Jahresbericht 2014 Beratungsstelle Reutlingen 2 Impressum: © 2015 pro familia Kreisverband Tübingen/Reutlingen e.V. 1. Vorsitzende: Rita Haller-Haid Geschäftsführerin: Grit Heideker Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen. Anschriften: Beratungsstelle Reutlingen: www.profamilia-reutlingen.de Schillerstr. 16 72764 Reutlingen fon: 07121-492 122 fax: 07121-144 593 e-Mail: [email protected] Beratungsstelle Tübingen: www.profamilia-tuebingen.de Hechinger Str. 8 72072 Tübingen fon: 07071-34 151 fax: 07071-360 954 e-Mail: [email protected] pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 3 Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren des Landes Baden-Württemberg fördert die Arbeit der anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gemäß Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG). Weitere finanzielle Förderung erhalten wir durch Stadt und Kreis Reutlingen. Die Förderungen werden als Zuschuss gewährt und dienen der Teilfinanzierung der Personal-, Sach- und Verwaltungskosten der Beratungseinrichtung. pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 4 pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 5 1. Tätigkeitsbereich........................................................................................................... 6 2. Personal ......................................................................................................................... 7 3. Öffnungszeiten / Sprechzeiten der Beratungsstelle .................................................. 8 4. Kosten ............................................................................................................................ 9 5. Räumliche Ausstattung der Beratungsstelle ........................................................... 10 6. Beratungsspektrum .................................................................................................... 11 7. STATISTISCHE ANGABEN ......................................................................................... 13 7.1. Beratung nach § 5, 6 SchKG ................................................................................... 13 7.2. Beratung nach § 2, 2a, 26 SchkG............................................................................ 13 7.3. sextra-Onlineberatung............................................................................................. 14 8. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ....................................................................................... 15 8.1. Veranstaltungen 2014 .............................................................................................. 15 8.2. Meinungsbild ............................................................................................................ 15 8.3. Pressearbeit.............................................................................................................. 17 8.4. Sexualpädagogik...................................................................................................... 20 8.5. Sexualpädagogische Veranstaltungen ................................................................. 22 8.6. Veranstaltungen für Auszubildende....................................................................... 23 8.7. Veranstaltungen für Eltern / Multiplikatoren. ........................................................ 23 9. ERFAHRUNGEN AUD DER LANDESWEITEN BERATUNGSPRAXIS..................... 24 9.1. Wohnungsnot - ein akutes Problem im Beratungsalltag ..................................... 24 9.2. Und es bewegt sich doch - Zur „Pille danach“ und ihrer Rezeptfreiheit ............ 26 10. FACHLICHE WEITERQUALIFIZIERUNG.................................................................. 29 11. BERUFSQUALIFIZIERENDE MAßNAHMEN ............................................................ 31 pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 6 1. Tätigkeitsbereich pro familia Kreisverband Tübingen / Reutlingen e. V. Beratungsstelle Reutlingen Schillerstr. 16 72764 Reutlingen Telefon: Fax: 07121 492 122 07121 144 593 Internet: Mail: www.profamilia-reutlingen.de [email protected] Einzugsbereiche: Stadt Reutlingen Kreis Reutlingen Weitere Einzugsgebiete, aus denen KlientInnen beraten wurden: Stadt und Kreis Tübingen Kreis Ulm Kreis Sigmaringen Kreis Esslingen Kreis Böblingen Kreis Freudenstadt Kreis Biberach Kreis Ravensburg Stadt Stuttgart pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 7 2. Personal Leitung/Beratung: Grit Heideker (Dipl.-Lehrerin / Sozialwirtin (FH)) Geschäftsführerin des Kreisverbandes Tübingen/Reutlingen e. V. Beratung/Sexualpädagogik: Roland Riedl (Dipl.-Sozialpädagoge (FH) / psychoanalytisch orientierter Berater) Beratung/Sexualpädagogik: Dr. med. Friederike Haug-Lorenz (Ärztin / psychoanalytisch orientierte Beraterin) Beratung/Sexualpädagogik: Elsbeth Walter (Dipl.-Psychologin) Beratung: Ingrid Löbner (Dipl.-Pädagogin / psychoanalytisch orientierte Beraterin) Verwaltung: Carmina Beck (Bankkauffrau) Rechtsinformation/ juristischer Beistand: Thomas Ziegler (Rechtsanwalt) Honorarkraft Supervision: Karl Bender (Dipl.-Psychologe / Psychoanalytiker) Honorarkraft pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 8 3. Öffnungszeiten / Sprechzeiten der Beratungsstelle Öffnungszeiten Die Beratungsstelle ist von Montag – Freitag geöffnet. Zu folgenden Telefonzeiten ist der Erstkontakt der Beratungsstelle telefonisch erreichbar und es können Termine vereinbart werden: Montag 09.00 – 12.00 Uhr und 17.00 – 19.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr 09.00 – 10.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr 09.00 – 11.00 Uhr Dienstag, Mittwoch Donnerstag Freitag Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter mit der Möglichkeit Nachrichten zu hinterlassen, geschaltet. Sprechzeiten / Beratungszeiten Beratungen finden nach telefonischer Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten statt: Montag – Donnerstag Freitag ganztägig ab 9 Uhr 9 Uhr oder nach Vereinbarung Gruppentermine / Veranstaltungen finden auch abends und am Wochenende statt. pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 9 4. Kosten Alle Beratungen für Schwangere sind grundsätzlich kostenfrei. Für sonstige Leistungen werden Kostenbeiträge erhoben. Beratungen werden nicht an der finanziellen Situation der KlientInnen scheitern. Kostenbeteiligung: Einzelberatung Erstgespräch 30,00 € Dauer 60 Minuten Folgegespräche 2 % des Nettoeinkommens 1 Paarberatung Erstgespräch 50,00 € Dauer 75 Minuten Folgegespräche 2 % des Nettoeinkommens 1 Sexualpädagogik Standardmodule 1 Veranstaltung zu 2 Unterrichts-Einheiten und 2 MitarbeiterInnen Kostenbeitrag: 50,00 € zzgl. Fahrtkosten für Einrichtungen im Landkreis Reutlingen; für Einrichtungen außerhalb des Landkreises Reutlingen Kostenbeitrag nach Vereinbarung Projekte Kostenbeitrag nach Aufwand und Vereinbarung Öffentlichkeitsarbeit ohne Kostenbeitrag 1 Festlegung des Kostenbeitrags nach Absprache mit den Ratsuchenden unter Berücksichtigung der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 10 5. Räumliche Ausstattung der Beratungsstelle Die Beratungsstelle liegt in der Reutlinger Oststadt und ist aus allen Richtungen gut mit dem Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß erreichbar. Die Beratungsstelle verfügt über drei Beratungsräume, einen großzügigen, geschlossenen Wartebereich mit Spielecke, einen separierten Empfang sowie einen Veranstaltungsraum für Gruppen. pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 11 6. Beratungsspektrum Der pro familia Kreisverband Tübingen/Reutlingen e. V. unterhält zwei Beratungsstellen. Weder zwischen dem Kreisverband als Träger noch den einzelnen Beratungsstellen in Reutlingen und Tübingen besteht eine Verbindung mit einer Einrichtung, die Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. pro familia berät auf Grundlage des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz –SchKG) in der derzeit geltenden Fassung. Die Beratung hat den gesetzlichen Auftrag, Schwangere zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und dient somit vornehmlich dem Schutz des ungeborenen Kindes. Dabei soll das Beratungsgespräch ein Angebot sein, über die Gründe sprechen zu können, die die Ratsuchende einen Schwangerschaftsabbruch erwägen lassen. Die Ratsuchende hat den Anspruch, bei der Lösung der Probleme beraterisch unterstützt zu werden. Sie erhält auf Wunsch Informationen über alle Hilfen und Rechtsansprüche, die die Fortsetzung der Schwangerschaft ermöglichen oder erleichtern könnten bzw. Perspektiven für ein Leben mit Kind eröffnen helfen. Dazu gehört das Angebot der Unterstützung bei: Wahrnehmung familienfördernder Leistungen Inanspruchnahme von sozialen und wirtschaftlichen Hilfen für Schwangere und junge Eltern der Wohnungssuche der Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten der Fortsetzung der Ausbildung/des Studiums bzw. der beruflichen Qualifizierung der Umsetzung besonderer Rechte im Arbeitsleben der Suche und Inanspruchnahme von Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen der Suche nach Lösungsansätzen für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit Schwangerschaft / Elternschaft Fragen zur Adoption / vertraulicher Geburt Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Behörden oder Arbeitgebern Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, die physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Risiken Das Beratungsgespräch ist absolut vertraulich. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter Schweigepflicht. Ohne das Einverständnis und die persönliche Entbindung von der Schweigepflicht erhält niemand Auskunft über die beratende/n Person/en oder über Inhalte von Gesprächen. Schwangerschaftskonfliktberatung ist kostenfrei. Auf Wunsch kann die Beratung anonym erfolgen. pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 12 Die Beratung versteht sich als Hilfsangebot. Die Entscheidung, ob die Ratsuchende die Schwangerschaft fortsetzt oder nicht, liegt allein bei ihr. Der Beratungsprozess ist damit ergebnisoffen. Die Ratsuchende erhält nach Abschluss der Beratung eine Beratungsbescheinigung, die Verantwortung über die Fortsetzung oder den Abbruch der Schwangerschaft liegt bei ihr. Ratsuchende werden immer auf das Angebot der Fortsetzung der Beratung / Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch nach der Entscheidung für das Kind nach Geburt des Kindes hingewiesen. Gemäß § 2 SchKG hat Beratung ebenfalls den gesetzlichen Auftrag zu Fragen der Sexualaufklärung, der Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft mittelbar oder unmittelbar betreffenden Fragen zu informieren und zu beraten. Dieser Anspruch umfasst Informationen und Beratung zu Sexualaufklärung, Verhütung Familienplanung und Familiengründung Partnerschaft und Sexualität Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen Sprechen nach Ergebnissen von pränataldiagnostischen Untersuchungen Gründe für die Annahme, dass die körperliche oder geistige Gesundheit des Kindes geschädigt sein könnte oder ist aufgrund von Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft eine weiterführende Diagnostik erforderlich, so beraten die Schwangerenberatungsstellen gemäß § 2a SchKG vor, während und nach pränataler Diagnostik. Die Beratungsstellen halten Angebote zur gesundheitlichen Vorsorge und zur Sexualaufklärung für verschiedene Alters- und Personengruppen vor (gemäß §1 SchKG). Zur Sicherung der fachlichen Standards finden wöchentlich Fallsupervisionen statt. Die pro familia Onlineberatung SEXTRA wird ebenfalls drei mal jährlich supervidiert. pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 13 7. Statistische Angaben Beratungsfälle 799 Beratungsgespräche 1.466 sextra-Onlineberatung 1.150 Veranstaltungen/Gruppenangebote/Fachtage 41 7.1. Beratung nach § 5, 6 SchKG Beratungsfälle 289 Beratungsgespräche 397 7.2. Beratung nach § 2, 2a, 26 SchKG Beratungsfälle 501 (ohne sextra-Onlineberatung, Gruppenveranstaltungen und Sexualpädagogik) Beratungsgespräche 1.053 Beratungsfälle PND 9 Beratungsgespräche PND 16 Beratungsfälle Vertrauliche Geburt (Stufe 2) 0 Beratungsgespräche Vertrauliche Geburt (Stufe2) 0 Beratungen nach Themen Schwangerschaft Elternschaft/Familienleben Partnerschaft/Sexualität Familienplanung Gesundheit/Prävention Gesamt Anzahl 541 343 116 27 26 1.053 pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen Prozent 51,4 32,5 11,0 2,6 2,5 100 14 Stiftungsanträge Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Landesstiftung „Familie in Not“ Anzahl 68 9 7.3. sextra-Onlineberatung Beratungen nach Themen Schwangerschaft Partnerschaft/Sexualität Familienplanung Gesundheit/Prävention Andere Gesamt Anzahl Prozent 471 437 178 47 17 1150 41,0 38,0 15,5 4,0 1,5 100 pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 15 8. Öffentlichkeitsarbeit 8.1. Veranstaltungen 2014 Auch im Jahr 2014 boten wir auf die gezielten Bedürfnisse der Ratsuchenden abgestimmten monatliche Veranstaltungen zum Thema Finanzielle Hilfen rund um Schwangerschaft und Geburt Die Abende bieten Informationen zum Mutterschutz und Mutterschaftsgeld, zu Elternzeit und Elterngeld, zum Kindergeld, zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, zu Hilfen zur Babyerstausstattung. Der Vortrag soll einen Überblick über die wesentlichen Hilfen verschaffen – es wird genügend Raum geboten, dass die TeilnehmerInnen ihre individuellen Fragen stellen können und beantwortet bekommen Interessiert waren auch in diesem Jahr zum Großteil Paare oder Frauen in der ersten Schwangerschaft, die sich hauptsächlich über Mutterschaftsgeld, arbeitsrechtliche Themen und Fragen zum Elterngeld informieren wollten. Sie zählen nicht zu der Klientengruppe, die wir mit den Einzelberatungen im Bereich soziale Hilfen ansprechen, wo es hauptsächliche um finanzielle Hilfen wie Stiftungsleistungen oder Alg II etc. geht. Die Flyer für die Abende werden an die FrauenärztInnen von Stadt und Kreis Reutlingen und an die Hebammen verteilt. Außerdem wird auf der pro familia Homepage www.profamilia-reutlingen.de und in der Tagespresse auf die Veranstaltungen hingewiesen. 8.2. Meinungsbild Sexuelle Vielfalt … eigentlich sind es nur zwei Worte, aber sie haben nicht nur eine heftige landes-, sondern auch bundesweite Debatte und Aufmerksamkeit ausgelöst, die eher ungewöhnlich ist. Im Zusammenhang mit unserer sexualpädagogischen Arbeit in Reutlingen war die Diskussion bezüglich der sexuellen Vielfalt nicht so heftig. Einzige Änderung: Zeitweise haben wir während der Diskussionen über die sexuelle Vielfalt mehr Anfragen erhalten. Sexuelle Vielfalt sollte im Zusammenhang mit der Vielfalt von Lebensmöglichkeiten oder Lebensentwürfen gesehen werden; auch sollte der gesellschaftliche Zusammenhang mit berücksichtigt werden. Das Zusammenspiel von Sexueller Vielfalt und gesellschaftlichen Entwicklungen bietet die Chance, die Lebenssituation von Transgendern, Schwulen, Lesben etc. auch in einen Rahmen von Emanzipation, Zivilisation, Demokratie und den Werten von Freiheit, Gleichheit, Toleranz, Akzeptanz, Wertschätzung und Solidarität zu stellen. Dabei sollten alle Lebensentwürfe als gleichwertig gesehen werden: Ehe, nichteheliche Lebenspartnerschaften, eingetragene Partnerschaften, Zusammenleben von Heteros, Lesben, Schwulen, allein Erziehende, Singles, Regenbogenfamilien etc. pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 16 Und dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Entwürfe im Laufe des Lebens ändern können. Es geht um Selbstbestimmung, Wertschätzung, Toleranz und Akzeptanz. Sexuelles lebt immer auch von Zwiespältigkeiten, Lücken und Andeutungen. Vieles ist im Fluss, nichts ist festgelegt. Identitäten können sich verändern, unterliegen dem Wandel, nichts ist starr. Vertrauen ist die Grundlage jeder Sexualpädagogik/ Pädagogik, sei es in der Familie und auch in der Schule. Sowohl PädagogInnen als auch Eltern können der Verschiedenheit von Kindern und Jugendlichen nur gerecht werden, wenn sie sich gefühlsmäßig einlassen und Kinder und Jugendliche als freie Individuen behandeln. Kinder und Jugendliche heute haben andere Lernbedingungen, sind anders sozialisiert, haben andere Wahrnehmungsmöglichkeiten und müssen sich grundsätzlich mit Vielfalt und Verschiedenartigkeit auseinandersetzen. Entwicklung bedeutet Veränderung und darauf muss die Pädagogik sich einstellen und Raum bieten. Oft ist es ja so, dass Verordnungen und Gesetze gesellschaftlichen Veränderungen hinterher hinken. Insofern wird der Grün-Rote Bildungsplan den neuen Wirklichkeiten gerecht, weil die vorherigen Landesregierungen, die kulturellen und psychosozialen Veränderungen der Gesellschaft vernachlässigt haben. Der Gesetzentwurf der Landesregierung will mit dem Thema der sexuellen Vielfalt SchülerInnen die Möglichkeit geben, dass sie ihre sexuelle Identität entfalten können ohne Diskriminierung und Beleidigungen zu erfahren und dass dies von der Gesellschaft mit Toleranz und Akzeptanz begleitet wird. Rechte – so auch sexuelle Rechte - müssen immer wieder neu errungen werden. Das zeigt die Sexualgeschichte, die in den vergangenen Jahrhunderten das Ringen um sexualmoralische Rigidität und Liberalität widerspiegelt. Deshalb hat die Politik auch die Aufgabe einen Rahmen zu schaffen, dass sexuelle Vielfalt gelebt und geschützt werden kann. Nicht nur auf den Schulhöfen ist nach wie vor „schwul“ ein häufiges Wort von Beleidigungen und Diskriminierung. Und Beleidigungen und Diskriminierungen beziehen sich nicht nur auf schwule oder lesbische Menschen, sondern auf andere sexuelle Identitäten und grundsätzliches Anderssein. pro familia steht für ein Verständnis, in dessen Zentrum das Positive der Sexualität steht. Es ist unsere Vorstellung, dem die Idee zugrunde liegt, dass Jugendliche eine eigene selbst bestimmte sexuelle Identität entwickeln können, sich darin entfalten und Beziehungen frei wählen können. Einerseits sind wir in Bezug auf Sexualität freier geworden, andererseits ist die Sexualität immer noch von Sprachlosigkeit, Diskriminierung, Gewalt und Einsamkeit geprägt. Die Lust und die Liebe kommen zu kurz. Roland Riedl pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 17 8.3. Pressearbeit Werte - Toleranz für sexuelle Vielfalt: Pro Familia unterstützt neue Leitlinien für grün-roten Bildungsplan Toleranz für sexuelle Vielfalt: Ganz normal anders Von Andrea Glitz REUTLINGEN. »Niemand wird wegen des neuen Bildungsplans schwul oder hetero.« Der Vorsitzende des Landesschülerbeirats, Christian Stärk, hat unlängst im Spiegelonline-Interview versucht, die schlimmsten Ängste homophober Bedenkenträger auszuräumen. Verliebte Jungs: ganz normal. Die Schule soll mehr Toleranz lehren, wollen grün-rote Bildungspolitiker. FOTO: dpa Das Thema »Akzeptanz von sexueller Vielfalt« will die grün-rote Landesregierung im neuen Bildungsplan 2015 als allgemeines Erziehungsziel fächerübergreifend aufnehmen (der GEA berichtete). Dass Toleranz gegenüber anders Liebenden noch nicht überall angekommen ist, macht nicht zuletzt die Petition »Zukunft-VerantwortungLernen: Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens« des Nagolder Realschullehrers Gabriel Stängle deutlich. Er fürchtet unter anderem »pädagogische, moralische und ideologische Umerziehung an den allgemeinbildenden Schulen« und hat dafür bislang knapp 150 000 Unterzeichner gewonnen – nach einer Auswertung der Open-Petition-Software viele über eine rechtspopulistische Internetseite. pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 18 »Wie fühlt sich Schwulsein an?« Immerhin verhilft die Petition dem Entwurf – mehr ist es im Moment noch nicht – zu erhöhter medialer Aufmerksamkeit und produziert munter Gegner und Befürworter. Pro Familia, die Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, unterstützt die Bemühungen der Landesregierung. Sie deckten sich mit dem eigenen Bestreben: Seit jeher gehöre »die Achtung von unterschiedlichen sexuellen und partnerschaftlichen Lebensformen zu den Leitlinien der Arbeit von Pro Familia«, sagt Grit Heideker, Geschäftsführerin des Kreisverbands Reutlingen/Tübingen in einem Pressegespräch. Die Pro-Familia-Mitarbeiter Elsbeth Walter, eine Diplom-Psychologin, und Sozialpädagoge Roland Riedl sorgen seit Jahren für Aufklärung an Reutlinger Schulen. Auf Einladung der Lehrer vornehmlich an Haupt- und Realschulen, bisweilen auch an Grundschulen. In einer Doppelstunde können die Schüler ihre Fragen loswerden, beziehungsweise vorab anonym aufschreiben. »Was ist ein Zwitter?«, »Wie fühlt sich Schwulsein an?«, »Bin ich schon schwul, weil ich meinen Schulfreund mag?«: Die Themen sind vielfältig und zeugen von erhöhtem Informationsbedarf. Gymnasien fragen fast keine bei Pro Familia an. Warum, wissen die Berater nicht. Gewundert hat man sich über die Aussagen von Hans Selinka (Johannes-KeplerGymnasium) und Reiner Linsenbolz (Friedrich-List-Gymnasium) unlängst in dieser Zeitung: Es gebe in der Schule wichtigere Bereiche als Homosexualität, es werde im neuen Bildungsplan zu viel Aufhebens ums Thema gemacht, das damit ein unangemessenes Gewicht bekomme, so der Tenor der Reutlinger Schulleiter. Auch seien die meisten Schüler von ihrer Entwicklung her ohnehin noch nicht so weit. Grit Heideker sieht mit dieser Sichtweise Probleme »bagatellisiert«. 15, 16 Jahre sei das Alter, in dem die Suche nach – gerade auch sexueller – Identität zentral sei. »Die Schüler sind an allem interessiert, was damit zusammenhängt«, erfährt Elsbeth Walter in ihrem Unterricht. Wenn es um Abweichungen von der Mehrheitsnorm geht, erleben die Berater viel Sprachlosigkeit in den Klassen. Oder die andere Seite: derbe Schwulenspäße. Wenn im Unterricht die Sprache auf Homosexualität komme, gebe es immer zwei, drei Schüler, die »schwule Sau« oder »Schwuchtel« durchs Klassenzimmer brüllen. Roland Riedl kontert gerne mit der Männerdomäne Fußball. Dort wird vor aller Augen kräftig geschmust, ohne dass sich einer dran stört. »Dann ist erst mal Ruhe«, so seine Erfahrung. Und dann kann der Berater zum Nachdenken anregen. Etwa darüber, ob die Späße nur Ausdruck des Erschreckens über eine eigene homophile Seite seien, die ja in so manchem schlummert. Die Sexualberater treten der Auffassung entgegen, dass die Schulkinder vor der Zeit mit einem Thema konfrontiert werden, dass sie entwicklungsmäßig überfordert. Längst werde der Nachwuchs durch Fernsehen und vor allem Internet mit viel mehr Realitäten konfrontiert als Pädagogen und Eltern lieb ist. Umso wichtiger sei es, dass die Schule Hilfestellung gebe. Die Pro-Familia-Berater wissen, dass es längst Lehrer gibt, die das Thema Toleranz für sexuelle Vielfalt in ihrem Unterricht einbauen, wo es sich anbietet. pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 19 Die Berater haben aber auch Verständnis dafür, dass so manchem Pauker das Reden über ein so intimes Thema wie Sex unangenehm ist – und eine verordnete Diskussion über bunte Vielfalt noch mehr. In anderen Bundesländern ist die Debatte längst geführt. Dass das Thema nun auch in Baden-Württemberg auf der Agenda steht, sehen alle drei positiv. »Wir freuen uns auch, dass das Thema Sexualität mal nicht mit negativer Konnotation wie sexueller Gewalt oder Pädophilie in Verbindung diskutiert wird«, hebt Riedl hervor. »Jetzt geht es um Themen wie Selbstbestimmung, Toleranz, Respekt. Und alle diskutieren mit.« Riedl erinnert auch daran, dass in den 70er-Jahren die Einführung des Sexualkundeunterrichts an Schulen ebenfalls für heiße Debatten gesorgt habe. »Der Aufschrei war der gleiche.« (GEA) © Reutlinger General-Anzeiger 2014 Burgstraße 1-7 | 72764 Reutlingen | Internet: http://www.gea.de | E-Mail: [email protected] Telefon: 07121-302-0 | Fax: 07121-302-677 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Reutlinger General-Anzeiger. pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 20 8.4. Sexualpädagogik Sexualpädagogische Arbeit mit Schulklassen oder Jugendgruppen findet sowohl in den Räumen der Beratungsstelle als auch vor Ort in den Schulen oder Jugendhäusern statt. Im Vorfeld führen wir mit den jeweiligen Lehrern, Sozialarbeitern oder Betreuern Einführungs- bzw. Vorbereitungsgespräche, um etwas über die Spezifik der Schulklassen oder Gruppen sowie über das konkrete Anliegen zu erfahren. Daraufhin bieten wir eines unserer sexualpädagogischen Konzepte an. Während der Veranstaltung werden die Schulklassen/Gruppen aufgeteilt (geschlechtsspezifisch) . Eine Veranstaltung umfasst in der Regel zwei Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten, bei Bedarf kann die Veranstaltungsdauer auf die Wünsche bzw. Erfordernisse der Gruppen angepasst werden. Weiterhin führen wir Sexualpädagogische Fort- und Weiterbildungen mit Multiplikatoren verschiedener Berufsgruppen durch. Zu einem festen Bestandteil der Sexualpädagogik zählt auch die Teilnahme an Thementagen, die im Kreis Reutlingen von mehreren Bildungseinrichtungen angeboten werden. Neben einer Vorstellung der Arbeit der Beratungsstelle und der Information über die vielfältigen Beratungsangebote sind diese Tage immer mit fachlichen Einheiten (meist mehrere Durchläufe) verbunden. Themen sind z. B. frühe Schwangerschaft, Lebenskrisen, Rollenverständnis und Medienkompetenz. Die Angebote werden individuell mit den Einrichtungen vorbesprochen und der Situation angepasst. Praxisbeispiel aus der Arbeit mit Multiplikatoren: Medien als „wichtiges soziales Referenzsystem“ und „Kontaktmediator“ für Jugendliche Umgang mit Grenzen und Grenzverletzungen Gegenüber früher bewegen sich die Jugendlichen von heute in realen und virtuellen Lebensräumen, die Schnittmengen haben. Man spricht in Anlehnung an Web 2.0 von Jugend 2.0 (Nutzer werden selbst zu Produzenten und stellen Inhalte zur Verfügung). Wichtig für die Jugendlichen ist eine Medienkompetenz. Diese stellt sich nicht gänzlich von allein ein, sondern gehört zu den Ressourcen, die in der Adoleszenz herausgebildet werden muss. Alle Jugendlichen sind ohne Ausnahmen im Netz unterwegs und haben damit teilweise auch negative Erfahrungen gemacht. Jeder Fünfte Jugendliche ist über das Internet schon einmal beleidigt oder belästigt worden. Mit zunehmenden Alter steigt der Anteil negativer Erlebnisse wie sexuelle Anmache, Betrug oder die Veröffentlichung peinlicher Fotos. Beliebt sind unter Jugendlichen Ratings im Netz – Bilder werden gepostet und bewertet. Jugendliche wünsche sich, das ihre Selsbtinszenierung positiv bewertet wird. Sie hoffen auf großen Zuspruch und erleben teilweise massive Kritik, die verletzend ist und nicht gut ausgehalten werden kann und sehr tragisch sein kann. Wichtiges Entwicklungsziel in der Adoleszenz ist es, Bewältigungsstrategien für diese Belastungssituationen herauszubilden. Jugendliche müssen lernen mit Ohnmachtserfahrungen umzugehen (z. B. Bloßstellen in der Gruppe, verbale Angriffe, körperliche Belastungssituationen etc.). Das Jugendliche hier mit Gewalt und aggressiver Abgrenzung reagieren gehört zu ihren Handlungsressourcen zum eigenen Schutz vor Übergriffen im Gleichaltrigenkontext. Damit überwinden sie ihren empfundenen Opferstatus. pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 21 Jugendliche, die hier scheitern bzw. nicht in der Lage sind ihre Ressourcen zu nutzen und Strategien zu entwickeln, lösen diese Situation oftmals durch Repräsentation von Stärke durch Einbindung in prekäre Cliquen Gewalt, Stärke, Härte, massive Selbstbehauptung totaler Rückzug (Suizidalität) Das aktuelle Scheitern in dieser Lebensphase wird auf das gesamte Lebenskonzept bis Mitte 30 übertragen und daraus resultieren Angst und Perspektivlosigkeit. Wichtigstes Ziel pädagogischen Handelns in dieser Lebensphase ist es, die Jugendlichen zu befähigen, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Mit den Multiplikatoren wurde besprochen, was sexualpädagogische Angebote für den Bereich Medien und Sexualität leisten kann. Es geht um Hilfestellung für eine konkrete Rückfallvermeidung. Dazu gehört: Erkennen und Übernehmen der Verantwortung für sexuelle Übergriffe Erlernen und Verbessern von Fertigkeiten im Umgang mit den Geschlechtern Erreichen einer legalen, sozial angemessenen und selbstbestimmten Sexualität Für die Arbeit mit grenzverletzenden Jugendlichen halten wir folgende Bausteine für sinnvoll: 1. Grenzen kennenlernen, verstehen, akzeptieren 2. Arbeit am Übergriff 3. Nachbesprechung 4. Sexualpädagogische Basics 5. Geschlechterverhältnis pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 22 8.5. Sexualpädagogische Veranstaltungen Thema Institution Ungewollte Schwangerschaften, minderjährige Schwangere, Hilfen und Beratungsangebote Neugreuth-Schule, Metzingen Werkrealschule Liebe, Partnerschaft, Sexualität, Verhütung, sexuelle Vielfalt, Jugendschwangerschaft Pubertät, körperliche Entwicklung, sexuelle Gefühle, Verhütung Sprache und Sexualität, körperliche Veränderungen, Grenzen Anzahl der Veranstaltungen 1 TN 12 Realschule, Pliezhausen Wilhelm-Hauff-Realschule, Pfullingen Schillerschule, Dettingen Werkrealschule Schönbein Realschule, Metzingen Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, Metzingen Thementag: Hilfen in Krisen/Medienkompetenz Bildungszentrum Nord, Reutlingen Gymnasium, Realschule, Werkrealschule Thementag: Lebenskrisen/Medienkompetenz Matthäus-Berger-Schule, Reutlingen Werkrealschule Hofmann-Schule, Reutlingen Werkrealschule Freie Waldorfschule auf der Alb, Engstingen 1 1 12 9 1 21 1 14 2 38 2 33 3 34 1 10 1 30 Friedrich-List-Gymnasium, Reutlingen Freie Georgenschule Waldorfschule Reutlingen 4 109 1 37 Freibühlschule, Großengstingen Werkrealschule 1 19 Rudolf-Leski-Schule, Tübingen Schule für Erziehungshilfe Uhlandschule, Pfullingen Förderschule Eduard-Spranger-Schule, Reutlingen Gemeinschaftsschule Kindertagesstätte Römerschanze, Reutlingen 1 5 1 12 1 16 1 3 pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 23 8.6. Veranstaltungen für Auszubildende Thema Anzahl TN Schule für Pflegeberufe, Bad Urach Thema: Psychosoziale Beratung im Kontext von PND 2 36 BruderhausDiakonie, Pfullingen Thema: Verhütung, Sexualität 2 24 Evang. Fachschule für Erzieherinnen, Reutlingen Thema: Regulationsstörungen bei Babys im ersten Jahr 1 18 8.7. Veranstaltungen für Eltern / Multiplikatoren Thema Anzahl TN Informationsveranstaltung für Schwangere Thema: Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Sozialleistungen 10 72 Vortrag BBQ Reutlingen Alleinerziehende Mütter (unter 25) Thema: Alltags- und Erziehungsfragen mit kleineren Kindern 1 16 Kinderschutzbund Reutlingen Schulung für neue MitarbeiterInnen beim Kinder- und Jugendtelefon Thema: Sexualität, Verhütung, Schwangerschaft, Homosexualität 1 18 pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 24 9. Erfahrungen aus der landesweiten Beratungspraxis 9.1. Wohnungsnot – ein akutes Problem im Beratungsalltag Im Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) heißt es im § 2 Beratung unter anderem: "Die Schwangere ist darüber hinaus bei der Geltendmachung von Ansprüchen sowie bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen." i Daraus ergibt sich für die Beratung innerhalb unseres gesetzlichen Auftrages die Verpflichtung, Schwangere, die dringend auf eigenen oder neuen Wohnraum angewiesen sind, bei der Geltendmachung ihres Anspruches zu unterstützen. Immer häufiger wenden sich Schwangere Frauen und junge Familien explizit mit diesem Anliegen an uns. Fast täglich werden wir in irgendeiner Form mit dem Thema Wohnungsnot konfrontiert und können immer weniger unterstützen. Immer häufiger sehen wir uns damit konfrontiert, dass Frauen es als einen Grund anführen, warum sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen. Einflussmöglichkeiten auf eine bevorzugte Wohnungsvergabe im sozialen Wohnungsbau haben die Beratungsstellen schon seit einigen Jahren nicht mehr. Spezielle Anlaufstellen für Schwangere in Wohnungsnot bei den Wohnungsämtern gibt es ebenfalls nicht mehr. "Bund, Land und Gemeinden haben in den letzten Jahrzehnten ... den Bau von Sozialwohnungen gefördert ... Als Gegenleistung sind Bauherren, insbesondere Wohnungsunternehmen verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum Belegungs- und Mietbindungen zu beachten ... eine Sozialwohnung darf nur Wohnberechtigten überlassen werden ... Diese ....kommt ... durch einen Wohnberechtigungsschein zum Ausdruck" ii Für die Region Reutlingen hat beispielsweise die SPD Fraktion im Frühjahr 2014 beim Kreis Reutlingen folgendes beantragt: "Die Stadtverwaltung entwickelt in Zusammenarbeit mit der GWG Reutlingen und privaten Wohnbauträgern ein Neubauprogramm für Personen mit Wohnberechtigungsschein zum Bau neuer Mietwohnungen mit um bis zu 2 Euro pro Quadratmeter günstigeren Mieten als in vergleichbaren Wohnungen im Reutlinger Mietspiegel. Das Programm soll der Förderung von jungen Familien und von Starterhaushalten dienen. Die Wohnungen sollen in bewusster sozialer Mischung in neuen Wohnquartieren entstehen. Finanziert wird das Modell durch öffentliche Erschließung und die preisgünstige Überlassung von Grundstücken der Stadt an die GWG und andere Wohnungsbauträger, wenn diese sich zur "Sozialbindung" verpflichten." iii Die Erfahrung unserer täglichen Beratungspraxis und die Rückmeldung durch Ratsuchende zeigt jedoch, dass die Umsetzung extrem schwierig zu sein scheint. Zwar bekommen Schwangere und junge Familie (sogenannte Starter) oder auch Personen in prekären Wohnsituationen einen Wohnberechtigungsschein, jedoch das tatsächliche Angebot an zur Verfügung stehenden Sozialwohnungen ist viel zu gering. Hinzu kommt, dass es dem Vermieter obliegt, welchen Eigentümer eines Wohnberechtigungsscheines die Wohnung vermittelt wird. Schwangerschaft oder Erziehende mit Kind zählen unserer Erfahrung nach nicht unbedingt zur Wunschzielgruppe. Vor allem dann, wenn weitere Faktoren einer persönlich schwierigen Lebenslage hinzu kommen. pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 25 Über unsere Mitwirkung in den regionalen Arbeitskreisen im Bereich der Schwangerenberatung war das Thema Wohnungssuche oder Wohnungsnot im letzten Jahr Gegenstand der Treffen. Ein Mitarbeiter der GWG informierte am 7. Mai 2014 über die derzeitige Vergabepraxis. Zusammenfassend kann festgehalten werden: Schwangere, Alleinerziehende, junge oder werdende Familien haben keinen bevorzugten Zugang zu bezahlbaren und ausreichend großen Wohnungen mehr. Wie in vielen anderen Städten auch, gibt es in Reutlingen weniger leer stehende Wohnungen als Wohnungssuchende. Dabei kam das Anliegen der Beratungsstellen zur Sprache, dass viele Klienten sich wegen drohender Wohnungslosigkeit und fehlenden Wohnraum, der groß genug und gleichzeitig finanzierbar ist, an die Beratungsstellen vor Ort wenden. Die Beratungsstellen verweisen auf die GWG, aber die Klienten sind oftmals bereits im Kontakt mit der GWG und haben dort einen Antrag gestellt, aber auch nach längerer Zeit keine Antwort erhalten. Der GWG-Mitarbeiter erklärte hierzu, dass es seit einiger Zeit bei der „GWG – Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbH“ keine Anträge mehr gestellt werden, sondern ein Interessentenbogen ausgefüllt werden muss. Dieser Interessentenbogen ermittelt die Anforderungen des Interessenten an eine Wohnung. Dieser Interessentenbogen läuft sechs Monate und muss nach dieser Zeit, sofern keine Wohnung vermittelt werden konnte, erneut gestellt werden. Bei der Wohnungsvermittlung an die Interessenten gilt für die GWG der Leitsatz „Den passenden Mieter für die passende Wohnung“ zu vermitteln. Das bedeutet, wenn eine Wohnung verfügbar ist, die für einen Interessenten in Frage kommt, diese dann auch umgehend an den „passenden Mieter“ weitervermittelt wird. Doch wer ist der passende Mieter und was ist mit Menschen die sich in einer besonderen Lebenssituation befinden, die besonders dringlich einen Umzug oder Einzug erfordern würde und früher bei den Anträgen zu einem Aufstieg in der Hierarchie der Wohnungsvermittlung gesorgt hätte? Zum Beispiel Schwangere, Alleinerziehende oder werdende Familien? „Einzelfälle werden gesehen“, so der GWG-Mitarbeiter, aber die Wohnungen werden nicht nach emotionalen, sondern nach „Kausalprinzipien“ vergeben. Wie diese kausalen Prinzipien aussehen, ist nicht standardisiert oder dokumentiert und somit für Interessenten nicht transparent einzusehen. Es erweckt den Anschein, das damit also nicht mehr explizit und konkret auf Notsituationen oder besondere Bedürfnisse, drängende Situationen und/oder Umstände eingegangen wird, wie es in der Vergangenheit der Fall war, da es mittlerweile auch kein Gremium für die Vergabe der Wohnungen mehr gibt, sondern die Vergabe der Wohnungen nunmehr im Entscheidungsbereich des jeweiligen Sachbearbeiters liegt. Für Menschen, die dringend auf Wohnraum angewiesen sind, bleibt daher immer häufiger als Alternative zu einer eigenen, bezahlbaren Wohnung die vorübergehende Unterbringung bei Verwandten oder der Einzug in Wohnheime oder Sozialunterkünfte, die im Notfall zur Vermeidung von Obdachlosigkeit durch die Kommune vermittelt werden. Zum Schutz des ungeborenen Lebens und der Möglichkeit, jungen Familien einen guten Start zu ermöglichen, gilt es nicht nur, den Bau von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum für Familien auf kommunaler und staatlicher Ebene weiter voranzutreiben. Auch Vermieter - zumal oft von staatlicher Seite unterstützt, müssten an ihre soziale Verantwortung erinnert werden. Auf örtlicher Ebene geht es dabei vor allem um die Entwicklung eines verbesserten Vergabeverfahrens, das schwangere Frauen und Familien, die ein Kind erwarten, überhaupt berücksichtigt. 1 http://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__2.html http://www.vgw.de/dateien/downloads/wohnberechtigungsschein.pdf 1 http://www.spd-kreis-reutlingen.de/index.php?nr=76062&menu=1 1 pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 26 9.2. Und es bewegt sich doch Zur „Pille danach“ und ihrer Rezeptpflicht Seit vielen Jahren setzt sich pro familia dafür ein, dass die levonorgestrelhaltige „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht entlassen werden sollte. Auch nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr bzw. einer Verhütungspanne kann das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft noch deutlich vermindert werden, wenn die Frau rasch reagiert und rechtzeitig die so genannte „Pille danach“ einnimmt. Der Wirkungsmechanismus der „Pille danach“ besteht darin, den Eisprung zu verhindern oder so weit hinauszuzögern, dass die Spermien auf kein Ei treffen, das sie befruchten können. Aktuell sind zu diesem Zweck zwei verschiedene Wirkstoffe als „Pille danach“ erhältlich. Die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel existiert schon viele Jahre. Seit etwa fünf Jahren bietet die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat eine Alternative dazu. Bei Anwendung der levonorgestrelhaltigen „Pille danach“ soll die Einnahme innerhalb von 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr erfolgen. Die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat kann vor Ablauf von 120 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Beide Präparate wirken umso besser, je weniger Zeit zwischen dem ungeschützten Geschlechtsverkehr und ihrer Einnahme verstreicht. Die Verschreibungspflicht kann Vorteile bieten wie eine bessere Beurteilung der Indikation, also der Frage, ob die Einnahme der „Pille danach“ tatsächlich nötig ist und ob sie das am besten geeignete Vorgehen für die betroffene Frau darstellt, eine differenzierte, die Gesamtsituation abdeckende Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin, vielleicht auch eine bessere Erfassung eventueller unerwünschter Wirkungen des Medikaments. Ein Nachteil besteht in der zeitlichen Verzögerung bis zu Einnahme der „Pille danach“, wenn vor dem Gang in die Apotheke erst noch ein Arztbesuch erfolgen muss. Gravierender kann die Erfordernis eines Arztbesuches zum Nachteil gereichen, wenn in diesem Zusammenhang auf die Einnahme der „Pille danach“ gleich ganz verzichtet wird, oft im Zusammenspiel mit individuellen Faktoren wie beispielsweise terminlicher Enge, fehlender Fahrgelegenheit oder Schwierigkeiten einer gewünschten Geheimhaltung. Im Zuge vielleicht etwas komplizierterer logistischer Überlegungen kann die Hoffnung, dass auch ohne „Pille danach“ „schon nichts passieren“ wird, an Gewicht gewinnen. Auch Abweisung beim ersten Versuch einer telefonischen Terminvereinbarung oder Zweifel an der eigenen Fähigkeit, die Dringlichkeit des Terminwunsches bei der Anmeldung plausibel machen zu können, Scheu, seinen Arzt wegen solch einer als peinlich empfundenen Angelegenheit zu belästigen oder in einer fremden Stadt einen fremden Arzt mit „so etwas“ zu konsultieren, wurden uns schon als Barrieren genannt. Mit der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel existieren viele und langjährige Erfahrungen. Hinsichtlich möglicher unerwünschter Wirkungen gilt sie als ein recht sicheres Medikament. So schreibt Frau Dr. Julia Bartley von der Charité Frauenklinik in ihrer Stellungnahme zur rezeptfreien Abgabe der Notfallkontrazeption mit Levonorgestrel zum Thema Sicherheit: „Internationale oder international angesehene Fachgesellschaften wie die WHO, das „Public Health Commitee“ des Europarats und die FDA haben sich schon vor Jahren für eine Entlassung von LNG als Notfallkontrazeptivum“ (Levonorgestrel als Notfallverhütungsmittel) „aus der Rezeptfreiheit ausgesprochen, da keine schweren Nebenwirkungen durch LNG bekannt sind und nicht erwartet werden. Desweiteren besteht für LNG eine hohe teratogene Sicherheit und eine postkonzeptionelle Wirkung“ (Wirkung nach der Empfängnis)“ - sei es durch Störungen der Einnistung des Embryos oder einer Abortauslösung – ist für LNG weitgehend ausgeschlossen.“ [1] pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 27 Dementsprechend ist die levonorgestrelhaltige „Pille danach“ in vielen Ländern rezeptfrei erhältlich. Dazu gehören beispielsweise Belgien (seit 2001), Dänemark (seit 2001), Frankreich (seit 1999), Finnland (seit 2002), Griechenland (seit 2005), Großbritannien (seit 2001), Irland (seit 2010), Luxemburg (seit 2005), Niederlande (seit 2004), Norwegen (seit 2000), Österreich (seit 2009), Portugal (seit 2000), Schweden (seit 2001), die Schweiz (seit 2002) und Spanien (seit 2009). [2] Natürlich handelt es sich bei der „Pille danach“ um ein wirksames Medikament, das mit Bedacht anzuwenden ist. Das gilt für andere rezeptfrei erhältliche Medikamente auch. Auch nach einer Aufhebung der Rezeptpflicht verbliebe die Abgabe der „Pille danach“ immer noch in der Hand eines Fachmannes oder einer Fachfrau, nämlich in der eines Apothekers oder einer Apothekerin. Diese können innerhalb ihres Fachgebietes beraten und bei Bedarf an einen Arzt oder eine Ärztin weiter verweisen. Und auch den Frauen selbst stünde es weiterhin offen (und das muss auch so bleiben), nach einer Verhütungspanne ärztlichen Rat zu suchen. Nachdem über Jahre hinweg alle Versuche, die levonorgestrelhaltige „Pille danach“ auch für Frauen in Deutschland rezeptfrei erhältlich zu machen, ohne Erfolg blieben, ist jetzt plötzlich Bewegung in die Sache gekommen: über die neuere Alternative, die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat. Diese ist zentral, das heißt europaweit, zugelassen worden. Nun hat im November 2014 die Europäische Zulassungsbehörde [3] nach Prüfung der Datenlage die Aufhebung der Rezeptpflicht für diese „Pille danach“ empfohlen, und am 7. Januar 2015 folgte die EU-Kommission [4] der Empfehlung und hob die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat auf. Diese Regelung gilt (mit gewissen Einschränkungsmöglichkeiten) für alle EU-Staaten. Die neuere „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat gilt hinsichtlich ihrer Wirksamkeit im Vergleich mit der levonorgestrelhaltigen „Pille danach“ als überlegen, wenn auch nicht alle Experten diese Überlegenheit für bereits hinreichend belegt halten. Nicht aus den Augen verlieren sollte man die Tatsache, dass es erst wenig Erfahrung mit Schwangerschaften gibt, die trotz Einnahme von Ulipristalacetat entstehen, und dass nur äußerst wenige Daten zur Sicherheit dieser Substanz bei einer versehentlichen Einnahme während einer Schwangerschaft existieren. [5] [6] Die Einführung der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel erfolgte in einem nationalen Zulassungsverfahren. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Um sie geht es bei dem europäischen Verfahren nicht. Nach bisherigen Meldungen scheint das Gesundheitsministerium aber zu beabsichtigen, im Rahmen dieser europäischen Vorgabe auch die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Damit hätten endlich auch Frauen in Deutschland die Möglichkeit, im Fall einer Verhütungspanne dieses gut erprobte Mittel direkt über einen Gang in die Apotheke zu erhalten. Nachtrag vom 16. März 2015: Am 13. März 2015 wurde die Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Apothekenbetriebsordnung hinsichtlich der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat und der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Entlassung beider „Pillen danach“ aus der Rezeptpflicht ist damit jetzt in Kraft getreten. [7] [8] pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 28 Quellen: [1]Julia Bartley: „Stellungnahme zur rezeptfreien Abgabe der Notfallkontrazeption mit Levonorgestrel“; Deutscher Bundstag, Ausschuss für Gesundheit. Ausschussdrucksache 18(14)0043(5). 02.07.2014 http://www.bundestag.de/blob/286492/616d998128e113d918dd5a6156049734/5data.pdf (4.2.2015) [2] pro familia: http://www.profamilia.de/pro-familia/kampagne-pilledanach/hintergrundinformationen/pille-danach-europaweit.html (4.2.2015) [3] European Medicines Agency: 21/11/2014 EMA recommends availability of ellaOne emergency contraceptive without prescription http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/news/2014/11 /news_detail_002223.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c1 (4.2.2015) [4] Europäische Kommission; Vertretung in Deutschland http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12984_de.htm (4.2.2015) [5] Fachinformation zu ellaOne (Stand Mai 2013) http://www.fachinfo.de/pdf/012117#view=FitH&pagemode=none&toolbar=1&statusbar= 0&messages=0&navpanes=0 (12.2.2015) [6] „Im Blickpunkt: Notfallkontrazeptiva werden in Deutschland rezeptfrei“. arzneitelegramm 1/15. S.1 f ; 46. Jg,;23. Januar 2015 [7] Landesapothekerkammer Baden-Württemberg http://www.lak-bw.de/newseinzelansicht/artikel/aktuelle-informationen-zu-1.html (16. 3. 2015) [8] Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015, ausgegeben zu Bonn am 13. 10. 2015 http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__ %2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl115s0278.pdf%27]__1426518957578 (16. 3. 2015) pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 29 10. Fachliche Weiterqualifizierung Arbeitskreise des Landesverbandes pro familia Sitzungen des Verbandsrates Klausurtagungen der Geschäftsführung/Leitung AK Schwangerschaft Ärztinnentreffen AK Psychologie Online-Beratung und Supervision sextra KG-Treffen Fachbeirat Landesverband pro familia Redaktion von pro familia/sextra Onlineberatung Arbeitsgruppe „Finanzen“ Regionale Treffen Familienforum Reutlingen Arbeitskreis der örtlichen Schwangerenberatungsstellen Regionale Arbeitsgemeinschaft für Gesundheit Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Reutlingen Arbeitskreis Frühe Hilfen AK Cochem AK Beratung vor, während, nach Pränatal-Diagnostik Familienbewusst Fachkräfte sichern, IHK Reutlingen Fachtag „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ Fortbildung Leitung/Geschäftsführung/Organisation OE/Personalentwicklung in verbandlichen Strukturen, Teil 3, Ruth Dießel GLG Geschäftsführungs- und Leitungsgremium Klausurtag Kreisverband Tü/RT Fortbildung Medizin/Psychologie/Pädagogik Neue Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin Medizinische Diagnostik bei sexuellem Kindesmissbrauch Chronische und therapieresistente Depression – Diagnostik und Stufentherapie Medizinisch-wissenschaftliche Fortbildung für ÄrztInnen der pro familia „Du bleibst unser Schmetterlingskind“- Ein neuer Traueransatz für frühe Verluste Transsexualität – Transidentität in der psychotherapeutischen Praxis Zur Psychoanalyse des Glücks Phantasie als Klinisches Konzept Basisfortbildung Sexualberatung (DGfS zertifiziert) – pro familia BV „Trau Dich“ – Einführungsfortbildung; Kultusministerium Stuttgart / BzGA Früher Abschied – Beratung von Einzelnen und Paaren in der Situation nach Schwangerschaftsabbruch oder Verlust einer Schwangerschaft pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 30 Fachtag pro familia Bundesverband: Kinderwunsch. Beratung – Rechte Realitäten • Michi Knecht, Neue Verwandtschaftskulturen. Kulturelle und soziale Folgen assistierter Reproduktionstechnologien • Charlotte Ullrich, Ein sozialpsychologisches Problem? Der unerfüllte Kinderwunsch und seine reproduktionsmedizinische Behandlung als vielschichtiges Thema • Britt Hoffmann, Umgang mit erfolglosen Kinderwunschbehandlungen. Biographische Bedingungen und Auswirkungen als Gesichtspunkte für psychosoziale Beratung Fortbildung Recht/Soziale Hilfen Neuausrichtung der Bundesstiftung „Mutter und Kind“, KVJS Mutterschutz Fortbildung Online-Beratung Vierteljährliche Supervisionen sextra Online-Beratung in Stuttgart Zukunftswerkstatt sextra pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 31 11. Berufsqualifizierende Maßnahmen BOGY: Berufs- und Studienorientierung am Gymnasium In allen Gymnasien in Baden-Württemberg können die Schülerinnen und Schüler in Klasse 9 oder 10 ein BOGY-Praktikum als Berufserkundung durchführen. Dabei liegt die Suche in der Verantwortung der SchülerInnen. Gern können sich interessierte SchülerInnen bei uns zu den Angeboten beraten lassen. Da die Berufswahl einer guten Vorbereitung bedarf, bieten wir mit dem BOGYPraktikum für die Berufsfelder Soziale Arbeit/Vertiefungsrichtung psychosoziale Beratung und Psychologie eine erste Orientierung. SchülerInnen, die sich für ein Praktikum bei uns bewerben, erhalten einen Einblick in die Arbeit einer Beratungsstelle. Wir sind bestrebt, sofern es in die zeitlichen Abläufe der Beratungsstelle passt, mindestens einen Praktikumsplatz pro Jahr vorzuhalten. Praktikum für Studierende im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft Wir bieten Studierenden für das Modul Berufsfelderfahrung die Möglichkeit, in unserer Beratungsstelle ein Praktikum zu absolvieren. Das Praktikum ist Bestandteil des Bachelor-Studiums und muss dem gewählten Studienschwerpunkt (Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Erwachsenenbildung/ Weiterbildung) thematisch zugeordnet sein. Bei uns können Studierende ein Praktikum im Berufsfeld Sozialpädgagogik/Soziale Arbeit absolvieren. Es dient dem Erwerb beruflicher Handlungsqualifikationen und der vertiefenden Reflexion professioneller Kontexte. Die dabei gewonnenen Informationen und praktischen Erfahrungen sollen zugleich helfen, die eigenen Studienziele zu reflektieren. Die PraktikantInnen durchlaufen hierbei die Arbeitsfelder Erstkontakt, Sexualpädaggogik und Beratung und dürfen am Ende des Praktikums angeleitet psychosoziale Beratungen für Schwangere durchführen. Das Praktikum ist ein Blockpraktikum von 4 - 6 Monaten mit einem zu absolvierenden Stundenumfang von 600 Stunden. Wir bieten für das Sommersemester jeweils einen Praktikumsplatz an. Weitere Möglichkeiten der Berufsorientierung Auf Anfrage ermöglichen wir - sofern es in den Ablauf der Beratungsstelle zu integrieren ist - Kurzzeitpraktikas im Rahmen der Berufsorientierung für Studierende (Dauer 2 - 4 Wochen). pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen 32 Wir bedanken uns bei allen die unsere Arbeit fördern und unterstützen und somit ermöglichen, dass wir unsere Angebote für die Ratsuchenden aufrechterhalten und ausbauen können. Wir freuen uns weiterhin auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit. Das Team der pro familia Beratungsstelle Reutlingen Grit Heideker Geschäftsführerin pro familia Kreisverband Tübingen / Reutlingen e. V. pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen
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