Liebe Kollegin! Lieber Kollege!

FACHBEREICH ÖFFENTLICHES RECHT
Tel.: +43 732 2468-7400
Fax: +43 732 2468-7405
[email protected]
Liebe Kollegin! Lieber Kollege!
Wir begrüßen Sie im Namen des Fachbereichs Öffentliches Recht sehr herzlich an der
Johannes Kepler Universität Linz. Wir freuen uns, dass Sie sich für das Diplomstudium der
Rechtswissenschaften an der JKU Linz entschieden haben. Mit diesem E-Mail stellen wir
Ihnen den Fachbereich Öffentliches Recht und sein Studienkonzept für den ersten
Studienabschnitt im Fach Öffentliches Recht I vor.
Fachbereich Öffentliches Recht
Der Fachbereich Öffentliches Recht ist ein Zusammenschluss des Instituts für Staatsrecht
und Politische Wissenschaften, des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre
sowie des Instituts für Multimediales Öffentliches Recht.
Der Fachbereich zeichnet für die öffentlich-rechtlichen Studieninhalte des Diplomstudiums
der Rechtswissenschaften verantwortlich und wird Sie daher durch wesentliche Teile Ihres
Studiums begleiten. Über 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs stehen
Ihnen im Studium zur Seite. Neben dem Diplomstudium der Rechtswissenschaften betreut
der Fachbereich die öffentlich-rechtliche Lehre in weiteren Studien der JKU Linz, so
insbesondere im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht und im Masterstudium Recht und
Wirtschaft für Techniker/innen.
Die rechtswissenschaftliche Forschung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Fachbereichs deckt viele Bereiche des Österreichischen und Europäischen Öffentlichen
Rechts ab. Besondere Forschungsschwerpunkte bestehen in den Bereichen Öffentliches
Wirtschaftsrecht, österreichische und europäische Grund- und Menschenrechte,
Staatsfinanzrecht, Staatsorganisationsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Verwaltungsrechtsschutz und Verwaltungskontrolle, Europäisches Öffentliches Recht, Energierecht,
Technikrecht, Umweltrecht, Raumordnungsrecht, Gemeinderecht und Medizinrecht.
Der Fachbereich Öffentliches Recht legt großen Wert auf Kooperationen mit der Praxis. Eine
besonders intensive und institutionalisierte Zusammenarbeit (zB in Form von gemeinsamen
Tagungen, Moot Courts usw) besteht mit dem Amt der Oö. Landesregierung und dem
Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, www.jku.at, DVR 0093696
-2Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Gemeinsam mit der PräsidentInnenkonferenz der
Verwaltungsgerichte bietet der Fachbereich ein österreichweites Weiterbildungsprogramm
für Verwaltungsrichter/innen an. Professorinnen und Professoren des Fachbereichs sind
zudem am Verfassungsgerichtshof sowie in nationalen und internationalen Gremien tätig.
Studienkonzept Öffentliches Recht I
Das Studium des Öffentlichen Rechts beginnt gleichsam mit dem ersten Tag des
Diplomstudiums mit dem Fach Öffentliches Recht I. Der Fachbereich Öffentliches Recht
bietet für dieses Fach ein abgestimmtes Studienkonzept an. Dieses ermöglicht – Interesse,
Einsatz- und Lernbereitschaft vorausgesetzt – von Anfang an ein didaktisch hochwertiges,
auf Verständnis ausgerichtetes und damit gewinnbringendes Studium des Öffentlichen
Rechts. Die einzelnen Teile des Konzepts – Lehrveranstaltungen, Lehrmaterialien und
Prüfungen – sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich wechselseitig.
1. Lehrveranstaltungen
Das Studium des Öffentlichen Rechts beginnt jetzt im Wintersemester mit dem fünfstündigen
Kurs Öffentliches Recht I, der aus dem Kursteil „Theorie“ sowie dem Kursteil „Methodik
und Verwaltungsverfahren“ besteht. Über das Semester verteilt besteht die Möglichkeit, bei
fünf automatisierten Computer-Testungen Ihren Lernfortschritt zu überprüfen und auf diese
Weise den – zum Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase erforderlichen –
Kursschein sowie (bis zu fünf) Bonuspunkte für die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I
zu erwerben; bei insgesamt negativer Beurteilung der Computer-Testungen kann der
Kursschein im Sommersemester durch Absolvierung einer Testung über den gesamten
Kursstoff nachgeholt werden.
Kurs Öffentliches Recht I (LVA Nr. 140.019)
Vortragende: assoz. Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer und Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel
Nähere Informationen zu diesem Kurs finden Sie hier.
Der Kurs wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet. Darin werden in kleineren Gruppen
ausgewählte Themen des Kurses, deren Verständnis üblicherweise eine vertiefte
Auseinandersetzung erfordert, anhand von Beispielen besprochen und näher erläutert. Ein
wesentlicher Teil jeder Arbeitsgemeinschaft ist darüber hinaus dem (mit dem Curriculum
2015 neu geschaffenen) Fertigkeitentraining gewidmet. In diesem Rahmen wird besonderer
Wert auf die Schärfung zentraler juristischer Kompetenzen gelegt, die – über die Grenzen
des Öffentlichen Rechts hinaus – nicht nur für Ihren weiteren Studienerfolg, sondern auch
nach Studienabschluss für Ihr berufliches Fortkommen von entscheidender Bedeutung sind:
Fähigkeiten wie Lesen und Verstehen von Rechtsvorschriften, Entwickeln und Präsentieren
von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift oder korrektes Zitieren
von Normen sind nur einige Beispiele dafür; zum Erlernen des effizienten Umgangs mit
juristischen Datenbanken wird zudem eine verpflichtende Schulung zum RIS
(Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes) angeboten. Um den – zum Abschluss
-3der Studieneingangs- und Orientierungsphase ebenfalls erforderlichen – AG-Schein zu
erwerben, haben Sie während des Semesters die Möglichkeit, bei drei Klausuren jeweils 50
Punkte zu erwerben; das Ergebnis einer dieser Klausuren können Sie durch Teilnahme an
einer Nachklausur am Ende der Semesterferien substituieren
Einen Überblick über die im Rahmen des Studienkonzepts angebotenen Arbeitsgemeinschaften
finden Sie hier.
Das Sommersemester ist primär der Falllösung, also der praktisch sehr bedeutsamen
rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten, gewidmet. In der dazu angebotenen Übung
Öffentliches Recht I (1) wird zunächst in der ersten Semesterhälfte die im Wintersemester
präsentierte Falllösungstechnik verfeinert und anhand von Fällen vertieft. Zur Selbstkontrolle
wird im Rahmen dieser Lehrveranstaltung die Möglichkeit angeboten, an zwei
Probeklausuren teilzunehmen und diese anhand von zur Verfügung gestellten
Punkteschemata zu korrigieren.
In der zweiten Semesterhälfte schließt an diese Lehrveranstaltung nahtlos die Übung
Öffentliches Recht I (2) an. Sie besteht aus drei dreistündigen Klausuren vor den
Sommerferien und einer dreistündigen Klausur am Ende der Sommerferien, durch die Sie
das Ergebnis einer der vorangehenden drei Klausuren substituieren können. Das
Studienrecht sieht vor, dass jede der vier Klausuren von einer anderen Prüferin/einem
anderen Prüfer zusammengestellt wird. Im Gegensatz zu den Probeklausuren im Rahmen
der Übung Öffentliches Recht I (1) sind bei den Klausuren der Übung Öffentliches Recht I (2)
nicht nur Fälle zu lösen, sondern auch Fragen zum Stoff des fünfstündigen Kurses zu
beantworten. Durch den Kurs, die Arbeitsgemeinschaft und die Übung Öffentliches Recht I
(1) werden Sie punktgenau auf die Anforderungen dieser Abschlussklausuren vorbereitet.
2. Lehrmaterialien
Begleitend zu den Lehrveranstaltungen werden folgende Lehrmaterialien empfohlen:
Studienbuch Einführung ins öffentliche Recht, 5. Auflage, 2015 (verfasst von
Prof.in Barbara Leitl-Staudinger);
Skriptum Einführung in die Falllösung (verfasst von Prof. Andreas Hauer und Prof.in LeitlStaudinger);
Lehrbehelf Gesetzestexte Öffentliches Recht I (herausgegeben von Mag. Michael Raml);
Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XIV, 2015.
3. Fachprüfung
-4Nach dem Curriculum 2015 wird das Fach Öffentliches Recht I nicht mehr – wie bisher – in
Form einer selbständigen (schriftlichen) Fachprüfung abgeschlossen, deren Beurteilung
allein im Prüfungszeugnis aufscheint, sondern die Bildung der Fachnote erfolgt nach den
Vorschriften des Satzungsteils Studienrecht über kumulative Fachprüfungen. Dies bedeutet,
dass Sie zunächst alle fachzugehörigen Lehrveranstaltungen (= den Kurs, die
Arbeitsgemeinschaft und die beiden Übungen) erfolgreich absolvieren und sodann die
erworbenen Prüfungszeugnisse in der Abteilung Lehr- und Studienservices einreichen
müssen. Von dieser wird das arithmetische Mittel aus Ihren Noten bei der
Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I und der Übung Öffentliches Recht I (2) errechnet,
aus der sich Ihre Fachnote ergibt [der Kurs Öffentliches Recht I sowie die Übung Öffentliches
Recht I (1) werden – bei positivem Abschluss – nur mit dem Kalkül „mit Erfolg teilgenommen“
beurteilt und spielen daher bei der Bildung der Fachnote keine Rolle].
4. Ziel
Mit erfolgreicher Absolvierung des Faches Öffentliches Recht I, noch viel mehr aber mit
einem von Anfang an intensiven Studium des Öffentliches Rechts besitzen Sie einen guten
Überblick über das Öffentliche Recht sowie ein Grundverständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente. Sie verfügen damit über das wesentliche Fundament für
das weitere Studium des Öffentlichen Rechts im 2. Studienabschnitt.
Weitergehende Informationen erhalten Sie in den Lehrveranstaltungen, im Web (KUSSS bzw
auf den Seiten der Institute des Fachbereichs) sowie natürlich bei den Instituten des
Fachbereichs.
Wir wünschen Ihnen einen interessanten und erfolgreichen Start in das Studium!
Mit freundlichen Grüßen,
Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer
Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko
design. Vizerektor für Lehre
Univ.-Prof. Dr. David Leeb
Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Barbara Leitl-Staudinger
assoz. Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer
Univ.-Prof.in Dr.in Katharina Pabel
-5design. Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät