Schulung für haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuer/innen, AA Stuttgart am 08.12.2015, Frau Schmitt Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit Stuttgart Übersicht Flüchtlinge und Asylbewerber/innen Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerber/innen Asylbewerber/innen während des Asylverfahrens zunächst illegale Einreise nach Deutschland; Aufenthaltsgestattung während des Asylverfahrens Ablehnung Geduldete/r Ausländer/in nach 3 Monaten Aufenthalt nachrangiger Arbeitsmarktzugang Beratung, Vermittlung, Förderung - SGB III (AA) (nach 3 Monaten Aufenthalt + Löschung Nebenbestimmungen) Anerkennung Asylberechtigte/r oder Flüchtling Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt Beratung, Vermittlung, Förderung sowie Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II (JC) Leistungen nach dem AsylblG Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 2 Erfolgsfaktoren für die frühzeitige Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Baden-Württemberg Wir sind mit den Verantwortlichen partnerschaftlich vernetzt Wir können Asylbewerber/innen und Geduldete beraten und vermitteln die eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit haben (Iran, Irak, Syrien, Eritrea) die qualifiziert sind (beruflich verwertbare Kenntnisse) die die notwendigen Sprachkenntnisse besitzen (für Arbeit: A2, für Ausbildung B1)) wir setzen unsere Förderinstrumente zielgerichtet ein Wir können bestehende Sprachkurse nutzen Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 3 Förderinstrumente ▬ VB - Vermittlungsbudget ▬ WeGebAU – für die Weiterbildung von Beschäftigten ▬ FbW – für sonstige Maßnahmen bei Arbeitslosigkeit ▬ EGZ - Eingliederungszuschuss ▬ MAG - Maßnahme bei einem Arbeitgeber (Praktikum) ▬ MAT - Maßnahme bei einem Träger ▬ Projekte ▬ … Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 4 VB - Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III ▬ Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose können von der AA bei der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. ▬ Antragstellung erfolgt vor dem Eintritt in die Maßnahme ▬ Eigenleistung muss detailliert gewürdigt werden ▬ Entscheidung trifft die Vermittlungsfachkraft bzw. Berufsberater/in wenn Ausbildung im Fokus ▬ möglich bei Anerkennung von im Ausland erworbener Abschlüsse, Zeugnisübersetzungen Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 5 WeGebAU – Weiterbildung von Geringqualifizierten und beschäftigten Arbeitnehmern in Unternehmen nach §§ 81, 82 und 131a SGB III Wer wird gefördert? ▬ Geringqualifizierte Arbeitnehmer/innen ▬ Qualifizierte Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zu 250 Beschäftigten Wir fördern: - Maßnahmen die zu einem Berufsabschluss führen ((über-) betriebliche Umschulung, Vorbereitung auf Externen/Schulfremdenprüfung) - Teilqualifikationen (im Sinne der BA!!) Bei Interesse wendet sich der Arbeitgeber an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit!! Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 6 FbW – Förderung beruflicher Weiterbildung nach § 81 SGB III und Maßnahme müssen nach § 178 und 179 SGB III zugelassen sein ▬Träger Die maximale Förderdauer richtet sich nach der Bildungszielplanung (siehe www.arbeitsagentur,de) ▬ Abrechnung über Bildungsgutschein ▬ Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall über Förderung (abhängig vom Lebenslauf, örtl. Arbeitsmarkt, Eingliederungschancen) ▬ Ziel: Berufsabschluss bzw. Nachholen eines Abschlusses Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 7 Grundsätze der Förderung Auswahl der Leistung orientiert sich am Einzelfall, insbesondere an den im Beratungs- und Vermittlungsgespräch ermittelten Handlungsbedarfen und dem daraus abgeleiteten strategischen Vorgehen (Ermessensleistung) Ziel ist eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt durch eine bestmögliche Qualifizierung Antragstellung vor leistungsbegründendem Ereignis Territorialitätsprinzip Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 8 Förderleistungen Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen Leistungen nach dem SGB II Weiterbildungskosten §§ 83-87 SGB III Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung Fahrkosten Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung Kinderbetreuungskosten § 84 § 85 § 86 § 87 Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 9 Eingliederungszuschuss (EGZ) ▬ Wir können Arbeitgeber finanziell in Form eines Eingliederungszuschusses unterstützen (Zuschuss zum Lohn/ Gehalt und Pauschalzuschuss zum Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsabgaben), sofern bei einem Bewerber (m/w) fachliche und/ oder persönliche Defizite festgestellt werden, die eine erweiterte Einarbeitung erforderlich machen. ▬ Antragsteller ist immer der Arbeitgeber! ▬ Arbeitgeber-Service Stuttgart ▬ Telefon: 0800 4 5555 20 (gebührenfrei) ▬ E-Mail: [email protected] Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 10 Probearbeit als Einstiegshilfe - Maßnahme bei einem Arbeitgeber - MAG ▬ VORTEILE ▬ … für Arbeitgeber (m/w) Minimierung von Einstellungsrisiken Kennenlernen des Bewerbers (m/w) ohne vertragliche Bindung Eindruck über die Leistungsfähigkeit des Bewerbers (m/w) erlangen keine Kosten für Sie ▬ Eine Anmeldung zur Sozialversicherung ist nicht erforderlich. ▬ … für den Bewerber (m/w) mehr Chancen, sich als potentieller Mitarbeiter (m/w) zu präsentieren Kennenlernen des Arbeitsplatzes, des Teams, der Arbeit erleichterte Selbsteinschätzung für den Bewerber (m/w) - schaffe ich das, wo habe ich Defizite, … ▬ ▬ Eine Probearbeit ist zunächst für bis zu 2 Wochen möglich. Eine individuelle Verlängerung ist im Einzelfall und nach Rücksprache möglich, wenn sich dadurch die Einstellungschancen für den Bewerber (m/w) erhöhen. Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 11 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger (MAT) können einen Qualifizierungsanteil von max. acht Wochen enthalten. In diesem können auch sprachliche Inhalte enthalten sein. Die Inhalte der Deutschförderung sollten auf die fachlichen Inhalte der Maßnahme bzw. auf die spezifischen Inhalte der Tätigkeit abgestimmt sein (berufsbezogene Deutschkenntnisse). Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 12 Förderinstrumente der Berufsberatung Vereinfachte Darstellung des §59 SGB III Leistung/Maßnahmen Prüfung - §59 SGB III Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) §56 SGB III Abs. 1, 3 Ausländer/-innen mit Aufenthaltsgestattung Geduldete Ausländer/-innen sogenannte Asylbewerber/-innen (§60a AufenthG) (§55 Asylverfahrensgesetz) Ausländer/-innen mit Aufenthaltserlaubnis nach §8 Abs. 2 Nr. 1 BAföG nach §8 Abs. 2 Nr. 2 BAföG z.B. mit einer Aufenthaltserlaubnis nach z.B. mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§25 §§22, 23 Abs. 1, 23 Abs. 2, 23 Abs. 4, Abs. 3, 25 Abs. 4 Satz 2, 25 Abs. 5 23a, 25 Abs. 1, 25 Abs. 2, 25a, 25b, 28 (z.B. Verlängerung bei außergewöhnlicher Härte, (z.B. Asylberechtige, Kontingentflüchtige) Humanitäre Gründe) mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig Ohne "Wartezeit" oder zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen oder zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen Abs. 2: BAB-Betriebliche Ausbildung Bei geduldeten AusländerInnen (60a Aufenthaltsgesetzes) Assistierte Ausbildung (AsA) §130 SGB III §59 gilt entsprechend; §59 Abs. 2 gilt auch für die ausbildungsvorbereitende Phase (siehe §130 Abs. 2 SGB III) mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig mind. 4 Jahre* (Wartezeit) ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten oder zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen oder mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig oder zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen oder mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig oder zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen Prozessinformation lt. Referentenentwurf vom 08.07.15: ab 01.01.16 soll auch für geduldete Ausländer/innen bei abH die auf 15 Monate verkürtze Wartezeit gelten. mind. 4 Jahre* (Wartezeit) ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig Abs. 1 und 3 (siehe §78 Abs. 3 SGB III) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB) §51 SGB III Abs. 1 und 3 (siehe §52 Abs. 2 SGB III) oder mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig oder zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen mind. 4 Jahre* (Wartezeit) ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten Ausbildungsbegleitende Hilfen Abs. 1 und 3 (abH) (siehe §78 Abs. 3 SGB III) §75 SGB III Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) §76 SGB III mind. 4 Jahre* (Wartezeit) ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten oder zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig Ohne "Wartezeit" Ohne "Wartezeit" oder zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen mind. 4 Jahre* (Wartezeit) ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten oder mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig oder zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen *25. BAföG-Änderungsgesetz: ab 01.08.2016 werden die 4 Jahre "Wartezeit" auf 15 Monate reduziert (Prozessinformation lt. Referentenentwurf vom 08.07.15: 01.08.16 soll auf 01.01.2016 vorgezogen werden) Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 13 Junge Flüchtlinge in Ausbildung - JuFA Projekt mit Start voraussichtlich zum 01.02.2016 an Modellstandorten (u.a. S – GP, LB – WN) Finanzierung durch das Sozialministerium (ESF-Mittel) und die BA Einstieg bis zum 21. Lebensjahr Personen mit Bleibeperspektive und Deutschkenntnissen Zugang für alle jugendlichen Asylbewerber/innen, für die in kein anderes Programm in Frage kommt ähnlich wie AsA Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 14 Maßnahme zur frühzeitigen Integration in den Arbeitsmarkt – „PerF“ ▬ Perspektiven für Flüchtlinge – Potentiale identifizieren, Integration ermöglichen (ab Frühjahr 2016 in Stuttgart möglich) ▬ Asylbewerber/innen und Geduldete an den deutschen Arbeitsmarkt heranführen ▬ berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten feststellen ▬ berufsfachliche Sprachkenntnisse vermitteln (A2 sollte vorhanden sein) ▬ 12 Wochen: Profiling, Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen, Informationen zum deutschen Arbeitsmarkt, Praktikum, Bewerbungsunterstützung, Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche, Umgang mit der Jobbörse einüben Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 15 Vermittlung in Arbeit - Arbeitserlaubnisverfahren Nachrangiger Arbeitsmarktzugang bedeutet: Wartezeit von 3 Monaten sofern keine Nebenbestimmungen in den Aufenthaltspapieren vom 4. bis einschließlich 15. Aufenthaltsmonat: Vorrangprüfung und Prüfung der Beschäftigungsbedingungen vom 16. bis einschließlich 48. Aufenthaltsmonat: Prüfung der Beschäftigungsbedingungen Beschäftigung bei Personaldienstleistern nach dem 15. Monat möglich Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 16 Miniarbeitspakete zur Klärung der Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 17 Miniarbeitspakete zur Klärung der Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 18 Sprachfördermöglichkeiten für Asylbewerber/innen und Geduldete Stufe 1 („Sprachanfänger“) Stufe 2 („erste Sprachkenntnisse vorhanden“) Stufe 3 („Arbeitsmarktintegration in Reichweite“) Sprachförderung durch BA (Einstiegskurse; Nov.-Dez. 2015; nur Asylbewerber/innen) Sprachförderung nach § 15 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) 91,36 € pro Person Landesprogramm BW (Ziel: A1) – Grundkurs mit 300 UE (ersetzt das o.g. Sprachförderangebot nach dem FlüAG) Landesprogramm BW (ab vorhandenem A1-Niveau; Ziel: B1- bzw. B2-Niveau) – Aufbaukurs mit 300 UE oder Aufbaukurs Beruf mit 400 UE Integrationskurse des BAMF – Öffnung für Asylbewerber/innen und Geduldete ESF-BAMF-Sprachförderung - Auswertung der erhobenen Daten - Auswertung der erhobenen Daten (ab vorhandenem A1-Niveau) – 730 UE Auswahl der Projekt-TN - Auswahl der Projekt-TN - Eigenanteil; Kostenbefreiung für Bisher kaum Kapazitäten für Feststellung Qualifizierungsbedarfe Leistungsempfänger möglich Asylbewerber/innen und Geduldete; - Feststellung Qualifizierungsbedarfe - Umfang: 600 UE Sprachkurs + 60 UE - assistierte Vermittlung Orientierungskurs Plan: Aufstockung durch den Bund Zusammenarbeit mit: - Coaching Sonderformen möglich, z.B.: - BAMF/Ausländerbehörde Zusammenarbeit mit: - Alphabetisierungskurse (bis zu 1.260 UE) - Bleiberechts-Netzwerk - örtlicher Ausländerbehörde - Jugendintegrationskurse FR/Breisgau-Hochschwarzwald - Bleiberechts-Netzwerken - Eltern - Erstanlaufstellen Anerkennung/ - Hörgeschädigte und Sehbehinderte - Erstanlaufstellen Anerkennung/ IQ-Netzwerk IQ-Netzwerk Perspektive für Flüchtlinge (PerF) – § 45 SGB III neben Inhalten zur arbeitsmarktnahen Aktivierung zusätzlich Fokus auf ergänzenden Spracherwerb. BA Land BW Bund Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt UE = Unterrichtseinheit/en Seite 19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Kontaktdaten für die „Miniarbeitspakete“: [email protected] ▬ Fördermöglichkeiten , 08. Dezember 2015, © Agentur für Arbeit Stuttgart, Frau Schmitt Seite 20
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