einer Stärke von 60‘000 Soldaten die
Aufgabe hatte, ein sicheres Umfeld in Bosnien-Herzegowina zu
schaffen. Das Kommando lag bei der NATO, die von der UNO das
Mandat hierfür erhalten hatte.
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Bosnien-Herzegowina wurde militärisch in drei Sektoren eingeteilt: Die
Multi Nationale Division (MND) Südwest, Nord und Südost. Das
Kommando über diese drei Sektoren führten Grossbritannien, die USA
und Frankreich. Rund 36 Nationen beteiligten sich an der
Friedensmission IFOR.
Mit den erfolgreich durchgeführten Wahlen in Bosnien-Herzegowina im
September 1996 hatte die IFOR ihre Hauptziele erreicht. Da sich die
Lage aber weiterhin instabil präsentierte und in ziviler Hinsicht noch
viel Aufbauarbeit zu leisten war, erklärte sich die NATO bereit, das
Kommando über eine neue Friedensmission, die SFOR (Stabilization
Force), zu übernehmen. Mit der Resolution 1088 schuf der UNO
Sicherheitsrat die rechtliche Grundlage für SFOR. Somit verfügten
sowohl die IFOR als auch die SFOR über ein Mandat der
internationalen Staatengemeinschaft zur Friedenssicherung. Die SFOR
trug seit Ende 1996 mit ihrer Präsenz massgeblich zur Stabilisierung in
Bosnien-Herzegowina bei und ermöglichte damit den zahlreichen
staatlichen und nichtstaatlichen Hilfsorganisation vor Ort in einem
sicheren Umfeld zu arbeiten. Dank der Verbesserung der
Sicherheitslage konnte die Truppenstärke von anfänglich 60‘000
schrittweise auf 7‘000 Mann im Dezember 2004 reduziert werden.
Gegen Ende der SFOR wurden die MND in Multi National Taskforce
(MNTF) umbenannt.
Die Schweiz beteiligte sich weder an der IFOR noch an der SFOR,
schickte aber zur logistischen Unterstützung der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ein Kontingent von
durchschnittlich 55 unbewaffneten Schweizer Soldaten nach BosnienHerzegowina. Die sogenannte Swiss Headquarters Support Unit
(SHQSU) wurde unter dem Namen Gelbmützen bekannt und war
zwischen Anfang Juli 1996 und Ende Dezember 2000 operationell.
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Nach dem Entscheid der NATO die Friedensmission SFOR in BosnienHerzegowina per 31. Dezember 2004 zu beenden, erklärte sich die EU
bereit, mit ihrer European Union Force (EUFOR) für Stabilität und
Sicherheit zu sorgen. Die EUFOR Mission unter dem Namen ALTHEA
übernahm am 2. Dezember 2004 das Kommando von der NATO über
die drei militärischen Operationsgebiete (Multinationale Taskforces
MNTF) der SFOR.
Erklärungen zu Punkt 1
Die Soldaten der EUFOR Mission ALTHEA markieren mit Patrouillen
regelmässig Präsenz und sammeln in Gesprächen Informationen zur
aktuellen Lage in Bosnien-Herzegowina.
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Die EUFOR ALHEA umfasst rund 600 Soldaten aus verschiedenen
europäischen Staaten. Das Hauptquartier befindet sich im Camp
Butmir in Sarajevo. Die Mehrheit der Soldaten sind in jeweils nationale
Liaison and Observation Teams (LOT) zusammengefasst und über
ganz Bosnien-Herzegowina an bekannten und potentiellen
Konfliktstellen stationiert.
Die LOTs sind das Frühwarnsystem der EUFOR und arbeiten eng
vernetzt mit der lokalen Bevölkerung und den lokalen Behörden sowie
mit den in derselben Gegend aktiven internationalen Organisationen
zusammen. LOT-Angehörige arbeiten stets in völliger Transparenz und
sind dabei immer als Angehörige der EUFOR erkennbar. Sie führen
Gespräche mit verschiedenen öffentlichen Stellen und Privatpersonen,
um Informationen über die Lage zu gewinnen. In Rapporten fassen sie
die neu gewonnenen Erkenntnisse zusammen und leiten diese an das
Hauptquartier weiter, wo die Rapporte der verschiedenen LOT‘s
analysiert werden.
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Am 16. Dezember 2004 stimmte das Parlament nachträglich dem
Entscheid des Bundesrates zu, das VBS zu ermächtigen, zum
Selbstschutz bewaffnete Armeeangehörige in der multinationalen
European Union Force (EUFOR) zugunsten der Mission ALTHEA in
Bosnien-Herzegowina einzusetzen. Der Einsatz umfasst gleichzeitig
höchstens vier Stabsoffiziere und zwei Liaison and Observation Teams
(LOT), bestehend aus je acht Armeeangehörigen. Die völkerrechtliche
Grundlage für diesen Entscheid bietet die UNO-Resolution 1575.
Seit Dezember 2004 bilden acht Schweizer Armeeangehörige ein LOT
und sind mit zwei weiteren Stabsoffizieren für EUFOR ALTHEA im
Einsatz. Anfang Mai 2005 stockte die Schweiz ihre Beteiligung um ein
zweites LOT und zwei weitere Stabsoffiziere auf.
Die Schweizer LOT-Häuser mit je acht Schweizern befinden sich in
Mostar und Trebinje. Drei Stabsoffiziere arbeiten im Hauptquartier der
EUFOR sowie im LOT Coordination Center (LCC) im Camp Butmir in
Sarajewo. Ein Unteroffizier stellt die Logistische Versorgung der
Schweizer Beteiligung (LOT und MTT) ebenfalls ab Camp Butmir in
Sarajewo sicher.
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Das Kompetenzzentrum SWISSINT verfügt über einen Personalpool
freiwilliger Interessenten an friedensfördernden Einsätzen. Zusätzlich
werden Leute aus dem SWISSCOY Kontingent rekrutiert und mögliche
Kandidaten mit Inseraten gesucht, die regelmässig in diversen Medien
geschaltet werden.
Schweizer Soldaten, die sich bereits für die EUFOR LOT im Einsatz
befinden, haben im gegenseitigen Einverständnis die Möglichkeit ihren
Einsatz zu verlängern.
Die Hauptanforderungen sind Teamfähigkeit und gute Englischkenntnisse. Ebenso müssen die Bewerber im Besitz eines zivilen
Führerausweises sein.
An der Rekrutierung finden ein Assessment sowie ein Englischtest und
ein medizinisches Gespräch statt. Nach einem ersten
Auswahlverfahren wird in einem weiteren Gespräch auf die Funktion,
den Lohn und die Versicherung eingegangen.
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Je nach Vorbildung resp. Einsatzerfahrung umfasst die Ausbildung
zwischen drei bis sieben Wochen.
Die wichtigsten Ausbildungsbereiche sind:
• Teambildung
• Informationsgewinn durch gezielte Gesprächsführung
• Verfassen von kurzen, prägnanten Rapporten über neu gewonnene
Informationen
• Umgang mit Übersetzern
• verschiedene Übungen
Weitere Bestandteile der Ausbildung:
• Waffengebrauch zur Selbstverteidigung (Pistole und Sturmgewehr)
• Verhalten gegenüber Medienschaffenden
• Erste Hilfe
• Informationen über das Einsatzgebiet
Die Stabsoffiziere und Hauskommandanten haben zusätzlich vor dem
Kurs im Kompetenzzentrum SWISSINT eine einwöchige Erkundung
vor Ort (Sarajewo und LOT-Häuser) zu absolvieren, um die
Organisation der EUFOR Mission ALTHEA kennen zu lernen.
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