FACHBEREICH ÖFFENTLICHES RECHT Tel.: +43 732 2468-7400 Fax: +43 732 2468-7405 [email protected] Liebe Kollegin! Lieber Kollege! Wir begrüßen Sie im Namen des Fachbereichs Öffentliches Recht sehr herzlich an der Johannes Kepler Universität Linz. Wir freuen uns, dass Sie sich für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der JKU Linz entschieden haben. Mit diesem E-Mail stellen wir Ihnen den Fachbereich Öffentliches Recht und sein Studienkonzept für den ersten Studienabschnitt im Fach Öffentliches Recht I vor. Fachbereich Öffentliches Recht Der Fachbereich Öffentliches Recht ist ein Zusammenschluss des Instituts für Staatsrecht und Politische Wissenschaften, des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre sowie des Instituts für Multimediales Öffentliches Recht. Der Fachbereich zeichnet für die öffentlich-rechtlichen Studieninhalte des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften verantwortlich und wird Sie daher durch wesentliche Teile Ihres Studiums begleiten. Über 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs stehen Ihnen im Studium zur Seite. Neben dem Diplomstudium der Rechtswissenschaften betreut der Fachbereich die öffentlich-rechtliche Lehre in weiteren Studien der JKU Linz, so insbesondere im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht und im Masterstudium Recht und Wirtschaft für Techniker/innen. Die rechtswissenschaftliche Forschung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs deckt viele Bereiche des Österreichischen und Europäischen Öffentlichen Rechts ab. Besondere Forschungsschwerpunkte bestehen in den Bereichen Öffentliches Wirtschaftsrecht, österreichische und europäische Grund- und Menschenrechte, Staatsfinanzrecht, Staatsorganisationsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Verwaltungsrechtsschutz und Verwaltungskontrolle, Europäisches Öffentliches Recht, Energierecht, Technikrecht, Umweltrecht, Raumordnungsrecht, Gemeinderecht und Medizinrecht. Der Fachbereich Öffentliches Recht legt großen Wert auf Kooperationen mit der Praxis. Eine besonders intensive und institutionalisierte Zusammenarbeit (zB in Form von gemeinsamen Tagungen, Moot Courts usw) besteht mit dem Amt der Oö. Landesregierung und dem Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, www.jku.at, DVR 0093696 -2Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Gemeinsam mit der PräsidentInnenkonferenz der Verwaltungsgerichte bietet der Fachbereich ein österreichweites Weiterbildungsprogramm für Verwaltungsrichter/innen an. Professorinnen und Professoren des Fachbereichs sind zudem am Verfassungsgerichtshof sowie in nationalen und internationalen Gremien tätig. Studienkonzept Öffentliches Recht I Das Studium des Öffentlichen Rechts beginnt gleichsam mit dem ersten Tag des Diplomstudiums mit dem Fach Öffentliches Recht I. Der Fachbereich Öffentliches Recht bietet für dieses Fach ein abgestimmtes Studienkonzept an. Dieses ermöglicht – Interesse, Einsatz- und Lernbereitschaft vorausgesetzt – von Anfang an ein didaktisch hochwertiges, auf Verständnis ausgerichtetes und damit gewinnbringendes Studium des Öffentlichen Rechts. Die einzelnen Teile des Konzepts – Lehrveranstaltungen, Lehrmaterialien und Prüfungen – sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich wechselseitig. 1. Lehrveranstaltungen Das Studium des Öffentlichen Rechts beginnt jetzt im Wintersemester mit dem fünfstündigen Kurs Öffentliches Recht I, der aus dem Kursteil „Theorie“ sowie dem Kursteil „Methodik und Verwaltungsverfahren“ besteht. Über das Semester verteilt besteht die Möglichkeit, bei fünf automatisierten Computer-Testungen Ihren Lernfortschritt zu überprüfen und auf diese Weise den – zum Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase erforderlichen – Kursschein sowie (bis zu fünf) Bonuspunkte für die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I zu erwerben; bei insgesamt negativer Beurteilung der Computer-Testungen kann der Kursschein im Sommersemester durch Absolvierung einer Testung über den gesamten Kursstoff nachgeholt werden. Kurs Öffentliches Recht I (LVA Nr. 140.019) Vortragende: assoz. Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer und Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel Nähere Informationen zu diesem Kurs finden Sie hier. Der Kurs wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet. Darin werden in kleineren Gruppen ausgewählte Themen des Kurses, deren Verständnis üblicherweise eine vertiefte Auseinandersetzung erfordert, anhand von Beispielen besprochen und näher erläutert. Ein wesentlicher Teil jeder Arbeitsgemeinschaft ist darüber hinaus dem (mit dem Curriculum 2015 neu geschaffenen) Fertigkeitentraining gewidmet. In diesem Rahmen wird besonderer Wert auf die Schärfung zentraler juristischer Kompetenzen gelegt, die – über die Grenzen des Öffentlichen Rechts hinaus – nicht nur für Ihren weiteren Studienerfolg, sondern auch nach Studienabschluss für Ihr berufliches Fortkommen von entscheidender Bedeutung sind: Fähigkeiten wie Lesen und Verstehen von Rechtsvorschriften, Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift oder korrektes Zitieren von Normen sind nur einige Beispiele dafür; zum Erlernen des effizienten Umgangs mit juristischen Datenbanken wird zudem eine verpflichtende Schulung zum RIS (Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes) angeboten. Um den – zum Abschluss -3der Studieneingangs- und Orientierungsphase ebenfalls erforderlichen – AG-Schein zu erwerben, haben Sie während des Semesters die Möglichkeit, bei drei Klausuren jeweils 50 Punkte zu erwerben; das Ergebnis einer dieser Klausuren können Sie durch Teilnahme an einer Nachklausur am Ende der Semesterferien substituieren Einen Überblick über die im Rahmen des Studienkonzepts angebotenen Arbeitsgemeinschaften finden Sie hier. Das Sommersemester ist primär der Falllösung, also der praktisch sehr bedeutsamen rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten, gewidmet. In der dazu angebotenen Übung Öffentliches Recht I (1) wird zunächst in der ersten Semesterhälfte die im Wintersemester präsentierte Falllösungstechnik verfeinert und anhand von Fällen vertieft. Zur Selbstkontrolle wird im Rahmen dieser Lehrveranstaltung die Möglichkeit angeboten, an zwei Probeklausuren teilzunehmen und diese anhand von zur Verfügung gestellten Punkteschemata zu korrigieren. In der zweiten Semesterhälfte schließt an diese Lehrveranstaltung nahtlos die Übung Öffentliches Recht I (2) an. Sie besteht aus drei dreistündigen Klausuren vor den Sommerferien und einer dreistündigen Klausur am Ende der Sommerferien, durch die Sie das Ergebnis einer der vorangehenden drei Klausuren substituieren können. Das Studienrecht sieht vor, dass jede der vier Klausuren von einer anderen Prüferin/einem anderen Prüfer zusammengestellt wird. Im Gegensatz zu den Probeklausuren im Rahmen der Übung Öffentliches Recht I (1) sind bei den Klausuren der Übung Öffentliches Recht I (2) nicht nur Fälle zu lösen, sondern auch Fragen zum Stoff des fünfstündigen Kurses zu beantworten. Durch den Kurs, die Arbeitsgemeinschaft und die Übung Öffentliches Recht I (1) werden Sie punktgenau auf die Anforderungen dieser Abschlussklausuren vorbereitet. 2. Lehrmaterialien Begleitend zu den Lehrveranstaltungen werden folgende Lehrmaterialien empfohlen: Studienbuch Einführung ins öffentliche Recht, 5. Auflage, 2015 (verfasst von Prof.in Barbara Leitl-Staudinger); Skriptum Einführung in die Falllösung (verfasst von Prof. Andreas Hauer und Prof.in LeitlStaudinger); Lehrbehelf Gesetzestexte Öffentliches Recht I (herausgegeben von Mag. Michael Raml); Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XIV, 2015. 3. Fachprüfung -4Nach dem Curriculum 2015 wird das Fach Öffentliches Recht I nicht mehr – wie bisher – in Form einer selbständigen (schriftlichen) Fachprüfung abgeschlossen, deren Beurteilung allein im Prüfungszeugnis aufscheint, sondern die Bildung der Fachnote erfolgt nach den Vorschriften des Satzungsteils Studienrecht über kumulative Fachprüfungen. Dies bedeutet, dass Sie zunächst alle fachzugehörigen Lehrveranstaltungen (= den Kurs, die Arbeitsgemeinschaft und die beiden Übungen) erfolgreich absolvieren und sodann die erworbenen Prüfungszeugnisse in der Abteilung Lehr- und Studienservices einreichen müssen. Von dieser wird das arithmetische Mittel aus Ihren Noten bei der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I und der Übung Öffentliches Recht I (2) errechnet, aus der sich Ihre Fachnote ergibt [der Kurs Öffentliches Recht I sowie die Übung Öffentliches Recht I (1) werden – bei positivem Abschluss – nur mit dem Kalkül „mit Erfolg teilgenommen“ beurteilt und spielen daher bei der Bildung der Fachnote keine Rolle]. 4. Ziel Mit erfolgreicher Absolvierung des Faches Öffentliches Recht I, noch viel mehr aber mit einem von Anfang an intensiven Studium des Öffentliches Rechts besitzen Sie einen guten Überblick über das Öffentliche Recht sowie ein Grundverständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente. Sie verfügen damit über das wesentliche Fundament für das weitere Studium des Öffentlichen Rechts im 2. Studienabschnitt. Weitergehende Informationen erhalten Sie in den Lehrveranstaltungen, im Web (KUSSS bzw auf den Seiten der Institute des Fachbereichs) sowie natürlich bei den Instituten des Fachbereichs. Wir wünschen Ihnen einen interessanten und erfolgreichen Start in das Studium! Mit freundlichen Grüßen, Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko design. Vizerektor für Lehre Univ.-Prof. Dr. David Leeb Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Barbara Leitl-Staudinger assoz. Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer Univ.-Prof.in Dr.in Katharina Pabel -5design. Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
© Copyright 2025 ExpyDoc