Handbuch Asyl 7.5 Wohnungseinrichtung Grundsatz Verfahren

Amt für soziale Sicherheit
Handbuch Asyl
7.5
 AS
Wohnungs einrichtung
 VA
 VA 7+
 FL
Grunds atz
Für die Unterbringung können die Sozialregionen / Einwohnergemeinde Gegenstände für den
täglichen Gebrauch anschaffen. Die Kosten der erstmaligen Anschaffung werden vom Kanton
übernommen. Eine erstmalige Anschaffung findet nur statt beim Anmieten einer neuen Unterkunft, jedoch nicht bei jedem Wechsel der darin untergebrachten Personen. Es werden nur Kosten für unpersönliche Gebrauchsgegenstände übernommen, die in der Unterkunft belassen
werden können, wenn ein Wechsel von dort untergebrachten Personen stattfindet. Die Gegenstände befinden sich im Eigentum der Gemeinde. AS, VA, VA7+ oder FL, die umziehen, dürfen
diese Gegenstände nicht für sich beanspruchen. Der Ersatz von bereits einmal angeschafften
Gegenständen wird nur übernommen, wenn seit der Erstanschaffung so viel Zeit vergangen ist,
dass ein Ersatz notwendig ist. Das ASO, Asylsozialhilfe, kommt nicht für Reparaturen und den
Ersatz beschädigter Gegenstände auf.
Für AS, VA oder VA7+, denen die Flüchtlingseigenschaften zugesprochen wird und die daher die
Asylunterkunft zu verlassen haben, werden die Kosten der erstmaligen Einrichtung ihrer eigenen
Wohnung im gleichen Umfang wie bei der erstmaligen Einrichtung einer Asylunterkunft übernommen. Im Gegensatz zu den Erläuterungen zu den Asylunterkünften gehen diese Einrichtungsgegenstände in das Eigentum der FL über. Sie müssen diese bei einem Umzug nicht zurückgeben. Das ASO, Asylsozialhilfe, kommt auch bei den Flüchtlingen nicht für Reparaturen und
den Ersatz beschädigter Gegenstände auf. Der Ersatz von bereits einmal angeschafften Gegenständen wird ebenfalls nur noch ausnahmsweise übernommen, sofern seit der Erstanschaffung
so viel Zeit vergangen ist, dass ein Ersatz notwendig ist.
Bei der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen gilt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Möbel, Textilien und andere Einrichtungsgegenstände sind nach Möglichkeit in Discountern, günstigen Secondhand-Geschäften oder online auf Auktionsseiten zu erwerben. Es wird ausdrücklich
darauf aufmerksam gemacht, dass nur marktübliche Kaufpreise bezahlt werden dürfen, insbesondere dann, wenn eine Anschaffung der Gegenstände bei Privaten erfolgt. Das ASO, Asylsozialhilfe, behält sich vor, bereits bei Verdacht auf Missbrauch die Übernahme der Kosten ganz
oder teilweise abzulehnen.
Verfahren
Die effektiven Kosten können im Rahmen der nächsten Semesterabrechnung zur Rückerstattung
geltend gemacht werden. Es ist eine Auflistung der Anschaffungen beizulegen:
Gegens tand
Max im ale Ans chaffungs lim ite
Faktor
Kinderwagen (bei Geburt)
maximal
Fr. 150.00
Pro neugeborenes Kind
Kinderbett (bei Geburt) inkl.
Matratze und Lattenrost
maximal
Fr. 180.00
Pro neugeborenes Kind
Textilien: Bettwäsche-Garnitur,
inkl. Leintücher, Frottiertücher
maximal
Fr. 100.00
Pro Person
Duvet, Kissen
maximal
Fr.
Pro Person
Futonbett / Bett, inkl. Matratze
und Lattenrost
maximal
Fr. 300.00
Pro Einzelperson, pro Ehepaar
Polstergruppe / Bettsofa
maximal
Fr. 400.00
Pro Haushalt
weitere Wohnzimmermöbel (Regale, Pult, TV-Möbel etc.)
maximal
Fr. 300.00
Pro Haushalt
Kleiderschrank oder Kommode
maximal
Fr. 150.00
Pro Person
Koch- und Essgeschirr, Besteck,
Kuchentücher, etc.
maximal
Fr. 120.00
Pro Haushalt
Tische inkl. Stühle
maximal
Fr. 200.00
Pro Haushalt
07_05_Wohnungseinrichtung.doc
80.00
Wohnungseinrichtung 7.5
Amt für soziale Sicherheit
Handbuch Asyl
Staubsauger, Putzutensilien (ohne Putzmittel)
maximal
Fr. 100.00
Pro Haushalt
Velo – falls erforderlich für Schule
oder Arbeit
maximal
Fr. 150.00
Pro Person
TV-Gerät inkl. Fernbedienung
maximal
Fr. 300.00
Pro Haushalt
Lampen (ohne Birnen)
maximal
Fr.
80.00
Pro Haushalt
Duschvorhang inkl. Vorhangstange und Ringe
maximal
Fr.
50.00
Pro Haushalt
Gardinen, Rollos, Jalousinen –
falls aus Diskretionsgründen erforderlich
maximal
Fr.
80.00
Pro Haushalt
Die Aufstellung kann nicht alle Besonderheiten und Unterschiede der Asylunterkünfte berücksichtigen. Für notwendige Anschaffungsgegenstände, die sich nicht auf dieser Liste befinden
oder deren Preis den angegebenen Maximalbetrag übersteigt, kann vorgängig beim ASO,
Asylsozialhilfe, ein Kostengutsprachegesuch eingereicht werden. Nicht ausgeschöpfte Beträge
für einzelne Positionen können nicht mit anderen Anschaffungen kompensiert werden.
Sofern notwendig, können die effektiven Kosten, jedoch maximal Fr. 150.00, für den Transport
der Einrichtungsgegenstände (Miete eines Umzugswagen, Entschädigung an Dritte für das Zurverfügungstellen eines Kleinbusses etc.) abgerechnet werden. Der Zeitaufwand, Spesen u.ä.
können nicht entschädigt werden. Diesbezüglich Aufwendungen sind mit dem Betreuungsgeld
abgegolten (vgl. Kapitel 2.9 Betreuungsgeld).
In Fällen, bei welchen eine ganze Wohnungseinrichtung entgeltlich übernommen werden kann
oder Einrichtungsgegenstände durch die Nachbarschaft, Gemeinde, Bekannte etc. kostengünstig
zur Verfügung gestellt werden, ist die Anschaffung durch das ASO genehmigen zu lassen.
Nach der Anschaffung ist eine Inventarliste zu erstellen. Die in der Unterkunft untergebrachten
AS, VA, VA7+ sind darauf hinzuweisen, dass die sich auf der Inventarliste befindenden Gegenstände Eigentum der Gemeinde sind und bei einem Umzug kein Anspruch auf deren Mitnahme
besteht
Zus tändigkeit
- ASO, Asylsozialhilfe
-
Sozialregion / Sozialbehörde der Einwohnergemeinde
Querv erw eis
2.10 Umzug
3.5 Kürzung und Einstellung von Sozialhilfeleistungen
3.7 Eintritts- und Austrittsschwelle
7. Abrechnungswesen
07_05_Wohnungseinrichtung.doc
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