Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienhof Hardthöhe in Oberwesel, Rita Lanius-Heck
1. Anwendungsbereich
Wir sind ein Gastronomiedienstleister für Privatpersonen, Firmen, Verbände, Vereine, Bildungsträger, u.ä. Unser Streben ist es, unsere Kunden mit einwandfreien
regionalen Produkten preiswürdig und erlebnisorientiert zu bedienen. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote des Ferienhofes
Hardthöhe. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen in schriftlicher oder mündlicher Form, basierend auf dem jeweiligen individuellen
Angebot zustande.
2. Angebot und Preise, Zahlung
Es gilt das jeweils individuelle Angebot basierend auf der Kalkulation der Personenanzahl. Für Getränke gilt die aktuelle Preisliste. Unsere Preise verstehen sich
als Brutto-Preise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine gesondert USt-Ausweis für Firmenkunden ist selbstverständlich möglich. Überschreitet der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 6 Monate und erhöht sich der von Hof Hardthöhe allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis so
kann der vertraglich vereinbarte Preis entsprechend erhöht werden.
Umbestellungen wie Änderung der Personenzahl oder sonstiger wesentlicher Leistungen des Ferienhofs Hardthöhe berechtigen dazu abweichende Preise zu verlangen.
Rechnungen des Ferienhofs Hardthöhe sind binnen 21 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Der Ferienhof Hardthöhe ist berechtigt, jederzeit eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
3. Rücktritt durch den Mieter bei Urlaubsbuchungen
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen
Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis 45 Tage vor Beginn der Mietzeit: 10 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Rücktritt bis 29 Tage vor Beginn der Mietzeit: 80 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit: 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Rücktritt des Auftraggebers (Abbestellung, Stornierung) bei Veranstaltungen
Eine kostenfreie Stornierung von Veranstaltungen auf der Hardthöhe ist bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach treten folgende Fristen und
Pauschalierungen in Kraft:
- zwischen der 6-12 Woche bis Veranstaltungsbeginn
- zwischen der 4-6 Woche bis Veranstaltungsbeginn
30% des entgangenen Umsatzes
40% des entgangenen Umsatzes
- zwischen der 3-4 Woche bis Veranstaltungsbeginn
- zwischen der 2-3 Woche bis Veranstaltungsbeginn
50% des entgangenen Umsatzes
60% des entgangenen Umsatzes
- ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
- bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
80 % des entgangenen Umsatzes
100 % des entgangenen Umsatzes
War für das Menü oder Büffet noch kein Preis vereinbart, wird der durchschnittliche Menüpreis einer solchen Veranstaltungsart zugrunde gelegt. Ersparte Aufwendungen
sind damit abgegolten.
Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu bezahlen. Zahlungsverpflichtungen des
Auftraggebers entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Auftraggebers aus einem Grund erfolgt, den der Ferienhof Hardthöhe zu vertreten hat.
Der Auftraggeber und Ferienhof Hardthöhe haben das Recht, 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn schriftlich den Vertrag aufzulösen, ohne dass gegenseitige
Schadenersatzansprüche erhoben werden können.
5. Rücktritt des Ferienhofs Hardthöhe
Wird die von Ferienhof Hardthöhe verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist nicht geleistet so ist
der Ferienhof Hardthöhe zum Rücktritt des Vertrages berechtigt.
Ferner ist der Ferienhof Hardthöhe berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurück zu treten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Ferienhof
Hardthöhe nicht zu vertretenen Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen; falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentliche
Tatsachen, z.B. des Auftraggebers, gebucht werden; falls wir begründet Anlass zu der Annahme haben, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienhof Hardthöhe in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des
Ferienhofs Hardthöhe zuzurechnen ist oder falls der Auftraggeber gegen Punkte dieser Bedingungen verstößt.
6. Teilnehmerzahl, Änderungen der Teilnehmerzahl, Rechnungstellung
Der Auftraggeber teilt dem Ferienhof Hardthöhe spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmerzahl mit. Verringert sich die tatsächliche Zahl
der Teilnehmer gegenüber der ursprünglichen Bestellung um höchstens 10 Prozent wird die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Bei einer Reduzierung
der Teilnehmerzahl um mehr als 10 Prozent ist der Ferienhof Hardthöhe berechtigt, den Menüpreis gegebenenfalls anzupassen und die vereinbarten Räume zu
tauschen, sofern die Größe der neuen Räume für die reduzierte Teilnehmerzahl angemessen ist und die Räume vergleichbar ausgestattet sind. Das Mitnehmen von
Speisen vom Büffet, beispielsweise für nicht anwesende Gäste, ist nicht gestattet.
7. Mitbringen von Speisen, Getränken und sonstigen Gegenständen sowie Entsorgung mitgebrachter Gegenstände
Speisen und Getränke zu Veranstaltungen stellt ausschließlich der Ferienhof Hardthöhe. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein
Betrag zur Deckung der Gemeinkosten („Korkgeld“) berechnet. Der Auftraggeber trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt den Ferienhof
Hardthöhe insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wegen der
möglichen Beschädigung sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden und Decken nur nach Zustimmung des Ferienhofs Hardthöhe zulässig.
Sämtliche vom Auftraggeber oder von Teilnehmern der Veranstaltung mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sowie deren Verpackung sind vom
Auftraggeber nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Kommt der Auftraggeber seinen Entsorgungspflichten nicht unverzüglich nach, darf der Ferienhof Hardthöhe die
Entfernung und Lagerung zu Lasten des Auftraggebers vornehmen.
8. Reklamation
Mängelrügen und sonstige Reklamationen auch hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften, müssen sofort nach Bekannt werden, spätestens jedoch innerhalb von 48
Stunden nach Veranstaltungsende vorliegen.
9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen und Haftung des Ferienhof Hardthöhe
Mitgebrachte Ausstellungs-, Seminar-, Tagungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Auftraggebers in den
Veranstaltungsräumen. Ferienhof Hardthöhe übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Ferienhof Hardthöhe übernimmt für Verlust oder Beschädigung
keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Auftraggeber.
Ansonsten haftet Ferienhof Hardthöhe - außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die
jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflicht.
10. Haftung der Auftraggeber für Schäden
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, etwa solche im Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, sonstige Dritte aus seinem
Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
11. Verschiedenes
Änderungen oder Ergänzungen des Veranstaltungsvertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind
unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien
werden unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Ferienhof Hardthöhe, Oberwesel
Ausschließlicher Gerichtsstand ist St. Goar.