Tarifliste 2016

TARIFLISTE 2016
Grundtaxe
Die Grundtaxe enthält folgende Leistungen:
- Zimmer mit Pflegebett, inkl. Notrufanlage im Zimmer und in Nasszelle
- Zimmerreinigung (inkl. Nasszelle)
- Heizung, Strom, Kalt-/Warmwasser
- Vollpension (inkl. Mineralwasser, Tee und Kaffee)
- persönliche Wäsche waschen und bügeln
- Benutzung der Frottier- und Bettwäsche (inkl. Waschen)
- Benutzung der Gemeinschaftsräumlichkeiten
- Alltagsgestaltung (vielseitiges Aktivierungsprogramm)
- Anlässe, welche allen BewohnerInnen gemeinsam angeboten werden
- individuelle Beratung/Betreuung
- Gespräche mit Angehörigen
Zuschlag Pflege
- Pflege gemäss Erfassung und Zielvereinbarung nach dem Abrechnungs-System
BESA (Leistungskatalog LK 2010)
- teilweise Kosten für Pflegematerial
Je nach Pflegeaufwand erfolgt die Einteilung in eine der 13 Pflegestufen nach BESA
(BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungs- System). Die Ermittlung der Pflegestufe erfolgt mittels der offiziellen BESA-Formulare und durch den Hausarzt. Die Einstufung wird im Minimum alle 6 Monate überprüft und wenn angezeigt neu festgelegt.
Infrastrukturbeitrag
Für die Rückstellung und Finanzierung zukünftiger Sanierungen und Investitionen
aufgrund der Einführung der Vollkostenfinanzierung durch den Kanton Bern per
1.1.2011.
Krankenkassen-Beiträge (Teilpauschalvertrag)
Die Krankenkassen übernehmen einen Teil der Pflegekosten. Die entsprechende
Rechnung wird von uns direkt an die leistungspflichtige Krankenkasse geschickt. Die
Vergütung erfolgt an uns.
Besondere Leistungen in allen 13 BESA-Stufen können gemäss Leistungskatalog und
Tarifliste in Rechnung gestellt werden.
Die Ansätze je nach Pflegestufe können während dem Jahr ändern.
\\SBS2011\Dokumente\Q- Vorlagen-Formulare\Vorlagen ab 2014\Stiftungsrat\V-Tarifliste 2016.doc
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Kosten pro Tag und Person 2016
Anteil
Kanton
Infrastrukturbeitrag
2
130.15
30.65
32.35
193.15
18.00
0.70
-.--
174.45
13.65
174.45
3
130.15
30.65
53.80
214.60
27.00
1.05
4.15
182.40
21.60
182.40
4
130.15
30.65
75.25
236.05
36.00
1.40
16.25
182.40
21.60
182.40
5
130.15
30.65
96.70
257.50
45.00
1.75
28.35
182.40
21.60
182.40
6
130.15
30.65
118.15
278.95
54.00
2.10
40.45
182.40
21.60
182.40
7
130.15
30.65
139.60
300.40
63.00
2.45
52.55
182.40
21.60
182.40
8
130.15
30.65
161.05
321.85
72.00
2.80
64.65
182.40
21.60
182.40
9
130.15
30.65
182.50
343.30
81.00
3.15
76.75
182.40
21.60
182.40
10
130.15
30.65
203.95
364.75
90.00
3.50
88.85
182.40
21.60
182.40
11
130.15
30.65
225.40
386.20
99.00
3.85
100.95
182.40
21.60
182.40
12
130.15
30.65
246.85
407.65
108.00
4.20
113.05
182.40
21.60
182.40
(inkl.
MiGeLZuschlag)
Heimtaxe
total
Rückerstatt.
MiGeL
(via
KK)
BESA-Stufe
Zuschlag
Pflege
Rückerstattung
Krankenkasse
Grundtaxe
Hotellerie
und Betreuung
Selbstkosten
für HeimbewohnerIn
2016
davon
Beitrag
Bewohner an
Pflege
Für die Nordzimmer (ohne Balkon) reduziert sich die Grundtaxe um Fr. 2.50 pro Tag.
Preise für BESA-Stufen 0 und 1 auf Anfrage.
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ELObergrenze
Kurzaufenthalte bis zu acht Wochen
Auf Anfrage
Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnung wird rückwirkend für einen Monat gestellt und ist ab Rechnungsdatum
innert 10 Tagen zu bezahlen.
Rechnungsstellung bei Abwesenheit (Spitalaufenthalt, Ferien, def. Wegzug)
Am Austrittstag und an den drei nachfolgenden Tagen wird der Netto-Tagesansatz
(Selbstkosten für Bewohner) verrechnet.
Ab dem 5. Tag, bis maximal 30 Tage pro Jahr, werden nur noch die Grundtaxe und der
Infrastrukturbeitrag (ohne Selbstbehalt für Pflege) in Rechnung gestellt.
Zudem gewähren wir ab dem 5. Abwesenheitstag, bis maximal 30 Tage pro Jahr, eine
tägliche Reduktion von Fr. 10.-- (Verpflegungsabzug).
Ab dem Wiedereintrittstag oder ab dem 31. Abwesenheitstag stellen wir den NettoTagesansatz (Selbstkosten für Bewohner) wie zu Beginn der Absenz in Rechnung.
Beim definitiven Wegzug erheben wir eine Pauschal-Gebühr von Fr. 500.-- für die
Schlussreinigung.
Der Aufwand für Zimmerräumungen und Entsorgungsgebühren werden nach Aufwand
verrechnet.
Nicht eingenommene Mahlzeiten
Bei Abmeldung (spätestens am Vortag) gewähren wir folgende Preisreduktion:
- je Morgenessen
Fr. 2.-- je Nachtessen
Fr. 3.-Das Mittagessen ist obligatorisch.
Diverse Kosten (nicht in der Grundtaxe inbegriffen):
- Medikamente werden von den Ärzten direkt den HeimbewohnerInnen fakturiert.
- Spezielle Materialien und Pflegemassnahmen können, gemäss Taxpunktetabelle der
Krankenkassen, durch uns in Rechnung gestellt werden.
- Das meiste Pflegematerial ist im Zuschlag für die Pflege resp. in der Teilpauschale
der Krankenkasse enthalten.
- Toilettenartikel und Produkte für Körperpflege
Verrechnung nach Aufwand
- Coiffeur und Pediküre
Verrechnung nach Aufwand
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- TV-Antennen-Anschluss
Fr. 15.-- pro Monat
- Telefoninstallation durch Elektriker
Verrechnung nach Aufwand
- Reparaturen von Privatgegenständen
Verrechnung nach Aufwand
- Flickarbeiten an Kleidern und Wäsche
Verrechnung nach Aufwand
- Wäschenämeli
Fr. 200.-- pauschal
- Autotransporte mit RIEDLI-Invalidenfahrzeug
- zum Arzt in Aarwangen
- zum Arzt, Spital nach Langenthal oder
in Nachbargemeinden
- andere Transporte werden nach Aufwand
verrechnet
Fr. 15.-- je Fahrt
Fr. 30.-- je Fahrt
Fr. 50.-- pro Stunde
Fr. 1.-- pro km
- medizinisch bedingte Krankentransporte mit
Krankenwagen (die Krankenkassen leisten einen
Beitrag daran)
Verrechnung nach Aufwand
- individuell bestellte Speisen Getränke ab Küche
oder Cafeteria
Verrechnung nach Bezug
(gem. Preisliste)
- Getränke
Verrechnung nach Bezug
(gem. Preisliste)
- Diätküche
- Schonkost, Diabetes, gemixte und pürierte
Kost
- Zöliakie, Milchzucker- und Milcheiweiss-Unverträglichkeit, angereicherte gemixte Kost
- Zimmerservice
- krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer
- auf eigenen Wunsch
Fr
-.--
Fr.
5.-- pro Mahlzeit
Fr.
Fr.
-.-8.-- pro Mahlzeit
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- Essen für regelmässige Kostgänger
bei Vorbestellung und beim Bezug von durchschnittlich 20 Mahlzeiten pro Monat:
- Morgenessen
- Mittagessen
- Abendessen
Fr. 6.-Fr. 13.-Fr. 9.--
- Essen für Besucher bis 10 Personen
bei Vorbestellung (spätestens am Vortag):
- Mittagessen
(Salatbuffet, Suppe, Menü mit Nachservice, Kaffee)
- Abendessen
- Bankette ab 10 Personen
Fr. 16.-Fr.
9.--
Preise auf Anfrage
(gem. Preisliste)
Inkrafttreten
Die Tarifliste wurde vom Stiftungsrat am 21. Oktober 2015 verabschiedet und tritt
per 1.1.2016 in Kraft.
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