PwC - Forschungsinstitut für Leasing

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Symposium des
Forschungsinstituts Leasing
der Universität zu Köln
Aufsichtliche Anforderungen und
Prüfungserfordernisse zur
Betrugsprävention
WP/StB
Michael Henneberger
Partner
25. November 2015
Agenda
Begriffsdefinitionen
Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen
Aufgaben des externen Prüfers
Aufsichtliche Anforderungen und Prüfungserfordernisse zur Betrugsprävention
PwC
November 2015
Folie 2
Agenda
Begriffsdefinitionen
Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen
Aufgaben des externen Prüfers
Aufsichtliche Anforderungen und Prüfungserfordernisse zur Betrugsprävention
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November 2015
Folie 3
Begriffsdefinitionen
Betrugsprävention aus Sicht eines Prüfers
Sonstige strafbare Handlungen
•
Der Begriff „sonstige strafbare Handlungen“ (§ 25h Abs. 1 KWG) ist weit
gefasst. Hierunter sind alle vorsätzlich begangenen strafbaren
Handlungen, die zu einer wesentlichen Gefährdung des Vermögens des
Instituts führen können, zu verstehen.
•
Strafbare Handlungen können
a)
von außen (z.B. durch Kunden, Dienstleister)
b)
von innen (durch Mitarbeiter)
c)
im Zusammenspiel von Externen und Mitarbeitern
erfolgen.
Aufsichtliche Anforderungen und Prüfungserfordernisse zur Betrugsprävention
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Folie 4
Begriffsdefinitionen
Deliktarten
§
Tatbestandliche
Voraussetzungen
Aufsichtliche Anforderungen und Prüfungserfordernisse zur Betrugsprävention
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Folie 5
Begriffsdefinitionen
Betrugsprävention - eine Herausforderung auch für Leasing
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Folie 6
Begriffsdefinitionen
Faktoren, die das Auftreten von Fraud begünstigen
Unternehmensleitung oder Mitarbeiter
haben Anreize Fraud zu begehen oder
stehen unter Druck
Anreize/Druck
Warum
Fraud
begehen?
Gelegenheit
Aufgrund der Umstände, z.B. Vorliegen
eines mangelhaften Kontrollsystems,
besteht die Gelegenheit Fraud zu begehen
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Innere
Rechtfertigung/
Verhalten
Die Unternehmenskultur fördert eine
innere Rechtfertigung Fraud zu begehen
November 2015
Folie 7
Begriffsdefinitionen
MaRisk-Compliance
Organisation Compliance
•
•
•
•
Unmittelbar unter der Geschäftsleitung oder
Anbindung an andere Kontrolleinheiten
Benennung eines Compliance-Beauftragten
Information des Aufsichtsorgans bei Wechsel des
Compliance-Beauftragten (auch bei Wechsel des
Leiters der Internen Revision)
Einräumung ausreichender Befugnisse und
Zugang zu den notwendigen Informationen
Compliance Prozess
Identifikation und Risikobewertung
von gesetzlichen Bestimmungen
Berichterstattung
Analyse des
Handlungsbedarfs
Überwachung und
Bewertung durch
Compliance
Umsetzung durch
die operativen
Bereiche
Aufgaben Compliance
•
•
•
•
•
Regelmäßige Gefährdungsanalyse
Sorge tragen für die Implementierung
wirksamer Verfahren und Kontrollen
Risiken entgegenwirken, die sich aus Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen ergeben
Unterstützung und Beratung bei der
Einhaltung der rechtlichen Regelungen
Berichterstattung
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Folie 8
Agenda
Begriffsdefinitionen
Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen
Aufgaben des externen Prüfers
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Folie 9
Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen
Regulatorisches Rahmenwerk - § 25h KWG
§
§ 25h Abs. 3 KWG
Identifizierung und
Untersuchung zweifelhafter
und ungewöhnlicher
Sachverhalte
§ 25h Abs. 1 KWG
Implementierung eines
angemessenen
Risikomanagements
Allgemeine
und konkrete
Sicherungsmaßnahmen
§ 25h Abs. 2 KWG
Implementierung
angemessener
Datenverarbeitungssysteme
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§ 25h Abs. 9 KWG
Implementierung einer
zentralen Stelle
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Folie 10
Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen
Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation
Angemessenes Risikomanagement(-system)
•
Institute müssen über ein angemessenes Risikomanagement zur
Verhinderung von sonstigen strafbaren Handlungen, die zu einer
Gefährdung des Vermögens des Instituts führen können, verfügen.
•
In § 25h KWG sind u.a. folgende, nähere Anforderungen an die
Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen vorgesehen:
 Klare Festlegung und schriftliche Fixierung der Zuständigkeit in einer
zentralen Stelle zusammen mit den Themen Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung
 Festlegung klarer Zuständigkeiten und Berichtslinien
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Folie 11
Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen
Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation
Angemessenes Risikomanagement(-system)
• Implementierung EDV gestützter Monitoring-Systeme, die neben der
Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch für
sonstige strafbare Handlungen eingesetzt werden müssen
(zu beachten sind die DK-Hinweise bezüglich der Angemessenheit von
Datenverarbeitungssystemen (DK-Hinweise, Zeile 86 c.-g.)
• Gruppenweite Umsetzung
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Folie 12
Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen
Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation
Aufgaben der zentralen Stelle (1/3)
•
Erstellung einer Gefährdungsanalyse (GFA), in der die wesentlichen
Vermögensgefährdungen erfasst sind
 Informationen zum Gefährdungspotential des Instituts
•
Sammlung von Informationen (innerhalb und außerhalb des Instituts) über
strafbare Handlungen und Risiken, z.B.:
 Analyse und Auswertung von aufgedeckten Fällen (Schaffung einer
Betrugs-, Kriminalitäts- und/oder Schadendatenbank)
 Informationen durch Ermittlungsbehörden oder andere Stellen
(Typologien), Medienberichte, Informationsdatenbanken
 Vernetzung und Informationsaustausch mit anderen Instituten
(entsprechend § 12 Abs. 3 GwG)
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Folie 13
Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen
Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation
Aufgaben der zentralen Stelle (2/3)
•
Ergreifen allgemeiner kunden- und mitarbeiterbezogener
Sicherungsmaßnahmen (u.a. Sensibilisierung, Schulung, KYC, KYE, KYCol,
Verhaltenskodex, Fraud Policy, Hinweisgebersystem)
•
Durchführung von internen Kontrollen, koordiniert mit der Internen
Revision, z.B.
 Einhaltung Kompetenzordnung
 Bestandsaufnahme/ Kassenkontrolle
 Zutrittskontrolle/ Gebäudesicherheitskonzept
 4-Augen-Prinzip
 statistische Überprüfungen
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Folie 14
Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen
Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation
Aufgaben der zentralen Stelle (3/3)
• Sicherstellen von strukturierten Abläufen und Ad-hoc-Maßnahmen zum
Umgang mit aufgedeckten strafbaren Handlungen
• Konsequente Verfolgung von sonstigen strafbaren Handlungen durch
Interne, Externe oder kollusivem Handeln von Internen und Externen
• Einbindung der Internen Revision bei der Untersuchung und Aufarbeitung
sonstiger strafbarer Handlungen
• Beteiligung bei der Organisation der Geschäftsprozesse
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Folie 15
Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen
Regelkreislauf der Fraud Kontrollen
1. Analyse
Analyse der aktuellen FraudRisikosituation in den
Kernprozessen (GFA)
2. Dokumentation/Kontrollen
Vollständige Dokumentation und
verständliche Spezifikation der
erforderlichen Fraud-Kontrollen
Analyse
6. Re-Testing
Erneutes Testen der
Angemessenheit und
Wirksamkeit der FraudKontrollen
Re-Testing
5. Maßnahmen
Umsetzung erforderlicher
Maßnahmen zur Optimierung
Dokumentation
Kontrollen
FraudOptimierung
Kontrollen
Maßnahmen
Testing
Aufsichtliche Anforderungen und Prüfungserfordernisse zur Betrugsprävention
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3. Optimierung
Prüfung der Angemessenheit
der Fraud-Kontrollen und
ggf. Anpassung
4. Testing
Testen der Wirksamkeit der
Fraud-Kontrollen
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Folie 16
Agenda
Begriffsdefinitionen
Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen
Aufgaben des externen Prüfers
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Folie 17
Aufgaben des externen Prüfers
IDW PS 200
„Der Wirtschaftsprüfer führt die Abschlussprüfung mit dem Ziel durch, die Aussagen
über das Prüfungsergebnis unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit mit
hinreichender Sicherheit treffen zu können [...]
Die Abschlussprüfung ist mit einer kritischen Grundhaltung zu planen und durchzuführen; die erlangten Prüfungsnachweise sind kritisch zu würdigen […] Ein über diese
kritische Grundhaltung hinausgehendes besonderes Misstrauen des
Abschlussprüfers ist im Rahmen der Jahresabschlussprüfung i.d.R. nicht
erforderlich“ (IDW PS 200).
•
Hinreichende, aber keine absolute Sicherheit für die Aufdeckung von Fraud
•
Abschlussprüfung ist keine Unterschlagungsprüfung gemäß IDW PS 201
•
Die Verantwortung für die Verhinderung bzw. Aufdeckung von Fraud liegt
beim Vorstand
•
Unternehmen müssen interne Kontrollen einrichten, damit Fraud
verhindert bzw. aufgedeckt wird – diese sind vom Abschlussprüfer zu
überprüfen
Aufsichtliche Anforderungen und Prüfungserfordernisse zur Betrugsprävention
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Folie 18
Aufgaben des externen Prüfers
Überprüfung des internen Kontrollsystems
Identifizierung von Schwachstellen im IKS
• Sind die Prozesse des Instituts transparent?
• Ist die strikte Funktionstrennung eingehalten?
• Gibt es klare Kompetenzregelungen?
• Ist das 4-Augen-Prinzip institutsweit eingehalten (Freigabe im System erst
nach Bestätigung durch einen zweiten Kompetenzträger)?
• Werden hohe Summen auf CpD-Konten gehalten?
• Wie reagiert das Management auf die Identifizierung von
Schwachstellen im Internen Kontrollsystem (IKS) ?
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Folie 19
Aufgaben des externen Prüfers
Entdeckungswege - Hinweisgebersystem
Anforderungen gemäß § 25a Abs. 1 KWG
• Verpflichtende Einführung eines Hinweisgebersystems
(„Whistleblowing“) zum 1. Januar 2014 (CRD IV-Umsetzungsgesetz)
Mögliche Hinweisgebersysteme in der Praxis
•
Interner Briefkasten (Hinweise über die Hauspost)
•
Interne Telefon-Hotline
•
Internes E-Mail-Postfach
•
Externes Call-Center
•
Externer Ombudsmann  Häufigste Lösung in der Praxis
•
Internet-gestützte Lösung (Standardlösung durch Drittanbieter)
•
Kombinationen (z.B. Internet-gestützte Lösung mit Ombudsmann)
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Folie 20
Aufgaben des externen Prüfers
Implementierte Sicherungsmaßnahmen
Überprüfen und Bewerten von Angemessenheit und
Wirksamkeit (1/3)
• Bewertung der aufbau- und ablauforganisatorischen Maßnahmen zur
Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen
• Bewertung der Tätigkeit der zentralen Stelle
- z.B. Durchführung von geeigneten Kontrollen, Schulung der Mitarbeiter,
Umsetzung gruppenweiter Maßnahmen
• Bewertung der Risikoanalyse zu sonstigen strafbaren Handlungen
- Ist die GFA institutsspezifisch aufgestellt?
- Deckt die GFA alle institutsspezifischen Risiken ab?
- Werden anhand der GFA angemessene Präventionsmaßnahmen
abgeleitet?
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Folie 21
Aufgaben des externen Prüfers
Implementierte Sicherungsmaßnahmen
Überprüfen und Bewerten von Angemessenheit und
Wirksamkeit (2/3)
• Interne Grundsätze und Verfahren zur Prävention von sonstigen
strafbaren Handlungen
 Aktualität ? Vollständigkeit ? Angemessenheit ?
 Werden sind wirksam angewendet?
•
Bewertung der Monitoring-Maßnahmen zur Aufdeckung von sonstigen
strafbaren Handlungen
 Enthält das Indizienmodell Parameter zur Identifizierung sonstiger
strafbaren Handlungen?
 Werden Rückschlüsse aus Monitoring hin zur GFA und den
Präventionsmaßnahmen gezogen?
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Folie 22
Aufgaben des externen Prüfers
Implementierte Sicherungsmaßnahmen
Überprüfen und Bewerten von Angemessenheit und
Wirksamkeit (3/3)
• Bewertung des Umgangs mit Fraud-relevanten Sachverhalten
 aufgrund Hinweisgebersystem
 aufgrund externer Meldungen
• Bewertung der Tätigkeit der Internen Revision im Zusammenhang mit
Prüfungen zum Themenkomplex „sonstige strafbare Handlungen“
• Berichterstattung über die Prüfungsergebnisse und Bewertung im Rahmen
des BaFin-Fragebogens gemäß Anlage 5 zu § 27 PrüfbV
Aufsichtliche Anforderungen und Prüfungserfordernisse zur Betrugsprävention
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Folie 23
Aufgaben des externen Prüfers
Implementierte Sicherungsmaßnahmen
Beobachtete Schwachstellen in der Praxis
•
Schriftlich fixierte Ordnung nicht angemessen
•
Gefährdungsanalyse der institutsspezifischen Risikosituation
unvollständig bzw. entspricht nicht den Anforderungen (BaFinRundschreiben, DK-Hinweise)
•
Unzureichende Durchführung von Kontrollen zur Überprüfung der
Wirksamkeit implementierter Sicherungsmaßnahmen (z.B. Monitoring
interner Konten, weiterer Hoch-Risikobereiche (z.B. Einkauf, Verwertung)
•
EDV-Monitoring berücksichtigt strafbare Handlungen nicht in
ausreichendem Maße
•
Unzureichende Schulung der Mitarbeiter (Aktualität, Vollständigkeit,
Spezifika des Instituts)
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Folie 24
Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen
PwC-Umfrage 2015 (Zeitraum 2007-2013)
Wesentliche Ergebnisse:
• Finanzinstitute häufiger
betroffen als Unternehmen
andere Branchen
• Anzahl Schadensfälle rückläufig
• Betrag je Schadensfall im
Durchschnitt steigend
• Angemessenes
Risikomanagement(-system)
sowie Präventions- und
Compliance-Systeme eingerichtet
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Folie 25
Ihre Fragen...
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PwC
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Folie 26
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 9585 2661
Fax: +49 69 9585 918327
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Michael Henneberger
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