Beteiligung der Versicherten an den Gesundheitskosten

Beteiligung der Versicherten
an den Gesundheitskosten
ERKLÄRUNG
Die Versicherten beteiligen sich im Rahmen der
Grundversicherung an den Kosten der für sie
erbrachten Leistungen.
FRANCHISE
Diese Kostenbeteiligung umfasst die Franchise, den Selbstbehalt sowie einen allfälligen Spitalbeitrag
Die Versicherten müssen bezogene medizinische Leistungen bis in
Höhe der Jahresfranchise bezahlen, bevor sie Rückerstattungen
durch den Versicherer geltend machen können.
Diese Beträge werden vom
Bundesrat festgelegt.
Für Mutterschaftsleistungen wird
keine Kostenbeteiligung verlangt.
SELBSTBEHALT
Nach Erreichen der Franchise bezahlen die Versicherten eine Kostenbeteiligung von 10%.
Wahlfranchisen für
einen Erwachsenen
Jedoch
nicht
mehr als
300.–
500.–
100.–
200.–
1’000.– 1’500.– 2’000.– 2’500.–
Maximaler jährlicher Selbstbehalt für
einen Erwachsenen
700.–
Wahlfranchisen
für ein Kind
Jedoch
nicht
mehr als
0.–
300.–
400.–
500.–
600.–
Maximaler jährlicher
Selbstbehalt für ein Kind
350.–
SPITALBEITRAG
Pauschalbetrag von Fr. 15.– pro Tag für Versicherte über
26 Jahre.
Kosten für Arztbesuche und Medikamente
für ein Kind
Fr. 1’200.–
Gewählte Franchise Selbstbehalt: 10% von Fr. 900.– (1’200-300)
Zu Lasten des Versicherten
Franchise Selbstbehalt
+
Zu Lasten des Versicherers
Kosten
Beteiligung des Versicherten Fr. 300.–
Kosten für Arztbesuche, Medikamente und
dreitägigen Spitalaufenthalt für einen
Erwachsenen
Fr. 13’600.–
Fr. Gewählte Franchise
Fr. 500.–
Selbstbehalt : 10% von Fr. 13’100.– (13’600-500)
Fr. 1’310.–
Selbstbehalt: Fakturierter Höchstbetrag Fr. 700.–
Fr. Fr. Fr. 500.–
700.–
45.–
90.–
Fr. 300.–
Fr. 90.–
Fr. 390.–
-
Fr. 1’200.–
Fr. 390.–
Fr. 810.–
Zu Lasten des Versicherten
Franchise Selbstbehalt
Spitalbeitrag (3 Tagen x Fr. 15.–)
+
+
Fr. 1’245.–
Zu Lasten des Versicherers
Kosten
Beteiligung des Versicherten -
Fr. 13’600.–
Fr. 1’245.–
Fr. 12’355.–
www.assura.ch/infografiken
Quelle: Artikel 64 des Krankenversicherungsgesetzes
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