Den Bedarf bedienen! Wie Ihre Mitarbeiter erfolgreiche Verkäufer

0 6 . 2 01 5
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PDLpraxis:
Pflege­
reform wirft
viele Fragen
auf
Juni
2015
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24.
Jah rgang
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Tagespflege: Variable und kreative Angebote schaffen
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Seien Sie selbstbewusst!
Noch mehr Selbstbewusstsein wünsche ich mir für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, aber auch für die Leitungsebene in der ambulanten Pflege. Sie müssen sich nicht dafür rechtfertigen, dass Sie gute Arbeit leisten und diese auch
aktiv anbieten. Damit das nicht nur „handwerklich“ gelingt, sondern Sie und Ihre
Kollegen einmal ihre innere Haltung dazu prüfen, haben wir die Expertin Mona
Schöffler gebeten, uns Tipps für Chefs und Mitarbeiter zusammenzustellen (ab
Seite 20). Diese Tipps gibt Ihnen Frau Schöffler auch bei unseren Altenpflege-Kongressen, in diesem Jahr mit einem ambulanten Vortrags- und Workshop-Strang
(www.ap-kongress.de).
Und noch ein weiteres Bildungsangebot können wir Ihnen vorstellen: Mit der
Vincentz Akademie bieten wir zertifizierte Seminare, die die Pflegenden in den
Mittelpunkt stellen! Auf Seite 9 erfahren Sie mehr. Klar, dass die Tagespflege im
Programm der Akademie prominent vertreten ist. Referent Udo Winter hat dazu
auch ein Buch geschrieben – und einen Artikel für unserere Zeitschrift (Seite 26).
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Inhalt
In diesem Heft:
FORUM
04Management-Tipp
08Kennzahlen
12 Finanzieren und Investieren
14Interview
16 Häusliche Pflege Innovationspreis
18Ortstermin
Häusliche Pflege Themen
20
20 Beraten und Verkaufen
Neue Leistungen und Abrechnungsmöglichkeiten machen die ambulante Pflege für Ihre Kunden immer
unübersichtlicher. Durch seriöse,
verkaufsorientierte Beratung haben
Sie Chance, mehr Leistungen zu verkaufen, von denen der Pflegebedürftige und der Pflegedienst profitieren.
Beraten und
Verkaufen
26Tagespflege
Die neue Generation der Tagespflege
bietet Pflegediensten wirtschaftlich
interessante Entwicklungsmöglichkeiten.
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42
26
tagespflege
Foto: Fotolia/Jeanette Dietl
E-Learning
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2
30 Recht & Gesetz
Versorgungsverträge: Augen auf bei
Ausschlussfristen
Arbeitsrecht: Personaleinsatz und
gemeinsamer Betrieb
34Finanzen
Um den Finanzierungsbedarf Ihres
Pflegedienstes zu decken, müssen
Sie regelmäßig Ihre Kreditwürdigkeit
unter Beweis stellen. Im Mittelpunkt
einer Kreditvergabe steht immer der
aktuelle Jahresabschluss.
38Unternehmer-Porträt
Mit hanseatischer Gelassenheit
steuert Ole Bernatzki seinen Pflegedienst. Das Wichtigste für ihn? Seine
Mitarbeiter! Bei ihm haben sie Zeit
beim Kunden und einen verlässlichen Dienstplan.
42E-Learning
Fortbildungen sind in der Pflege unverzichtbar und Arbeitszeit kostbar.
Insbesondere Pflegediensten eröffnen digitale Lernangebote wie das
E-Learning hier neue Perspektiven.
Service
Finanzen
34
46Termine/Impressum
48 Markt & Mittel
50Medien
52Blickpunkte
häusliche pflege | 06.2015
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+
Forum: Management-Tipp
foto: Fotolia_Wrangler
4
Pflegestärkungsgesetz 1: Nur keine Panik
Eine Neuausrichtung auf unterschiedlichen Ebenen
S
eit Anfang des Jahres das Pflegestärkungsgesetz 1 in Kraft getreten ist,
beginnt sich der Pflegemarkt zu verändern. Leistungen der Pflegeversicherung
wurden auf alle Pflegebedürftigen und Versicherten ausgeweitet und gleichrangig nebeneinander gestellt.
Es geht insbesondere um die neuen Entlastungsleistungen mit einem zusätzlichen Budget (mindestens 104 Euro), den flexibleren
Einsatz des Leistungsbudgets (60 Prozent/40
Prozent), die Inanspruchnahme teilstationärer
Leistungen ohne Verrechnung und die Erhöhung des Budgets für Verhinderungspflege.
Inzwischen wurde das neue Begutachtungsassessment (NBA) auf den Weg gebracht und
die SIS (Strukturierte Informationssammlung)
erprobt. Der ddamit eingeleitete Paradigmenwechsel in der pflegerischen Versorgung ist
vielen Pflegekräften dennnoch immer noch
nicht hinreichend bekannt.
Was Sie jetzt tun sollten
Beobachten Sie die teils umgesetzten, teils in Vorbeitung und in Testphasen befindlichen Regelungen
Genau, dazu gehören:
• Leistungsbereiche nach § 123 SGB XI
• Niedrigschwellige Betreuungs- und
Entlastungsangebote §§ 45a,b,c SGB
XI und
• Haushaltsnahe Dienstleistungen (104
Euro plus 40 Prozent des Sachleistungsbudgets)
• NBA und SIS
++ Sehen Sie sich schon jetzt als Sachleistungsoptimierer für Ihre Kunden und
handeln Sie entsprechend.
Die Rubrik wird betreut von der
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Die verschiedenen Initiativen (einschließlich
die Erarbeitung des Pflegestärkungsgesetzes
2) führen zu einer Umstrukturierung des Leistungsspektrums und schlagen, auch im Sinne
der Kostenträger, auf das Leistungsrecht durch.
Nicht in Aktionismus verfallen
Viele Pflegedienste sind zurzeit verunsichert.
Einige wollen nicht hinterherhinken und verfallen in einen Aktionismus, der tatsächlich in
diesem Ausmaß nicht angebracht ist. So werden innerhalb kürzester Zeit Dokumentationssysteme umgestellt, oder einzelne Anbieter
schließen schon jetzt Vergütungsvereinbarungen mit gesondertem Vergütungsanteil, um
die neue SIS sofort umzusetzen.
Aber schon jetzt die Weichen stellen
Natürlich müssen sich Pflegedienstbetreiber
mit den neuen Gegebenheiten auseinander-
setzen. Dabei sollten sie den Fokus auf die
Erhebung und Bestimmung des tatsächlichen,
situations- und umgebungsbedingten Bedarfs
des Kunden richten – vor allem mit Blick auf
die zukünftige Einstufung der Pflege- und Hilfebedürftigkeit (sowie unter Berücksichtigung
der gegebenenfalls neu zu definierenden Einstufungskriterien). In den Blick zu nehmen
sind ebenfalls das neu zuzuordnende Dienstleistungsspektrum, nicht zu vergessen eine
entsprechende Personalentwicklung.
In einem zweiten Schritt sind dann die internen Prozesse der Dienstleistungserbringung
zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Hierunter fallen vorrangig das Erstgespräch,
das Beratungsgespräch, das Risikomanagement und die Bezugspflege.
Ebenfalls sollten die Erfahrungen aus den derzeit laufenden Implementierungen beobachtet
werden. Erst wenn diese Immplementierungsphase tatsächlich erfolgreich verläuft und
entsprechend ausgewertet ist, sollte die Anpassung der eigenen Dokumentationssysteme
erfolgen – und nicht umgekehrt!
Jetzt Sachleistungen optimieren
Der Pflegedienst sollte sich dennoch bereits
jetzt als Sachleistungsmanager des Pflege- und
Hilfebedürftigen verstehen. Auch wenn noch
nicht alle Rahmenbedingungen vorliegen bzw.
Gesetze und Verordnungen erst noch umgesetzt werden müssen, macht es Sinn, die Bedarfe der Kunden schon jetzt zu eruieren und
auf die zukünftige Umsetzung der Pflege- und
Hilfebedürftigkeit bzw. auf die damit verbundenen Sachleistungen hin zu optimieren.
Denn wenn andere Dienstleister schneller sind,
verliert der zögernde Pflegedienst unter Umständen Umsatzanteile und seine Wirtschaftlichkeit gerät in Gefahr. Doch sollte eine Umstellung immer mit Augenmaß einhergehen.
Rainer Berg (li.)
Dipl.-Betriebswirt, Steuerberater
[email protected]
Peter Reinken (re.)
Dipl.-Pflegewirt (FH)
[email protected]
häusliche pflege | 06.2015
Forum
5
Streit um die Pflegetransparenz
In Sachen PTVA hat der GKV-Spitzenverband die Schiedsstelle angerufen. Ist das sinnvoll? Die Branche diskutiert
Ist ein Schiedsverfahren zur Weiterentwicklung
der Pflegetransparenzvereinbarung ambulant
(PTVA) noch sinnvoll? Schließlich will KarlJosef-Laumann (CDU), Pflegebevollmächtigter
der Bundesregierung, die Veröffentlichung
der Pflegenoten ab 2016 ausgesetzen. Dass
sich am Transparenz-Prüfverfahren in nächster Zeit Grundlegendes ändert, ist allerdings
weniger zu erwarten. Laumann selbst betonte
zwar, dass solange kein neues Gesetz in Kraft
getreten sei, selbstverständlich das alte gelte.
„Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass
wir die Pflegenoten schnellstmöglich aussetzen müssen“. Sein Konzept für eine Reform in
der Pflegetransparenz hatte Laumann jüngst
vorgestellt – es soll im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes II zeitnah beschlossen werden,
allerdings erst ab 2018 greifen (Vgl. Häusliche
Pflege 5/2015, S. 5).
Zeitgleich zur Veröffentlichung von Laumanns
Plänen am 1. April 2015 hatte der GKV-Spitzenverband die Schiedsstelle angerufen. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe
(VDAB) spricht von einem „sinnlosen Verfahren“. Denn das Ergebnis werde „weder nachhaltigen Bestand“ haben, noch tatsächliche
Verbesserungen bringen. „Die Pflegeselbstverwaltung hat dringendere Aufgaben zu erledigen, als vor der Schiedsstelle aufwändig über
die Kosmetik an einem ohnehin ungeeigneten
System zu verhandeln“, sagte Petra Schülke,
stellvertretende Bundesvorsitzende des VDAB.
Der Bundesgeschäftsführer des bpa, Bernd
Tews, widerspricht: „Wer jetzt den Eindruck
erweckt, die aktuellen politischen Änderungsvorschläge zu den Pflegenoten würden etwas
Grundlegendes an dem gegenwärtigen Prüf-
ist
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Unsere S ht zu bedienen !
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verfahren oder den Kriterien ändern, der handelt fahrlässig.“ Ähnlich ist die Position des privaten Verbandes bad e.V.: „Unserer Meinung
nach sind die ministeriellen Ankündigungen,
neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die
Veröffentlichung der Ergebnisse von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen anzustreben,
kein Grund für die Selbstverwaltung, ihre Arbeit in Bezug auf die PTV bis 2018 einzustellen“,
sagte Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin
des bad. Der gesetzgeberische Auftrag an die
Selbstverwaltung bleibe bestehen.
„Grundsätzlich ist ein Schiedsverfahren zur
PTVA wohl unausweichlich“, sagte auch Claus
Bölicke von der AWO. Doch sollte zunächst abgewartet werden, welche gesetzlichen Änderungen folgen, um diese bei der Überarbeitung
der PTVA zu berücksichtigen. ls
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6
Einheitliche Standards für
Entlastungsleistungen
Qualität der Pflegedienste ist MaSS der Dinge
„Mit der jüngsten Pflegereform hat der Bund den Ländern die Kontrollen
über einen wichtigen Teil der Leistungen für Pflegebedürftige übertragen. Während es für die Pflegedienste durch Bundesgesetze geregelte
Qualitäts- und Personalanforderungen, Zulassungsvoraussetzungen
und viele weitere Anforderungen gibt, soll nun jedes Bundesland die
Anerkennung und Kontrolle der Betreuungs- und Entlastungsleistungen
selbst regeln“, wundert sich Kai A. Kasri, bpa-Landesvorsitzender Bayern. Für die neuen Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige darf
es keine zweitklassigen Qualitätsstandards geben, die dann auch noch
in jedem Land unterschiedlich kontrolliert werden. Das Land Bayern soll
sich laut Kasri für eine deutschlandweit gültige Regelung einsetzen.
Es muss klare Qualitätskriterien und zudem
einen wirkungsvollen Schutz der Pflegebedürftigen
vor Übervorteilung geben.“
Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle München, Joachim Görtz
Betreuungs- und Entlastungsleistungen können nicht nur von Pflegediensten oder ehrenamtlichen Helfern erbracht werden, sondern auch
von Dienstleistungsfirmen, deren Mitarbeiter oft über keinerlei Erfahrungen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen verfügen. Die ambulanten Pflegedienste seien Experten für die Betreuung und Unterstützung älterer Menschen. Die Qualität ihrer Arbeit müsse die Richtschnur
für alle neu entstehenden Angebote sein. Dafür brauche es bundesweit
einheitliche Regelungen und Kontrollmechanismen.
40 Empfehlungen für die Pflegestrukturen der Kommunen
Papier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe definiert die Rolle der Kommunen neu
D
ie Arbeitsgruppe war im Herbst 2014
eingesetzt worden, elf Bundesländer
saßen mit am Tisch, zudem Vertreter
von Bund und der Kommunalen Spitzenverbände. Das Ergebnis der Verhandlungen, das jetzt
von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und den zuständigen Ministern aus
Hessen und Rheinland-Pfalz präsentiert wurde,
ist ein Papier, in dem Politiker und Funktionäre
40 Empfehlungen zusammengetragen haben,
durch die die Rolle der Kommunen in der Pflege
gestärkt werden soll.
Ort benötigte Angebotsstruktur in die Verträge
mit Pflegeeinrichtungen einfließen zu lassen.
Geplant ist, bundesweit 60 „Modellkommunen Pflege“ zu erproben, in denen verschiedene Beratungsleistungen in kommunaler
Verantwortung oder Federführung gebündelt
werden können. Außerdem sprachen sich die
Mitglieder dafür aus, dass die Pflegekassen
verpflichtet werden, Empfehlungen regionaler
Pflegekonferenzen oder eines neu zu schaffenden Gremiums auf Landesebene über die vor
Kommunen seien seit jeher wichtige Akteure
in der Pflege, denn diese spiele sich vor Ort
ab, betonte Bayerns Pflegeministerin Melanie Huml. Sie trat als Sprecherin der CDU/
CSU-regierten Länder in der Arbeitsgruppe
auf. Die rheinland-pfälzische Sozialministerin,
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, zeigte sich als
Sprecherin der SPD-geführten Länder etwas
enttäuscht: zwar sei es ein deutlicher Schritt in
Über diese Einbeziehung solle in den jeweiligen Gremien berichtet werden. Damit wird
erstmals eine Verknüpfung zwischen kommunalen Planungen und dem Vertragsrecht in der
Pflegeversicherung geschaffen. Die Kommunen können hier die Weiterentwicklung der
pflegerischen Versorgung beeinflussen und die
kommunale Pflegestrukturplanung wird somit
wirksam werden.
die richtige Richtung, doch „im Ergebnis hätte
ich mir aber noch etwas mehr Mut bei allen
Beteiligten gewünscht, um den Kommunen
mehr Kompetenzen und mehr Ressourcen an
die Hand zu geben als bislang.“
Neben Zuspruch äußerten Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände auch Bedauern.
„Eine Gleichstellung der kommunalen Sozialhilfeträger mit den Pflegekassen im Vertragsgeschehen war leider nicht zu erreichen“, lassen
sich die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Landkreistages und
des Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly,
Landrat
Reinhard
Sager und Oberbürgermeister
Christian
Schramm,
zitieren.
häusliche pflege | 06.2015
8
Forum: Kennzahlen
Einfach Berechnen
Fot
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Auf der Homepage des Autors
finden Sie einen Download für eine
einfache Berechnung der Stundensätze pro Mitarbeiter:
www.aufenacker.net/wissens
wertes-pflegedienstleistung.html
Um eine Vergleichsgröße zu haben,
finden Sie online eine grobe Übersicht über 14 Pflegedienste und
ihre Auswertungen „Erlöse pro Kunde“: www.haeusliche-pflege.net/
Produkte/Downloads > Downloads
zur Zeitschrift
Die Basis vieler Kennzahlen
So halten Sie Ihren Pflegedienst wirtschaftlich auf Kurs.
In dieser Ausgabe: Kundenerlöse überwachen
Ausgangslage und Herausforderung: Um einen
genauen Einblick in oder ein gutes Gefühl für
einen Pflegedienst zu bekommen ist der Wert
„Anzahl Kunden“ eine bewährte Kennzahl. Diese
einfache Zahl birgt jedoch echte Schwierigkeiten, da fast alle IT-Tourenwirtschaftssysteme
mehrere Klassifizierungen anbieten. Zudem
kennen viele Dienste ihre Vollkosten nicht und
können demnach die „Werthaltigkeit“ eines
Kunden nicht bemessen. Der Wert „aktive Kunden“ ist aber die Basis vieler Kennzahlen.
Anwendung: Bei der Bewertung der Kunden
sind zwei Werte ausschlaggebend:
1. Bei der Kundenanalyse sollte genau zwischen Auswertungen für den MDK (Stichtagbetrachtung) und der Bewertung anhand der Abrechnung (alle Kunden, die im
Monat mindestens eine Leistung bezogen)
Alexander Cito Aufenacker
Berater in der Gesundheits- und
Sozialwirtschaft, Hamburg
[email protected]
unterschieden werden. Auch ist zu differenzieren in aktive Kunden und zu begutachtende Kunden (§37.3). Der übliche angewandte Wert ist: Anzahl aktiver Kunden,
ohne §37.3! Der Pfad zur Ermittlung dieser
Kernkennzahl sollte mit Hilfe der IT-Hotline einmalig definiert, verschriftlicht und
via Verfahrensanweisung an alle Leitungen
und Verwaltungen kommuniziert werden.
2. Bei der Bewertung der Stundensätze pro
Mitarbeiter gab es in der vergangenen Zeit
viele Diskussionen und Streitigkeiten. Aktuell unterscheiden sich die Stundensätze
je Qualifikationsgruppe, unterteilt nach
Privatwirtschaft und Wohlfahrt sowie auch
nach Ost- und Westdeutschland, deutlich
voneinander. Als Faustformel für eine
westliche Fachkraft kann bei Diakonie, Caritas, Awo, DRK, ASB etc. ein Stundenwert
um 48 Euro festgelegt werde. Bei einer
ostdeutschen Fachkraft in der Privatwirtschaft liegt dieser Wert um die 35 Euro.
Liegen diese beiden Parameter vor, sollte über
das Tourenwirtschaftssystem eine Auswertung
„Erlöse pro Kunde“ erfolgen. Genauer:
• „Anzahl Kunden mit einem Umsatz über
1 500 Euro“
• „Anzahl Kunden mit einem Umsatz über
1 000 Euro“
• die Werte „Summe der Top 5 Kunden“ und
• „Summe der Top 10 Kunden“
Diese Auswertung gibt alleine keine Auskunft
über die Wirtschaftlichkeit eines Dienstes, sondern spiegelt lediglich das Verkaufstalent des
Leistungsteams und die Marktstärke wieder.
Mit Hilfe der Vollkosten kann nun auch festgehalten werden, wie viele und vor allem welche Kunden sich über die Tourenanalyse nicht decken.
Hier sei erwähnt, dass alleine vom System her jeder Pflegedienst selbstverständlich „defizitären“
Kunden anfährt und auch abrechnet. Überwachen Sie, wie hoch das jeweilige Defizit ist/bleibt
und wie sich die „Anzahl defizitärer Kunden“
über einen gewissen Zeitraum hin entwickelt.
häusliche pflege | 06.2015
Forum
Vincentz Akademie unterstützt Pflege
Mit 48 Seminarterminen bietet die Vincentz Akademie Fortbildungsmöglichkeiten speziell für die ambulante Pflege
Im September startet Vincentz Network mit
dem Herbstprogramm 2015 der Vincentz
Akademie eine Seminarreihe, die ein breites Spektrum an Fortbildungsmöglichkeiten
für die wichtigsten Bereiche der stationären
und ambulanten Pflege bietet. Das Motto der
Akademie: regional – intensiv – nachhaltig!
Besonderheiten des Programms: Sechs
Standorte bundesweit gewährleisten kurze
Wege und viel Flexibilität.
Vor Ort werden die aktuellen Themen der Altenhilfe diskutiert und gemeinsam mit den
Branchenexperten erarbeitet (z.B. mit Andreas
Heiber, Gerd Nett und Udo Winter). Um eine
hohe Nachhaltigkeit der Seminarinhalte zu gewährleisten, erhalten die Teilnehmer in einem
passwortgeschützten Teilnehmerbereich im
Anschluss an das Seminar regelmäßig weiterführende Informationsmaterialien per E-Mail.
aktuelle Top-Themen der Branche
Für wen ist die Vincentz Akademie gedacht? Das Programm richtet sich an
die Geschäftsführer, Einrichtungsleitungen,
Pflegedienstleitungen, Wohnbereichsleitungen, Qualitätsmanagementbeauftragte und
Pflegefachkräfte im Management der stationären sowie der ambulanten Pflege und
bietet Fortbildungsmöglichkeiten zu den
aktuellen Themen der Branche: Gleich im
Doppelpack gibt es Seminare zur Tagespflege,
hinzu kommen kompakte Angebote zu den
neuen Betreuungs- und Entlastungsleistungen, zur entbürokratisierten Pflegedokumentation in ambulanten Diensten sowie zu ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
Zugeschnitten auf die zeitliche und örtliche Situation der Mitarbeiter in der Pflege haben die
Teilnehmer die Möglichkeit an Vor-Ort-Seminaren, Fernlehrgängen oder E-Learning-Kursen
teilzunehmen. „Wir stellen die Pflegenden in
den Mittelpunkt unserer Arbeit und werden
sie dabei unterstützen, persönlich oder mit
ihrem Team eine exzellente Pflege alltagseingeschränkter Menschen zu gewährleisten“, so
Miriam von Bardeleben, Verlagsleiterin Altenhilfe bei Vincentz Network.
Das Angebot holt professionell Pflegende
aus Praxis und Management in ihrem Alltag
ab. Diese sind in ihrer Einrichtung stark eingebunden und haben oft Schwierigkeiten,
sich Zeit für Fortbildungen zu nehmen. Deshalb ist unser bundesweites, umfassendes
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das Akademie-Programm.
alle aktuellen Fortbildungsmöglichkeiten
zu erhalten, ist mit der „Vincentz Akademie“ ein bedarfsorientiertes Programm
entstanden, das alle relevanten Themenbereiche abdeckt.
Ob Seminare, Fernlehrgänge oder eLearning: Im Programm sind zwecks schneller
Orientierung alle Angebote in der gleichen
Struktur dargestellt. Es ist sofort erkennbar,
an wen sich das Seminar richtet, welche
Lerninhalte es umfasst und welche Vorteile es bietet.
Programm und Anmeldung:
www.vincentz-akademie.de
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häusliche pflege | 06.2015
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10 Forum
Schwerstkranke
nicht allein lassen
Kabinett beschlieSSt Entwurf zum Hospiz- und Palliativgesetz
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen. Damit soll die Sterbebegleitung ausdrücklicher Bestandteil des
Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung werden.
So sollen todkranke und sterbende Menschen künftig weit umfassender betreut werden, egal ob zu Hause, in Heimen, Hospizen oder Krankenhäusern.
Lücken in der Hospiz- und Palliativversorgung - vor allem auf dem Land sollen geschlossen werden. Die Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland kostet wohl zusätzliche 200 Millionen Euro im Jahr.
häuslichen Krankenpflege
Eine entscheidende Neuerung ist der Anspruch auf Leistungen der allgemeinen Palliativversorgung für Menschen am Lebensende im Rahmen der
häuslichen Krankenpflege. Darauf weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hin. Dazu gehören unter anderem die medizinisch-pflegerische Betreuung, die Beratung, die Behandlungspflege sowie
die Anleitung und Unterstützung der Angehörigen.
Während die spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Schwerstkranke und Sterbende (SAPV) bereits seit 2007 als Leistungsanspruch verankert ist, fehlte ein solcher bislang für die allgemeine Palliativversorgung.
Umgesetzt werde der ambulante Rechtsanspruch durch eine Leistung der
häuslichen Krankenpflege und die Erweiterung des Leistungskataloges.
Der Verordnungskatalog werde um die Palliativleistungen erweitert.
Eckpunkte des neuen Gesetzes
Ambulante Hospizdienste erhalten Zuschüsse
•
•
•
•
Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in
der gesetzlichen Krankenversicherung.
Niedergelassene Ärzte und Krankenkassen
sollen zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren.
Um insbesondere in ländlichen Regionen
den weiteren Ausbau der sogenannten
spezialisierten ambulanten Palliativversorgung zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den
versorgenden Teams eingeführt.
Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird ver­-
•
•
•
•
bessert. Unterdurchschnittlich finanzierte
Hospize erhalten so einen um 25 Prozent
höheren Tagessatz je betreutem Versicherten von derzeit rund 198 Euro auf rund 255
Euro.
Die Krankenkassen tragen künftig 95
Prozent statt bisher 90 Prozent der
­zuschussfähigen Kosten.
Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt (etwa Fahrtkosten der ehrenamtlichen
Mitarbeiter).
Krankenhäuser können Hospizdienste
künftig mit Sterbebegleitungen auch in ih-
•
•
ren Einrichtungen beauftragen.
Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil der sozialen Pflegeversicherung.
Kooperationsverträge der Pflegeheime mit
Haus- und Fachärzten zur medizinischen
Versorgung der Bewohner sind nicht mehr
nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine
zusätzliche Vergütung.
Die Krankenkassen werden zur Beratung
der Versicherten bei der Auswahl verschiedener Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung verpflichtet.
häusliche pflege | 06.2015
Foto: Stampe
Die Wahl für die AS AG als Servicepartner war ein echter Volltreffer!
Mein fester Sachbearbeiter betreut
mich persönlich und Auszahlung
erfolgt bereits nach 48 Stunden.
Pflegeazubis werden zu Leinwandstars
bpa Baden-Württemberg vergibt Azubi-Award
D
ie Auszubildenden der Krankenund Seniorenpflege GmbH aus
Schorndorf (Foto) konnten in
Böblingen den diesjährigen baden-württembergischen Azubi-Award entgegennehmen.
Ein Hauch von „Oscar-Atmosphäre“ war
in der Stadthalle Böblingen zu spüren, als
die Auszubildenden der Kranken- und Seniorenpflege GmbH aus Schorndorf den
diesjährigen bpa-Azubi-Award entgegennehmen konnten. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
zeichnete im Rahmen seiner Mitgliederversammlung bereits zum dritten Mal innovative Filmprojekte von Auszubildenden
aus, die einen frischen Blick auf den Arbeitsalltag in der Pflege ermöglichen.
„Die Auszubildenden unserer Mitgliedsunternehmen haben in den ausgewählten
sechs Filmen gezeigt, warum sie gern in
ihrem Beruf arbeiten und welche Freude
sie aus ihrer Arbeit ziehen“, sagte die stellvertretende bpa-Landesvorsitzende Nicole
Schliz (Foto) während der Preisverleihung.
Die zahlreich beteiligten jungen „Schauspieler, Regisseure und Drehbuchautoren“
machen für ihren Job Werbung und zeigen
anschaulich, wie junge Menschen ihren
Altenpflegeberuf mit viel Engagement und
Herzblut ausüben.
Mit Blick auf die aktuelle politische Diskussion um die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung, bei der der Altenpflegeberuf verschwinden und in einer
allgemeinen Ausbildung aufgehen würde,
unterstrich der bpa-Landesvorsitzende Rainer Wiesner die Sorgen insbesondere der
privaten Dienste in Baden-Württemberg:
„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
haben das Fachwissen im Umgang mit älteren und pflegebedürftigen Menschen, das
wir gerade angesichts der demografischen
Entwicklung dringend brauchen.“ Diese
Inhalte drohten im Rahmen der gemeinsamen Ausbildung mit den Krankenpflegekräften verloren zu gehen.
Alle Filme des diesjährigen Wettbewerbs
sind auf der Website des bpa in BadenWürttemberg abrufbar, auch das Gewinnervideo „Pflege ist nicht nur Po abwischen,
sondern viel mehr...“
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häusliche pflege | 06.2015
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12 Forum: Finanzieren und Investieren
foto: Fotolia/Halfpoint
die Finanzierung sicherstellen
Wer nachhaltig und sicher wachsen will, muss
deshalb auch die Finanzierung sicherstellen.
Dies kann gelingen, indem man dem Kreditinstitut zusätzliche Sicherheiten anbietet, um
den Kontokorrentrahmen zu erhöhen. Wer
dies nicht will bzw. kann, hat aber auch eine
etablierte Alternative.
Nachhaltig und sicher wachsen
So sorgen Sie für eine solide Finanzbasis Ihres Pflegedienstes.
In dieser Ausgabe: Liquidität schaffen durch Factoring
Frage? „Bisher konnte ich meine laufenden Betriebsausgaben über einen
Kontokorrentkredit abdecken. Aufgrund der starken Nachfrage habe ich
nun einige Neueinstellungen vorgenommen
und gerate deshalb oftmals in die Überziehung. Meine Hausbank will den Kreditrahmen allerdings nicht aufstocken. Welche
Alternativen sehen Sie?“
In der Regel finanzieren Kreditinstitute bei zufriedenstellender Bonität rund 40 Prozent bis
50 Prozent des monatlichen Umsatzes eines
Unternehmens vor. Besonders in Wachstumsphasen und bei Neugründungen stößt jedoch
diese traditionelle Form der Betriebsmittelfinanzierung an ihre Grenzen. Dies führt in
der Praxis dazu, dass das mögliche Wachstum
aufgrund der knappen Liquidität gebremst
wird, oder gar auch für den Pflegedienst gefährlich werden kann.
Factoring als Alternative?
Als Alternative zum Kontokorrentkredit bietet sich Factoring an: Denn im Rahmen dieser
Finanzierungsform werden jeweils bis zu 100
Prozent des monatlichen Umsatzes angekauft
und damit rollierend vorfinanziert. Der Pflegedienst verfügt bei diesem Verfahren über zusätzliche Liquidität, die nach dem zweiten Ankauf in der Praxis oftmals bis zu 160 Prozent des
monatlichen Umsatzes ausmachen kann. Rechtlich betrachtet handelt es sich beim Factoring
um ein Kaufgeschäft, bei dem das FactoringInstitut dem Pflegedienst den Kaufpreis für die
Forderung überweist.
So muss der Pflegedienst nicht mehr 30 Tage
und mehr warten, bis seine Forderung von
den Kassen beglichen wird. Der Pflegedienst
verfügt somit bei Bedarf schon am nächsten
Tag über die notwendige Liquidität. Diese
Finanzierungsform ist ideal für Pflegedienste mit rasch steigenden Umsätzen und für
Existenzgründer, da hier erfahrungsgemäß die
klassische Finanzierung über einen Kontokorrentkredit zu enge Grenzen setzt. Bei der Auswahl des Anbieters und des Verfahrens sollte
man sehr sorgfältig vorgehen sowie besonders
die folgenden Punkte in der untenstehenden
Tabelle vor Vertragsunterzeichnung klären.
1.
Seriosität und Qualität der
Dienstleistung
foto: Privat
www.bfs-service.de
Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei befreundeten Pflegediensten nach der
Qualität und dem Ruf.
Oftmals trennt sich schon hier die Spreu vom Weizen.
2.
Was passt zu mir?
Welche Dienstleistungen will ich auslagern und welche im Hause
behalten?
3.
Wie ist die technische
Umsetzung geregelt? Welche
zeitnahen Informationsquellen
werden zur Verfügung gestellt?
Sie sollten jederzeit den Status einer Rechnung im Internetportal
einsehen können. Ebenfalls sollten Software-Schnittstellen für den
Ankauf und den automatischen OP-Ausgleich vorhanden sein.
4.
Ab wann und wie erfolgt die
Auszahlung?
Die Höhe der Auszahlung sollte bei 100% minus Gebühren liegen. Was
passiert, wenn das Factoring-Institut nicht pünktlich zahlt? Haben Sie
dann ein Sonderkündigungsrecht?
5.
Laufzeit beziehungsweise
Kündigungsfrist
Verträge mit einer Bindungsfrist von mehr als 12 Monaten sind eindeutig
zu lang für diese Art der Dienstleistung.
6.
Welche Gebühren fallen an?
Einige Factoring-Institute erheben Nebengebühren, wie beispielsweise
Grundfinanzierung, Vorfinanzierung, Auswertungsgebühren, Schnittstellengebühren und eine Datenschutzpauschale. Agieren Sie hier besonders
vorsichtig, da die Vergleichbarkeit erschwert wird.
Edward Poniewaz
Der Autor ist Geschäftsführer der BFS Service
GmbH. Haben Sie eine
Frage zum Thema Finanzen, die unser Experte
aufgreifen soll? Schicken
Sie eine E-Mail an:
[email protected]
> Abb.: bfs-service
häusliche pflege | 06.2015
Foto: Holger Gross
14 Forum: Interview
Die Kommunen und Länder sind gut
beraten, diesen Ausbau im Rahmen
ihrer Infrastrukturverantwortung zu
unterstützen.
Karl-Josef Laumann
„Die Tagespflege soll sich im Quartier vernetzen“
Tagespflege boomt! Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung will
diese versorgungsform kräftig nach vorne bringen. Im Interview mit
Häusliche Pflege erläutert Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU) Motive und Pläne.
Herr Laumann, Sie wünschen sich, dass wir in
knapp fünf Jahren jedem dritten Pflegebedürftigen über 80 Jahren einen Tagespflegeplatz anbieten können. Warum gefällt Ihnen die Tagespflege
als Angebot für Pflegebedürftige so gut?
Die meisten Pflegebedürftigen Menschen wollen
gerne so lange wie möglich zu Hause wohnen.
Zugleich gibt es immer mehr alleinstehende Pflegebedürftige, deren Angehörige nicht mehr im
Haus oder im Ort wohnen. Diese müssen nicht
nur fachlich zu Hause gut versorgt werden. Es
geht auch darum, dass sie Kontakt zu anderen
Menschen haben, menschliche Wärme und Gemeinschaft erfahren, dass mit ihnen etwas unternommen wird, dass ihnen beispielsweise vorgelesen oder gemeinsam gesungen wird. Wir müssen
als Gesellschaft für diese Menschen ein Angebot
haben, das sowohl fachlich gut als auch menschlich ist. Und natürlich entlasten wir mit der Tagespflege auch ein Stück weit die Familien.
Was tun Sie, um dieses Ziel zu erreichen? Oder reichen die Verbesserungen über das PSG I aus Ihrer
Sicht schon aus?
Das erste Pflegestärkungsgesetz ist ein großer
Schritt. Wir haben fast alle Leistungen in der
Pflegeversicherung zum 1. Januar 2015 deutlich
erhöht. Das betrifft ganz besonders die Tagespflege. Sie wird inzwischen nicht mehr auf die
Sachleistungen für die häusliche Pflege angerechnet. Damit haben wir die Mittel für dieses
Angebot praktisch verdoppelt. Aber auch die
Kurzzeit- und Verhinderungspflege können nun
flexibler eingesetzt werden. Seit Januar können
zudem in den Heimen bis zu 20 000 zusätzliche
Betreuungskräfte eingestellt werden. Es gibt also
erheblich mehr Köpfe und Hände, die sich um die
Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen
Menschen kümmern. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz und dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden wir schließlich die Pflegeversicherung insgesamt fachlich modernisieren und
die Leistungen für viele Pflegebedürftige, gerade
Demenzkranke, nochmals deutlich erhöhen.
Welche Rolle sollten die Kommunen Ihrer Ansicht
nach übernehmen? Sehen Sie auch verstärkt Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft als notwendig an?
Wir haben die Pflegeversicherung 1995 mit dem
Wettbewerbsprinzip eingeführt. Das heißt, jeder,
der die Anforderungen des Gesetzes erfüllt, darf
eine Pflegeeinrichtung betreiben. Das ist auch
richtig so, denn nur so haben wir es geschafft,
innerhalb weniger Jahre eine sehr vielfältige Infrastruktur mit qualifizierten Angeboten auf die
Beine ‎zu stellen. Daneben gilt das Vorrangprin-
zip freier – und in der Pflege auch gewerblicher
– Träger vor kommunalen Trägern. Das halte ich
nach wie vor für sinnvoll.
Kommunen können aber sehr viel tun, um Pflegebedürftige und ihre Familien auch auf anderem Wege zu unterstützen. Gerade dieser Tage
haben wir uns mit den Ländern darauf geeinigt,
die Kompetenzen der Kommunen und damit
auch Ihre Verantwortung zu stärken. Kommunen
können etwa viel für eine barrierefreie öffentliche
Infrastruktur, die Unterstützung von Selbsthilfeprojekten oder die Wohnberatung tun. Vor allem
aber müssen die Kommunen mit allen Beteiligten
darüber beraten, wie es gelingt, eine möglichst
wohnortnahe Pflegestruktur zu schaffen – wo
zum Beispiel ganz konkret neue Tagespflegeangebote entstehen sollen. Bei der U3-Betreuung
gilt der Grundsatz: kurze Beine, kurze Wege. Vergleichbares muss natürlich auch in der Pflege
gelten.
Wer soll denn die Pläne finanzieren? Das wird ja
ein gewaltiger Kraftakt.
Wir erhöhen den Beitragssatz der Pflegeversicherung in dieser Wahlperiode in zwei Schritten
um insgesamt 0,5 Prozentpunkte. Das hat es in
der Geschichte der deutschen Sozialversicherung
in so kurzer Zeit noch nicht gegeben. Ich glaube,
häusliche pflege | 06.2015
dass den Menschen sehr bewusst ist, dass Pflegebedürftigkeit uns alle etwas angeht: nicht nur
den Pflegebedürftigen und ihren Familien, sondern der Gesellschaft als Ganzes. Denn die Würde
einer Gesellschaft zeigt sich auch daran, wie sie
mit denjenigen umgeht, die unsere Unterstützung brauchen. Zugleich denken wir auch an
die Zukunft und unsere Kinder und Enkelkinder.
Darum legen wir im Pflegevorsorgefonds jedes
Jahr gut eine Milliarde Euro zurück für die Jahre,
in denen die geburtenstarken Jahrgänge, die so
genannten Baby-Boomer, ins Alter der Pflegebedürftigkeit kommen.
Die Konkurrenzsituation, die entstünde, wenn
in quasi jedem Stadtteil eine Tagespflege vorgehalten würde, ist sicher nicht zu unterschätzen.
Fürchten Sie hier nicht das sprichwörtliche „Hauen und Stechen“?
Wettbewerb bedeutet zunächst mal für die Betroffenen, dass sie wählen können. Und das ist gut so.
Denn der Wettbewerb wird dazu führen, dass sich
qualitativ bessere Angebote durchsetzen können.
Und klar ist auch, dass wir mehr Angebote der Tagespflege brauchen. Derzeit nimmt ja überhaupt
erst ein kleiner Teil aller ambulant versorgten
Pflegebedürftigen die Tagespflege in Anspruch
und in manchen Regionen sind nahe Angebote
noch Mangelware. Da liegt noch ein großes Ausbaupotenzial. Und man muss auch weiterdenken:
Die Tagespflegeeinrichtung soll nicht allein stehen, sondern sich im Quartier vernetzen, z.B. mit
Bewegungs- und Kulturangeboten, kommunalen
Beratungsangeboten und medizinischen Therapieangeboten.
Stichwort „Personal“: Schon jetzt gibt es kaum
Fachkräfte. Nach einer geeigneten PDL für eine
Tagespflege suchen viele händeringend. Wie soll
das alles gehen? Muss nicht viel mehr geschehen
als Planen und Bauen?
Die zentrale Zukunftsfrage in der Pflege ist, wie
wir auch in Zukunft genügend Menschen für den
Pflegeberuf gewinnen. Wir brauchen – dazu reicht
alleine schon ein kurzer Blick auf die demografische Entwicklung – insgesamt mehr Hände in der
Pflege. Ohne attraktive Arbeitsbedingungen wird
uns das nicht gelingen. Dazu brauchen wir auch
endlich in der Altenpflege flächendeckend faire,
tarifvertraglich vereinbarte Löhne. Und wir müssen unsere Pflegekräfte von unnötiger Bürokratie
entlasten. Darum setze ich mich auch besonders
für die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation ein und habe dafür eigens ein Projektbüro
in meinem Arbeitsstab eingerichtet.
men die Länder endlich voran, um hier möglichst bundesweit einheitliche Regelungen zu
schaffen?
Bislang wurde die Tagespflege nur von einem
sehr kleinen Anteil der Pflegebedürftigen in
Anspruch genommen. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz kann man Tagespflege jetzt
in vollem Umfang neben ambulanten Sachleistungen in Anspruch nehmen. Das wird
zu einem deutlichen Ausbau der Tagespflege
führen und zugleich eine Diskussion um die
Qualität der Tagespflege anstoßen. Ich bin sicher, dass die Länder zügig ihre Anforderungen an die Tagespflege überprüfen werden,
zumal jetzt auch die Länderverordnungen
zu niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten aktualisiert angepasst
werden müssen. Da beides für die häusliche
Versorgung von zentraler Bedeutung ist, ist
es wichtig, diese Angebote im Gesamtzusammenhang zu denken und die gesetzlichen
Anforderungen entsprechend zu fassen, ohne
unnötige bürokratische Hürden zu errichten.
Denken Sie, dass sich für einen konzertierten
Ausbau überhaupt eine politische Mehrheit
finden lässt?
Die Pflegeversicherung ist so gestrickt, dass
die Sachleistungen den Ausbau der Infrastruktur befördern sollen. Das war bei Einführung der Pflegeversicherung so und hat
hervorragend funktioniert. Und das ist auch
heute noch so. Die Möglichkeit, die Tagespflege in vollem Umfang neben ambulanten
Sachleistungen abzurechnen, wird zu einem
Ausbau der Tagespflege führen. Dafür werden
die Träger sorgen. Die politische Mehrheit auf
Bundesebene gibt es also längst schon. Die
Kommunen und Länder sind gut beraten,
diesen Ausbau im Rahmen ihrer Infrastrukturverantwortung zu unterstützen und durch
eigene Angebote, z.B. an niedrigschwelligen
Betreuungs- und Entlastungsangeboten, zu
ergänzen. Die Gestaltung der wohnortnahen
Pflegeinfrastruktur ist eines der Kernthemen
für die Kommunen in den nächsten 20 bis 30
Jahren.
Interview: Lukas Sander
häusliche pflege | 06.2015
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Lesen Sie auch unseren Beitrag ab Seite 26
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Foto: Archiv
16 Forum: Häusliche pflege innovationspreis
> Auch in 2015 verleiht die Fachzeitschrift
HÄUSLICHE PFLEGE wieder den Innovationspreis für die beste Managementlösung der ambulanten Pflege. Bis zum
31. August können sich Pflegedienste mit
selbst konzeptionierten und umgesetzten
Lösungen bewerben. Das Preisgeld: 3 000
Euro.
Gesucht: Die beste Managementlösung
Die Fachzeitschrift HÄUSLICHE PFLEGE verleiht den Innovationspreis für
die beste Managementlösung der ambulanten Pflege
M
it dem Häusliche Pflege Innovationspreis würdigt und fördert die
führende Fachzeitschrift der Branche jährlich eine zukunftsweisende Managementlösung aus der ambulanten Pflege. Der
Preis ist mit 3 000 Euro dotiert und wird vom
Gewinner des diesjährigen ALTENPFLEGE Innovationspreises, ArjoHuntleigh Deutschland,
unterstützt (Interview rechts). Der Preis ist
nicht auf ein Thema festgelegt, sondern offen
für alle Konzepte und Ideen aus dem Managementbereich. Bewerben können sich alle Pflegedienste und Sozialstationen in Deutschland
mit von ihnen umgesetzten Lösungen.
Ausschreibung im Überblick
Damit die Arbeiten von der Fachjury bewertet werden können, müssen diese eine
Ist Ihre Idee Preisverdächtig?
Die ambulanten Pflegedienste stehen angesichts des demografischen Wandels
vor vielfältigen Herausforderungen. Sie müssen fit sein für morgen. Sie müssen
mit ihren Aufgaben wachsen – modern, innovativ und kreativ. Diesen Part schultern die Menschen, die in ambulanten Altenhilfeeinrichtungen arbeiten, sie organisieren und praktizieren – sie stecken voller guter Ideen. Diese Ideen und
das damit verbundene Engagement wird mit dem Innovationspreis gewürdigt.
Zum Beispiel:
•
•
•
•
•
•
•
Modelle integrierter Versorgung
Spezialisierungen ambulanter Dienste (z. B. auf Intensivpflege, Nachtpflege, Palliative-Care etc.)
Konzepte zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern
Angebote im Bereich niedrigschwelliger oder haushaltsnaher Dienstleistungen
Ausgefeilte Marketing­konzepte
Angebote für Angehörige
... oder aber eine ganz andere Idee!
gewisse Form erfüllen und auch inhaltlich
auf von der Redaktion vorgegebene Kriterien eingehen. Den Bewerbungsleit­
faden finden Sie im Internet unter www.haeusli­
chepflege.net/Innovationspreis. Sie können ihn
auch per E-Mail bei der Redak­tion anfordern:
[email protected]. Teilnahmeberechtigt sind alle ambulanten Pflegeeinrichtungen in
Deutschland. Bewerbungen senden Sie bitte per
Post an: Vincentz Network, Redaktion Häusliche
Pflege, Plathnerstr. 4c, 30175 Hannover bzw. per
E-Mail an: [email protected]
Eine Fachjury wird den Preisträger nach Ende
der Bewerbungsfrist ermitteln. Der Preis wird
im Spätherbst 2015 verliehen, Bewerbungsschluss ist der 31. August 2015. Der Rechtsweg
zur Teilnahme ist ausgeschlossen. Gewinner des
Preises sind in den beiden Folgejahren von der
Teilnahme ausgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.
haeusliche-pflege.net/Innovationspreis
Mit freundlicher Unterstützung von
häusliche pflege | 06.2015
Forum: Häusliche pflege innovationspreis 17
Interview
ArjoHuntleigh wurde mit dem Produkt „Seba - die Aufsetzhilfe“ mit dem ALTENPFLEGE
Innovationspreis 2015 ausgezeichnet. Jetzt unterstützt der Innovator selbst Unternehmen.
Herr Klein, warum sind Innovationen für die Branche so wichtig?
Innovationen sind eine Antriebskraft, Dinge auch einmal anders zu machen. Veränderungen
bergen in der Regel großes Potenzial und nur wer innovativ denkt und handelt, kann in einem
wettbewerbsbestimmten Umfeld bestehen. Gerade in unserer Branche sind es ganz einfache,
aber noch nicht verfügbare Lösungen, um Innovationen voranzutreiben, wie das Beispiel unserer „Seba“ zeigt.
Warum unterstützen Sie den Innovationspreis HÄUSLICHE PFLEGE?
Da wir es uns zum Ziel gemacht haben, die Qualität und Effizienz in der Pflege zu steigern,
möchten wir dabei helfen, das Arbeitsumfeld zu verbessern und durch Innovationen in Prozessen und Abläufen des täglichen Lebens, sowohl der Pflegebedürftigen als auch der Pflegekräfte, würdevoller zu gestalten. Wir sehen es als unterstützungswürdig an, wenn Pflegedienste die traditionellen Wege verlassen und durch spannende Ideen das Umfeld verbessern.
Christian Klein, Geschäftsführer
ArjoHuntleigh Deutschland.
www.arjohuntleigh.de
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häusliche pflege | 06.2015
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18 Forum: Ortstermin
Ambulante Versorgungs-Settings stärken
Die Studienergebnisse zeigen,
dass Kommunen durchaus einen
Einfluss auf das Pflege­setting
haben.“
Eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass Tagespflege-Angebote, die an einen Pflegedienst angebunden sind und sich an den Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen orientieren, einen wichtigen Baustein
in der ambulanten versorgungs-Struktur darstellen.
Foto: Sebastian Pfütze
Michael Plazek, Projektleiter Universität Potsdam
Die Steuerungsansätze
Primäre Steuerungsansätze auf kommunaler Ebene
++ Den Aufbau effektiver Vernetzungsgremien vorantreiben
++ Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunalverwaltung aktiv nutzen
++ Die kommunale Investoren und Trägerberatung strategisch ausrichten
++ Auszeiten für pflegende Angehörige
durch Tagespflege ermöglichen
++
Sekundäre Steuerungsansätze auf kommunler Ebene
++ Ambulante Betreuungsstrukturen für
Menschen mit Demenz und Angehörige aufbauen
++ Wirksame Beratungs- und Case-Management-Strukturen installieren
++ Innovationsklima schaffen
++ Überleitungsmanagement zwischen
Klinken und häuslicher Pflege intensivieren
++ Geriatrische und gerontopsychiatrische Akteure in die kommunalen Pflegemärkte einbinden
++ Pflegekassen für lokale Prozesse aktivieren
E
ine aktuelle Studie der Bertelsmann
Stiftung identifiziert wesentliche Steuerungsansätze und Erfolgsfaktoren
einer ambulant geprägten Kommune. Ende
April wurde die Studie im Rahmen der Veranstaltung „Pflege kommunal gestalten“ den
240 Fachbesuchern in Berlin vorgestellt.
Nicht nur der Grundsatzes ambulant vor stationär, auch der Wunsch der meisten Pflegebedürftigen und Angehörigen nach ambulanter
pflegerischer Versorgung fordert die Kommunen auf, wirksame ambulante Versorgungsstrukturen sicherzustellen. Es zeigt sich jedoch,
dass derzeit zwischen den Kommunen bundesweit erhebliche Unterschiede bei Stand und
Entwicklung der verschiedenen Versorgungsanteile (Pflegegeld, ambulante Pflege stationäre Pflege) bestehen. „Statistische Voranalysen
haben gezeigt, dass diese Unterschiede nur zu
einem geringen Grad auf soziodemografische
Faktoren wie Alter, Familienstand oder Haushaltseinkommen der Pflegebedürftigen zurückführen lassen“, berichtete Michael Plazek,
Projektleiter von der Universität Potsdam, die
die Studie „Kommunale Gestaltungsmöglichkeiten bedürfnisorientierter Altenpflegestrukturen“ der Bertelsmann Stiftung durchführte.
Das ließe den Schluss zu, dass Kommunen einen Einfluss auf das Pflegesetting haben.
Tagespflege: Anbindung an Pflegedienst erhöht Auslastung
Die Studie hat 34 Steuerungsansätze und Erfolgsfaktoren erhoben und dabei vier primäre
Steuerungsansätze auf kommunaler Ebene
(siehe Kasten) identifiziert. „An erster Stelle
stehen aktive Akteursnetzwerke, die auch die
private Pflege einbinden und gemeinsame
Zielvorstellungen entwickeln“, erläuterte Moritz Schnitger, ebenfalls von der Universität
Potsdam. Diese Gremien bräuchten ein Netzwerkmanagement, das durch die Kommunen
begleitet wird. Weitere primäre Ansätze sind
„Partizipative Pflegeplanung“ sowie „Investoren und Trägerberatung“.
„Als Erfolgsfaktoren für eine kostendeckende
Auslastung haben sich die Anbindung an einen
ambulanten Pflegedienst und die Orientierung an den Entlastungsbedürfnissen der pflegenden Angehörigen herauskristallisiert“, so
Schnitger. Durch die Synergieeffekte zum ambulanten Bereich seien viele Anbieter bereit,
Defizite, die zum Beispiel durch den Fahrdienst
entstünden, zu tragen. Viele Interviewpartner –
vor allem Vertreter der Wohlfahrtsverbände –
hätten innerhalb der letzten Jahre eine strategische Entscheidung zum Ausbau ambulanter
und teilstationärer Angebote getroffen. Ihr Ziel
sei es, ein komplettes Versorgungsangebot im
ambulanten pflegerischen und pflegenahen
Bereich anzubieten.
Nur noch 15 Jahre Zeit, um die Pflegestrukturen anzupassen
Überraschenderweise konnte die Studie keine Steuerungswirkung für die Kurzzeitpflege
oder die ausreichend Verfügbarkeit von barrierearmen Wohnraum feststellen. „Lediglich
in einer der untersuchten Kommunen gab
es aktuell noch eine solitäre KurzzeitpflegeEinrichtung, alle anderen mussten aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben“, sagte Moritz
Schnitger. Alle anderen Plätze waren eingestreut in Pflegeheime.
Der demografische Wandel gewährt den Kommunen, laut Plazek, noch ein Zeitfenster von
zehn bis 15 Jahren, um die Pflegestrukturen
anzupassen. Das alles entscheidende Instrument habe man nicht gefunden. Die Studie
zeige aber Steuerungsansätze auf, wie die
kommunalen Pflegeakteure, trotz begrenzter
direkter Steuerungskompetenz, sich bereits
jetzt auf den Weg machen könnten. „Dafür
benötigen sie aber die Unterstützung auf
Bundes- und Länderebene.“ Hilfreich können
hier beispielsweise Optionsrechte und finanzielle Anreize sein.
thi
Kontakt und weitere Infos: vinc.li/1ERDDRq
und http://blog.wegweiser-kommune.de
Ein wesentlicher und wirksamer Steuerungsansatz sind aber auch Tagespflege-Angebote.
häusliche pflege | 06.2015
Foto: epd-bild/Stark
Forum 19
Wohngemeinschaften gehört die Zukunft
Studie Der Universität Paderborn
Arbeitsbedingungen
In Wohngemeinschaften übernehmen professionelle Pflegekräfte die Betreuung. Deren
Zeit für individuelle Zuwendung ist deutlich
höher als in klassischen Pflegeheimen, ihre Arbeitsbedingungen sind wesentlich attraktiver –
auch das belegen die Studienergebnisse.
Die Paderborner Soziologinnen haben qualitative Interviews mit 24 Angehörigen und 19
Pflege- und Betreuungskräften in insgesamt
elf Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und
Hamburg geführt. Auch für die Angehörigen
sei das Konzept demnach eine große Entlastung. Viele WGs sind von Angehörigen selbst
verwaltet, eine zunehmende Zahl von karitativen Trägern, nur wenige von Kommunen.
Je nach Landespolitik ist ihre Verbreitung in
den Bundesländern sehr unterschiedlich. Die
Forderung der Soziologinnen lautet, diese
Pflegeform genauso finanziell zu fördern, wie
es bislang im stationären Bereich der Fall ist
– und auch die entsprechenden gesetzlichen
Rahmenbedingungen zu schaffen.
www.uni-paderborn.de
Starker Rücken
Die BGW bietet Unternehmern und Beschäftigten vielfältige und
attraktive Möglichkeiten zur ganzheitlichen Prävention von Rückenbelastungen und steht zur Seite, wenn Reha-Maßnahmen notwendig sind.
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Motiviert und engagiert – das sind viele, die in Pflege- und Betreuungsberufen arbeiten. Allerdings verlangen diese Berufe dem Körper viel ab –
besonders Rücken, Schulter-Nacken-Bereich und Gelenken. Das muss
nicht sein. Das richtige Maß an Belastung hält den Rücken gesund.
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06.
Zwar werden immer noch 47 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland zuhause von
ihren Angehörigen versorgt, dabei aber zunehmend von Migrantinnen in häufig illegalen
oder halblegalen Beschäftigungsverhältnissen
eingesetzt. „Ohne diese 24 Stunden-Pflegekräfte würde unser bisheriges Pflegesystem
zusammenbrechen. Die Kleinfamilie mit Hausfrau gibt es so nicht mehr, beide Geschlechter
sind immer häufiger voll erwerbstätig. Angehörige geraten dadurch zunehmend unter
eine enorme psychische und physische Belastung“, sagt Soziologin Riegraf.
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D
ie Kleinfamilie mit Hausfrau gibt es
nicht mehr, wohin aber mit den Pflegebedürftigen? Die Soziologinnen
Prof. Dr. Birgit Riegraf und Dr. Romy Reimer
von der Universität Paderborn haben in einer
zweijährigen und vom Land Nordrhein-Westfalen finanzierten Studie Wohn-Pflege-Gemeinschaften als alternative Betreuungsform
untersucht – und sehen darin ein tragfähiges
Zukunftsmodell.
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BDEARTLUI NM,
foto: Werner Krüper
20 Beraten und Verkaufen
Den Bedarf bedienen
Neue Leistungen, neue Abrechnungsmöglichkeiten: ambulante
Pflege wird für Kunden immer unübersichtlicher. Durch seriöse,
verkaufsorientierte Beratung haben Sie jedoch die Chance, mehr
Leistungen zu verkaufen, von denen der Pflegebedürftige und der
Pflegedienst profitieren.
häusliche pflege |06.2015
Beraten und verkaufen 21
Der Artikel in Kürze
++ Beratung und Verkauf verbinden
++ Aktives Anbieten als Teil des Aufgabenprofils
++ Negativimage des Verkaufens überwinden, verschiedene Haltungen dazu im
Team besprechen
++ Bedürfnisse erkennen und so den Kunden
zufrieden machen
++ Anschaulich präsentieren, Fachsprache
lieber vermeiden
++ Die Leistungen in den Nutzen übersetzen
++ Kosten selbstbewusst präsentieren
++ Auf nonverbale Signale achten
++ Alle Mitarbeitenden sind Verkäufer
Von Mona Schöffler
D
ie Einführung des ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG 1) hat für die
häusliche Pflege wichtige Änderungen und Verbesserungen gebracht: Mehr
Leistungen sind für den Pflegebedürftigen
refinanzierbar. Die Vielzahl von Anrechnungsund Abrechnungsmöglichkeiten bedeuteten
für den Pflegedienst aber auch einen erhöhten
Beratungsaufwand, denn die wenigsten Pflegekunden haben den Überblick über die neuen Leistungsmöglichkeiten. Gerade im Bereich
der haushaltsnahen Dienstleistungen und/
oder der stundenweisen Verhinderungspflege liegt ungenutztes Potential in Form nicht
ausgeschöpfter Budgets bei den Pflegekunden.
Die Investition in eine umfassende Beratung
lohnt sich, denn es gewinnen beide, der Pflegedienst und der Kunde: Der Kunde, da seine
Bedürfnisse erkannt und Lösungen angeboten
werden, und Sie, da Sie einen zufriedenen Klienten gewonnen haben bzw. weiter binden.
Eine reine Beratung wäre jedoch zu wenig –
denn dafür erhalten Sie keine ausreichende Finanzierung. Auch bei einem Erstgespräch geht
es darum, beides zu verbinden: Beratung und
Verkauf. Schließlich kann eine Einrichtung nur
wirtschaftlich überleben, wenn alle Leistungen, die von den Mitarbeitern erbracht werden, auch refinanziert werden. Und das betrifft
auch die so genannten heimlichen oder versteckten Leistungen, und auch die Leistungen,
die eventuell noch nicht geäußerte Bedürfnisse befriedigen: die Begleitung zum Arzt, das
Vorlesen der Tageszeitung oder die Besorgung
der Verordnungen. Hier bestehen oftmals Vorhäusliche pflege | 06.2015
behalte und Hemmungen auf beiden Seiten.
Die Kundin äußert womöglich ihre Wünsche
nicht direkt, da sie einer Generation angehört,
die es nicht gelernt bzw. gewohnt ist, sich
selbst „etwas Gutes“ zu tun. Und die Pflegedienstleitung oder der Mitarbeiter vermeidet
es, aktiv zu fragen und den Bedarf zu ermitteln
bzw. Leistungen anzubieten – entweder, weil
es als aufdringlich empfunden oder nicht als
Aufgabe gesehen wird oder der Grundsatz besteht: „Wenn die Kundin etwas möchte, sagt
sie es schon.“
Tipp: Hier gilt es, das aktive Anbieten von Leistungen als Bestandteil des Aufgabenprofils zu
verankern!
Doch warum ist die Tätigkeit des Verkaufens
in sozialen Einrichtungen noch immer so negativ besetzt? Ein Grund ist sicherlich, dass soziale Dienstleistungen von vielen Mitarbeitern
nicht als Produkte mit einem Preis wahrgenommen werden. Begünstigt wird dies durch
die Marktbedingungen: Im Unterschied zum
Friseur oder der Fußpflegerin, die ebenfalls
Dienstleistungen, also keine lagerfähigen Produkte, anbieten, gibt es keinen direkten Verkaufs- bzw. Bezahlvorgang. Für den einzelnen
Mitarbeiter bleibt die Finanzierung der Leistungen abstrakt. Hinzu kommt das Wesen der
Dienstleistungen: Sie werden am Kunden und
mit dem Kunden erbracht, die soziale Komponente spielt also eine wesentliche Rolle. Und
dies in der Pflege umso mehr, da die Tätigkeit
in der Häuslichkeit des Kunden erbracht wird.
Der Pflegedienst ist zwar auch Dienstleister
aber eben auch Gast – da kann es schwer fallen, sich abzugrenzen und den Müll nicht „mal
eben“ mitzunehmen.
Das Negativimage des Verkäufers ist jedoch
auch zurückzuführen auf die Ablehnung des
„Verkaufens um jeden Preis“. Dahinter steht das
rein verkaufsorientierte Konzept, wie es zum
Das aktive Anbieten von Leistungen als Bestandteil des Aufgabenprofils verankern!
Beispiel von Versicherungen und Banken teilweise eingesetzt und auch zu Recht kritisiert
wird: Der Käufer wird durch zeitliche Begrenzung („…nur noch bis 31.8.“) oder durch Angst
(„­... bevor Ihnen etwas zustößt“) unter Druck
gesetzt. Dahinter steht die Auffassung, dass
der Kunde ansonsten nicht kaufen würde.
Demgegenüber steht das kundenorientierte
Konzept des Verkaufs. Hierbei geht es darum,
Probleme und Bedürfnisse der Kunden zu erkennen und dafür Lösungen anzubieten (vgl. Kotler
et al: Grundlagen des Marketings, 2002, S. 785f).
Tipp: Manche Mitarbeiter haben Vorbehalte,
Kunden aktiv eine Leistung anzubieten. Hilfreich ist es, sich im Team dazu auszutauschen
und die eventuell unterschiedlichen Haltungen zum Thema Verkauf zu klären, um zu einem einheitlichen Vorgehen zu kommen.
Gerade für dieses Verkaufskonzept bringen
Fachkräfte aus der Pflege alle Voraussetzungen mit:
•
•
•
Kommunikationskompetenz
Wissen über die Dienstleistungen
Soziale Kompetenzen wie Empathie
Die Gratwanderung besteht jedoch darin, den
Wert der Leistung zu erkennen und selbstbewusst zu vertreten.
Checkliste Verkaufsprozess optimieren
•
•
•
•
•
•
•
Übersicht über alle Kunden in Hinblick auf Inanspruchnahme der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen / Verhinderungspflege
Schulung der Leitungskräfte und der Pflegekräfte in Hinblick auf Verkauf und Beratung
Einheitliches Vorgehen bei zusätzlichen Leistungswünschen der Kunden
Erfassung zusätzlicher Leistungen in der Pflegedokumentation (Transparenz für den
Kunden)
Regelmäßiger Austausch in Teambesprechungen über veränderte Leistungen bei Patienten
Privatzahlerkatalog mit verkaufsorientierter Ansprache
Aktive Vermarktung, z.B. über Ansprache der Angehörigen oder Gutscheine
>>
22 Beraten und Verkaufen
Nachgefragt
„Erkennen, ansprechen und positiv als Leistung benennen“
foto: privat
Die St. Anna Hilfe der Stiftung Liebenau hat ihre Mitarbeitenden zwei Tage lang
in Sachen Verkaufen und Beraten schulen lassen. Das hat die Prozesse optimiert.
> Silke Arnold freut sich
über den Qualitätszuwachs beim Verkaufsgespräch und über die
gestiegene Sensibilität
ihrer Kolleginnen.
Silke Arnold, Qualitätsmanagerin der St. Anna Hilfe der Stiftung Liebenau
Im vergangenen Jahr haben Sie die Mitarbeiterinnen der Sozialstationen zwei Tage schulen lassen. Warum?
Im Rahmen der Einführung der mobilen Datenerfassung in
unseren Pflegediensten wurden Mitarbeiter zu allen, sich überschneidenden, Themengebieten geschult: Mobile Datenerfassung, Refresh der Leistungsinhalte im Bereich SGB XI, SGB V
und Selbstzahlerleistungen – und das Verkaufsgespräch. Ziel
beim Verkaufsgespräch war es, Mitarbeiterinnen im Bereich
Leistungsangebot erneut zu sensibilisieren. Sie sollen hellhörig
mit Kundenwünschen umgehen, Bedürfnisse nach Sicherheit,
Kundenwünsche zur Erleichterung oder Entlastung aber auch
sogenannte versteckte Leistungen erkennen, ansprechen und
positiv als Leistung benennen. Ziel war die Stärkung der Professionalität durch Sicherheit in der Argumentation im Verkaufsgespräch. Außerdem ging es darum, eine Minimierung der
Zeitspanne zwischen Kundenwunsch und Leistungsangebot zu
erreichen. Und nicht zuletzt wollten wir die Qualität steigern.
Wie haben die Mitarbeiterinnen das Thema „Verkauf von sozialen Dienstleistungen“ aufgenommen – oftmals wird es ja als
Widerspruch zu dem sozialen Beruf empfunden?
Natürlich erleben die Mitarbeiter den einen Widerspruch zwischen „Helfen“ und dem „Verkauf von Hilfe-Leistungen“. Dieser
ist jedoch nur durch ein genaues Definieren von Leistungen, ein
>>
Gerade ein Erstgespräch läuft im Prinzip wie
ein klassisches Verkaufsgespräch ab: Sie erfassen den Bedarf des Kunden und/oder seiner
Angehörigen und bieten eine passgenaue Lösung an. Ziel ist (natürlich!), dass Sie auch den
Auftrag erhalten und nicht ein anderer: Genau
das ist Verkauf.
Wenn man jedoch Pflegekräfte fragt, ob sie
sich als Verkäufer sehen, kommt in fast allen
Fällen eine Verneinung oder sogar offene Ablehnung. Verkauf ist für die meisten etwas,
was ihnen „nicht liegt“. Gespräche werden
intuitiv geführt, denn sie sind nicht planbar:
„Jedes Erstgespräch ist anders“, so der O-Ton
vieler Seminarteilnehmer. Natürlich ist jedes
Gespräch anders, denn jeder Mensch ist anders und Kommunikation verläuft nicht nach
vorgegebenen Mustern.
Dennoch gibt es durchaus einen roten Faden
in einem Verkaufsgespräch – so wie es auch in
Wissen zu Leistungsinhalten und weiterführenden Möglichkeiten zu verringern. Im Rahmen der Schulung konnte der Blick
für Wünsche, Angebot und Leistungen geschärft und die Sprache zur Umsetzung gestärkt werden.
Welche Ergebnisse können Sie nach einem Jahr feststellen, was
hat sich verändert?
Das Selbstverständnis, auch weiterführende Leistungen
bzw. Serviceangebote anzubieten, ist gestiegen. Somit erfolgt nachweislich eine Optimierung im Bereich Pflegestufenmanagement.
Sie haben alle Mitarbeiterinnen schulen lassen und nicht nur
die Leitungskräfte, die die Erstgespräche führen. Welche Überlegung steht dahinter?
Mitarbeiter, die Kunden im Pflegealltag begleiten, stellen Veränderungen der Pflege- und Betreuungssituation sehr zeitnah
fest. Je sensibler, umfassender und ganzheitlicher Veränderungen oder Bedürfnisse erfasst und kommuniziert werden, desto
besser und stabiler kann die Pflege- und Betreuungssituation
gestaltet werden.
[email protected]
Mitarbeiterjahresgesprächen einen Leitfaden
und eine Zielsetzung gibt, obwohl jeder Mitarbeiter und damit jedes Gespräch anders verläuft.
Ein definierter Gesprächsablauf ist auch kein
Widerspruch zur intuitiven Gesprächsführung,
im Gegenteil, erst durch Fähigkeiten wie Empathie und aktivem Zuhören verlaufen Verkaufsgespräche erfolgreich. Eine Gesprächsstruktur
und Gesprächstechniken haben den Vorteil,
das Ziel im Blick zu behalten und Gespräche
zeitlich und inhaltlich effektiv zu steuern. Es
ist wie beim Autofahren: Sie müssen zunächst
die Fahrtechnik beherrschen und können dann
– mit der Zeit immer besser – auf ungewohnte
Situationen flexibel und adäquat reagieren.
Gesprächsführung beginnt immer damit,
Vertrauen aufzubauen – etwa, indem Sie zu
Beginn Small Talk machen, damit der Kunden einen Eindruck gewinnen kann und eine
positive Atmosphäre entsteht. Bei der Bedarfsanalyse erfassen Sie, was der Kunden
wirklich möchte. Dies sind zum einen natürlich bestimmte Leistungen oder eher Hilfestellungen, doch dahinter steht immer eine
bestimmte Motivation: das kann Sicherheit
sein oder Bequemlichkeit oder auch die Suche nach Kontakt. Wichtig ist es zu wissen,
worauf es dem Kunden ankommt, denn wenn
dieses Bedürfnis durch Sie bzw. Ihre Mitarbeiter befriedigt wird, ist er zufrieden.
Nutzen statt Leistungen nennen
Den Hilfebedarf des Kunden zu erfassen gelingt im ambulanten Bereich meist sehr gut.
Entsprechende Fragen: „Wobei benötigen Sie
Unterstützung?“ oder „Welche Tätigkeiten
fallen Ihnen schwer?“, führen direkt zu den
passenden Leistungen. Doch nun beginnt die
Kür: die Dienstleistung in einen Kundennutzen
zu verwandeln, um die zugrunde liegenden
Motive zu befriedigen. Dafür heißt es, diese
lebendig, anschaulich, bildhaft, überzeugend,
positiv und kundenorientiert zu präsentieren.
häusliche pflege |06.2015
Beraten und Verkaufen 23
Übersicht: Einwandbehandlung
Einwand: Das ist zu teuer.
• Bedürfnis hinter dem
Einwand erfassen
Drei Punkte sind dabei besonders wichtig:
• Gefühlsebene ansprechen
• Nutzen und Vorteile nennen
• Anschaulich präsentieren
Der Leistungskomplex „große Körperpflege“
beispielsweise ist zum einen ein Fachausdruck
(oder gehen Sie morgens ins Bad zur großen
Körperpflege?), zum anderen spricht er keine
Sinne an. Eine Formulierung wie „Wir kommen
morgens und helfen Ihnen beim Waschen, so
dass Sie sich frisch und gepflegt fühlen“ verdeutlicht anschaulich den Nutzen, den diese
Leistung für den Kunden haben kann – wenn
Einwand und Vorwand unterscheiden:
Was bedeutet zu teuer für Sie?
Weiteren Vorteil anbringen bzw.
Bedarf nochmals erfassen
• Hat der Kunde den Nutzen der
Leistung erkannt? Möchte oder kann er
den Preis nicht zahlen?
• Unser Angebot hat folgenden
weiteren Vorteil für Sie...
• Was würden Sie sich vorstellen...?
ihm das Motiv „Sauberkeit, Hygiene“ wichtig
ist. Für jemanden, dem Körperhygiene weniger wichtig ist, ist das kein überzeugendes
Argument, da wäre vielleicht folgendes angebrachter: „Wenn wir morgens kommen, richten wir Ihnen auch das Frühstück, damit Sie
gestärkt in den Tag starten.“
Hierbei zeigt sich wieder der Unterschied zwischen Beratung und Verkauf: Bei der Beratung
werden nur Leistungen vorgestellt, beim Verkauf geht es um den Nutzen, das heißt um die
Frage des Kunden: „Was habe ich davon?“ Die
Leistungen in den Nutzen zu „übersetzen“, ist
die eigentliche Aufgabe in dieser Gesprächsphase – nur allein Leistungen zu präsentieren wäre
die halbe Wegstrecke! Bei der Nutzenargumentation hilft eine gute Vorbereitung: Nicht immer
fallen einem sofort Vorteile für eine Dienstleistung ein. Vertrauen Sie jedoch nicht darauf, dass
der Kunde ohne Hilfe den Nutzen erkennt! Das
ist die Arbeit des Verkäufers, diesen auf dem
Silbertablett zu servieren. Und kein Kunde wird
sagen: „Halt, das sind zu viele Vorteile!“
Kosten selbstbewusst präsentieren
Oftmals beschränken sich Leistungskräfte
schon im Erstgespräch selbst: „Wenn der Kun-
Gesundheitsschutz und Altenpflege
BGW forum 2015 – 7. bis 9. September 2015, Hamburg
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Gesund pflegen – heute wie morgen: Wie lässt sich das erreichen?
Drei Tage lang bietet der Fachkongress „BGW forum 2015“ der
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Fachwissen und Praxistipps rund um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
Die Themen der mehr als 170 Vorträge und Workshops decken
das ganze Feld von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ab:
Es geht beispielsweise um Kommunikation und Führung, den
Umgang mit körperlichen und psychischen Belastungen sowie
die lebensphasengerechte Gestaltung von Arbeit.
Vom 7. bis 9. September 2015 sind alle Zielgruppen in der Altenpflege
nach Hamburg eingeladen – von Mitarbeitenden, Führungskräften
und den Beteiligten im Arbeitsschutz bis hin zu Multiplikatorinnen
und Multiplikatoren in Wissenschaft, Politik und Verbänden.
Speziell auch zu Bereichen wie Rückengesundheit oder Umgang
mit Gewalt werden viele praxisnahe Tipps und Hilfen vorgestellt.
FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN
häusliche pflege | 06.2015
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>>
den nicht mehr Geld ausgeben möchte, dann
schaue ich, was wir innerhalb der Pflegestufe
machen können“, berichten viele Seminarteilnehmer. Auch bei einer Marktanalyse, bei der
20 ambulante Dienste in einer Region als Interessent angerufen wurden, bot ein Drittel der
Dienste nur Leistungen innerhalb der Pflegestufe an. Dies ist jedoch das Gegenteil von Verkauf und auch von Beratung: Es geht zunächst
einmal darum, den Bedarf des Kunden zu erfassen. Wenn die dazugehörigen Leistungen
dann über den entsprechenden Zuzahlungen
der Pflegekasse liegen, dann kann der Kunde
entscheiden, welche Leistungen er bzw. Angehörige selbst erbringen können. Das Ergebnis
mag bei beiden Wegen das gleiche sein, die
Wirkung ist es aber nicht. Im ersten Fall erbringen Sie ein reduziertes Leistungspaket, der Bedarf des Kunden ist jedoch höher – das ist ihm
aber eventuell nicht bewusst. Im zweiten Fall
erbringen Sie zwar ebenfalls ein reduziertes
Paket, dem Kunden ist aber bewusst, dass sein
Bedarf höher ist und Sie diesen auch befriedigen könnten.
Die Vermeidung, Leistungen oberhalb der Finanzierung durch die Pflegekasse anzubieten,
wird in Fortbildungen teilweise damit begründet, dass die Pflegekunden nicht zuzahlen
möchten und dies auch verbal äußern. Hier ist
schon eine sprachliche Ungenauigkeit enthalten, die eine weit verbreitete Auffassung in der
Bevölkerung widerspiegelt: Nicht der Kunde
leistet eine Zuzahlung, sondern die Pflegekasse. Auch der oft bemühte Vergleich mit der
Teilkaskoversicherung hinkt. Denn anders als
bei der Versicherung leistet die Pflegekasse
einen Festbetrag und nicht der Kunde.
Dem Wunsch nach einer nur geringen oder gar
keiner Zuzahlung von Seiten des Kunden wird
Leistung
Titelfoto & foto: Fotolia/kartvizit (Collage)
24 Beraten und Verkaufen
nur zu gerne entsprochen, um nicht über die
Kosten und damit Geld zu sprechen bzw. zu
verhandeln. Preisverhandlungen haben immer
auch eine emotionale Seite: Was ist meine
Leistung wert? Hier kommt es darauf an, die
Kosten für die Pflege – die für den einzelnen
durchaus sehr hoch sein können – selbstbewusst zu vertreten. Entscheidend ist dabei die
innere Haltung, die sich unbewusst meist in
der Körpersprache ausdrückt: Werden die Kosten mit fester Stimme, gerader Haltung und
Blickkontakt vermittelt? Oder senkt sich die
Stimme, der Rücken wird leicht rund und der
Blick senkt sich? Vor allem durch solche nonverbalen Signale wird dem Kunden vermittelt,
ob Pflege „zu teuer“ oder „ihren Preis wert“ ist.
Durch die selbstbewusste Vermittlung der Kosten und eine entsprechende Einwandbehandlung können Sie als Pflegeanbieter durchaus
ein Zeichen setzen. Denn so wird deutlich, dass
soziale Dienstleistungen ihr Geld wert sind.
Wenn Sie das Gespräch dann noch freundlich
und mit einem verbindlichen nächsten Schritt
abschließen, haben Sie viel dafür getan, einen
langfristig zufriedenen Kunden zu gewinnen.
Alle Mitarbeitenden sind Verkäufer
Gerade der Zusammenhang zwischen den
Kosten der Pflege für den Kunden und die Bezahlung der Angestellten ist den meisten Mitarbeitern zwar rational klar, wird jedoch nicht
immer offensiv vertreten. Aussagen wie: „Sie
lassen sich auch jeden Handgriff bezahlen“
oder „Sie sind doch von der Wohlfahrt“ bereiten Mitarbeitern ein schlechtes Gewissen
oder führen zu Sprachlosigkeit. Dies verwundert nicht, denn die Motivation, einen sozialen
Beruf zu ergreifen, ist ja oftmals der Wunsch,
Menschen zu helfen – und nicht Kosten zu vermitteln oder Leistungen zu verkaufen.
Während das Erstgespräch in den meisten
Fällen die Leitungskraft führt, spielen die Pflegekräfte für die Kundenbindung und auch bei
Nutzenargumente
Das hat den Vorteil für Sie, dass…./ damit…
Reinigung der Wohnung
…Sie entlastet werden und mehr Freizeit haben.
Brötchen/ Zeitung mitbringen
…Sie bequem in der Wohnung bleiben können.
Rollladen rauf/ runter ziehen
..mehr Licht in die Wohnung kommt und die Sturzgefahr minimiert wird.
Kleine Morgentoilette
….Sie die Sicherheit gewinnen, dass es Ihrem Vater gut geht, denn wir beobachten sowohl die Haut als auch
den Allgemeinzustand.
Medikamenten-Gabe
…damit ist garantiert ist, dass Ihre Mutter die Medikamente immer zur richtigen Zeit einnimmt
Mobilisation
…damit behalten Sie möglichst lange Ihre Eigenständigkeit
Beispiele für eine Nutzenargumentation gegenüber dem Kunden
häusliche pflege |06.2015
Beraten und Verkaufen 25
Leistungsveränderungen die wesentliche Rolle.
Bedürfnisse und Fähigkeiten bzw. Ressourcen
des Pflegebedürftigen oder auch der pflegenden Angehörigen verändern sich häufig
im Laufe der Zeit. Und das oft nicht plötzlich,
sondern schleichend. Dies kann dazu führen,
dass heute mal ein Handgriff mehr nötig ist,
um Frau S. aus dem Bett zu helfen, und dieser
Handgriff wird nach einiger Zeit zur Gewohnheit – für beide: für die Pflegekraft und für
Frau S.. Oder der körperliche Zustand lässt es
an einem Tag nicht zu, dass Herr M. die Rollläden im ganzen Haus hochzieht – natürlich
macht es die Pflegekraft mit, auch am nächsten und übernächsten Tag. Herr M. genießt die
Bequemlichkeit und die Pflegekraft weiß nicht,
wie sie die zusätzliche Leistung wieder beenden kann. Oder – und das wäre gravierender
– es fällt ihr nicht als zusätzliche Leistung auf.
helfen, sondern die Hilfe auch als Leistung zu
betrachten, die einen finanziellen Gegenwert
hat. Stellen Sie die Frage, ob Sie oder Ihre
Mitarbeiter solche Leistungen auch in ihrer
Freizeit – also unbezahlt – erbringen würden?
Meist ist die Antwort darauf ein „Nein“. Doch
dann ist die logische Konsequenz, solche Leistungsveränderungen oder -erweiterungen,
auch aktiv anzusprechen und als Vertragsbestandteil aufzunehmen. Geben Sie Ihren Mitarbeitern Hilfestellung: sowohl für ihre Haltung
als auch ganz konkret durch Formulierungshilfen und Absprachen innerhalb des Teams.
Auch hierbei ist das wichtigste Mittel, dem
Kunden Fragen zu stellen. Gerade bestehende
Kunden äußern im Nebensatz oftmals einen
ungedeckten Bedarf: „Ach, es wäre schön, mal
wieder meine Bekannte zu treffen.“ Solche
Situationen gibt es wahrscheinlich täglich bei
dem einen oder anderen Kunden. Die Frage ist,
ob alle Mitarbeiter ähnlich reagieren: „Was halten Sie davon, wenn wir Sie zu Ihrer Bekannten begleiten? – Gerne bringe ich Ihnen beim
nächsten Besuch ein Angebot dazu mit.“
Wenn eine Mitarbeiterin Schwierigkeiten
damit hat, niedrigschwellige Leistungen kostenpflichtig anzubieten – die sie womöglich
bislang kostenlos mitgemacht hat – sollten
Sie dies akzeptieren. Wichtig ist es zunächst,
dass die Mitarbeiter die zusätzlichen Leistungen erkennen und den Kunden darauf ansprechen – das eigentliche Angebot kann dann die
Leitungskraft erstellen und unterbreiten. In
Rollenspielen und durch praxisnahe Übungen
können solche Situationen geübt werden, wodurch sie ihren Schrecken
verlieren.
Exklusiv auf den Altenpflege- Dienstleistungen in ProKongressen
dukte umwandeln
Beraten unD Verkaufen bei
Oftmals fällt es Mitarbeitern
„Fokus ambulant“
auch leichter, Dienstleistungen
Erleben Sie die Mona Schöffler auch
zu präsentieren, wenn diese wie
als Referentin zu diesem Thema bei
Produkte angeboten werden können.
den AltenpflegeKongressen. Dort erwartet
Das bedeutet, gerade kleinere HandreichunSie ein eigener ambulanter Workshop- und
Vortragsstrang.
Termine:
14. Oktober 2015 in Berlin
3. November 2015 in Dortmund
17. November 2015 in Hamburg
25. November 2015 in Ulm
16. Februar 2016 in Köln In solchen Situationen besteht ein emotionaler
Zwiespalt für Pflegekräfte: Sie haben oftmals
eine emotionale Bindung zu dem Pflegebedürftigen aufgebaut, bewegen sich als Gast in
seinem Haushalt – und dann müssen bzw. sollen sie jeden Handgriff aufschreiben oder „sich
bezahlen lassen“ und dürfen – gefühlt – nicht
helfen. Der Konflikt ist nachvollziehbar, aber er
ist lösbar. Denn es geht nicht darum, nicht zu
Der rote faden im Verkaufsgespräch
•
•
•
•
Gesprächseinstig: Vertrauen aufbauen
Bedarfsanalyse: mit Fragen (versteckte) Bedürfnisse erfassen
Leistungen als Lösungen: Nutzen anschaulich präsentieren
Gesprächsabschluss:
Freundlichkeit
und Verbindlichkeit entscheiden
gen wie Müllentsorgung, die Rezepteinlösung
oder die Wohnungsversorgung während des
Krankenhausaufenthalts nicht nach Minuten
abzurechnen, sondern Pakete zu schnüren.
Dies hat zudem den Vorteil, dass Sie den Leistungen einen aussagefähigen Titel und eine
nutzenorientierte Beschreibung geben können: „Bequem zu Hause wohnen“ oder „Gut
versorgt nach Hause“.
Fazit: Betreuungs- und Entlastungsleistungen aktiv anbieten
Seit Anfang dieses Jahres können gerade
niedrigschwellige Leistungen, die bislang nebenbei und kostenlos erbracht worden sind,
abgerechnet werden. Nutzen Sie daher diese
Chance, durch stundenweise Verhinderungspflege oder zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen die Bedürfnisse Ihrer Kunden zu erfüllen. Haben schon alle Ihre Kunden
die ihnen zustehenden Beträge ausgeschöpft?
Gibt es einen ungedeckten Bedarf bei haushaltsnahen Dienstleistungen? Diese Fragen
zu beantworten, ist der erste Schritt, um den
Verkaufs- und Beratungsprozess zu optimieren. Am besten gelingt Ihnen dies, wenn Sie
Ihre Mitarbeiter mit ins Boot holen, denn sie
müssen den Bedarf beim Kunden erkennen
und den Nutzen vermitteln: für den Kunden,
aber auch für sich selbst!
MonA sCHÖFFLER
>> Mona Schöffler ist Betriebswirtin und blickt auf
eine langjährige Vertriebs- und Marketing-Verantwortung im Sozialmarkt. Sie betreibt mit Ilse Buchgraber in Berlin die Agentur „Belegung sichern“
www.ap-kongress.de
häusliche pflege | 06.2015
www.belegungsichern.de
foto: Privat
Lebendig, anschaulich, bildhaft,
überzeugend, positiv und kundenorientiert präsentieren!
foto: Fotolia/chones
26 Tagespflege
Kreative Ideen umsetzen
Die neue Generation der Tagespflege bietet auch wirtschaftlich
interessante Entwicklungsmöglichkeiten für Pflegedienste. In Kooperation mit Häusliche Pflege hat Tagespflege-Experte udo Winter
ein Buch geschrieben. AuSSerdem bietet er eine ganze Reihe interessanter Vorträge und Workshops an.
Von Udo Winter
I
n den nächsten Jahren wird sich die Zahl der Tagespflegeeinrichtungen erheblich erhöhen. Die neue Generation der Tagespflege hat
wenig mit den bisherigen Einrichtungen zu tun. Es ist davon auszugehen, dass sich die Strukturen und Leistungsinhalte ebenfalls erheblich
verändern werden.
Die bisherige Tagespflege ist überwiegend teilstationär einem ambulanten Pflegedienst oder einer stationären Einrichtung angegliedert. Die
heutigen Tagespflegeeinrichtungen gleichen sich in Struktur und Inhalten. So bietet die typische Tagespflege durchschnittlich 12 bis 14 Plätze,
die Mehrheit ist einem ambulanten Pflegedienst angeschlossen, hat von
montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr geöffnet und versorgt bis
zu 80 Prozent dementiell erkrankte pflegebedürftige Ältere. Wirtschaftlich betrachtet ist die bisherige Tagespflege im Vergleich zu ambulanten
oder auch stationären Pflegeeinrichtungen eher unbedeutend.
Mehr Wettbewerb und neue Herausforderungen
Das Pflegestärkungsgesetz wird wesentlich dazu beitragen, dass sich die
Strukturen der Tagespflegeeinrichtungen verändern. Mit der Erhöhung
der Sachleistungen für die Nutzung der Tagespflege ist jetzt schon zu beobachten, dass die Nachfrage nach Tagespflegeplätzen erheblich wächst.
Entsprechend steigt die Anzahl der Einrichtungen. Es ist allerdings
davon auszugehen, dass sich auch die Wettbewerbssituation verschärfen wird.
Das hat zur Folge, dass sich die Tagespflegeeinrichtungen hinsichtlich
ihres Profils mehr denn je den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen in
der Region anpassen müssen. Die Gründung von Schwerpunkteinrichtungen, flexible Öffnungszeiten und ein breites Leistungsangebot werden zukünftig die Kennzeichen der Tagespflege sein. Die Einrichtungen
werden sich in den nächsten Jahren ebenfalls erheblich voneinander unhäusliche pflege | 06.2015
Tagespflege 27
terscheiden. Das entspricht auch den Wünschen und Bedürfnissen der
jetzigen und besonders der zukünftigen Generation der Älteren.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage ist es nicht verwunderlich, dass
die neue Generation der Tagespflege schon jetzt eine höhere Platzzahl
einplant. Einrichtungen, die derzeit eröffnen, bieten 18 bis 30 Plätze
an. In der Größenordnung sind Tagespflegeeinrichtungen wirtschaftlich
betrachtet ein interessantes Investment. Das führt dazu, dass sich die
Tagespflege wirtschaftlich und fachlich immer mehr zu einem eigenständigen Versorgungsangebot für Pflegebedürftige entwickelt.
Allerdings muss berücksichtigt werden, dass der Betrieb einer Tagespflege in der Größenordnung ganz andere Herausforderungen stellt. Zu nennen sind die unterschiedliche Gästestruktur, die Planung des Fahrdienstes und der erhöhte Personaleinsatz. Mit der Platzzahl steigt zwar die
Rentabilität, aber der Aufwand des Betriebes einer Tagespflege für 18
und mehr Gäste unterscheidet sich erheblich von kleineren Einrichtungen mit zum Beispiel 12 Plätzen. Wenn aber der organisatorische Mehraufwand bei der Planung schon berücksichtigt wird, steht der Gründung
größerer Einrichtungen nichts im Wege. Unabhängig davon lässt sich die
Entwicklung der Tagespflege nicht mehr aufhalten.
Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer
Versorgung
Der Stützung des sozialen Umfeldes, abgestuften bedürfnisorientierten Betreuungs- und Pflegeangeboten sowie zeitgemäßen finanzierbaren neuen Wohnformen wird in Zukunft eine noch größere Bedeutung
zukommen. Gefragt sind quartiersbezogene, vernetzte kleine Versorgungszentren. Wesentliche Schnittstelle dieser relativ kleinen Zentren
sind und werden zukünftig immer mehr die Tagespflegeeinrichtungen
sein. Die Tagespflege entwickelt sich zu einem Bindeglied zwischen ambulanter und vollstationärer Pflege. Sie trägt wesentlich dazu bei, dass
Pflegebedürftige länger als in den vergangenen Jahren in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung bleiben können.
Denkbar sind folgende Versorgungsmodule:
• Begegnungsstätte
• Ambulante Pflege
• Tagespflege
• Seniorenwohnungen
• Nachtpflege/Pflegehotel
• Ambulante Wohngemeinschaft
Die Tagespflegeeinrichtungen müssen
ihr Profil mehr denn je den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen in der Region
anpassen.
keiten zusätzliche Betreuungsleistungen angeboten und/oder mit einer
Begegnungsstätte gekoppelt werden. Wer das Raumangebot und dessen
mögliche Synergieeffekte optimal ausnutzt und alle Leistungen des Pflegestärkungsgesetzes in Anspruch nimmt, kann kleine Versorgungszentren wirtschaftlich führen.
Eine zusätzliche kleine Anzahl von Seniorenwohnungen und/oder
Wohngemeinschaften und zusätzlichen Betten für Verhinderungs- oder
Nachtpflege gewährleistet eine 24-Stunden-Versorgung. Hierbei ist nicht
unbedingt die Größe entscheidend, im Gegenteil: Es sollen keine neuen
„Gettos“ entstehen, in denen nur alte Menschen leben, sondern integrative kleine stadtteil- oder gemeindebezogene Versorgungszentren.
Erweiterte Leistungen in der Tagespflege
Die Tagespflege ist nur ein Bestandteil solch kleiner Zentren. Sie übernehmen die entscheidende vernetzende soziale, beratende und pflegerische Funktion.
Leistungen nach § 45 SGB und haushaltsnahe Dienstleistungen werden bisher nur ambulanten Pflegediensten angeboten. Es handelt sich
hierbei aus Sicht vieler ambulanter Pflegedienste aber meistens um ein
„Nebenprodukt“ der Pflege. Das wird sich sicherlich in der nächsten Zeit
ändern. Es stellt sich die Frage, warum nur ambulante Pflegedienste
diese Leistungen anbieten. Auch Tagespflegeeinrichtungen können zum
Beispiel außerhalb der Öffnungszeiten zusätzliche Betreuungsgruppen
und/oder haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz ist es möglich, zusätzliche haushaltsnahe Dienstleistungen für Leistungsempfänger der Pflegekassen abzurechnen. Neben Betreuungsleistungen können bei Nichtinanspruchnahme
der ambulanten Sachleistungen bis zu 50 Prozent davon für haushaltsnahe Dienstleistungen mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Inwieweit diese von ambulanten Pflegediensten oder der Tagespflege er-
Konferenz Tagespflege kompakt
Zusatztermin am 20. Juli in Karlsruhe
Solche Zentren mit abgestuften Service-, Wohn- und Pflegeangeboten bieten Hilfe- und Pflegebedürftigen eine bedarfsgerechte
umfassende Versorgung und Betreuung. Kern eines kleinräumigen
Wohn- und Pflegezentrums ist die Tagespflege, in deren Räumlich-
Gefragt sind quartiersbezogene,
vernetzte kleine Versorgungszentren.
Schnittstelle dieser Zentren sind die Tagespflegeeinrichtungen.
Die Tagespflege profitiert vom ersten Pflegestärkungsgesetz. Aber
wie können Neueinsteiger und bestehende Einrichtungen ihre Angebote erfolgreich auf- und ausbauen?
Die Redaktion der Zeitschrift Häusliche Pflege bietet zusätzlich zum Konferenztermin am 23. Juni in Hannover einen weiteren Termin am 20. Juli in Karlsruhe an. Referenten sind die
Unternehmensberater Andreas Heiber und Udo Winter. Sie halten Vorträge und laden zu Workshops ein. Außerdem berichtet Rainer Schmidt (Tönebön ambulant, Hameln) von seinen
Erfahrungen mit der ersten ambulant angegliederten Tagespflege in
Niedersachsen.
Infos unter: www.hp-veranstaltungen.de
häusliche pflege | 06.2015
>>
28 Tagespflege
> Ambulantes quartiersbezogenes
Ambulante
Pflege
Begegnungsstätte/
Betreuungsgruppen
Seniorenwohnungen
Bereiche sind vernetzt und ergänzen
einander.
Haushaltsnahe
Dienstleistungen
Tagespflege
Ambulante WG
>>
Wohn- und Pflegezentrum: Alle
bracht werden, ist unter anderem vom Verbundsystem abhängig. Es ist
eine Frage der Organisation und Struktur des Trägers.
Es geht nicht darum, dass Tagespflegeeinrichtungen umfangreiche
haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten, die einen enormen organisatorischen Aufwand erfordern. Sondern es geht um einzelne bisher nicht
angebotene Nischenprodukte, die mit geringem personellem, organisatorischem und finanziellem Aufwand möglich sind. Weitere Serviceange-
Nachtpflege
bote sind zum Beispiel:
•
•
•
•
•
•
Beaufsichtigung der Wohnung bei Krankheit oder Urlaub
Medikamentennotdienste
Haustierversorgung
Freizeitangebote
Fahrdienste
Arztbegleitdienste
Konzeptionelle Möglichkeiten der Tagespflege
Die Konzepte der Tagespflege haben sich in den letzten Jahren verändert. Es gibt nicht mehr die typische Tagespflege mit 12 Plätzen,
indem leicht pflegebedürftige ältere Damen Kaffee trinken und miteinander spielen. Je nach Region und Struktur unterscheiden sich
Tagespflegeeinrichtungen hinsichtlich der Größe, Organisations- und
Gästestruktur sowie in ihren Inhalten.
2.1 Tagespflege in Kombination mit ambulanter Pflege
Der Klassiker ist die Tagespflege in Kombination mit ambulanter Pflege. Beide Angebote ergänzen sich fachlich und wirtschaftlich. D.h. besonders demenziell Erkrankte können in der Tagespflege, besser als
in der häuslichen Umgebung, intensiv betreut, sozial integriert und
umfassender gepflegt werden. Wirtschaftlich ist die Tagespflege, anders als vor Jahren, eine wesentliche Stütze des ambulanten Pflegedienstes, indem besonders betreuungsaufwendige Pflegebedürftige in
der Gruppe qualitativ gepflegt werden. Häufig gewinnen ambulante
Pflegedienste neue Patienten über die Tagespflege und können ihre
bisherigen Patienten länger in der häuslichen Umgebung versorgen.
Die Mehrheit der Patienten
müsste ohne die Unterstützung in der Tagespflege, früher als gewünscht, in ein Pflegeheim umsiedeln.
Hinsichtlich des Betriebes der Tagespflege müssen sich Träger ambulanter Dienste umstellen. Die Struktur, Organisation und die gesetzlichen Grundlagen einer Tagespflege unterscheiden sich erheblich von
ambulanten Pflegediensten und gleichen eher stationärer Pflegeeinrichtungen. Leitungskräfte müssen sich mit den Grundlagen der stationären Pflege vertraut machen.
Fazit
Tagespflege im Verbund mit ambulanten Pflegeeinrichtungen ist eine
ideale Kombination für mittelständische Träger ambulanter Pflegedienste, um ihre Marktposition zu sichern, indem sie ihre Patienten
möglichst lange ambulant versorgen.
Mit dem Aufbau einer Tagespflege erweitern sie ihr Leistungsangebot und schaffen sich ein weiteres wirtschaftliches „Standbein“. Hinsichtlich der erforderlichen Investitionen sollte die Einrichtung nicht
mehr als 12 bis 15 Plätze betragen.
2.2 Tagespflege als solitäre Pflegeeinrichtung
Bis vor einigen Jahre war es für solitäre Tagespflegeeinrichtungen
(ohne Anbindung an ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen)
schwierig, sich am Markt zu behaupten. Sie benötigten oftmals länger,
um eine wirtschaftliche Auslastung zu erreichen. Meistens handelte
es sich bei solitären Tagespflegeeinrichtungen um Einzelunternehmen
oder Initiativen, deren Eigentümer sich bemüht mit viel Engagement
ein fachlich hochfertiges Angebot auf dem Markt zu platzieren. Betreiber solitärer Tagespflegeeinrichtungen verfügten selten über die finanziellen Möglichkeiten und mussten häufig improvisieren. Wirtschaftlich ist es für Eigentümer solitärer Tagespflegen schwierig, die übliche
Anlaufphase zu überstehen. Allerdings schaffen es viele Eigentümer
mit persönlichem Engagement die Anlaufphase zu überbrücken.
Trotzdem haben sich Solitäreinrichtungen positiv entwickelt. Die Anzahl der Solitäreinrichtungen steigt kontinuierlich. Mit Zunahme des
Bekanntheitsgrades von Tagespflegeeinrichtungen steigt die Akzep-
häusliche pflege | 06.2015
Tagespflege 29
Neu – Das Buch zum Thema:
Tagespflege planen. Marktchancen nutzen
Autor und Unternehmensberater Udo Winter hat in der Reihe
Management sein neues Fachbuch veröffentlicht: „Tagespflege
planen. Marktchancen nutzen“. Er analysiert die Situation, stellt
mögliche Konsequenzen und Chancen für die wirtschaftlich ge-
sicherte Zukunft vor. Er gibt Impulse und praxisnahe Hilfen zum
Aufbau und Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung, von den gesetzlichen Vorgaben bis zu organisatorischen und fachlichen Anforderungen.
www.haeusliche-pflege.net/Shop
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Mit der Platzzahl steigt zwar die
Rentabilität, aber auch der Aufwand des
Betriebes einer Tagespflege.
Größere Tagespflegeeinrichtungen mit dem entsprechenden Raumangebot können sich für zusätzliche Sondergruppen öffnen. Je nach Bedarf
macht es Sinn, für Pflegebedürftige mit besonderen Krankheitsbildern
spezielle Betreuungs- und therapeutische Leistungen anzubieten. Hierfür
sollten mit den Kostenträgern besondere Pflegesätze vereinbart werden.
Variable Angebote passen sich kurzfristig an
Der Anteil der Gäste der Pflegestufe 2 und 3 nimmt kontinuierlich
zu. Auch steigt der Anteil der männlichen Gäste. Nicht alle Besucher
tanz und die frühere lange Anlaufphase kann verkürzt werden. Im
Vergleich zu Verbundsystemen sind solitäre Einrichtungen häufig
wettbewerbsfähiger. Solitäre Tagespflegeeinrichtungen können
mit ambulanten Trägern, die über keine Tagespflege verfügen, kooperieren. Ambulante Pflegeeinrichtungen ohne eine Tagespflegeeinrichtung müssen bei Kooperationen mit solitären Tagespflegen
nicht befürchten, ihre Patienten an den Mitbewerber zu verlieren.
Aufgrund der steigenden Nachfrage und dem Pflege-Stärkungsgesetz, ist es keine Schwierigkeit für Träger/Betreiber solitärer Tagespflege Einrichtungen mit 20 und mehr Plätzen zu gründen. Sie
steigern somit erheblich die Wirtschaftlichkeit.
einer Tagespflege sind psychisch und physisch in der Lage, einen
ganzen Tag dort zu bleiben. Es ist überlegenswert, variablere Öffnungszeiten anzubieten. Denkbar sind zum Beispiel Öffnungszeiten
von 8:00 bis 13:00 Uhr und/oder zusätzlich von 14:00 bis 19:00 Uhr.
Variable Öffnungszeiten kommen auch den pflegenden Angehörigen
sehr entgegen. Inwieweit es lohnenswert ist, die Tagespflege auch an
Wochenenden oder an Feiertagen zu öffnen, ist abhängig von der örtlichen Bewohnerschaft und den Angeboten in der Region. Alternativ
bietet es sich an, am Wochenende Gruppenbetreuung entsprechend
§ 45 SGB XI anzubieten.
Wie kein anderes Pflegeangebot lassen sich die Leistungen in der Tagespflege erweitern und jederzeit kurzfristig der Marktnachfrage anpassen.
Gefragt sind kreative flexible Ideen. Diese gilt es umzusetzen.
Buchtipp: Tagespflege planen. Marktchancen nutzen
Erhältlich als gedruckte Ausgabe oder als eBook, 38 Euro.
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Fazit
Tagespflege als Solitäreinrichtung ist für Einzelunternehmer
interessant, die sich eine neue berufliche Existenz aufbauen möchten. Voraussetzung ist allerdings das ausreichend
Eigenkapital und finanzielle Reserven für die Anlaufphase vorhanden ist.
Konferenz Tagespflege kompakt mit Zusatztermin am 20. Juli in Karlsruhe:
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Marktchancen nutzen“, Kapitel 2, Seite 10 f. Von Udo Winter.
Erschienen ist das Buch in der Reihe Management im Vincentz Network im Mai 2015 zum Preis von EUR 38,00.
Udo Winter
Es ist auch als eBook erhältlich.
>> ist Unternehmensberater für Träger der Altenhilfe,
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häusliche pflege | 06.2015
foto: Privat
Der Text entstammt einem Auszug aus dem Buch: „Tagespflege planen.
Foto: Fotolia
30 Recht & Gesetz
Augen auf bei
Ausschlussfristen!
In Versorgungsverträgen enthaltene Ausschlussregelungen müssen ernst genommen und beachtet werden. Anderenfalls läuft der Pflegedienst Gefahr, Vergütungsforderungen für erbrachte Leistungen nicht
mehr durchsetzen zu können.
Von Julia Rafflenbeul
A
mbulante Pflegedienste schließen mit den Krankenkassen
Verträge über die Versorgung der gesetzlich Versicherten mit
Haushaltshilfe und Häuslicher Krankenpflege, um nicht zuletzt
die von Ihnen erbrachten Leistungen auch entlohnt zu bekommen. Wer
jedoch vertraglich geregelte Ausschlussregelungen nicht beachtet, geht
am Ende trotz erbrachter Leistungen leer aus.
Regelmäßig enthalten die zwischen Pflegedienst und Krankenkasse geschlossenen Verträge gemäß §§ 132 Abs. 1 und 132 a Abs. 2 SGB V eine
Klausel, die die „Verjährung“ von Forderungen des Pflegedienstes regeln
soll. Gerne verwendet wird seitens der Krankenkasse eine Formulierung,
wonach Forderungen aus Vertragsleistungen nach Ablauf von sechs Monaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen sind,
nicht mehr erhoben werden können.
Freie Vertragsgestaltung
Eine solche Regelung ist Ausfluss der freien Vertragsgestaltung zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse. Der Pflegedienst muss sich
somit nicht von vornherein an eine kurze Ausschlussfrist binden. Er hat
grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Verhandlungen mit der
Krankenkasse auf eine Änderung einer solchen Klausel oder gar ihre
Streichung Einfluss zu nehmen.
Ausschlussregelung wirksam vereinbart?
Sofern im Vertrag die Bezeichnung „Verjährung“ gewählt wurde, führt
diese nur fehlerhafte Bezeichnung nicht zur Unwirksamkeit einer solchen Regelung. Eine solche Ausschlussfrist ist auch nicht verfassungswidrig. Abrechnungsfristen dürfen als Ausschlussfristen vertraglich
ausgestaltet werden. Insbesondere deckt bereits § 132 a Abs. 2 SGB V
solche Klauseln, da die Verträge gerade die Einzelheiten der Versor-
gung mit Häuslicher Krankenpflege und deren Abrechnung regeln sollen.
Derartige Ausschlussregelungen halten bei gerichtlichen Streitigkeiten
auch regelmäßig einer Interessenabwägung im Rahmen einer Grundrechtsprüfung stand. So sind diese Regelungen, die sich auf Vergütungen für eine Berufstätigkeit beziehen, an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen.
Eine Abrechnungs- bzw. Ausschlussfrist ist jedoch nach der Rechtsprechung durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt.
Dazu gehört auch die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Gemeinwohlbelang wird durch einen reibungslosen Ablauf der Abrechnungen von Leistungserbringern
gesichert. Im Vordergrund steht hierbei besonders das Interesse an
einer schnellen Klärung der Ansprüche. Darüber hinaus ist eine Ausschlussfrist geeignet und auch erforderlich, um für eine schnelle Abrechnung im Sinne eines kontinuierlichen Datenflusses zu sorgen.
Die Rechtsprechung wertet diese Ausschlussfristen nicht als Sanktionen
für etwaige schuldhafte Rechtsverstöße, sondern als ein legitimes Mittel der Rechtsordnung, um mit einem Fristablauf Rechtssicherheit zu
schaffen.
Auf die Zumutbarkeit kommt es an
Entscheidend ist für den Einzelfall daher die Zumutbarkeit einer Ausschlussfrist für den Pflegedienst. Diese ist so lange zu bejahen, als dass
die Frist erst nach einer hinreichend langen Zeit greift und ausgewogen
ist. Die Ausschlussfrist muss so bemessen sein, dass der betroffene Pflegedienst hinreichende Vorsorge zu ihrer Beachtung treffen kann.
Regelmäßig zumutbar ist eine Ausschlussfrist von sechs Monaten, da
ein Pflegedienst dabei grundsätzlich ausreichend Zeit hat, um die Ab-
häusliche pflege | 06.2015
Praxis-Tipps
•
Prüfen Sie Ihren Versorgungsvertrag auf eine Ausschlussfrist.
•
Wirken Sie bei Vertragsverhandlungen auf eine Friststreichung oder zumindest eine für Sie günstige Fristvereinbarung hin.
•
Stellen Sie sicher, dass Ihrem Abrechnungsmanagement die
Abrechnungsfristen bekannt sind.
rechnung vorzubereiten, zu erstellen und einzureichen. Aber auch kürzere Fristen können im Einzelfall noch als zumutbar gewertet werden.
Die jeweilige Vertragsklausel sollte spätestens bei Streitigkeiten stets
auf ihre Zumutbarkeit hin überprüft werden. Nur ausnahmsweise kann
sich der Pflegedienst auf besondere Umstände berufen, wenn er aufgrund dieser an der Einhaltung der Frist gehindert war und keine andere
hinreichende Vorsorge treffen konnte. Auf Fehler einer beauftragten Abrechnungsstelle kann regelmäßig nicht verwiesen werden. Schließlich ist
es im Falle eines beauftragten Rechenzentrums gerade dessen Aufgabe,
für die Einhaltung der Abrechnungsfristen Sorge zu tragen.
Gleiches gilt im Falle etwaiger Umstrukturierungsmaßnahmen einer Abrechnungsstelle. Solche Maßnahmen stellen ebenso keine besonderen
Umstände dar. Derart bedingte Fristversäumnisse fallen somit stets in
den Risikobereich des Pflegedienstes. Diesem steht es sodann frei, sich
infolge von der Abrechnungsstelle verschuldeter Verzögerungen an diese zu wenden und ihm entstandene Schäden im Wege des Regresses
gegenüber der Abrechnungsstelle geltend zu machen.
Immer den korrekten Fristbeginn beachten
Vertragsleistungen im Sinne solcher Ausschlussregelungen sind Forderungen, die dem Pflegedienst aufgrund der erbrachten Vertragsleistungen gegen die Krankenkasse entstehen. In erster Linie fallen somit die
Vergütungsforderungen des Pflegedienstes unter den Begriff der Vertragsleistungen. „Abgeschlossen“ sind die Leistungen der Häuslichen
Krankenpflege mit der Erbringung der jeweiligen Einzelleistung. Damit
beginnt für jede Leistung der häuslichen Krankenpflege die vertraglich
geregelte Ausschlussfrist mit dem Ende des Monats, in dem die Leistung
erbracht worden ist.
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32 Recht & Gesetz
Gemeinsamer
Betrieb: Ja oder
Nein?
Ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der
Tagespflege arbeiten oft eng zusammen. Kommt es
zu Überschneidungen beim Personaleinsatz treten
arbeitsrechliche Fragen auf. Unter Umständen muss
von einem gemeinsamen Betrieb beider Unternehmen
ausgegangen werden.
Von Peter Sausen
D
er wechselseitige Personaleinsatz zwischen zwei Unternehmen kann gravierende Folgen haben. Mit den Voraussetzungen eines so genannten Gemeinschaftsbetriebs zwischen
ambulanter Pflege und Tagespflege hat sich das Landesarbeitsgericht
(LAG) Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 9. Oktober 2014
(Az: 5 Sa 74/1) befasst.
ursprünglich im ambulanten Dienst und der Tagespflege eingesetzten
Mitarbeiter arbeiteten fortan nur noch im Pflegedienst, die nunmehr
selbstständige Tagespflegeeinrichtung setzte ihr eigenes Personal ein.
Die Leitungspositionen in beiden Gesellschaften waren mit den gleichen
Personen besetzt. Zudem beauftragten beide Unternehmen denselben
Dienstleister mit der Personalverwaltung.
ÜBERSCHNEIDENDE STRUKTUREN
Ein Unternehmen betrieb anfänglich einen ambulanten Pflegedienst
und eine Tagespflegeeinrichtung. Zunächst setzte das Unternehmen die
Mitarbeiter wechselnd in beiden Betrieben ein. Später wurde eine eigene Gesellschaft zum Betrieb der Tagespflegeeinrichtung gegründet. Die
Einer Mitarbeiterin wurde in der Folge von dem neuen Träger der Tagespflegeeinrichtung ohne Angabe eines Kündigungsgrundes gekündigt. Dagegen klagte die Mitarbeiterin. Aus ihrer Sicht verstieß die
Kündigung mangels Kündigungsgrund gegen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) .
uRTEILE ...
Urlaub mit Verhinderungspflege
Warum nicht als ambulanter Dienst ein Konzept
für Urlaub von Pflegebedürftigen zum Zwecke
der Entlastung der Pflegepersonen entwerfen?
Zu solchen Überlegungen regt das Urteil des LSG
Schleswig-Holstein an, mit dem der Klage eines
32-jährigen schwerbehinderten und pflegebedürftigen Mannes gegen den Sozialhilfeträger auf
Leistungen der Ersatzpflege nach § 65 SGB XII
im Wesentlichen stattgegeben wurde. Der Kläger
lebt im Haushalt seiner Mutter und ihres Mannes,
die ihn pflegen, und besucht eine Werkstatt für
Menschen mit Behinderung. Im Sommer 2009 beabsichtigte er, an einer Ferienfreizeit der Lebens-
hilfe in Dänemark für 13 Tage teilzunehmen, die
explizit dazu dienen sollte, die Mutter und deren
Mann zu entlasten.
Die Pflegekasse hatte die Kosten der Pflege als
Verhinderungspflege in Höhe des Höchstbetrages
nach dem SGB XI bewilligt. Die restlichen Kosten,
die sich aus Kosten für Unterkunft, Verpflegung
und Fahrt zusammensetzten und täglich 33,50
Euro betrugen, sollten von Sozialhilfeträger gezahlt werden, der die Kostenübernahme ablehnte.
Er sei nicht zuständig, da sich der tatsächliche
Aufenthalt des Klägers während der Freizeit nicht
in seinem Bereich befunden habe. Auch seien die
Kosten für Transfer, Übernachtung und Verpfle-
gung nicht von § 65 Abs. 1 S. 2 SGB XII gedeckt.
Das LSG verurteilte den Sozialhilfeträger demgegenüber zur Zahlung der Restkosten von 13 mal
33,50 Euro abzüglich eines Betrages von 29,51
Euro für Verpflegungskosten.
Die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers bleibe
bei Abwesenheitszeiten von bis zu einem Monat
bestehen. Auch sei der Bedarf des Klägers schon
vor der Abwesenheit entstanden. Es handle sich
zudem um Leistungen der Hilfe zur Pflege. Ziel der
Reise sei gewesen, die Pflegepersonen zu entlasten.
Auch wenn Teilhabeaspekte mit der Reise des Klägers verbunden seien, führe dies nicht dazu, dass
ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege generell ausgehäusliche pflege | 06.2015
Recht & Gesetz 33
Mitarbeiterin verwies auf GEMEINSAMEn BETRIEB
In der Tagespflege waren sieben Mitarbeiter beschäftigt, sodass es isoliert betrachtet an sich keines Kündigungsgrundes bedurft hätte. Die
Klägerin war jedoch der Ansicht, es liege ein Gemeinschaftsbetrieb
zwischen dem Pflegedienst mit elf Mitarbeitern und der Tagespflegeeinrichtung vor. Folge dieser Betrachtung sei, dass die Mitarbeiter
beider Betriebe zusammenzurechnen sind. So sei insgesamt die Zahl
von zehn Mitarbeitern überschritten und die Kündigung mangels Kündigungsgrundes unwirksam. Die Mitarbeiterin verwies darauf, dass es
Überschneidungen bei dem Personaleinsatz gegeben habe. Auch seien
Geschäftsführung und Personalabteilung beider Unternehmen identisch.
ARBEITGEBER WIES AUF TRENNUNG der betriebe HIN
Die verklagte Tagespflegeeinrichtung hielt der Argumentation der Klägerin
entgegen, dass eine klare unternehmerische Trennung zwischen ambulantem Dienst und ihr vorliege. Die Identität der Geschäftsführung und teilweise auch der Gesellschafter begründe keinesfalls einen gemeinsamen
Betrieb der Unternehmen. Gleiches gelte für den nur in wenigen Ausnahme- und bei Notfällen erfolgten Einsatz von Mitarbeitern in beiden Betrieben und die gemeinsame Lohnbuchhaltung durch ein Drittunternehmen.
Landesarbeitsgericht sah keinen Gemeinschaftsbetrieb
Der Fall landete vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG), welches den
Rechtsstreit an das LAG zurückverwies. Nachdem vor dem BAG beide
Parteien noch weitere Details zu den Verflechtungen von Tagespflege
und ambulantem Dienst vorgetragen hatten, sollte das LAG eine rechtliche Würdigung zur Frage eines gemeinsamen Betriebs vornehmen.
Das LAG hat die Klage schließlich abgewiesen. Ein Gemeinschaftsbetrieb wird dann vermutet, wenn zur Verfolgung einheitlicher arbeits-
Praxis-Tipps
Um einen Gemeinschaftsbetrieb zu verhindern sollte
•
•
nur in Notfällen ein unternehmensübergreifender Personaleinsatz erfolgen
darauf geachtet werden, dass keine einheitliche personelle
Leitungsfunktion vorliegt
technischer Zwecke Betriebsmittel sowie Arbeitnehmer von Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden. Diese Voraussetzungen lagen
nicht vor. Die Richter sahen unterschiedliche Zwecke von ambulanter
Pflege und Tagespflege. Hierfür spreche insbesondere, dass beide Träger gesonderte Verträge mit den Kranken- bzw. Pflegekassen geschlossen hatten. Auch liege kein gemeinsamer Einsatz von Betriebs- und
Arbeitsmitteln vor. Die der Tagespflege verbleiben in der Einrichtung,
die der ambulanten Pflege sind überwiegend in den Fahrzeugen des
Dienstes vorhanden.
PERSONALÜBERSCHNEIDUNG NUR IN EINZELFÄLLEN
Der übergreifende Personaleinsatz in Einzelfällen führt noch nicht zu
einem Gemeinschaftsbetrieb. Auch war trotz der Identität der Leitungen
beider Unternehmen nicht feststellbar, dass der Einsatz des Personals
von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird. Eine gemeinsame Personalabteilung spricht nicht schon für einen Gemeinschaftsbetrieb, wenn Dienstleistungen übernommen werden, die auch als
Serviceleistungen Dritter denkbar sind, etwa die Lohnbuchhaltung. Entscheidend ist, dass die Personalabteilung nicht zur Wahrnehmung der
personellen Arbeitgeberfunktionen bevollmächtigt ist oder durch eine
Person geleitet werde, die Entscheidungen in wesentlichen personellen
und sozialen Angelegenheiten für beide Unternehmen trifft.
Urteil des Landesarbeitsgerichts ist kein Freibrief
Ein gemeinsamer Unternehmenszweck liegt bei ambulanter – und Tagespflege nicht vor. Das LAG-Urteil ist dennoch kein Freibrief für einen
unkontrollierten unternehmensübergreifenden Einsatz von Mitarbeitern. Nur das seltene und notfallmäßige wechselseitige Aushelfen führt
nicht zur Annahme eines Gemeinschaftsbetriebs zweier Unternehmen.
Peter Sausen
schlossen wäre. Der zu übernehmende Betrag in
Höhe von 435,50 Euro stelle keine unverhältnismäßigen Mehrkosten dar, auch wenn eine stationäre Unterbringung weniger gekostet hätte. Der
Wunsch des Klägers zur Reise anstatt zu einer stationären Unterbringung müsse beachtet werden.
Gekürzt werden müsse der Gesamtbetrag aber um
insgesamt 29,51 Euro, den Teilbetrag, der im Regelsatz der Grundsicherung für Nahrungsmittel und
alkoholfreie Getränke enthalten sei. Die Kosten der
Unterkunft müssten voll übernommen werden.
> LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.11.2014,
AZ: L 9 SO 33/11
Fundstelle: www.juris.de
häusliche pflege | 06.2015
zusammengefasst von
>> Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ines Theda, Kanzlei
und Inhaber der Kanzlei STEINRÜCKE . SAUSEN
Dr. Heß & Kollegen,
mit Büros in Köln und Berlin; Dozent und Fachautor
Freiburg
für Arbeitsrecht und Pflegerecht, Lehrbeauftragter
der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW).
Foto: privat
GRÖSSE DES BETRIEBS ENTSCHEIDEND
Von zentraler Bedeutung für den Rechtsstreit war die Frage, ob das
KSchG auf das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiterin anwendbar ist. Denn
nur dann kann es Kündigungsschutz nach dem KSchG geben mit der
Folge, dass eine Kündigung eines Kündigungsgrundes bedarf. Das KSchG
findet grundsätzlich erst Anwendung, wenn in einem Betrieb mehr als
zehn Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind. Bei der Berechnung werden Teilzeitkräfte anteilig gezählt. Das Gericht musste folglich die Größe
des Betriebes bestimmen. Diese kann sich unter Umständen auch aus
der Addition der Mitarbeiter unterschiedlicher Betriebe ergeben.
Foto: Fotolia/Jeanette Dietl
34 Finanzen
Mit Zahlen und Kompetenz
überzeugen
Um den Finanzierungsbedarf Ihres Pflegedienstes zu decken, müssen Sie regelmäSSig Ihre Kreditwürdigkeit unter Beweis stellen. Im Mittelpunkt einer Kreditvergabe steht immer der aktuelle Jahresabschluss. Neben weiteren harten
Kennzahlen, bewertet die Bank aber auch „weiche“ Faktoren wie die unternehmerische Kompetenz.
Von Edward Poniewaz
O
b eine Bank einen Kredit vergibt, hängt als erstes davon ab,
wie der Kundenbetreuer die wirtschaftliche Fähigkeit des
Pflegedienstes beurteilt – ob er ihm also zutraut, seine Verbindlichkeiten (Zins, Tilgung) vollständig und fristgerecht zu bestreiten.
Diese so genannte Kapitaldienstfähigkeit ermittelt sich anhand von betriebswirtschaftlichen Unterlagen wie Jahresabschlüssen, unterjährigen
betriebs-wirtschaftlichen Auswertungen und Liquiditätsplanen. Sollte
aus Sicht des Firmenkundenbetreuers die Bonität (Kreditwürdigkeit)
fraglich oder sogar nicht ausreichend sein, so sind zusätzliche Sicherheiten notwendig, um diese bei einem Kreditausfall verwerten zu können.
ditnehmern für Irritationen. Das grundlegende Prinzip dahinter und
die wesentlichen Merkmale und Kennzahlen sind jedoch bankenübergreifend nahezu gleich.
Das Ausfallrisiko des Kreditnehmers wird durch das jeweilige Einstufungsverfahren (Rating) einer Bank ermittelt. Diese Risiko-Einstufung
erfolgt mit Hilfe einer Ratingsoftware, die damit schon sehr weitgehend in die eigentliche Kreditentscheidung eingreift. Doch neben den
harten Faktoren aus dem Jahresabschluss fließen auch die subjektive
Einschätzung des Kundenbetreuers sowie weitere Rahmendaten in das
Rating ein: Schließlich werden auch die so genannten weichen Faktoren wie beispielsweise kaufmännische und unternehmerische Kompetenzen bewertet. Die Rating-Verfahren der Banken variieren in der
Darstellung und Auswertung und sorgen dadurch oftmals bei den Kre-
Ertragslage: Anhand der Ertragslage misst man die wirtschaftliche Effizienz eines Pflegedienstes. Dabei stehen das Betriebsergebnis und dessen
Verhältnis zum Umsatz im Fokus. Die so ermittelte Umsatzrentabilität
gibt in Prozent das Verhältnis wieder, das zwischen Betriebsergebnis
und Umsatz besteht. Damit sind Vergleiche mit anderen Unternehmen
möglich: Zum Beispiel kann man die Umsatzrentabilität mit dem Branchendurchschnitt anderer Pflegedienste vergleichen. Die Umsatzrentabilität sollte nicht nur in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft nachhaltig bei mehr als fünf Prozent liegen. Auch bei Personengesellschaften
(beispielsweise Einzelunternehmen, GbR, oder OHG) sollte sich die Ren-
Stellschrauben für eine bessere Bewertung
Der aktuelle Jahresabschluss des Kreditnehmers steht im Mittelpunkt
der Bewertung. Die Bank bereitet seine Zahlen mittels EDV auf und bewertet sie anhand standardisierter Rating-Verfahren. Sie beurteilt dabei
unter anderem die Ertrags-, die Vermögens- sowie die Finanzlage des
Kunden, indem sie so genannte Kennzahlen bildet.
häusliche pflege | 06.2015
Finanzen 35
Pflegedienste
sollten eine bereinigte
Eigenkaptitalquote
anstreben, die nachhaltig bei mehr als
20 Prozent liegt.
dite oberhalb von diesem Wert bewegen – nach Abzug einer angemessenen Leistungs-Vergütung durch die Inhaber.
Vermögenslage: Die Vermögenslage definiert sich als das um Forderungen bereinigte ausgewiesene Eigenkapital – im Verhältnis zur bereinigten Bilanzsumme. Ob die Banken das Eigenkapital bei einer Kreditvergabe als ausreichend betrachten, hängt auch von der Aufgabenstellung
(klassische ambulante Pflege, Tagespflege, Wohngemeinschaften) und
vom Bilanz- und Umsatzvolumen ab. Einbehaltene Gewinne und Einlagen aus dem Privatvermögen erhöhen das Eigenkapital. Ambulante
Dienste sollten eine bereinigte Eigenkapitalquote anstreben, die nachhaltig bei mehr als 20 Prozent liegt.
Finanzlage: Bei der Bewertung der Finanzlage stehen die Liquidität
und der Grundsatz der Fristenkongruenz im Zentrum der Analyse. Untersucht wird hier beispielsweise das Verhältnis langfristiger Aktiva zu
langfristiger Passiva. Das sollte deckungsgleich sein. Ein Finanzgrundsatz besagt, dass langfristig gebundenes Vermögen (Immobilien, Fuhrpark, Geschäftsausstattung) durch langfristiges Kapital (Eigenkapital,
Darlehen) gedeckt werden sollte, da ansonsten Liquiditätsengpässe entstehen können. Um dies zu vermeiden, ist es besser, langfristige Investitionen nicht aus dem Kontokorrentkredit, sondern über ein langfristiges
Langfristige Investitionen sollten Sie nicht
aus dem Kontokorrentkredit, sondern über ein
langfristiges Darlehen finanzieren. Das vermeidet
Liquiditätsengpässe.
Darlehen zu finanzieren. Der Kontokorrentkredit wie auch das Factoring
sollten ausschließlich zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben
wie Löhne und Gehälter, Mieten, und Benzin herangezogen werden.
Sonstige Informationsquellen: Weiterhin liefert auch die bisherige Kontoführung des Kunden für die Bank wichtige Informationen im Rahmen
der Kreditentscheidung. Dabei erwartet die Bank die Einhaltung der vereinbarten Kreditlinie. Kritisch beurteilt sie die ständige und vollständige
Inanspruchnahme des vereinbarten Kreditrahmens sowie nicht abgesprochene Überziehungen. Besonders negativ wirken sich auch Lastschriftrückgaben aus, die mangels Deckung zustande kommen.
Auch ein Blick auf die Transparenzberichte der Pflegedienste, die im
Internet veröffentlich werden, gehören inzwischen zur Routine der Firmenkundenbetreuer. Darüber hinaus werden oftmals weitere externe
Quellen wie beispielsweise Auskünfte der Schufa oder der Creditreform
für eine Kreditentscheidung herangezogen – aber auch allgemeine Informationen zur Branchen- und Marktentwicklung bis hin zu Betriebsvergleichen.
Insbesondere bei Großbanken, die ihre Kreditvergabestrategie besonders stark anhand von Branchenanalysen und nach ihrem angestrebten
Kreditportfolio ausrichten, kann es durchaus vorkommen, dass man
Der Entscheidungsträger und seine Kriterien
++ Der Entscheidungsträger muss die gesetzlichen Vorschriften (etwa
Kreditwesengesetz, Geldwäschegesetz) beachten, deren Einhaltung
streng durch die Bankenaufsicht kontrolliert wird.
++ Der Kredit kann nur im Rahmen der geschäftspolitischen Vorgaben
und Zielsetzungen (angestrebtes Kreditportfolio) seines Hauses gewährt werden.
++ Die Entscheidungsabläufe bei der Kreditvergabe sind weitgehend
standardisiert.
++ Die Kompetenz der Kreditgewährung ist dagegen unterschiedlich geregelt: Der Kundenbetreuer ist nicht immer mit dem Entscheidungsträger gleichzusetzen. Bei höheren Krediten wird er die Zustimmung
eines weiteren Kompetenzträgers oder eines Gremiums einholen
müssen.
++ Der Entscheidungsträger und der Kundenbetreuer müssen das Geschäftsmodell oder das das zu finanzierende Vorhaben verstehen.
Dies ist besonders schwierig, wenn diese nicht auf Pflege und Gesundheitswesen spezialisiert sind. Bei einer geringen Marktkenntnis
werden sie verständlicherweise vorsichtig und zurückhaltend agieren.
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häusliche pflege | 06.2015
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36 Finanzen
Übersicht: Kennzahlen zum Rating
Kennzahlen
Formeln
Anmerkungen
Eigenkapitalquote
= bereinigtes Eigenkapital*
* 100
/bereinigte Bilanzsumme
Bestehen beispielsweise Forderungen gegenüber Gesellschaftern, werden diese vom Eigenkapital abgezogen. So wird von der Bank das bereinigte Eigenkapital ermittelt. Je höher die Eigenkapitalquote, umso höher ist die finanzielle
Stabilität und die Unabhängigkeit gegenüber Fremdkapitalgebern.
Umsatzrentabilität
= bereinigtes Betriebsergebnis
*100
/bereinigte Erlöse
Eine Umsatzrentabilität von fünf Prozent bedeutet, dass der Pflegedienst bei
einem Euro Umsatz einen Gewinn von fünf Cent erwirtschaftet. Je höher die
Umsatzrentabilität, umso geringer ist das Kreditausfallrisiko.
Liquiditätsstatus
= bereinigtes Umlaufvermögen
+ (Kasse, Guthaben bei Kreditinstituten)
/kurzfristiges Fremdkapital
Der Liquiditätsstatus zeigt das Verhältnis kurzfristiger Aktiva zu kurzfristiger
Passiva an. Je höher diese Quote ist, umso geringer ist das Kreditausfallrisiko
aufgrund von nicht vorhandener Liquidität.
Anlagenintensität
= bereinigtes Anlagevermögen
* 100
/bereinigte Bilanzsumme
Diese Kennzahl ist für Pflegedienste relevant, die über ein erweitertes Geschäftsmodell (Tagespflege, Wohngemeinschaften, Immobilien) verfügen. Je
geringer die Anlagendeckung, umso höher ist die Flexibilität einzuschätzen,
schneller an liquide Mittel zu kommen. Das Kreditausfallrisiko wird bei einer zu
starken Anlagenintensität als höher eingestuft.
*) Unter dem Begriff „bereinigen“ versteht die Bank die Aufbereitung der vorgelegten Zahlen. Damit ist nicht die Beseitigung oder aber die ereinigung von Fehlern gemeint,
sondern es geht um die Bildung realistischer Kennzahlen. Um korrekte und realistische Werte zu erhalten, muss man berücksichtigen, dass einige Positionen im Jahresabschluss
mit anderen Positionen korrespondieren. Sie stehen in Abhängigkeit zueinander und müssen dementsprechend addiert oder abgezogen werden.
Einmal jährlich sollten ein Gespräch mit Ihrem
Kundenbetreuer stattfinden. Hierzu sind Jahresabschluss,
eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung sowie
eine betriebswirtschaftliche Vorschau auf die nächsten
Jahren mitzubringen.
selbst bei einer guten Bonität Schwierigkeiten hat, eine Kreditzusage
zu erhalten. Der Firmenkundenbetreuer muss im Rahmen der vorgegebenen Kreditstrategie beispielsweise für bestimmte Branchen höhere
Bonitätsanforderungen durchsetzen oder gar generell Ablehnungen
aussprechen, weil der Anteil am Gesamtkreditvolumen oberhalb der geschäftspolitischen Vorgaben liegt.
Persönliches Gespräch spielt wichtige Rolle
Nicht zuletzt spielt auch das persönliche Bankgespräch eine wichtige
Rolle. Dieses ist unter allen Umständen Chefsache: Es ist nicht delegierbar. Chefs sollten unbedingt auf Offenheit, Transparenz und Vertrauen
achten - die Grundpfeiler für eine gute, nachhaltige Beziehung zur Hausbank, die sich besonders in Krisensituationen auszahlen wird.
Für Pflegedienste ist es vorteilhaft, wenn sie aktiv die Kommunikation
mit ihrer Hausbank gestalten. Dazu zählt auch das persönliche Treffen mit dem Firmenkundenbetreuer, das mindestens einmal jährlich
stattfinden sollte. Im Sinne einer effektiven Gesprächsführung ist es
zielführend, wenn für das Jahresgespräch der Jahresabschluss, eine
aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung sowie eine betriebswirtschaftliche Vorschau auf die nächsten Jahren zur Verfügung stehen.
Falls ein größeres Vorhaben oder auch eine Investition geplant sind,
ist ein detaillierter, ergänzender Businessplan dienlich. Wer diese Unterlagen im Vorfeld an den Firmenkundenbetreuer übermittelt, sorgt
Auch das Gesprächsverhalten des Kunden ist ein wichtiger Indikator für
den Kundenbetreuer. Der nämlich will wissen, ob der Kunde sein Geschäft im Griff hat und über eine entsprechende kaufmännische Kompetenz verfügt. Sollte die wirtschaftliche Situation schwierig sein, ist es
nicht hilfreich, diese zu beschönigen und gar zu verschweigen. Es ist
besser, Probleme offen zu skizzieren und mögliche Lösungen aufzuzeigen. Ansonsten kann es passieren, dass der Firmenkundenbetreuer die
Probleme anspricht und der Kreditnehmer in die Defensive gerät.
Von Edward Poniewaz lesen Sie in Häusliche Pflege 1/2015 den
Beitrag „Alles unter Kontrolle“. Dort erfahren Sie, wie Sie die
Betriebswirtschaftliche Auswertung zu einem hilfreichen Kontroll- und
Stereungsintsrument ausbauen.
Edward Poniewaz
>> Geschäftsführer der Kölner BFS-Service GmbH
>> [email protected]
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häusliche pflege | 06.2015
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38 Unternehmer-Porträt
Der Krankenpfleger
Mit hanseatischer Gelassenheit steuert Ole Bernatzki seinen
Pflegedienst. das Wichtigste für ihn? seine Mitarbeiter! Bei ihm
haben sie zeit beim Kunden und einen verlässlichen Dienstplan.
Und wenn der Nachtdienst feierabend hat, übernimmt der
Chef die Rufbereitschaft.
häusliche pflege | 06.2015
Unternehmer-Porträt 39
Die person: Ole Bernatzki
++ Ausbildung zum Krankenpfleger im Allgemeinen Krankenhaus Hamburg Altona (heute Asklepios Klinik Altona)
++ Qualifikationen:
PDL
Heimleiter
Palliative Care
Pain Nurse
++ Mitinhaber der Unternehmensberatung Ritter + Bernatzki
++ Mitglied im DBfK
++ Vorstandsmitglied im bad LV Niedersachsen e. V.
Von Sonja Thielemann
E
ines war Ole Bernatzki immer klar: Er wollte nie mit alten Menschen arbeiten, sondern in seinem gelernten Beruf als Krankenpfleger. Er hatte auch nie den Wunsch, als Unternehmer besonders groß zu werden. Diese Ziele hat der Unternehmer längst verworfen.
Über ein Praktikum kam er in den 90er Jahren mit der Altenhilfe in Berührung. Seit 1998 ist er Inhaber des Pflegedienstes Ambulanter Hauspflege Dienst GmbH (AHD) mit Hauptsitz in Jesteburg im Landkreis
Harburg. Gestartet ist er damals mit einer Mitarbeiterin; heute gehören
zum AHD-Team knapp 100 Mitarbeiter, die sich um mehr als 300 Kunden
kümmern. Aufgewachsen ist Bernatzki in Hamburg Altona, lebt aber seit
seinem 13. Lebensjahr in Jesteburg und ist dort fest verwurzelt. „Hier
kennt mich jeder nur als Ole“, erzählt der Unternehmer.
Alleinstellungsmerkmal: Drei-Schicht-System
Seit über zehn Jahren gehört zum Leistungsangebot die Rund-um-die
Uhr-Pflege. Um dieses Angebot auch vorhalten zu können, arbeiten Ole
Bernatzkis Mitarbeiter im Drei-Schicht-System. Der Nachtdienst arbeite
zwar nicht kostendeckend, bringe ihm aber Kunden. „Meine Devise ist,
nicht jeder Kunde muss sich rechnen“, sagt der 43-jährige Unternehmer.
Aber es gebe eben sehr viele Menschen mit veränderten Tagesrhythmen.
Auch für diese wolle er da sein. In Landkreis Harburg sind das neben
Menschen mit Demenz zum Beispiel auch zahlreiche Künstler.
Natürlich muss auch er auf die Zahlen schauen. Deswegen freut sich der
Unternehmer, dass sein Pflegedienst mittlerweile größter privater und
anerkannter Spezialisierter Ambulanter Palliative Versorgungs-Dienst
(SAPV) in Niedersachsen ist: „Jetzt bekommen wir unsere Arbeit auch
vergütet.“ Und auch die Mitarbeiter haben ein besseres Gefühl, wenn
sie nachts beim Patienten sind. Über 20 Palliative-Fachkräfte betreuen
nun Kunden mit unheilbaren Erkrankungen in einem fortgeschrittenen
Stadium. Der AHD ist zudem Koordinierungsstelle des SAPV-Teams und
Ole Bernatzki der 1. Vorsitzende.
Simple Formel: Team zufrieden = Kunden zufrieden
„Meine Ziele, die ich bei Unternehmensgründung hatte, habe ich schon
erreicht“, sagt Ole Bernatzki. Ein Ziel war es, so viel Geld zu verdienen,
dass er Essen gehen kann, ohne aufs Geld zu schauen: „Ich will auch
keinen Swimmingpool oder ähnliches.“ Diese Einstellung überträgt er
auch auf die Firma. Gegen den gut gemeinten Rat vieler Unternehmensberater, dürften seine Mitarbeiter den Müll des Kunden mit herrunternehmen, auch wenn die Tätigkeit nicht vergütet würde. Im Pflegedienst
Bernatzki gebe es keine Rennpflege. „Jede Pflegekraft hat genug Zeit
beim Kunden“, so Bernatzki. Er kann seinen Mitarbeitern zwar keine
Top-Gehälter zahlen, aber er versucht für ein gutes Einkommen zu sorgen, betont Bernatzki. Die geringe Mitarbeiterfluktuation von fünf Prozent und seine entspannte Situation bei der Fachkraftsuche (jede Woche
flattert mindestens eine Bewerbung auf seinen Schreibtisch) scheinen
für sein Konzept zu sprechen.
„Meine Mitarbeiter schätzen auch den verlässlichen Dienstplan“, so
Bernatzki. Seit vielen Jahren steht der Plan am 20., allerspätestens am
25. eines Monats fest. „Spezielle Wünsche werden immer erfüllt“, versichert Bernatzki. Dafür müssten seine Mitarbeiter drei Wochen im Jahr
am Stück Urlaub machen, das sei Pflicht. Als ausgezeichneter familienfreundlicher Pflegedienst unterstützt er besonders Familien mit Kindern
und Alleinerziehende. Sogar die Kosten für den Kindergarten- oder Krippenplatz übernimmt der Pflegedienst.
Natürlich gab es in den letzten 17 Jahren auch ein paar schlaflose Nächte.
In der Phase des Wachstums – so zwischen 30 bis 70 Mitarbeitern („zu
groß um klein zu sein, zu klein um groß zu sein“) – kam der Pflegedienst
auch einmal ins Schlingern. Wichtig war Bernatzki aber immer, dass die
Gehälter gezahlt werden konnten, „denn meine Mitarbeiter sind mein
höchstes Gut“. Er lebt und arbeitet nach der simple Formel: Ist das Team
Er ist und bleibt Krankenpfleger und
liebt es, seinen Beruf auszuüben.
visitas Pflegedienstbörse
Institut für Kranken- und Altenpflege GmbH
Am Vogelbusch 34, 41470 Neuss - Tel.: 02137/5698 - Internet: www.visitas.de - E-Mail: [email protected]
häusliche pflege | 06.2015
>>
40 Unternehmer-Porträt
> Leiterbesprechung beim Ambulanten Hauspflege Dienst: Für Pflegedienst-Inhaber Ole Bernatzki sind die Mitarbeiter das Wichtigste. Das Konzept
kommt an; das zeigt auch die niedrige Mitarbeiter-Fluktuationsrate von fünf Prozent.
>>
zufrieden, sind auch die Kunden zufrieden. Mittlerweile hat sich das Unternehmen schon lange stabilisiert und wächst stetig.
Locker, aber mit festen Regeln
Ole Bernatzki ist überzeugt, dass wenn die Struktur eines Pflegedienstes
stimmt, auch die Zahlen stimmen. Aber was ist eine gute Struktur? Für
den Unternehmer bedeutet das: eine niedrige Mitarbeiterfluktuation,
funktionierende Fahrzeuge und eine optimale Arbeitsorganisation. Alle
Büros sollten gleich aufgebaut sein und die gleichen Arbeitsabläufe haben. Unnötige Wege sollten vermieden werden und der Tag durchstrukturiert sein. Pflegekräfte bekommen von ihm mit dem Arbeitsvertrag
die Anlage „Umsichtiges Arbeiten“, die auf mehreren Seiten erläutert,
was ihm beim Pflegekunden wichtig ist. Er will damit sicherstellen, dass
die Kunden in seinem Sinne versorgt werden. In dem Papier steht zum
Beispiel, wie Männer rasiert werden sollen und dass allen Kunden immer etwas zu Trinken angeboten wird. So locker sich der Unternehmer
auch gibt, feste Regeln und Strukturen sind ihm wichtig. Die Mischung
scheint hier zu stimmen.
Rufbereitschaft auch für den Chef
Ein wenig wundert man sich schon, wenn Ole Bernatzki erzählt, dass er
immer noch an 320 Tagen im Jahr, wenn die Nachtschwester Feierabend
hat, den Telefondienst für alle Pflegekunden übernimmt. Und ab und
Das Unternehmen: Ambulanter Hauspflege Dienst
•
•
•
•
•
Über 100 Mitarbeiter
Über 300 Patienten
Beratungsbüros in Tostedt und Seevetal-Maschen
SAPV Pflege (der AHD ist Koordinierungsstelle des Palliativ
Netzwerks im Landkreis Harburg)
Drei-Schicht-System
zu passiert es schon, dass er nachts noch einmal raus muss. Hört man
genauer hin, versteht man aber schnell, dass genau das seine Motivation für alles ist: Er ist und bleibt Krankenpfleger und liebt es, seinen
Beruf ausüben zu können. „Dass ich jemandem die Schmerzen oder die
Übelkeit nehmen kann, das motiviert mich bis heute, in der Pflege zu
arbeiten.“ Er versucht, sofern es mit seinen anderen Verpflichtungen
vereinbar ist, immer nah an der Pflege sein: „Ich möchte immer wissen,
worüber wir reden und wie der Kunde versorgt wird.“
Tagespflege auf 650 Quadratmetern
Neben der Pflege ist der Firmenchef aber immer wieder mit neuen
Projekten beschäftigt. Ganz aktuell plant er im September 2015 die
Eröffnung einer Tagespflege. Dafür hat er in der alten Schule in Jesteburg 650 Quadratmeter angemietet. „Beim Umbau machen wir ganz
viel selbst“, so Bernatzki. Nicht nur, weil die finanziellen Mittel fehlen,
sondern auch weil die Mitarbeiter Lust haben, insbesondere die Verwaltungskräfte, auch einmal körperlich zu arbeiten. Zudem gebe es bei
ihm im Pflegedienst Quereinsteiger, die ihre Erfahrungen aus ihrem
Erstberuf  – zum Beispiel als Elektriker – gut ins Bauprojekt einbringen
könnten. Das Konzept sieht mehrere Gruppen mit insgesamt 30 Gäste
vor. Auch hier will Ole Bernatzki neue Wege gehen und verschiedene
Schwerpunkte anbieten wie beispielsweise das therapeutische Kochen,
spezielle Angebote für Männer sowie eine Werkstatt. Geplant ist auch
eine Gaststätte, die den Charme „von früher“ hat. Wichtig ist ihm auch,
dass Angehörige die Möglichkeit bekommen, ihre Verwandten stundenweise in die Betreuung zu geben.
Ole Bernatzki scheint mit seinem Pflegedienst gut vernetzt im Landkreis Harburg. Das zeigte sich zum Beispiel auf der Feier zum 15-jährigen Pflegedienst-Jubiläum im vorletzten Jahr. Nicht nur, dass ein
vierseitiger Artikel im lokalen Wochenblatt erschien, auch der Bürgermeister und andere Geschäftsleute kamen, um zu gratulieren. „Ich
sehe, dass meine Arbeit akzeptiert wird und ich dazu beitrage, ein gutes Bild von der Pflege zu vermitteln“, so der Unternehmer. Und was
kommt als nächstes? Bernatzki lässt sich überraschen: „Ich haben keihäusliche pflege | 06.2015
Meine Mitarbeiter müssen drei
Wochen im Jahr am Stück Urlaub
machen. Das ist Pflicht.“
Unternehmer Ole Bernatzki
nen Plan, die Dinge kommen häufig auf mich zu.“ Wie zum Beispiel
in letzter Zeit vermehrt Anfrage von Investoren, die ihn als Betreiber
oder Berater gewinnen wollen. Ob und was der Firmenchef unterstützen wird, bleibt abzuwarten. Bernatzki ist nicht in Eile; denn seine Ziele hat er schon lange verwirklicht.
www.ahd-jesteburg.de
Ein Video von Ole Bernatzki zum Thema
„Entbürokratisierte Pflegedokumentation“ finden Sie
Fotos: Joachim Meyer
hier: www.haeusliche-pflege.net/videos
> Die alte Schule in Jesteburg wird zur Tagespflege umgebaut: Da packt auch Ole
Bernatzki gerne selbst mit an.
häusliche pflege | 06.2015
Mobiles Lernen
spart Zeit
Foto: Fotolia/goodluz
42 E-Learning
Fortbildungen sind in der Pflege unverzichtbar. Aber Arbeitszeit ist kostbar und
qualifizierte Mitarbeiter sind vielerorts
knapp. Insbesondere Pflegediensten eröffnen Digitale Lernangebote wie das E-Learning hier neue Perspektiven.
Von Sebastian Ehrlich
D
ie Kosten für den Personalausfall machen fast die Hälfte des finanziellen Aufwands für Weiterbildungen aus, so berichtet das
Statistische Bundesamt. Und wenn Pflegekräfte Fortbildungen
besuchen, hat ihre Abwesenheit weitere Folgen: In vielen Pflegediensten
ist die Personaldecke bereits heute dünn, so dass sich die Arbeitsverdichtung immer weiter erhöht. Fällt eine weitere Arbeitskraft aus, belastet
das sowohl die Beschäftigten als auch die Kunden und stellt zudem ein
Risiko für die Pflegequalität dar. Denn wenn die Arbeit zur täglichen Hatz
wird, schleichen sich Fehler ein. Und der Zeitmangel wirkt sich nicht nur
direkt, sondern auch indirekt auf die Pflegequalität aus: Wo das Personal
knapp ist, fehlt die Zeit für aufwendige Qualifizierungen von neuen Mitarbeitern und erst recht für Fortbildungen von altgedienten Fachkräften.
Moderne Qualifizierung motiviert und bindet Mitarbeiter
Manchen Pflegediensten fällt es schon schwer, ihre Angestellten zu einer
zweitägigen Fortbildung pro Jahr zu schicken. Die Arbeitskraft der dafür
abgestellten Mitarbeiter wird schmerzlich vermisst und muss von den Kollegen kompensiert werden. Findet die Fortbildung auch noch an einem
häusliche pflege | 06.2015
E-Learning 43
Mit E-Learning können
Pflegedienste die Verfügbarkeit von Know-how auf
aktuellem Stand sicherstellen
und ihrer Sorgfaltspflichten
genüge leisten.
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Einsatzplanung
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anderen Ort statt, geht zusätzliche Zeit für die An- und Abreise verloren.
Trotzdem ist profundes Know-how auf aktuellem Stand unverzichtbar,
gerade in Zeiten, in denen sich gesetzliche Vorgaben und fachliche Erkenntnisse immer schneller verändern. Und zudem sind Qualifizierungsangebote ein nicht zu unterschätzendes Pfund in der zunehmenden
Konkurrenz um Fachpersonal. Sie tragen erheblich zu deren Motivation
und Bindung an den Arbeitgeber bei.
Kein Wunder ist es daher, dass sich digitale Lernangebote zunehmender
Beliebtheit erfreuen. Seinen Kinderkrankheiten, wie der sozialen Isolierung der Lernenden oder dem anfangs oft unzureichenden technischen
und didaktischen Support, ist das E-Learning mittlerweile weitgehend
entwachsen. Es genügt heute auch hohen Qualitätsansprüchen und hält
den Zeitaufwand für Qualifizierungen dabei so gering wie möglich.
Online-Schulung macht abstrakte Inhalte anschaulich
Auch für Petra Schröder, Inhaberin des Wismarer Pflegedienstes, ist die
Zeitersparnis ein wesentlicher Faktor. Ihr Arbeitstag ist mit alltäglichen
Aufgaben gut gefüllt. „Wir alle wollen uns gerne laufend weiterbilden
und in allen relevanten Bereichen stets auf dem neuesten Stand bleiben“, sagt sie. Neben verschiedensten Bürotätigkeiten, der Medikamentengabe, Beratungsgesprächen oder Neuaufnahmen bleibt zum Lernen
allerdings oft nicht mehr viel Zeit. Deshalb nutzen sie und fünf ihrer
Mitarbeiter ein E-Learning-Angebot, denn so können sie sich das Lernen
zumindest flexibel einteilen. Auch wenn sie sich an die neue Technik erst
einmal gewöhnen mussten.
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Vor allem im Zusammenspiel mit
traditionellen Bildungsformen entfaltet
E-Learning seine volle Stärke.
häusliche pflege | 06.2015
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44 E-Learning
>>
E-Learning ist nicht die einzig wahre Bildungsform des 21. Jahrhunderts,
wie das einige Enthusiasten noch vor nicht allzu langer Zeit gesehen haben. Sie kann und soll traditionelle Bildungsformen nicht ersetzen. Aber
sie ist eine sinnvolle Bildungsform unserer Zeit und kann eine wertvolle
Unterstützung im Lernprozess sein. Denn sie bietet einige Vorteile. So
lassen sich abstrakte Inhalte mithilfe von Simulationen anschaulicher
machen, die traditionellen, linearen Denk- und Lernkonzepte ein Stück
weit aufbrechen und durch flexiblere, netzwerkartige ersetzen. Auch arbeiten viele Nutzer inzwischen lieber mit dem PC als mit Büchern und
tun sich mit digital vermittelten Lerninhalten leichter.
Seinen Kinderkrankheiten, wie der sozialen Isolierung der Lernenden oder dem
unzureichenden technischen Support, ist
das E-Learning entwachsen.
Mehr Flexibilität für Nutzer und Pflegedienst
Die größte Stärke des E-Learnings ist aber zweifellos die räumliche und
zeitliche Unabhängigkeit der Nutzer. Digitales Lernen lässt sich flexibel
in den Arbeitsalltag einbinden. Es erfordert keine persönliche Anwesenheit zu bestimmten Terminen und eignet sich dadurch besonders für bereits ausgebildete Fachkräfte, die sich im Zuge des lebenslangen Lernens
berufsbegleitend weiterbilden wollen. Allerdings erfordert das auch ein
großes Maß an Selbstdisziplin. Zusätzliches Lernen am Arbeitsplatz oder
gar in der Freizeit ist nicht jedermanns Sache. Wenn feste Termine fehlen und einen niemand beim Kurs vermisst, dann wird das Lernvorhaben
auch leicht aufgeschoben. Anbieter von E-Learning-Programmen wissen
um diese Probleme und begegnen der sozialen Isolierung der Lernenden
deshalb inzwischen mit eingebauten Netzwerk- und Kommunikationsmöglichkeiten.
Auch Pflegedienst, die auf E-Learning setzen, um ihre Mitarbeiter zu
qualifizieren, profitieren von nennenswerten Vorteilen. Die Ausgaben
für die Personalentwicklung lassen sich merkbar senken. Ausfallzeiten
durch schulungsbedingte Abwesenheiten verringern sich oder entfallen
sogar ganz, ebenso Reisekosten. Neue Inhalte, Erkenntnisse oder gesetzliche Regelungen lassen sich oft schneller transportieren, denn es
muss auf keinen Termin für die nächste Präsenzveranstaltung gewartet werden. Der Wissenstransfer verläuft insgesamt kontinuierlicher. So
können Pflegedienste die Verfügbarkeit von Know-how auf aktuellem
häusliche pflege | 06.2015
E-Learning 45
E-Learning-Anbieter für die Pflege
Pflegedienstleiter Christian Kloy von der Homeinstead Seniorenbetreuung in Bonn ist im März 2014 auf die Möglichkeiten von E-Learning
aufmerksam geworden und war sofort begeistert. Inzwischen nutzen
er und zwei Kolleginnen auf der Leitungsebene regelmäßig E-LearningProgramme und wissen nur Positives zu berichten. „Die Lerninhalte verschaffen uns für viele Bereiche ein anderes Bewusstsein und erhöhen
insgesamt deutlich unsere Motivation“, sagt er. Intern lassen sie das
Know-how über aktuelle Experten- und Pflegestandards oder neue Erkenntnisse im Bereich Demenz in Schulungen einfließen und vermitteln
es so auch an ihre Mitarbeiter weiter. „Wenn unsere Mitarbeiter nicht
auf sonstige Schulungen fahren müssen, sparen wir dadurch Zeit und
vor allem Geld“, sagt er. Für sich selbst schätzt er vor allem die Möglichkeit, sich flexibel und autonom weiterbilden zu können, gibt aber auch
zu, dass das dann häufig zu Hause und nach Feierabend geschieht.
Den Anbieter gut auswählen
Weil auch im E-Learning nicht alles Gold ist, was glänzt, ist es besonders
wichtig, sich das Angebot im Vorfeld gut anzusehen, um hinterher keine
Welche Vorteile bietet E-Learning in der Pflege?
++ Digitales Lernen lässt sich flexibel in den Arbeitsalltag einbinden,
die Nutzer sind räumlich und zeitlich unabhängig.
++ Im Gegensatz zu Präsenzveranstaltungen fällt die Arbeitskraft der
Beschäftigten weniger lange oder gar nicht aus.
++ Fachliches Know-how und gesetzliche Vorgaben lassen sich leichter
auf dem aktuellen Stand halten.
++ Moderne Qualifizierungsangebote tragen zur Motivation und Bindung der Mitarbeiter bei.
++ Kontinuierliche Qualifizierung reduziert Prozess- und Fehlerkosten,
die Pflegequalität erhöht sich und auch die Patienten werden zufriedener.
häusliche pflege | 06.2015
Vincentz Network bietet mit Vincentz eLearning eine webbasierte eLearning Plattform mit Lerninhalten speziell für
Mitarbeiter in der Pflege. Träger und Unternehmen können
sich individuelle Akademien im eigenen Branding einrichten und die Kurse entsprechend den eigenen Herausforderungen auswählen und bei Bedarf anpassen. Weitere Informationen unter www.vn-elearning.de
•
Das E-Learning-Angebot der TÜV Rheinland Akademie im
Pflegebereich: www.tuv.com/gesundheitswesen
•
Der Verein eLearning in der Pflege e.V. (eLiP) stellt zur Förderung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung eine
zentrale E-Learning-Infrastruktur bereit. Damit soll allen
interessierten Projekten und Betrieben ermöglicht werden,
eigene Bildungsangebote im Bereich Blended Learning zu
erstellen bzw. zu erproben oder externe Lernmodule einzusetzen: www.elip-ev.de
•
Die Plattform online lernen plus (ole+) bietet E-Learning für
die Gesundheitsbranche, zum Beispiel Pflichtunterweisungen
und Lernmodule für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen:
www.ole-campus.de
bösen Überraschungen zu erleben. Hilfreich dafür ist beispielsweise ein Testmodul. Damit kann man prüfen: Welche Inhalte werden
vermittelt und wie sind diese aufbereitet? Gibt es einen modularen,
inhaltlich und didaktisch durchdachten Aufbau, realistisch lernbare Portionen, gegebenenfalls Kurzschulungen, die auch im Ernstfall
schnell mal Informationen liefern? Nicht unwesentlich ist auch die
Frage: Verfügt der Anbieter überhaupt über aktuelles Know-how in
diesem Bereich? Deshalb ist es nicht verkehrt, auch beim E-Learning
auf die Lösung eines bekannten und anerkannten Bildungsträgers
zu bauen. Wer entsprechende Präsenzveranstaltungen anbietet, der
hat auch Zugriff auf das Wissen und die Kompetenzen von anerkannten Experten. Denn vor allem im Zusammenspiel mit traditionellen
Bildungsformen entfaltet E-Learning seine volle Stärke.
Fazit: E-Learning ist nicht der heilige Gral, bietet aber zahlreiche
Vorteile, vor allem im Zusammenspiel mit anderen Lernformen. Da
die Anfangsfehler inzwischen behoben sind, lässt sich digitales Lernen mittlerweile gut und flexibel in den Pflegealltag integrieren. Die
größte Stärke dabei: E-Learning spart Zeit. Zeit, die in der Branche
mittlerweile zum immer kostbareren Gut wird und die mithilfe von
E-Learning anderweitig genutzt werden kann. Zeit, die dem Kernbereich – der Pflege – nicht verloren geht. Und davon profitieren am
Ende Mitarbeiter, Pflegedienst und Kunden gleichermaßen.
Sebastian Ehrlich
>> ist Fachjournalist und schreibt unter anderem
über aktuelle Themen und Entwicklungen im
Gesundheits- und Pflegebereich
>> [email protected], www.tema.de
Foto: Privat
Stand jederzeit sicherstellen und den Sorgfaltspflichten genüge leisten,
was mit zunehmender Komplexität der Arbeitsaufgaben immer wichtiger wird. Stets gut qualifiziertes Personal sorgt wiederum nicht nur für
eine erhöhte Effizienz im Arbeitsalltag, sondern auch für geringere Fehlerquoten. Das reduziert Prozess- und Fehlerkosten, die Pflegequalität
erhöht sich, Patienten werden zufriedener und Mitarbeiter motivierter.
•
46 service
Service 46
kongresse – tagungen – seminare
tagungen & konferenzen
> Häusliche Pflege Konferenz – Tagespflege kompakt:
Angebote erfolgreich auf- und ausbauen
23.06.2015 in Hannover / 20.07.2015 in Karlsruhe
Vincentz Network, Hannover, Grit Engelbrecht, T +49 511 9910-177, [email protected],
iMPRESSUM
www.hp-veranstaltungen.de
> Konferenz Pflegedoku Live – Die schlanke Pflegedokumentation im Praxiseinsatz
14.07.2015 / München (bei Casa Reha vor Ort)
Häusliche Pflege
Pflegedienste besser managen
www.haeusliche-pflege.net
T +49 511 9910-135; F +49 511 9910-196
Vincentz Network, Hannover, Stefanie Di Palma, T +49 511 9910-175, [email protected],
www.vincentz-konferenzen.de
Chefredaktion
Lukas Sander, T +49 511 9910-121, F +49 511 9910-196,
[email protected]
Redaktion
Sonja Thielemann, T +49 511 9910-1 33,
[email protected]
Patricia Ritter, T +49 511 9910-117,
[email protected]
Kerstin Schneider, T +49 511 9910-123,
[email protected]
Verlagsleitung
Miriam von Bardeleben (mvb)
T +49 511 9910-101, [email protected]
> BMC-Konferenz „Vernetzte Versorgung: Welche Lücken kann Digital Health
wirklich schließen?“
09.06.2015 / Berlin
Bundesverband Managed Care (BMC), Berlin, T +49 30 2809-4480, [email protected], www.bmcev.de
> 7. Benediktbeurer Zukunftsgespräche
„Der Pflegemarkt in Bewegung – Status Quo mit Blick in die Zukunft“
09.-10.06.2015 / Benediktbeuern
Veranstalter: Aachener Grundvermögen, Köln
Organisation: Zentrum für Umwelt und Natur, Benediktbeuern, Martin Malkmus, T +49 8857 88-716,
Produktion & Layout
Maik Dopheide (Leitung), Birgit Seesing (Artdirection),
Eugenia Bool, Nathalie Nuhn; [email protected]
[email protected], http://vinc.li/benedikt_zukunft
Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und
Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme
der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne
Einwilligung des Verlages strafbar. Dies gilt insbesondere
für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen
und die Einspeiche rung und Verarbeitung in elektronischen
Systemen. Die Einholung des Abdruckrechtes für dem Verlag
eingesandte Fotos obliegt dem Einsender. Überarbeitungen
und Kürzungen eingesandter Beiträge liegen im Ermessen
der Redaktion. Beiträge, die mit vollem Namen oder auch mit
Kurzzeichen des Autors gezeichnet sind, stellen die Meinung
des Autors, nicht unbedingt auch die der Redaktion dar.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Warenbezeichnungen
und Handelsnamen in dieser Zeitschrift berechtigt nicht
zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von
jedermann benutzt werden dürfen. Vielmehr handelt sich
häufig um geschützte, eingetragene Warenzeichen.
Anzeigen
Leitung: Ralf Tilleke, T +49 511 9910-150,
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Beratung Geschäftsanzeigen: Kirsten Bockting
T +49 511 9910-152; [email protected]
Beratung Rubrikanzeigen: Anette Hildebrand, T +49 511 9910-156
Gültige Anzeigenpreisliste: Nr. 23
Vertrieb
Leitung: Dirk Gödeke, [email protected]
T +49 511 9910-0 25, F +49 511 9910-029
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aktualisiert. Die Preise ­gelten inklusive V
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Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar; kürzere Rechnungszeiträume bedingen einen Bearbeitungszuschlag von 2,56 €
pro Rechnungslegung. Bei höherer Gewalt keine Lieferungspflicht. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Hannover.
Verlag
Vincentz Network, Plathnerstraße 4c, 30175 Hannover,
T +49 511 9910-0 00, F +49 511 9910-196
Deutsche Bank Hannover
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BIC: DEUTDE2HXXX
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Druck
BWH GmbH; auf chlorfrei gebleichtem Papier.
© Vincentz Network GmbH & Co. KG
6/2015, ISSN 0935-8234, 10487
> Tagung: Ergebnisse aus dem Projekt „Quartiersnahe Unterstützung
pflegender Angehöriger“
12.06.2015 / Witten
Universität Witten/Herdecke, Witten, Prof. Dr. Angelika Zegelin,T +49 2302 926-379,
[email protected], www.uni-wh.de/pflege
> Tagung „Was ist Care? Zwischen privater Liebestätigkeit und globaler Ausbeutung“
12.-13.06.2015 / Tutzing
Evangelische Akademie Tutzing, Rita Niedermaier, T +49 8158 251-128, [email protected],
www.ev-akademie-tutzing.de
> Karla Kämmer Kongress „Führen in bewegten Zeiten“
18.-19.06.2015 / Essen
Karla Kämmer Beratungsgesellschaft, Essen, Kerstin-Heike Schmidt, T +49 201 703734,
[email protected], www.kaemmer-beratung.de
> Konferenz „Ohne Beteiligung geht es nicht! Wie die interkulturelle Öffnung
von Gesundheitseinrichtungen gelingen kann“
18.-19.06.2015 / Berlin
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen, Hannover, Marcus Wächter,
T +49 511 38811894, [email protected], www.gesundheit-nds.de
> Fachtag „Ambulant betreute Wohngemeinschaften auf dem Prüfstand“
02.07.2015 / Hamburg
STATTBAU HAMBURG Stadtentwicklungs GmbH, Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften,
T +49 40 43294223, [email protected], www.koordinationsstelle-pflege-wgs-hamburg.de
seminare
> Vincentz Akademie: Seminare, Fernlehrgänge, E-Learning
September – Dezember 2015
Vincentz Network, Hannover, Raphael Lupp, T +49 511 9910-174, [email protected],
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> Neue MDS Grundsatzstellungnahme „Essen und Trinken im Alter“
16.06.2015 / Nürnberg
DVLAB – Service GmbH, Hildesheim, T +49 5121 2892872, [email protected], www.dvlab.de
> Betriebswirtschaft und Arbeitsrecht in der ambulanten Kinderkrankenpflege
29.06.2015 in Köln / 06.10.2015 in München
Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege (BHK), Dresden, Cornelia Leder, T +49 351 65289235,
[email protected], www.bhkev.de
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■ Tagespflege II: Ablauf und Organisaton einer
Tagespflegeeinrichtung (Praxis)
■ Die neuen Betreuungs- und Entlastungsleistungen
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Veranstaltungsreferent: Raphael Lupp / T +49 511 9910-175 / F +49 511 9910-199
FOTO: Fotolia/Vege
48 service
Vernetztes Medikamentenmanagement
Die webbasierte Lösung für das Verordnungsmanagement bezieht alle beteiligten Akteure ein. Im Zentrum steht ein gemeinsamer Medikationsplan.
D
ie Medikamentenverordnung sicherzustellen gehört in der
Häuslichen Krankenpflege zu einer häufig verordneten Leistung. Es herrscht Einigkeit darüber, dass das Richten und
Stellen sowie das Verabreichen von Medikamenten mit einer hohen
Verantwortung einhergeht, was von Pflegeexperten nicht umsonst als
Hochrisikoprozess eingestuft wird
Ambulante Pflegedienste organisieren die Versorgung ihrer Patienten
in Touren. Bei eingehender Betrachtung der Prozesse während dieser
Touren wird an vielen Stellen im Verordnungskreislauf z. T. enormer Verbesserungebedarf offensichtlich, sowohl im ambulanten Dienst, als auch
in den Arztpraxen und Apotheken.Um die in diesem sensiblen Bereich
gebotene Sorgfalt walten zu lassen, ist es unabdingbar, sämtliche Prozesse und Abläufe im Verordnungskreislauf gemeinsam mit Ärzten und
Apotheken im ambulanten Setting genau zu analysieren und identifiziertes Verbesserungspotenzial konsequent auszuschöpfen. Das gemeinsame Arbeiten aller Akteure an ein und demselben Medikationsplan eines
Patienten wäre hier ein großer Schritt zur Steigerung von Effektivität,
Transparenz und Sicherheit. Die technischen Voraussetzungen dazu
existieren bereits seit Jahren.
Das Projekt „Sektorenübergreifende Vernetzung im Medikationsmanagement über MediPlanOnline“, das in das Bayerische Förderprogramm
Alle Akteure arbeiten gemeinsam am selben
Medikationsplan eines Patienten. Das sorgt für
Transparenz und Sicherheit.
„Leitprojekte Medizintechnik“ (www.itzb.de) aufgenommen wurde, ist
nach eigenen Angaben die erste webbasierte Lösung für das Verordnungsmanagement, die konsequent alle beteiligten Akteure einbezieht.
Das Herzstück des Systems ist eine Datenbank mit allen
relevanten Informationen
Im Zentrum des Projekts steht ein gemeinsamer Medikationsplan. Übertragungen entfallen. Das Herzstück des webbasierten Systems ist eine
Datenbank mit allen relevanten Informationen auf dem speziell geschützen Server der ambulanten Einrichtung. Externe Rechenzentren oder so
genannte Clouds kommen nicht zum Einsatz. Der Medikationsplan kann
komplett in einem beliebigen Internetbrowser dargestellt werden. Der
Zugriff erfolgt über eine geschützte SSL-Verbindung. Die Empfehlungen
der Bundesärztekammer werden eingehalten. Einen Internetzugang
vorausgesetzt, haben alle Beteiligten (Pflegedienst, Apotheke und Arztpraxis) über ihren persönlichen Account jederzeit einen aktuellen und
ganzheitlichen Blick auf den Medikamentenplan eines Patienten. Ebenso können alle Leistungserbringen im Rahmen ihrer Berechtigungen Eintragungen vornehmen oder Nachrichten versenden.
Um die positiven Effekte einer solchen webbasierten Lösung auszuschöpfen, lohnt es sich, den gemeinsam genutzen Medikationsmanager
gut vorbereitet in die bestehende Dokumentationspraxis zu integrieren.
Wird im Pflegedienst bereits eine elektronische Pflegedokumentation
eingesetzt, lässt sich der Medikationsmanager über eine Schnittstelle
an das Programm anbinden.
Autoren: Thomas Kirpal, MScN, Fach- und Gesundheitsberater Pflegedokumentation, und Thorsten Blocher, Business Development Manager, beide:
CGM Systema Deutschland.
Lesen Sie ausführlich zum Thema: Vernetztes Medikamentenmanagement
in einer der nächsten Ausgaben von Häusliche Pflege.
häusliche pflege | 06.2015
49 service
Service 49
Infusionssysteme
Fresenius übernimmt Vertrieb der Homepump
Webbasierte Software
Cloud-Lösung für Pflegedienste
opta data präsentiert die neue Webanwendung
eva/3 cloud, die ab sofort kostenlos zur Grundausstattung der Software eva/3 viva! gehört. Das
webbasierte Software-Tool bindet Mitarbeiter in
die Unternehmensprozesse ein und ermöglicht ihnen auch unterwegs oder von zu Hause aus den
Einblick in Touren- und Dienstpläne, verordnete
Medikamente, anstehende Besuche u. a.
Highlight der eva/3 cloud ist laut Anbieter das
Übergabebuch, das zusätzlich auch als kostenlose App erhältlich ist. Bei Übergabebüchern
in Papierform gibt es oft das Problem, dass die
Einträge nicht von allen betroffenen Mitarbeitern
gelesen und quittiert werden. Abhilfe schafft das
webbasierte Übergabebuch in der eva/3 cloud,
das für alle Mitarbeiter von überall verfügbar ist.
www.optadata-gruppe.de
Vielseitig einsetzbar ist die Homepump-Produktfamilie: Die Homepump Eclipse wurde für die
Antibiotikatherapie entwickelt und bietet Applikationszeiten von 30 Minuten bis zu fünf Stunden. Die Homepump C-Series ist eine tragbare
Infusionspumpe, die z. B. in der Chemotherapie
eingesetzt wird. Beide Infusionspumpen bestehen
aus einem mehrwandigen Ballon aus elastischem
und dehnbarem Material. Die Pumpen sind mit
allen gängigen Arzneimitteln, die als Infusionslösung zur Anwendung kommen, kompatibel.
Fresenius Kabi übernimmt nun den Vertrieb der
Produkte zur ambulanten Infusionstherapie von
der Aposan GmbH.
www.fresenius-kabi.de
Pflege im Wandel:
Erste Kommunikationsagentur für Pflegewirtschaft gegründet
Mit fokus > p geht die erste Kommunikationsagentur, die sich auf das Thema Pflege und die
Pflegewirtschaft konzentriert, an den Start. Als
Spezial- und Expertenagentur gegründet, bündelt sie die langjährigen Branchenerfahrungen
und Kompetenzen namhafter Kommunikationsberater, Markenspezialisten, Managementund Unternehmensberater sowie Grafik- und
Webdesigner. Das erklärte Ziel: Die Pflegewirt-
schaft soll sichtbarer, hörbarer, politisch wirksamer und optisch attraktiver werden. Als starke
Zukunftsbranche braucht diese, so sind sich die
erfahrenen Agenturgründer sicher, begleitende
Kommunikationskanäle, um neue Konzepte
und innovative Lösungen verständlich vermitteln zu können.
www.focus-p.de
Konferenz
Tagespflege Kompakt
Angebote erfolgreich auf- und ausbauen
23. Juni 2015 in Hannover
20. Juli 2015 in Karlsruhe
Tagespflege
• Die Gewinnerin des PSG1
• Chancen und Risiken
• Der Aufbau
Vorträge  Intensiv-Workshops  Networking
Mit freundlicher Unterstützung
häusliche pflege | 06.2015
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Wir beraten Sie gern!
T +49 511 9910-175
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50 service
Service
Zum Blättern, Klicken und Lesen
Ob klassisches Buch, CD oder Internetangebote – auf dieser Seite stellen Wir
Ihnen regelmäSSig aktuelle Medien vor, die Sie bei Ihrer Täglichen Arbeit unter­
stützen. Der thematische Bogen ist weit gespannt: von pflegepraktischen
Medien über rechtliche Hinweise bis hin zu betriebswirtschaftlichem Know-How.
Pflegeverträge
Fachwissen und Impulse
Im März ist die erste Ausgabe der neuen Fachzeitschrift „Aktivieren“ des Verlagshauses Vincentz Network erschienen. Flankiert wird die
Herausgabe der neuen Publikation
von einer eigenen Homepage www.
aktivieren.net und einem eigenen
Facebook-Auftritt
www.facebook.
com/aktivieren.net. Die Zeitschrift
wendet sich speziell an Leitungskräfte in der Sozialen Betreuung und erscheint alle zwei Monate mit jeweils
Biografiearbeit: Surfen
40 Seiten Umfang. Im Mai konnten
in die Erinnerung
sich die Leser auf den Schwerpunkt
Internet und Tablets für die Biografiearbeit freuen: Die Technik unterstützt bei der
biografischen Spurensuche und hebt Erinnerungen
hervor, die sonst verborgen bleiben würden. In der
Rubrik Planen & Organisieren erfahren Leitungskräfte in der Sozialen Betreuung, wie sie 87b-Leistungen
richtig umsetzen und was bei der Abgrenzung von
Pflege- und Betreuungsleistungen zu beachten ist.
Die Zeitschrift stellt außerdem gelungene Projekte
aus Einrichtungen vor.
2 . 2015 I 1. Jahrgang I www.aktivieren.net
Altenpflege
Das Magazin für die Soziale Betreuung
ZUSÄTZLICHE BETREUUNG
SO GELINGEN EVENTS
IDEEN FÜR DIE PRAXIS
Stellen Sie Ihre
Leistungen klar dar
Besondere Erlebnisse
statt Alltag genießen
Spielen mit
Kugelwohlgefühl
Schritt für Schritt zum Pflegevertrag
Professionelle Pflege hat ihren Wert, aber auch ihren Preis, den viele Kunden nicht sofort erkennen. Denn oft steht bei einem Vertragsgespräch die
Reduzierung der Kosten im Mittelpunk. Die Versorgung des Pflegebedürftigen wird dadurch zur
Nebensache. Das Vertragsgespräch führt nicht
zum Ziel. Pflegedienste sind somit gefordert, zu
Beginn eines Gesprächs Tätigkeitsübersichten
zu erstellen. Dadurch zeigen Sie, welche Arbeiten notwendig sind, um eine fachgerechte Versorgung zu ermöglichen. Dieses Handbuch des
Experten Andreas Heiber und die darin enthaltenen Tätigkeitsübersichten unterstützen Sie Leser, zielführend zu beraten und auf die Wünsche
Ihrer Kunden einzugehen. Erstellen Sie Ihre Kostenvoranschläge leichter
und verbessern Sie Ihre Verhandlungen. So führen Sie Ihre Erstgespräche
in Zukunft noch erfolgreicher!
Andreas Heiber: Vertragsgespräche erfolgreich führen;
Vincentz Network, Hannover,
2011, 104 Seiten, 34 Euro,
auch als eBook erhältlich
Foto: Fotolia/Maksym Yemelyanov
Soziale Betreuung
Kostenlose Exemplare zum Kennenlernen:
Tel. +49 511 9910-025, [email protected]
oder www.aktivieren.net
Poster Demenz
22 Tipps für die Kommunikation
Beim Fortschreiten einer demenziellen Erkrankung ist auch das Sprachzentrum betroffen. Die passenden Worte kommen einem nicht mehr in den Sinn,
der rote Faden im Gespräch fehlt und dass man die Geschichte bereits zum
dritten Mal erzählt, bemerkt auch nur noch das Gegenüber. Eine der größten
Herausforderungen beim Begleiten von Menschen mit Demenz ist, den Kontakt zu halten, mit ihnen zu kommunizieren und so eine neue gemeinsame
Beziehungsebene zu finden. Doch auch ohne Worte ist Kommunikation möglich. Körpersprache, Mimik und Gestik werden immer wichtiger. Dann gilt die
Maxime: Ein Blick sagt mehr als tausend Worte. In den Arm nehmen oder die
Hand halten, verstehen auch Menschen mit Demenz. Das Poster „Demenz:
wertschätzend verstehen, begleiten, kommunizieren“ bietet auf einen Blick
22 Tipps für eine gelingende Kommunikation mit Menschen mit Demenz.
Das Poster kann im Online-Shop des KDA unter www.kda.de für
4,90 Euro zzgl. Versandkosten bestellt werden.
Stressabbau
Mit mentaler Stärke mehr erreichen
Täglich wird das Leben komplizierter und die Anforderungen höher: immer mehr Menschen fühlen sich gestresst und über alle Maßen gefordert.
Wie man durch mentale Stärke wieder viel entspannter werden und einen
anderen Umgang mit Stress-Machern finden kann, erklärt dieser Ratgeber. Er stellt konkrete Techniken vor und erläutert sie mit praktischen Beispielen. Der Autor vermittelt als ehemaliger Leistungssportler, dass Erfolg
Gelassenheit braucht und bietet einen professionellen Mix aus Erfahrung,
Praxiswissen und Humor in diesem Ratgeber.
Christian Bremer: Mit Gelassenheit zum Erfolg; Beck, München, 2014,
128 Seiten, 6,90 Euro, ISBN-13: 978-3-406-66228-7
häusliche pflege | 06.2015
Neuerscheinungen und
Bestseller zum Thema Recht
Profitieren Sie von hochwertigen, speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten
Medien. Nutzen Sie Informationen und Arbeitshilfen, die für Sie als Leitungskraft
eines ambulanten Pflegedienstes oder einer Sozialstation entscheidend sind.
Andreas Heiber
Das Pflege-Stärkungsgesetz 1
Was ist zu tun? – Chancen und Risiken
Reihe Recht Bd. 7
Die neue Leistungsart „Häusliche
Betreuung“ oder die Stundensätze für
Grundpflege, Häusliche Betreuung und
Hauswirtschaft im parallelen Angebot
zu den Leistungskomplexen: Das PNG
verlangt von Anbietern der Häuslichen
Pflege, Position zu beziehen und sich auf
die neuen Vorgaben einzustellen.
Andreas Heiber
Das Pflege-Stärkungsgesetz 1
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Das Pflege-Stärkungsgesetz 1 ist
am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.
Welche Auswirkungen betreffen
Pflegedienste? Unternehmensberater
Andreas Heiber beleuchtet die Details
der Pflegereform.
Das PNG macht Arbeit – dieses Buch zeigt,
wie diese Arbeit lohnenswert wird.
Leistungs
erhöhungen
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
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Herausforderungen
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ISBN 3-86630-215-0
978-3-86630-215-0
Reihe Recht Bd. 5
Andreas Heiber
Das PflegeNeuausrichtungsgesetz
Was ist zu tun? – Chancen und Risiken
Reihe Recht Pflege-Neuausrichtungsgesetz
Reihe Recht Das Pflege-Stärkungsgesetz 1
Nur wer die neuen Bestimmungen kennt
und sie mit diesem Buch zu interpretieren
weiß, der wird Chancen nutzen und
Risiken vermeiden können. Autor Andreas
Heiber hat hier alles Wichtige für Sie
zusammengestellt, in eine lesefreundliche
Struktur gebracht und in praktische Tipps
umgesetzt.
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2015, 2. überarb. Auflage, 124 Seiten,
34,– €, Best.-Nr. 771
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Ralf Kaminski
Haftungsrecht
Dem Verfahren vorbeugen oder sicher
begegnen
Reihe Recht Bd. 6
Haftungsrecht
Reihe Recht Haftungsrecht
Fallbeispiele mit konkreten Berechnungen sowie Schaubilder
veranschaulichen die Inhalte.
Rechtsanwalt Ralf Kaminski vermittelt
praxisnah, wie Leiter ambulanter Pflegedienste im Schadensfall strategisch
SOZIALHILFE
Pflege
klug vorgehen. Mit Praxistipps, Formulierungshilfen und anonymisierten
Schriftsätzen zum Schadensersatzverfahren.
Aktuelle Gesetzesänderungen bis Juni 2013 sind berücksichtigt.
Der Herausgeber, Prof. Dr. Utz Krahmer, ist Jurist.
Seine Fachgebiete sind: Rechtswissenschaft,
insbes. Sozialhilfe- und Grundsicherungsrecht,
Allg. Sozialrecht und Sozialverwaltungsrecht,
Pflegeversicherungs- und Heimrecht.
Praxistipps
Schadensersatzverfahren
Entscheidende
Formulierungen
Fristen
Termine
Reihe Recht Bd. 3
Sachleistung
Pflegeversicherung
Pflegegeld
Termine
Utz Krahmer (Hrsg.)
Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
Leistungen der Sozialhilfe bei Pflegebedarf
Utz Krahmer • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
Das vorliegende Buch gibt einen umfassenden Überblick über die
vielfältigen Pflegeleistungen der Sozialhilfe, die Voraussetzungen
für ihre Inanspruchnahme sowie ihr Verhältnis zu den Leistungen
der Pflegeversicherung. Es informiert u. a. über die Einkommensfreibeträge, das geschützte Vermögen und die Grenzen der
Unterhaltspflicht.
Dem Verfahren vorbeugen oder sicher begegnen
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Pflege
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ISBN
978-3-86630-302-7
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5., überarbeitete Auflage
9 783866 303027
Reihe Recht Bd.4
Behandlungspflege
Kommentar und 50 Praxisfälle zu §37 SGB V und den Richtlinien
zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege
Mitarbeiter sollten Rechte und Pflichten
im Arbeitsverhältnis kennen.
Und Sie als Arbeitgeber haben die
Pflicht, Ihre Mitarbeiter entsprechend
zu informieren!
Dieses Buch beschreibt kompakt die
Inhalte solcher Gesetze, stellt ihre
wichtigsten Paragraphen vor und gibt
jeweils einen Kurzkommentar.
So wissen Ihre Mitarbeiter gut Bescheid
und Sie haben Rechtssicherheit
darüber, welchen Verpflichtungen Sie
nachkommen müssen.
Wer hat wann Anspruch auf Behandlungspflege? Auf welche gesetzlichen
Vorgaben sich Ansprüche gründen vermittelt dieser Ratgeber.
HKP-Richtlinie
Verordnung häuslicher
Krankenpflege
Zuzahlungen
Leistungsarten
Leistungsort
Leistungsort
ISBN 3-86630-090-5
978-3-86630-090-3
4., überarbeitete Auflage
HP_RR_Behandlungspflege_Umschlag_17x24.indd 3
28.11.2014 13:58:42
2
Reihe Recht Bd. 2
Stefan Engelhardt
Aushangpflichtige
Gesetze
Reihe Recht Aushangpflichtige Gesetze
Reihe Recht Behandlungspflege
Verordnung häuslicher
Krankenpflege
Ronald Richter
Behandlungspflege
Kommentar und 50 Praxisfälle zu
§ 37 SGB V und den Richtlinien zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege
Utz Krahmer (Hrsg.)
Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
Leistungen der neuen Sozialhilfe bei
Pflegebedarf
Welche Hilfen es gibt, wie die Voraussetzungen sind und wie das Verhältnis
zu den Leistungen der Pflegeversicherung ist vermittelt dieser praktische Ratgeber. Fallbeispiele, Schaubilder und
Musterberechnungen unterstützen Sie!
2013, 5. überarb. Auflage, 220 Seiten,
36,– €, Best.-Nr. 687
2014, 108 Seiten, 38,– €, Best.-Nr. 758
Ronald Richter
Andreas Heiber erläutert die Regelungen des PNG und beschreibt, was
Sie zur Umsetzung tun müssen. Denn
zahlreiche Änderungen durch das PNG
haben weiterhin Bestand und werden
vom neuen Pflege-Stärkungsgesetz
nicht berührt.
2012, 120 Seiten, 34,– €, Best.-Nr. 649
Was leistet die Sozialhilfe nach dem SGB XII bei Pflegebedarf?
Jede Leitungskraft eines ambulanten Dienstes sowie diejenigen,
die sich im pflegerischen Umfeld mit Leistungen der Sozialhilfe
und der Pflegeversicherung befassen, benötigen dieses Fachwissen.
Es geht u.a. darum, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen
die richtigen Informationen zu den schwierigen Fragen der Hilfe
zur Pflege zu geben. Nur wer das breite Spektrum der Hilfen
kennt, kann diese auch nutzen.
Ralf Kaminski
Andreas Heiber
Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz
Was ist zu tun? – Chancen und Risiken
2014, 4. überarb. Auflage,
192 Seiten, 38,– €, Best.-Nr. 623
www.haeusliche-pflege.net/shop
Vincentz Network · T +49 511 9910-033 · F +49 511 9910-029 · [email protected]
Stefan Engelhardt
Aushangpflichtige Gesetze
Mitarbeiter sollten Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis kennen. Als
Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre
Mitarbeiter entsprechend zu informieren. Dieses Buch beschreibt relevante
Gesetze, stellt ihre wichtigsten Paragraphen vor und gibt jeweils einen
Kurzkommentar.
2009, 224 Seiten, 32,– €, Best.-Nr. 497
Foto: Werner Krüper
52 Blickpunkte
Interkulturelle Öffnung
Am 18. und 19. Juni
2015 findet in Berlin die Konferenz „Ohne Beteiligung geht es nicht! Wie
die interkulturelle Öffnung von Gesundheitseinrichtungen gelingen kann.“
statt. Der Kongress informiert über aktuelle Entwicklungen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung von Migranten, zeigt Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Situation auf und führt Beteiligungsprozesse als essentieller Faktor in die Diskussion um die interkulturelle
Öffnung von Gesundheitseinrichtungen ein.
Foto: Fotolia/Jan Jansen/
www.gesundheit-nds.de
Arbeitsschutz
Das regelmäßige Unterweisen der Beschäftigten ist ein wichtiger Baustein im betrieblichen Arbeitsschutz. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW) zeigt jetzt auf ihrem Lernportal, wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei am besten vorgehen. Das Angebot lässt sich in allen Branchen und Unternehmensbereichen nutzen. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisung geben Unternehmer ihren
Beschäftigten Erläuterungen zum sicheren und gesunden Verhalten am jeweiligen Arbeitsplatz.
Was sich nicht allein in Worten vermitteln lässt, wird vor Ort gemeinsam geprobt. Ziel ist, dass die
betreffenden Mitarbeiter die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen verstehen und im Alltag
umsetzen.
Foto: Fotolia/kasto
www.bgw-lernportal.de
Deutscher Pflegekongress
Beim Deutschen Pflegekongress 2015,
der im Rahmen des Hauptstadtkongresses vom 10. bis 12. Juni in Berlin stattfindet, steht die Zukunft und das Prestige des Pflegeberufs im Mittelpunkt: Wie sieht es mit den künftigen Ausbildungsinhalten aus, wie steht es um die Akademisierung, welche Aufstiegsmöglichkeiten bietet
die Pflege und der Pflegeberuf, wie sehen erfolgreiche Karrierewege aus und welchen Grad an
Verantwortung trägt das Pflegemanagement von morgen? Außerdem beleuchtet der Kongress
die Auswirkungen des ersten Pflegestärkungsgesetzes, die Erwartungen an das zweite und die
Veränderungen, die der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im Pflegealltag bewirkt.
Foto: Fotolia/styleuneed
www.hauptstadtkongress.de/2015/deutscher-pflegekongress
VORSCHAU: Die nächste Ausgabe von HÄUSLICHE PFLEGE erscheint am 01.07.2015
Rechtsform:
welchen
GmbH, OHG & Co. – welche Gesellschaftsform Sie für
Geschäftsbereich
wählen
sollten
Schlanke
Pflege-
dokumentation: So gelingt die Umstellung ohne Reibungsverluste Qualität: Steuern statt verwalten – Perspektivwechsel beim QM-Handbuch
häusliche pflege | 06.2015
Die beste
Management-Lösung
erhält den
InnovatIonspreIs
Auch im Jahr 2015 verleiht die Fachzeitschrift HÄUSLICHE PFLEGE wieder den
mit 3 000 Euro dotierten „Häusliche Pflege Innovationspreis“. Der Preis
würdigt alljährlich eine herausragende, praxiserprobte Managementidee aus
der ambulanten Pflegebranche.
Der Preis ist bewusst nicht auf ein Thema festgelegt, sondern offen für alle
Konzepte aus dem Managementbereich ambulanter Dienste. Bewerben
können sich alle Pflegedienste und Sozialstationen in Deutschland mit von
ihnen umgesetzten Lösungen. Preisverdächtig können zum Beispiel sein: ◗
• Modelle integrierter Versorgung
• Spezialisierungen ambulanter Dienste
(z. B. auf Intensivpflege, Nachtpflege, Palliative-Care etc.)
• Konzepte zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern,
• ein Angebot im Bereich niedrigschwelliger oder haushaltsnaher
Dienstleistungen,
• ein ausgefeiltes Marketingkonzept für den Pflegedienst,
• ein Angebot der Angehörigenberatung, -betreuung oder -schulung,
• ... oder aber eine ganz andere Idee!
Die Ausschreibung beginnt am 1. Juni 2015 und endet am 31. August 2015.
Ein Bewerbungsleitfaden ist per E-Mail oder Fax bei der Redaktion
HÄUSLICHE PFLEGE anzufordern: [email protected],
F +49 511 9910-119.
Eine Fachjury wird den Preisträger nach Ende der Bewerbungsfrist ermitteln.
Die Preisverleihung findet im Spätherbst 2015 statt.
Weitere Informationen zur Teilnahme am Häusliche Pflege Innovationspreis
finden Sie im Internet:
www.haeusliche-pflege.net/innovationspreis
Fragen zur Bewerbung per T +49 511 9910-135 bzw. +49 511 9910-130.
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Der Rechtsweg zur Teilnahme am Häusliche Pflege Innovationspreis ist ausgeschlossen.
Gewinner des Preises sind in den beiden Folgejahren von der Teilnahme ausgeschlossen.
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PR & Marketing für Pflegedienste
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ue Gutes und rede drüber! Nach diesem Motto
werben viele Pflegedienste für sich und ihre
Leistung. Denn der Bekanntheitsgrad und ein gutes
Image unterstützen die Kundengewinnung und damit
den wirtschaftlichen Erfolg eines Dienstes.
Führungskräfte, die ihr Marketing schnell und einfach
optimieren wollen, finden im Anwender-Handbuch
für Pflegedienstbetreiber konkrete Hilfen. Ein kurzes
Nachschlagen nach Stichworten und verständlich
erklärte Aktionen erleichtern den Einstieg ins Thema.
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06.2015
Teamführung: Ziele angemessen und klar kommunizieren....................................................3
Neue Kennzahlen: So legen Sie die Kriterien fest...............................................................6
Palliativmedizin: Neue Leitlinie unterstützt Pflegekräfte....................................................7
Kompressions-Therapie
Ziel jeder Venenbehandlung ist es,
die akuten Auswirkungen wie Stauungen oder Geschwüre zu beseitigen
und ein Fortschreiten der Krankheit
zu verhindern. Unerlässlich ist dabei
die sachgemäße Kompression des
Beines.
Der neue BVMed-Newsletter „MedTech ambulant“ informiert über die
Kompressionstherapie in der ambulanten Versorgung.
www.bvmed.de/de/bvmed/
publikationen/medtech-ambulant
> Geldleistungen wie ein Kostenerstattungsanspruch können übertragen werden, wenn an der Übertragung ein
Fernstudium Palliativbegleiter
wohlverstandenes Interesse des Berechtigten liegt. Der neue Fernlehrgang zum/r „Palliativbegleiter/in des ILS Institut für
Lernsysteme schließt die Lücken in
der bundesweiten Ausbildung von
Palliativbegleitern. Die Teilnehmer erwerben Fachwissen sowie praktische
Fähigkeiten für eine kompetente und
einfühlsame Beratung und Betreuung
von Patienten sowie deren Angehörigen. Sie lernen, mit den medizinischen, ethischen und kommunikativen Herausforderungen der letzten
Lebensphase sicher umzugehen und
ihre Beratung individuell anzupassen.
Rechtsrat
www.ils.de
häusliche pflege | 06.2015
Foto: Imago
Pflegereform wirft viele Fragen auf
D
ie Fragen in Bezug auf die Anwendung der Vorschriften des Pflegestärkungsgesetzes I reißen nicht ab.
Daher haben wir wieder Ihre Fragen gesammelt und beantworten diese nachstehend.
Darf der Sozialhilfeträger seine
Leistungen verringern?
Zahlreiche Träger der Sozialhilfe kürzen derzeit ihre Leistungen in Hinblick auf den Kos-
tenerstattungsanspruch des § 45b SGB XI.
Nach § 66 Abs. 4 Satz 1 SGB XII werden ambulante Sachleistungen insoweit nicht vom
Träger der Sozialhilfe erbracht, als Pflegebedürftige in der Lage sind, zweckentsprechende Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften in Anspruch zu nehmen. Die unter dieser
Begründung vertretene Rechtsauffassung ist
falsch und die Kürzungen sind damit rechtswidrig. Nach § 13 Abs. 3a SGB XI wird eine
so genannte Rückausnahme zu § 66 Abs. 4
2
Pdl praxis
Satz 1 SGB XII geregelt mit der Folge,
dass die Leistungen nach § 45b Abs. 1
und Abs. 1a SGB XI, also die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei den Fürsorgeleistungen zur
Pflege des Trägers der Sozialhilfe keine
Berücksichtigung in § 66 Abs. 4 SGB
XII finden. So bleiben diese Leistungen
in Höhe von 104 Euro bzw. 208 Euro
monatlich anrechnungsfrei. Gegen
eine Aufrechnung des Trägers der
Sozialhilfe ist daher Widerspruch zu
erheben. Die Pflegekassen sind nicht
berechtigt, den Kostenerstattungsanspruch an den Sozialhilfeträger (direkt) auszuzahlen.
Pflegedienste können die
zusätzlichen Betreuungs- und
Entlastungsleistungen nach
§ 45b Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 SGB
XI aufgrund ihrer Zulassung
erbringen. Ein Zulassungsoder Genehmigungsverfahren
ist weder vorgesehen noch
notwendig.
Können Pflegedienste zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen abrechnen, obwohl in dem betreffenden Bundesland noch keine Rechtsverordnung
erlassen wurde?
Eine besondere Schwierigkeit in der Praxis bereitet augenscheinlich
die Abgrenzung zwischen den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen des § 45b SGB XI und der Regelung des § 45c SGB XI,
also der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen mit niederschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dies vor allem
dadurch, dass die Verordnungsermächtigung für die Landesregierungen, obwohl diese die niederschwelligen Betreuungs- und Entlas-tungsleistungen umfasst, nicht in § 45c SGB XI, sondern in § 45b
Abs. 4 SGB XI geregelt wurde. Aus diesem Umstand leiten nun einige
Pflegekassen ab, dass auch für die Erbringung der Leistung nach § 45b
SGB XI zunächst die Landesrechtsverordnung abgewartet werden
müsse.
Diese Rechtsauffassung ist falsch. Ambulante Pflegedienste und Sozialstationen können die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 SGB XI aufgrund ihrer Zulassung,
also dem Abschluss eines Versorgungsvertrages im Sinne der §§ 72, 71
SGB XI, erbringen. Es ist lediglich notwendig, dass besondere Angebote und nicht Leistungen der Grundpflege erbracht und abgerechnet
werden. Ein weiteres Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren ist
weder vorgesehen noch notwendig. Der § 45b SGB XI ist ein reiner
Kostenerstattungsanspruch. Den Antrag auf die Kostenerstattung
stellt der Versicherte bereits durch Vorlage der entsprechenden Rechnung bei seiner Pflegekasse.
Kann ich mir den Kostenerstattungsanspruch als Pflegedienst abtreten
lassen oder kann die Pflegekasse verlangen, die Betreuungs- und Entlastungsleistungen direkt mit meinem
Kunden abrechnen zu wollen?
den Probleme diskutiert, die vorher
bereits geregelt waren. Selbstverständlich ist eine Abtretung des Kostenerstattungsanspruches möglich.
Ausdrücklich regelt § 53 Abs. SGB I
das Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen nicht übertragen werden
können. Geldleistungen hingegen,
und nichts anderes ist ein Kostenerstattungsanspruch, können übertragen werden, wenn an der Übertragung ein wohlverstandenes Interesse
des Berechtigten liegt. Ein solches
Interesse liegt vor, wenn mit der Zahlung Ansprüche gegen den versicherten Berechtigten erfüllt werden.
Eine Wohnumfeld verbessernde MaSSnahme wurde bereits
in 2014 bewilligt, aber erst in 2015 durchgeführt. Welcher Anspruch gilt nun?
Durch die starke Erhöhung des Anspruches nach § 40 SGB XI auf
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen von 2 557 Euro auf 4 000
Euro stellt sich die Frage der Höhe. Der Spitzenverbandbund der
Krankenkassen hat in seinen Gemeinsamen Rundschreiben, das für
die Pflegekassen als interne Dienstanweisung gilt, die versicherungsfreundliche Auslegung gewählt. Über die Höhe des Zuschusses entscheidet nicht der Zeitpunkt der Bewilligung, sondern der Zeitpunkt
der Fertigstellung der Maßnahme. Daher kann der Pflegekunde insoweit 4 000 Euro beanspruchen.
Die Zeiten für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und die Kurzzeitpflege
nach § 42 SGB XI sind auf sechs bzw. acht Wochen verlängert worden. Gilt dies auch für den hälftigen Pflegegeldanspruch?
Nein. Der hälftige Pflegegeldanspruch ist nach § 37 Abs. 2 Satz 2
SGB XI nach wie vor auf vier Wochen beschränkt. Der Gesetzgeber
selbst hat keine Erweiterung an dieser Stelle vorgenommen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so freut sich der Autor über Ihre
Hinweise.
Prof. Ronald Richter
ist Rechtsanwalt in Hamburg und Inhaber von
RICHTERRECHTSANWÄLTE Durch die Einführung des § 45b Abs. 1a SGB XI
und dem monatlichen Budget von 104 Euro auch
für Pflegebedürftige, die keine eingeschränkte Alterskompetenz haben, hat sich in der Abrechnung des Kostenerstattungsanspruches des
§ 45b SGB XI nichts geändert. Gleichwohl wer-
www.richter-rae.de
E-Mail: [email protected]
häusliche pflege | 06.2015
Pdl praxis
3
Team & Entwicklung
Erwartungen und Ziele angemessenen und klar kommunizieren
A
uch wenn der weit überwiegende Teil Ihres Teams seine Arbeit in hoher Identifikation mit den Nutzern und der Organisation verrichtet, gibt es einen gewissen Prozentsatz an Mitarbeitern, die das System und ihre Kollegen ausnutzen, eine niedrige
Leistung in schlechter Qualität erbringen, Ziele, Visionen und Pläne
sabotieren.
Hier ist Ihre Führungskompetenz als PDL gefragt: Im Mittelpunkt
steht in diesem Zusammenhang das Fördern des unternehmerischen
Denkens und Handelns vieler Mitarbeiter und die rechtzeitige Trennung von denen, die sich nicht in die Qualitätsverpflichtung einbinden lassen (bevor Schäden entstehen).
Was Ihre Mitarbeiter antreibt
Bernd Bogert und Gerd Palm haben Wollen, Sollen und Können unter
dem Begriff WOLLSOKÖ konzeptionell zusammengefasst. Wenn Anforderungen vom Mitarbeiter nicht erfüllt werden, geht es darum, zu
ermitteln, ob der Mitarbeiter
•
•
•
nicht weiß, was er tun soll –
d. h., Sie sind zu wenig konkret und klar in Ihrer Formulierung in
Hinblick auf die Wahrnehmungskanäle und das Verständnis der
betreffenden Person,
nicht über die notwendigen Kompetenzen verfügt –
d. h., ihm fehlen die entsprechenden Tools, um erfolgreich zu sein
oder
der Mitarbeiter nicht will –
d. h., er weiß zwar, um was es geht, und er kann die Aufgabe auch
durchführen, hat jedoch keine Motivation dazu.
Im Falle des Nicht-Wollens verstößt die betreffende Person mit ihrer
Haltung und ihrem Verhalten aktiv gegen die Interessen des Betriebes
und stellt die eigenen über die der Leitung. Das Nicht-Wollen kommt
in unterschiedlichen Facetten daher: Als Vergessen, als Unterlassen
oder als klares Bekenntnis. Gefährlich für Ihre Führungswirksamkeit
ist, wenn Sie nicht mitbekommen, was passiert. Noch gefährlicher
wird es, wenn Sie nicht handeln, obwohl Sie es mitbekommen. Dann
ist Ihre Glaubwürdigkeit schnell dahin.
Praxis-Tipp
Handeln Sie angemessen, d. h. geben Sie allen Mitarbeitern
klare Informationen und kommunizieren Sie Probleme als
Ziele. Formulieren Sie Ihre Erwartungen konkret, indem Sie
jeden wichtigen Aspekt klar und einfach untergliedern. Planen Sie die Schritte mit den Mitarbeitern in überschaubare
und erreichbare, möglichst attraktive Teilziele.
Setzen Sie personenbezogen so wenig wie nötig und so viel
wie möglich voraus. Fragen Sie, ob jeder versteht, um was
es geht. Entwerfen Sie ein möglichst positives Lösungsbild
im Sinne der Gedankenwelt Ihrer Mitarbeiter. Steuern Sie bei
Bedarf noch Informationen und Unterstützung bei.
häusliche pflege | 06.2015
WOLLen
SOllen
KÖnnen
Abbildung: Das Prinzip WOLL SO KÖ nach Bogert/Palm
Beobachten Sie gezielt und bieten Sie Perspektiven an. Welche das
sind, hängt von dem Potenzial und der Lebenssituation des Mitarbeiters ab. Mitarbeiter, die sehr engagiert sind, wünschen sich entsprechende Bildungs-, Entwicklungs- und Entscheidungsräume, Kollegen
in der aktiven Familienphase brauchen Sicherheit und Planbarkeit
der Arbeit, ältere Mitarbeiter wechselnde Anforderungen und eine
angepasste körperliche Beanspruchung.
Beim gezielten aktiven Beobachten stellen Sie sich folgende Fragen:
• Welcher Mitarbeiter ist im Sinne des Dienstes motiviert, aber zu
gering qualifiziert?
• Wer ist qualifiziert und kommt nicht zum Zuge?
• Wer ist voll dabei und kompetent?
• Wer steht auf der Kippe zum inneren Verabschiedungsprozess?
• Wer hat mit dem Betrieb und seiner Arbeit darin schon längst
abgeschlossen?
Für jede Gruppe gibt es gezielte Interventionen.
Klare Kommunikation und erreichbare Teilziele
Ihr Anliegen als PDL ist es, das Ausbluten der Organisation durch
überforderte und demotivierte Mitarbeitende zu vermeiden. Grundvoraussetzung für ein fai-res Vorgehen ist eine angemessene, klare
Kommunikation der Erwartungen und Ziele (siehe Praxistipp).
Erst, wenn Sie sicher sind, dass alle Mitarbeitenden wissen, worum
es geht, können Sie guten Wissens behaupten: „Wer jetzt nicht mit
mir auf den Weg der Wirksamkeit geht, will nicht.“ Dann heißt es:
Gezielt personenbezogen intervenieren – also eben nicht mit einer
generellen Kritik in der Dienstbesprechung im Sinne von „Wir haben
doch besprochen …, es ist vorgekommen …, man sollte genauer …“
etc. Diese Art von indirekt-diskreter Konfliktregulierung kostet alle
die Motivation und nervteinfachnur.
Ran an die Person!
Benennen Sie in einem Gespräch mit der betreffenden Person Ihre
Beobachtung, fragen Sie nach, wie sie ihre Wirksamkeit einschätzt
4
Pdl praxis
(Sie können hier eine Skala von 10 bis 0
nutzen) und klären Sie ganz praktisch ab,
was die Person benötigt, um die gesetzten Ziele (den nächsthöheren Wert auf
der Skala) zu erreichen. Lassen Sie den
Mitarbeiter die notwendigen Verbesserungsschritte möglichst selbst notieren.
Wenn er sich weigert, notieren Sie die
Ergebnisse dieses Gesprächs als Vereinbarung. Sagen Sie dem Mitarbeiter, dass
Sie ihm eine Kopie der Absprache/konkretisierten Vorgabe fertigen und dass
Sie in einigen Tagen (max. 14 Tage) wieder das Gespräch mit ihm suchen, um
zu schauen, ob die Umsetzung bereits
funktioniert hat.
Beobachten Sie Ihre Mitarbeiter gezielt und bieten Sie
Perspektiven an. Welche das
sind, hängt von dem Potenzial
und der Lebenssituation des
Mitarbeiters ab.
Diese Form der Korrektur bedeutet wirklich Arbeit. Aber sie lohnt
sich! Denn die betroffene Person merkt,
a) dass Sie sich für sie interessieren und
b) dass Sie sie im Fokus haben und Sie sie nicht aus Ihrer Beobachtung lassen.
Aus dem Problem in den Lösungsraum treten
Im Weiteren entscheidet sich, ob das gemeinsame Arbeitsverhältnis
eine Chance auf Fortsetzung hat – entweder, weil der Mitarbeiter „auf
den Weg der Tugend“ zurückfindet oder weil er dahin „geschoben“
wird und auf Dauer der regelmäßigen Impulssetzung bedarf (nicht so
schön, aber machbar, wenn Sie Wert auf seine Weiterbeschäftigung
legen und Ihre Emotionen rausnehmen) – oder ob Sie sich aktiv von
ihm trennen möchten.
Gehen Sie mit Ihren Ambivalenzen bewusst um. Ein typischer Fall, der
einen hin- und herschwanken lässt, ist z. B. Gero Müller, Mitte 30, lange Betriebszugehörigkeit. Er ist junger Familienvater und lässt in den
Leistungen nach. Er hat viele Fehlzeiten und ist psychisch und physisch wenig belastbar, befindet sich in ärztlicher Behandlung/Beratung. Im Augenblick kann er nicht mehr weiter gefordert werden. Sie
als PDL helfen ihm mit Rückkehr- und Personalgesprächen, in denen
Sie ihm Orientierung und Halt geben und ihn durch klare Vorgaben
und Warnsignale daran hindern, noch weiter „abzurutschen“.
3. Ein Mitarbeiter, der seine Ziele nicht
erreicht, der Absprachen nicht einhalten
kann, bei dem die Passung nicht ausreicht, erhält die Möglichkeit zur Selbsterkenntnis und Korrektur in einem überschaubaren Zeitrahmen von maximal
neun Monaten. Wenn diese Korrektur
nicht gelingt, ist er darauf vorbereitet,
dass es mittel- bzw. langfristig in dieser
Organisation keine geeignete Perspektive für ihn gibt.
Fair Play zahlt sich aus – immer!
Vereinbaren Sie mit Ihrer Mitarbeitervertretung ein gestuftes Verfahren zur
Förderung und Unterstützung von Mitarbeitern, die Probleme (z. B. mit Fehlzeiten) haben und gehen Sie
transparent und gerecht vor. Vermeiden Sie Schnellschüsse, Bauchentscheidungen und unnötige Verschärfungen schwieriger Prozesse
durch Drohgebärden und Kraftmeierei. Wenn Sie Ihre wortstark angekündigten Maßnahmen nicht durchsetzen können, verlieren Sie Ihr
Gesicht und das Vertrauen der Mitarbeiter.
Wichtig ist, alle Schritte und Absprachen zu protokollieren, damit Sie
im Konfliktfall den Nachweis über die Korrektheit des Vorgehens erbringen können. Ein so informierter Mitarbeiter ist nicht überrascht,
wenn Sie ihm sagen müssen, dass Sie begründeterweise an einer
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht interessiert sind. Geben
Sie ihm Zeit, eine Entscheidung zu treffen, aber prüfen sie auch nach.
Oftmals schaut er sich dann schon selbst nach Alternativen um. Wenn
nicht, bleiben Sie fair: Halten Sie das transparente und wenig aggressive Verfahren durch.
Ein Auflösungsvertrag mit fairem Zeugnis und angemessener Abfindung zerschlägt häufig weniger Porzellan als der „harte“ Weg, den
Sie dann doch vor dem Arbeitsgericht oft nicht durchsetzen können.
Gehen Sie fair und systematisch vor – so versteht
das Team den Weg, den Sie gehen, und es gibt keinen Vertrauensbruch zu Ihnen:
1. Schätzen Sie die Möglichkeiten und Fähigkeiten eines solchen Mitarbeiters mit ihm gemeinsam ein, legen Sie das angestrebte Leistungsprofil mit ihm fest.
Karla Kämmer
Inhaberin von Karla Kämmer Beratungs­
gesellschaft in Essen www.kaemmer-beratung.de
2. Differenzieren Sie die Anforderungen vor
dem Hintergrund der vereinbarten Ziele.
E-Mail: [email protected]
häusliche pflege | 06.2015
Pdl praxis
5
Qualität
Die Einsatzplanung, Teil 9:
Der Grundtourenplan als Planungsbasis
D
en konkreten Tourenplan für den
Pflegedienst kann man (nur) auf der
Basis der aktuellen Kundenaufträge
erstellen. Nur stehen Ihnen diese aktuellen
Aufträge häufig erst kurzfristig zur Verfügung,
also zirka eine Woche vorher bzw. genau erst
am Vortag der Leistung. Trotzdem benötigt
Sie für die langfristige Planung insbesondere
des Personalbedarfs als auch der Urlaubsplanung ein Gerüst für den ungefähren Bedarf,
der dann im Dienstplan zu planen ist. Dieser
Grundtourenplan definiert die Anzahl der
Touren zu den bestimmten Tageszeiten, die
Anzahl der benötigten Fach- und Pflegekräfte
für diese Touren sowie das Personal für weitere Aufgaben, insbesondere Rufbereitschaft
und Leitung (PDL) und bildet die Grundlage
für den langfristigen Dienstplan.
Wochentage
Wochenende/
Feiertage
Tageszeit
Anzahl
Touren
Fachkräfte
Pflegekräfte
Morgen
4
1
3
Mittag
2
1
1
Abend
3
1
2
Tageszeit
Anzahl
Touren
Fachkräfte
Pflegekräfte
Morgen
2
1
1
Mittag
1
1
0
Abend
2
1
1
Zusätzliche Funktion
Rufbereitschaftsdienst
PDL
1
1
Im Regelfall kann man auf Erfahrungswerte
Abbildung: Beispiel einer Grundtourenplanung
der letzten Jahre zurückgreifen, wenn es um
die Menge der Touren, den Zeitpunkt und die
Qualifikation geht. Aber anders als beispiels• Anzahl der Pflegefach- und Pflegekräfte:
weise im Pflegeheim mit seiner festen Betten/Platzzahl beruht die
Einhaltung einer Mindestmenge an Pflegepersonal,
ambulante Vorplanung nur auf wahrscheinlichen Annahmen, kann
• Anzahl Pflegefachkräfte,
sich aber im Laufe des Jahres auch drastisch ändern.
• Leitungskraft (PDL),
• Rufbereitschaft.
Wichtig für die Planung:
Ist die PDL verhindert, muss die stellvertretende PDL
sie vertreten. Diese muss also im Dienst sein.
Weiterhin sind über die langfristige Vorausplanung auch die formalen
Voraussetzungen in Bezug auf Personalbedarf zu berücksichtigen, die
insbesondere in den Verträgen mit den Krankenkassen (nach § 132a)
konkret benannt sind (Hinweis: je nach Bundesland und teilweise je
nach Krankenkasse sind die Voraussetzungen und Vorbehaltsaufgaben unterschiedlich definiert). Im SGB XI gibt es keine verbindlichen
Mindestmengen an Personal, die definiert sind, sondern nur die Feststellung, dass ausreichend Personal für die zu versorgenden Kunden
zur Verfügung stehen muss (sonst kann man keine neuen Kunden
aufnehmen). Festgeschrieben ist hier nur, dass es eine ständige Leistungskraft (PDL) geben muss und dass der Pflegedienst ständig erreichbar sein muss (Rufbereitschaft):
häusliche pflege | 06.2015
Während der Rufbereitschaftsdienst auch von vorhandenen Touren
übernommen werden kann, sieht das bei der Leitungsfunktion/PDL
etwas anders aus: Laut Versorgungsvertrag (§ 71 SGB XI) und den
Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege vom 27.
Mai 2011 muss ein Pflegedienst unter der ständigen Verantwortung
einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen. Ist diese nicht anwesend
(wegen Verhinderung, Krankheit, Urlaub oder Ausscheiden aus dem
Dienst), ist eine Vertretung durch die stellvertretende PDL zu gewährleisten. Das heißt für die langfristige Planung folgendes: die PDL oder
ihre Stellvertretung können selbstverständlich auch in der Pflege mit-
Praxis-Tipp
Wenn feststeht, welche Anzahl an Qualifika­
tion zu welchem
Zeitpunkt vorhanden sein muss, können die Mitarbeitergruppen
(Fachkräfte, Pflegekräfte) auch selbständig miteinander verhandeln, wer zu welchem Zeitpunkt Urlaub machen kann und wer
dann noch da sein muss.
>>
6
>>
Pdl praxis
arbeiten oder andere Aufgaben übernehmen, wenn sie im Dienst sind.
Aber ist die PDL im Urlaub oder anderweitig verhindert, so muss sie
durch ihre stellvertretende PDL vertreten werden, diese muss also anwesend (im Dienst) sein. Das ist vor allem bei planbaren Ereignissen
wie Urlaub oder längeren Fortbildungen zu berücksichtigen.
Andreas Heiber
Inhaber von System & Praxis in Bielefeld
www.syspra.de
E-Mail: [email protected]
Der Grundtourenplan bildet das Gerüst für die langfristige Planung, insbesondere für den langfristigen Dienstplan und insbesondere für die
Planung des Urlaubs sowie freier Tage (z.B. Feiertagsverteilung etc.).
Literatur:
Das „Handbuch Ambulante Einsatzplanung“ von Andreas Heiber und
Gerd Nett ist vollständig überarbeitet und 2014 neu erscheinen.
Betriebswirtschaft
Neue Kennzahlen für eine neue Zeit, Teil 1:
Die Kriterien festlegen
D
iese neue sechsteilige Reihe beschäftigt sich mit dem Controlling „in einer neuen Zeit“, also nach Einführung des PflegeNeuausrichtungs-Gesetzes (PNG) und des Pflegestärkungsgesetzes 1 (PSG 1). Durch die Möglichkeit von finanziellen Budgets,
die Verschiebung zu Privatzahlerleistungen und durch die vermehrte
Erbringung von Zeitleistungen (in Stunden anstatt den Leistungskomplexen) verändert sich das Leistungsgeschehen. Bisher bedeutsame
Kennzahlen werden unwichtiger, ergänzende Kennzahlen sollten entwickelt werden, um die neuen Erfolgsfaktoren eines ambulanten Pflegedienstes monatlich erfassen und auswerten zu können.
Doch zunächst sollen Kriterien festgelegt werden, wie Kennzahlen
gebildet werden und wie im Pflegedienst damit umgegangen
werden soll:
Praxis-Tipp
++ Die Erhebung und Auswertung von Kennzahlen sollten möglichst durch die PDL erfolgen. Niemand anderes als die Pflegedienstleitung kann und sollte die
Kosten des Pflegedienstes steuern. Von besonderer
Bedeutung sind hierbei natürlich die Personalkosten,
die bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten ausmachen
können. Mitarbeiter des Controllings und der Geschäftsführung können zwar auf bestimmte Sachverhalte hinweisen, die Umsetzung in der täglichen
Arbeit erfolgt jedoch im Rahmen der Personal-Einsatz-Planung durch die PDL.
++ Kennzahlen sollten nie einzeln (d. h. für sich alleine)
interpretiert werden. Die Zusammenhänge in ambulanten Pflegediensten sind inzwischen sehr komplex.
Eine einzige Kennzahl sollte niemals so interpretiert
1. Schnelligkeit geht vor Genauigkeit
Pflegedienste sind nicht verpflichtet, Kennzahlen zu führen. Ein
Kennzahlensystem dient nur eigenen Interessen und folgt dem
Wunsch, den Pflegedienst anhand verlässlicher Informationen
steuern zu können. Das Kennzahlensystem sollte ein Steuerungsinstrument sein, was möglichst zeitnah über Veränderungen
informiert. Auf Basis dieser Informationen sollen Entscheidungsgrundlagen zeitnah vorliegen. Aus diesem Grund geht Schnelligkeit vor absoluter Exaktheit. Deshalb sind auch Schätzungen
akzeptabel.
2. Konzentration auf das Wesentliche
Kennzahlensysteme müssen nicht alles abbilden, was so oder so
in Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und im Verwaltungs- und
Abrechnungsprogramm an Auswertungen möglich ist. Ein Kennzahlensystem sollte nur Werte erfassen und auswertbar machen,
a) die von großer wirtschaftlicher oder qualitativer Bedeutung
sind und
b) die auch tatsächlich beeinflusst werden können, und zwar von
der PDL.
3. Kosten entstehen durch den Verbrauch von Zeit (Zeit-Kennzahlen)
Personalkosten beanspruchen bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten eines Pflegedienstes. Sie lassen sich lediglich noch weiter
nach Qualifikationen unterteilen. Für eine Analyse ist das aber
immer noch zu wenig. Deshalb sollte analysiert werden: „Wie
sind die Kosten entstanden?“ Um diese Frage zu beantworten, ist
es notwendig, die Zeit (als Verursacher der Kosten) in Organisationszeiten, Fahrt- und Wegezeiten und Pflegezeiten tiefer gehend
zu analysieren. Zeit-Kennzahlen (aus der Zeiterfassung) nehmen
insofern in einem zeitgemäßen Kennzahlensystem einen relativ
großen Raum ein.
4. Kennzahlen können nicht alle Erfolgsfaktoren eines Pflegedienstes abbilden
Ein großer Teil des Erfolges hängt von den Personen und den Persönlichkeitsfaktoren der Leitungskräfte ab. Sind diese führungsstark, EDV-affin und verlässlich in der Dienstplanung? Werden sie
von den Mitarbeitern geschätzt? Ist die Leitung fair? usw.
häusliche pflege | 06.2015
Pdl praxis
Absolute Zahlen
= Basiszahlen
… zu einem bestimmten
Datum
z. B. dem Monatsletzten
Beispiele:
•
•
•
•
•
Anzahl der Patienten
Umsatz im SGB XI
Umsatz im SGB V
Anzahl der Hausbesuche
Organisationszeiten
in Stunden
• Anzahl Beratungsgespräche
usw.
7
Relative Zahlen (Quotienten)
(1) Gliederungszahlen
= Teilgröße zu ihrer
übergeordneten Gesamtgröße
(2) Beziehungszahlen
verschiedenartige Größen mit
sachlicher und sinnvoller
Beziehung zueinander
Beispiele:
Beispiele:
w x 100%
Gesamtumsatz
SGB - XI - Umsatz
Gesamtumsatz
Patientenzahl
in Euro
x 100%
Thomas SieSSegger
Organisationsberater
Netto-Pflegezeiten
Hausbesuche
und Sachverständiger für ambu-
in Minuten
lante Pflegedienste
www.siessegger.de
E-Mail:
[email protected]
Tabelle: Übersicht zur Einteilung von Basiszahlen und von Kennzahlen für einen ambulanten Pflegedienst
Alle diese „weichen“ Faktoren lassen sich nicht mit Kennzahlen abbilden, und schon gar nicht monatlich. Bleiben Sie also bitte gelassen.
Ein Kennzahlensystem ist nur ein Teil des Controllings. Bitte überbewerten Sie die Möglichkeiten eines Kennzahlensystems nicht – und
verwenden Sie auch nicht zu viel Zeit damit. Es ist nur ein Kennzahlensystem.
Das monatliche Betriebsergebnis ist die Folge wichtiger Entscheidungen
und der Handlungs- und Arbeitsweisen im Pflegedienst. Dieses Geschehen kann durch verschiedene aufeinander abgestimmte Kennzahlen
abgebildet werden. Die Tabelle zeigt eine Übersicht zur Einteilung von
Basiszahlen und von Kennzahlen für einen ambulanten Pflegedienst.
Sie sehen: Für das Kennzahlensystem eines Pflegedienstes werden also
Gliederungs- und Beziehungszahlen und einige Basiszahlen verwendet.
Die fünf wichtigsten monatlichen Kennzahlen zur Steuerung eines ambulanten Pflegedienstes sind:
•
•
•
•
•
Umsatz pro Patient
Umsatz pro Patient in den Pflegestufen I und II (gemessen in Prozent an den Pflegesachleistungen)
Anteil der Fahrt- und Wegezeiten
Anteil der Organisationszeiten
Entwicklung der Patienten- und Kundenzahlen (Die Anzahl und
die Entwicklung der Patientenzahlen sind eigentlich keine Kennzahlen, sondern so genannte Basiszahlen. Die Beobachtung dieser
absoluten Zahlen ist jedoch trotzdem wichtig, um den strategischen Aspekt des Wachstums zu analysieren, und um rechtzeitig
Hinweise für Strukturanpassungen innerhalb des Pflegedienstes
zu bekommen.)
Darüber hinaus gibt es noch weitere, neue und strategisch wichtige
Kennzahlen, die vor allem aufgrund des Pflegestärkungsgesetzes 1
immer mehr an Bedeutung gewinnen. Dazu lesen Sie mehr in den
nächsten Teilen dieser Kennzahlen-Serie.
Pflegepraxis
Erste Leitlinie für Palliativmedizin unterstützt
Pflegekräfte bei der Versorgung
A
ktuell erschien die erste Leitlinie Palliativmedizin in Deutschland. Sie erfüllt den hohen wissenschaftlichen Anspruch
einer S-3 Leitlinie. Speziell im häuslichen Bereich werden
mitunter notwendige Therapien wie Schmerz, Depression oder Atemnot aus Kenntnismangel oder falschen Kenntnissen nicht nach den
aktuellen Erkenntnissen durchgeführt. Dadurch kann es zu deutlichen
Verschlechterungen oder zusätzlichen Symptomen für den Betroffenen Menschen kommen. Die neue Leitlinie stellt deshalb die aktuellen
häusliche pflege | 06.2015
wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Mitarbeiter aus Pflegediensten
sollten die wichtigsten Inhalte kennen, um die Versorgungsqualität
zu verbessern.
Multidisziplinär erstellt
Die Leitlinie gilt für Patienten mit einer „nicht heilbaren Krebserkrankung“. Sie wurde von einer Expertengruppe aus 49 Fachgesellschaften erstellt, darunter auch die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissen-
8
Pdl praxis
schaft. Finanziert wurde die Leitlinie durch
die Deutsche Krebshilfe. Die Leitlinie ist fünf
Jahre gültig, also bis 2020. Dann muss sie
überarbeitet werden.
Formen und Aufbau
Die Leitlinie steht zum kostenlosen, freien
Download zur Verfügung. Es sind zwei Versionen der Leitlinie verfügbar: die „Kurzversion“
mit immerhin 107 Seiten und die „Langversion“ mit rund 260 Seiten. In der Langversion
sind vor allem wissenschaftliche Studien und
Begründungen ausgeführt. Es sind 15 Kapitel
vorhanden, die die wichtigen Themen der
Versorgung abhandeln: Kapitel 1 bis 3 sind
einleitende Informationen. Kapitel 4 stellt
die Grundsätze der palliativen Versorgung
vor, hier wird auf das Team ausdrücklich hin-
Das Ziel der Leitlinie ist es,
die Lebensqualität der
Betroffenen in der Sterbe­phase
zu verbessern.
gewiesen. Die eigentlich inhaltlichen Kapitel
beginnen mit Atemnot, Tumorschmerz, Obstipation, Depression, Kommunikation, Sterbephase, Versorgungsstrukturen und schließlich Qualitätsindikatoren. Einige wichtige
Inhalte sollen kurz vorgestellt werden.
Patientenperspektive
Auffällig ist, dass die Leitlinie sehr deutlich
den Betroffenen und seine Angehörigen in
den Vordergrund stellt und das Ziel der Leitlinie Verbesserung der Lebensqualität auch in
der Sterbephase darstellt: „Die in der Pallia-
Praxis-Tipp
•
•
Besorgen Sie sich die Kurzversion der Leitlinie unter
www.leitlinienprogramm-onkologie.de
Bearbeiten Sie die Kapitel
„Atemnot, Schmerz, Obstipation,
Depression und Kommunikation“
und ziehen Sie daraus die wissenschaftlich relevanten Empfehlungen.
tivversorgung Tätigen sollen sich durch
eine Haltung auszeichnen, die den Patienten als Person in seiner physischen,
psychischen, sozialen und spirituellen
Dimension wahrnehmen und seine Angehörigen mit einbeziehen, wahrhaftig
im Umgang mit den Betroffenen sind
und Sterben und Tod als einen Teil des
Lebens akzeptieren.“ Dabei versteht
man unter der Sterbephase die letzten
„drei bis sieben Tage des Lebens“.
Atemnot wichtiges Symptom
Dass die Atemnot als erstes Symptom
bearbeitet wird, liegt einerseits an
dessen Bedeutung für den Betroffenen
und andererseits an deren Häufigkeit
bei palliativen Patienten. Ein wichtiger Hinweis erfolgt im Zusammenhang
mit Opioiden: „Es gibt keinen Hinweis,
dass eine lege artis durchgeführte
Therapie der Atemnot mit Opioiden zu
einer klinisch relevanten Atemdepression führt.“
Übersichtlich dargestellt zeigen einige
Tabellen die Wirkungen und Nebenwirkungen von Schmerzmedikamenten
in Bezug auf Niereninsuffizienz und
Atemnot. So etwa, dass Morphin durch
die Dialyse entfernt wird, Fentanyl dagegen nicht. Der Einsatz von Benzodiazepinen zur Linderung der Atemnot
wird empfohlen, Phenothiazine, Steroide und Antidepressiva werden dagegen
abgelehnt. Aber auch wichtige nichtmedikamentöse Maßnahmen werden
empfohlen: Ein auf das Gesicht gerichteter kühler Luftzug (zum Beispiel
durch einen Handventilator) sollte
zur Linderung der Atemnot ebenso
wie Rollatoren oder Gehhilfen eingesetzt werden. Sauerstoffgaben werden
bei nicht-hypoxämischen Patienten
abgelehnt.
Tumorschmerzen
Mittlere bis starke Tumorschmerzen
treten bei 70 bis 80 Prozent der Patienten im fortgeschrittenen Stadium der
Krebserkrankung auf. Zur Erfassung der
Schmerzen werden Instrumente empfohlen, die den Patienten selber beurteilen lassen, wie stark der Schmerz ist. Bei
nicht-kommunikativen Patienten sollten
Fremderfassungsinstrumente benutzt
werden. Die verschiedenen Schmerzmedikamente werden für Praktiker sehr
ausführlich dargestellt, so dass man aus
den Empfehlungen gute Hinweise für
die Praxis bekommt.
Gerhard Schröder
Lehrer für Pflegeberufe, Mitglied
der Expertengruppe Dekubitus­
prophylaxe
www.akademie-fuerwundversorgung.de
E-Mail: [email protected]
Impressum
PDLpraxis erscheint monatlich als regelmäßiges
Supplement und damit als exklusiver Bestandteil der
Zeitschrift HÄUSLICHE PFLEGE.
Der Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit Genehmigung des Verlages gestattet. PDLpraxis und alle in ihm
enthalt­enen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich
geschützt. Mit Annahme der Beiträge erwirbt der Verlag alle
Nutzungsrechte in Print- und elektronischen Medien. Beiträge,
die mit vollem Namen oder auch mit Kurzzeichen des Autors
gezeichnet sind, stellen die Meinung des Autors, nicht
unbedingt auch die der Redaktion dar. Die Wiedergabe von
Gebrauchsnamen, Warenbezeichnungen und Handelsnamen in
dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche
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häusliche pflege | 06.2015