Besondere Bestimmungen für die Benutzung von wertvoller Literatur 1. Diese Bestimmungen gelten für die Benutzung von wertvoller Literatur. Dazu zählen Rara sowie Drucke bis Erscheinungsjahr 1750. 2. Rara werden mit einem Lesesaal-Bestellschein über den Lesesaal oder die Information bestellt. Eine Rara-Bestellung ist am vorangehenden Werktag bis spätestens 14.00 Uhr bei der Information anzumelden. Sonstige Drucke mit Erscheinungsjahr vor 1750 können selbsttätig aus dem Katalog bestellt werden. 3. Bei der Benutzung ist der Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument vorzuzeigen, aus dem die Wohnanschrift des Bestellers hervorgeht. 4. Der „Verpflichtungsschein für die Benutzung von Rara“ ist vor der Benutzung von Rara für jede Signatur auszufüllen. Bei sonstigen Drucken vor Erscheinungsjahr 1750 genügt ein Eintrag in das im Lesesaal bereitgestellte Benutzerbuch. 5. Die Werke können nur im Lesesaal an den dafür vorgesehenen Plätzen in der vorderen Tischreihe benutzt werden. 6. Bei der Benutzung sind Getränke jeglicher Art (auch in geschlossenen Behältern) generell untersagt. 7. Grundsätzlich werden gleichzeitig nur 3 Bände ausgegeben. Bei besonders wertvollen oder sehr gefährdeten Bänden kann die Ausgabe auf nur 1 Band beschränkt werden. 8. Bei längerem Verlassen des Lesesaals sind die Bände der Lesesaal-Auskunft vorübergehend zurückzugeben. 9. Insbesondere Handschriften und alle Druckschriften mit graphischen Beigaben sowie Sammelkästen mit losen Einzeldokumenten werden bei der Rückgabe in Gegenwart des Benutzers auf Vollständigkeit überprüft. Die entsprechende Zeit ist daher einzukalkulieren. 10. Mit wertvoller Literatur ist besonders sorgfältig umzugehen, da es sich in aller Regel um unersetzliche Dokumente handelt. Im Einzelnen ist dabei Folgendes zu beachten: • Die gebundenen Hand- und Druckschriften werden auf den dafür vorgesehenen Unterlagen benutzt und können mit Bleischlangen aufgehalten werden. • Zur Anfertigung von Notizen werden ausschließlich Bleistifte benutzt. Bei Bedarf können Bleistifte bei der Lesesaal-Aufsicht ausgeliehen werden. • Das gewaltsame Aufbiegen eng gebundener Hand- und Druckschriften ist untersagt. • Für die Arbeit mit Pergamenthandschriften werden Baumwollhandschuhe ausgehändigt, die den direkten Kontakt mit dem feuchtigkeitsempfindlichen Material verhindern. • Die bestehende Foliierung/Paginierung der Hand- und Druckschriften darf unter keinen Umständen eigenhändig verändert werden. Hinweise werden jedoch gerne von der Lesesaal-Aufsicht entgegengenommen.
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