W-Lan - Privatklinik Lauterbacher Mühle am Ostersee

Nutzungsvereinbarung über den WLAN Internetzugang in der
Privatklinik Lauterbacher Mühle
Stand: 01.09.2015
In der Privatklinik Lauterbacher Mühle haben Sie gemäß § 6 der Aufnahmevereinbarung Zugang zum Internet
über ein WLAN-Netz. Die nachstehenden Vereinbarungen regeln dessen Nutzen im Sinne aller Beteiligten.
1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLAN Internetzuganges
Die Privatklinik Lauterbacher Mühle (Klinik) betreibt einen Internetzugang über WLAN. Die Klinik gestattet
dem Gast / dem Patienten für die Dauer seines Aufenthaltes in der Klinik eine Mitbenutzung des WLANZugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine kostenfreie Serviceleistung der Klinik und ist jederzeit
widerruflich. Der Gast / der Patienten hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Die Nutzung des WLAN Internetzuganges setzt eine Anmeldung voraus. Es ist zudem die Zustimmung zu den
Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der Klinik und dieser Nutzungsvereinbarung erforderlich.
Die Klinik übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des
Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Die Klinik ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz,
teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts / des Patienten
ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Die Klinik behält sich insbesondere vor,
nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu
sperren (z.B. Gewalt verherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast / der Patient wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht,
Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte
Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen
werden. Die Klinik weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren,
Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes / des Patienten. Für
Schäden am PC, Notebook, Smartphone o.ä. des Gastes / des Patienten, die durch die Nutzung des
Internetzuganges entstehen, übernimmt die Klinik keine Haftung.
Der Gast / der Patienten wird darauf hingewiesen, keine Dateien unbekannter Herkunft, die nicht angefordert
wurden, zu öffnen.
3. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen
Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast / der Patient selbst verantwortlich. Besucht der
Gast / der Patient kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus
resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Der Gast / der Patient ist verpflichtet, bei Nutzung WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird
insbesondere:
 das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen
(hierzu zählen insbesondere alle Informationen, die i.S.d. §§ 130, 130a und 131 StGB der
Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell
anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche










sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der Klinik
schädigen können);
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich
machen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spamming) und / oder anderen Formen
unzulässiger Werbung nutzen;
das WLAN nicht zum unbefugten Abruf von Informationen und Daten benutzen;
das WLAN nicht zum unbefugten Eindringen in Datennetze verwenden;
das WLAN nicht zur Übertragung von ausführbaren Routinen (z. B. Spyware, Dialer etc.) automatisch,
unautorisiert und versteckt auf Endgeräte anderer Nutzer verwenden;
keine Peer-to-Peer-Netzwerke in Anspruch nehmen;
keine Einrichtungen benutzen oder Anwendungen ausführen, die zu Störungen / Veränderungen an
der physikalischen oder logischen Struktur des WLAN-Servers, des WLAN-Netzes oder anderer Netze
führen oder führen können;
keine Viren, trojanischen Pferde, Junk-Mails oder nicht angeforderte E-Mail-Massensendungen
anbieten, übertragen oder zu deren Übersendung auffordern.
Es ist ausdrücklich untersagt, Filesharing Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik und Film Downloads
über unser WLAN zu starten.
Der Gast / der Patient stellt die Klinik von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer
rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast / den Patienten und / oder auf einem Verstoß gegen
vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren
Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Gast / der Patient oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein
solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er die Klinik auf diesen Umstand hin.
4. Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges
Die Klinik gibt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des
Internetzugangs für irgendeinen Zweck.
5. Datenschutz
Soweit die Klinik die Daten des Gastes / des Patienten im Rahmen der Internetnutzung über unseren
Internetzugang erhebt, werden diese selbstverständlich gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen
behandelt.
6. Verstoß gegen die Nutzugshinweise
Sofern der Gast / der Patienten gegen diese Nutzungshinweise verstößt oder die Klinik einen entsprechenden
Verdacht hat, ist diese berechtigt den Internetzugang gegenüber des Gastes / des Patienten einzuschränken
oder zu sperren. Sollte der Gast / der Patient hierbei Daten verlieren, übernimmt die Klinik dafür keine
Haftung.