full04_fullservice_normalverschleiss_gueltig_ab_21

Geschäftsbedingung
Code:
FULL04
Beschreibung:
Fullservice Normalverschleiß
gültig ab:
21.07.2015
Seite:
1.
1.1
Hauptsitz Herzberg
Northeimer Straße 90-94
37412 Herzberg am Harz
Telefon
+49(0) 5521-860-0
Telefax
+49(0) 5521-72425
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Servicebedingungen für "Fullservice"
Fullservice normaler Verschleiß
Vermieter und Mieter haben einen Mietvertrag abgeschlossen. Für den Mietvertrag gelten die im Mietvertrag vereinbarten Allgemeinen Mietbedingungen
des Vermieters. Diese Servicebedingungen regeln den im Mietvertrag enthaltenen Serviceumfang (Punkt 5 der Allgemeinen Mietbedingungen).
1.2
Servicepreis
Der in diesen Servicebedingungen vereinbarte Serviceumfang wird vom Vermieter im Rahmen der vereinbarten Mietrate erbracht. Serviceleistungen, die
nicht Bestandteil des Serviceumfanges dieser Servicebedingungen sind, können vom Vermieter zusätzlich zu der vereinbarten Miete dem Mieter in
Rechnung gestellt werden.
2.
2.1
Serviceumfang
Wartung
Die Wartung des gesamten Mietgegenstandes, einschließlich aller bereit gestellten Zusatzausstattungen wie zum Beispiel Kranaufbauten, Kompressoren,
Hydraulikanlagen, Kühlaggregate oder Ladebordwände, umfasst folgende Leistungen:
- die Durchführung aller vom Hersteller des Mietgegenstandes vorgeschriebenen Inspektionsarbeiten und Revisionen.
- die Durchführung der jährlichen Zwischen- und Bremsensonderuntersuchungen (SP-Prüfung), soweit solche gesetzlich vorgeschrieben sind.
- die Durchführung von Fahrtenschreiberuntersuchungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
- die Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchungen (HU-Prüfung) nach der jeweils gültigen Straßenverkehrszulassungsordnung
(STVZO) der Bundesrepublik Deutschland.
- die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Abgasuntersuchung (AU).
Die Zugabstimmung gehört nur dann zum Serviceumfang, wenn Zugmaschine und Auflieger bzw. LKW und Anhänger zusammen beim Vermieter
angemietet wurden.
2.2
Reparatur
Der Vermieter übernimmt alle Kosten für Reparaturarbeiten am Mietgegenstand, die aufgrund des normalen Verschleißes im Rahmen der normalen, nicht
zweckentfremdeten Nutzung des Mietgegenstandes entstanden sind.
Notwendige Reparaturen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Kommt es zu Folgeschäden, die im kausalen Zusammenhang zu der
unterlassenen Mängelanzeige stehen, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter für die daraus entstandenen Kosten.
2.3
Normaler Verschleiß
Wird während der Vertragslaufzeit aufgrund normalen Gebrauchsverschleißes eine Reparatur notwendig, um die Nutzung oder die den gesetzlichen
Bestimmungen entsprechende Verkehrssicherheit des Mietgegenstandes zu gewährleisten, trägt der Vermieter die Kosten, soweit nicht der Mieter für
die entstandenen Kosten haftet. Unfallbedingte Abschleppkosten werden im Rahmen des Serviceumfanges vom Vermieter nicht übernommen.
Normaler Gebrauchsverschleiß liegt nicht vor, wenn:
- durch äußeren Einfluss Bestandteile des Mietgegenstandes deformiert worden sind oder der Farbanstrich über die normale Abnutzung hinaus
beschädigt ist.
- die Reparatur dadurch notwendig wurde, weil der Mieter seine Pflege- und Obhutspflichten nach Punkt 7 der Allgemeinen Mietbedingungen
verletzt hat und die Reparatur im kausalen Zusammenhang zu der Verletzung vorgenannter Pflichten steht.
- die Reparatur dadurch notwendig wurde, dass die Zugabstimmung des Mietgegenstandes nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde und der Mieter für
die Durchführung der Zugabstimmung verantwortlich ist.
- die Reparatur der Beseitigung von Unfallschäden dient. Dies trifft auch auf Reparaturen zu, die infolge von Diebstahl und Widerauffinden des
Mietgegenstandes oder bei Vandalismus notwendig werden.
Der Verbrauch von Betriebs- und Schmierstoffen ist kein normaler Gebrauchsverschleiß und somit vom Mieter zu tragen.
Die Betankung des Mietgegenstandes mit Bio-Diesel ist untersagt. Reparaturen am Mietgegenstand, die ihre Ursache in der vertragswidrigen Verwendung
von Bio-Diesel haben, sind keine Reparaturen auf Grund normalen Verschleißes.
Öle und Fette, die im Rahmen der vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionsintervalle benötigt werden, sind vom Vermieter zu tragen.
Als Gebrauchsverschleiß beim Reifen gilt der Profilverlust durch normales Abfahren der Reifen oder Herstellermängel, die in der Folge zu erhöhtem
Reifenverschleiß führen.
Normaler Gebrauchsverschleiß liegt dann vor, wenn mit 1 mm Profiltiefe eine Wegstrecke von mindestens 9000 km zurückgelegt wird. Pro nicht gefahrene
9000 km kann der Vermieter dem Mieter 1/13 der Wiederbeschaffungskosten des Reifens in Rechnung stellen.
Normaler Gebrauchsverschleiß des Reifens liegt nicht vor, wenn:
PEMA GmbH
| Northeimer Straße 90-94 | 37412 Herzberg am Harz | Deutschland
Telefon +49(0) 5521-860-0 | Telefax +49(0) 5521-72425 | [email protected] | www.pema.eu
Sitz der Gesellschaft: 37412 Herzberg am Harz | Handelsregister:Amtsgericht Göttingen 6 HRB 120093
Geschäftsführer: Peter Ström, Dr. Albrecht Haase
St.-Nr.: 29/200/005728 | Ust-Id-Nr.: DE 115895830
Geschäftsbedingung
Code:
FULL04
Beschreibung:
Fullservice Normalverschleiß
gültig ab:
21.07.2015
Seite:
Hauptsitz Herzberg
Northeimer Straße 90-94
37412 Herzberg am Harz
Telefon
+49(0) 5521-860-0
Telefax
+49(0) 5521-72425
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- der Reifen durch Einfahren von Nägeln oder durch andere äußere Einwirkung (Flankenschäden) beschädigt oder unbrauchbar wird.
- die Bremsen eines gemieteten Auflieger bzw. Anhänger mit dem Zugfahrzeug falsch oder gar nicht abgestimmt sind, der Vermieter für die Durchführung
der Zugabstimmung nicht verantwortlich war, und es daraus resultierend zur erhöhten Abnutzung des Reifens kam.
- das Fahrzeug überladen wurde und es so zu unnormalem Reifenverschleiß gekommen ist.
- es durch Fahren von zu kurzen Wenderadien zu Radierungen des Reifens kommt.
- der Verschleiß durch Reifenplatzer, Bremsplatten, Ein- und Anfahrschäden sowie in Folge des Fahrens mit falschem Luftdruck entstanden ist.
3.
Servicedienst
3.1
Servicenetz
Der Vermieter unterhält ein eigenständiges Servicenetz in der Bundesrepublik Deutschland, das durch das Einschalten von Kooperationspartnern
ergänzt wird. Der Servicedienst wird 24 Stunden durchgehend die ganze Woche zugesichert.
3.2
Reparatur und Wartungsservice durch den Vermieter
Reparaturen und Wartungsarbeiten über 50 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer organisiert und koordiniert der Servicedienst des Vermieters.
Der Mieter ist nicht berechtigt eigenständige Aufträge an Dritte zur Durchführung von Reparatur- und Servicearbeiten zu erteilen, deren Kosten 50 €
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer überschreiten, wenn anschließend diese Kosten im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages vom Vermieter
getragen werden sollen.
Reparatur- und Wartungsarbeiten sind beim Vermieter anzumelden. Der Vermieter entscheidet unter Abwägung aller Umstände, in welchem Servicestützpunkt
des Vermieters oder seiner Kooperationspartner die Arbeiten durchzuführen sind. Reparaturen und Wartungsarbeiten im Ausland sind in Fachwerkstätten
auszuführen. Werden Notfallreparaturen in Fremdwerkstätten nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter ausgeführt, erstattet der
Vermieter die durch den Mieter bezahlten Rechnungen bis zu der Höhe, die bei einer gleichen Reparatur in einer autorisierten Fachwerkstatt des
Herstellers des Mietgegenstandes angefallen wären.
3.3
Notfallreparaturen
Der Mieter ist berechtigt Notfallreparaturen innerhalb des im Mietvertrag vereinbarten Einsatzgebietes ohne Genehmigung des Vermieters zu
veranlassen, wenn die Kosten der gesamten Notfallreparatur 50 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer nicht übersteigen und diese Kosten im
Rahmen des bestehenden Mietvertrages durch den Vermieter zu tragen sind.
4.
4.1
Allgemeine Hinweise für den Mieter und ausgeschlossene Leistungen
Serviceintervalle dürfen nicht über-/unterschritten werden.
Kühlaggregate sind regelmäßig zu verwenden, um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
Es dürfen keine geplanten Reparaturen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
4.2
Alle Arbeiten sind in einer dazu autorisierten Werkstatt durchzuführen.
Vom Fullservice ausgeschlossene Leistungen sind:
- Betriebsstoffe und Öle außerhalb der Wartungen
- Scheibenreinigungskonzentrat, Wischerblätter, Beleuchtung und Sicherungen im Rahmen einer Wartung und außerhalb der Wartungen
- Wendelflexschläuche und Verbindungskabel
- Updates für Navigationssysteme
Starthilfe ist nicht Bestandteil des Fullservice und wird, wenn erforderlich, mit 300 € in Rechnung gestellt.
PEMA GmbH
| Northeimer Straße 90-94 | 37412 Herzberg am Harz | Deutschland
Telefon +49(0) 5521-860-0 | Telefax +49(0) 5521-72425 | [email protected] | www.pema.eu
Sitz der Gesellschaft: 37412 Herzberg am Harz | Handelsregister:Amtsgericht Göttingen 6 HRB 120093
Geschäftsführer: Peter Ström, Dr. Albrecht Haase
St.-Nr.: 29/200/005728 | Ust-Id-Nr.: DE 115895830