Jahresbericht 2014 - pro familia Reutlingen

Jahresbericht 2014
Beratungsstelle Reutlingen
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Impressum: © 2015 pro familia
Kreisverband Tübingen/Reutlingen e.V.
1. Vorsitzende: Rita Haller-Haid
Geschäftsführerin: Grit Heideker
Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen.
Anschriften:
Beratungsstelle Reutlingen:
www.profamilia-reutlingen.de
Schillerstr. 16
72764 Reutlingen
fon: 07121-492 122
fax: 07121-144 593
e-Mail: [email protected]
Beratungsstelle Tübingen:
www.profamilia-tuebingen.de
Hechinger Str. 8
72072 Tübingen
fon: 07071-34 151
fax: 07071-360 954
e-Mail: [email protected]
pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen
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Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren des
Landes Baden-Württemberg fördert die Arbeit der anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gemäß Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG).
Weitere finanzielle Förderung erhalten wir durch Stadt und Kreis Reutlingen.
Die Förderungen werden als Zuschuss gewährt und dienen der Teilfinanzierung
der Personal-, Sach- und Verwaltungskosten der Beratungseinrichtung.
pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen
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pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen
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1. Tätigkeitsbereich........................................................................................................... 6
2. Personal ......................................................................................................................... 7
3. Öffnungszeiten / Sprechzeiten der Beratungsstelle .................................................. 8
4. Kosten ............................................................................................................................ 9
5. Räumliche Ausstattung der Beratungsstelle ........................................................... 10
6. Beratungsspektrum .................................................................................................... 11
7. STATISTISCHE ANGABEN ......................................................................................... 13
7.1. Beratung nach § 5, 6 SchKG ................................................................................... 13
7.2. Beratung nach § 2, 2a, 26 SchkG............................................................................ 13
7.3. sextra-Onlineberatung............................................................................................. 14
8. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ....................................................................................... 15
8.1. Veranstaltungen 2014 .............................................................................................. 15
8.2. Meinungsbild ............................................................................................................ 15
8.3. Pressearbeit.............................................................................................................. 17
8.4. Sexualpädagogik...................................................................................................... 20
8.5. Sexualpädagogische Veranstaltungen ................................................................. 22
8.6. Veranstaltungen für Auszubildende....................................................................... 23
8.7. Veranstaltungen für Eltern / Multiplikatoren. ........................................................ 23
9. ERFAHRUNGEN AUD DER LANDESWEITEN BERATUNGSPRAXIS..................... 24
9.1. Wohnungsnot - ein akutes Problem im Beratungsalltag ..................................... 24
9.2. Und es bewegt sich doch - Zur „Pille danach“ und ihrer Rezeptfreiheit ............ 26
10. FACHLICHE WEITERQUALIFIZIERUNG.................................................................. 29
11. BERUFSQUALIFIZIERENDE MAßNAHMEN ............................................................ 31
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1. Tätigkeitsbereich
pro familia
Kreisverband Tübingen / Reutlingen e. V.
Beratungsstelle Reutlingen
Schillerstr. 16
72764 Reutlingen
Telefon:
Fax:
07121 492 122
07121 144 593
Internet:
Mail:
www.profamilia-reutlingen.de
[email protected]
Einzugsbereiche:
Stadt Reutlingen
Kreis Reutlingen
Weitere Einzugsgebiete, aus denen KlientInnen beraten wurden:
Stadt und Kreis Tübingen
Kreis Ulm
Kreis Sigmaringen
Kreis Esslingen
Kreis Böblingen
Kreis Freudenstadt
Kreis Biberach
Kreis Ravensburg
Stadt Stuttgart
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2. Personal
Leitung/Beratung:
Grit Heideker
(Dipl.-Lehrerin / Sozialwirtin (FH))
Geschäftsführerin des Kreisverbandes
Tübingen/Reutlingen e. V.
Beratung/Sexualpädagogik:
Roland Riedl
(Dipl.-Sozialpädagoge (FH) / psychoanalytisch orientierter Berater)
Beratung/Sexualpädagogik:
Dr. med. Friederike Haug-Lorenz
(Ärztin / psychoanalytisch orientierte
Beraterin)
Beratung/Sexualpädagogik:
Elsbeth Walter
(Dipl.-Psychologin)
Beratung:
Ingrid Löbner
(Dipl.-Pädagogin / psychoanalytisch
orientierte Beraterin)
Verwaltung:
Carmina Beck
(Bankkauffrau)
Rechtsinformation/
juristischer Beistand:
Thomas Ziegler
(Rechtsanwalt)
Honorarkraft
Supervision:
Karl Bender
(Dipl.-Psychologe / Psychoanalytiker)
Honorarkraft
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3. Öffnungszeiten / Sprechzeiten der Beratungsstelle
Öffnungszeiten
Die Beratungsstelle ist von Montag – Freitag geöffnet.
Zu folgenden Telefonzeiten ist der Erstkontakt der Beratungsstelle telefonisch erreichbar und es können Termine vereinbart werden:
Montag
09.00 – 12.00 Uhr und
17.00 – 19.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
09.00 – 10.00 Uhr und
13.00 – 15.00 Uhr
09.00 – 11.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter mit der Möglichkeit Nachrichten zu
hinterlassen, geschaltet.
Sprechzeiten / Beratungszeiten
Beratungen finden nach telefonischer Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten statt:
Montag – Donnerstag
Freitag
ganztägig ab 9 Uhr
9 Uhr oder nach Vereinbarung
Gruppentermine / Veranstaltungen finden auch abends und am Wochenende statt.
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4. Kosten
Alle Beratungen für Schwangere sind grundsätzlich kostenfrei. Für sonstige Leistungen
werden Kostenbeiträge erhoben. Beratungen werden nicht an der finanziellen Situation
der KlientInnen scheitern.
Kostenbeteiligung:
Einzelberatung
Erstgespräch 30,00 €
Dauer 60 Minuten
Folgegespräche 2 % des Nettoeinkommens 1
Paarberatung
Erstgespräch 50,00 €
Dauer 75 Minuten
Folgegespräche 2 % des Nettoeinkommens 1
Sexualpädagogik
Standardmodule
1 Veranstaltung zu 2 Unterrichts-Einheiten und
2 MitarbeiterInnen
Kostenbeitrag: 50,00 € zzgl. Fahrtkosten
für Einrichtungen im Landkreis Reutlingen;
für Einrichtungen außerhalb des Landkreises Reutlingen
Kostenbeitrag nach Vereinbarung
Projekte
Kostenbeitrag nach Aufwand und Vereinbarung
Öffentlichkeitsarbeit
ohne Kostenbeitrag
1
Festlegung des Kostenbeitrags nach Absprache mit den Ratsuchenden unter Berücksichtigung
der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit
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5. Räumliche Ausstattung der Beratungsstelle
Die Beratungsstelle liegt in der Reutlinger Oststadt und ist aus allen Richtungen gut mit
dem Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß erreichbar.
Die Beratungsstelle verfügt über drei Beratungsräume, einen großzügigen, geschlossenen Wartebereich mit Spielecke, einen separierten Empfang sowie einen Veranstaltungsraum für Gruppen.
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6. Beratungsspektrum
Der pro familia Kreisverband Tübingen/Reutlingen e. V. unterhält zwei Beratungsstellen.
Weder zwischen dem Kreisverband als Träger noch den einzelnen Beratungsstellen in
Reutlingen und Tübingen besteht eine Verbindung mit einer Einrichtung, die Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.
pro familia berät auf Grundlage des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von
Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz –SchKG) in der derzeit
geltenden Fassung. Die Beratung hat den gesetzlichen Auftrag, Schwangere zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und dient somit vornehmlich dem Schutz des
ungeborenen Kindes. Dabei soll das Beratungsgespräch ein Angebot sein, über die Gründe
sprechen zu können, die die Ratsuchende einen Schwangerschaftsabbruch erwägen lassen.
Die Ratsuchende hat den Anspruch, bei der Lösung der Probleme beraterisch unterstützt zu
werden. Sie erhält auf Wunsch Informationen über alle Hilfen und Rechtsansprüche, die die
Fortsetzung der Schwangerschaft ermöglichen oder erleichtern könnten bzw. Perspektiven
für ein Leben mit Kind eröffnen helfen.
Dazu gehört das Angebot der Unterstützung bei:
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Wahrnehmung familienfördernder Leistungen
Inanspruchnahme von sozialen und wirtschaftlichen Hilfen für
Schwangere und junge Eltern
der Wohnungssuche
der Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten
der Fortsetzung der Ausbildung/des Studiums bzw. der beruflichen
Qualifizierung
der Umsetzung besonderer Rechte im Arbeitsleben
der Suche und Inanspruchnahme von Hilfsmöglichkeiten für behinderte
Menschen
der Suche nach Lösungsansätzen für psychosoziale Konflikte im
Zusammenhang mit Schwangerschaft / Elternschaft
Fragen zur Adoption / vertraulicher Geburt
Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Behörden oder Arbeitgebern
Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, die physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Risiken
Das Beratungsgespräch ist absolut vertraulich. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen
unter Schweigepflicht. Ohne das Einverständnis und die persönliche Entbindung von der
Schweigepflicht erhält niemand Auskunft über die beratende/n Person/en oder über Inhalte
von Gesprächen.
Schwangerschaftskonfliktberatung ist kostenfrei. Auf Wunsch kann die Beratung anonym
erfolgen.
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Die Beratung versteht sich als Hilfsangebot. Die Entscheidung, ob die Ratsuchende die
Schwangerschaft fortsetzt oder nicht, liegt allein bei ihr. Der Beratungsprozess ist damit
ergebnisoffen. Die Ratsuchende erhält nach Abschluss der Beratung eine Beratungsbescheinigung, die Verantwortung über die Fortsetzung oder den Abbruch der Schwangerschaft liegt bei ihr.
Ratsuchende werden immer auf das Angebot der Fortsetzung der Beratung / Begleitung
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nach einem Schwangerschaftsabbruch
nach der Entscheidung für das Kind
nach Geburt des Kindes
hingewiesen.
Gemäß § 2 SchKG hat Beratung ebenfalls den gesetzlichen Auftrag zu Fragen der
Sexualaufklärung, der Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft mittelbar oder unmittelbar betreffenden Fragen zu informieren und zu beraten.
Dieser Anspruch umfasst Informationen und Beratung zu
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Sexualaufklärung, Verhütung
Familienplanung und Familiengründung
Partnerschaft und Sexualität
Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im
Arbeitsleben
Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung
soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere
Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor
und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen
Sprechen nach Ergebnissen von pränataldiagnostischen Untersuchungen Gründe für
die Annahme, dass die körperliche oder geistige Gesundheit des Kindes geschädigt
sein könnte oder ist aufgrund von Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
eine weiterführende Diagnostik erforderlich, so beraten die Schwangerenberatungsstellen gemäß § 2a SchKG vor, während und nach pränataler Diagnostik.
Die Beratungsstellen halten Angebote zur gesundheitlichen Vorsorge und zur Sexualaufklärung für verschiedene Alters- und Personengruppen vor (gemäß §1 SchKG).
Zur Sicherung der fachlichen Standards finden wöchentlich Fallsupervisionen statt. Die
pro familia Onlineberatung SEXTRA wird ebenfalls drei mal jährlich supervidiert.
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7. Statistische Angaben
Beratungsfälle
799
Beratungsgespräche
1.466
sextra-Onlineberatung
1.150
Veranstaltungen/Gruppenangebote/Fachtage
41
7.1. Beratung nach § 5, 6 SchKG
Beratungsfälle
289
Beratungsgespräche
397
7.2. Beratung nach § 2, 2a, 26 SchKG
Beratungsfälle
501
(ohne sextra-Onlineberatung, Gruppenveranstaltungen und Sexualpädagogik)
Beratungsgespräche
1.053
Beratungsfälle PND
9
Beratungsgespräche PND
16
Beratungsfälle Vertrauliche Geburt (Stufe 2)
0
Beratungsgespräche Vertrauliche Geburt (Stufe2)
0
Beratungen nach Themen
Schwangerschaft
Elternschaft/Familienleben
Partnerschaft/Sexualität
Familienplanung
Gesundheit/Prävention
Gesamt
Anzahl
541
343
116
27
26
1.053
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Prozent
51,4
32,5
11,0
2,6
2,5
100
14
Stiftungsanträge
Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Landesstiftung „Familie in Not“
Anzahl
68
9
7.3. sextra-Onlineberatung
Beratungen nach Themen
Schwangerschaft
Partnerschaft/Sexualität
Familienplanung
Gesundheit/Prävention
Andere
Gesamt
Anzahl
Prozent
471
437
178
47
17
1150
41,0
38,0
15,5
4,0
1,5
100
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8. Öffentlichkeitsarbeit
8.1. Veranstaltungen 2014
Auch im Jahr 2014 boten wir auf die gezielten Bedürfnisse der Ratsuchenden abgestimmten monatliche Veranstaltungen zum Thema
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Finanzielle Hilfen rund um Schwangerschaft und Geburt
Die Abende bieten Informationen zum Mutterschutz und Mutterschaftsgeld, zu Elternzeit und Elterngeld, zum Kindergeld, zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, zu
Hilfen zur Babyerstausstattung. Der Vortrag soll einen Überblick über die wesentlichen
Hilfen verschaffen – es wird genügend Raum geboten, dass die TeilnehmerInnen ihre
individuellen Fragen stellen können und beantwortet bekommen
Interessiert waren auch in diesem Jahr zum Großteil Paare oder Frauen in der ersten
Schwangerschaft, die sich hauptsächlich über Mutterschaftsgeld, arbeitsrechtliche
Themen und Fragen zum Elterngeld informieren wollten. Sie zählen nicht zu der Klientengruppe, die wir mit den Einzelberatungen im Bereich soziale Hilfen ansprechen, wo
es hauptsächliche um finanzielle Hilfen wie Stiftungsleistungen oder Alg II etc. geht.
Die Flyer für die Abende werden an die FrauenärztInnen von Stadt und Kreis Reutlingen und an die Hebammen verteilt. Außerdem wird auf der pro familia Homepage
www.profamilia-reutlingen.de und in der Tagespresse auf die Veranstaltungen
hingewiesen.
8.2. Meinungsbild
Sexuelle Vielfalt
… eigentlich sind es nur zwei Worte, aber sie haben nicht nur eine heftige landes-,
sondern auch bundesweite Debatte und Aufmerksamkeit ausgelöst, die eher ungewöhnlich ist.
Im Zusammenhang mit unserer sexualpädagogischen Arbeit in Reutlingen war die Diskussion bezüglich der sexuellen Vielfalt nicht so heftig. Einzige Änderung: Zeitweise
haben wir während der Diskussionen über die sexuelle Vielfalt mehr Anfragen erhalten.
Sexuelle Vielfalt sollte im Zusammenhang mit der Vielfalt von Lebensmöglichkeiten
oder Lebensentwürfen gesehen werden; auch sollte der gesellschaftliche Zusammenhang mit berücksichtigt werden.
Das Zusammenspiel von Sexueller Vielfalt und gesellschaftlichen Entwicklungen bietet
die Chance, die Lebenssituation von Transgendern, Schwulen, Lesben etc. auch in
einen Rahmen von Emanzipation, Zivilisation, Demokratie und den Werten von Freiheit, Gleichheit, Toleranz, Akzeptanz, Wertschätzung und Solidarität zu stellen. Dabei
sollten alle Lebensentwürfe als gleichwertig gesehen werden: Ehe, nichteheliche Lebenspartnerschaften, eingetragene Partnerschaften, Zusammenleben von Heteros,
Lesben, Schwulen, allein Erziehende, Singles, Regenbogenfamilien etc.
pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen
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Und dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Entwürfe im Laufe des Lebens ändern
können.
Es geht um Selbstbestimmung, Wertschätzung, Toleranz und Akzeptanz. Sexuelles
lebt immer auch von Zwiespältigkeiten, Lücken und Andeutungen. Vieles ist im Fluss,
nichts ist festgelegt. Identitäten können sich verändern, unterliegen dem Wandel,
nichts ist starr.
Vertrauen ist die Grundlage jeder Sexualpädagogik/ Pädagogik, sei es in der Familie
und auch in der Schule. Sowohl PädagogInnen als auch Eltern können der Verschiedenheit von Kindern und Jugendlichen nur gerecht werden, wenn sie sich gefühlsmäßig einlassen und Kinder und Jugendliche als freie Individuen behandeln.
Kinder und Jugendliche heute haben andere Lernbedingungen, sind anders sozialisiert, haben andere Wahrnehmungsmöglichkeiten und müssen sich grundsätzlich mit
Vielfalt und Verschiedenartigkeit auseinandersetzen. Entwicklung bedeutet Veränderung und darauf muss die Pädagogik sich einstellen und Raum bieten.
Oft ist es ja so, dass Verordnungen und Gesetze gesellschaftlichen Veränderungen
hinterher hinken. Insofern wird der Grün-Rote Bildungsplan den neuen Wirklichkeiten
gerecht, weil die vorherigen Landesregierungen, die kulturellen und psychosozialen
Veränderungen der Gesellschaft vernachlässigt haben.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung will mit dem Thema der sexuellen Vielfalt
SchülerInnen die Möglichkeit geben, dass sie ihre sexuelle Identität entfalten können
ohne Diskriminierung und Beleidigungen zu erfahren und dass dies von der Gesellschaft mit Toleranz und Akzeptanz begleitet wird.
Rechte – so auch sexuelle Rechte - müssen immer wieder neu errungen werden. Das
zeigt die Sexualgeschichte, die in den vergangenen Jahrhunderten das Ringen um
sexualmoralische Rigidität und Liberalität widerspiegelt. Deshalb hat die Politik auch
die Aufgabe einen Rahmen zu schaffen, dass sexuelle Vielfalt gelebt und geschützt
werden kann.
Nicht nur auf den Schulhöfen ist nach wie vor „schwul“ ein häufiges Wort von Beleidigungen und Diskriminierung. Und Beleidigungen und Diskriminierungen beziehen sich
nicht nur auf schwule oder lesbische Menschen, sondern auf andere sexuelle Identitäten und grundsätzliches Anderssein.
pro familia steht für ein Verständnis, in dessen Zentrum das Positive der Sexualität
steht. Es ist unsere Vorstellung, dem die Idee zugrunde liegt, dass Jugendliche eine
eigene selbst bestimmte sexuelle Identität entwickeln können, sich darin entfalten und
Beziehungen frei wählen können. Einerseits sind wir in Bezug auf Sexualität freier geworden, andererseits ist die Sexualität immer noch von Sprachlosigkeit, Diskriminierung, Gewalt und Einsamkeit geprägt. Die Lust und die Liebe kommen zu kurz.
Roland Riedl
pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen
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8.3. Pressearbeit
Werte - Toleranz für sexuelle Vielfalt:
Pro Familia unterstützt neue Leitlinien für grün-roten Bildungsplan
Toleranz für sexuelle Vielfalt: Ganz normal anders
Von Andrea Glitz
REUTLINGEN. »Niemand wird wegen des neuen Bildungsplans schwul oder hetero.«
Der Vorsitzende des Landesschülerbeirats, Christian Stärk, hat unlängst im Spiegelonline-Interview versucht, die schlimmsten Ängste homophober Bedenkenträger auszuräumen.
Verliebte Jungs: ganz normal. Die Schule soll mehr Toleranz lehren, wollen grün-rote
Bildungspolitiker. FOTO: dpa
Das Thema »Akzeptanz von sexueller Vielfalt« will die grün-rote Landesregierung im
neuen Bildungsplan 2015 als allgemeines Erziehungsziel fächerübergreifend aufnehmen (der GEA berichtete). Dass Toleranz gegenüber anders Liebenden noch nicht
überall angekommen ist, macht nicht zuletzt die Petition »Zukunft-VerantwortungLernen: Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens« des Nagolder
Realschullehrers Gabriel Stängle deutlich. Er fürchtet unter anderem »pädagogische,
moralische und ideologische Umerziehung an den allgemeinbildenden Schulen« und
hat dafür bislang knapp 150 000 Unterzeichner gewonnen – nach einer Auswertung
der Open-Petition-Software viele über eine rechtspopulistische Internetseite.
pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen
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»Wie fühlt sich Schwulsein an?«
Immerhin verhilft die Petition dem Entwurf – mehr ist es im Moment noch nicht – zu
erhöhter medialer Aufmerksamkeit und produziert munter Gegner und Befürworter.
Pro Familia, die Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und
Sexualberatung, unterstützt die Bemühungen der Landesregierung. Sie deckten sich
mit dem eigenen Bestreben: Seit jeher gehöre »die Achtung von unterschiedlichen
sexuellen und partnerschaftlichen Lebensformen zu den Leitlinien der Arbeit von Pro
Familia«, sagt Grit Heideker, Geschäftsführerin des Kreisverbands Reutlingen/Tübingen in einem Pressegespräch.
Die Pro-Familia-Mitarbeiter Elsbeth Walter, eine Diplom-Psychologin, und Sozialpädagoge Roland Riedl sorgen seit Jahren für Aufklärung an Reutlinger Schulen. Auf Einladung der Lehrer vornehmlich an Haupt- und Realschulen, bisweilen auch an Grundschulen. In einer Doppelstunde können die Schüler ihre Fragen loswerden, beziehungsweise vorab anonym aufschreiben. »Was ist ein Zwitter?«, »Wie fühlt sich
Schwulsein an?«, »Bin ich schon schwul, weil ich meinen Schulfreund mag?«: Die
Themen sind vielfältig und zeugen von erhöhtem Informationsbedarf.
Gymnasien fragen fast keine bei Pro Familia an. Warum, wissen die Berater nicht. Gewundert hat man sich über die Aussagen von Hans Selinka (Johannes-KeplerGymnasium) und Reiner Linsenbolz (Friedrich-List-Gymnasium) unlängst in dieser Zeitung: Es gebe in der Schule wichtigere Bereiche als Homosexualität, es werde im neuen Bildungsplan zu viel Aufhebens ums Thema gemacht, das damit ein unangemessenes Gewicht bekomme, so der Tenor der Reutlinger Schulleiter. Auch seien die meisten Schüler von ihrer Entwicklung her ohnehin noch nicht so weit.
Grit Heideker sieht mit dieser Sichtweise Probleme »bagatellisiert«. 15, 16 Jahre sei
das Alter, in dem die Suche nach – gerade auch sexueller – Identität zentral sei. »Die
Schüler sind an allem interessiert, was damit zusammenhängt«, erfährt Elsbeth Walter
in ihrem Unterricht.
Wenn es um Abweichungen von der Mehrheitsnorm geht, erleben die Berater viel
Sprachlosigkeit in den Klassen. Oder die andere Seite: derbe Schwulenspäße. Wenn
im Unterricht die Sprache auf Homosexualität komme, gebe es immer zwei, drei Schüler, die »schwule Sau« oder »Schwuchtel« durchs Klassenzimmer brüllen. Roland
Riedl kontert gerne mit der Männerdomäne Fußball. Dort wird vor aller Augen kräftig
geschmust, ohne dass sich einer dran stört. »Dann ist erst mal Ruhe«, so seine Erfahrung. Und dann kann der Berater zum Nachdenken anregen. Etwa darüber, ob die
Späße nur Ausdruck des Erschreckens über eine eigene homophile Seite seien, die ja
in so manchem schlummert.
Die Sexualberater treten der Auffassung entgegen, dass die Schulkinder vor der Zeit
mit einem Thema konfrontiert werden, dass sie entwicklungsmäßig überfordert. Längst
werde der Nachwuchs durch Fernsehen und vor allem Internet mit viel mehr Realitäten
konfrontiert als Pädagogen und Eltern lieb ist. Umso wichtiger sei es, dass die Schule
Hilfestellung gebe.
Die Pro-Familia-Berater wissen, dass es längst Lehrer gibt, die das Thema Toleranz für
sexuelle Vielfalt in ihrem Unterricht einbauen, wo es sich anbietet.
pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen
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Die Berater haben aber auch Verständnis dafür, dass so manchem Pauker das Reden
über ein so intimes Thema wie Sex unangenehm ist – und eine verordnete Diskussion
über bunte Vielfalt noch mehr.
In anderen Bundesländern ist die Debatte längst geführt. Dass das Thema nun auch in
Baden-Württemberg auf der Agenda steht, sehen alle drei positiv.
»Wir freuen uns auch, dass das Thema Sexualität mal nicht mit negativer Konnotation
wie sexueller Gewalt oder Pädophilie in Verbindung diskutiert wird«, hebt Riedl hervor.
»Jetzt geht es um Themen wie Selbstbestimmung, Toleranz, Respekt. Und alle diskutieren mit.« Riedl erinnert auch daran, dass in den 70er-Jahren die Einführung des Sexualkundeunterrichts an Schulen ebenfalls für heiße Debatten gesorgt habe. »Der Aufschrei war der gleiche.« (GEA)
© Reutlinger General-Anzeiger 2014
Burgstraße 1-7 | 72764 Reutlingen | Internet: http://www.gea.de | E-Mail: [email protected]
Telefon: 07121-302-0 | Fax: 07121-302-677
Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Reutlinger General-Anzeiger.
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8.4. Sexualpädagogik
Sexualpädagogische Arbeit mit Schulklassen oder Jugendgruppen findet sowohl in den
Räumen der Beratungsstelle als auch vor Ort in den Schulen oder Jugendhäusern
statt. Im Vorfeld führen wir mit den jeweiligen Lehrern, Sozialarbeitern oder Betreuern
Einführungs- bzw. Vorbereitungsgespräche, um etwas über die Spezifik der Schulklassen oder Gruppen sowie über das konkrete Anliegen zu erfahren. Daraufhin bieten wir
eines unserer sexualpädagogischen Konzepte an.
Während der Veranstaltung werden die Schulklassen/Gruppen aufgeteilt (geschlechtsspezifisch) . Eine Veranstaltung umfasst in der Regel zwei Unterrichtseinheiten mit
je 45 Minuten, bei Bedarf kann die Veranstaltungsdauer auf die Wünsche bzw. Erfordernisse der Gruppen angepasst werden. Weiterhin führen wir Sexualpädagogische
Fort- und Weiterbildungen mit Multiplikatoren verschiedener Berufsgruppen durch.
Zu einem festen Bestandteil der Sexualpädagogik zählt auch die Teilnahme an
Thementagen, die im Kreis Reutlingen von mehreren Bildungseinrichtungen
angeboten werden.
Neben einer Vorstellung der Arbeit der Beratungsstelle und der Information über die
vielfältigen Beratungsangebote sind diese Tage immer mit fachlichen Einheiten (meist
mehrere Durchläufe) verbunden. Themen sind z. B. frühe Schwangerschaft, Lebenskrisen, Rollenverständnis und Medienkompetenz.
Die Angebote werden individuell mit den Einrichtungen vorbesprochen und der Situation angepasst.
Praxisbeispiel aus der Arbeit mit Multiplikatoren:
Medien als „wichtiges soziales Referenzsystem“ und „Kontaktmediator“ für Jugendliche
Umgang mit Grenzen und Grenzverletzungen
Gegenüber früher bewegen sich die Jugendlichen von heute in realen und virtuellen
Lebensräumen, die Schnittmengen haben. Man spricht in Anlehnung an Web 2.0 von
Jugend 2.0 (Nutzer werden selbst zu Produzenten und stellen Inhalte zur Verfügung).
Wichtig für die Jugendlichen ist eine Medienkompetenz. Diese stellt sich nicht gänzlich
von allein ein, sondern gehört zu den Ressourcen, die in der Adoleszenz herausgebildet werden muss. Alle Jugendlichen sind ohne Ausnahmen im Netz unterwegs und
haben damit teilweise auch negative Erfahrungen gemacht. Jeder Fünfte Jugendliche
ist über das Internet schon einmal beleidigt oder belästigt worden. Mit zunehmenden
Alter steigt der Anteil negativer Erlebnisse wie sexuelle Anmache, Betrug oder die Veröffentlichung peinlicher Fotos. Beliebt sind unter Jugendlichen Ratings im Netz – Bilder
werden gepostet und bewertet. Jugendliche wünsche sich, das ihre Selsbtinszenierung
positiv bewertet wird. Sie hoffen auf großen Zuspruch und erleben teilweise massive
Kritik, die verletzend ist und nicht gut ausgehalten werden kann und sehr tragisch sein
kann.
Wichtiges Entwicklungsziel in der Adoleszenz ist es, Bewältigungsstrategien für diese
Belastungssituationen herauszubilden. Jugendliche müssen lernen mit Ohnmachtserfahrungen umzugehen (z. B. Bloßstellen in der Gruppe, verbale Angriffe, körperliche
Belastungssituationen etc.). Das Jugendliche hier mit Gewalt und aggressiver Abgrenzung reagieren gehört zu ihren Handlungsressourcen zum eigenen Schutz vor Übergriffen im Gleichaltrigenkontext. Damit überwinden sie ihren empfundenen Opferstatus.
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Jugendliche, die hier scheitern bzw. nicht in der Lage sind ihre Ressourcen zu nutzen
und Strategien zu entwickeln, lösen diese Situation oftmals durch
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ƒ
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Repräsentation von Stärke durch Einbindung in prekäre Cliquen
Gewalt, Stärke, Härte, massive Selbstbehauptung
totaler Rückzug (Suizidalität)
Das aktuelle Scheitern in dieser Lebensphase wird auf das gesamte Lebenskonzept
bis Mitte 30 übertragen und daraus resultieren Angst und Perspektivlosigkeit.
Wichtigstes Ziel pädagogischen Handelns in dieser Lebensphase ist es, die Jugendlichen zu befähigen, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.
Mit den Multiplikatoren wurde besprochen, was sexualpädagogische Angebote für den
Bereich Medien und Sexualität leisten kann. Es geht um Hilfestellung für eine konkrete
Rückfallvermeidung. Dazu gehört:
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ƒ
ƒ
Erkennen und Übernehmen der Verantwortung für sexuelle Übergriffe
Erlernen und Verbessern von Fertigkeiten im Umgang mit den Geschlechtern
Erreichen einer legalen, sozial angemessenen und selbstbestimmten Sexualität
Für die Arbeit mit grenzverletzenden Jugendlichen halten wir folgende Bausteine für
sinnvoll:
1. Grenzen kennenlernen, verstehen, akzeptieren
2. Arbeit am Übergriff
3. Nachbesprechung
4. Sexualpädagogische Basics
5. Geschlechterverhältnis
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8.5. Sexualpädagogische Veranstaltungen
Thema
Institution
Ungewollte Schwangerschaften, minderjährige
Schwangere, Hilfen und
Beratungsangebote
Neugreuth-Schule, Metzingen
Werkrealschule
Liebe, Partnerschaft,
Sexualität, Verhütung,
sexuelle Vielfalt,
Jugendschwangerschaft
Pubertät, körperliche
Entwicklung, sexuelle
Gefühle, Verhütung
Sprache und Sexualität,
körperliche Veränderungen, Grenzen
Anzahl der
Veranstaltungen
1
TN
12
Realschule, Pliezhausen
Wilhelm-Hauff-Realschule,
Pfullingen
Schillerschule, Dettingen
Werkrealschule
Schönbein Realschule,
Metzingen
Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, Metzingen
Thementag:
Hilfen in Krisen/Medienkompetenz
Bildungszentrum Nord, Reutlingen
Gymnasium, Realschule, Werkrealschule
Thementag:
Lebenskrisen/Medienkompetenz
Matthäus-Berger-Schule, Reutlingen
Werkrealschule
Hofmann-Schule, Reutlingen
Werkrealschule
Freie Waldorfschule auf der Alb,
Engstingen
1
1
12
9
1
21
1
14
2
38
2
33
3
34
1
10
1
30
Friedrich-List-Gymnasium,
Reutlingen
Freie Georgenschule Waldorfschule
Reutlingen
4
109
1
37
Freibühlschule, Großengstingen
Werkrealschule
1
19
Rudolf-Leski-Schule, Tübingen
Schule für Erziehungshilfe
Uhlandschule, Pfullingen
Förderschule
Eduard-Spranger-Schule, Reutlingen
Gemeinschaftsschule
Kindertagesstätte Römerschanze,
Reutlingen
1
5
1
12
1
16
1
3
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8.6. Veranstaltungen für Auszubildende
Thema
Anzahl
TN
Schule für Pflegeberufe, Bad Urach
Thema: Psychosoziale Beratung im Kontext von PND
2
36
BruderhausDiakonie, Pfullingen
Thema: Verhütung, Sexualität
2
24
Evang. Fachschule für Erzieherinnen, Reutlingen
Thema: Regulationsstörungen bei Babys im ersten
Jahr
1
18
8.7. Veranstaltungen für Eltern / Multiplikatoren
Thema
Anzahl
TN
Informationsveranstaltung für Schwangere
Thema: Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Sozialleistungen
10
72
Vortrag BBQ Reutlingen
Alleinerziehende Mütter (unter 25)
Thema: Alltags- und Erziehungsfragen mit kleineren
Kindern
1
16
Kinderschutzbund Reutlingen
Schulung für neue MitarbeiterInnen beim Kinder- und
Jugendtelefon Thema: Sexualität, Verhütung, Schwangerschaft, Homosexualität
1
18
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9. Erfahrungen aus der landesweiten Beratungspraxis
9.1. Wohnungsnot – ein akutes Problem im Beratungsalltag
Im Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
(Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) heißt es im § 2 Beratung unter anderem:
"Die Schwangere ist darüber hinaus bei der Geltendmachung von Ansprüchen sowie
bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind
und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen." i
Daraus ergibt sich für die Beratung innerhalb unseres gesetzlichen Auftrages die Verpflichtung, Schwangere, die dringend auf eigenen oder neuen Wohnraum angewiesen
sind, bei der Geltendmachung ihres Anspruches zu unterstützen.
Immer häufiger wenden sich Schwangere Frauen und junge Familien explizit mit diesem Anliegen an uns. Fast täglich werden wir in irgendeiner Form mit dem Thema
Wohnungsnot konfrontiert und können immer weniger unterstützen. Immer häufiger
sehen wir uns damit konfrontiert, dass Frauen es als einen Grund anführen, warum sie
einen Schwangerschaftsabbruch erwägen. Einflussmöglichkeiten auf eine bevorzugte
Wohnungsvergabe im sozialen Wohnungsbau haben die Beratungsstellen schon seit
einigen Jahren nicht mehr. Spezielle Anlaufstellen für Schwangere in Wohnungsnot bei
den Wohnungsämtern gibt es ebenfalls nicht mehr.
"Bund, Land und Gemeinden haben in den letzten Jahrzehnten ... den Bau von Sozialwohnungen gefördert ... Als Gegenleistung sind Bauherren, insbesondere Wohnungsunternehmen verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum Belegungs- und Mietbindungen zu beachten ... eine Sozialwohnung darf nur Wohnberechtigten überlassen
werden ... Diese ....kommt ... durch einen Wohnberechtigungsschein zum Ausdruck" ii
Für die Region Reutlingen hat beispielsweise die SPD Fraktion im Frühjahr 2014 beim
Kreis Reutlingen folgendes beantragt:
"Die Stadtverwaltung entwickelt in Zusammenarbeit mit der GWG Reutlingen und privaten Wohnbauträgern ein Neubauprogramm für Personen mit Wohnberechtigungsschein zum Bau neuer Mietwohnungen mit um bis zu 2 Euro pro Quadratmeter günstigeren Mieten als in vergleichbaren Wohnungen im Reutlinger Mietspiegel. Das Programm soll der Förderung von jungen Familien und von Starterhaushalten dienen. Die
Wohnungen sollen in bewusster sozialer Mischung in neuen Wohnquartieren entstehen. Finanziert wird das Modell durch öffentliche Erschließung und die preisgünstige
Überlassung von Grundstücken der Stadt an die GWG und andere Wohnungsbauträger, wenn diese sich zur "Sozialbindung" verpflichten." iii
Die Erfahrung unserer täglichen Beratungspraxis und die Rückmeldung durch Ratsuchende zeigt jedoch, dass die Umsetzung extrem schwierig zu sein scheint. Zwar bekommen Schwangere und junge Familie (sogenannte Starter) oder auch Personen in
prekären Wohnsituationen einen Wohnberechtigungsschein, jedoch das tatsächliche
Angebot an zur Verfügung stehenden Sozialwohnungen ist viel zu gering. Hinzu
kommt, dass es dem Vermieter obliegt, welchen Eigentümer eines Wohnberechtigungsscheines die Wohnung vermittelt wird. Schwangerschaft oder Erziehende mit
Kind zählen unserer Erfahrung nach nicht unbedingt zur Wunschzielgruppe. Vor allem
dann, wenn weitere Faktoren einer persönlich schwierigen Lebenslage hinzu kommen.
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Über unsere Mitwirkung in den regionalen Arbeitskreisen im Bereich der Schwangerenberatung war das Thema Wohnungssuche oder Wohnungsnot im letzten Jahr Gegenstand der Treffen. Ein Mitarbeiter der GWG informierte am 7. Mai 2014 über die
derzeitige Vergabepraxis. Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Schwangere, Alleinerziehende, junge oder werdende Familien haben keinen bevorzugten Zugang zu bezahlbaren und ausreichend großen Wohnungen mehr. Wie in vielen
anderen Städten auch, gibt es in Reutlingen weniger leer stehende Wohnungen als
Wohnungssuchende.
Dabei kam das Anliegen der Beratungsstellen zur Sprache, dass viele Klienten sich
wegen drohender Wohnungslosigkeit und fehlenden Wohnraum, der groß genug und
gleichzeitig finanzierbar ist, an die Beratungsstellen vor Ort wenden.
Die Beratungsstellen verweisen auf die GWG, aber die Klienten sind oftmals bereits im
Kontakt mit der GWG und haben dort einen Antrag gestellt, aber auch nach längerer
Zeit keine Antwort erhalten.
Der GWG-Mitarbeiter erklärte hierzu, dass es seit einiger Zeit bei der „GWG – Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbH“ keine Anträge mehr gestellt werden, sondern ein
Interessentenbogen ausgefüllt werden muss. Dieser Interessentenbogen ermittelt die
Anforderungen des Interessenten an eine Wohnung. Dieser Interessentenbogen läuft
sechs Monate und muss nach dieser Zeit, sofern keine Wohnung vermittelt werden
konnte, erneut gestellt werden. Bei der Wohnungsvermittlung an die Interessenten gilt
für die GWG der Leitsatz „Den passenden Mieter für die passende Wohnung“ zu vermitteln.
Das bedeutet, wenn eine Wohnung verfügbar ist, die für einen Interessenten in Frage
kommt, diese dann auch umgehend an den „passenden Mieter“ weitervermittelt wird.
Doch wer ist der passende Mieter und was ist mit Menschen die sich in einer besonderen Lebenssituation befinden, die besonders dringlich einen Umzug oder Einzug erfordern würde und früher bei den Anträgen zu einem Aufstieg in der Hierarchie der Wohnungsvermittlung gesorgt hätte? Zum Beispiel Schwangere, Alleinerziehende oder
werdende Familien? „Einzelfälle werden gesehen“, so der GWG-Mitarbeiter, aber die
Wohnungen werden nicht nach emotionalen, sondern nach „Kausalprinzipien“ vergeben. Wie diese kausalen Prinzipien aussehen, ist nicht standardisiert oder dokumentiert und somit für Interessenten nicht transparent einzusehen.
Es erweckt den Anschein, das damit also nicht mehr explizit und konkret auf Notsituationen oder besondere Bedürfnisse, drängende Situationen und/oder Umstände eingegangen wird, wie es in der Vergangenheit der Fall war, da es mittlerweile auch kein
Gremium für die Vergabe der Wohnungen mehr gibt, sondern die Vergabe der Wohnungen nunmehr im Entscheidungsbereich des jeweiligen Sachbearbeiters liegt.
Für Menschen, die dringend auf Wohnraum angewiesen sind, bleibt daher immer häufiger als Alternative zu einer eigenen, bezahlbaren Wohnung die vorübergehende Unterbringung bei Verwandten oder der Einzug in Wohnheime oder Sozialunterkünfte, die
im Notfall zur Vermeidung von Obdachlosigkeit durch die Kommune vermittelt werden.
Zum Schutz des ungeborenen Lebens und der Möglichkeit, jungen Familien einen guten Start zu ermöglichen, gilt es nicht nur, den Bau von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum für Familien auf kommunaler und staatlicher Ebene weiter voranzutreiben. Auch Vermieter - zumal oft von staatlicher Seite unterstützt, müssten an ihre soziale Verantwortung erinnert werden. Auf örtlicher Ebene geht es dabei vor allem um die
Entwicklung eines verbesserten Vergabeverfahrens, das schwangere Frauen und Familien, die ein Kind erwarten, überhaupt berücksichtigt.
1
http://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__2.html
http://www.vgw.de/dateien/downloads/wohnberechtigungsschein.pdf
1
http://www.spd-kreis-reutlingen.de/index.php?nr=76062&menu=1
1
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9.2. Und es bewegt sich doch Zur „Pille danach“ und ihrer Rezeptpflicht
Seit vielen Jahren setzt sich pro familia dafür ein, dass die levonorgestrelhaltige „Pille
danach“ aus der Verschreibungspflicht entlassen werden sollte.
Auch nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr bzw. einer Verhütungspanne
kann das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft noch deutlich vermindert werden,
wenn die Frau rasch reagiert und rechtzeitig die so genannte „Pille danach“ einnimmt.
Der Wirkungsmechanismus der „Pille danach“ besteht darin, den Eisprung zu verhindern oder so weit hinauszuzögern, dass die Spermien auf kein Ei treffen, das sie befruchten können.
Aktuell sind zu diesem Zweck zwei verschiedene Wirkstoffe als „Pille danach“ erhältlich. Die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel existiert schon viele Jahre.
Seit etwa fünf Jahren bietet die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat eine
Alternative dazu.
Bei Anwendung der levonorgestrelhaltigen „Pille danach“ soll die Einnahme innerhalb
von 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr erfolgen. Die „Pille danach“ mit dem
Wirkstoff Ulipristalacetat kann vor Ablauf von 120 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden.
Beide Präparate wirken umso besser, je weniger Zeit zwischen dem ungeschützten
Geschlechtsverkehr und ihrer Einnahme verstreicht.
Die Verschreibungspflicht kann Vorteile bieten wie eine bessere Beurteilung der Indikation, also der Frage, ob die Einnahme der „Pille danach“ tatsächlich nötig ist und ob sie
das am besten geeignete Vorgehen für die betroffene Frau darstellt, eine differenzierte,
die Gesamtsituation abdeckende Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin, vielleicht
auch eine bessere Erfassung eventueller unerwünschter Wirkungen des Medikaments.
Ein Nachteil besteht in der zeitlichen Verzögerung bis zu Einnahme der „Pille danach“,
wenn vor dem Gang in die Apotheke erst noch ein Arztbesuch erfolgen muss. Gravierender kann die Erfordernis eines Arztbesuches zum Nachteil gereichen, wenn in diesem Zusammenhang auf die Einnahme der „Pille danach“ gleich ganz verzichtet wird,
oft im Zusammenspiel mit individuellen Faktoren wie beispielsweise terminlicher Enge,
fehlender Fahrgelegenheit oder Schwierigkeiten einer gewünschten Geheimhaltung. Im
Zuge vielleicht etwas komplizierterer logistischer Überlegungen kann die Hoffnung,
dass auch ohne „Pille danach“ „schon nichts passieren“ wird, an Gewicht gewinnen.
Auch Abweisung beim ersten Versuch einer telefonischen Terminvereinbarung oder
Zweifel an der eigenen Fähigkeit, die Dringlichkeit des Terminwunsches bei der Anmeldung plausibel machen zu können, Scheu, seinen Arzt wegen solch einer als peinlich empfundenen Angelegenheit zu belästigen oder in einer fremden Stadt einen
fremden Arzt mit „so etwas“ zu konsultieren, wurden uns schon als Barrieren genannt.
Mit der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel existieren viele und langjährige
Erfahrungen. Hinsichtlich möglicher unerwünschter Wirkungen gilt sie als ein recht sicheres Medikament. So schreibt Frau Dr. Julia Bartley von der Charité Frauenklinik in
ihrer Stellungnahme zur rezeptfreien Abgabe der Notfallkontrazeption mit Levonorgestrel zum Thema Sicherheit: „Internationale oder international angesehene Fachgesellschaften wie die WHO, das „Public Health Commitee“ des Europarats und die FDA
haben sich schon vor Jahren für eine Entlassung von LNG als Notfallkontrazeptivum“
(Levonorgestrel als Notfallverhütungsmittel) „aus der Rezeptfreiheit ausgesprochen, da
keine schweren Nebenwirkungen durch LNG bekannt sind und nicht erwartet werden.
Desweiteren besteht für LNG eine hohe teratogene Sicherheit und eine postkonzeptionelle Wirkung“ (Wirkung nach der Empfängnis)“ - sei es durch Störungen der Einnistung des Embryos oder einer Abortauslösung – ist für LNG weitgehend ausgeschlossen.“ [1]
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Dementsprechend ist die levonorgestrelhaltige „Pille danach“ in vielen Ländern rezeptfrei erhältlich. Dazu gehören beispielsweise Belgien (seit 2001), Dänemark (seit 2001),
Frankreich (seit 1999), Finnland (seit 2002), Griechenland (seit 2005), Großbritannien
(seit 2001), Irland (seit 2010), Luxemburg (seit 2005), Niederlande (seit 2004), Norwegen (seit 2000), Österreich (seit 2009), Portugal (seit 2000), Schweden (seit 2001), die
Schweiz (seit 2002) und Spanien (seit 2009). [2]
Natürlich handelt es sich bei der „Pille danach“ um ein wirksames Medikament, das mit
Bedacht anzuwenden ist. Das gilt für andere rezeptfrei erhältliche Medikamente auch.
Auch nach einer Aufhebung der Rezeptpflicht verbliebe die Abgabe der „Pille danach“
immer noch in der Hand eines Fachmannes oder einer Fachfrau, nämlich in der eines
Apothekers oder einer Apothekerin. Diese können innerhalb ihres Fachgebietes beraten und bei Bedarf an einen Arzt oder eine Ärztin weiter verweisen. Und auch den
Frauen selbst stünde es weiterhin offen (und das muss auch so bleiben), nach einer
Verhütungspanne ärztlichen Rat zu suchen.
Nachdem über Jahre hinweg alle Versuche, die levonorgestrelhaltige „Pille danach“
auch für Frauen in Deutschland rezeptfrei erhältlich zu machen, ohne Erfolg blieben, ist
jetzt plötzlich Bewegung in die Sache gekommen: über die neuere Alternative, die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat.
Diese ist zentral, das heißt europaweit, zugelassen worden. Nun hat im November
2014 die Europäische Zulassungsbehörde [3] nach Prüfung der Datenlage die Aufhebung der Rezeptpflicht für diese „Pille danach“ empfohlen, und am 7. Januar 2015 folgte die EU-Kommission [4] der Empfehlung und hob die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat auf. Diese Regelung gilt (mit gewissen Einschränkungsmöglichkeiten) für alle EU-Staaten.
Die neuere „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat gilt hinsichtlich ihrer Wirksamkeit im Vergleich mit der levonorgestrelhaltigen „Pille danach“ als überlegen, wenn
auch nicht alle Experten diese Überlegenheit für bereits hinreichend belegt halten.
Nicht aus den Augen verlieren sollte man die Tatsache, dass es erst wenig Erfahrung
mit Schwangerschaften gibt, die trotz Einnahme von Ulipristalacetat entstehen, und
dass nur äußerst wenige Daten zur Sicherheit dieser Substanz bei einer versehentlichen Einnahme während einer Schwangerschaft existieren. [5] [6]
Die Einführung der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel erfolgte in einem
nationalen Zulassungsverfahren. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte. Um sie geht es bei dem europäischen Verfahren
nicht. Nach bisherigen Meldungen scheint das Gesundheitsministerium aber zu beabsichtigen, im Rahmen dieser europäischen Vorgabe auch die „Pille danach“ mit dem
Wirkstoff Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Damit hätten endlich auch
Frauen in Deutschland die Möglichkeit, im Fall einer Verhütungspanne dieses gut erprobte Mittel direkt über einen Gang in die Apotheke zu erhalten.
Nachtrag vom 16. März 2015: Am 13. März 2015 wurde die Verordnung zur Änderung
der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Apothekenbetriebsordnung hinsichtlich der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat und der „Pille danach“ mit
dem Wirkstoff Levonorgestrel im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Entlassung beider
„Pillen danach“ aus der Rezeptpflicht ist damit jetzt in Kraft getreten. [7] [8]
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Quellen:
[1]Julia Bartley: „Stellungnahme zur rezeptfreien Abgabe der Notfallkontrazeption mit
Levonorgestrel“; Deutscher Bundstag, Ausschuss für Gesundheit. Ausschussdrucksache 18(14)0043(5). 02.07.2014
http://www.bundestag.de/blob/286492/616d998128e113d918dd5a6156049734/5data.pdf (4.2.2015)
[2] pro familia: http://www.profamilia.de/pro-familia/kampagne-pilledanach/hintergrundinformationen/pille-danach-europaweit.html (4.2.2015)
[3] European Medicines Agency: 21/11/2014 EMA recommends availability of ellaOne
emergency contraceptive without prescription
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/news/2014/11
/news_detail_002223.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c1 (4.2.2015)
[4] Europäische Kommission; Vertretung in Deutschland
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12984_de.htm (4.2.2015)
[5] Fachinformation zu ellaOne (Stand Mai 2013)
http://www.fachinfo.de/pdf/012117#view=FitH&pagemode=none&toolbar=1&statusbar=
0&messages=0&navpanes=0 (12.2.2015)
[6] „Im Blickpunkt: Notfallkontrazeptiva werden in Deutschland rezeptfrei“. arzneitelegramm 1/15. S.1 f ; 46. Jg,;23. Januar 2015
[7] Landesapothekerkammer Baden-Württemberg http://www.lak-bw.de/newseinzelansicht/artikel/aktuelle-informationen-zu-1.html (16. 3. 2015)
[8] Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015, ausgegeben zu Bonn am 13. 10. 2015
http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__
%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl115s0278.pdf%27]__1426518957578 (16. 3. 2015)
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10. Fachliche Weiterqualifizierung
Arbeitskreise des Landesverbandes pro familia
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Sitzungen des Verbandsrates
Klausurtagungen der Geschäftsführung/Leitung
AK Schwangerschaft
Ärztinnentreffen
AK Psychologie
Online-Beratung und Supervision
sextra KG-Treffen
Fachbeirat Landesverband pro familia
Redaktion von pro familia/sextra Onlineberatung
Arbeitsgruppe „Finanzen“
Regionale Treffen
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Familienforum Reutlingen
Arbeitskreis der örtlichen Schwangerenberatungsstellen
Regionale Arbeitsgemeinschaft für Gesundheit
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Reutlingen
Arbeitskreis Frühe Hilfen
AK Cochem
AK Beratung vor, während, nach Pränatal-Diagnostik
Familienbewusst Fachkräfte sichern, IHK Reutlingen
Fachtag „Insoweit erfahrene Fachkräfte“
Fortbildung Leitung/Geschäftsführung/Organisation
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OE/Personalentwicklung in verbandlichen Strukturen, Teil 3, Ruth Dießel
GLG Geschäftsführungs- und Leitungsgremium
Klausurtag Kreisverband Tü/RT
Fortbildung Medizin/Psychologie/Pädagogik
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Neue Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin
Medizinische Diagnostik bei sexuellem Kindesmissbrauch
Chronische und therapieresistente Depression – Diagnostik und Stufentherapie
Medizinisch-wissenschaftliche Fortbildung für ÄrztInnen der pro familia
„Du bleibst unser Schmetterlingskind“- Ein neuer Traueransatz für frühe Verluste
Transsexualität – Transidentität in der psychotherapeutischen Praxis
Zur Psychoanalyse des Glücks
Phantasie als Klinisches Konzept
Basisfortbildung Sexualberatung (DGfS zertifiziert) – pro familia BV
„Trau Dich“ – Einführungsfortbildung; Kultusministerium Stuttgart / BzGA
Früher Abschied – Beratung von Einzelnen und Paaren in der Situation nach
Schwangerschaftsabbruch oder Verlust einer Schwangerschaft
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Fachtag pro familia Bundesverband: Kinderwunsch. Beratung – Rechte Realitäten
• Michi Knecht, Neue Verwandtschaftskulturen. Kulturelle und soziale
Folgen assistierter Reproduktionstechnologien
• Charlotte Ullrich, Ein sozialpsychologisches Problem? Der unerfüllte
Kinderwunsch und seine reproduktionsmedizinische Behandlung als
vielschichtiges Thema
• Britt Hoffmann, Umgang mit erfolglosen Kinderwunschbehandlungen.
Biographische Bedingungen und Auswirkungen als Gesichtspunkte für
psychosoziale Beratung
Fortbildung Recht/Soziale Hilfen
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Neuausrichtung der Bundesstiftung „Mutter und Kind“, KVJS
Mutterschutz
Fortbildung Online-Beratung
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Vierteljährliche Supervisionen sextra Online-Beratung in Stuttgart
Zukunftswerkstatt sextra
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11. Berufsqualifizierende Maßnahmen
BOGY: Berufs- und Studienorientierung am Gymnasium
In allen Gymnasien in Baden-Württemberg können die Schülerinnen und Schüler in
Klasse 9 oder 10 ein BOGY-Praktikum als Berufserkundung durchführen. Dabei liegt
die Suche in der Verantwortung der SchülerInnen. Gern können sich interessierte
SchülerInnen bei uns zu den Angeboten beraten lassen.
Da die Berufswahl einer guten Vorbereitung bedarf, bieten wir mit dem BOGYPraktikum für die Berufsfelder Soziale Arbeit/Vertiefungsrichtung psychosoziale Beratung und Psychologie eine erste Orientierung.
SchülerInnen, die sich für ein Praktikum bei uns bewerben, erhalten einen Einblick in
die Arbeit einer Beratungsstelle.
Wir sind bestrebt, sofern es in die zeitlichen Abläufe der Beratungsstelle passt, mindestens einen Praktikumsplatz pro Jahr vorzuhalten.
Praktikum für Studierende im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft
Wir bieten Studierenden für das Modul Berufsfelderfahrung die Möglichkeit, in unserer
Beratungsstelle ein Praktikum zu absolvieren. Das Praktikum ist Bestandteil des Bachelor-Studiums und muss dem gewählten Studienschwerpunkt (Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Erwachsenenbildung/ Weiterbildung) thematisch zugeordnet sein. Bei
uns können Studierende ein Praktikum im Berufsfeld Sozialpädgagogik/Soziale Arbeit
absolvieren.
Es dient dem Erwerb beruflicher Handlungsqualifikationen und der vertiefenden Reflexion professioneller Kontexte. Die dabei gewonnenen Informationen und praktischen
Erfahrungen sollen zugleich helfen, die eigenen Studienziele zu reflektieren.
Die PraktikantInnen durchlaufen hierbei die Arbeitsfelder Erstkontakt, Sexualpädaggogik und Beratung und dürfen am Ende des Praktikums angeleitet psychosoziale Beratungen für Schwangere durchführen.
Das Praktikum ist ein Blockpraktikum von 4 - 6 Monaten mit einem zu absolvierenden
Stundenumfang von 600 Stunden.
Wir bieten für das Sommersemester jeweils einen Praktikumsplatz an.
Weitere Möglichkeiten der Berufsorientierung
Auf Anfrage ermöglichen wir - sofern es in den Ablauf der Beratungsstelle zu integrieren ist - Kurzzeitpraktikas im Rahmen der Berufsorientierung für Studierende (Dauer
2 - 4 Wochen).
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Wir bedanken uns bei allen die unsere Arbeit fördern und unterstützen und somit ermöglichen, dass wir unsere Angebote für die Ratsuchenden aufrechterhalten und ausbauen können.
Wir freuen uns weiterhin auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Das Team der pro familia Beratungsstelle Reutlingen
Grit Heideker
Geschäftsführerin
pro familia Kreisverband Tübingen / Reutlingen e. V.
pro familia . Schillerstraße 16 . 72764 Reutlingen