REGLEMENT WETTBEWERB 24H
Im vorliegenden Reglement wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung nur die männliche Form
verwendet. Es sind jedoch stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermassen gemeint.
1.
Durchführung des Wettbewerbs
Der Wettbewerb Citroën C4 Cactus «TESTE MICH GEWINNE MICH», der vom 1. Juni bis einschliesslich
31. Juli 2015 stattfindet, ist ein nach folgenden Grundsätzen von Citroën (Suisse) SA – Brandstrasse 24 –
8952 Schlieren – Schweiz auf Schweizer Hoheitsgebiet durchgeführtes kostenloses Gewinnspiel ohne
Kaufverpflichtung: Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmenden mit dem vorliegenden
Wettbewerbsreglement einverstanden.
2.
Ausgeschriebenes Los
Das ausgeschriebene Los ist:

1 Citroën C4 Cactus FEEL 1.2 PureTech 82 Manuell im Wert von CHF 20’950.-
Der Wert des oben genannten Loses ist rein informativ und für den Organisator keineswegs verbindlich.
3.
Teilnahmebedingungen
Jede am Wettbewerb teilnehmende Person verpflichtet sich zur vollumfänglichen und vorbehaltlosen
Zustimmung zu den vorliegenden Teilnahmebedingungen. Die Nichteinhaltung der vorliegenden
Teilnahmebedingungen zieht die automatische und unwiderrufliche Annullierung der Teilnahme sowie die
Stornierung eventueller Gewinne nach sich. An dem Wettbewerb kann jede natürliche Person im Besitz eines
Schweizer Führerscheins teilnehmen, ganz gleich ob es sich um eine Kundin/einen Kunden von Citroën (Suisse)
SA handelt oder nicht. Jede teilnehmende Person muss zwingend mit ihrem eigenen persönlichen Namen an
dem Gewinnspiel teilnehmen. Von der Teilnahme an diesem Wettbewerb ausgeschlossen sind die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Citroën (Suisse) SA und des Händlernetzes Citroën (Suisse) SA
einschliesslich ihrer Partner, Mitarbeitenden, Angehörigen (Ehepartner und Kinder) und alle Personen, die im
selben Haushalt leben, sowie die Mitarbeitenden der beauftragten Werbeagenturen.
CITROËN SUISSE SA I MARKETING - BRANDSTRASSE 24, 8952 SCHLIEREN
Tel.: + 044 746 22 00 – www.citroen.ch
Die Dauer der Ausleihe beträgt maximal 24 Stunden und ist auf 200 km innerhalb der Schweiz begrenzt. Bei
Nichteinhaltung dieser Klausel ist für jeden zusätzlichen Kilometer ein Betrag von CHF 0.10 zu entrichten. Das
Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und ist ebenfalls vollgetankt wieder zurückzugeben. Die Ausleihe
erfolgt je nach Verfügbarkeit und Öffnungszeiten des Verkaufspunktes. Jeder am Wettbewerb Teilnehmende
muss ein Selfie mit dem ausgeliehenen C4 Cactus auf der Facebook-Seite von Citroën (Suisse) SA hinterlegen
oder per E-Mail an folgende Internet-Adresse senden: [email protected].
4.
Persönliche Angaben
Die Teilnehmenden ermächtigen Citroën (Suisse) SA ihre persönlichen Angaben im Rahmen des
vorliegenden Wettbewerbs und gemäss den Bestimmungen des DSG zu bearbeiten. Citroën (Suisse) SA
verpflichtet sich, die Privatsphäre der Teilnehmenden zu respektieren und die gesammelten Daten zu
schützen. Ausser aus rechtlichen Gründen werden diese nicht für kommerzielle oder andere Zwecke
weitergegeben.
Jede/Jeder Teilnehmende kann auf ihre/seine persönlichen Daten zugreifen, sie verändern, vervollständigen
oder löschen, wobei speziell darauf hingewiesen wird, dass das Löschen sämtlicher Daten die Annullierung
der Teilnahme am Wettbewerb zur Folge hat.
Die Übertragung des Fotos erfolgt auf eigenes Risiko und unter alleiniger Verantwortung der teilnehmenden
Person; welche dadurch bescheinigt, die Rechte für die Verwendung des genannten Fotos zu besitzen. Die
teilnehmende Person, die die oben genannten Ausführungen nicht befolgt, hafte dafür persönlich.
5.
Bestimmung der Gewinnerin/des Gewinners und Vergabe des Loses
Die Auslosung der Gewinnerin/des Gewinners erfolgt aleatorisch unter den von den Teilnehmenden
gesandten Selfies. Die Gewinnerin/der Gewinner erklärt, dass sie/er mit der Überprüfung der Richtigkeit
von Identität, Alter, Adresse sowie der Loyalität und Aufrichtigkeit ihrer/seiner Teilnahme einverstanden ist.
Zu diesem Zweck behält Citroën (Suisse) SA sich das Recht vor, die Ausweispapiere der Gewinnerin/des
Gewinners zu überprüfen und vor Aushändigung des Loses eine Kopie davon zu erhalten. Eine
teilnehmende Person, die keinen Identitätsnachweis und vollständige Adressdaten nachweisen kann, wird
disqualifiziert. Dies gilt ebenfalls im Fall von unrichtigen oder irreführenden Angaben. Jede Art von nicht
wahrheitsgetreuen Angaben führt zum sofortigen Ausschluss der/des Teilnehmenden aus dem Wettbewerb
oder sogar zur Rückerstattung des Loses, falls dieses bereits ausgeliefert wurde. Die/Der Teilnehmende wird
ebenfalls vom Wettbewerb ausgeschlossen, wenn sie/er nicht damit einverstanden ist, dass die sie/ihn
betreffenden namentlichen und für die Durchführung des Wettbewerbs unbedingt notwendigen
Informationen eingeholt, gespeichert und verwendet werden. Nach der Prüfung der Zulässigkeit wird die
Gewinnerin/der Gewinner sofort über den Gewinn informiert. Das Los kann weder gegen ein anderes Objekt
noch gegen einen Geldbetrag ausgetauscht werden. Der Preis wird nicht in bar ausbezahlt. Er kann weder
teilweise noch vollständig zurückerstattet werden. Durch die Annahme des Loses ermächtigt die
Gewinnerin/der Gewinner den Organisator, ihren/seinen Namen, Vornamen und Wohnort zu Marketingbzw. Werbezwecken zu nutzen, ohne dass durch diese Nutzung ein Anspruch auf andere Rechte bzw.
Entlohnung erhoben werden kann, als den gewonnenen Preis.
Sobald die Gewinnerin/der Gewinner bekannt gegeben wurde, erhält diese(r) innerhalb von 15 Werktagen,
Wochenenden und Feiertage nicht mitgezählt, alle für die Entgegennahme des Preises vor Ort oder seine
Lieferung erforderlichen Angaben. Citroën (Suisse) SA kann nicht für den Versand an eine falsche Adresse
haftbar gemacht werden, welcher auf ein Versäumnis der teilnehmenden Person oder eine von ihr
übermittelte falsche Information zurückzuführen ist. Für den Fall, dass sich die Gewinnerin/der Gewinner
innerhalb des vorgegebenen Zeitraums nicht gemeldet hat, wird davon ausgegangen, dass sie/er definitiv
und unwiederbringlich auf das Los verzichtet. Letzteres würde in diesem Fall Eigentum von Citroën (Suisse)
SA bleiben. Falls das Los ohne Verschulden von Citroën (Suisse) SA und aus welchem Grund auch immer
nicht an die Gewinnerin/den Gewinner ausgeliefert werden konnte, bleibt es definitiv Eigentum der Citroën
(Suisse) SA. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6.
Verantwortlichkeiten
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die Kenntnis und das Akzeptieren der Merkmale und Beschränkungen
der verwendeten Technologie sowie generell der mit jeder Internetverbindung verbundenen Risiken, dem
fehlenden Schutz bestimmter Daten vor eventuellem Missbrauch und den Risiken eventueller
Kontamination voraus. Citroën (Suisse) SA übernimmt keine Verantwortung für technische Defekte von
Hard- oder Software jeglicher Art, die die Möglichkeit einer Teilnahme verhindert oder eingeschränkt haben
könnten. So können zum Beispiel folgende Fälle genannt werden, ohne dass diese Liste Anspruch auf
Vollständigkeit erhebt:

Ausfall des Internets oder jeglicher Hard- oder Software.

Folgen von Viren, Programmfehlern, Störungen oder technischen Mängeln, Computerausfällen oder
Netzwerküberlastungen.

Störungen der Datenübertragung, Verlust der Daten.

Jede Art von Schaden am Computer der teilnehmenden Person.

Funktionsstörung des ausgelieferten Preises und eventuelle direkte oder indirekte Schäden, die dieser
verursachen könnte.
Infolgedessen kann Citroën (Suisse) SA keinesfalls für direkte oder indirekte Schäden / Unterbrechungen /
Störungen jeglicher Art, aus welchem Grund auch immer, verantwortlich gemacht werden oder für direkte
Schäden, die sich aus dem Zugang oder der Nutzung gleich welcher Art der im Rahmen des genannten
Spiels entwickelten Website ergeben könnten.
Der Zugang und die Teilnahme an der Gewinnspiel-Anwendung erfolgt unter voller und alleiniger
Verantwortung der teilnehmenden Person. Es obliegt demnach der teilnehmenden Person, alle geeigneten
Massnahmen zu ergreifen, um sich vor jeder Art von Angriff zu schützen, der die eigenen Daten und/oder
Softwareprogramme auf dem Computer oder anderen Endgeräten der/des Teilnehmenden beschädigen
oder anderweitig negativ beeinflussen könnte.
Citroën (Suisse) SA haftet nicht für ein während der Benutzung des Loses eintretendes Ereignis oder einen
Unfall. Citroën (Suisse) SA behält sich das Recht vor, den Wettbewerb, aus welchem Grund auch immer, zu
annullieren, zu verschieben, zu unterbrechen oder zu verlängern oder die Bedingungen des vorliegenden
Reglements unter Einhaltung desselben ganz oder teilweise zu verändern. Falls Citroën (Suisse) SA
aufgrund eines von ihr unverschuldeten Grundes dazu gezwungen ist, von diesem Recht Gebrauch zu
machen, kann das Unternehmen keinesfalls dafür haftbar gemacht werden.
7.
Massnahmen im Fall von Betrug
Jeder Betrug oder Betrugsversuch führt zum endgültigen Ausschluss der/des Teilnehmenden. Citroën
(Suisse) SA behält sich das Recht vor, jede Person definitiv von den laufenden und von künftigen
Wettbewerben und Spielen auszuschliessen, die durch ihr Verhalten den ordnungsgemässen Ablauf
derselben beeinträchtigen könnte. Citroën (Suisse) SA kann unter anderem das gesamte Spiel oder Teile
davon annullieren, sollte sich herausstellen, dass Betrugsversuche gleich welcher Art aufgetreten sind. In
diesem Fall behält Citroën (Suisse) SA sich das Recht vor, die Preise nicht an die Betrüger(innen)
auszuliefern und die Autorinnen/Autoren dieser Betrugsversuche vor den zuständigen Gerichten zu
verfolgen. Citroën (Suisse) SA übernimmt jedoch keinerlei Haftung den Teilnehmenden gegenüber für die
Konsequenzen von eventuellen Betrugsversuchen.
8.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das vorliegende Reglement ist schweizerischer Gesetzgebung unterstellt. Gerichtsstand ist Zürich. Citroën
(Suisse) SA ist jedoch ebenfalls ermächtigt, die teilnehmende Person an ihrem Wohnsitz zu verfolgen.