Ausschreibung - sis-at

A U S S C H R E I B U N G 2015 / 2016
Ausgerichtet in Kooperation mit
1.
ZIEL und ZWECK: WEITER - HÖHER - SCHNELLER – SEGELFLIEGEN
1.1 Die Meisterschaft im Streckensegelflug (sis-at) hat den Zweck, Anreiz zum Streckenleistungsflug im Rahmen des
Breitensports zu bieten. Sie soll den Piloten Erfahrung im Streckensegelflug vermitteln.
1.2 Das Ziel ist die Förderung des Nachwuchses, dem durch diese Meisterschaft die Möglichkeit gegeben werden soll,
Erfahrung und Qualifikation für andere Meisterschaften zu erlangen.
2.
VERANSTALTER
2.1 ist der Österreichische Aero-Club (ÖAeC), Sektion Segelflug, Prinz-Eugen-Straße 12, A-1040 Wien (Tel. 01 505 10 28
DW 75, [email protected] ).
2.2 Für die Dauer der Meisterschaft obliegt die Wettbewerbsleitung dem Bundessektionsleiter (BSL) und drei Personen,
die vom Bundessektionsleiter (BSL) für die Dauer der Meisterschaft bestimmt werden. Kontaktadresse ausschließlich:
[email protected].
3.
DAUER der MEISTERSCHAFT
3.1 Die sis-at beginnt am 01.Oktober 2015 und endet am 30. September 2016.
4.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
4.1 Teilnahmeberechtigt sind in- und ausländische Segelflugpiloten, die berechtigt sind ein Segelflugzeug zu führen,
Mitglied eines österr. Segelflugvereines sind und als Segelflieger im ÖAeC gemeldet sind.
4.2 Meister im Streckensegelflug können nur Teilnehmer mit gültiger österreichischer Sportlizenz werden. (Eine gültige
österreichische Sportlizenz bekommt, wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder mindestens 3 Jahre
ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat. (Quelle: ÖAeC und BSO)
4.3 Ein Teilnehmer kann nur für einen österr. Segelflugverein starten, welcher bei der Teilnehmeranmeldung festgelegt wird
und Mitgliedsverein im ÖaeC ist.
4.4 Die Teilnahmegebühr beträgt
einzuzahlen. Kontoverbindung:
Kontonummer:
Inhaber:
Betreff:
5.
15,- €
und ist vor der Teilnehmeranmeldung an den ÖAeC,
01401803950
Christian Hynek – sis-at
Nenngeld sis-at für Pilotenname
Blz:
Bank:
Sektion Segelflug
20267
Wiener Neustädter Sparkasse
TEILNEHMERANMELDUNG
5.1 Die Anmeldung des Teilnehmers muss über die im Internet bereitgestellte Eingabemaske erfolgen.
5.2 Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln der Ausschreibung.
6.
DOKUMENTATION der Flüge
6.1 Die Dokumentation erfolgt ausschließlich über GPS aufgezeichnete IGC-Dateien mit gültigem G-Record. Die für
Segelflugzeuge bzw. Motorsegler akzeptierten Logger, Aufzeichnungssysteme bzw. Softwarelösungen, werden von der
Sektion Segelflug festgelegt und mit den ev. Einschränkungen (ENL, Validierungszwang, …) auf
sis-at.streckenflug.at veröffentlicht.
6.2 Segelflugzeuge mit Motor weisen den Segelflug über die Aufzeichnung des ENL in der eingereichten IGC-Datei nach.
6.3 Es müssen KEINE Daten (Name, Kennzeichen, Aufgabe) vor dem Flug in den Logger eingetragen werden.
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Meisterschaft im Streckensegelflug
6.4 Sportzeugen sind nicht erforderlich.
6.5 Flüge die sich im begründeten Verdachtsfall nicht validieren lassen, werden aus der Wertung genommen.
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7.
Meisterschaft im Streckensegelflug
FLUGANMELDUNGEN
7.1 Die Flugmeldungen erfolgen ausschließlich über die im Internet bereitgestellten Eingabemasken und sind spätestens
bis zu dem auf den Flug folgenden fünften Tag um 24.00 Uhr MESZ einzugeben.
7.2 Mit der Flugmeldung bestätigt der Teilnehmer die Richtigkeit seiner Angaben.
7.3 Nach der Eingabe ist der Teilnehmer verpflichtet, zu kontrollieren, ob der Flug auch richtig im Internet angezeigt und
gewertet wird.
7.4 Bei technischen Problemen (z.B. defekte IGC-Files) werden Flüge nach der Frist bearbeitet, wenn der Flug als
Nullpunkteflug in der Wertung steht oder bis Meldeschluss (7.1) eine EMail bei [email protected] mit der
Problembeschreibung eingeht. Eine nicht vorhandene Einreichmöglichkeit ist kein technisches Problem.
7.5 Wird nach der Einreichfrist durch den Auswerter eine inkorrekte Eingabe der Abflug- oder Endzeit (Toleranz +/- 90
Sekunden) festgestellt, werden von der korrigierten Punkteanzahl 20% als Strafpunkte abgezogen. (Hinweise auf den
CodeSportiv! F-Schlepp/Winde: Nach dem Ausklinken muss im Barogramm ein eindeutiger Zacken aufscheinen!
Motorsegler: Es zählt das Ende der Motorsensoraufzeichnung welche erst nach vollständigem Einfahren gegeben ist!)
8.
OFFENLEGUNG
8.1 Der Teilnehmer ist einverstanden, dass die Daten seiner Flüge und seine Flugwegdateien im Internet, beispielsweise
unter sis-at.streckenflug.at , veröffentlicht werden.
8.2 Er stimmt weiters zu, dass die Daten für statistische, meteorologische, wissenschaftliche oder sonstige sportliche
Zwecke von jedem weiter verwendet werden dürfen.
9.
WERTUNGSSTRECKEN
9.1 Es werden die folgenden Strecken ermittelt:
9.1.1
die 6-schenkelige Gesamtstrecke (S):
Auf dem aufgezeichneten Flugweg werden 7 Wegpunkte so positioniert, dass die dadurch entstehende 6schenkelige Strecke (S) möglichst groß wird. Für die Bewertung wird die Gesamtstrecke (S) in einen zick-zackfreien (V) und zick-zack-behafteten (Z) Streckenanteil aufgeteilt: S = V + Z.
9.1.2
Zick-zack-freier Streckenanteil, Vieleckstrecke (V):
Um den zick-zack-freien Streckenanteil (V) an der Gesamtstrecke (S) zu bestimmen, wird zur Bildung eines
Vielecks ein Gummiband (G) um die 7 Wegpunkte der Strecke (S) gelegt und davon die Reststrecke (R)
abgezogen: V = G – R.
9.1.3
Reststrecke (R):
Die Reststrecke ist jene Strecke, die dem Piloten fehlt, um seinen Flugweg zu schließen. Es ist daher die
Reststrecke die kürzeste Verbindung vom Endpunkt (E) – einem Aufzeichnungspunkt zwischen Ende der 6schenkeligen Strecke und dem Landepunkt - bis zum Abflugpunkt (A), einem Aufzeichnungspunkt zwischen
Ausklinkpunkt und Anfang der 6-schenkeligen Strecke (S). Die Aufzeichnungspunkte E und A werden dabei so
ausgesucht, dass die Reststrecke möglichst klein ist. Siehe hiezu die unten angefügte Figur.
9.1.4
Zick-zack-behafteter Streckenanteil (Z):
Zur Bestimmung des zick-zack-behafteten Streckenanteiles (Z) wird von der Gesamtstrecke (S) die
Vieleckstrecke (V) abgezogen: Z = S – V.
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9.2
Meisterschaft im Streckensegelflug
Der Flug muss vom Abflugpunkt (A) bis zum Endpunkt (E) ohne Unterbrechung im Segelflug durchgeführt werden.
9.3 Die einzelnen Wegpunkte können identisch sein.
9.4 Gemeldete Wegpunkte müssen jeweils aufgezeichnete Punkte
des Flugweges sein.
9.5 Die Mindeststrecke für einen wertbaren Flug beträgt 100 km.
9.6 Es muss mindestens ein Aufzeichnungspunkt in
Österreich liegen, wobei Österreich (ähnlich einer
Kontrollzone) ausschließlich durch die
Koordinatenpunkte definiert ist:
N49º00'/E17º10', N46º22'/E17º10', N46º22'/E9º30',
N47º45'/E9º30', N47º45'/E12º45',
N49º00'/E12º45', N49º00'/E17º10'
10. HÖHENDIFFERENZ und ZEITEN
10.1 Die Abflughöhe darf maximal 1000 m höher sein als die Ankunftshöhe.
10.2 Die Abflughöhe ist die Höhe am Abflugpunkt (A).
10.3 Die Ankunftshöhe ist die Höhe am Endpunkt (E).
10.4 Die Abflugzeit ist die Zeit, zu der die Abflughöhe erreicht wird.
10.5 Das Wertungsende ist die Zeit, zu der die Ankunftshöhe erreicht wird.
11. BEWERTUNG der einzelnen Flüge
11.1 Die zick-zack-freie Vieleckstrecke V = G – R (siehe 9.1.2) wird mit 1,0 Rohpunkten pro Kilometer bewertet.
11.2 Die zick-zackbehaftete Differenzstrecke Z = S – V (siehe 9.1.4) wird mit 0,5 Rohpunkten pro Kilometer bewertet:
11.3 Die so ermittelten Punkte für den zick-zack-freien (V) und zick-zack-behafteten (Z) Anteil an der 6-schenkeligen
Gesamtstrecke (S = V + Z) werden zur gesamten Rohpunktzahl aufsummiert:
Gesamte Rohpunktzahl =
V * 1 + Z * 0,5
11.4 Beispiel:
6-schenkelige Strecke S
Wertbares Vieleck V
= 1000km, Gummiband G
=G–R
= 800km, Reststrecke = 100km
= 700km (zick-zack-frei)
Z
= (S – V)
= 300km (zick-zack-behaftet)
Rohpunktezahl
= V * 1 + Z * 0,75
= 700*1 + 300*0,5
Daher:
Gesamtstrecke
= 700km + 300km = 1000km
Gesamtpunkte
= 700Pkte + 150Pkte = 850Pkte
= 700 + 150 = 850
11.5 Die Rohpunktzahl wird mit 100 multipliziert und durch den gültigen Flugzeugindex dividiert.
11.6 Das Ergebnis wird auf hundertstel Punkte gerundet und stellt die zu wertende Punktzahl für den Flug dar.
11.7 Beispiel Vollständig zick-zack-freie Strecken: Gesamtstrecke S = 1000 km, Gesamtpunkte P = 1000 Pkte
11.8 Beispiel Mischformen: Gesamtstrecke S = 1000 km, Gesamtpunkte weniger als 1000 Pkte
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Österreichischer Aero-Club, Sektion Segelflug
Meisterschaft im Streckensegelflug
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Meisterschaft im Streckensegelflug
11.9 Beispiel Reine Jojo- Strecken: niedrigste Punktezahl, Gesamtstrecke S = 1000 km
12. WERTUNGSKLASSEN: Allgemeine Klasse, Flugzeug-Klassen
Jeder eingereichte Flug wird sowohl in der Allgemeinen Klasse als auch in einer der angeführten Flugzeugklassen gewertet,
wobei für die Flugzeuge der auf sis-at.streckenflug.at geführte Index gilt.
12.1 ALLGEMEINE KLASSE:
Alle eingereichten Flüge.
12.2 ALLGEMEINE KLASSE (WELTWEIT):
Alle eingereichten Flüge. Pkt. 9.6. (Es muss mindestens ein Aufzeichnungspunkt in Österreich liegen...) entfällt.
12.3 FLUGZEUG - KLASSEN:
Segelflugzeuge mit und ohne Motor in den folgenden Klassen:
12.3.1
OFFENE - Klasse: Einsitzer mit Spannweiten größer als 18m und Doppelsitzer mit Spannweiten größer als 20
m, wertbar nur für den ersten Piloten.
12.3.2
18m - Klasse: Einsitzer mit Spannweiten von mehr als 15m bis einschließlich 18m, außer Flugzeuge der
Clubklasse gemäß der DAeC-Indexliste.
12.3.3
15m - Klasse: 15m Einsitzer mit Wölbklappen
12.3.4
Standard - Klasse: Standardklasse - Flugzeuge mit Index von 103 bis 108.
12.3.5
Club - Klasse: Einsitzer der in der Club-Klasse genannten Flugzeuge mit Index bis zu 102, inkl. PW5.
12.3.6
DOPPELSITZER - Klasse: Ein- oder mehrsitzig geflogene Doppelsitzer mit maximal 20 m Spannweite,
wertbar nur für den ersten Piloten.
13. GESAMTWERTUNGEN
13.1 Einzelwertung: die drei besten Flüge des Piloten in der Allgemeinen Klasse und in den jeweiligen Flugzeugklassen.
Flüge mit Doppelsitzer werden nur für den ersten Piloten gewertet.
13.2 Juniorenwertung: die drei besten Flüge mit einsitzigen Flugzeugen in der Allgemeinen Klasse von Teilnehmern,
deren 25. Geburtstag im Wettbewerbszeitraum oder in einem späteren Jahr stattfindet.
13.3 Seniorenwertung: die drei besten Flüge mit einsitzigen Flugzeugen in der Allgemeinen Klasse von Teilnehmern,
deren 60. Geburtstag im Wettbewerbszeitraum oder in einem früheren Jahr stattfindet.
13.4 Frauenwertung: die drei besten Flüge mit einsitzigen Flugzeugen in der Allgemeinen Klasse geflogen von Frauen.
13.5 Mannschaftswertung: Jeweils drei Teilnehmer in der Allgemeinen Klasse, die alle demselben Verein angehören,
bilden eine Mannschaft, welche anhand der Reihenfolge der von den Piloten für den besten Flug in der Allgemeinen
Klasse erzielten Punkte gebildet werden. Für einen Verein können auch mehrere Dreier-Mannschaften
zusammengestellt und gewertet werden, wobei die Piloten nur einer Mannschaft angehören dürfen. Die erste
Mannschaft eines Vereines besteht daher aus den ersten drei, die zweite aus den nächsten drei Mitgliedern des
Vereines usw. Für die Mannschaftswertung werden die Punkte des besten Fluges der drei Mannschaftsmitglieder
aufsummiert.
13.6 Vereinswertung: sämtliche Flüge in der Allgemeinen Klasse von Teilnehmern, die alle demselben Verein angehören.
Die Punkte sämtlicher eingereichter Flüge dieses Vereines werden hierbei aufsummiert.
14. KONTROLLEN, BESCHWERDEN, PROTESTE
14.1 Kontrollen
14.1.1 Die Originaldateien der Flugaufzeichnung („igc-files“ bzw. IGC- und Binärdateien) sind bis einen Monat nach
Ende des laufenden W ettbewerbes beim Teilnehmer zu archivieren.
14.1.2 Der Wettbewerbsleitung steht es offen, zur erweiterten Kontrolle Nachweise wie Bord- oder Flugbuch, Startliste
oder Zeugenaussagen anzufordern.
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Meisterschaft im Streckensegelflug
14.1.3 Wird bei der Kontrolle ein unsportliches Verhalten wie Betrug, Manipulation, Fälschung der Dokumentation od.
dgl. festgestellt, kann die Wettbewerbsleitung den Teilnehmer für den betreffenden Wertungstag oder für den
gesamten Wettbewerb disqualifizieren. Die Maßnahme ist dem Teilnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
14.2 Beschwerden
14.2.1 Beschwerden gegen Auswertung oder Entscheidungen der Wettbewerbsleitung sind schriftlich an die
Wettbewerbsleitung zu richten, [email protected].
14.2.2 Die Wettbewerbsleitung erteilt dem Beschwerdeführer in der Folge eine schriftliche Entscheidung.
14.2.3 Flüge für die bis 4 W ochen nach der Einreichung oder Änderung durch den Auswerter keine schriftlichen
Beschwerden vorliegen, werden endgültig.
14.2.4 Für Flüge ab dem 15.Sept. des W ettbewerbszeitraumes, endet die Beschwerdefrist spätestens am letzten
Tag des W ettbewerbs.
14.3 Proteste
14.3.1 Vor Beginn des Wettbewerbes ist eine Jury, bestehend aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern einzurichten.
Die Jurymitglieder dürfen im Wettbewerb nicht involviert sein.
14.3.2 Wurde die Beschwerde von der Wettbewerbsleitung abgewiesen, so kann der Beschwerdeführer innerhalb von
14 Tagen einen schriftlichen Protest bei der Jury einreichen.
14.3.3 Die Protestgebühr von € 40,00 ist gleichzeitig an den OeAeC-Segelflug, PSK 60000, Kontonummer 1337064 –
Einzahlungsgrund SIS-AT Protest, zu überweisen. Wird dem Protest durch die Jury stattgegeben, so bekommt
der Protestführer die Protestgebühr zurück.
14.3.4 Wird der Protest abgewiesen, so kann der Protestführer die ONF anrufen. Die Entscheidung der ONF ist
endgültig.
14.3.5 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
15. ERGEBNISLISTE
15.1 Liegen keine Beschwerden oder Proteste vor bzw. wurden alle erledigt und ist die Frist zum Einbringen einer
Beschwerde oder eines Protestes abgelaufen, dann wird eine „endgültige Ergebnisliste“
im ÖAeC, Sektion
Segelflug, aufgelegt und auf sis-at.streckenflug.at veröffentlicht.
16. STAATSMEISTER, MEISTER und SIEGER
16.1 Allgemeine Klasse: Der Teilnehmer, der in der Allgemeinen Klasse die höchste Punktezahl erreicht, erhält den Titel:
„STAATSMEISTER in der ALLGEMEINEN KLASSE im Streckensegelflug 2016".
16.2 Meister und Sieger in den Flugzeugklassen: Der Teilnehmer, der in einer der Flugzeugklassen (siehe Pkt. 12) die
höchste Punktezahl erreicht, erhält den Titel: „MEISTER im Streckensegelflug 2016 der .... Klasse“ (z.B. Meister im
Streckensegelflug 2016 der OFFENEN Klasse), sofern in der Klasse nicht weniger als sechs Teilnehmer gewertet
worden sind, andernfalls den Titel: „SIEGER in der ....KLASSE ...“.
16.3 Juniorensieger: Der Teilnehmer, der die höchste Punktezahl in der Juniorenwertung erreicht, erhält den Titel:
„JUNIORENSIEGER im Streckensegelflug 2016".
16.4 Frauensiegerin: Aus dem Kreis der weiblichen Teilnehmer erhält jene, die in der Frauenwertung die höchste
Punktezahl erreicht, den Titel: „SIEGERIN im Streckensegelflug 2016“.
16.5 Seniorensieger: Der Teilnehmer, der die höchste Punktezahl in der Seniorenwertung erreicht, erhält den Titel:
„SENIORENSIEGER im Streckensegelflug 2016“.
16.6 Mannschaftssieger: Die Mannschaft, die die höchste Punktezahl in der Mannschaftswertung erreicht, erhält den Titel:
„MANNSCHAFTSSIEGER im Streckensegelflug 2016“.
16.7 Vereinssieger: Der Verein,
der die höchste Punktezahl in der Vereinswertung erreicht, erhält den Titel:
„VEREINSSIEGER im STRECKENSEGELFLUG 2016“ .
17. SIEGEREHRUNG, PREISE
17.1 Die Siegerehrung erfolgt im Rahmen der Vollversammlung der Sektion Segelflug
17.2 Die drei Teilnehmer mit der jeweils höchsten Punktezahl in den einzelnen Wertungsklassen, sowie die Bestplazierten in
der Junioren-, Frauen-, Senioren-, Mannschafts- und Vereinswertung erhalten Preise.
17.3 Preise in der Mannschaftswertung gehen in den Besitz des Vereines über, dem die Mannschaft angehört.
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Österreichischer Aero-Club, Sektion Segelflug
Meisterschaft im Streckensegelflug
Wien, im September 2015
ÖAeC, Sektion Segelflug
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