Beteiligung der Versicherten an den Gesundheitskosten ERKLÄRUNG Die Versicherten beteiligen sich im Rahmen der Grundversicherung an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen. FRANCHISE Diese Kostenbeteiligung umfasst die Franchise, den Selbstbehalt sowie einen allfälligen Spitalbeitrag Die Versicherten müssen bezogene medizinische Leistungen bis in Höhe der Jahresfranchise bezahlen, bevor sie Rückerstattungen durch den Versicherer geltend machen können. Diese Beträge werden vom Bundesrat festgelegt. Für Mutterschaftsleistungen wird keine Kostenbeteiligung verlangt. SELBSTBEHALT Nach Erreichen der Franchise bezahlen die Versicherten eine Kostenbeteiligung von 10%. Wahlfranchisen für einen Erwachsenen Jedoch nicht mehr als 300.– 500.– 100.– 200.– 1’000.– 1’500.– 2’000.– 2’500.– Maximaler jährlicher Selbstbehalt für einen Erwachsenen 700.– Wahlfranchisen für ein Kind Jedoch nicht mehr als 0.– 300.– 400.– 500.– 600.– Maximaler jährlicher Selbstbehalt für ein Kind 350.– SPITALBEITRAG Pauschalbetrag von Fr. 15.– pro Tag für Versicherte über 26 Jahre. Kosten für Arztbesuche und Medikamente für ein Kind Fr. 1’200.– Gewählte Franchise Selbstbehalt: 10% von Fr. 900.– (1’200-300) Zu Lasten des Versicherten Franchise Selbstbehalt + Zu Lasten des Versicherers Kosten Beteiligung des Versicherten Fr. 300.– Kosten für Arztbesuche, Medikamente und dreitägigen Spitalaufenthalt für einen Erwachsenen Fr. 13’600.– Fr. Gewählte Franchise Fr. 500.– Selbstbehalt : 10% von Fr. 13’100.– (13’600-500) Fr. 1’310.– Selbstbehalt: Fakturierter Höchstbetrag Fr. 700.– Fr. Fr. Fr. 500.– 700.– 45.– 90.– Fr. 300.– Fr. 90.– Fr. 390.– - Fr. 1’200.– Fr. 390.– Fr. 810.– Zu Lasten des Versicherten Franchise Selbstbehalt Spitalbeitrag (3 Tagen x Fr. 15.–) + + Fr. 1’245.– Zu Lasten des Versicherers Kosten Beteiligung des Versicherten - Fr. 13’600.– Fr. 1’245.– Fr. 12’355.– www.assura.ch/infografiken Quelle: Artikel 64 des Krankenversicherungsgesetzes BEISPIELE
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