TARIFLISTE 2016 Grundtaxe Die Grundtaxe enthält folgende Leistungen: - Zimmer mit Pflegebett, inkl. Notrufanlage im Zimmer und in Nasszelle - Zimmerreinigung (inkl. Nasszelle) - Heizung, Strom, Kalt-/Warmwasser - Vollpension (inkl. Mineralwasser, Tee und Kaffee) - persönliche Wäsche waschen und bügeln - Benutzung der Frottier- und Bettwäsche (inkl. Waschen) - Benutzung der Gemeinschaftsräumlichkeiten - Alltagsgestaltung (vielseitiges Aktivierungsprogramm) - Anlässe, welche allen BewohnerInnen gemeinsam angeboten werden - individuelle Beratung/Betreuung - Gespräche mit Angehörigen Zuschlag Pflege - Pflege gemäss Erfassung und Zielvereinbarung nach dem Abrechnungs-System BESA (Leistungskatalog LK 2010) - teilweise Kosten für Pflegematerial Je nach Pflegeaufwand erfolgt die Einteilung in eine der 13 Pflegestufen nach BESA (BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungs- System). Die Ermittlung der Pflegestufe erfolgt mittels der offiziellen BESA-Formulare und durch den Hausarzt. Die Einstufung wird im Minimum alle 6 Monate überprüft und wenn angezeigt neu festgelegt. Infrastrukturbeitrag Für die Rückstellung und Finanzierung zukünftiger Sanierungen und Investitionen aufgrund der Einführung der Vollkostenfinanzierung durch den Kanton Bern per 1.1.2011. Krankenkassen-Beiträge (Teilpauschalvertrag) Die Krankenkassen übernehmen einen Teil der Pflegekosten. Die entsprechende Rechnung wird von uns direkt an die leistungspflichtige Krankenkasse geschickt. Die Vergütung erfolgt an uns. Besondere Leistungen in allen 13 BESA-Stufen können gemäss Leistungskatalog und Tarifliste in Rechnung gestellt werden. Die Ansätze je nach Pflegestufe können während dem Jahr ändern. \\SBS2011\Dokumente\Q- Vorlagen-Formulare\Vorlagen ab 2014\Stiftungsrat\V-Tarifliste 2016.doc Seite 1/5 Kosten pro Tag und Person 2016 Anteil Kanton Infrastrukturbeitrag 2 130.15 30.65 32.35 193.15 18.00 0.70 -.-- 174.45 13.65 174.45 3 130.15 30.65 53.80 214.60 27.00 1.05 4.15 182.40 21.60 182.40 4 130.15 30.65 75.25 236.05 36.00 1.40 16.25 182.40 21.60 182.40 5 130.15 30.65 96.70 257.50 45.00 1.75 28.35 182.40 21.60 182.40 6 130.15 30.65 118.15 278.95 54.00 2.10 40.45 182.40 21.60 182.40 7 130.15 30.65 139.60 300.40 63.00 2.45 52.55 182.40 21.60 182.40 8 130.15 30.65 161.05 321.85 72.00 2.80 64.65 182.40 21.60 182.40 9 130.15 30.65 182.50 343.30 81.00 3.15 76.75 182.40 21.60 182.40 10 130.15 30.65 203.95 364.75 90.00 3.50 88.85 182.40 21.60 182.40 11 130.15 30.65 225.40 386.20 99.00 3.85 100.95 182.40 21.60 182.40 12 130.15 30.65 246.85 407.65 108.00 4.20 113.05 182.40 21.60 182.40 (inkl. MiGeLZuschlag) Heimtaxe total Rückerstatt. MiGeL (via KK) BESA-Stufe Zuschlag Pflege Rückerstattung Krankenkasse Grundtaxe Hotellerie und Betreuung Selbstkosten für HeimbewohnerIn 2016 davon Beitrag Bewohner an Pflege Für die Nordzimmer (ohne Balkon) reduziert sich die Grundtaxe um Fr. 2.50 pro Tag. Preise für BESA-Stufen 0 und 1 auf Anfrage. \\SBS2011\Dokumente\Q- Vorlagen-Formulare\Vorlagen ab 2014\Stiftungsrat\V-Tarifliste 2016.doc Seite 2/5 ELObergrenze Kurzaufenthalte bis zu acht Wochen Auf Anfrage Rechnungsstellung und Zahlung Die Rechnung wird rückwirkend für einen Monat gestellt und ist ab Rechnungsdatum innert 10 Tagen zu bezahlen. Rechnungsstellung bei Abwesenheit (Spitalaufenthalt, Ferien, def. Wegzug) Am Austrittstag und an den drei nachfolgenden Tagen wird der Netto-Tagesansatz (Selbstkosten für Bewohner) verrechnet. Ab dem 5. Tag, bis maximal 30 Tage pro Jahr, werden nur noch die Grundtaxe und der Infrastrukturbeitrag (ohne Selbstbehalt für Pflege) in Rechnung gestellt. Zudem gewähren wir ab dem 5. Abwesenheitstag, bis maximal 30 Tage pro Jahr, eine tägliche Reduktion von Fr. 10.-- (Verpflegungsabzug). Ab dem Wiedereintrittstag oder ab dem 31. Abwesenheitstag stellen wir den NettoTagesansatz (Selbstkosten für Bewohner) wie zu Beginn der Absenz in Rechnung. Beim definitiven Wegzug erheben wir eine Pauschal-Gebühr von Fr. 500.-- für die Schlussreinigung. Der Aufwand für Zimmerräumungen und Entsorgungsgebühren werden nach Aufwand verrechnet. Nicht eingenommene Mahlzeiten Bei Abmeldung (spätestens am Vortag) gewähren wir folgende Preisreduktion: - je Morgenessen Fr. 2.-- je Nachtessen Fr. 3.-Das Mittagessen ist obligatorisch. Diverse Kosten (nicht in der Grundtaxe inbegriffen): - Medikamente werden von den Ärzten direkt den HeimbewohnerInnen fakturiert. - Spezielle Materialien und Pflegemassnahmen können, gemäss Taxpunktetabelle der Krankenkassen, durch uns in Rechnung gestellt werden. - Das meiste Pflegematerial ist im Zuschlag für die Pflege resp. in der Teilpauschale der Krankenkasse enthalten. - Toilettenartikel und Produkte für Körperpflege Verrechnung nach Aufwand - Coiffeur und Pediküre Verrechnung nach Aufwand \\SBS2011\Dokumente\Q- Vorlagen-Formulare\Vorlagen ab 2014\Stiftungsrat\V-Tarifliste 2016.doc Seite 3/5 - TV-Antennen-Anschluss Fr. 15.-- pro Monat - Telefoninstallation durch Elektriker Verrechnung nach Aufwand - Reparaturen von Privatgegenständen Verrechnung nach Aufwand - Flickarbeiten an Kleidern und Wäsche Verrechnung nach Aufwand - Wäschenämeli Fr. 200.-- pauschal - Autotransporte mit RIEDLI-Invalidenfahrzeug - zum Arzt in Aarwangen - zum Arzt, Spital nach Langenthal oder in Nachbargemeinden - andere Transporte werden nach Aufwand verrechnet Fr. 15.-- je Fahrt Fr. 30.-- je Fahrt Fr. 50.-- pro Stunde Fr. 1.-- pro km - medizinisch bedingte Krankentransporte mit Krankenwagen (die Krankenkassen leisten einen Beitrag daran) Verrechnung nach Aufwand - individuell bestellte Speisen Getränke ab Küche oder Cafeteria Verrechnung nach Bezug (gem. Preisliste) - Getränke Verrechnung nach Bezug (gem. Preisliste) - Diätküche - Schonkost, Diabetes, gemixte und pürierte Kost - Zöliakie, Milchzucker- und Milcheiweiss-Unverträglichkeit, angereicherte gemixte Kost - Zimmerservice - krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer - auf eigenen Wunsch Fr -.-- Fr. 5.-- pro Mahlzeit Fr. Fr. -.-8.-- pro Mahlzeit \\SBS2011\Dokumente\Q- Vorlagen-Formulare\Vorlagen ab 2014\Stiftungsrat\V-Tarifliste 2016.doc Seite 4/5 - Essen für regelmässige Kostgänger bei Vorbestellung und beim Bezug von durchschnittlich 20 Mahlzeiten pro Monat: - Morgenessen - Mittagessen - Abendessen Fr. 6.-Fr. 13.-Fr. 9.-- - Essen für Besucher bis 10 Personen bei Vorbestellung (spätestens am Vortag): - Mittagessen (Salatbuffet, Suppe, Menü mit Nachservice, Kaffee) - Abendessen - Bankette ab 10 Personen Fr. 16.-Fr. 9.-- Preise auf Anfrage (gem. Preisliste) Inkrafttreten Die Tarifliste wurde vom Stiftungsrat am 21. Oktober 2015 verabschiedet und tritt per 1.1.2016 in Kraft. \\SBS2011\Dokumente\Q- Vorlagen-Formulare\Vorlagen ab 2014\Stiftungsrat\V-Tarifliste 2016.doc Seite 5/5
© Copyright 2024 ExpyDoc