Polnisches Umsatzsteuerrecht (VAT) Unterschiede in der Beurteilung von Reihengeschäften Pawel Suliga Steuerberater AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH AWB Business Breakfast 2015 1 Polnisches Umsatzsteuerrecht – Allgemeines Mehrwertsteuergesetz ab 1993 - 1. Mehrwertsteuergesetz ab 01.05.2004 – 2. Mehrwertsteuergesetz - Umsetzung der MwStSystRL • 176 Artikel im Gesetz • 9 Anhänge zum Gesetz 56 Durchführungsverordnungen des Finanzministers Im Jahr 2014 wurden 37.140 Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft gestellt davon 17.992 betreffend indirekte Steuern (im wesentlichen USt) AWB Business Breakfast 2015 2 Polnisches Umsatzsteuerrecht – Allgemeines Steuereinnahmen 2014 in Polen 21,94% VAT PL 41,79% 26,27% KSt PL ESt PL sonstige 9,99% Quelle: www.finanse.mf.gov.pl AWB Business Breakfast 2015 3 Polnisches Umsatzsteuerrecht – Reihengeschäfte Das Reihengeschäft Definition des Reihengeschäfts und Zuordnung der Warenbewegung AWB Business Breakfast 2015 4 Voraussetzungen des Reihengeschäfts Reihengeschäft in Polen § 3 Abs. 6 S. 5 UStG (6)...Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und gelangt dieser Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer, ist die Beförderung oder Versendung des Gegenstands nur einer der Lieferungen zuzuordnen. .. . Art. 22 Abs. 2 1UA VAT – PL „In dem Fall, wenn mehrere Subjekte denselben Gegenstand liefern, so dass der erste dem letzten Abnehmer die Ware unmittelbar herausgibt und dabei wird die Ware versendet oder befördert, dann ist die Versendung oder Beförderung nur einer der Lieferungen zugeordnet;“ AWB Business Breakfast 2015 5 Voraussetzungen des Reihengeschäfts Reihengeschäft in Polen Mehrere Subjekte = mehrere Unternehmer den gleichen Gegenstand liefern = schließen Umsatzgeschäfte (also Lieferungen) = über denselben (nämlichen) Gegenstand ab der erste dem letzten Abnehmer die Ware unmittelbar herausgibt = dieser gelangt unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer bei der Beförderung oder Versendung Folge: die Versendung oder Beförderung nur einer der Lieferungen zugeordnet = nur eine warenbewegte Lieferung AWB Business Breakfast 2015 6 Zuordnung der Warenbewegung Zuordnung der Warenbewegung Verwaltungsauffassung in Deutschland Verwaltungsauffassung in Polen Erteilung des zivilrechtlichen Beförderungsauftrags (im Versendungsfall) o. Durchführung des Transports (im Beförderungsfall) ist maßgebend ► tatsächliche Organisation der Beförderung ist maßgebend a. Abstimmung mit Spedition der Abholmöglichkeiten und Abholtermine b. Abstimmung der Transportbedingungen nicht lediglich Übernahme der Frachtkosten aus den vorhandenen Belegen muss sich eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben, wer die Beförderung durchgeführt oder die Versendung veranlasst hat. ggf. Rückschluss aus Frachtzahlerkonditionen ► AWB Business Breakfast 2015 • Gewicht und Größe der Ware • Art der Ware (z.B. Flüssigkeiten) • Sonderbedingungen (z.B. Gefahrgut) Die Übernahme der Frachtkosten ist nicht entscheidend 7 Zuordnung der Warenbewegung Rchng. 1 Firma A Rchng. 2 Firma B • Beauftragung des Transport durch Firma C • Tatsächliche Organisation der Beförderung durch Firma A Firma C Folgen: Die Lieferung zwischen B und C ist eine bewegte Lieferung Die Lieferung zwischen A und B ist eine bewegte Lieferung AWB Business Breakfast 2015 8 Zuordnung der Warenbewegung Rchng. 1 Firma A Rchng. 2 Firma B Firma C Die Lieferung zwischen B und C ist eine bewegte Lieferung Die Lieferung zwischen A und B ist eine bewegte Lieferung Es gibt nur eine bewegte Lieferung Nur die bewegte Lieferung kann steuerfrei sein AWB Business Breakfast 2015 9 Zuordnung der Warenbewegung Rchng. 1 Firma A Rchng. 2 Firma B Firma C Abschnitt 3.14 Abs. 11 UStAE „Ist die Zuordnung der Beförderung oder Versendung zu einer der Lieferungen von einem an dem Reihengeschäft beteiligten Unternehmer auf Grund des Rechts eines anderen Mitgliedstaates ausnahmsweise abweichend von den Absätzen 7 bis 10 vorgenommen worden, ist es nicht zu beanstanden, wenn dieser Zuordnung gefolgt wird.“ Folge: Die Lieferung zwischen A und B ist eine bewegte Lieferung AWB Business Breakfast 2015 10 Voraussetzungen des Reihengeschäfts Vermutungsregelungen § 3 Abs. 6 S. 5 UStG ... Wird der Gegenstand der Lieferung dabei durch einen Abnehmer befördert oder versendet, der zugleich Lieferer ist, ist die Beförderung oder Versendung der Lieferung an ihn zuzuordnen, es sei denn, er weist nach, dass er den Gegenstand als Lieferer befördert oder versendet hat. Art. 22 Abs. 2 2UA VAT – PL „wenn die Ware ist durch einen Abnehmer versendet oder befördert, der auch diese Ware liefert, wird es angenommen, dass die Versendung oder Beförderung der Lieferung für diesen Abnehmer zugeordnet sind, es sei denn, aus dem Lieferumstände (Lieferbedingungen) ergibt sich, dass die Versendung oder Beförderung dessen Lieferung zuzuordnen ist.“ AWB Business Breakfast 2015 11 Zuordnung der Warenbewegung Vermutungsregelungen Verwaltungsauffassung in Deutschland Verwaltungsauffassung in Polen widerlegbare Vermutung Grundsätzlich die bewegte Lieferung der Lieferung des vorangehenden Unternehmers zuzuordnen. Der mittlere Unternehmer kann jedoch anhand von Belegen, dass er als Lieferer aufgetreten und die Beförderung oder Versendung dementsprechend seiner eigenen Lieferung zuzuordnen ist. Nachweis notwendig Grundsätzlich die bewegte Lieferung der Lieferung des vorangehenden Unternehmers zuzuordnen Wahlrecht widerlegbare Vermutung Tatsachenentscheidung Wenn es sich aus der Lieferkonditionen herausgibt, dass die bewegte Lieferung die seiner eigenen Lieferung zuzuordnen ist. kein Nachweis notwendig Incoterms® anwendbar (als Indiz) Incoterms® anwendbar (?) AWB Business Breakfast 2015 12 Zuordnung der Warenbewegung Rchng. 1 Firma B Firma A • Rchng. 2 Firma C Beauftragung des Transport und tatsächliche Organisation der Beförderung durch Firma B Grundsätzlich ist die bewegte Lieferung der Lieferung zwischen A und B zuzuordnen AWB Business Breakfast 2015 13 Zuordnung der Warenbewegung Rchng. 1 Rchng. 2 EXW DDP Firma B Firma A Aus der Lieferkonditionen hervorgeht, dass die B als Lieferer auftritt die bewegte Lieferung ist immer der Lieferung zwischen B und C zuzuordnen die bewegte Lieferung ist der Lieferung zwischen B und C zuzuordnen, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt. Falls kein Nachweis Abschnitt 3.14 Abs. 11 UStAE AWB Business Breakfast 2015 14 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Sie haben noch Fragen? Wir informieren Sie gerne weiter: AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Münster | München | Hamburg [email protected] | www.awb-international.de AWB Business Breakfast 2015 15
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