ElectroDrive Premium - M-way

ElectroDrive Premium – Informationen
zum Umfang der Versicherungsdeckung
Haftpflichtversicherung
Kommen Personen, Tiere oder Sachen durch
das gemietete Fahrzeug zu Schaden, ist das
ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Sie
ist für die meisten Motorfahrzeuge gesetzlich
vorgeschrieben. Unsere Leistungen bestehen
in der Bezahlung berechtigter und der Abwehr
unberechtigter Ansprüche. Sie sind auf nachstehende Garantiesummen begrenzt.
◼◼ CHF 100 MioElektro-Scooter, Motorräder
◼◼ CHF 5 Mio.
übrige Motorfahrräder (EBikes mit einer Leistung
zwischen 500 und 1000
Watt oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 bis 30 km/h
oder einer Tretunterstützung, die auch bei einem
Tempo von 25 – 45 km/h
wirkt, gelten als Motorfahrräder und benötigen ein
entsprechendes Kontrollschild)
◼◼ CHF 5 Mio.Leicht-Motorfahrräder, mit
einer Motorleistung von
maximal 500 Watt und
die mit reiner Motorkraft
– ohne Pedalbetätigung –
maximal 20 km/h schnell
sind («bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit»).
Mit Tretunterstützung beträgt die Höchstgeschwindigkeit weiterhin 25 km/h.
In der Haftpflichtversicherung ist kein Selbstbehalt geschuldet, mit Ausnahme von CHF
200.– für Lenker unter 26 Jahren. Dieser
Selbstbehalt ist nicht in der monatlichen
Mietrate enthalten und wird an den Kunden
jeweils gesondert weiterverrechnet.
Kaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung kommt für den
Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung
des gemieteten Fahrzeugs auf. Die Vollkaskoversicherung deckt die gleichen Gefahren
wie die Teilkasko und versichert zusätzlich
Kollisionen jeder Art, auch selbstverschuldete.
Bei einem versicherten Ereignis erbringen wir
Leistungen für die Reparatur oder den Totalschaden und bezahlen verschiedene Kosten,
wie z. B. für das Abschleppen des Fahrzeuges.
Der Selbstbehalt je Schadenfall und Fahrzeug
beträgt bei einem Kollisionsereignis 500
Franken, (Motorräder) und 200 Franken (alle
übrigen Kategorien), bei einem Teilkaskoereignis (beispielsweise Diebstahl) ist kein
Selbstbehalt geschuldet. Der Selbstbehalt ist
nicht in der monatlichen Mietrate enthalten
und wird an den Kunden jeweils gesondert
weiterverrechnet.
24 h CarAssistance (nur für Elektro-Scooter
und Motorräder gültig)
Wenn das gemietete Fahrzeug ausfällt, erbringen wir Leistungen für die Pannenhilfe und
das Abschleppen. Wenn das Fahrzeug nicht
am gleichen Tag repariert werden kann, übernehmen wir auch die Kosten für die Übernachtung oder für das öffentliche Verkehrsmittel
für die Weiter- oder Rückreise. Die Leistungen
sind gesamthaft auf CHF 1 000.– begrenzt.
Unsere Leistungen sind auf CHF 500.– pro
Schadenfall beschränkt, wenn die Hilfeleistung
nicht über die Mobi24 Call-Service-Center AG
angefordert worden ist. Diese Einschränkung
entfällt, wenn die Anforderung der Hilfeleistung über die Mobi24 Call-Service-Center AG
nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Vorgehen im Schadenfall
Tritt ein versicherter Schadenfall ein, müssen
Sie diesen unverzüglich der Mobiliar und dem
Vermieter melden.
Der Vermieter und die Mobiliar sind auf Ihre
Mitarbeit angewiesen, damit Sie im Schadenfall optimal unterstützt werden können.
So zum Beispiel auf klare Informationen
zum Schadenhergang oder dessen nähere
Umstände, Ursachen und zur Schadenhöhe
sowie auf Aushändigung von Polizeirapporten
und anderen Belegen oder weiteren wesentlichen Dokumenten.
Haben Sie Fragen zum Umfang der Versicherung oder möchten Sie einen Schaden
melden? Die Mitarbeitenden der Mobiliar
Generalagentur Bern-Stadt sind für Sie da.
Für Auskunft zum Umfang der
Versicherung
Telefon 031 320 23 07
Frau Cornelia Arrigoni
Für Schadenmeldungen
(Montag – Freitag: 08.00 – 17.00 Uhr)
Telefon 031 320 23 09
Herr Matthias Ruef
Mobi24-Notrufnummer: 00800 16 16 16 16
Bitte geben Sie bei einer Anfrage oder
einem Schadenfall die Referenz (Police-Nr.)
G-1115-1051 an.
120313D17VER
Versicherungsträgerin
Die Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG ist ein Unternehmen der Gruppe
Mobiliar, ist genossenschaftlich verankert und
hat ihren Hauptsitz an der Bundesgasse 35 in
3001 Bern.