ElectroDrive Premium – Informationen zum Umfang der Versicherungsdeckung Haftpflichtversicherung Kommen Personen, Tiere oder Sachen durch das gemietete Fahrzeug zu Schaden, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Sie ist für die meisten Motorfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Unsere Leistungen bestehen in der Bezahlung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sie sind auf nachstehende Garantiesummen begrenzt. ◼◼ CHF 100 MioElektro-Scooter, Motorräder ◼◼ CHF 5 Mio. übrige Motorfahrräder (EBikes mit einer Leistung zwischen 500 und 1000 Watt oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 bis 30 km/h oder einer Tretunterstützung, die auch bei einem Tempo von 25 – 45 km/h wirkt, gelten als Motorfahrräder und benötigen ein entsprechendes Kontrollschild) ◼◼ CHF 5 Mio.Leicht-Motorfahrräder, mit einer Motorleistung von maximal 500 Watt und die mit reiner Motorkraft – ohne Pedalbetätigung – maximal 20 km/h schnell sind («bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit»). Mit Tretunterstützung beträgt die Höchstgeschwindigkeit weiterhin 25 km/h. In der Haftpflichtversicherung ist kein Selbstbehalt geschuldet, mit Ausnahme von CHF 200.– für Lenker unter 26 Jahren. Dieser Selbstbehalt ist nicht in der monatlichen Mietrate enthalten und wird an den Kunden jeweils gesondert weiterverrechnet. Kaskoversicherung Die Teilkaskoversicherung kommt für den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung des gemieteten Fahrzeugs auf. Die Vollkaskoversicherung deckt die gleichen Gefahren wie die Teilkasko und versichert zusätzlich Kollisionen jeder Art, auch selbstverschuldete. Bei einem versicherten Ereignis erbringen wir Leistungen für die Reparatur oder den Totalschaden und bezahlen verschiedene Kosten, wie z. B. für das Abschleppen des Fahrzeuges. Der Selbstbehalt je Schadenfall und Fahrzeug beträgt bei einem Kollisionsereignis 500 Franken, (Motorräder) und 200 Franken (alle übrigen Kategorien), bei einem Teilkaskoereignis (beispielsweise Diebstahl) ist kein Selbstbehalt geschuldet. Der Selbstbehalt ist nicht in der monatlichen Mietrate enthalten und wird an den Kunden jeweils gesondert weiterverrechnet. 24 h CarAssistance (nur für Elektro-Scooter und Motorräder gültig) Wenn das gemietete Fahrzeug ausfällt, erbringen wir Leistungen für die Pannenhilfe und das Abschleppen. Wenn das Fahrzeug nicht am gleichen Tag repariert werden kann, übernehmen wir auch die Kosten für die Übernachtung oder für das öffentliche Verkehrsmittel für die Weiter- oder Rückreise. Die Leistungen sind gesamthaft auf CHF 1 000.– begrenzt. Unsere Leistungen sind auf CHF 500.– pro Schadenfall beschränkt, wenn die Hilfeleistung nicht über die Mobi24 Call-Service-Center AG angefordert worden ist. Diese Einschränkung entfällt, wenn die Anforderung der Hilfeleistung über die Mobi24 Call-Service-Center AG nicht möglich oder nicht zumutbar war. Vorgehen im Schadenfall Tritt ein versicherter Schadenfall ein, müssen Sie diesen unverzüglich der Mobiliar und dem Vermieter melden. Der Vermieter und die Mobiliar sind auf Ihre Mitarbeit angewiesen, damit Sie im Schadenfall optimal unterstützt werden können. So zum Beispiel auf klare Informationen zum Schadenhergang oder dessen nähere Umstände, Ursachen und zur Schadenhöhe sowie auf Aushändigung von Polizeirapporten und anderen Belegen oder weiteren wesentlichen Dokumenten. Haben Sie Fragen zum Umfang der Versicherung oder möchten Sie einen Schaden melden? Die Mitarbeitenden der Mobiliar Generalagentur Bern-Stadt sind für Sie da. Für Auskunft zum Umfang der Versicherung Telefon 031 320 23 07 Frau Cornelia Arrigoni Für Schadenmeldungen (Montag – Freitag: 08.00 – 17.00 Uhr) Telefon 031 320 23 09 Herr Matthias Ruef Mobi24-Notrufnummer: 00800 16 16 16 16 Bitte geben Sie bei einer Anfrage oder einem Schadenfall die Referenz (Police-Nr.) G-1115-1051 an. 120313D17VER Versicherungsträgerin Die Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG ist ein Unternehmen der Gruppe Mobiliar, ist genossenschaftlich verankert und hat ihren Hauptsitz an der Bundesgasse 35 in 3001 Bern.
© Copyright 2024 ExpyDoc