Einverständniserklärung - Erlebniswerkstatt Saar eV

Einverständniserklärung
Mit den folgenden Angaben und Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie unsere
Nutzungsbedingungen gelesen, verstanden bzw. mit Ihren Kindern besprochen haben. Sie
erklären sich mit ihrer Geltung einverstanden.
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Begehung des Hochseilgartens im Main
Taunus Zentrum nur mit der uns vorliegenden Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Aufsichtsberechtigten möglich. Kinder unter 14 Jahren
dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen klettern. Die Einverständniserklärung ist nur am
Veranstaltungstag gültig.
Name
Anschrift
Telefon
Mobil
Festnetz
Geburtsdatum
Unterschrift,
Datum
Für folgende Kinder bin ich erziehungs- oder aufsichtsberechtigt und erlaube die
Teilnahme an folgendem Veranstaltungstag: ____________________
Kind /
Vorname
Jugendlicher
Name
Geburtsdatum Anmerkungen
1
2
3
4
Ausgeliehene Ausrüstung
Pfand
0
1
2
3
4
5
Personalausweis Führerschein
Alle Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte
weitergegeben.
Ich möchte zukünftig über die Angebote der Erlebniswerkstatt Saar e.V. per Mail
informiert werden.
E-Mail-Adresse: ____________________________________________________________
Stand September 2015
Nutzungsbedingungen Hochseilgarten Main Taunus Zentrum
Erlebniswerkstatt Saar e.V.
Nutzungsbedingungen Hochseilgarten Main Taunus Zentrum
1 Die Nutzung des Hochseilgartens im Main Taunus Zentrums ist kostenlos. Die Öffnungszeiten sind vom 18.10. bis
zum 31.10.2015 von 10 Uhr – 20 Uhr.
2 Bevor der Hochseilgarten genutzt werden kann, muss jede(r) TeilnehmerIn die Nutzungsbedingungen durchlesen. Mit
der Unterschrift bestätigt der/die TeilnehmerIn, dass er/sie diese zur Kenntnis genommen und verstanden hat und mit
ihnen einverstanden ist.
3 Für minderjährige TeilnehmerInnen muss ein Erziehungsberechtigter bzw. volljähriger Aufsichtsberechtigter diese
Nutzungsbedingungen durchlesen und mit dem Minderjährigen durchsprechen, bevor dieser die Aktionselemente
begehen darf. Des Weiteren ist von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Aufsichtsberechtigten eine
Einverständniserklärung zu unterschreiben. Diese muss immer aktuellen Datums sein und ist somit nur für einen Besuch
gültig. Sie ist vor Ort erhältlich oder kann unter www.erlebniswerkstatt-saar.de herunter geladen werden.
4 Der Hochseilgarten ist für Besucher ab einem Mindestalter von 8 Jahren und einer Körpergröße von 130 cm geeignet.
Das maximal zulässige Körpergewicht beträgt 120 kg. Kinder unter 14 Jahren dürfen den Hochseilgarten nur in
Begleitung eines Erwachsenen bzw. volljährigen Aufsichtsberechtigten begehen. Voraussetzung für die Teilnahme ist,
dass die Besucher an keiner Krankheit oder psychischen bzw. physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen
des Hochseilgartens eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Schwangere
sind von der Benutzung des Hochseilgartens ausgeschlossen. Eine sportliche Grundfitness ist ebenfalls Voraussetzung.
Jede(r) TeilnehmerIn sollte in der Lage sein, eine normale Leiter empor zu steigen. Festes Schuhwerk ist zur Begehung
des Hochseilgartens zwingend erforderlich.
5 Die Begehung von Hochseilgärten beinhaltet bei Nichtbeachtung der Sicherheits- und Benutzerregeln die Gefahr eines
unter Umständen tödlichen Absturzes oder einer schweren Verletzung. Jede(r) TeilnehmerIn muss vor der Begehung des
Hochseilgartens an einer Einweisung durch das betreuende Personal teilnehmen. Sämtlichen Anweisungen des
Personals ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen Anweisungen
des Personals können TeilnehmerInnen von der weiteren Begehung des Hochseilgartens ausgeschlossen werden.
6 Alkoholisierte oder unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten stehende Personen sind von der Benutzung
des Hochseilgartens ausgeschlossen. Es dürfen beim Begehen des Hochseilgartens keine Gegenstände wie Stöcke,
Rucksäcke, Handtaschen, Ringe, Halsketten, Armbänder und -reife, Piercings, Handys, Kameras, etc. mitgeführt
werden. Lange Haare müssen zusammengebunden werden.
7 Die von der Erlebniswerkstatt Saar e.V. ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt) muss nach Anweisung des Personals
und darf nur innerhalb des Hochseilgartens benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf während der
Begehung des Hochseilgartens nicht abgelegt werden. Die Ausrüstung darf nicht in Kontakt zu Hitzequellen (z.B. offenes
Feuer, Zigarettenglut), scharfen Kanten oder Säuren kommen. Vor dem Besuch einer Toilette und spätestens zum Ende
jedes Nutzungsintervalls ist die Ausrüstung wieder bei der Materialausgabe abzugeben. Mutwillig beschädigte
Ausrüstung kann dem Teilnehmer in Rechnung gestellt werden. Die Kosten für einen Klettergurt betragen 100 €, die
Kosten für einen Kletterhelm 50 €. Bei der Materialausgabe ist ein Pfand in Form eines Ausweises zu hinterlassen, der
nach Rückgabe der Ausrüstung wieder ausgegeben wird.
8 Die Erlebniswerkstatt Saar e.V.
behält sich das Recht vor, den Betrieb des Hochseilgartens aus
sicherheitstechnischen Gründen (beispielsweise wegen Feuer) einzustellen.
9 Der/die TeilnehmerIn erteilt seine/ihre Zustimmung, dass durch die Erlebniswerkstatt Saar e.V. aufgenommene Fotos
und Videos, auf denen er/sie erkennbar ist, auch für Werbezwecke verwendet werden dürfen, sofern er/sie nicht einer
solchen Verwendung ausdrücklich widerspricht.
10 Bei der Begehung des Hochseilgartens kann es zu geringfügigen Verletzungen wie Hautabschürfungen etc. kommen.
Für hierdurch verursachte Schäden übernimmt die Erlebniswerkstatt Saar e.V. außer bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit keine Haftung.
11 Die Erlebniswerkstatt Saar e.V. haftet im Übrigen nur, wenn durch sie bzw. ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob
fahrlässig oder vorsätzlich ein Schaden verursacht worden ist. Die Erlebniswerkstatt Saar e.V. behält sich ausdrücklich
die Einrede des groben Eigenverschuldens vor. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Stand September 2015
Nutzungsbedingungen Hochseilgarten Main Taunus Zentrum
Erlebniswerkstatt Saar e.V.