Verspätete Abwicklung und Buy-in-Rules | xcl-601

Rules and Regulations SIX x-clear AG
Verspätete Abwicklung und Buy-in-Rules
xcl-601
Januar 2016
Kundeninfo
Rules and Regulations SIX x-clear AG
Verspätete Abwicklung und Buy-in-Rules
Inhaltsverzeichnis
1.0
Einleitung
3
2.0
2.1
2.2
Prozess für verspätete Abwicklungen
Übersicht
Prozess
4
4
4
3.0
3.1
3.2
3.3
Buy-in-Prozess
Übersicht
Prozess
Folgen des Buy-in
5
5
5
6
4.0
Buy-in-Zeitplan pro Markt
6
5.0
Anhänge
7
6.0
6.1
6.2
6.3
Anhang: SIX Swiss Exchange (SSE)
Buy-in-Zeitplan
Buy-in-Zeitplan für Market Maker (SSE)
Securities Lending & Borrowing
7
7
8
8
7.0
7.1
7.2
7.3
Anhang: London Stock Exchange (LSE)
Buy-in-Zeitplan für nicht UK-Wertpapiere
Buy-in-Zeitplan für Market Maker (LSE)
Securities Lending & Borrowing
8
8
9
9
8.0
8.1
8.2
Anhang: Multilateral Trading Facilities (MTFs)
Buy-in-Zeitplan
Securities Lending & Borrowing
9
9
9
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Verspätete Abwicklung und Buy-in-Rules
1.0
Einleitung
Zur Stärkung des Abwicklungsprozesses und Erfüllung der Abwicklungsverpflichtungen kann
SIX x-clear die folgenden Prozesse anwenden:
1. Die Prozesse bei verspäteter Abwicklung umfassen
- Securities Lending & Borrowing
- Late Settlement Fee
2. Buy-in-Prozess
An allen angebotenen Handelsplätzen kann SIX x-clear AG (CCP) eine Gebühr für
verspätete Abwicklung (Late settlement fee) erheben. Eine entsprechende Clearing-Notice
wird immer zu gegebener Zeit erstellt, um jegliche Änderungen des Late Settlement FeesRegime anzukündigen.
Securities Lending & Borrowing kann eingesetzt werden, um die Transaktion des Buyers
abzuwickeln, auch wenn seitens des Verkäufers keine Lieferung erfolgt.
Es ist an allen Handelsplätzen von Anfang an ein Buy-in-Regime in Kraft. Die Buy-inPerioden und -Zeiten können zu einem späteren Zeitpunkt ändern und von Handelsplatz zu
Handelsplatz unterschiedlich sein. Abweichungen von den Zeitangaben in diesem Dokument
werden zu gegebener Zeit mittels Clearing Notices angekündigt.
Die nachfolgende Abbildung gibt einen allgemeinen Überblick über den zeitlichen Ablauf
dieser Prozesse.
Buy-in procedure
Trade Date
Intended
Settlement Date
Initiate Securities
Lending & Borrowing
if possible
Buy-in
Buy-in
Buy-in
Notification Date Execution Date Settlement
Cash
Settlement
only if Buy-in was not successful
Late Settlement procedure
Wird die Abwicklung nicht am Intended Settlement Date (ISD) erwartet, kann SIX x-clear
mittels Securities Lending & Borrowing die Abwicklung der Transaktion ermöglichen, selbst
wenn der Verkäufer nicht liefert.
Dem betroffenen SIX x-clear Member (Verkäufer) kann eine Gebühr für verspätete
Abwicklung belastet werden. Es gibt kein Kompensationsschema, um die Gebühr dem
Käufer gutzuschreiben.
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Hat der Verkäufer die Wertpapiere nicht rechtzeitig geliefert, wird nach einer bestimmten,
marktabhängigen Zeitspanne ein Buy-in-Prozess gestartet. SIX x-clear erwirbt als formelle
Gegenpartei gegenüber dem Käufer die fehlenden Wertpapiere im Markt und leitet die
Kosten an den Verkäufer weiter, der die Transaktion nicht durchgeführt hat. Das Ziel des
Buy-In-Prozesses ist, die Liquidität im Markt zu gewährleisten und vereinbarte Transaktionen
innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens auszuführen.
Demzufolge werden in diesem Dokument die gegenwärtig als Marktusanz erachteten Buy-inRules aufgeführt und sollten zusammen mit den marktspezifischen User Guides von
SIX x-clear in Betracht gezogen werden. Wenn sich die Marktstandards ändern, kann
SIX x-clear entscheiden, ihre Prozesse mit dem Markt in Einklang zu bringen, um den
Kunden den bestmöglichen Service zu bieten. Änderungen an diesem Dokument werden zu
gegebener Zeit mittels Clearing Notices angekündigt.
2.0
Prozess für verspätete Abwicklungen
2.1
Übersicht
Wenn das verkaufende SIX x-clear Member die Wertpapiere verspätet liefert, kann
SIX x-clear Securities Lending & Borrowing einsetzen, wenn der Abwicklungsort (PSET) die
Schweiz ist. Eine verspätete Abwicklung kann verursacht werden, wenn der Verkäufer die
Wertpapiere nicht liefert oder wenn Instruktionen in einem bilateralen Eingabemodell nicht
abgeglichen werden können.
SIX x-clear ist berechtigt, dem verkaufenden SIX x-clear Member Fremdkosten (Spesen,
Kommissionen und übrige Kosten) zu belasten, wenn Securities Lending erfolgt.
Die Zahlungsverpflichtungen des SIX x-clear Members sind, gestützt auf das von SIX x-clear
vorgenommene Securities Lending & Borrowing, sofort fällig, erfüll- und zahlbar.
Der Schaden, der durch die Verspätung des verkaufenden SIX x-clear Members verursacht
worden ist, kann mit einer Gebühr für „verspätetete/fehlgeschlagene Abwicklung“
kompensiert werden. SIX x-clear belastet eine Gebühr für verspätete Abwicklung (siehe
Gebührentarif), wenn das SIX x-clear Member die Wertpapiere nicht rechtzeitig liefert.
Führen Securities Lending & Borrowing und eine Buy-in-Fazilität (siehe unten) nicht zum
Erfolg, wird die Transaktion, die nicht durchgeführt wird, annulliert und durch eine
Kompensationszahlung (Auszahlung) ersetzt.
2.2
Prozess
Falls die vertragsgemässe Lieferung der Wertpapiere nicht bis zum am Intended Settlement
Date als „verspätet“ bezeichneten Zeitpunkt erfolgt (siehe 4.0 Buy-in-Zeitplan pro Markt),
steht SIX x-clear das Recht zu, auf Kosten des verkaufenden SIX x-clear Members die
fehlenden Wertpapiere auf dem Wege des Securities Lending & Borrowing zu beschaffen,
um die Belieferung des kaufenden SIX x-clear Members sicherzustellen. SIX x-clear wird als
Teilnehmer von SIX SIS die benötigten Wertpapiere zu den Standardbedingungen von
SIX SIS für Securities Lending & Borrowing beschaffen.
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Die Kosten dieses Borrowings gehen zu Lasten derjenigen Verkäufer, die ihre Wertpapiere
nicht fristgerecht bis 17:00 Uhr MEZ am Intended Settlement Date (ISD) an SIX x-clear
geliefert haben.
Erfolgt die Abwicklung nicht am ISD, wird gegenüber dem fehlbaren SIX x-clear Member
eine Gebühr für verspätete Abwicklung erhoben. Es gibt kein Kompensationsschema, um
den Betrag dem Käufer gutzuschreiben. Drittgebühren werden dem Mitglied
weiterverrechnet.
Zwischen interoperablen CCPs werden keine Gebühren für verspätete Abwicklung erhoben.
Gebühren für verspätete Abwicklung können nicht an CCPs weiterverrechnet werden.
Falls SIX x-clear und das SIX x-clear Member mit der Lieferung der gleichen Wertpapiere mit
gleichem Fälligkeitsdatum in Verzug sind, ist das SIX x-clear Member nicht zur Zahlung einer
Gebühr für verspätete Abwicklung an SIX x-clear verpflichtet.
Gegenwärtig wird die Borrowing-Möglichkeit nur von SIX SIS angeboten. Generell kann
diese Option für alle Wertpapiere genutzt werden, sofern sie verfügbar sind und die
Marktregeln und Vorschriften dies erlauben.
3.0
Buy-in-Prozess
3.1
Übersicht
Liefert das verkaufende SIX x-clear Member die Wertpapiere nicht nach einer bestimmten
marktspezifischen Anzahl Tage nach dem Intended Settlement Date (ISD), wird der Buy-inProzess ausgelöst. Die Zeiten, wann eine Buy-In-Anzeige an die verkaufende Partei
gesendet wird und wann die Durchführung des Buy-In beginnt, sind marktspezifisch und in
Abschnitt 4.0 Buy-in-Zeitplan pro Markt zusammengefasst.
SIX x-clear ist auch berechtigt, dem verkaufenden SIX x-clear Member Fremdkosten und
interne Kosten (Spesen, Kommissionen und übrige Kosten) zu belasten, wenn Buy-ins
getätigt werden.
Die Zahlungsverpflichtungen des SIX x-clear Members sind, gestützt auf den von SIX x-clear
getätigten Buy-in, sofort fällig, erfüll- und zahlbar.
Buy-ins können nicht gegen eine verkaufende CCP ausgelöst werden, doch kann die
verkaufende CCP einen Buy-in aufgrund bestehender Prozesse gegen deren eigene
Mitglieder auslösen. Führt das Securities Lending & Borrowing oder die Buy-in-Fazilität nicht
zum Erfolg, wird die Transaktion, die nicht durchgeführt wird, annulliert und durch eine
Kompensationszahlung ersetzt.
3.2
Prozess
Dem säumigen Verkäufer wird pro Buy-in eine separate Administrationsgebühr von
SIX x-clear AG (siehe Preisliste SIX x-clear AG (CCP)) belastet. Der säumige Verkäufer ist
verpflichtet, nach Ausführung der Buy-in-Instruktion von SIX x-clear AG bis zum Settlement
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Tag des Buy-ins zu matchen. Verbleibt die Buy-in-Instruktion von SIX x-clear AG gegen das
säumige Member bis zum SD+1 EOD umatched, wird eine Late Matching Buy-in Fee fällig.
Die Gebühr wird für jeden weiteren Tag erhoben, an dem die Buy-in-Instruktion bis EOD des
jeweiligen Tages nicht gematched worden ist. (siehe Preisliste von SIX x-clear AG (CCP)).
Bleibt der Buy-in aufgrund mangelnder Liquidität im Markt erfolglos, wird dieser gemäss
marktspezifischer Zeitrahmen wiederholt. Falls die Buy-in-Versuche von SIX x-clear nach
einem marktspezifischen Zeitpunkt fehlschlagen, sind die beiden Einzel-Verträge, für die
Wertpapiere fehlen, zu annullieren, d.h. die Einzel-Verträge zwischen dem verkaufenden
SIX x-clear Member und SIX x-clear sowie zwischen SIX x-clear und dem kaufenden
SIX x-clear Member betreffend den fehlenden Wertpapiere erlöschen (Close out) und ein
nachstehend beschriebener Anspruch auf eine zusätzliche Barabgeltung wird fällig. Dies tritt
nur ein, wenn im Late Settlement-Prozess kein Securities Lending involviert war. Der
Standard-Barabwicklungsprozess (Cash Settlement) wird in allen Märkten am ISD+20
gestartet.
Die durch das verkaufende SIX x-clear Member an SIX x-clear zu entrichtende Barabgeltung
beträgt 120% des letzten öffentlich verfügbaren Schlusspreises an der Hauptbörse, an der
der Titel gelistet ist. Die Barabgeltung wird vollumfänglich an das kaufende SIX x-clear
Member oder die interoperable CCP weitergegeben. Dem kaufenden SIX x-clear Member
entstehen gegenüber SIX x-clear keine weiteren Ansprüche aus dem entsprechenden
Einzel-Vertrag.
Nach einer erfolgten Barabgeltung wird auch im Fall einer späteren Verfügbarkeit der
spezifischen ISIN keine Lieferung mehr durchgeführt.
Wenn die Abwicklung oder der Buy-in nicht durchgeführt werden können aufgrund einer
gerichtlichen, administrativen oder regulatorischen Anweisung oder im Falle eines Konkurses
des Emittenten der Wertpapiere, werden die Transkationen in diesen Wertpapieren sofort
oder über den Standard-Barabwicklungsprozess (Cash Settlement) zu einem den
Umständen entsprechend vereinbarten Preis zwischen SIX x-clear und der Gegenpartei
abgewickelt. Wir weisen darauf hin, dass unter diesen Umständen der Referenzpreis Null
sein kann.
3.3
Folgen des Buy-in
Die Zahlungsverpflichtungen des SIX x-clear Members, die aus dem von SIX x-clear
durchgeführten Buy-in entstehen, werden sofort nach Notifikation durch SIX x-clear fällig,
erfüll- und zahlbar. Wenn das SIX x-clear Member eine solche Zahlungsverpflichtung nicht
einhält, kann SIX x-clear nach eigenem Ermessen diese Nichteinhaltung als Ausfallereignis
(Event of Default) gemäss Ziffer 28.2a der AGB (GTCB) behandeln.
4.0
Buy-in-Zeitplan pro Markt
Sollte es zu einem Kauf und Verkauf zwischen SIX x-clear und derselben Gegenpartei in der
gleichen ISIN und ungeachtet der Valuta während der Late-Settlement-Phase kommen, so
kann für das SIX x-clear Member ein Netting initiiert werden und es findet kein Buy-in statt.
Sogenannte Buy-backs zur Abwendung des Buy-in können nur berücksichtigt werden, wenn
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diese bis EOD des Notifikationsdatums erfolgen. Am Buy-in-Tag getätigte Buy-backs des
säumigen Verkäufers können nicht berücksichtigt werden.
Place of Settlement
(Markt)
Österreich
Belgien
Tschechien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Deutschland
Ungarn
Irland
Italien
Niederlande
Norwegen
Portugal
Schweden
Schweiz
Vereinigtes Königreich
(UK)
Intended Settlement
Date (ISD)
T+2
T+2
T+2
T+2
T+2
T+2
T+2
T+2
T+2
T+2
T+2
T+2
T+2
T+2
T+2
T+2
Notifikation Ausführung (MEZ) Cash Settlement
ISD+4
ISD+4
ISD+4
ISD+4
ISD+4
ISD+4
ISD+4
ISD+4
ISD+4
ISD+4
ISD+4
ISD+4
ISD+4
ISD+4
ISD+4
ISD+4
ISD +5 15:00
ISD +5 15:00
ISD +5 15:00
ISD +5 15:00
ISD +5 15:00
ISD +5 15:00
ISD +5 15:00
ISD +5 15:00
ISD +5 15:00
ISD +5 15:00
ISD +5 15:00
ISD +5 15:00
ISD +5 15:00
ISD +5 15:00
ISD +5 15:00
ISD +5 15:00
ISD +20
ISD +20
ISD +20
ISD +20
ISD +20
ISD +20
ISD +20
ISD +20
ISD +20
ISD +20
ISD +20
ISD +20
ISD +20
ISD +20
ISD +20
ISD +20
LSE & SSE Market
Maker*
T+2
ISD+10
ISD +11 15:00
ISD +20
*Aufgrund der speziellen Funktion der LSE & SSE Market Maker sind Konzessionen für Market MakerAktivitäten in registrierten ISINs eingeführt worden, die entsprechend durch
SIX x-clear übernommen werden (siehe 6.2 & 7.2.).
T = „trade date“ (Handelstag)
ISD = Intended Settlement Date
LSE = London Stock Exchange
5.0
Anhänge
Die folgenden Anhänge erläutern spezielle Handhabungen oder Spezialfälle, die von den
Standardprozessen abweichen. Unterschiedliche Plattformen und/oder Anlageklassen
können unterschiedliche oder zusätzliche Prozesse und Zeiten bedingen.
Kommen Abweichungen von den oben beschriebenen Standardprozessen zustande, sind
diese als solche im entsprechenden Anhang aufgeführt und haben Vorrang.
6.0
Anhang: SIX Swiss Exchange (SSE)
6.1
Buy-in-Zeitplan
Für alle am Blue Chips- Small & Mid Caps-Segment der SIX Swiss Exchange gehandelten
Wertpapiere sowie Schweizer Bonds in CHF (Floating Rate Notes (FRN) ausgenommen) gilt
der folgende Buy-in-Zeitplan:
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Place of Settlement
(Markt)
SIX Swiss Exchange
Intended Settlement
Date (ISD)
T+2
Verspätet ab
(MEZ)
ISD 15:00
Notifikation Durchführung
ISD+4
ISD+5
Für alle am SIX Swiss Exchange Liquidnet Service (SLS)-Segment gehandelten Wertpapiere
gilt der Buy-in-Zeitplan (siehe 4.0) für die verschiedenen Märkte.
6.2
Buy-in-Zeitplan für Market Maker (SSE)
Im Sinne einer konsistenten Lösung für die SSE und der Gleichbehandlung von Market
Makern wird die bereits bestehende Marktpraxis bei der SSE von SIX x-clear übernommen
und die Market Maker-Ausnahmeregelung umgesetzt. Dies ist nur für die ETF- und ETPSegmente von SSX anwendbar.
Die Market Maker-Regel wird angewendet, wenn die ISIN und das SIX x-clear Member der
entsprechenden Transaktion am Handelstag bei der SSE als SSE Market Maker registriert
waren.
Für registrierte Market Maker an der Swiss Exchnage gelten die unter 4.0 erwähnten
abweichenden Buy-in-Perioden in Bezug auf ihre bei der SSE registrierten Wertpapiere
(ISINs).
Bei Market Makern als Gegenpartei muss infolgedessen von einer späteren Einleitung des
Buy-in-Verfahrens ausgegangen werden (siehe 4.0). Es besteht somit die Möglichkeit, dass
die finale Lieferung von Wertpapieren an einen Kunden von SIX x-clear aufgrund der
längeren Buy-in-Periode für Market Maker an der SSE und zusätzlich bei allen angebotenen
MTF-Handelsplätzen abweichend vom Standardprozess zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt,
falls die Gegenpartei Cross Venue Netting ausgewählt hat. Die Einführung der erweiterten
Market Maker Regeln werden mit dem ersten ISD per 3. Feruar 2016 in Kraft treten.
6.3
Securities Lending & Borrowing
Für an der SIX Swiss Exchange abgeschlossene Transaktionen, die verspätet abgewickelt
werden, kann automatisch Securities Lending & Borrowing genutzt werden, wenn der
Abwicklungsort (PSET) die Schweiz ist.
7.0
Anhang: London Stock Exchange (LSE)
7.1
Buy-in-Zeitplan für nicht UK-Wertpapiere
Für alle an der LSE gehandelten Wertpapiere gilt der Buy-in-Zeitplan für den Markt
Vereinigtes Königreich (UK) (siehe 4.0).
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Rules and Regulations SIX x-clear AG
Verspätete Abwicklung und Buy-in-Rules
7.2
Buy-in-Zeitplan für Market Maker (LSE)
Im Sinne einer konsistenten Lösung für die LSE und der Gleichbehandlung von Market
Makern wird die bereits bestehende Marktpraxis bei der LSE von SIX x-clear übernommen
und die Market Maker-Ausnahmeregelung umgesetzt.
Die Market Maker-Regel wird angewendet, wenn die ISIN und das SIX x-clear Member der
entsprechenden Transaktion am Handelstag bei der LSE als LSE Market Maker registriert
waren.
Für registrierte Market Maker an der London Stock Exchange gelten die unter 4.0 erwähnten
abweichenden Buy-in-Perioden in Bezug auf ihre bei der LSE registrierten Wertpapiere
(ISINs).
3. Bei Market Makern als Gegenpartei muss infolgedessen von einer späteren Einleitung des
Buy-in-Verfahrens ausgegangen werden (siehe 4.0). Es besteht somit die Möglichkeit,
dass die finale Lieferung von Wertpapieren an einen Kunden von SIX x-clear aufgrund der
längeren Buy-in-Periode für Market Maker an der LSE und zusätzlich bei allen
angebotenen MTF-Handelsplätzen abweichend vom Standardprozess zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgt, falls die Gegenpartei Cross Venue Netting ausgewählt hat. Die
Einführung der erweiterten Market Maker Regeln werden mit dem ersten ISD per 3. Juli
2014 in Kraft treten.
Market Maker profitieren aufgrund ihrer speziellen Funktion von einer späteren Einleitung
des Buy-in-Verfahrens sowie von reduzierten Failed Settlement-Kosten. Die Rückvergütung
der entsprechenden Gebühren erfolgt per Monatsende.
7.3
Securities Lending & Borrowing
Im Markt Vereinigtes Königreich (UK) wird kein Securities Lending & Borrowing eingesetzt.
8.0
Anhang: Multilateral Trading Facilities (MTFs)
8.1
Buy-in-Zeitplan
Der Buy-in-Zeitplan pro Markt gilt für alle gehandelten Wertpapiere (siehe 4.0).
8.2
Securities Lending & Borrowing
Für an MTFs abgeschlossene Transaktionen, die verspätet abgewickelt werden, kann
automatisch Securities Lending & Borrowing genutzt werden, wenn der Abwicklungsort
(PSET) die Schweiz ist.
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9 | 10
SIX Securities Services
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CH-8002 Zürich
Postanschrift:
Postfach 1758
CH-8021 Zürich
T +41 58 399 4511
F +41 58 499 4511
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